Pensionsharmonisierung

Presseaussendung zur Pensionsharmonisierung:

UGÖD gegen Pensions-"Harmonisierung" als nächste Etappe der Pensionskürzungen
- für eigenständige Gewerkschaftsarbeit,
- für Rücknahme der Pensionsreform 2003,
- für Beibehaltung des Umlageverfahrens als der entscheidenden Säule der Alterssicherung


UGÖD fordert und unterstützt gewerkschaftlichen Widerstand
zur Rücknahme der Pensionsreform 2003


Vier Argumente gegen die Pensionsreform 2003
Die Pensionsreform 2003 der schwarz-blauen Koalition ist

1. unfair,
> weil sie überfallsartig erfolgte (im Wahlkampf nicht thematisiert- kein Wählerauftrag)
> weil sie bestimmte Gruppen vom Erreichen der Höchstpension mit 65 Jahren aus schließt (Absolventen einer Fachhochschule/Universität können 45 Beitragsjahre (100% der Bemessungsgrundlage) nur erreichen, wenn sie über das 65. Lebensjahr hinaus arbeiten)

2. unsolidarisch
> weil durch die 40 Jahre Durchrechnung private Notlagen wie Arbeitslosigkeit, Notstand, längere Krankheit nachhaltig die Pensionshöhe beeinflussen. Gleichzeitig wird das Lebensstandardsicherungsprinzip aufgegeben.

3. unehrlich
> weil sie vorgibt, die Pensionen der Jungen sichern zu wollen, es in erster Linie aber darum geht, die Kosten für das Umlageverfahren zu senken, und die künftigen Pensionsbezieher auf die riskante private Altersversorgung zu verweisen.

4. autoritär
> weil sie innerhalb von 8 Wochen umgesetzt wurde, ohne Bereitschaft, Lösungsansätze zu finden, die von allen relevanten gesellschaftlichen Kräften mitgetragen werden.


Trotz der vom ÖGB organisierten Streiks und Protestaktionen ist die Pensionsreform 2003 mit wenigen Abstrichen durchgezogen worden. Der gesamte ÖGB hat klein beigegeben, und die Eckpunkte der Regierung (45-65-80) sogar in sein eigenes Pensionsreformmodell aufgenommen. Aber es kommt noch schlimmer. War der ÖGB gegen die Ungerechtigkeit der Pensionsreform 2003 und das Durchbrechen des Vertrauensschutzes aufgetreten, so gehört heute derselbe ÖGB zu den schärfsten Kritikern der Regierung, weil ihm das Tempo bei der so genannten Harmonisierung der Pensionen zu langsam ist, obwohl die diskutierte Harmonisierung einen Vertragsbruch und zusätzliche Verschlechterungen für hunderdtausende ArbeitnehmerInnen bringen wird.

Die Unabhängigen GewerkschafterInnen im öffentlichen Dienst (UGÖD) kritisieren diese prinzipienlose Haltung des "roten" ÖGB in der Diskussion um die Harmonisierung der Pensionssysteme ebenso wie das Ruhigstellen der Kampfmaßnahmen gegen die Pensionsreform 2003.

UGÖD gegen Pensions-"Harmonisierung" als nächste Etappe der Pensionskürzungen - für eigenständige Gewerkschaftsarbeit

Die UGÖD stellen fest, dass die Abhängigkeit der großen Fraktionen im ÖGB von politischen Parteien den Interessen der österreichischen ArbeitnehmerInnen schadet.

Das Akzeptieren der Eckpunkte der Pensionsreform der ÖVP-geführten Regierung (45-65-80) durch SPÖ und ÖGB bedeutet für die künftigen PensionistInnen große Pensionskürzungen.
Im ASVG-Bereich liegt die Durchschnittspension heute schon bei geringen 900 Euro, obwohl erst 15 Jahre Durchrechnung gegeben sind. Wie tief werden diese Werte sinken bei einer 40jährigen Durchrechnung, wie sie die Regierung beschlossen hat, oder bei einer lebenslangen Durchrechnung, wie sie der rote ÖGB fordert?

Die Nähe der GÖD-Führung zur ÖVP hindert die Spitzenfunktionäre daran, sich mit der ganzen Kraft der Gewerkschaft in die Diskussion um die Pensionsharmonisierung einzuschalten. Obwohl die von der GÖD für den Streiktag am 3.Juni 2003 formulierten Eckpunkte für eine Harmonisierung "wie Besoldungsreform, Abfertigung, Harmonisierung nur für Neueintretende, freiwilliges Optionsrecht, keine Zwangsüberführung" in den laufenden Beratungen überhaupt keine Rolle mehr zu spielen scheinen (laut Medienberichten Stichtagsregelung für alle bis zum Alter von 55, für andere Solidarbeitrag) , organisiert die GÖD keinen Widerstand dagegen und lässt ihre Mitglieder im Regen stehen.


Forderungen der Unabhängigen GewerkschafterInnen

Die UGÖD fordern ein Ende der Verunsicherung der Menschen durch die fortgesetzte Infragestellung der Leistungsfähigkeit des Pensionssystems, die Rücknahme der Pensionsreform 2003 und eine auf drei Jahre angesetzte Diskussion über eine Neuordnung des Pensionssystems auf der Basis folgender Eckpunkte:

> Beibehaltung des Umlageverfahrens als der entscheidenden Säule der Alterssicherung
> Absicherung des Lebensstandardsicherungsprinzips, durch eine Fixierung der Pensionen auf 80% der BESTEN 15 Jahre.
> Ausweitung des Solidaritätsprinzips, sodass Altersarmut vermieden werden kann, deshalb Umlenkung der staatlichen Zuschüsse für private Alterssicherung ins Umlageverfahren.
> Pensionsantritt nach 35 Beitragsjahren, frühestens mit 60 Jahren.
> Harmonisierung der Pensionssysteme unter Berücksichtigung des Vertrauensschutzes, das heißt für neu ins Berufsleben Eintretende.

Das bewährte, auf dem solidarischen Umlageverfahren basierende Pensionsmodell ist auch in Zukunft finanzierbar. Staatliche Zuschüsse für Privatversicherungen gehen zu Lasten des staatlich garantierten Pensionssystems und sind einzustellen. Die UGÖD fordern zur Finanzierung des Pensionssystems
> Ausweitung der Beitragsgrundlagen durch Finanzierung auf Wertschöpfungsbasis; derzeit basiert der Generationenvertrag auf der Lohnsumme, ein gerechter Generationenvertrag würde auch auf der wachsenden Wertschöpfung basieren, die sich aus Löhnen, Gewinnen etc zusammensetzt
> Reallohnsteigerung im Gleichklang mit Produktivitätssteigerungen. (Leider war in den letzten 20 Jahren das Gegenteil der Fall: die Nettolohnquote fiel von 54% auf 46% am Volkseinkommen. Diese Entwicklung ist sowohl ungerecht - Stagnation der Löhne bei wachsender Wirtschaft - als auch schlecht für das Sozialsystem.)
> Erhöhung der Erwerbsquote
> Rückkehr zur Vollbeschäftigungspolitik, um die Einnahmen des Staates zu erhöhen

Die Unabhängigen Gewerkschafter appellieren an ÖGB- und GÖD-Spitzenfunktionäre ihr politisches Taktieren in Sachen Pensionsreform zu beenden, und mit aller Energie eine faire, ausgewogene, und den Vertrauensschutz aller ArbeitnehmerInnen ernst nehmende Pensionsreform einzufordern. Das dabei entstehende Modell müsste nach eingehender Diskussion einer Volksabstimmung unterzogen werden.

Beschlossen von der Bundeskonferenz der UGÖD 2004
Rückfragehinweise:
UGÖD-Vorsitzender Dr. Richard Koller, Dianagasse 1/3, A-1030 Wien, +431-7109972, 0664-4105491, richard@rkoller.info
UGÖD-Kommunikationsreferat, ÖLI-UG-Bundeskoordinator Mag. Josef Gary Fuchsbauer, Dürndorf 138, 4643 Pettenbach, 07586-8877, 0664 9241580, fuchsbauer@eduhi.at

_________________________________________________________________________________________________

Stellungnahme der UGÖD zur Pensions-"Harmonisierung"

Die GÖD verkauft uns das Gesetz zur "Harmonisierung" der Pensionen als Erfolg und verweist auf einige Besserstellungen, die sich teilweise nur bei einer kleinen Altersgruppe von BeamtInnen auswirken.

1) Grundsätzlich ist der GÖD im letzten Moment eine Verbesserung gegenüber den bisherigen Vorhaben der Regierung gelungen. Die Bewertung der Dienstjahre und die Bewahrung der Rechtsansprüche z.B. Zurechnung von bis zu 10 Jahren, Mindestabsicherung, Schutz bei Dienstunfällen und Berufskrankheit, Berufsschutz) stellen tatsächlich eine Wahrung erworbener Ansprüche und eine Milderung der mit der "Harmonisierung" verbundenen Verschlechterungen dar.

2) Dass nicht viele davon profitieren können, liegt vor allem daran, dass es keine Pragmatisierungen gibt und viele in dieser Altersgruppe eben nicht mehr pragmatisiert worden sind!

3) Als Erfolg wird auch die Pensionskassa angeführt, in die der Staat 0,75 Prozent für jedeN BediensteteN einzahlt, um nach 40 Jahren nach Angaben der GÖD eine Zusatzpension von ungefähr 10 Prozent des letzten Bruttobezuges zu erhalten. Wir bezahlen aber weiterhin um 2,3 %-Punkte unserer momentanen Bezüge mehr als ASVG-Versicherte. Außerdem ist dies ein weiterer Schritt vom staatlichen Umlageverfahren hin zur börsenabhängigen Pension, deren Erfolg aus derzeitiger Sicht durchaus fragwürdig ist.

Aber dieser Erfolg darf nicht darüber täuschen, dass die wesentlichen übrigen Forderungen der GÖD in keiner Weise konkretisiert oder durch Zusagen der Regierung beantwortet wurden, womit insgesamt die Auswirkungen der Pensionsreform für die Beamten eine eklatante Ungleichbehandlung, exorbitante Verschlechterungen und nicht akzeptierbare Abschläge für zukünftige Pensionen mit sich bringen.
Als klare Forderungen diesbezüglich bleiben bestehen:

1. Die Absenkung des Pensionsbeitrags von 12,55 % auf den normalen Beitrag im ASVG von 10,25% und zwar sofort mit Eintritt der neuen Bedingungen

2. Die Schaffung einer Abfertigung für Beamte analog zum ASVG, weil es keinen Grund mehr gibt, hier Unterschiede aufrechtzuerhalten.

3. Die Einführung einer Höchstbemessungsgrundlage analog zum ASVG auch für Beamte, weil es keinen Grund gibt, für niedrigere Pensionen mehr einzuzahlen als alle Anderen.

4. Die beitragsfreie Einrechnung der Ausbildungszeiten bei allen Betroffenen angesichts der Tatsache, dass die geforderten 45 Beitragsjahre bei einer längeren Ausbildung (ob vor dem Berufsleben oder während dessen) grundsätzlich nicht erreicht werden können.

5. Die Angleichung des Pensionsalters von Beamtinnen an das von weiblichen ASVG-Versicherten, weil überhaupt kein Grund für eine um fünf Jahre verlängerte Dienstzeit von Beamtinnen einsichtig ist.

Ohne konkrete Hinweise auf eine Lösung der genannten Probleme ist die Einigung zwischen GÖD und Bundesregierung zwar "staatstragend", aber in jeder Hinsicht abzulehnen. Wir gehen andererseits davon aus und ersuchen, nicht zu vergessen, dass die Grundlage für die jetzige Situation auch und nicht zuletzt vom ÖGB mit seiner Formel 65/45/80 geschaffen wurde.

Mit all diesen Verschlechterungen sind wir nicht einverstanden, wir sehen sie nicht als zufrieden stellenden Erfolg an. Die enormen Pensionskürzungen seit 1997 werden mit diesem Gesetz fortgesetzt. Vergleicht man Pensionen von den KollegInnen, die heute in Pension gehen, mit den Pensionen, die in 30 Jahren (nach der momentanen Gesetzeslage) ausbezahlt werden, kommt man auf über 40 bis zu 50 Prozent Verluste. In einem der reichsten Länder der Erde, das immer reicher wird, ist ein derartiger Pensionsraub nicht gerechtfertigt.

Nach unserer Vorstellung von Gewerkschaftspolitik hätte die GÖD im Vorfeld des Nationalratsbeschlusses die Betroffenen informieren und gegen zu erwartende Verschlechterungen mobilisieren müssen. Stattdessen Verhandlungen bis einen Tag vor der Nationalratssitzung unter Ausschluss der Öffentlichkeit und Geheimhaltung der Positionen und dann ein Ergebnis, dessen Konsequenzen wir Betroffene auf die Schnelle nicht nachprüfen und nachrechnen können. Auch die Abgeordneten kannten den Gesetzestext, über den sie dann abgestimmt haben, nicht genau. Und unterschrieben haben das Ergebnis nicht nur die Verhandler(innen?) von der FCG, sondern auch von der FSG. Freundschaft!!?

Der Bundeskanzler hat uns gewarnt: "Das ist tatsächlich ein gewaltiger Schritt, dessen Dimensionen erst in Zukunft begriffen werden."

_________________________________________________________________________________________________

Pensionsvolksbegehren

Die Bundesleitung der UGÖD unterstützt das Pensionsvolksbegehren, fordert die Teilorganisationen zur Werbung auf und empfiehlt Mitgliedern und SympathisantInnen die Unterzeichnung des Volksbegehrens. Die UGÖD als parteinunabhängige Gewerkschaftsorganisation sieht auch kein Problem in der parteipolitischen Urheberschaft dieses Volksbegehrens. Es entspricht der allgemeinen Linie der UGÖD, in wichtigen gewerkschaftspolitischen Fragen die Zusammenarbeit über die Parteigrenzen zu suchen und zu fördern.