Frauen: 7 Gründe, gegen die europäische Verfassung zu stimmen

Das Recht auf Selbstbestimmung über den eigenen Körper - Empfängnisverhütung, Schwangerschaftsabbruch ... die Verfassung richtet sich nach den Ländern, wo diese Rechte nicht anerkannt werden

EU-Verfassung: http://europa.eu.int/constitution/print_de.htm
http://europa.eu.int/constitution/download/part_I_de.pdf
http://europa.eu.int/constitution/download/part_II_de.pdf
http://europa.eu.int/constitution/download/part_III_de.pdf

Am 29. Mai 05 findet in Frankreich die Volksabstimmung zur EU-Verfassung statt.

Ein „Ja“ ist nicht selbstverständlich. Viele Franzosen lehnen die Globalisierung ("mondialisation") ab, die für ihnen steigende Arbeitslosigkeit und den Rückbau der populären 35-Stunden-Woche bringt. Und sie sehen die EU als Agentin eines wirtschaftlichen Liberalismus, welcher vor dem Hintergrund einer langen staatsinterventionistischen Tradition besonders bedrohlich wirkt. Die Politik hat zu spät und zu vordergründig reagiert, um die Sorgen der Bevölkerung zu zerstreuen.

Am 18. März hat der Parisien in einer Umfrage ermittelt, dass erstmals eine Mehrheit von Franzosen beim Referendum über die neue EU-Verfassung am 29. Mai mit "Non" stimmen will.

Drei weitere Umfragen, die in dieselbe Richtung deuten, folgten. Die Vermutung, dass es sich bei der prognostizierten Ablehnung nur um eine Medieninszenierung handeln könnte, um die Zeit bis zur Abstimmung noch ein wenig spannender zu gestalten, würde also kaum zutreffen. (schreibt Der Standard vom 29.3.2005 http://derstandard.at/?url=/?id=1996658 )

Kurz vor dem 11. März, also vor dem Erscheinen des folgenden Artikels aus der „Humanité“, sahen die Umfrageergebnisse noch etwas besser für die Befürworter aus:

52 % der Wahlberechtigten! ruft die Ökonomin Beatrice Majnoni d'Intignano von einem Podium, - wie der Figaro veröffentlichte, als sie sich fragt, wie die Frauen am kommenden 29. Mai, dem Tag des Referendums in Frankreich, stimmen werden.

Wenn es bei der Abstimmung dicht wird, wie damals bei der Ratifikation der Maastricht-Verträge 1992, wird die Wahl der Frauen ausschlaggebend sein, sei es zugunsten oder gegen den Verfassungsentwurf, unterstreicht sie, um dem Vorwurf einer Einflussnahme zuvorzukommen. Ihr massives Argument für das Projekt EU-Verfassung: der europäische Entwurf ist vorteilhaft für Frauen. Und – indem sie auf Valerie Giscard d'Estaing verweist, nicht als Autor des Vertragswerks, sondern als früheren Präsidenten der Republik: er sei über jeden Verfdacht der Frauenfeindlichkeit erhaben und hätte ein Recht, sich speziell an die Frauen zu wenden, da er die Gesetze betreffend Empfängnisverhütung und Schwangerschaftsabbruch durchgebracht habe.

Aber über Inhalt des Vertragswerks selbst – kein Wort. Es geht um diesen Text, über den in ein paar Wochen mit ja oder nein gestimmt wird – Aber Beatrice Majnoni – wie alle PartisanenkämpferInnen für das "Ja", scheint nicht bereit zu sein, den Inhalt auf den Tisch zu legen.

Wenn sie den Text aus der Nähe betrachten, scheinen feministisch orientierte und engagierte Frauen doch mindestens 7 gute Gründe zu finden, mit "nein" dagegen zu stimmen.

 

Partnerschafts-Angelegenheiten

das Recht auf Empfängnisverhütung und Schwangerschaftsabbruch – die Selbstbestimmung der Frau

Das Recht der Frau, über ihren Körper selbst zu bestimmen, wird im Artikel II-62 der Charta der Grundrechte mit keinem Wort erwähnt.

Folglich bleibt es den einzelnen Ländern und deren feministischen Organisationen überlassen, im mehr oder weniger erfolgreichen Kampf die Rechte der Frauen für ihr jeweiliges Land zu erstreiten.

In Ländern, die keine schlagkräftigen feministischen Organisationen haben, wie Polen, Portugal, Zypern, Malta, Irland – werden diese Rechte nicht wahrgenommen.

Die EU-Verfassung orientiert sich also in diesen Punkten nach der schlechtestmöglichen Situation.

 

Das Recht auf Scheidung

Artikel II-69: Das Recht auf Verheiratung und Familiengründung richtet sich nach den nationalen Gesetzen und dem Gebrauch des jeweiligen Landes.

In keinem Teil wird auf das Recht auf Scheidung erwähnt.

 

Das Recht auf ein Leben ohne Gewalt

Die Erkenntnis, dass Vergewaltigung ein Verbrechen ist, ist in Frankreich Gegenstand einer Auseinandersetzung, die sich gegen die noch immer herrschende Banalisierung der Gewalt gegen Frauen richtet. Die EU-Verfassung ignoriert völlig die Tatsache, dass jedes Jahr Tausende von Frauen Opfer dieser Gewalt werden und sie erwähnt Vergewaltigung mit keinem Wort.

 

Die Gleichheit

Der Artikel I-46, der das Prinzip der repräsentativen Demokratie betrifft, nimmt keinen Bezug auf eine gleiche Teilhabe von Männern und Frauen. Nicht nur, dass er die Gleichheit im Text nicht festschreibt, er erwähnt sie nicht einmal als anzustrebendes Ziel oder Vorhaben.

 

Die Laicité – die religiöse Neutralität des Staates

Was den Dialog mit den Kirchen betrifft, stellt der Artikel I-52 eine Anerkennung ihrer Identität und ihrer speziellen Beiträge fest und verfolgt die Union einen offenen, transparenten Dialog mit diesen Kirchen. Im Gegenzug nimmt sie nicht Bezug auf die Laicité bzw. die Trennung von Kirche und Staat im Artikel I-2, der den Werten der Union gewidmet ist. Diese Verweigerung des Prinzips der Laicité mag auch im Zusammenhang mit der Nichtanerkennung des Rechts auf Empfängnisverhütung und Schwangerschaftsabbruch, des Rechts auf Scheidung stehen und signalisiert einen schwerwiegenden Mangel an Kenntnis und Anerkennung der Gefahren, die für Frauen existieren.

 

Räuberischer Liberalismus

Die öffentlichen Dienste

Artikel I-2.-3: Die Union bietet ihren Bürgern einen Binnenmarkt mit einem freien, unverfälschten Wettbewerb.

Artikel III-166: Für Unternehmungen, die mit Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse betraut sind ... (S. 76/77 von III : http://europa.eu.int/constitution/download/part_III_de.pdf )

In diesen Artikeln und einigen weiteren werden die Leistungen der öffentlichen Dienste behandelt: Kinderkrippen, Schulen, Gesundheit, ... Die Frauen sind von den Regelungen zu diesen Punkten am meisten betroffen, denn es sind vor allem Frauen, die in den sozialen Sektoren arbeiten und die dabei draufzahlen, wenn die Leistungen des Kollektivs geschwächt werden und Solidarität verschwindet – also wenn Lohn- und Preis-, sowie Qualitätsdumping in diesen Bereichen ungebremst möglich sind.

 

Beschäftigung

Es verschwindet das "Recht auf Arbeit", es gibt in der Europäischen Verfassung nur mehr ein "Recht zu arbeiten" und "die Freiheit, nach Beschäftigung zu suchen" (Artikel II-75)

Es scheint Priorität des Verfassungsprojekts zu sein, die Forderungen des Marktes als obersten Wert anzuerkennen, der Mensch hat vor allem auf die Forderungen des Marktes zu reagieren und sich und seine Bedürfnisse an der Entwicklung der Wirtschaft zu orientieren (Art. III-203)

Das heißt – wenn es im Interesse der Wirtschaft ist, Flexibilisierung der Arbeitszeit, Verlängerung oder Verkürzung der Arbeitszeit zu erwarten, Lohnkürzungen festzuschreiben, dann führt das zu massiver Überausbeutung, von der vor allem Frauen betroffen sind.

 

L'Humanite 11.3. 2005

Jacqueline Sellern

Übers. Und Quellen: Eva Kumar