Stellungnahme zum Gesetzesentwurf:
Bundesgesetz, mit dem das SCHOG, BGBl. Nr. 242/1962, zuletzt geändert durch BGBl. Nr.113/2006, geändert wird - Hauptstück IIb. Neue Mittelschule §§ 129 bis 129 b (die Begutachtung endet am 9.10.07)
Gesamtschule, Modellregionen, Schulversuche, SchulpartnerInnen-Mitbestimmung und LehrerInnenrechte:
LehrerInnengewerkschaften sind gefordert!
Unabhängige GewerkschafterInnen/ÖLI-UG fordern Ende des parteipolitischen Grabenkampfes
1. Gesamtschulstreit 2007
Am Anfang standen - die Abwahl von Gehrer-Schüssel,
- die in Sachen Schule vom ÖVP-Unterhändler Neugebauer dominierten Regierungsverhandlungen und die Angelobung von Ministerin Schmied , die aus der Regierungserklärung die Möglichkeit ableitete, für Bewegung in Richtung Gesamtschule zu sorgen. Gestützt auf PISA-Studie, Industriellenvereinigung und Kinderfreunde.
Am Anfang standen auch medienbewusste und in Ankündigungspolitik erfahrene LandespolitikerInnen, allen voran Haider in Kärnten und Laska in Wien, die Gesamtschulversuche ankündigten , weil Geburtenrückgang und AHS-Abwanderung dem Schulerhalter Land Kopfzerbrechen bereiten und landtagswahlberechtigte Volksschuleltern die Schullaufbahn-Entscheidung mit neuneinhalb immer schlechter aushalten.
In der ÖVP brachen Gegensätze auf, weil die Bundespartei, gestützt auf die AHS-Gewerkschaftsvorsitzende Scholik und deren „Schule.bunt“-Gefolgschaft, jede Bewegung in der Gesamtschulfrage abblockt. Bernd Schilcher nahm Schmieds Angebot an und leitet eine ehrenamtliche Expertengruppe des BMUKK, mit dem niederösterreichischen Landeshauptmann Pröll wurde eine Gesamtschulvariante bis 12 in den Gesetzentwurf hineinverhandelt, Ex-Pflichtschulgewerkschafter und Gehrer-Generalsekretär Helm war als nunmehr nö. Landeschulratspräsident mit von der Partie. Vorsitzende Scholik und die FCG- wie FSG-Spitzengewerkschafter setzten statt auf Auseinandersetzung mit den auch an den AHS akuten Mittelstufenproblemen auf Stimmungsmache gegen die Ministerin und auf die Schulversuchsbestimmungen des SCHUG: jeder Schulversuch ist standortgebunden an jeder Schule Jahr für Jahr aufs Neue von einer Zweidrittelmehrheit der LehrerInnen, Eltern und SchülerInnen zu beschließen, 5% der Schulen einer Region kann er höchstens umfassen.
Für negative bis ungewisse AHS-Standortbeschlüsse gegen jeden Gesamtschulversuch wollte die FCG-geführte AHS-Gewerkschaft mit Duldung der FSG, die um die Frage der Gesamtschule aus wahltaktischem Opportunismus seit Jahrzehnten einen großen Bogen macht, schon sorgen. Die Gegenargumente und Gegenstimmen der ÖLI-UG-Minderheitsfraktion wollte man auf ungute alte GÖD-Art weg-diffamieren. Unter SchülerInnen ist es die Schüler-Union, unter den Eltern sind es standesbewusste FunktionärInnen aus dem katholischen Familienverband, die gemeinsam mit FCG- und wohl auch mit einigen FSG-GewerkschafterInnen in der „Schule.bunt“ zu einer SchulpartnerInnen-Lobby fürs Verewigen unsozialer Schulverhältnisse zusammengefunden haben. Abgesichert sollte das Verhinderungswerk durch die 5%-Grenze werden, mit der schon die IGS-Versuche der 70er und 80er Jahre ad absurdum geführt worden sind. In keiner Region gab es flächendeckend Gesamtschulversuche, sondern neben den AHS und neben, bald statt der HS wurde eine dritte Schulform versuchsweise eingeführt, von gemeinsamer Schule und sozialer Integration war vom ersten Versuchstag an keine Rede. Und dann schickte das BMUKK Anfang September einen Gesetzentwurf zur „Einführung von Neuen Mittelschulen in Modellregionen“ in die Begutachtung.
2. Was ist neu an der „Neuen Mittelschule“?
2.1 Nationalrat, Landtage, Landesschulrats/SSR-Kollegien und BMUKK vs. SGA
Über Einführung oder Abbrechen eines der Mittelstufenmodelle soll nicht an einzelnen Standorten durch SGA bzw. Schulforum entschieden werden, sondern diese für eine Region aus mehreren HS- und AHS-Standorten verbindliche Entscheidung soll auf der Ebene der Landesschulräte/des SSR getroffen werden . Bei standortbezogenen Schulversuchen wird die demokratische Mitbestimmung der SchulpartnerInnen nicht abgeschafft, sondern so bleiben, wie sie bisher gewesen ist: von Schule zu Schule unterschiedlich.
Während AHS-Gewerkschaftvorsitzende Scholik die Presse via GÖD-Aussendung von der geplanten „Zertrümmerung der Grundrechte“ durch eine zur Gewalttätigkeit neigende Ministerin informiert (Scholiks über Schmieds Motiv für die SCHOG-Novelle: „Bist du nicht willig …“), betont der BMUKK-Entwurf eine nicht näher bestimmte Mitbestimmung von Eltern und LehrerInnen in den für Regionen und Länder zuständigen Kollegien der LSR/SSR.
Die Forderung nach Demokratisierung der auch für DirektorInnenbestellungen zuständigen Kollegien haben wir Unabhängigen GewerkschafterInnen der ÖLI-UG im Zug der Begutachtung in der AHS-Sektion eingebracht: Wahl der LehrerInnenvertreterInnen in den Kollegien im Zug der PV-Wahlen. Die Zahl der entsprechend der Landtagswahlen zu vergebenden Sitze im Kollegium müsste sich entsprechend verringern, LehrerInnenvertreterInnen würden nicht mehr von Parteien, sondern von ihren KollegInnen bestimmt (Ähnliche oder ganz andere Forderungen könnten Eltern- und SchülerInnenvertretungen stellen).
Die bundesweit wirksame gesetzliche Regelung über die „Einführung von Neuen Mittelschulen in Modellregionen“ wird dem dazu demokratisch legitimierten Nationalrat zur Beschlussfassung vorgelegt. Dass diese Vorgangsweise kein „Lehrstück“ für undemokratisches Verhalten sein kann, wie´s in der GÖD-Presseaussendung suggeriert wurde (die am 5.September allen Schulen per Gewerkschaftsrundschreiben zugegangen ist) weiß auch Kollegin Scholik, die sie verfasst hat.
Die Frage nach der Qualität der Mitbestimmung von LehrerInnen (bei sie massiv betreffenden Gesetzen und Verordnungen) ist auf Bundesebene ebenso berechtigt wie auf Landesebene. Die Kompetenz von Beiräten ist eine beratende, das Gewicht der Gewerkschaft bei Verhandlungen und bei Begutachtungen hat viel mit ihrer Solidarität untereinander, mit Sachkompetenz, Glaubwürdigkeit und dem Rückhalt bei den Mitgliedern zu tun. LehrerInnengewerkschaften , die keine gemeinsamen Beratungen und kein solidarisches Vorgehen pflegen, sondern sich´s anscheinend auf Kosten der jeweils anderen LehrerInnengruppe richten wollen, schwächen sich selbst, nachhaltig und das seit Jahrzehnten. Wenn FCG/ÖVP-Mehrheiten notwendige Veränderungen nicht im Interesse der KollegInnen mitgestalten und ebensowenig gemeinsam mit den KollegInnen erkämpfen wollen, dann wird die Gestaltung von Gesetzesänderungen und Verordnungen dem Dienstgeber überlassen – zum Nachteil der Betroffenen.
2.2 Keine 5%-Klausel, keine dritte Schulform neben HS und AHS
Die 5%-Klausel der Schulversuche und jährliches Ein- und Aussteigen einzelner Schulen per SGA-Beschluss sind im Gesetzesentwurf nicht vorgesehen. Die §§ 129, 129a und 129b des neuen IIb-Hauptstücks des SCHOG schaffen klare gesetzliche Grundlagen: Bundesgesetze, von den Ländern zu beschließende Ausführungsgesetze, BMUKK-Verordnungen zur Konkretisierung. Regionen müssen auf Landesebene definiert werden , das Auspendeln von Eltern in Hauptschulen oder AHS-Unterstufen von Nachbarregionen wird ermöglicht. Beide Gesamtschulformen werden allen VolksschulabgängerInnen mit positivem Abschlusszeugnis offen stehen – die weitere Bildungswegentscheidung wird nach der 8. (im NÖ-Modell des 129b nach der 6.Schulstufe) erfolgen. Das Abschlusszeugnis wird ohne Zusatz „HS“ oder „AHS“ ausgestellt und berechtigt zu den unterschiedlichen Bildungswegen der Oberstufe, der BMHS bzw. von Poly und Lehre.
2.3 Soziale Integration, Individualisierung, AHS-Lehrplan und Berufsorientierung
Unterrichtet wird nach dem AHS-Lehrplan , Berufsorientierung als wesentlicher Teil der Allgemeinbildung, Integration, Förderung, neue Unterrichtsformen, Individualisierung werden verpflichtend, heterogene Klassen und flexible Lerngruppen, aber keine starre äußere Differenzierung durch Leistungsgruppen in den Vierjahresmodellen des § 129a. Allerdings sind in dem auf das NÖ-Modell zugeschnittenen §129b für die nicht mehr gemeinsame, sondern als de facto HS weitergeführten 7. und 8. Schulstufen starre Leistungsgruppen, so wie derzeit an den Hauptschulen vorgesehen, möglich.
3. Wer wird das bezahlen?
3.1 Begleitende Maßnahmen fehlen
Die 25 als KlassenschülerInnenhöchstzahl sind grade erst Richtwert, aufsteigend heuer für die 1.Klassen, noch nicht Gesetz, und erst für einen Jahrgang je Schulstufe. Finanzierung notwendiger Personal- und Raumbeschaffungskosten sind ungewiss. Und nun kommt der erste Schritt in Richtung Mittelstufenreform, der nicht „kostenneutral“ sein kann – im Entwurf noch ohne Kostenschätzung und ohne gesicherte Budgetierung. Auch die „unverrückbaren pädagogischen Eckpfeiler“ des Gesetzentwurfes sind noch keine, weil am notwendigen Fundament neben der Finanzierung noch einiges fehlt:
Die zur Umsetzung der Gesamtschulmodelle notwendige Modellvorgabe einer begleitenden APS- und AHS- LehrerInnenfortbildung , die zentral, regional und an den Standorten zu organisieren ist, ist dem Entwurf nicht zu entnehmen.
Begleitmaßnahmen wie LehrerInnen-Supervision am Standort und in der Dienstzeit oder die Einstellung von SozialarbeiterInnen und SozialpädagogInnen/PsychologInnen als notwendige Hilfestellung bei Integration, Individualisierung und Beratung sind bisher nicht vorgesehen.
Eine Abgeltung der bei der Umsetzung der Modelle anfallenden LehrerInnen-Mehrarbeit durch Einrechnung in die Lehrverpflichtung (BundeslehrerInnen) bzw. in den „Topf A“ (LandeslehrerInnen) bzw. in Form von Zulagen wird nicht erwähnt, ohne die wird aber die für´s Gelingen der Modellversuche mit entscheidende Motivation der LehrerInnen kaum gelingen. Von moralisierenden Appellen, LehrerInnen-Schelte und unbezahlten Zusatzarbeiten haben wir nach 11 Jahren Gehrer mehr als genug.
3.2 Schulraum und Schulbau-Kompetenzen unklar
Entscheidend für das Gelingen der sozialen Integration wie der individuellen Förderung hat sich in den Ländern mit funktionierenden Gesamtschulsystemen das Führen der Gesamtschule als Ganztagsschule erwiesen. Schulraumerhebungen sind zwar im Laufen, aber ein auf die Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen und der LehrerInnen der „Neuen Mittelstufen“ abgestimmtes Schulbauprogramm gibt es noch nicht. Von den daraus abzuleitenden finanziellen Mehraufwendungen findet sich auch in den Erläuterungen zum Gesetzesentwurf kein Wort.
Zur noch fehlenden Bedarfserhebung kommen die zwischen Bund, Ländern und Gemeinden aufgesplitterten Kompetenzen . Die derzeitigen Zuständigkeiten könnten im Zug der für diese Legislaturperiode angesagten Bundesstaats- bzw. Verwaltungsreform beim Bund, den Ländern oder den Gemeinden zusammengefasst werden. Bis es soweit ist, wird in den Bundesbudgetverhandlungen und beim Länderausgleich entschieden, ob und bis wann ausreichende räumliche Voraussetzungen erst in den Modellregionen und dann bundesweit geschaffen werden. Derzeit schaut´s noch nicht danach aus.
3.3 LehrerInnenausbildung, LehrerInnendienst- und -besoldungsrecht als ungesicherte Baustelle
Um Kompetenzen von Bund und Ländern geht es auch bei der seit Jahren geforderten Gleichstellung aller LehrerInnen im Dienst- und Besoldungsrecht durch eine 10-semestrige Uni-Ausbildung aller LehrerInnen , wozu die Eingliederung der eben erst neu etikettierten Pädagogischen Hochschulen in die Universitätsstrukturen und die voll-akademische Bezahlung auch der bisherigen Volks- und HauptschullehrerInnen gehören. Diese mittelfristige Zielsetzung findet ebenfalls keine Erwähnung. Im Gesetzentwurf wird sogar betont, dass das Dienst- und Besoldungsrecht unverändert bleiben wird. Die derzeit bestehenden Unterschiede in der Besoldung wie im Dienstrecht der in den Modellregionen gemeinsam unterrichtenden LehrerInnen wird nicht thematisiert, ebenso wenig das unterschiedliche Personalvertretungsrecht:
4. Novelle des Personalvertretungsgesetzes (PVG) notwendig
An den AHS gibt es an jeder Schule einen von den KollegInnen gewählten Dienststellenausschuss , der bei Lehrfächerverteilung/Diensteinteilung, bei Dienstanordnungen und Personalfragen ihre Interessen vertritt, im Landesschulbereich gibt es den DA aber nicht an der Schule, sondern erst auf der Ebene des Inspektionsbezirks. Einen Personalvertretungsausschuss als Gegenüber des BMUKK gibt es nur für die AHS- und BMHS-LehrerInnen. Ohne die für die Modellregionen notwendige Novellierung des PVG werden die APS- und AHS-LehrerInnengewerkschaft, die solidarische Zusammenarbeit erst noch lernen müssen, keine Zustimmung geben können.
5. Modellregionen für Bundesstaats-, Verwaltungs- und Dienstrechtsreform?
Offene Fragen der Bundes- und/oder Länder-Zuständigkeit für Schulbau, LehrerInnenpersonal, Schulreform, der unterschiedlichen Dienstrechte, die Aufwertung der PH-LehrerInnenausbildung, die Anhebung der Bezahlung der LandeslehrerInnen oder eine Novellierung des PVG im Sinn gemeinsamer Interessensvertretung für die LehrerInnen an den neuen gemeinsamen Schulen geben dem Gesetz zur Einführung Neuer Mittelschulen in Modellregionen eine Bedeutung, die über den parteipolitisch-ideologischen Schulkampf, in den sich die FCG-ÖPU-Mehrheit in der AHS-Gewerkschaft mit mehr oder weniger aktiver Duldung durch die FSG-Fraktion hineingesteigert hat, hinausweist: Regierungspläne zur Bundesstaats-, Verwaltungs- und Dienstrechtsreform gibt es seit Jahren. Die de-facto-Abschaffung des öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses im Bundesdienst durch den Pragmatisierungsstopp von Schüssel/Riess-Passer ist ohne nennenswerten gewerkschaftlichen Widerstand durchgegangen und besteht seit sieben Jahren.
Alle diese von den LehrerInnensektionen der GÖD im angeblich bewährten Nebeneinander- und Gegeneinandertrott ignorierten Gesetzesvorhaben stehen jetzt tatsächlich auf der Tagesordnung. SPÖ-Beamtenministerin Bures, ÖVP-Finanzminister Molterer und GÖD-Vorsitzender/ÖVP-Bildungssprecher Neugebauer als politische Akteure bei Reformvorhaben, die aufs Einsparen von Dienstposten im öffentlichen Dienst abzielen. Die konkrete Gestaltung und Budgetierung der Modellschulversuche und der Modellregionen , auch die darin enthaltenen demokratischen Mitbestimmungsrechte der Betroffenen , wird für die „großen“ Reformvorhaben positive oder negative Folgen haben, Folgen, die alle öffentlich Bediensteten betreffen und mit ihnen alle Menschen, die auf die Qualität und allgemeine Zugänglichkeit öffentlicher Dienste auch in Zukunft angewiesen sind.
Nicht nur Bildung kostet. Österreich ist eines der reichsten Länder der Welt. Umverteilung von oben nach unten ist möglich, eine sozialstaatliche Wende in der Steuer- und Budgetpolitik notwendig.
Gewerkschaften und GewerkschafterInnen sind gefordert, nicht nur die der LehrerInnen.
Reinhart Sellner, ÖLI-UG, 17.9.2007