Nein zu Änderungskündigungen bei pro mente OÖ und EXIT-sozial

Das Land OÖ statuiert 2008 an den Beschäftigten von zwei sozialen Dienstleistern (pro mente OÖ, EXIT-sozial) ein Exempel, welches darin gipfelt, dass im Lauf des Jahres über 900 MitarbeiterInnen eine Änderungskündigung von ihren Dienstgebern erhalten sollen.

pro mente OÖ und EXIT-sozial sichern seit mehreren Jahrzehnten einen Großteil der psychosozialen Versorgung in OÖ (Psychosoziale Beratungsstellen,Wohneinrichtungen, Tagesstrukturen usw. für psychisch beeinträchtigte Menschen) und sind zu nahezu 100% aus öffentlichen Mitteln finanziert.

Die "alten" Gehaltssysteme dieser Dienstleister orientierten sich an den alten Gehaltssystemen des öffentlichen Dienstes mit einer steileren Gehaltskurve (niedrige Einstiegsgehälter - hohe Endgehälter) und sind dem Land OÖ seit über 20 Jahren bekannt.

Obwohl es in beiden Betrieben eine Stichtagsregelung gibt (seit 1.7. 2004 werden neu eintretende MitarbeiterInnen nach dem BAGS-KV entlohnt), hat das Land OÖ Anfang 2008 den Dienstgebern mitgeteilt, dass das Personalbudget für MitarbeiterInnen im "alten" Gehaltssystem bis 2014 nur um 1,65% (pro mente OÖ) bzw. gar nicht (EXIT-Sozial) erhöht wird.

Beide Dienstgeber reagieren darauf mit der Androhung von Änderungskündigungen, sollten die Beschäftigten einer Verschlechterung ihrer Gehaltsbedingungen nicht zustimmen. Sie wollen die Beschäftigten zwingen, auf sämtliche Biennalsprünge zu verzichten und sich mit einer jährlichen Gehaltserhöhung von 1,65% zufrieden zu geben. Die Differenz zwischen dem bisherigen Gehalt und dem Mindestgrundgehalt des BAGS-Kollektivvertrages soll damit "aufsaugend gestellt" werden.

Resolution
der oö. Regionalkonferenz der Betriebsrätinnen und Betriebsräte des Wirtschaftsbereiches 17 - Gesundheits- und Soziale Dienste vom 12.6.2007

Entwicklungen ständig. Die medial so oft gelobte Steigerung des Sozialbudgets reicht bei weitem nicht mehr aus, den Bedarf zu finanzieren. Das Land Oberösterreich hat sich entschlossen, den steigenden Bedarf auf dem Rücken der Beschäftigten im Gesundheits- und Sozialbereich abzuladen. Der privatisierte Gesundheits- und Sozialbereich wird über so genannte „Leistungspreise“ finanziert.
Das Land OÖ stellt einen Zusammenhang zwischen ausreichender Finanzierung und Qualität der Leistung ebenso in Abrede wie den Zusammenhang zwischen ausreichender Finanzierung und Einhaltung arbeits- und sozialrechtlicher Bestimmungen.
Die Budgetpolitik des Landes OÖ trägt dazu bei, dass soziale Probleme nicht mehr abgefedert sondern im Gegenteil sogar auf dem Rücken der MitarbeiterInnen und der KlientInnen/PatientInnen verschärft werden.

Wir wehren uns

Wir fordern

Diese Resolution ergeht an
pro mente OÖ, Lonstorferplatz 1, 4020 Linz
EXIT-sozial, Wildbergstr. 10 a, 4040 Linz
IV Sozialunternehmen OÖ.;
Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer in der Funktion als Finanzlandesrat
Soziallandesrat Josef Ackerl
Österreichische Volkspartei OÖ.
Sozialdemokratische Partei OÖ.
Die Grünen OÖ.
Freiheitliche Partei OÖ