UGÖD für Volksabstimmung über den EU-Reformvertrag
Die Unabhängigen GewerkschafterInnen im Öffentlichen Dienst treten entsprechend ihrer Grundsätze, der Grundsätze des gemeinsamen Plattformtextes der UG und der sich aus Plattformtext und ÖGB-Statut ergebenden Verpflichtung zu einem „kraftvollen Mitwirken an der steten sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Weiterentwicklung Österreichs, zur Wahrung der Unabhängigkeit und Neutralität unseres Landes, zur Mitarbeit an der Sicherung des Weltfriedens sowie zum unentwegten Kampf zur Hebung des Lebensstandards“ der ArbeitnehmerInnen Österreichs (§ 3 Abs. 1), für eine Volksabstimmung über den EU-Reformvertrag ein und unterstützen die parteiunabhängige Plattform für eine Volksabstimmung über den EU-Reformvertrag und die Kooperation mit zivilgesellschaftlichen Gruppierungen zur Durchsetzung einer Volksabstimmung über den EU-Reformvertrag.
Begründung :
EU-Kritik darf nicht der nationalistischen und rassistischen Rechten überlassen werden. Wir brauchen einen öffentlichen Diskurs des Reformvertrages. Der EU-Verfassungsvertrag, der die Grundordnung und Politikbereiche der EU regeln will, ist aufgrund ablehnender Volksabstimmungen in Frankreich und in den Niederlanden gescheitert. Nach dem Scheitern wurden beim EU-Gipfel im Juni 2007 die Eckpunkte eines neuen EU-Vertrages beschlossen. Dieser neue Vertrag, nun „Reformvertrag" genannt, beinhaltet Einigungen, die laut dem EU-Vierteljahresbericht des Landes „Abstriche bei den Symbolen der EU macht, aber die Substanz des Verfassungsvertrages zum überwiegenden Teil erhält." Wesentliche Kritikpunkte, wie eine Verpflichtung zur Aufrüstung, die Einführung eines Rüstungsamtes zur Ankurbelung der Aufrüstung, eine militärische Beistandsverpflichtung oder die Sicherstellung eines „Binnenmarktes mit freiem und unverfälschten Wettbewerb" und damit auch die Unterordnung der öffentlichen Daseinsvorsorge unter die Interessen eines gewinnorientierten Marktes , sind auch weiterhin Teil des neuen EU-Reformvertrages oder beigefügter Protokolle.
Die Inhalte des EU-Reformvertrages haben wesentliche Auswirkungen auf unsere Neutralität und die Arbeits- und Lebensbedingungen der Menschen unseres Landes . Die österreichische Bundesverfassung sieht für weitreichende Grundsatzentscheidungen das Institut der Volksabstimmung vor, die direkte Form der demokratischen Willensbildung.