Fairer Umgang mit allen MitarbeiterInnen!
Resolution der BABE - BetriebsrätInnen in privaten Bildungseinrichtungen
Seit Jahren äußern die BetriebsrätInnen der Branche die Befürchtung, dass die Vertragsgestaltung der Bildungseinrichtungen in vielen Fällen nicht rechtskonform war. Die Honorarkräfte waren gerne gesehen, um das wirtschaftliche Risiko auf sie abzuwälzen und Abgaben und Steuern zu sparen.
Die hohe Anzahl an freien DienstnehmerInnen und WerkvertragsnehmerInnen, mit denen das Kerngeschäft abgewickelt wurde, mussten nicht nur jährliche Einkommensverluste, durch fehlende Inflationsanpassung ihrer Honorare, hinnehmen, sondern mussten auch den ruinösen Wettbewerb über ihre Honorare und Arbeitsbedingungen über sich ergehen lassen.
Jetzt ist die Luftblase der Arbeitgeber zerplatzt! Fragwürdige Geschäftsmodelle, die viele Jahre für günstige TrainerInnen gesorgt haben, ohne dass Mindestnormen eingehalten werden mussten gilt es jetzt zu überarbeiten. Die Einbeziehung der TrainerInnenin in den Kollektivvertrag schiebt diesen Missständen einen Riegel vor. Der Großteil der Betroffenen wird durch die Anstellung profitieren. Die Leistungen des Kollektivvertrages, wie z.B. jährliche Gehaltserhöhungen, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, 5 Tage Bildungsfreistellung und auch das Recht auf 25 Tage Urlaub im Jahr sowie Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bringen darüber hinaus vielen TrainerInnen bessere und sichere Bedingungen.
Das Arbeitsmarktservice ist der Meinung eines unabhängigen Rechtsgutachtens gefolgt und setzt mit dem Schritt einer neuen Vergaberichtlinie wichtige Eckpfeiler zur Anerkennung von hart erkämpften Rechten und Mindestnormen der ArbeitnehmerInnen.
Die BetriebsrätInnen der privaten Bildungseinrichtungen fordern die ArbeitgeberInnen auf, die Verantwortung für die von ihnen geschaffene Situation zu übernehmen und einen faireren Übergang in die echten Dienstverhältnisse sicherzustellen. Das gilt insbesondere für
die korrekte Einstufung in den Kollektivvertrag
die Anrechnung aller im Unternehmen entstandenen Vordienstzeiten
die kollektivvertragskonforme Anerkennung der Vor- und Nachbereitungszeiten als eigenen Teil der Arbeitszeit
Die BetriebsrätInnen der Branche und die GPA-djp bieten den Beschäftigten Rat und Unterstützung bei der Gestaltung ihrer Verträge, um einen fairen und korrekten Übergang sicher zu stellen.