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UG: Konferenz 1995, 1996,
1997, 1998, 1999,
2001, 2003
Kurzprotokoll der UG-Konferenz am 14. Oktober 1995 in Wien.
UG-Konferenz 1995
Präsidium: Alfred Bastecky (KIV/GdG), Klaudia Paiha (GE/GPA),
Kurt Muck (APFL/UG/GÖD)
- Tischvorlagen > Plattform Textentwurf, eine Fraktionsordnung
(ÖGB), Textentwurf "Demokratischer föderaler Zusammenschluß
der "UG" sowie "Rückschrittliches GÖD-Wahlrecht"
vor.
- Troopy: Es sind nicht keine Anerkennungskriterien für den
Fraktionsstatus, außer von der GdG bekannt. Deshalb auch wurde
ÖGB-Präsident Verzetnitsch eingelanden.
- Alles auf den Tisch - alle Stichworte von den drei Plakaten
Koordiniertes Agieren
Starkes Netzwerk bilden (unabhängig vom ÖGB)
Demokratisierung des ÖGB vorantreiben
Bündnis für Aktionen (außerhalb des ÖGB)
nutzen
Namenskonformität, bzw. Klärung - heute?
Info-Austausch
Anerkennung durchsetzen > (auch) finazielle Absicherung
Regelmäßige Treffen
Plattformtext: keine Vertretungsbürokratie
Gemeinsamkeit in Öffentlichkeit
Namenslisten aufsammeln
Verbindlichkeit
Aufmachen auch für "Fraktionelle", die Demokratisierung
wünschen (Plattformtext)
Im Plattformtext fehlt: Ökologisierung + ArbeitnehmerInnenschutz
Dachverband ODER neue Organisation
Gemeinsame Zeitung
"Fraktion" oder nicht?
Verhältnis zu GRÜNEN klären
Dachverbandsgründung heute?
Fischbacher-Papier, 1. Absatz: über Gewerkschaft hinaus aktiv
- ja/nein?
"unabhängig" kann auch von "F" sein
UG-Protokoll ab der Mittagspause
Tendenz-Abstimmungen
- Soll die UG ein Dachverband oder eine neue Organisation sein.
Mehrheit für Dachverband > Teilhabende Gruppen bleiben autonom
Abstimmung: Alle dafür, O dagegen
- Ist in diesem Dachverband Platz für Grüne Listen/Gruppen?
Keine Absichten in Richtung Grüne Parteifraktion !
Mehrheit für JA, mit 1 Stimmenthaltung.
Die Offenheit des Projektes wird betont, nicht nur Grünen gegenüber,
sondern auch z.B. Mitglieder den FSG > Frage nach der Einzelmitgliedschaft
taucht da auf
> Abrenzung zur F (könnten die da auch mittun?)
> Praxis: Der Eigennamen wird am Ende mit "-UG" versehen,
z.B. FSG-UG
> Einzelmitgeliedschaft und Organisationsfragen müssen später
gesondert
diskutiert werden!
- Namensfindung : Zur Diskussion steht "UG - Unabhängige
GewerkschafterInnen"
Nach einer Beratung und Gedankenaustausch kommt folgender Antrag
zur Abstimmung: Die Gruppen, die sich dem Projekt der "Unabhängigen
GewerkschafterInnen" zugehörig fühlen, mögen
dies durch anfügen des Kürzels "UG" bei Kandidaturen
ausdrücken. Ausgeschrieben kann das heißen "Unabhänige
GewerkschafterInnen für mehr Demokratie" oder nur "Unabhängige
GewerkschafterInnen"
> Jede Liste die mit einer Kandidatur als Unabhängige GewerkschafterInnen
antritt,
> hängt an den Eigennamen am Ende "-UG" an
Mehrheit für JA, mit 1 Stimmenthaltung
- Diskussion zum Plattformentwurf mit Änderungen und Abstimmungen
- ORGANISATIONS-FORMEN der "UG"
Ein Entwurf von Karl Fischbacher liegt als Vorschlag vor > Diskussion
zur Halbjährlichen Mitgliederkonferenz > Punkt c.) Einstimmigkeitsprinzip:
ist dieses Prinzip sinnvoll? wären nicht 2/3-Mehrheiten besser?
Reaktion >Dann gibt es 1/3 Minderheiten, das Einstimmigkeitsprinzip
= eine Methode der Konsensfindung, Unverzichtbar bei der Bewältigung
der unterschiedlichen Meinungen in der praktischen Arbeit, das Prinzip
ist auch Minderheitenfreundlicher.
Die Diskussion wird durch den Besuch von Fritz Verzetnitsch unterbrochen.
- Weitere Vorgangsweise für das PROJEKT
Ein Organisationsausschuß muß gebildet werden. Dazu
wird der bestehende KOA der UG (GÖD) erweitert. Hiermit entsteht
der KOORDINATIONS-AUSSCHUSS der sich erstmals am Mittwoch, 6. Dezember
um 16.30 Uhr im KIV-Lokal - Odeongasse trifft. In diesem Koordinations-Ausschuß
sind alle Gruppierungen des UG-Projektes vertreten. InteressentInnen
sind herzlich willkommen. In ca. 5-6 Monaten soll wieder ein KONGRESS
stattfinden. Dieser ist vom Koordinationsausschuß festzulegen.
Das Protokoll ergeht an alle TeilnehmerInnen des KONGRESSes
Für dieses/das Protokoll verantwortlich: Sepp Neustifter,
Georg Becker und die Protokollführerin + Alfred Bastecky.
Gedächtnisprotokoll zum Besuch von Fritz Verzetnitsch
Betont, daß er 1.) Nicht nur aus Höflichkeit da ist,
sondern um Dialog im ÖGB zu fördern und
2.) um auf das Statut hinzuweisen, denn dort gibt es den Hinweis
auf Fraktionen. Doch es ist ein Zug der Zeit, daß neue Fraktionen
entstehen. Darum muß es einen Versuch einer Neudefinition
dieses Begriffes geben. Hier muß berücksichtigt werden,
daß die ÖGB-Strukturen nicht mit Rücksicht auf die
Parteienlandschaft aufgebaut werden sollen, sondern auf den Strukturen
der Gewerkschaften. Wichtig ist die Betätigung der Mitglieder!
Doch diese klare Trennung von Gewerkschaften und Parteien ist sehr
schwierig, jedoch wurde nun ein Schritt in die richtige Richtung
gesetzt. Gewerkschaften müssen als die Struktur des ÖGB
erhalten bleiben!
Die Frage, was denn eíne Fraktion ist, verleitet zum philiosophieren.
Auf jeden Fall soll sich das Mitglied beim Beitritt zum ÖGB
nicht sogleich zu einer Fraktion bekennen müssen, jedoch sind
die Fraktionen innerhalb der Statuten o.k. Hier tut sich eine Spannungsfeld
auf, mit dem wir leben müssen. Jedoch steht die Kooperation
im Vordergrund, und nun gibt es einen Versuch hier einen Schritt
weiterzugehen. Fraktionsbildung soll ab nun nicht mehr vom guten
Willen und der Taktik der Gewerkschaften abhängig sein. Die
Kooperation, das Zueinander-Finden, die Prozeß-Bewegung steht
nun im Vordergrund.
Die Frage der Anerkennung stellt auch die Frage nach den Kriterien,
nach denen eine Fraktion im ÖGB mitbestimmen darf. Eine Prozent-Hürde
wie im Parlament ist da ein Problem, da dem ÖGB die Integration
von politisch relevanten Gruppen wichtig ist.
Ist auch in Zukunft die Aussperrung von Gruppen/Listen
möglich? Oder gibt es auch hier ein Umdenken der Funktionäre?
Das Prinzip Hoffnung ist hier angesagt, eine schnelle Entwicklung
findet jetzt gerade statt.
Ist es alleine Aufgabe der Gruppe ihre Interessen
durchzusetzen? Oder was geht da über die Statuten?
Gruppen müssen ihre Interessen durchsetzen!
1.) Was ist mit ungebundenen Gruppierungen/Listen?
Werden sich diese in den Statuten wiederfinden können, oder
ist da die Parteienbindung enthalten?
2. ) Einzelgewerkschaften sind Teile des ÖGB, doch was werden
die Fraktionen tun?
zu 1.) Die Repräsentanz im Bundesvorstand muß von der
Basis gesichert sein
zu 2.) z.B. Pensionisten sind ab jetzt als eigene Fraktion im Bundesvorstand,
und alle Gewerkschaften haben nun diesen Status. Falls es bei den
Einzelgewerkschaften wegen der Statuten noch Probleme gibt, können
diese Statuten ja dort geändert werden.
Wie schaut das auf der Bundes- und Landesebene genau
aus?
Veränderungen hängen auch von der "UG" ab.
Die Fachgewerkschaften haben Sorge zu tragen, die
Veränderungen umzusetzen. Die UG-Listen sind ein Beispiel dafür,
wie das jetzt getan wird. Wer soll da bei Mißbrauch der Statuten
Druck ausüben? z.b. Wenn ein Betriebskaiser da ist?
Der ÖGB baut sich nicht selbst Fraktionen auf (das müssen
diese schon selbst umsetzten)
Die Frauenquoten fehlen am ÖGB-Kongreß,
Erfüllung durch Delegierung möglich?
In dieser Frage ist nicht genug Druck im ÖGB vorhanden, und
wie schaut das konkret auf der Beriebsrats-Ebene aus? Diese Diskussion
ist noch nicht abgeschlossen.
Der ÖGB wird allgemein nicht als demokratisch
empfunden, ist daran die Struktur mit den Fachgewerkschaften schuld?
Initiativen von "oben" sind doch möglich, wie sich
nun zeigt bei der Gleichstellung von Arbeitern und Angestellten.
Der Wunsch nach Zeichen von "oben" ist da! Der Verdacht,
daß die "UG" gebremst werden ist da, anderseits
kandidieren immer mehr Personenlisten von Fraktionen. der ÖGB
kann durch die Anerkennung der "UG" eine Förderung
der UG-Idee schaffen.
Die Statuten sprechen da momentan dagegen, z.B. die Repräsentanzpolitik
ist solch eine Struktur, und das ist bis auf weiteres aufrecht.
Nötig ist dies momentan auch wegen der Position gegenüber
den Arbeitgebern, der ÖGB muß auf seinen Vertretungsanspruch
achten!
1.) Die Autonomie der Einzelgewerkschaften ist schon
o.k. Aber sollten nicht dennoch einheitliche Strukturen und Bedingungen
für Wahlen geschaffen werden?
2.) 8 "Virilisten" sitzen jetzt im ÖGB-Bundesvorstand
- was geschieht mit diesen Sitzen?
Repräsentation ist nötig, auch in den Fragen der Demokratie.
Wir - alle in den Gewerkschaften Tätigen sollten die Mitglieder
dazu bewegen, zumindest 1x im Jahr an einer Aktion des ÖGB
teilzunehmen.
In der Frage der Direktwahl, gibt es da eine Offenheit
im ÖGB gegenüber den Parteien.z.B. Sozi's in der ÖMV,
hier geschieht das Aufbrechen der Fraktionsgrenzen. Sind Sanktionen
oder Probleme für solche "offenen" Gruppen/Listen
zu erwarten?
Das FSG-Statut verbietet Mitgliedern für ander Listen zu kandidieren!
Allerdings ist es für ein SPÖ-Mitglied möglich auf
einer UG-Liste zu kandidieren. Offenheit braucht auch Grenzen.
Soll der ÖGB-Kongreß eine Zeitvorgabe
beschließen, wie schnell in den Gewerkschaften die Änderungen
umgesetzt werden müssen?
Das geht ja demokratiepolitisch gar nicht. Wenn in diesem Fall
diese Vorgehensweise gewählt würde, also "Befehl
von oben", dann ginge das ja in Zukunft immer und überall.
Wichtig ist der Konsens in Fragen der Veränderung.
Die Gültigkeit der neuen Fraktionsordnung löst
doch die Viril-Mandate auf, doch sollen angeblich dennoch diese
Mandate aufrecht bleiben.
Die neuen Kriterien gelten nach dem Kongreß für alle.
Erweiterung der 8 Sitze ist nicht gefragt, jedoch muß in der
Zukunft nach einem Gleichgewicht gesucht werden.
Wenn eine Gruppe/Liste in einer Fraktion vertreten
ist und dann noch bei einer UG kandidiert, wieviel Macht bekommt
sie dann? (Über die Fraktion oder über die UG oder beides?)
Doppelte Macht ist nicht möglich! Ist der ständige Organisations-Ausschuß
in der Frage der Motivation der Organisierten zu bewegen? Bei Wahlen
soll jeder wählen können. Das geht jedoch nur, wenn das
Delegationsprinzip nachvollziehbar ist. Wenn dies gelingt, dann
ist auch eine bessere Motivation da
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