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UG: Konferenz 1995, 1996, 1997, 1998, 1999, 2001, 2003

 

Kurzprotokoll der UG-Konferenz am 14. Oktober 1995 in Wien.

UG-Konferenz 1995

 

Präsidium: Alfred Bastecky (KIV/GdG), Klaudia Paiha (GE/GPA), Kurt Muck (APFL/UG/GÖD)

- Tischvorlagen > Plattform Textentwurf, eine Fraktionsordnung (ÖGB), Textentwurf "Demokratischer föderaler Zusammenschluß der "UG" sowie "Rückschrittliches GÖD-Wahlrecht" vor.
- Troopy: Es sind nicht keine Anerkennungskriterien für den Fraktionsstatus, außer von der GdG bekannt. Deshalb auch wurde ÖGB-Präsident Verzetnitsch eingelanden.
- Alles auf den Tisch - alle Stichworte von den drei Plakaten

Koordiniertes Agieren
Starkes Netzwerk bilden (unabhängig vom ÖGB)
Demokratisierung des ÖGB vorantreiben
Bündnis für Aktionen (außerhalb des ÖGB) nutzen
Namenskonformität, bzw. Klärung - heute?
Info-Austausch
Anerkennung durchsetzen > (auch) finazielle Absicherung
Regelmäßige Treffen
Plattformtext: keine Vertretungsbürokratie
Gemeinsamkeit in Öffentlichkeit
Namenslisten aufsammeln
Verbindlichkeit
Aufmachen auch für "Fraktionelle", die Demokratisierung wünschen (Plattformtext)
Im Plattformtext fehlt: Ökologisierung + ArbeitnehmerInnenschutz
Dachverband ODER neue Organisation
Gemeinsame Zeitung
"Fraktion" oder nicht?
Verhältnis zu GRÜNEN klären
Dachverbandsgründung heute?
Fischbacher-Papier, 1. Absatz: über Gewerkschaft hinaus aktiv - ja/nein?
"unabhängig" kann auch von "F" sein

UG-Protokoll ab der Mittagspause

Tendenz-Abstimmungen

- Soll die UG ein Dachverband oder eine neue Organisation sein.
Mehrheit für Dachverband > Teilhabende Gruppen bleiben autonom
Abstimmung: Alle dafür, O dagegen
- Ist in diesem Dachverband Platz für Grüne Listen/Gruppen?
Keine Absichten in Richtung Grüne Parteifraktion !
Mehrheit für JA, mit 1 Stimmenthaltung.
Die Offenheit des Projektes wird betont, nicht nur Grünen gegenüber, sondern auch z.B. Mitglieder den FSG > Frage nach der Einzelmitgliedschaft taucht da auf
> Abrenzung zur F (könnten die da auch mittun?)
> Praxis: Der Eigennamen wird am Ende mit "-UG" versehen, z.B. FSG-UG
> Einzelmitgeliedschaft und Organisationsfragen müssen später gesondert
diskutiert werden!
- Namensfindung : Zur Diskussion steht "UG - Unabhängige GewerkschafterInnen"
Nach einer Beratung und Gedankenaustausch kommt folgender Antrag zur Abstimmung: Die Gruppen, die sich dem Projekt der "Unabhängigen GewerkschafterInnen" zugehörig fühlen, mögen dies durch anfügen des Kürzels "UG" bei Kandidaturen ausdrücken. Ausgeschrieben kann das heißen "Unabhänige GewerkschafterInnen für mehr Demokratie" oder nur "Unabhängige GewerkschafterInnen"
> Jede Liste die mit einer Kandidatur als Unabhängige GewerkschafterInnen antritt,
> hängt an den Eigennamen am Ende "-UG" an
Mehrheit für JA, mit 1 Stimmenthaltung
- Diskussion zum Plattformentwurf mit Änderungen und Abstimmungen
- ORGANISATIONS-FORMEN der "UG"
Ein Entwurf von Karl Fischbacher liegt als Vorschlag vor > Diskussion zur Halbjährlichen Mitgliederkonferenz > Punkt c.) Einstimmigkeitsprinzip: ist dieses Prinzip sinnvoll? wären nicht 2/3-Mehrheiten besser?
Reaktion >Dann gibt es 1/3 Minderheiten, das Einstimmigkeitsprinzip = eine Methode der Konsensfindung, Unverzichtbar bei der Bewältigung der unterschiedlichen Meinungen in der praktischen Arbeit, das Prinzip ist auch Minderheitenfreundlicher.
Die Diskussion wird durch den Besuch von Fritz Verzetnitsch unterbrochen.
- Weitere Vorgangsweise für das PROJEKT
Ein Organisationsausschuß muß gebildet werden. Dazu wird der bestehende KOA der UG (GÖD) erweitert. Hiermit entsteht der KOORDINATIONS-AUSSCHUSS der sich erstmals am Mittwoch, 6. Dezember um 16.30 Uhr im KIV-Lokal - Odeongasse trifft. In diesem Koordinations-Ausschuß sind alle Gruppierungen des UG-Projektes vertreten. InteressentInnen sind herzlich willkommen. In ca. 5-6 Monaten soll wieder ein KONGRESS stattfinden. Dieser ist vom Koordinationsausschuß festzulegen. Das Protokoll ergeht an alle TeilnehmerInnen des KONGRESSes

Für dieses/das Protokoll verantwortlich: Sepp Neustifter, Georg Becker und die Protokollführerin + Alfred Bastecky.

 

Gedächtnisprotokoll zum Besuch von Fritz Verzetnitsch

Betont, daß er 1.) Nicht nur aus Höflichkeit da ist, sondern um Dialog im ÖGB zu fördern und
2.) um auf das Statut hinzuweisen, denn dort gibt es den Hinweis auf Fraktionen. Doch es ist ein Zug der Zeit, daß neue Fraktionen entstehen. Darum muß es einen Versuch einer Neudefinition dieses Begriffes geben. Hier muß berücksichtigt werden, daß die ÖGB-Strukturen nicht mit Rücksicht auf die Parteienlandschaft aufgebaut werden sollen, sondern auf den Strukturen der Gewerkschaften. Wichtig ist die Betätigung der Mitglieder! Doch diese klare Trennung von Gewerkschaften und Parteien ist sehr schwierig, jedoch wurde nun ein Schritt in die richtige Richtung gesetzt. Gewerkschaften müssen als die Struktur des ÖGB erhalten bleiben!

Die Frage, was denn eíne Fraktion ist, verleitet zum philiosophieren. Auf jeden Fall soll sich das Mitglied beim Beitritt zum ÖGB nicht sogleich zu einer Fraktion bekennen müssen, jedoch sind die Fraktionen innerhalb der Statuten o.k. Hier tut sich eine Spannungsfeld auf, mit dem wir leben müssen. Jedoch steht die Kooperation im Vordergrund, und nun gibt es einen Versuch hier einen Schritt weiterzugehen. Fraktionsbildung soll ab nun nicht mehr vom guten Willen und der Taktik der Gewerkschaften abhängig sein. Die Kooperation, das Zueinander-Finden, die Prozeß-Bewegung steht nun im Vordergrund.

Die Frage der Anerkennung stellt auch die Frage nach den Kriterien, nach denen eine Fraktion im ÖGB mitbestimmen darf. Eine Prozent-Hürde wie im Parlament ist da ein Problem, da dem ÖGB die Integration von politisch relevanten Gruppen wichtig ist.

Ist auch in Zukunft die Aussperrung von Gruppen/Listen möglich? Oder gibt es auch hier ein Umdenken der Funktionäre?

Das Prinzip Hoffnung ist hier angesagt, eine schnelle Entwicklung findet jetzt gerade statt.

Ist es alleine Aufgabe der Gruppe ihre Interessen durchzusetzen? Oder was geht da über die Statuten?

Gruppen müssen ihre Interessen durchsetzen!

1.) Was ist mit ungebundenen Gruppierungen/Listen? Werden sich diese in den Statuten wiederfinden können, oder ist da die Parteienbindung enthalten?
2. ) Einzelgewerkschaften sind Teile des ÖGB, doch was werden die Fraktionen tun?

zu 1.) Die Repräsentanz im Bundesvorstand muß von der Basis gesichert sein
zu 2.) z.B. Pensionisten sind ab jetzt als eigene Fraktion im Bundesvorstand, und alle Gewerkschaften haben nun diesen Status. Falls es bei den Einzelgewerkschaften wegen der Statuten noch Probleme gibt, können diese Statuten ja dort geändert werden.

Wie schaut das auf der Bundes- und Landesebene genau aus?

Veränderungen hängen auch von der "UG" ab.

Die Fachgewerkschaften haben Sorge zu tragen, die Veränderungen umzusetzen. Die UG-Listen sind ein Beispiel dafür, wie das jetzt getan wird. Wer soll da bei Mißbrauch der Statuten Druck ausüben? z.b. Wenn ein Betriebskaiser da ist?

Der ÖGB baut sich nicht selbst Fraktionen auf (das müssen diese schon selbst umsetzten)

Die Frauenquoten fehlen am ÖGB-Kongreß, Erfüllung durch Delegierung möglich?

In dieser Frage ist nicht genug Druck im ÖGB vorhanden, und wie schaut das konkret auf der Beriebsrats-Ebene aus? Diese Diskussion ist noch nicht abgeschlossen.

Der ÖGB wird allgemein nicht als demokratisch empfunden, ist daran die Struktur mit den Fachgewerkschaften schuld? Initiativen von "oben" sind doch möglich, wie sich nun zeigt bei der Gleichstellung von Arbeitern und Angestellten. Der Wunsch nach Zeichen von "oben" ist da! Der Verdacht, daß die "UG" gebremst werden ist da, anderseits kandidieren immer mehr Personenlisten von Fraktionen. der ÖGB kann durch die Anerkennung der "UG" eine Förderung der UG-Idee schaffen.

Die Statuten sprechen da momentan dagegen, z.B. die Repräsentanzpolitik ist solch eine Struktur, und das ist bis auf weiteres aufrecht. Nötig ist dies momentan auch wegen der Position gegenüber den Arbeitgebern, der ÖGB muß auf seinen Vertretungsanspruch achten!

1.) Die Autonomie der Einzelgewerkschaften ist schon o.k. Aber sollten nicht dennoch einheitliche Strukturen und Bedingungen für Wahlen geschaffen werden?
2.) 8 "Virilisten" sitzen jetzt im ÖGB-Bundesvorstand - was geschieht mit diesen Sitzen?

Repräsentation ist nötig, auch in den Fragen der Demokratie. Wir - alle in den Gewerkschaften Tätigen sollten die Mitglieder dazu bewegen, zumindest 1x im Jahr an einer Aktion des ÖGB teilzunehmen.

In der Frage der Direktwahl, gibt es da eine Offenheit im ÖGB gegenüber den Parteien.z.B. Sozi's in der ÖMV, hier geschieht das Aufbrechen der Fraktionsgrenzen. Sind Sanktionen oder Probleme für solche "offenen" Gruppen/Listen zu erwarten?

Das FSG-Statut verbietet Mitgliedern für ander Listen zu kandidieren! Allerdings ist es für ein SPÖ-Mitglied möglich auf einer UG-Liste zu kandidieren. Offenheit braucht auch Grenzen.

Soll der ÖGB-Kongreß eine Zeitvorgabe beschließen, wie schnell in den Gewerkschaften die Änderungen umgesetzt werden müssen?

Das geht ja demokratiepolitisch gar nicht. Wenn in diesem Fall diese Vorgehensweise gewählt würde, also "Befehl von oben", dann ginge das ja in Zukunft immer und überall. Wichtig ist der Konsens in Fragen der Veränderung.

Die Gültigkeit der neuen Fraktionsordnung löst doch die Viril-Mandate auf, doch sollen angeblich dennoch diese Mandate aufrecht bleiben.

Die neuen Kriterien gelten nach dem Kongreß für alle. Erweiterung der 8 Sitze ist nicht gefragt, jedoch muß in der Zukunft nach einem Gleichgewicht gesucht werden.

Wenn eine Gruppe/Liste in einer Fraktion vertreten ist und dann noch bei einer UG kandidiert, wieviel Macht bekommt sie dann? (Über die Fraktion oder über die UG oder beides?)

Doppelte Macht ist nicht möglich! Ist der ständige Organisations-Ausschuß in der Frage der Motivation der Organisierten zu bewegen? Bei Wahlen soll jeder wählen können. Das geht jedoch nur, wenn das Delegationsprinzip nachvollziehbar ist. Wenn dies gelingt, dann ist auch eine bessere Motivation da