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UG-Brief | Ministerium-Antwort | "Stopp-GATS"-Kommentar

 

Stopp GATS (2kb)

Ministerium-Antwort

Am 10. Feber 2003 erhielten wir eine Antwort aus dem Wirtschafts-Ministerium.

Was bringt GATS?

Nicht nur der Handel mit Gütern, sondern zunehmend auch der internationale Handel mit Dienstleistungen ist eine wichtige Quelle für Wirtschaftswachstum und Wohlstand. Das General Agreement on Trade in Services (GATS) soll den Handel mit Dienstleistungen/Services in den Bereichen:

- Geschäftsdienstleistungen (business services);
- Kommunikationsdienstleistungen;
- Baudienstleistungen;
- Vertriebsdienstleistungen;
- Bildungsdienstleistungen;
- Umweltdienstleistungen;
- Finanzdienstleistungen;
- Gesundheitsdienstleistungen;
- Fremdenverkehrs- und Reisedienstleistungen; Freizeit, Kultur und Sport; Verkehrsdienstleistungen)

unter den Mitgliedstaaten der Welthandelsorganisation (WTO) regeln und für Anbieter klare und faire Rahmenbedingungen schaffen. Marktzugangshindernisse und Diskriminierungen von ausländischen Dienstleistungsanbietern sollen reduziert, die Rechtssicherheit erhöht werden.

Das GATS stellt aber keine "Zwangsbeglückung" in Sachen Liberalisierung dar: Jeder Staat kann selbst entscheiden bzw. kontrollieren, welche Dienstleistungsbereiche er (unter welchen Auflagen) für den internationalen Wettbewerb öffnet - und welche nicht. Alle staatlichen Vorschriften, die z.B. auf die Qualität einer Dienstleistung, auf den Schutz der Konsumenten, der Umwelt oder der sozialen Sicherheit abzielen, können trotz freiwillig eingegangener Verpflichtung zur Liberalisierung aufrecht erhalten werden.

Wer profitiert vom GATS?

Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass die Liberalisierung des Handels mit Dienstleistungen den globalen Wohlstand stärkt und Wohlstandsgewinne von bis zu 130 Milliarden US-Dollar/Euro bringen wird. Davon werden vor allem die Entwicklungsländer überproportional profitieren. Wer für "fair trade" mit den Entwicklungsländern ist, kann nicht gegen das GATS sein.

Für die Konsumenten bringt Liberalisierung erfahrungsgemäß größere Wahlmöglichkeiten und bessere Qualität zu niedrigeren Preisen, für die Wirtschaft erweiterte Geschäftsmöglichkeiten. Weil Dienstleistungen in der Regel arbeitsintensiv sind, sind sie eine wichtige Quelle für Arbeitsplätze.

Was hat Österreich vom GATS?

Das GATS wird auch für österreichische Unternehmen, die Dienstleistungen verkaufen, mehr Sicherheit und faire Chancen beim Export bringen. Die Erbringung von Dienstleistungen nimmt in Österreich bereits 65 Prozent des BIP (unserer Wertschöpfung) ein. 33 Prozent entfallen auf die Industrieproduktion und 2 Prozent auf die Landwirtschaft. Mit einem Anteil von 2,1 Prozent an den weltweiten Dienstleistungsexporten liegen wir in der Rangliste der Dienstleistungsexporteure an 13. Stelle. Wertmäßig beliefen sich die österreichischen Dienstleistungsexporte 2001 auf ca 37 Mrd.?. Davon entfielen beispielsweise 31,1 Prozent auf den Reiseverkehr (Tourismus), 15,1 Prozent auf Transportdienstleistungen, 5 Prozent auf Finanzdienstleistungen (Banken, Versicherungen) und 2 Prozent auf Baudienstleistungen. 25 Prozent sind statistisch nicht differenzierbar. Zum Vergleich: Bei den Warenexporten liegen wir an 24. Stelle.

Österreich profitiert überproportional vom Außenhandel: Jeder dritte Arbeitsplatz wird durch Exporte gesichert, 36,5 Prozent des BIP werden im Außenhandel erwirtschaftet.

Für die gesamte EU ist die Liberalisierung des Handels mit Dienstleistungen in jedem Fall ein Gewinn: Schon heute liegt der EU-Anteil an den weltweiten Exporten von kommerziellen Dienstleistungen bei 25 Prozent. Zum Vergleich: Der Anteil der USA liegt bei 19 Prozent, der Anteil Japans bei 5 Prozent.

Warum wird das GATS derzeit so intensiv diskutiert?

Das GATS ist - nach der Beschlussfassung durch das österreichische Parlament auf Basis einer Vier-Parteien-Einigung - 1995 in Kraft getreten. Derzeit wird zwischen den 144 Mitgliedstaaten der Welthandelsorganisation (WTO) eine weitere Liberalisierung des Handels mit Dienstleistungen verhandelt. Die EU und ihre Mitgliedstaaten haben wie alle anderen WTO - Mitgliedstaaten bis Mitte 2002 Wünsche an die anderen WTO - Mitglieder deponiert, nunmehr wird die Bereitschaft zur Liberalisierung im eigenen Bereich ausgelotet. Bis 31. März 2003 sollen Angebots-Vorschläge erstellt werden. Dafür ist aufgrund der Gemeinsamen Außenwirtschaftspolitik der EU die Europäische Kommission zuständig.

Globalisierungsgegner (z.B. ATTAC) und Gewerkschaften mobilisieren massiv gegen das Abkommen. Sie behaupten z.B., dass es durch das GATS zu einem "Ausverkauf von Gesundheit, Bildung und Wasser" kommen werde und dass steigende Preise, schlechtere Qualität, weniger Umweltschutz und weniger Arbeitnehmerschutz bei öffentlichen Diensten Folgen des Abkommens seien. Das ist falsch. Abgesehen davon, dass viele Behauptungen der Anti-GATS-Kampagne mit dem Abkommen gar nichts zu tun haben (z.B. erfolglose Privatisierungen), geht es den Aktivisten einmal mehr um Fundamentalkritik an der Marktwirtschaft und der Globalisierung der Wirtschaft.

Was bedeutet das GATS für unser Wasser?

Die von den GATS-Gegnern erhobene Behauptung, dass das GATS den Ausverkauf unseres Wasser ins Ausland bringe, ist falsch. Österreich hat trotz GATS weiterhin die volle Verfügungsgewalt über seine Wasserressourcen. Das GATS bezieht sich ja nur auf Dienstleistungen rund um das Wasser, etwa auf Wasserleitungen. Jedem Land steht es dabei aber vollkommen frei, ob es derartige Dienstleistungen für den internationalen Handel frei gibt oder nicht.

Selbst bei einer vollständigen Marktöffnung hätten ausländische wie inländische Anbieter alle innerstaatlichen Vorschriften (z.B. Sicherheit, Qualität, Preise, Zugang zur Ressource, Universaldienstleistungspflicht) zu befolgen.

Was bedeutet das GATS für Soziales, Gesundheit und Bildung?

Auch in diesen Bereichen gibt es keinen Grund zur Sorge - das GATS bedeutet ja keine Verpflichtung zur Liberalisierung, schon gar nicht eine zur Privatisierung. Es gibt zudem eine Ausnahmebestimmung für öffentliche Dienstleistungen. Das GATS betrifft nur privat finanzierte Gesundheits- und Bildungsdienstleistungen. In diesen Bereichen gibt es in den meisten Staaten - wie auch in Österreich - schon lange öffentliche und private Angebote nebeneinander (z.B. Privatspitäler, Privatschulen). Die öffentliche Finanzierung von Bildungs- und Gesundheitseinrichtungen wird durch das GATS nicht in Frage gestellt. Das GATS verpflichtet seine Mitglieder nicht, öffentliche Mittel auch Privaten zur Verfügung zu stellen. In Österreich wird es weiterhin ein staatliches Bildungs- und Gesundheitswesen geben.

Wie sind Öffentlichkeit und Bürger in das GATS eingebunden?

Die Verhandlungsvorschläge der WTO-Mitglieder sind auf www.wto.org öffentlich zugänglich. Die Positionen der EU findet man unter http//:europa.eu.int/comm/trade. Nach Abschluss der Verhandlungen sind die Verhandlungsergebnisse der einzelnen Staaten verfassungsgemäß von ihren Parlamenten zu ratifizieren.

Sämtliche berührte Bundesministerien und Sozialpartner sind in die Abstimmung der Verhandlungsposition zum GATS voll eingebunden. Für die Parlamentsklubs, zuletzt am 24.1.2003, sowie für die Nichtregierungsorganisationen finden regelmäßig Informationsveranstaltungen zum Fortgang des Verhandlungsgeschehens statt. Darüber hinaus erhält das Parlament nicht nur sämtliche Verhandlungsberichte aus Brüssel, sondern auch alle Forderungslisten sowie, nach deren Vorliegen, die Entwürfe der Angebotslisten, die streng vertraulich sind.

Sektionschef
Mag. Josef Mayer
Center 2
Außenwirtschaftspolitik und Europäische Integration
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
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