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Ministerium-Antwort
Am 10. Feber 2003 erhielten wir eine Antwort aus
dem Wirtschafts-Ministerium.
Was bringt GATS?
Nicht nur der Handel mit Gütern, sondern zunehmend auch der
internationale Handel mit Dienstleistungen ist eine wichtige Quelle
für Wirtschaftswachstum und Wohlstand. Das General Agreement
on Trade in Services (GATS) soll den Handel mit Dienstleistungen/Services
in den Bereichen:
- Geschäftsdienstleistungen (business services);
- Kommunikationsdienstleistungen;
- Baudienstleistungen;
- Vertriebsdienstleistungen;
- Bildungsdienstleistungen;
- Umweltdienstleistungen;
- Finanzdienstleistungen;
- Gesundheitsdienstleistungen;
- Fremdenverkehrs- und Reisedienstleistungen; Freizeit, Kultur und
Sport; Verkehrsdienstleistungen)
unter den Mitgliedstaaten der Welthandelsorganisation (WTO) regeln
und für Anbieter klare und faire Rahmenbedingungen schaffen.
Marktzugangshindernisse und Diskriminierungen von ausländischen
Dienstleistungsanbietern sollen reduziert, die Rechtssicherheit
erhöht werden.
Das GATS stellt aber keine "Zwangsbeglückung" in
Sachen Liberalisierung dar: Jeder Staat kann selbst entscheiden
bzw. kontrollieren, welche Dienstleistungsbereiche er (unter welchen
Auflagen) für den internationalen Wettbewerb öffnet -
und welche nicht. Alle staatlichen Vorschriften, die z.B. auf die
Qualität einer Dienstleistung, auf den Schutz der Konsumenten,
der Umwelt oder der sozialen Sicherheit abzielen, können trotz
freiwillig eingegangener Verpflichtung zur Liberalisierung aufrecht
erhalten werden.
Wer profitiert vom GATS?
Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass die Liberalisierung
des Handels mit Dienstleistungen den globalen Wohlstand stärkt
und Wohlstandsgewinne von bis zu 130 Milliarden US-Dollar/Euro
bringen wird. Davon werden vor allem die Entwicklungsländer
überproportional profitieren. Wer für "fair trade"
mit den Entwicklungsländern ist, kann nicht gegen das GATS
sein.
Für die Konsumenten bringt Liberalisierung erfahrungsgemäß
größere Wahlmöglichkeiten und bessere Qualität
zu niedrigeren Preisen, für die Wirtschaft erweiterte Geschäftsmöglichkeiten.
Weil Dienstleistungen in der Regel arbeitsintensiv sind, sind sie
eine wichtige Quelle für Arbeitsplätze.
Was hat Österreich vom GATS?
Das GATS wird auch für österreichische Unternehmen, die
Dienstleistungen verkaufen, mehr Sicherheit und faire Chancen beim
Export bringen. Die Erbringung von Dienstleistungen nimmt in Österreich
bereits 65 Prozent des BIP (unserer Wertschöpfung) ein. 33
Prozent entfallen auf die Industrieproduktion und 2 Prozent auf
die Landwirtschaft. Mit einem Anteil von 2,1 Prozent an den weltweiten
Dienstleistungsexporten liegen wir in der Rangliste der Dienstleistungsexporteure
an 13. Stelle. Wertmäßig beliefen sich die österreichischen
Dienstleistungsexporte 2001 auf ca 37 Mrd.?. Davon entfielen beispielsweise
31,1 Prozent auf den Reiseverkehr (Tourismus), 15,1 Prozent auf
Transportdienstleistungen, 5 Prozent auf Finanzdienstleistungen
(Banken, Versicherungen) und 2 Prozent auf Baudienstleistungen.
25 Prozent sind statistisch nicht differenzierbar. Zum Vergleich:
Bei den Warenexporten liegen wir an 24. Stelle.
Österreich profitiert überproportional vom Außenhandel:
Jeder dritte Arbeitsplatz wird durch Exporte gesichert, 36,5 Prozent
des BIP werden im Außenhandel erwirtschaftet.
Für die gesamte EU ist die Liberalisierung des Handels mit
Dienstleistungen in jedem Fall ein Gewinn: Schon heute liegt der
EU-Anteil an den weltweiten Exporten von kommerziellen Dienstleistungen
bei 25 Prozent. Zum Vergleich: Der Anteil der USA liegt bei 19 Prozent,
der Anteil Japans bei 5 Prozent.
Warum wird das GATS derzeit so intensiv diskutiert?
Das GATS ist - nach der Beschlussfassung durch das österreichische
Parlament auf Basis einer Vier-Parteien-Einigung - 1995 in Kraft
getreten. Derzeit wird zwischen den 144 Mitgliedstaaten der Welthandelsorganisation
(WTO) eine weitere Liberalisierung des Handels mit Dienstleistungen
verhandelt. Die EU und ihre Mitgliedstaaten haben wie alle anderen
WTO - Mitgliedstaaten bis Mitte 2002 Wünsche an die anderen
WTO - Mitglieder deponiert, nunmehr wird die Bereitschaft zur Liberalisierung
im eigenen Bereich ausgelotet. Bis 31. März 2003 sollen Angebots-Vorschläge
erstellt werden. Dafür ist aufgrund der Gemeinsamen Außenwirtschaftspolitik
der EU die Europäische Kommission zuständig.
Globalisierungsgegner (z.B. ATTAC) und Gewerkschaften mobilisieren
massiv gegen das Abkommen. Sie behaupten z.B., dass es durch das
GATS zu einem "Ausverkauf von Gesundheit, Bildung und Wasser"
kommen werde und dass steigende Preise, schlechtere Qualität,
weniger Umweltschutz und weniger Arbeitnehmerschutz bei öffentlichen
Diensten Folgen des Abkommens seien. Das ist falsch. Abgesehen davon,
dass viele Behauptungen der Anti-GATS-Kampagne mit dem Abkommen
gar nichts zu tun haben (z.B. erfolglose Privatisierungen), geht
es den Aktivisten einmal mehr um Fundamentalkritik an der Marktwirtschaft
und der Globalisierung der Wirtschaft.
Was bedeutet das GATS für unser Wasser?
Die von den GATS-Gegnern erhobene Behauptung, dass das GATS den
Ausverkauf unseres Wasser ins Ausland bringe, ist falsch. Österreich
hat trotz GATS weiterhin die volle Verfügungsgewalt über
seine Wasserressourcen. Das GATS bezieht sich ja nur auf Dienstleistungen
rund um das Wasser, etwa auf Wasserleitungen. Jedem Land steht es
dabei aber vollkommen frei, ob es derartige Dienstleistungen für
den internationalen Handel frei gibt oder nicht.
Selbst bei einer vollständigen Marktöffnung hätten
ausländische wie inländische Anbieter alle innerstaatlichen
Vorschriften (z.B. Sicherheit, Qualität, Preise, Zugang zur
Ressource, Universaldienstleistungspflicht) zu befolgen.
Was bedeutet das GATS für Soziales, Gesundheit
und Bildung?
Auch in diesen Bereichen gibt es keinen Grund zur Sorge - das GATS
bedeutet ja keine Verpflichtung zur Liberalisierung, schon gar nicht
eine zur Privatisierung. Es gibt zudem eine Ausnahmebestimmung für
öffentliche Dienstleistungen. Das GATS betrifft nur privat
finanzierte Gesundheits- und Bildungsdienstleistungen. In diesen
Bereichen gibt es in den meisten Staaten - wie auch in Österreich
- schon lange öffentliche und private Angebote nebeneinander
(z.B. Privatspitäler, Privatschulen). Die öffentliche
Finanzierung von Bildungs- und Gesundheitseinrichtungen wird durch
das GATS nicht in Frage gestellt. Das GATS verpflichtet seine Mitglieder
nicht, öffentliche Mittel auch Privaten zur Verfügung
zu stellen. In Österreich wird es weiterhin ein staatliches
Bildungs- und Gesundheitswesen geben.
Wie sind Öffentlichkeit und Bürger in das
GATS eingebunden?
Die Verhandlungsvorschläge der WTO-Mitglieder sind auf www.wto.org
öffentlich zugänglich. Die Positionen der EU findet man
unter http//:europa.eu.int/comm/trade. Nach Abschluss der Verhandlungen
sind die Verhandlungsergebnisse der einzelnen Staaten verfassungsgemäß
von ihren Parlamenten zu ratifizieren.
Sämtliche berührte Bundesministerien und Sozialpartner
sind in die Abstimmung der Verhandlungsposition zum GATS voll eingebunden.
Für die Parlamentsklubs, zuletzt am 24.1.2003, sowie für
die Nichtregierungsorganisationen finden regelmäßig Informationsveranstaltungen
zum Fortgang des Verhandlungsgeschehens statt. Darüber hinaus
erhält das Parlament nicht nur sämtliche Verhandlungsberichte
aus Brüssel, sondern auch alle Forderungslisten sowie, nach
deren Vorliegen, die Entwürfe der Angebotslisten, die streng
vertraulich sind.
Sektionschef
Mag. Josef Mayer
Center 2
Außenwirtschaftspolitik und Europäische Integration
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
Stubenring 1
A-1011 Wien
Tel.: (01) 711 00-5539
Fax: (01) 715 96 51
josef.mayer@bmwa.gv.at
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