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Frankreichs langer Weg zur 35-Stunden-Woche
Christian Dufour, Professor für Soziologie
aus Paris erläuterte anläßlich der mit über
240 Leuten gut besuchten Veranstaltung der AK, des ÖGB und
der AUGE Steiermark Frankreichs langen Weg zur 35-Stunden-Woche.
'30-Stunden-Woche - Traum oder Albtraum?' lautete der Titel der
Veranstaltung, zu der auch ÖGB-Präsident Verzetnitsch,
Betriebsrat Dieter Körner vom deutschen VW-Konzern und Karl
Haas, Zentralsekretär der österreichischen Metaller gekommen
waren.
Ilse Löwe-Vogl fasst die interessanten Ausführungen von
Prof. Dufour zusammen.
Bis 1995 durften in französischen Betrieben und Unternehmen
nur die repräsentativen Gewerkschaften Abkommen unterzeichnen.
Seit Anfang der achtziger Jahre sind mehrere Versuche, über
das Thema Arbeitslosigkeit zu verhandeln, gescheitert. Die Arbeitgeber
fordern zwar mehr Flexibilität, lehnen aber Verhandlungen über
Arbeitszeitverkürzung ab. 1995 fangen trotzdem zentrale Verhandlungen
über die Arbeitszeit an. Grundsatzabkommen werden abgeschlossen,
finden aber kaum Konkretisierung. Im Juni 1996, während die
Verhandlungen erfolglos bleiben, wird ein von einem rechts-liberalen
Abgeordneten vorgelegter Gesetzesentwurf im Parlament angenommen
(das Robien Gesetz). Dieses Gesetz ermöglicht die finanzielle
Unterstützung für Neueinstellungen wenn sie von einer
Vereinbarung zur Arbeitszeitverkürzung begleitet sind. Diese
Vereinbarungen können auf Betriebs- oder Branchenebene stattfinden.
Das Gesetz stützt sich auf eine neue Verhandlungsmöglichkeit
in den Betrieben ohne Gewerkschaften, auf sogenannte Mandatäre.
Im Juni 1997 gewinnen unerwartet die Sozialisten die Wahlen und
bilden eine Regierung zusammen mit den Kommunisten und den Grünen.
Die Verringerung der Arbeitslosigkeit soll nun vor allem durch folgende
Maßnahmen erreicht werden:
- Schaffung von 700.000 Arbeitsplätze für jüngere
Leute (zur Hälfte im öffentlichen, zur Hälfte im
privaten Bereich) innerhalb der nächsten fünf Jahre
- Das erste Gesetz ist als experimentelles Verfahren konzipiert
(auf politischer, technischer und sozialer Ebene). In diesem Sinne
wird es auch von den sozialen Akteuren verstanden, gleichgültig
ob diese dafür oder dagegen sind.
Das Gesetz läßt die Frage der Verhandlungsebene offen.
Es ist damit sowohl experimentell als auch strategisch angelegt.
Die Arbeitgeberorganisationen lehnen zuerst jede Verhandlung ab.
Die Arbeitnehmerorganisationen sind gespalten. Viele Unternehmen
haben bereits im Rahmen des Robien-Gesetzes mit Verhandlungen begonnen.
Damit haben jene Betriebe, die auf jeden Fall neue Arbeitsplätze
schaffen wollen, einen Vorteil wenn sie in das neue Verfahren einsteigen.
Um 'das Schlimmste zu verhindern' und, während viele (meistens
kleinere) Unternehmen verhandeln, beginnen die Arbeitgeberorganisationen
mit Verhandlungen auf Branchenebene.
- Das Gesetz ist zuerst für die größeren Unternehmen
vorgesehen (mehr als zwanzig Arbeitnehmer). Die meisten Abkommen
werden allerdings in kleineren Betrieben abgeschlossen, die gesetzlich
erst 2002 betroffen wären.
- Insgesamt leitet das Gesetz einen Trend zu Verhandlungen, sowohl
auf Branchen- als auch auf Unternehmensebene, ein.
- Das Gesetz setzt eine Diskussion mit folgenden Schwerpunkten in
Gang: Die meisten Abkommen sind offensiv. Der Lohnausgleich erstreckt
sich über mehrere Jahre (d.h. Arbeitszeitverkürzung bei
vollem Lohnausgleich mit möglichen zukünftigen Nullrunden.
Wie breit können die Zeiträume sein, für die die
Arbeitszeit berechnet wird (Jahr, Monat, Woche...)? Diese Frage
berührt die unregelmäßige Verteilung der Arbeitszeit
eventuell auf Jahresbasis.
Für viele Arbeitnehmer (meistens Angestellte - Führungskräfte)
ist die Berechnung auf Stundenbasis problematisch, d.h. die Flexibilisierung
soll verschiedenen Mustern folgen. Ganze oder halbe Tage erscheinen
als die bessere Berechnungsgrundlage. Die Anzahl der Überstunden
und ihr Rhythmus müssen angepasst werden. Der monatliche Mindestlohn
ist nicht verhandelbar. Der Übergang von 39 auf 35 Wochenstunden
bedeutet eine Verteuerung des Mindeststundenlohns um elf Prozent.
Bestimmungen des zweiten Gesetzes
Die wöchentliche Arbeitszeit wird auf 35 Stunden für
die Unternehmen mit mehr als 20 Arbeitnehmern ab dem 1. Januar 2000
reduziert, für die anderen ab dem 1. Januar 2002. Die wöchentliche
Arbeitszeit darf innerhalb eines Zeitraums von zwölf Wochen
im Durchschnitt 44 Stunden nicht überschreiten. Die jährliche
Arbeitszeit beträgt 1600 Stunden. Außerdem sind 130 Überstunden
erlaubt. Abkommen auf Unternehmens- oder Branchenebene können
diese Zahl erhöhen. Wird die Arbeitszeit auf einer jährlichen
Basis kalkuliert und flexibilisiert, dürfen die Überstunden
neunzig Stunden pro Jahr nicht überschreiten. Der Mindeststundenlohn
wird nicht erhöht. Bis 2005 wird es jedoch eine Ergänzungszahlung
in Höhe der Differenz für die durch die Arbeitszeitverkürzung
betroffenen ArbeitnehmerInnen geben. Eine Modulation im Rahmen der
1600 Jahresstunden bzw. der 35 Wochenstunden ist möglich (davon
ausgeschlossen sind der 5-Wochen-Urlaub bzw. die 11 Feiertage).
Eine solche Modulation ist nur gültig, wenn sie verhandelt
wurde, kann aber individualisiert sein. Die Führungskräfte
sind in drei Kategorien eingeteilt. Für die leitenden Angestellten
gilt die gesetzliche Arbeitszeitregelung nicht. Für all jene,
die dem gleichen Rhythmus der Arbeiter oder einfachen Angestellten
folgen, sind die generellen kollektiven Bestimmungen gültig.
Die anderen können durch eine wöchentliche/monatliche/jährliche
Stundenbegrenzung oder durch zusätzliche Ferientage von der
Arbeitszeitverkürzung profitieren. Der Staat bietet Unterstützungen
an, die verschiedene Maßnahmen ersetzen, und dazu beitragen,
die Arbeitskosten im unteren Einkommensbereich (bis 1,6 SMIC, also
mehr als die Hälfte der ArbeitnehmerInnen im privaten Bereich)
zu reduzieren.
Zusammenfassung und Hypothesen
- Die Arbeitszeitverkürzung findet in einer Periode verbesserten
wirtschaftlichen Wachstums statt. Es ist deshalb schwierig, die
Auswirkungen von Wachstum und Arbeitszeitverkürzung auf die
Arbeitsplatzbeschaffung zu unterscheiden. Die Verhandlungen über
dieses Thema finden nicht nur in den reichsten oder größten
Unternehmen statt.
- Die Verhandlungen sind ziemlich komplex und erfordern ein beträchtliches
soziales Know-How von beiden Seiten. Die Beteiligung der ArbeitnehmerInnen
spielt eine entscheidende Rolle, während gleichzeitig von ihren
VertreterInnen eine bedeutende Initiativkraft verlangt wird. Eine
starke Verbindung zur Gewerkschaft ist hilfreich, um herauszufinden,
was akzeptabel ist.
- Die Verhandlungen über die Arbeitszeitverkürzung wirken
als positiver Flexibilitäts- und Produktivitätsfaktor
wenn sie sozial positiv durchgeführt werden. Einmal experimentiert,
wird die gewonnene Freizeit von den ArbeitnehmerInnen geschätzt,
auch wenn sie sich etwas zurückhaltend gegenüber den verändeten
Arbeitsbedingungen ausdrücken. Insgesamt wird das Gleichgewicht
positiv beurteilt.
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