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Kommentar

Der Konflikt Magna-ÖGB

Der aktuelle Anlaß soll dazu genützt werden, einige Fragen und Probleme zu stellen, die für kritische Gewerkschaftsmitglieder von Bedeutung sind und deshalb auch Eingang in die Diskussionen am ÖGB-Kongreß im Oktober finden sollten. 

Von Josef Schmee.

 

Der Magna-Konzern des Frank Stronach hat in keinem seiner Werke einen Betriebsrat installiert - seine Aufgaben übernehmen sogenannte Vertrauensleute, die nach Ansicht des Konzernchefs diese wesentlich besser erfüllen. Der Konflikt mit der zuständigen Gewerkschaft MBE wurde ausgelöst, als Stronach eine Arbeiterin gekündigt hat, die versuchte, einen Betriebsrat zu initiieren. Im Zuge der weiteren Auseinandersetzung wurde dem ÖGB auch vorgeworfen, er handle wie die Mafia, da er nicht bereit sei, die Gewerkschaftsmitglieder über die Verwendung der Mitgliedsbeiträge zu informieren - insbesondere ging es hierbei um den "Streikfonds". Mittlerweilen sind zwei Verfahren bei den Gerichten anhängig.

Auf diese mediale - teils recht wehleidig von beiden Seiten geführte - Auseinandersetzung wird hier nicht eingegangen; vielmehr sollte der aktuelle Anlaß dazu genützt werden, einige Fragen und Probleme zu stellen, die für kritische Gewerkschaftsmitglieder von Bedeutung sind und deshalb auch Eingang in die Diskussionen am Gewerkschaftskongreß im Oktober finden sollten.

Ganz allgemein ist die Existenz einer starken - Betonung liegt auf stark - Gewerkschaft von Vorteil, um etwa Vollbeschäftigung zu erreichen. Dieses läßt sich damit begründen, dass in einer kapitalistischen Welt die Unternehmer über Preissetzungsmacht verfügen. Daher müssen die Unternehmer die Endpreise etwa bei Produktionskostenverringerung durch technischen Fortschritt nicht notwendigerweise senken. Nur durch eine starke Gewerkschaft kann der Anteil der Löhne am Gesamtoutput konstant gehalten werden, was zugleich eine Krise durch Unterkonsumption verhindern könne. Somit sind die Gewerkschaften nicht ein fremdes Element im Kapitalismus, sondern ein unbedingt notwendiger Bestandteil seines Mechanismus. Daher ist eine starke Arbeiterbewegung erforderlich, um den Kapitalismus vor seinen "inneren Widersprüchen" zu retten. Der ÖGB ist nach wie vor weit davon entfernt, diesen Vorstellungen zu entsprechen.

Die aufgesetzte Entrüstung des ÖGB im Fall Stronach ist nicht mehr auszuhalten. Anders als der ÖGB, verhält sich Konzernchef Stronach rational, d. h. er versucht - und bis jetzt ist es ihm auch gelungen - jede Störung aus seinen Unternehmen fernzuhalten, die Auswirkungen auf seine Verfügungsrechte und daher auch auf seinen Profit haben könnten. Im Gegenzug hat es der ÖGB jedoch nicht geschafft, die Erwartungen, die die unselbständig Beschäftigten in ihn haben, zu erfüllen. Abgesehen vom jährlichen Ritual der Lohnrunde etc. ist es ihm nicht wirklich gelungen, die Kapitalseite in ihren negativen Auswirkungen auf das Wirtschafts- und Gesellschaftssystem zu bremsen. Dieses ist nicht verwunderlich, da der ÖGB - insbesondere in den neunziger Jahren - eine wirtschafts- und gesellschaftspolitische Entwicklung mitgetragen und auch zu verantworten hat, die auf Kosten der unselbständig Beschäftigen ging:

- Von den gewerkschaftlichen Grundsätzen zur Lohn- und Gehaltspolitik konnten die Arbeitnehmer im ÖGB 1996 selbst wenig verspüren, im Gegenteil: die Lohn- und Gehaltsrunde war eine der härtesten seit 1945. Eingebettet in wirtschaftliche und organisatorische Schwierigkeiten des ÖGB, die primär Probleme des gewerkschaftlichen Managements sind, versuchte die ÖGB-Führung den eigenen MitarbeiterInnen einen angemessenen Lohnzuwachs vorzuenthalten. Das erste Angebot lautete: 0,3 Prozent zuzüglich einer Einmalzahlung von 2000 Schilling; der Betriebsrat forderte jedoch 3,5 Prozent. Darüber hinaus wurden noch weitere Forderungen des Zentralbetriebsrates an den Arbeitgeber gerichtet:
a) Neues Verwendungsgruppenschema
b) Vordienstzeitenregelung
c) Neuformulierung des § 25 und anderer §§ der Arbeitsordnung im Sinne der EU-Sozial- und Arbeitsrechtsrichtlinien
d) Regelung der Mehrfachbezüge von ArbeitnehmerInnen und PensionistInnen des ÖGB
e) Gewährung einer Bildschirmzulage
f) Arbeitszeitverkürzung
g) Betriebsvereinbarung zur Chancengleichheit der Frauen im ÖGB
h) Betriebsvereinbarung zur Organisationsreform des ÖGB sowie der Ausbau der Weiterbildung.
Im Zuge der Auseinandersetzungen ging ein Schreiben der ÖGB-Führung an alle MitarbeiterInnen, in dem einleitend darauf hingewiesen wird, daß es "einerseits das Recht und die Pflicht guter Betriebsräte ist, für ihre Mitarbeiter das bestmögliche Ergebnis anzustreben, andererseits es ebenso wichtig ist und notwendig erscheint, die MitarbeiterInnen über die Position des Arbeitgebers zu informieren" ... "Wir tun das in aller Offenheit, weil uns informierte MitarbeiterInnen besonders wichtig sind." Um das Angebot der ÖGB-Führung den MitarbeiterInnen auch schmackvoll zu machen, wird im obigen Schreiben weiter ausgeführt: "Rechnet man die halbe Biennalerhöhung mit ein (alle zwei Jahre, daher halbiert), ist jedenfalls sichergestellt, daß es bei keinem Mitarbeiter zu einem Realeinkommensverlust kommt, da die Inflationsrate in jedem Fall überschritten wird." ... "Das Angebot mag niedriger als erhofft sein, aber es bleibt trotzdem ein Zuwachs". Diese Ausführungen sprechen für sich, wird hier doch die gleiche Lohn- und Gehaltspolitik eingeschlagen, wie sie bisher nur von der Arbeitgeberseite bekannt ist. Mit einer solchen Vorgangsweise haben in Zukunft die Arbeitgeber ein leichtes Spiel Lohnzurückhaltung zu fordern, wenn dieses auch von der Gewerkschaftsführung für die eigenen Mitarbeiter verlangt wird. Der Biennalsprung ist eine Kompensation für niedrigere Einstiegsgehälter und kann daher nicht als Kompensation für den Preis- und Produktivitätsanstieg eingerechnet werden. Weiters hat mit dieser Vorgangsweise auch die Glaubwürdigkeit des ÖGB als Korrektiv zur Arbeitgeberseite stark gelitten.
Dieser Lohn- und Gehaltskonflikt ist nicht der erste in seiner Art, wo die Zweideutigkeit der Lohnpolitik der ÖGB-Führung zum Vorschein kommt: Im Jahr 1990 trat der ÖGB erstmals mit der Forderung nach der Einführung eines Mindestlohnes in der Höhe von 10.000 Schilling brutto im Monat an die Öffentlichkeit, ohne dabei zu bedenken, daß auch einige seiner Mitarbeiterinnen zu diesem Zeitpunkt von dieser Forderung betroffen waren. Zwar wurde nach Sichtbarwerden dieser lohnpolitischen Blamage die Situation dieser wenigen Personen schleunigst bereinigt, jedoch ändert das nichts am Zustand der gewerkschaftlichen Lohn- und Gehaltspolitik im eigenen Hause. Wenn der ÖGB auch in Zukunft über motivierte MitarbeiterInnen verfügen will, so hat er dafür die notwendigen strukturellen Voraussetzungen wie etwa eine adäquate Bezahlung seiner Mitarbeiter zu schaffen.
- Auch sind die Arbeitsbedingungen im ÖGB einer Arbeitnehmerorganisation nicht würdig. So ist es zuletzt vorgekommen, daß ein Arbeitnehmer mit Zustimmung des Betriebsrates (!) gekündigt worden ist. Wer so mit seinem wichtigsten Kapital umgeht, der braucht sich nicht zu wundern, wenn der Frust seiner MitarbeiterInnen im größer wird.
- Der ÖGB hat immer noch ein Demokratiedefizit - anders ist etwa die Aktion des Kommunikationschef Michael Weber nicht zu werten. Dieser hat im Zuge der Auseinandersetzung mit Stronach die Landesvorsitzenden und Landessekretäre des ÖGB zu einer Leserbrief-Aktion aufgefordert. Nicht die Aktion als solche ist bedenklich, sondern die Art und Weise, wie dies geschehen ist und wie unberührt dieses die betroffenen Gewerkschaftssekretäre ließ. Um den Eindruck einer vom ÖGB ausgehenden Aktion zu vermeiden, sollten die Leserbriefe auf privatem Papier abgefaßt werden und sich mit dem Konflikt um Stronach befassen. Ganz allgemein war dieses jedoch eine unnötige Aktion. Was jedoch einigermaßen verwundert, ist, daß über die Vorgangsweise des Kommunikationschefs Weber nicht einmal diskutiert wurde. In diesem Zusammenhang stehen auch die Qualifikationen von Herrn Weber zur Diskussion. Abgesehen von der Kreierung des neuen ÖGB-Logos, das meiner Ansicht nach voll "in die Hosen" gegangen ist und medial nur ein schmunzeln hervorgerufen hat, ist sein Wirken für die Gewerkschaftsbewegung eher farblos d. h. unbekannt geblieben.

Hat es vielleicht früher einmal ausgereicht, daß neue Mitarbeiter im mittleren und oberen Management etwa die Sozialakademie absolviert haben, so haben sich die Zeiten gewaltig geändert. Im Unterschied zur Kapitalseite, wo der Besitz von Kapitalien schon meist ausreichend ist, die eigenen Vorstellungen durchzusetzen, so war die Arbeiterbewegung immer darauf angewiesen, Persönlichkeiten in ihren Reihen zu haben, die in der Lage sind, korrigierend zum Wohle der Arbeitnehmer in den gesellschaftlichen Wandel eingreifen zu können. Solche Persönlichkeiten sind mittlerweilen recht rar geworden; was zählt ist die Angepaßtheit, das Umgehen jeglicher Art von Konflikten sowie eine unkritische Zugehörigkeit zu einer politischen Partei zumeist der Sozialdemokratischen Partei.

Nun gut. Im Oktober geht wiederum ein Gewerkschaftskongreß über die Bühne, der der Kapitalseite nicht wehtun wird. Wir werden wiederum Wahlergebnisse über der achtzig respektive neunzig Prozentmarke erleben, die eher an die politische Situation in den ehemaligen Ostblockstaaten erinnern, als an fortschrittlichen westlichen Demokratien. Was nützt eigentlich in diesem Zusammenhang die Absolvierung der Sozialakademie, wenn die Absolventen - sofern sie Delegierte am Gewerkschaftstag sind - nicht in der Lage sind, von ihrem geheimen Wahlrecht anständig Gebrauch zu machen? Auch sollte die Gewerkschaftsbewegung nicht so wehleidig sein, sondern gegen Zustände wie etwa dem Verstoß des Konzernchefs Stronach gegen das Arbeitsverfassungsgesetz mobil zu machen und endlich für das Wohl der Arbeitnehmer kämpfen. Letzteres Vokabel kommt jedoch nicht mehr im Wortschatz jener Gewerkschafter vor, die im ÖGB-Management sitzen. Wenn dem nicht so wäre, so hätten sie sich schon längst von der Sozialdemokratischen Partei emanzipiert; diesbezüglich wäre die kommende Nationalratswahl ein guter Anlaß dazu. Warten wir's ab!