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Kommentar
Der Konflikt Magna-ÖGB
Der aktuelle Anlaß soll dazu genützt
werden, einige Fragen und Probleme zu stellen, die für kritische
Gewerkschaftsmitglieder von Bedeutung sind und deshalb auch Eingang
in die Diskussionen am ÖGB-Kongreß im Oktober finden
sollten.
Von Josef Schmee.
Der Magna-Konzern des Frank Stronach hat
in keinem seiner Werke einen Betriebsrat installiert - seine Aufgaben
übernehmen sogenannte Vertrauensleute, die nach Ansicht des
Konzernchefs diese wesentlich besser erfüllen. Der Konflikt
mit der zuständigen Gewerkschaft MBE wurde ausgelöst,
als Stronach eine Arbeiterin gekündigt hat, die versuchte,
einen Betriebsrat zu initiieren. Im Zuge der weiteren Auseinandersetzung
wurde dem ÖGB auch vorgeworfen, er handle wie die Mafia, da
er nicht bereit sei, die Gewerkschaftsmitglieder über die Verwendung
der Mitgliedsbeiträge zu informieren - insbesondere ging es
hierbei um den "Streikfonds". Mittlerweilen sind zwei Verfahren
bei den Gerichten anhängig.
Auf diese mediale - teils recht wehleidig von beiden Seiten geführte
- Auseinandersetzung wird hier nicht eingegangen; vielmehr sollte
der aktuelle Anlaß dazu genützt werden, einige Fragen
und Probleme zu stellen, die für kritische Gewerkschaftsmitglieder
von Bedeutung sind und deshalb auch Eingang in die Diskussionen
am Gewerkschaftskongreß im Oktober finden sollten.
Ganz allgemein ist die Existenz einer starken - Betonung liegt
auf stark - Gewerkschaft von Vorteil, um etwa Vollbeschäftigung
zu erreichen. Dieses läßt sich damit begründen,
dass in einer kapitalistischen Welt die Unternehmer über Preissetzungsmacht
verfügen. Daher müssen die Unternehmer die Endpreise etwa
bei Produktionskostenverringerung durch technischen Fortschritt
nicht notwendigerweise senken. Nur durch eine starke Gewerkschaft
kann der Anteil der Löhne am Gesamtoutput konstant gehalten
werden, was zugleich eine Krise durch Unterkonsumption verhindern
könne. Somit sind die Gewerkschaften nicht ein fremdes Element
im Kapitalismus, sondern ein unbedingt notwendiger Bestandteil seines
Mechanismus. Daher ist eine starke Arbeiterbewegung erforderlich,
um den Kapitalismus vor seinen "inneren Widersprüchen" zu retten.
Der ÖGB ist nach wie vor weit davon entfernt, diesen Vorstellungen
zu entsprechen.
Die aufgesetzte Entrüstung des ÖGB im Fall Stronach ist
nicht mehr auszuhalten. Anders als der ÖGB, verhält sich
Konzernchef Stronach rational, d. h. er versucht - und bis jetzt
ist es ihm auch gelungen - jede Störung aus seinen Unternehmen
fernzuhalten, die Auswirkungen auf seine Verfügungsrechte und
daher auch auf seinen Profit haben könnten. Im Gegenzug hat
es der ÖGB jedoch nicht geschafft, die Erwartungen, die die
unselbständig Beschäftigten in ihn haben, zu erfüllen.
Abgesehen vom jährlichen Ritual der Lohnrunde etc. ist es ihm
nicht wirklich gelungen, die Kapitalseite in ihren negativen Auswirkungen
auf das Wirtschafts- und Gesellschaftssystem zu bremsen. Dieses
ist nicht verwunderlich, da der ÖGB - insbesondere in den neunziger
Jahren - eine wirtschafts- und gesellschaftspolitische Entwicklung
mitgetragen und auch zu verantworten hat, die auf Kosten der unselbständig
Beschäftigen ging:
- Von den gewerkschaftlichen Grundsätzen zur Lohn- und Gehaltspolitik
konnten die Arbeitnehmer im ÖGB 1996 selbst wenig verspüren,
im Gegenteil: die Lohn- und Gehaltsrunde war eine der härtesten
seit 1945. Eingebettet in wirtschaftliche und organisatorische Schwierigkeiten
des ÖGB, die primär Probleme des gewerkschaftlichen Managements
sind, versuchte die ÖGB-Führung den eigenen MitarbeiterInnen
einen angemessenen Lohnzuwachs vorzuenthalten. Das erste Angebot
lautete: 0,3 Prozent zuzüglich einer Einmalzahlung von 2000
Schilling; der Betriebsrat forderte jedoch 3,5 Prozent. Darüber
hinaus wurden noch weitere Forderungen des Zentralbetriebsrates
an den Arbeitgeber gerichtet:
a) Neues Verwendungsgruppenschema
b) Vordienstzeitenregelung
c) Neuformulierung des § 25 und anderer §§ der Arbeitsordnung
im Sinne der EU-Sozial- und Arbeitsrechtsrichtlinien
d) Regelung der Mehrfachbezüge von ArbeitnehmerInnen und PensionistInnen
des ÖGB
e) Gewährung einer Bildschirmzulage
f) Arbeitszeitverkürzung
g) Betriebsvereinbarung zur Chancengleichheit der Frauen im ÖGB
h) Betriebsvereinbarung zur Organisationsreform des ÖGB sowie
der Ausbau der Weiterbildung.
Im Zuge der Auseinandersetzungen ging ein Schreiben der ÖGB-Führung
an alle MitarbeiterInnen, in dem einleitend darauf hingewiesen wird,
daß es "einerseits das Recht und die Pflicht guter Betriebsräte
ist, für ihre Mitarbeiter das bestmögliche Ergebnis anzustreben,
andererseits es ebenso wichtig ist und notwendig erscheint, die
MitarbeiterInnen über die Position des Arbeitgebers zu informieren" ...
"Wir tun das in aller Offenheit, weil uns informierte MitarbeiterInnen
besonders wichtig sind." Um das Angebot der ÖGB-Führung
den MitarbeiterInnen auch schmackvoll zu machen, wird im obigen
Schreiben weiter ausgeführt: "Rechnet man die halbe Biennalerhöhung
mit ein (alle zwei Jahre, daher halbiert), ist jedenfalls sichergestellt,
daß es bei keinem Mitarbeiter zu einem Realeinkommensverlust
kommt, da die Inflationsrate in jedem Fall überschritten wird." ...
"Das Angebot mag niedriger als erhofft sein, aber es bleibt trotzdem
ein Zuwachs". Diese Ausführungen sprechen für sich, wird
hier doch die gleiche Lohn- und Gehaltspolitik eingeschlagen, wie
sie bisher nur von der Arbeitgeberseite bekannt ist. Mit einer solchen
Vorgangsweise haben in Zukunft die Arbeitgeber ein leichtes Spiel
Lohnzurückhaltung zu fordern, wenn dieses auch von der Gewerkschaftsführung
für die eigenen Mitarbeiter verlangt wird. Der Biennalsprung
ist eine Kompensation für niedrigere Einstiegsgehälter
und kann daher nicht als Kompensation für den Preis- und Produktivitätsanstieg
eingerechnet werden. Weiters hat mit dieser Vorgangsweise auch die
Glaubwürdigkeit des ÖGB als Korrektiv zur Arbeitgeberseite
stark gelitten.
Dieser Lohn- und Gehaltskonflikt ist nicht der erste in seiner Art,
wo die Zweideutigkeit der Lohnpolitik der ÖGB-Führung
zum Vorschein kommt: Im Jahr 1990 trat der ÖGB erstmals mit
der Forderung nach der Einführung eines Mindestlohnes in der
Höhe von 10.000 Schilling brutto im Monat an die Öffentlichkeit,
ohne dabei zu bedenken, daß auch einige seiner Mitarbeiterinnen
zu diesem Zeitpunkt von dieser Forderung betroffen waren. Zwar wurde
nach Sichtbarwerden dieser lohnpolitischen Blamage die Situation
dieser wenigen Personen schleunigst bereinigt, jedoch ändert
das nichts am Zustand der gewerkschaftlichen Lohn- und Gehaltspolitik
im eigenen Hause. Wenn der ÖGB auch in Zukunft über motivierte
MitarbeiterInnen verfügen will, so hat er dafür die notwendigen
strukturellen Voraussetzungen wie etwa eine adäquate Bezahlung
seiner Mitarbeiter zu schaffen.
- Auch sind die Arbeitsbedingungen im ÖGB einer Arbeitnehmerorganisation
nicht würdig. So ist es zuletzt vorgekommen, daß ein
Arbeitnehmer mit Zustimmung des Betriebsrates (!) gekündigt
worden ist. Wer so mit seinem wichtigsten Kapital umgeht, der braucht
sich nicht zu wundern, wenn der Frust seiner MitarbeiterInnen im
größer wird.
- Der ÖGB hat immer noch ein Demokratiedefizit - anders ist
etwa die Aktion des Kommunikationschef Michael Weber nicht zu werten.
Dieser hat im Zuge der Auseinandersetzung mit Stronach die Landesvorsitzenden
und Landessekretäre des ÖGB zu einer Leserbrief-Aktion
aufgefordert. Nicht die Aktion als solche ist bedenklich, sondern
die Art und Weise, wie dies geschehen ist und wie unberührt
dieses die betroffenen Gewerkschaftssekretäre ließ. Um
den Eindruck einer vom ÖGB ausgehenden Aktion zu vermeiden,
sollten die Leserbriefe auf privatem Papier abgefaßt werden
und sich mit dem Konflikt um Stronach befassen. Ganz allgemein war
dieses jedoch eine unnötige Aktion. Was jedoch einigermaßen
verwundert, ist, daß über die Vorgangsweise des Kommunikationschefs
Weber nicht einmal diskutiert wurde. In diesem Zusammenhang stehen
auch die Qualifikationen von Herrn Weber zur Diskussion. Abgesehen
von der Kreierung des neuen ÖGB-Logos, das meiner Ansicht nach
voll "in die Hosen" gegangen ist und medial nur ein schmunzeln hervorgerufen
hat, ist sein Wirken für die Gewerkschaftsbewegung eher farblos
d. h. unbekannt geblieben.
Hat es vielleicht früher einmal ausgereicht, daß neue
Mitarbeiter im mittleren und oberen Management etwa die Sozialakademie
absolviert haben, so haben sich die Zeiten gewaltig geändert.
Im Unterschied zur Kapitalseite, wo der Besitz von Kapitalien schon
meist ausreichend ist, die eigenen Vorstellungen durchzusetzen,
so war die Arbeiterbewegung immer darauf angewiesen, Persönlichkeiten
in ihren Reihen zu haben, die in der Lage sind, korrigierend zum
Wohle der Arbeitnehmer in den gesellschaftlichen Wandel eingreifen
zu können. Solche Persönlichkeiten sind mittlerweilen
recht rar geworden; was zählt ist die Angepaßtheit, das
Umgehen jeglicher Art von Konflikten sowie eine unkritische Zugehörigkeit
zu einer politischen Partei zumeist der Sozialdemokratischen Partei.
Nun gut. Im Oktober geht wiederum ein Gewerkschaftskongreß
über die Bühne, der der Kapitalseite nicht wehtun wird.
Wir werden wiederum Wahlergebnisse über der achtzig respektive
neunzig Prozentmarke erleben, die eher an die politische Situation
in den ehemaligen Ostblockstaaten erinnern, als an fortschrittlichen
westlichen Demokratien. Was nützt eigentlich in diesem Zusammenhang
die Absolvierung der Sozialakademie, wenn die Absolventen - sofern
sie Delegierte am Gewerkschaftstag sind - nicht in der Lage sind,
von ihrem geheimen Wahlrecht anständig Gebrauch zu machen?
Auch sollte die Gewerkschaftsbewegung nicht so wehleidig sein, sondern
gegen Zustände wie etwa dem Verstoß des Konzernchefs
Stronach gegen das Arbeitsverfassungsgesetz mobil zu machen und
endlich für das Wohl der Arbeitnehmer kämpfen. Letzteres
Vokabel kommt jedoch nicht mehr im Wortschatz jener Gewerkschafter
vor, die im ÖGB-Management sitzen. Wenn dem nicht so wäre,
so hätten sie sich schon längst von der Sozialdemokratischen
Partei emanzipiert; diesbezüglich wäre die kommende Nationalratswahl
ein guter Anlaß dazu. Warten wir's ab!
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