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Neue Denkarbeit beim Karenzgeld
Die Karenzgelddebatte zeigt mittlerweile skurile
Formen. Nach ‘Karenzgeld für alle’ findet sogar die Gewährung von
Sozialhilfe Eingang in die Debatte und degradiert Kindererziehung
zum Sozialfall.
Von Ilse Löwe-Vogl.
Das bisherige Karenzgeld ist eine arbeitsabhängige
Versicherungsleistung und steht nur Versicherten zu. Inzwischen
ist aber lebenslange Erwerbsarbeit – und damit soziale Sicherheit
– für immer weniger Menschen Realität. Insbesondere Frauen werden
vielfach arbeitslos oder in prekäre Beschäftigungsverhältnisse gedrängt.
Geringfügig Beschäftigte, freie Dienstnehmerinnen, Werkvertragsnehmerinnen
haben keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld und damit keinen oder
nur gekürzten Karenzgeldanspruch. Erwerbsarbeit kann nicht mehr
einzige Grundlage für ein soziales Sicherungsnetz sein. Ein neues
System muss Sicherheit auch ausserhalb der Erwerbstätigkeit schaffen.
Drei Argumente
Dagegen dass das Geschlecht noch immer die Armutsanfälligkeit
bestimmt, müssen gesellschaftspolitische Massnahmen gesetzt werden.
Fraglich ist, ob ‘Karenzgeld für alle’ eine geeignete Massnahme
wäre. Erstes Gegenargument: Frauen werden mit dem Karenzgeld in
Hausarbeit gedrängt. Richtig, aber das ist bereits Realität, denn
nur ein Fünftel kehrt in den Beruf zurück. Vermehrte, verbesserte
Wiedereinstiegsmöglichkeiten, Karenz-Berufsbegleitung, Teilzeitkarenzen
könnten abhelfen. Zweites Argument: Das Karenzgeld ist billige Abspeisung
für wertvolle Arbeit. Richtig, deshalb muss das Karenzgeld deutlich
erhöht werden, bis zu einer Ersatzrate für bisheriges Arbeitseinkommen
(skandinavisches Modell). Drittes Argument: Die Alleinverdienerfamilie
wird durch das Karenzgeld besser gestellt, weil sich ihr Familieneinkommen
damit erhöht. Richtig, aber viele Frauen bleiben zuhause, weil es
keine geeignete Kinderbetreuung gibt oder neben der Kinderbetreuung
alte, behinderte, kranke Menschen zu pflegen sind. Es sind nicht
nur reiche Alleinverdiener, deren Frauen zuhause bleiben. Die Forderung
nach ausreichenden, gut qualifizierten Betreuungseinrichtungen muss
bestehen bleiben, um viel mehr Frauen eine eigene Berufsausübung
zu ermöglichen.
Dritter Weg
Neben dem ‘Karenzgeld für alle’ gibt es einen Weg, der verschiedene
Wahlmöglichkeiten offenlässt: Mit dem Vorschlag der Grünen nach
einer ‘Auszeit’ für Kinderbetreuung, Bildungszwecke oder persönlicher
Gestaltung kann die leidige Neiddebatte, ob das Karenzgeld nur Versicherten,
allen Frauen (und Männern!) oder zusätzlich besonders Bedürftigen
zustehen soll, beendet werden. Die Spaltung der Frauen in Erwerbstätige
und Nichterwerbstätige muss endlich aufhören, denn die bisherige
Bewertung und Vergütung von Arbeit ist ein Ergebnis patriarchaler
Gesellschaftspolitik. Mit einer grundgesichertern Auszeit wäre die
Wahlmöglichkeit nach eigener Lebensplanung gegeben. Die Finanzierung
müsste dann ohnehin auf eine anderere Grundlage als den FLAF gestellt
werden. Neue Arbeits- und Gesellschaftsverhältnisse erfordern nun
einmal neue Denkansätze.
Überschüsse aus FLAF-Mittel nach sozialen
Prioritäten einsetzen
Vorrang für Valorisierung des Karenzgeldes und zweijährige
Karenz für alle Arbeitnehmerinnen fordert die AK-Wien.
Für die AK stehe außer Frage, daß die zu erwartenden Überschüsse
aus dem Familienlastenausgleich nur nach klaren sozialen Prioritäten
eingesetzt werden müssen. Für den stellvertretende Direktor
der AK Georg Ziniel stehen dabei die Zurücknahme der deutlichen
Külzungen der Leistungen für alleinstehende Frauen und einkommenschwache
Familien anläßlich des Sparpakets an erster Stelle.
Wo weggenommen wurde, weil zu wenig Mittel da waren, muß
wieder gegeben werden, wenn die Mittel wieder zur Verfügung
stehen. Insbesondere müssen nunmehr wieder das zweijährige
Karenzgeld für alle Arbeitnehmerinnen eingeführt und endlich
eine Valorisierung des seit 1996 unveränderten Karenzgeldes
vorgenommen werden, fordert Ziniel.
Wichtig sei auch, daß Familien über ein Einkommen verfügen,
von dem sie auch leben können. Eine Leistungsverteilung mit
der Gießkanne kann dies nicht sichern und damit auch nicht
ersetzen. Das gehe aber nur, wenn auch die Rahmenbedingungen
stimmen, um einer Erwerbstätigkeit nachgehen zu können. Dafür
brauche es eine z.B. ausreichende Zahl von Kinderbetreuungseinrichtungen,
Öffnungszeiten, die sich an den Arbeitszeiten orientieren,
aber auch etwa die gesetzlich abgesicherte Möglichkeit auf
Teilzeit mit einem Rückkehrrecht auf Vollzeit.
Zur aktuellen Diskussion um ein "Karenzgeld für alle"
befürworte die AK eine Unterstützung sozialer Härtefälle.
Aber auch hier habe zu gelten: Die Aufbringung der Mittel
und ihre Verwendung müssen in einem untrennbaren Zusammenhang
stehen. Es könne daher keinen Leistungsanspruch ohne Beitragszahlungen
geben. Im Fall sozialer Not gibt es derzeit die Unterstützung
durch die Sozialhilfe. Dies sei jedoch nicht ausreichend.
"Derzeit sind die Regelungen von Bundesland zu Bundesland
verschieden", bemängelt der AK- Direktor und tritt für
bundeseinheitliche Sozialregelungen ein.
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Karenzgeld für alle?
Die GPA - Frauenabteilung positionierte sich im
Dezember 1998:
Das Karenzgeld ist eine Ersatzleistung für entfallenes Einkommen.
Das heißt, Erwerbstätige, Arbeitslose und NotstandshilfebezieherInnen
können Karenzgeld beziehen. Es setzt sich aus Mitteln der
Arbeitslosenversicherung und des Familienlastenausgleichsfonds
zusammen. Für Selbständige und Bauern/Bäuerinnen gibt es vergleichbare
Leistungen (etwa Teilzeitbeihilfe).
Derzeit beträgt das Karenzgeld 5.565,- Schilling. Darüberhinaus
gibt es das erhöhte Karenzgeld mit einem Zuschuß von 2.500,-
Schilling. Das Karenzgeld wurde das letzte Mal im Jahr 1995
valorisiert. Die Verkürzung des Karenzgeldbezuges von 24 auf
18 Monate brachte vor allem für Alleinerzieherlnnen enorme
Nachteile, da diesen Personen ja auch keine Möglichkeit zur
Verlängerung des Geldbezuges durch Teilen des Karenzurlaubes
offensteht.
Die Forderung, das Karenzgeld an alle aus den Mitteln des
Familienlastenausgleichsfonds sowie Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung
auszubezahlen, können wir nicht teilen.
Das Karenzgeld ist eine Ersatzleistung für den Entfall des
Einkommens, der durch die Berufsunterbrechung wegen der Betreuung
seines Kindes entsteht.
Das Karenzurlaubsgeld wird zu 30 Prozent aus Mitteln der Arbeitslosenversicherung
und zu 70 Prozent aus dem Familienlastenausgleichsfonds finanziert.
Historisch gesehen, wurde der FLAF in den 50er Jahren durch
einen Lohnverzicht der unselbständig Erwerbstätigen in der
Privatwirtschaft geschaffen.
Die Ausdehnung eines Leistungsanspruches auf Mütter und
Väter, die keine Versicherungsleistungen ins System der Sozialversicherung
erbringen, ist ein grober Bruch des Versicherungsprinzips
und ohne Einsparungen nicht finanzierbar. Unter anderem würde
es wieder zu keiner Erhöhung des Karenzurlaubsgeldes kommen.
Familien mit geringem Einkommen und Alleinerzieherlnnen kommen
auf diese Weise immer stärker finanziell unter Druck. Die
Sparpakete der vergangenen Jahre haben ohnehin schon große
Einschränkungen gebracht. Ein Überschuß im Familienlastenausgleichsfonds
soll in erster Linie dazu genutzt werden, das Karenzurlaubsgeld
kräftig zu erhöhen, sowie den Karenzurlaubsgeldbezug für Alleinerzieherinnen
bis zum zweiten Geburtstag des Kindes wieder einzuführen.
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