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Neue Denkarbeit beim Karenzgeld

Die Karenzgelddebatte zeigt mittlerweile skurile Formen. Nach ‘Karenzgeld für alle’ findet sogar die Gewährung von Sozialhilfe Eingang in die Debatte und degradiert Kindererziehung zum Sozialfall.

Von Ilse Löwe-Vogl.

 

Das bisherige Karenzgeld ist eine arbeitsabhängige Versicherungsleistung und steht nur Versicherten zu. Inzwischen ist aber lebenslange Erwerbsarbeit – und damit soziale Sicherheit – für immer weniger Menschen Realität. Insbesondere Frauen werden vielfach arbeitslos oder in prekäre Beschäftigungsverhältnisse gedrängt. Geringfügig Beschäftigte, freie Dienstnehmerinnen, Werkvertragsnehmerinnen haben keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld und damit keinen oder nur gekürzten Karenzgeldanspruch. Erwerbsarbeit kann nicht mehr einzige Grundlage für ein soziales Sicherungsnetz sein. Ein neues System muss Sicherheit auch ausserhalb der Erwerbstätigkeit schaffen.

Drei Argumente

Dagegen dass das Geschlecht noch immer die Armutsanfälligkeit bestimmt, müssen gesellschaftspolitische Massnahmen gesetzt werden. Fraglich ist, ob ‘Karenzgeld für alle’ eine geeignete Massnahme wäre. Erstes Gegenargument: Frauen werden mit dem Karenzgeld in Hausarbeit gedrängt. Richtig, aber das ist bereits Realität, denn nur ein Fünftel kehrt in den Beruf zurück. Vermehrte, verbesserte Wiedereinstiegsmöglichkeiten, Karenz-Berufsbegleitung, Teilzeitkarenzen könnten abhelfen. Zweites Argument: Das Karenzgeld ist billige Abspeisung für wertvolle Arbeit. Richtig, deshalb muss das Karenzgeld deutlich erhöht werden, bis zu einer Ersatzrate für bisheriges Arbeitseinkommen (skandinavisches Modell). Drittes Argument: Die Alleinverdienerfamilie wird durch das Karenzgeld besser gestellt, weil sich ihr Familieneinkommen damit erhöht. Richtig, aber viele Frauen bleiben zuhause, weil es keine geeignete Kinderbetreuung gibt oder neben der Kinderbetreuung alte, behinderte, kranke Menschen zu pflegen sind. Es sind nicht nur reiche Alleinverdiener, deren Frauen zuhause bleiben. Die Forderung nach ausreichenden, gut qualifizierten Betreuungseinrichtungen muss bestehen bleiben, um viel mehr Frauen eine eigene Berufsausübung zu ermöglichen.

Dritter Weg

Neben dem ‘Karenzgeld für alle’ gibt es einen Weg, der verschiedene Wahlmöglichkeiten offenlässt: Mit dem Vorschlag der Grünen nach einer ‘Auszeit’ für Kinderbetreuung, Bildungszwecke oder persönlicher Gestaltung kann die leidige Neiddebatte, ob das Karenzgeld nur Versicherten, allen Frauen (und Männern!) oder zusätzlich besonders Bedürftigen zustehen soll, beendet werden. Die Spaltung der Frauen in Erwerbstätige und Nichterwerbstätige muss endlich aufhören, denn die bisherige Bewertung und Vergütung von Arbeit ist ein Ergebnis patriarchaler Gesellschaftspolitik. Mit einer grundgesichertern Auszeit wäre die Wahlmöglichkeit nach eigener Lebensplanung gegeben. Die Finanzierung müsste dann ohnehin auf eine anderere Grundlage als den FLAF gestellt werden. Neue Arbeits- und Gesellschaftsverhältnisse erfordern nun einmal neue Denkansätze.

 

Überschüsse aus FLAF-Mittel nach sozialen Prioritäten einsetzen

Vorrang für Valorisierung des Karenzgeldes und zweijährige Karenz für alle Arbeitnehmerinnen fordert die AK-Wien.

Für die AK stehe außer Frage, daß die zu erwartenden Überschüsse aus dem Familienlastenausgleich nur nach klaren sozialen Prioritäten eingesetzt werden müssen. Für den stellvertretende Direktor der AK Georg Ziniel stehen dabei die Zurücknahme der deutlichen Külzungen der Leistungen für alleinstehende Frauen und einkommenschwache Familien anläßlich des Sparpakets an erster Stelle.

Wo weggenommen wurde, weil zu wenig Mittel da waren, muß wieder gegeben werden, wenn die Mittel wieder zur Verfügung stehen. Insbesondere müssen nunmehr wieder das zweijährige Karenzgeld für alle Arbeitnehmerinnen eingeführt und endlich eine Valorisierung des seit 1996 unveränderten Karenzgeldes vorgenommen werden, fordert Ziniel.

Wichtig sei auch, daß Familien über ein Einkommen verfügen, von dem sie auch leben können. Eine Leistungsverteilung mit der Gießkanne kann dies nicht sichern und damit auch nicht ersetzen. Das gehe aber nur, wenn auch die Rahmenbedingungen stimmen, um einer Erwerbstätigkeit nachgehen zu können. Dafür brauche es eine z.B. ausreichende Zahl von Kinderbetreuungseinrichtungen, Öffnungszeiten, die sich an den Arbeitszeiten orientieren, aber auch etwa die gesetzlich abgesicherte Möglichkeit auf Teilzeit mit einem Rückkehrrecht auf Vollzeit.

Zur aktuellen Diskussion um ein "Karenzgeld für alle" befürworte die AK eine Unterstützung sozialer Härtefälle. Aber auch hier habe zu gelten: Die Aufbringung der Mittel und ihre Verwendung müssen in einem untrennbaren Zusammenhang stehen. Es könne daher keinen Leistungsanspruch ohne Beitragszahlungen geben. Im Fall sozialer Not gibt es derzeit die Unterstützung durch die Sozialhilfe. Dies sei jedoch nicht ausreichend. "Derzeit sind die Regelungen von Bundesland zu Bundesland verschieden", bemängelt der AK- Direktor und tritt für bundeseinheitliche Sozialregelungen ein.

 

Karenzgeld für alle?

Die GPA - Frauenabteilung positionierte sich im Dezember 1998:

Das Karenzgeld ist eine Ersatzleistung für entfallenes Einkommen. Das heißt, Erwerbstätige, Arbeitslose und NotstandshilfebezieherInnen können Karenzgeld beziehen. Es setzt sich aus Mitteln der Arbeitslosenversicherung und des Familienlastenausgleichsfonds zusammen. Für Selbständige und Bauern/Bäuerinnen gibt es vergleichbare Leistungen (etwa Teilzeitbeihilfe).

Derzeit beträgt das Karenzgeld 5.565,- Schilling. Darüberhinaus gibt es das erhöhte Karenzgeld mit einem Zuschuß von 2.500,- Schilling. Das Karenzgeld wurde das letzte Mal im Jahr 1995 valorisiert. Die Verkürzung des Karenzgeldbezuges von 24 auf 18 Monate brachte vor allem für Alleinerzieherlnnen enorme Nachteile, da diesen Personen ja auch keine Möglichkeit zur Verlängerung des Geldbezuges durch Teilen des Karenzurlaubes offensteht.

Die Forderung, das Karenzgeld an alle aus den Mitteln des Familienlastenausgleichsfonds sowie Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung auszubezahlen, können wir nicht teilen.

Das Karenzgeld ist eine Ersatzleistung für den Entfall des Einkommens, der durch die Berufsunterbrechung wegen der Betreuung seines Kindes entsteht.

Das Karenzurlaubsgeld wird zu 30 Prozent aus Mitteln der Arbeitslosenversicherung und zu 70 Prozent aus dem Familienlastenausgleichsfonds finanziert.

Historisch gesehen, wurde der FLAF in den 50er Jahren durch einen Lohnverzicht der unselbständig Erwerbstätigen in der Privatwirtschaft geschaffen.

Die Ausdehnung eines Leistungsanspruches auf Mütter und Väter, die keine Versicherungsleistungen ins System der Sozialversicherung erbringen, ist ein grober Bruch des Versicherungsprinzips und ohne Einsparungen nicht finanzierbar. Unter anderem würde es wieder zu keiner Erhöhung des Karenzurlaubsgeldes kommen. Familien mit geringem Einkommen und Alleinerzieherlnnen kommen auf diese Weise immer stärker finanziell unter Druck. Die Sparpakete der vergangenen Jahre haben ohnehin schon große Einschränkungen gebracht. Ein Überschuß im Familienlastenausgleichsfonds soll in erster Linie dazu genutzt werden, das Karenzurlaubsgeld kräftig zu erhöhen, sowie den Karenzurlaubsgeldbezug für Alleinerzieherinnen bis zum zweiten Geburtstag des Kindes wieder einzuführen.