Privatisierung ist in - auch in Wien
Wie auch schon früher in der Alternative
nachzulesen war, hat der Taumel der Privatisierungen auch Wien erreicht.
Derzeit in Vorbereitung ist die Ausgliederung der Wiener Stadtwerke,
was uns zu einem Antrag an die Vollversammlung der Wiener AK am
13. November veranlaßte.
Von Klaudia Paiha.
In unserem Antrag vertreten wir die Auffassung,
daß Versorgungsleistungen im Bereich der Energiebereitstellung
und Öffentlicher Verkehr Aufgaben der Öffentlichen Hand
seien und sich die AK-Wien daher gegen deren Ausgliederung aussprechen
sollte.
Verwunderlich (oder doch nicht?) die Reaktion der anderen Fraktionen:
wiewohl in der Theorie und bei öffentlichen Auftritten zumeist
vehement gegen Ausgliederungen, konnte sich die FSG gerade mal zu
einer Zuweisung an den Ausschuß durchringen, ÖAAB und
Freiheitliche lehnten sogar ab. Nur innerhalb der vier Minderheitsfraktionen
war man sich einig, den Antrag anzunehmen.
Dies nun erstaunt die gelernte SOZAKlerin sehr, lehrte man mich
doch noch im vergangenen Jahr an dieser Ausbildungsstätte der
Arbeiterkammer die Problematik, die mit Privatisierungen verbunden
ist. Doch in der dominierenden Mehrheitsfraktion FSG, die auch innerhalb
der Gewerkschaft der Gemeindebediensteten ausschlaggebend für
die Zustimmung zur Ausgliederung ist, tröstet man sich offensichtlich
mit dem feinen Unterschied: eine Ausgliederung sei eben keine Privatisierung.
Was leider - rein juristisch betrachtet - nicht stimmt. Eine Ausgliederung
von öffentlich wahrgenommenen Aufgaben in Organisationseinheiten
mit eigener Rechtspersönlichkeit ist eine formelle Privatisierung
- nachzulesen in "Wieviel Staat, wieviel privat?", ÖGB-Verlag,
1997.
Daß es auch in der Zielsetzung des Unternehmens einen Unterschied
macht, ob es öffentlich oder privat geführt wird, ist
eher eine Binsenweisheit: die öffentliche Hand hat einen Versorgungsauftrag
zu erfüllen, der neben der flächendeckenden Bereitstellung
auch Preisgerechtigkeit und die Gleichbehandlung aller NutzerInnen
beinhaltet. Darüberhinaus können von der öffentlichen
Hand auch beschäftigungspolitische Ziele verfolgt werden.
In der Privatwirtschaft gilt - ob wir's wollen oder nicht - als
oberste Regel die Gewinnmaximierung. Betriebswirtschaftliche Argumente
bestimmen die Unternehmenspolitik. Das könnte - wie auch Erfahrungen
aus anderen Ländern zeigen - in weiterer Folge dazu führen,
daß unrentable Teilbereiche wieder von der öffentliche
Hand übernommen werden müssen. Somit würden zwar
Verluste kollektiviert werden, während hingegen Gewinne privatisiert
wären.
Zu guter Letzt ist es auch unverständlich, daß eine
ArbeitnehmerInnenvertretung die einzige Unternehmensform (neben
der Selbstverwaltung), in welcher die Leitung durch demokratische
Wahlen zustande kommt, kampflos aufgibt.
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