Alternative-Logo (1kb)
 
     
 

Privatisierung ist in - auch in Wien

Wie auch schon früher in der Alternative nachzulesen war, hat der Taumel der Privatisierungen auch Wien erreicht. Derzeit in Vorbereitung ist die Ausgliederung der Wiener Stadtwerke, was uns zu einem Antrag an die Vollversammlung der Wiener AK am 13. November veranlaßte.

Von Klaudia Paiha.

 

In unserem Antrag vertreten wir die Auffassung, daß Versorgungsleistungen im Bereich der Energiebereitstellung und Öffentlicher Verkehr Aufgaben der Öffentlichen Hand seien und sich die AK-Wien daher gegen deren Ausgliederung aussprechen sollte.

Verwunderlich (oder doch nicht?) die Reaktion der anderen Fraktionen: wiewohl in der Theorie und bei öffentlichen Auftritten zumeist vehement gegen Ausgliederungen, konnte sich die FSG gerade mal zu einer Zuweisung an den Ausschuß durchringen, ÖAAB und Freiheitliche lehnten sogar ab. Nur innerhalb der vier Minderheitsfraktionen war man sich einig, den Antrag anzunehmen.

Dies nun erstaunt die gelernte SOZAKlerin sehr, lehrte man mich doch noch im vergangenen Jahr an dieser Ausbildungsstätte der Arbeiterkammer die Problematik, die mit Privatisierungen verbunden ist. Doch in der dominierenden Mehrheitsfraktion FSG, die auch innerhalb der Gewerkschaft der Gemeindebediensteten ausschlaggebend für die Zustimmung zur Ausgliederung ist, tröstet man sich offensichtlich mit dem feinen Unterschied: eine Ausgliederung sei eben keine Privatisierung. Was leider - rein juristisch betrachtet - nicht stimmt. Eine Ausgliederung von öffentlich wahrgenommenen Aufgaben in Organisationseinheiten mit eigener Rechtspersönlichkeit ist eine formelle Privatisierung - nachzulesen in "Wieviel Staat, wieviel privat?", ÖGB-Verlag, 1997.

Daß es auch in der Zielsetzung des Unternehmens einen Unterschied macht, ob es öffentlich oder privat geführt wird, ist eher eine Binsenweisheit: die öffentliche Hand hat einen Versorgungsauftrag zu erfüllen, der neben der flächendeckenden Bereitstellung auch Preisgerechtigkeit und die Gleichbehandlung aller NutzerInnen beinhaltet. Darüberhinaus können von der öffentlichen Hand auch beschäftigungspolitische Ziele verfolgt werden.

In der Privatwirtschaft gilt - ob wir's wollen oder nicht - als oberste Regel die Gewinnmaximierung. Betriebswirtschaftliche Argumente bestimmen die Unternehmenspolitik. Das könnte - wie auch Erfahrungen aus anderen Ländern zeigen - in weiterer Folge dazu führen, daß unrentable Teilbereiche wieder von der öffentliche Hand übernommen werden müssen. Somit würden zwar Verluste kollektiviert werden, während hingegen Gewinne privatisiert wären.

Zu guter Letzt ist es auch unverständlich, daß eine ArbeitnehmerInnenvertretung die einzige Unternehmensform (neben der Selbstverwaltung), in welcher die Leitung durch demokratische Wahlen zustande kommt, kampflos aufgibt.