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Teil 1 | Teil 2
Outsourcing
Ausgliederungen sind nützlich. Fragt
sich nur: für wen?
Von Richard Koller.
Die Struktur der bisher ausgegliederten Bereiche
unterschied sich sehr stark und erlaubte verschiedene
Motivationen für und wider die Privatisierung. Große
Wirtschaftsbetriebe im Eigentum des Bundes, wie Bahn und Post,
hatten schon immer ein eigenes Dienstrecht, eigenes Gehaltsschema
usw. Hier diente die Privatisierung dazu, um endlich einen
"Schnitt" machen zu können und alle bisher erkämpften
Rechte der Beschäftigten neu debattieren bzw. abschaffen
zu können.
In großen Bundesdienststellen, in denen verschiedene
Interessen aufeinander stießen, wie etwa beim Arbeitsmarktservice
(AMS) fand der Gedanke der Privatisierung breite Unterstützung
bei leitenden Angestellten und Mitarbeitern: Vernünftiges
Arbeiten war bei den dauernden Kollisionen von Anweisungen
und politischen Interventionen nur schwer möglich, die
Mitarbeiter waren überlastet und schlecht bezahlt.
In kleineren Einheiten, wo der hoheitliche Anteil der Aufgaben
erheblich war, waren zumindest die leitenden Angestellten
schnell von der Vorstellung zu begeistern, endlich ohne Stellenplan
und Gehaltsrestriktionen des Bundes Leute aufnehmen zu können,
um die bereits überbordenden Aufgaben zu erfüllen.
Daß gerade diese Vorstellung von den bisherigen Ausgliederungen
Lügen gestraft wird, ist eine andere Sache. Privatfirmen
haben mit Kosten zu tun und nicht mit Erwägungen der
Nützlichkeit für die Allgemeinheit. Meist hat sich
daher weder an der Gehaltssituation noch an der Personalknappheit
und Arbeitsüberlastung geändert, bloß die
Aufgaben sind nach der Privatisierung noch viel mehr geworden
als früher.
Dilemma für die Beschäftigten
Gleichzeitig ergeben sich unangenehme Nebeneffekte für
die Beschäftigten der nunmehrigen Privatfirmen. Denn
der Bund hat zwar als Eigentümer nach wie vor Interesse
an einer sparsamen und effizienten Führung dieser Einheiten,
aber keinerlei Interesse mehr an den ehemaligen Bundesbediensteten,
die er elegant los geworden ist.
In Privatfirmen dienstzugeteilte Beamte sind seither teilweise
weder - noch, weder wirklich Beamte noch normale Angestellte
der Firmen, in denen sie arbeiten. Aufstiegschancen in den
Firmen haben sie als Fremdkörper nicht, außer sie
verzichten auf den Beamtenstatus. Die zuständigen Ministerien
interessieren sich für sie aber überhaupt nicht
mehr, großteils inklusive der zuständigen Personalvertretungen.
Oft wären die Firmen sogar bereit, den Gehaltsstatus
von Beamten zu verbessern, weil sie qualitativ höherwertige
Arbeiten leisten als früher. Das scheitert aber häufig
an der mangelnden Bereitschaft der dienstrechtlich zuständigen
Ministerien, die ohne "Planposten"-Spiel nichts machen wollen
oder können.
Ehemalige Vertragsbedienstete haben natürlich eine
völlig andere Situation. Für sie gibt es verschiedene
Perspektiven je nach Verhandlungsqualität vor der Ausgliederung.
In manchen Fällen bleiben sie Vertragsbedienstete und
halten das auch noch für einen Vorteil. In anderen werden
sie einfach zu Privatangestellten. In der häufigsten
Variante werden sie per Gesetz zwar zu Privatangestellten,
aber mit "gewissen" kleinen Einschränkungen, die sie
eigentlich nach wie vor an die nachteiligen Folgen einer Beschäftigung
im öffentlichen Dienst binden.
So kann ihre Dienstzeit etwa den Regeln des Beamtendienstrechts
angeglichen werden. Ihre "Fachaufsicht" kann dem jeweils auftraggebenden
Ministerium unterstellt sein, wodurch sie Urlaube, Krankenstände
und Sonstiges vor zwei Arbeitgebern zu rechtfertigen haben.
Ihre Arbeitsleistung kann vom direkten Arbeitgeber und dem
"Kunden" (sprich dem Ministerium, das sie ausgegliedert hat)
beurteilt werden. Ihre Möglichkeiten zur Weiterbildung,
zur Übernahme qualifizierter Tätigkeiten, zum beruflichen
Aufstieg können an die Zustimmung der Ministerialbürokratie
gebunden werden. Kurz, ihre Perspektiven einer beruflichen
Laufbahn können an die persönliche Abhängigkeit
vom Wohlwollen einer außerhalb ihres Arbeitsbereiches
gelegenen Instanz, eines ehemaligen Vorgesetzten oder eines
völlig unbekannten Rädchens im Getriebe der öffentlichen
Verwaltung, zum Teil auch an das Funktionieren einer außerberuflichen
Bürokratie gebunden werden.
Noch einmal anders ist die Situation für die neu aufgenommenen
Beschäftigten nach der jeweiligen Ausgliederung. Sie
haben meist privatrechtliche Verträge, teilweise gelten
aber auch für sie nachteilige Vorschriften aus dem Bundesdienstrecht
wie z. B. Arbeitszeitregelungen oder Gehaltseinstufungen.
Gleichzeitig genießen sie aber keine der Vorteile, die
die aus der Ausgliederung übernommenen Beschäftigten
haben wie verbesserter Kündigungsschutz, Sonderleistungen
des Arbeitgebers wie Belohnungen usw. In einigen Fällen
haben sie einen eigenen Betriebsrat, während für
die übrigen Beschäftigten nach wie vor die Personalvertretung
wirkt. Daß eine sinnvolle Vertretung bei dieser Zersplitterung
der Belegschaft sehr schwierig werden kann, lag wohl nicht
in der oberflächlichen Absicht des Dienstgebers bei der
Ausgliederung, schafft ihm aber im Nachhinein betrachtet nicht
geringe Vorteile.
Aus all dem entstehen Situationen, in denen die Arbeitszufriedenheit
sinkt, die Bedenken vor der Ausgliederung praktisch bestätigt
werden, die Motivation sich gegen Null bewegt, die Qualität
der Arbeit leidet und letztlich alle Beteiligten unzufrieden
sind.
Die Illusion der Kompetenz
Eines der interessantesten Phänomene im Zusammenhang
mit den Ausgliederungen im öffentlichen Dienst ganz allgemein
ist die fiktive Vorstellung, die Beteiligten eines solchen
Dramas könnten oder sollten plötzlich, durch das
Faktum ihrer Verabschiedung aus dem "geschützten" öffentlichen
Bereich Qualifikationen erwerben, die sie in der rauhen Welt
des privatwirtschaftlichen Marktes zu kompetenten Akteuren
des Geschehens machen.
Weder sind die ehemaligen Beschäftigten einer öffentlichen
Dienststelle durch das Faktum ihrer Ausgliederung nun plötzlich
ganz normale Angestellte, die ihre Recht und Pflichten kennen
und sich in der neuen Umgebung zu bewegen wissen. Noch sind
selbstverständlich die ehemaligen Vorgesetzten, Leiter
von Dienststellen, Abteilungen und Gruppen plötzlich
privatwirtschaftliche Manager, verstehen etwas von ihrem neuen
Geschäft und den Gesetzmäßigkeiten des Marktes.
Geschweige denn haben sie eine Vorstellung von den gesetzlichen
Bedingungen, Verordnungen und Vorschriften, unter denen sie
plötzlich "produktiv" werden sollen und eine Verantwortung
für das Betriebsergebnis übernehmen sollen.
Natürlich kann man ihnen keine Vorwurf daraus machen,
daß sie nicht einmal die einfachsten Grundsätze
einer betriebswirtschaftlichen Führung eines Unternehmens
kennen. Viel mehr könnte man denjenigen Einiges anlasten,
die sie mit einer solchen Aufgabe betraut haben. Aber auch
die Gegebenheiten solcher Neubesetzungen sind ja mit zahlreichen
historischen Voraussetzungen, Vorbehalten, Machtspielen und
sonstigen Ausschnitten aus der Realität unserer Gesellschaft
behaftet, die häufig nicht zur besten möglichen,
sondern zur einzig logischen und damit fragwürdigsten
Lösung solcher Situationen führen.
Die umfangreichen Auflagen bezüglich Schutzvorschriften,
Begrenzungen von Arbeitszeit und -umfang, die Unterschiede
der Handhabung von Arbeitnehmerrechten im öffentlichen
und privatwirtschaftlichen Bereich tun ein Übriges, um
die Tätigkeit dieser neuen Manager bzw. ihre Versäumnisse
zu einem Problem zu machen. Auch wenn die genannten Bedingungen
genauer betrachtet größtenteils Auslegungssache
und Gegenstand von praktischen Interpretationen sind, wo ein
weiter Spielraum für "gestaltendes Wirken" gegeben ist,
kann man von diesen Leuten keine Wunder erwarten und eher
hoffen, daß sie den alten Gepflogenheiten einer "verträglichen"
Lösung anhängen und sich nicht plötzlich als
zwar inkompetente, aber konsequente Verfechter einer feudalen
Verwertung der Arbeitssklaven zu profilieren versuchen. Die
Möglichkeiten zu Letzterem werden ihnen in den bisherigen
Lösungen von Ausgliederungen, Teilprivatisierungen und
sonstigen Kindesweglegungen im öffentlichen Bereich leider
durchaus geboten. Praktische Beispiele für alle möglichen
Varianten einer Gestaltung dieser Problematik sind dem Autor
bekannt.
Wer zu spät kommt ...
(zur Vergangenheit der Gewerkschaft)
Wo waren bei all dem die Gewerkschaften? Warum gab es hier
keine massiven Interventionen und korrigierende Eingriffe
im Interesse der Beschäftigten? Die im Zuge der Zerschlagung
der verstaatlichten Industrie angenommene Defensivhaltung
des ÖGB setzte sich zunächst als Generalstrategie
für alle Bereiche des gewerkschaftlichen Kampfes durch.
Daraus entwickelte sich aber eine gefährliche Situation
für die Gewerkschaften insgesamt.
Das bloße Verteidigen "wohlerworbener Rechte" konnte
gegenüber einer von den politischen Meinungsträgern
mit Hilfe von Massenmedien und "gesundem Volksempfinden" gesteuerten
öffentlichen Meinung leicht und zum Teil berechtigt als
Verteidigen von überholten Privilegien dargestellt werden.
Das daraus entstandene gespannte Verhältnis der großen
Koalition zu den "Sozialpartnern", insbesondere des SPÖ-Teils
der Regierung zu ihren Nicht-mehr-Gesprächspartnern aus
dem eigenen Parteispektrum wäre eine eigene Überlegung
wert, kann aber hier nicht näher ausgeführt werden.
Bisher am meisten von der Problematik der Ausgliederungen
betroffen war die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst. Und
hier zeigt sich sehr deutlich, daß strukturell und inhaltlich
das Problem noch nicht unter Kontrolle gebracht werden konnte.
"Outgesourct und eingefahren ... " zitiert die Zeitschrift
der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) Wirtschaftsminister
Farnleitner, liege oft nahe beisammen. Abgesehen von der sprachlich
gewagten Konstruktion und der noch gewagteren Schreibung ist
dies erfreulich, denn bisher konnte man den Eindruck haben,
die GÖD stehe vor den Ausgliederungen, wie das Kaninchen
vor der Schlange. Aber Kaninchen machen wenigstens keine großen
Worte, die GÖD dagegen gab sich bisher in dieser Frage
immer staatstragend und betonte ihre Bereitschaft, an einer
"Verwaltungsreform" mitzuwirken, die bisher zum guten Teil
aus unüberlegten und oft auch wirtschaftlich unsinnigen
Ausgliederungen bestand, während gleichzeitig im verbliebenen
öffentlichen Dienst mit dem Rotstift drübergefahren
wurde. "Besser meine Leute sind in einer Privatfirma, als
ich kann nur zuschauen, wie sie hier einfach nicht mehr zurechtkommen",
war die Meinung vieler Vorgesetzter, die dann auch die Privatisierungen
halbherzig mittragen mußten. "Wir können nur schauen,
daß wir wenigstens etwas von den bisherigen Rechten
der Beschäftigten sichern, denn der politische Wille
ist unaufhaltsam.", so die frühere Haltung der GÖD.
Seit einiger Zeit ist in der GÖD in dieser Hinsicht
eine völlig andere Haltung zu bemerken, die im wesentlichen
darin besteht, Ausgliederungen zunächst abzulehnen und
ihre Sinnhaftigkeit zu hinterfragen. Aber diese Haltung kommt
eigentlich schon recht spät, weil die große Welle
der Privatisierungen bereits über den öffentlichen
Dienst hinweg gerollt ist und die großen Brocken Post,
Bahn, usw. schon erledigt sind. Gleichzeitig entsteht damit
ein neues Problem, das man nicht unterschätzen darf:
Den ausgegliederten Bereichen bleibt - weil im Eigentum des
Bundes - meist auch die GÖD als zuständige Gewerkschaft
erhalten. Was einerseits durchaus sinnvoll ist, weil ja in
den neu geschaffenen Privatfirmen meist noch eine Reihe von
Beamten arbeiten und in vielen Gebieten noch Bestandteile
des alten Dienstrechts erhalten bleiben.
Andererseits konnte die GÖD bislang aber kaum mit diesen
"Fremdlingen" umgehen. Privatfirmen haben andere Probleme
als der öffentliche Dienst, meist andere rechtliche Voraussetzungen,
von den unmittelbaren Problemen des Arbeitsvertragsrechts
über die Arbeitnehmerschutzbestimmungen bis zu den Unterschieden
zwischen Betriebsrat und Personalvertretung, zwischen denen
gelinde gesagt Welten liegen. Die GÖD-Struktur paßt
dazu praktisch überhaupt nicht: Von der Schulung der
Funktionäre (großteils klarerweise Beamtendienstrecht,
Vertragsbediensteten-Dienstrecht, Personalvertretungsrecht
usw.) bis zu den Möglichkeiten der rechtlichen Beratung,
aber auch den innergewerkschaftlichen Strukturen, die auf
der Hierarchie von Dienststellenausschüssen, Zentralausschüssen
und Sektionen aufbauen, ist eben alles auf die Erfordernisse
der öffentlichen Verwaltung ausgerichtet.
Die wenigen Berater, die für privatwirtschaftliche
Problemstellungen in Frage kommen, sind daher auch zum guten
Teil überlastet und außerdem notgedrungen Einzelkämpfer.
Daß sie trotz dieser widrigen Umstände in vielen
Fällen durch kompetente Verhandlungsführung Erfolge
erzielen können, ist großteils ihrer Bereitschaft
geschuldet, auch unter Überlastung und Überforderung
noch zu funktionieren und auch Lösungen zu suchen, die
mit den bestehenden Strukturen nur mangelhaft übereinstimmen.
Insgesamt kann man klar sehen, daß die GÖD nur
sehr wenig auf ihre zukünftige neue Funktion als Gewerkschaft
mit einem erheblichen Teil von Privatangestellten vorbereitet
ist. Von der Organisationsstruktur über die Qualifikation
der Funktionäre bis zur Mitgliederschulung zeigen sich
Mängel, die eine konsequente Interessenvertretung im
Bereich der ausgegliederten Betriebe behindern wenn nicht
verhindern.
Die Gewerkschafter in den ausgegliederten Betrieben sind
dadurch auf weiten Strecken auf sich allein gestellt. Sie
holen sich ihre Informationen und Unterstützung zum Teil
in den Arbeiterkammern, pflegen Kontakte zueinander und zur
Gewerkschaft der Privatangestellten, wo es Spezialisten für
die Bereiche gibt, in denen Probleme bestehen und gleichzeitig
Defizite in der Organisations- und Schulungsarbeit. Teilweise
treffen sich bei einschlägigen ÖGB-Seminaren immer
wieder dieselben Betriebsräte aus den ausgegliederten
Betrieben, weil dort Gelegenheit besteht, wenigstens am Rande
ihre Probleme zu behandeln. Gleichzeitig wird es immer schwieriger,
den Kolleginnen und Kollegen im Betrieb zu erklären,
warum sie dieser Gewerkschaft beitreten oder in ihr bleiben
sollen, weil es augenfällig wird, daß die Unterstützung
von dort nur sehr begrenzt sein kann.
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