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Teil 1 | Teil 2
OUTSOURCING
Ausgliederungen sind nützlich. Fragt sich
nur: für wen? Und: Was steckt wirklich hinter den Privatisierungen
im öffentlichen Dienst?
Von Richard Koller.
In jeder Privatfirma wird seit einigen Jahren regelmäßig
geforscht, welche Arbeitsbereiche billiger oder schneller erbracht
werden könnten, wenn sie nicht im Betrieb selbst, sondern als
"Zulieferung", Zukauf usw. gestaltet werden. Und so werden in bunter
Reihenfolge Mitarbeiter ausgegliedert, manchmal auch verkauft, manchmal
- gar nicht so selten - auch wieder zurückgeholt, wenn sich
herausstellt, daß das "Outsourcing", wie diese Technik auf
Neu-Managerisch heißt, nur teurer und umständlicher ist.
Konkret muß man sich dabei auch solche sinnvollen Dinge
vorstellen, wie eine zentrale Telephonvermittlung der Niederlassung
eines Großkonzerns in Wien, die ankommende Gespräche
nicht im Haus vermittelt, sondern aus einem Standort in Irland,
weil dort angeblich die Arbeit weniger kostet und außerdem
die Schutzbestimmungen hinsichtlich der Arbeitszeit, die es bei
uns gibt, praktisch nicht vorhanden sind.
Ob das dann funktioniert, ist nicht Sache derjenigen, die es planen
und durchführen. Unzufriedene Kunden können sich, weil
markengebunden, ohnehin nicht nach einem anderen Verkäufer
umschauen. Und auf dem Papier wurden wieder einige Kosten eingespart.
Bis sich das mangelhafte Konzept, das hinter solchen Dingen steckt,
in Bilanzen auswirken kann, haben die "Sanierer" bereits erfolgreich
das Weite gesucht und sind dabei, mit den hier gewonnen Erfahrungen
- und deswegen mehr Gehalt - woanders ihre Vorstellungen von der
schönen neuen Arbeitswelt zu verwirklichen.
Ausgliederungen im öffentlichen Dienst
Diese Entwicklung ist der Öffentlichkeit nicht verborgen geblieben,
schon wegen ihrer negativen Auswirkungen für die jeweiligen
Kunden. Es war daher nicht verwunderlich, daß auch die "öffentliche
Hand", wo die lang zerredete Verwaltungsreform bisher keinerlei
vernünftige Verbesserungen mit sich brachte, angesichts der
hereinbrechenden Flut von Gesetzen und Sparpaketen eher zu einer
Verschlechterung der "Leistungsbilanz" führen mußte,
solche Ideen zu entwickeln begann. Dies natürlich unbeschadet
der Tatsache, daß auch im privatwirtschaftlichen Bereich inzwischen
nicht alles so rosig aussieht, wie es sich die Rationalisierer wünschen
würden und warnende Stimmen auftauchen, die aus der bisherigen
Erfahrung so manchen Optimisten zur Vorsicht führen sollten.
Mit gewaltiger koalitionärer Anstrengung und einigen Ho-Ruck-Aktionen
werden seit einigen Jahren daher auch im Bundesdienst Teilbereiche
ausgegliedert oder ganze Dienststellen "privatisiert".
Entgegen kommt diesen Absichten die triste Situation in den meisten
Dienststellen. Die Arbeitsbelastung steigt, die Aufgaben nehmen
zu, die Gesetze und Vorschriften werden mehr und immer komplexer.
Die Budgetmittel werden gleichzeitig eingeschränkt, das Personal
vermindert. Die Hoffnungen, sich in einer "privaten" Situation besser
bewegen zu können, waren daher bald in vielen Bereichen des
öffentlichen Dienstes größer als die Bereitschaft,
sich die Folgen genau zu überlegen. Denn die Bedingungen und
Voraussetzungen von Ausgliederungen im öffentlichen Bereich
sind sehr unterschiedlich und passen mit den geplanten privaten
Strukturen häufig gar nicht zusammen.
Andererseits wurde auch in einigen Bereichen versucht, die Versäumnisse
der nicht erfolgten Verwaltungsreform durch eine Ausgliederung wettzumachen
und nicht mehr reformierbare Bereiche einfach loszuwerden. Gleichzeitig
boten sich die Verhandlungen über Ausgliederungen an, Interessenkonflikte
und politische Differenzen zwischen den Ressorts auszutragen, Macht
und Einfluß neu zu verteilen. Schließlich hatte auch
jeder Minister sein Interesse, als "guter Privatisierer" und Sparmeister
dazustehen, ob das Ganze Sinn machte oder nicht. Alles in allem
also ideale Bedingungen für einen so sensiblen und komplexen
Vorgang wie eine Ausgliederung im Bundesdienst, die jeweils ganz
verschiedene Anforderungen stellt und der mit den verfügbaren
Gesellschaftsformen der Privatwirtschaft nur in den seltensten Fällen
Genüge getan werden kann.
Unterschiedliche Aufgaben der öffentlichen Verwaltung
Von den Aufgaben her ist in den früheren Dienststellen und
Betrieben zu unterscheiden zwischen wirtschaftlichen Tätigkeiten,
allgemein nützlichen Tätigkeiten ("gemeinnützig"?)
und Tätigkeiten, die sich auf die Hoheitsverwaltung selbst
beziehen.
Am Beispiel des ehemaligen Bundesrechenamtes, der jetzigen Bundesrechenzentrum
GmbH, läßt sich dies schön verfolgen. Als EDV-Dienstleister
des Bundes hatte das Bundesrechenamt Software zu entwickeln, die
der Bund braucht. Das könnte jede Privatfirma auch, also eine
wirtschaftliche Tätigkeit, die potentiell privatisierbar ist.
Es hatte aber auch diese Leistungen ohne Aufschläge zu erbringen,
ohne Gewinne und Dividende, was natürlich bei einer Privatisierung
wegfällt, die Sache also teurer macht. Zudem mußte der
Bund, weil er ja kein Vorbild ist, auf die meisten Vorschriften
bezüglich Sicherheit am Arbeitsplatz, Schutzmaßnahmen
für die Beschäftigten, Arbeitszeitbeschränkungen
und Garantien von Ruhezeiten, die in der Privatwirtschaft üblich
sind, keine Rücksicht nehmen. Das ändert sich natürlich
auch in einer ausgegliederten Firma. Also wird nochmals alles teurer,
was im Nachhinein bei den früheren Privatisierern und jetzigen
Auftraggebern auf Unverständnis und Unmut stößt.
Gleichzeitig durfte das Bundesrechenamt als Dienststelle des Finanzministeriums
seine technischen Einrichtungen, sein Personal und seine Leistungen
zu diesen "Selbstkosten" auch anderen öffentlichen Einrichtungen
anbieten, anderen Ministerien, dem Arbeitsamt usw. In diesem Sinne
gemeinnützige Aspekte einer öffentlichen Einrichtung entfallen
natürlich bei einer Privatisierung, was einfach heißt,
daß dieselbe Leistung in Hinkunft für den Abnehmer, damit
wieder für öffentliche Einrichtungen, teurer wird.
Schließlich hatte das Bundesrechenamt aber auch direkt Aufgaben
zu erfüllen, die in der Vollziehung von Gesetzen bestanden
(Besoldung der Bundesbediensteten, Führung der Haushaltsverrechnung
des Bundes, Vollzug von Änderungen in der Steuergesetzgebung,
Zollverwaltung usw., also Angelegenheiten, die der Bund selbst zu
besorgen hat und die daher nicht privatisiert werden können
(sollte man meinen, denn wie sich beim Umweltbundesamt zeigt, ist
auch bei ausschließlich öffentlichen Aufgaben eine Privatisierung
nicht vermeidbar, wenn es die Koalition will).
Drei Komponenten und ihre Gewichtung
Die drei Komponenten des öffentlichen Dienstes, wirtschaftliche,
gemeinnützige und hoheitliche, lassen sich also klar ausmachen.
Nun unterscheidet sich von Dienststelle zu Dienststelle auch die
Gewichtung der Anteile der drei Komponenten.
Typische frühere Wirtschaftsbetriebe des Bundes haben meist
keine oder nur geringe hoheitliche Aufgaben. Dafür ist die
gemeinnützige Komponente, die bei einer Privatisierung verloren
zu gehen droht, hier meist sehr wichtig. Man denke nur an die Bedeutung
der Bahn für die öffentlichen Verkehr, der gemeindeeigenen
Verkehrsbetriebe für die soziale Infrastruktur von Wien usw.
Randbereiche des öffentlichen Dienstes und "nachgeordnete
Dienststellen" haben meist starke gemeinnützige Komponenten
und wichtige hoheitliche Aufgaben, während die wirtschaftliche
Komponente schwach bis gar nicht vorhanden ist. Für Überlegungen
hinsichtlich einer Privatisierung ist dies natürlich eine der
wichtigsten Sachen, die zu untersuchen ist. Denn die Strukturen
der Privatwirtschaft sind eben für Geschäfte und Gewinne,
also für wirtschaftliche Aufgaben ausgelegt. Gemeinnützige
Aufgaben werden hier der Caritas überlassen, gemeinsame Aufgaben
der ganzen Gesellschaft, dem Bund, der dann dafür geschimpft
wird, daß er teuer und ineffizient ist. Jedenfalls würde
kein Unternehmer auf die Idee kommen, so etwas selbst zu machen
oder gar ein Geschäft damit machen zu können. Nicht so
der Bund: Aufgrund der bisherigen Erfahrungen kann man sagen, daß
gerade diese Überlegungen praktisch keinerlei Rolle bei den
bisherigen Ausgliederungen gespielt haben, sondern daß hier
der sogenannte "politische Wille" an die Stelle der Untersuchung
trat.
So sprachen sich auch vor der Ausgliederung des schon genannten
Bundesrechenamtes mehrere Gutachten renommierter internationaler
Beraterfirmen gegen eine Ausgliederung aus, weil dadurch für
den Bund die Sache teurer werden könnte und daraus keine höhere
Produktivität zu erwarten sei. Da hat man dann eben so lange
gesucht, bis ein passendes Gutachten gefunden wurde, das dem politischen
Willen entsprach.
Strukturelle Motive
Aber auch die Struktur der ausgegliederten Bereiche unterschied
sich sehr stark und erlaubte verschiedene Motivationen für
und wider die Privatisierung.
Große Wirtschaftsbetriebe im Eigentum des Bundes, wie Bahn
und Post, hatten schon immer ein eigenes Dienstrecht, eigenes Gehaltsschema
usw. Hier diente die Privatisierung nur dazu, um endlich einen "Schnitt"
machen zu können und alle bisher erkämpften Rechte der
Beschäftigten neu debattieren bzw. abschaffen zu können.
Nebenbei verdienen leitende Angestellte heute erheblich mehr als
früher, "gewöhnliche Mitarbeiter" bestenfalls gleichviel
bei gestiegenen Anforderungen.
In großen Bundesdienststellen, in denen verschiedene Interessen
aufeinander stießen, wie etwa beim Arbeitsmarktservice (AMS)
fand der Gedanke der Privatisierung breite Unterstützung bei
leitenden Angestellten und Mitarbeitern: Vernünftiges Arbeiten
war bei den dauernden Kollisionen von Anweisungen und politischen
Interventionen nur schwer möglich, die Mitarbeiter waren überlastet
und schlecht bezahlt.
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