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Emmas Leidensgeschichte

 

Eine Vorschau auf die Wiener Landesfrauenkonferenz der Gewerkschaft der Gemeindebediensteten.

Von Renate Schön.

 

Es dürfte bekannt sein, daß die Frauenabteilung der Gewerkschaft der Gemeindebediensteten nicht gerade eine Vorreiterrolle in gewerkschaftlicher Frauenarbeit einnimmt. Vielleicht nicht bekannt ist, daß die KIV-Frauen so ihre liebe Mühe mit Frauenarbeit innerhalb der GdG haben.

1986 entsendete die KIV erstmals zwei Frauen in den Wiener Frauenausschuß. Da Frauenthemen in der KIV einen hohen Stellenwert haben, sind diese Frauen sehr ambitioniert in dieses Gremium gegangen. Nach kürzester Zeit mußten sie aber feststellen, daß dieser Ausschuß wenig mit ihren Vorstellungen von gewerkschaftlicher Frauenarbeit zu tun hat. Verwöhnt vom frauenfreundlichen Umgang innerhalb der KIV und geprägt von der Frauenbewegung waren sie über das Niveau und den Umgang in den Frauengremien entsetzt. Der Versuch inhaltliche Akzente zu setzen und Themen zur Diskussion zu stellen scheiterte kläglich. Es lagen Welten zwischen den Vorstellungen der KIV-Frauen und der FSG-Frauen über Frauenarbeit.

Durch diesen Frust kam es zu einer hohen Fluktuation bei der Besetzung der Frauengremien, kurz überlegten die KIV-Frauen überhaupt den Frauenausschuß zu verlassen. Parallel dazu profilierten sich die KIV-Frauen zunehmend in den allgemeinen Gremien. Für die KIV wurde die paritätische Besetzung der Leitungsgremien, ja sogar die Bevorzugung von Frauen, zur Selbstverständlichkeit.

Der Umgang im Frauenausschuß hat sich nach der Ablöse von Kollegin Ostry durch Kollegin Neugebauer zum Positiven verändert. Die Effizienz dieses Ausschusses stellen wir trotzdem in Frage, da Frauenthemen nahezu nie in den allgemeinen Gewerkschaftsgremien besprochen werden und der Ausschuß selbst keine eigenständigen Positionen erarbeitet.

Trotzdem haben wir die kommende Wiener Landesfrauenkonferenz zum Anlaß genommen, die KIV-Frauenarbeit neu zu positionieren. Wir werden ein sehr starkes Aufgebot an KIV-Frauen in den Wiener Frauenausschuß entsenden.

Erstes Zeichen dafür sind elf Anträge bei der Konferenz und Emmas Leidensgeschichte, die die Anträge in eine Erzählung verpackt.

Die Verfasserinnen dieser Geschichte sind Maria Hirsch und Susanne Vesely.

Emmas Leidensgeschichte

Es war einmal eine engagierte Verwaltungsoberoffizialin in einer der Magistratsabteilungen der Stadt Wien namens Emma, die mit offenen Augen und wachem Geist durch ihre magistratische Arbeitswelt ging.

Und da sah sie so manches, das ihr nicht gefiel:
Zum Beispiel die alleinerziehende Frau Schimek, deren dreijähriges Töchterchen Sisi mit einer Lungenentzündung im Krankenhaus lag. Leider hat der 8-jährige Franzi in diesem Jahr schon Röteln gehabt und die eine Woche Pflegefreistellung war damit schon verbraucht. Aber ins Krankenhaus hätte sie sowieso nicht mitgehen können, denn in diesem Fall gilt die Pflegefreistellung nicht. Emma sieht Frau Schimek morgens mit geröteten Augen in den Dienst kommen. Sie hat die ganze Nacht im Krankenhaus verbracht und schon läutet das Telefon, weil der Franzi nicht mehr bei der Nachbarin schlafen will und er hustet auch schon ganz komisch. Ihren Urlaub hat Frau Schimek bereits für die Pflege ihrer frisch hüftoperierten Mutter verbraucht. Morgen kommt Sisi aus dem Krankenhaus nach Hause, wie soll das mit höchstens noch einer Woche Pflegefreistellung gehen? Kollege Kaiser stänkerte vom gegenüberliegenden Schreibtisch herüber, daß er diese ewige Jammerei nicht mehr aushält und wenn die liebe Frau Schimek schon Kinder in die Welt gesetzt habe, solle sie sich auch um die G'schrappen ordentlich kümmern und daheim bleiben, damit andere Leute ungestört arbeiten können. Es gibt ja schließlich Sozialhilfe, von der können solche arbeitsscheuen Sozialschmarotzer bestens leben.
Emma konnte das nicht mehr mit ansehen und -hören. Sie meldete vorsorglich drei Urlaubstage an, die sie eigentlich zum Ausspannen verwenden wollte, und hielt sich bereit für Sisis Krankenbett.

Neuverhandlungen bezüglich Pflegefreistellung:
- Die Altersbegrenzung (12 Jahre) für die zweite Woche der Pflegefreistellung muß fallen.
- Ausdehnung der Pflegefreistellung auf Personen, bei denen der/die Bedienstete glaubhaft machen kann, daß sie/er auf seine/ihre Pflege angewiesen ist. Zu berücksichtigen sind dabei: andere Lebensformen (Wohngemeinschaft, gleichgeschlechtliche Partnerschaften) und Angehörige, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben.
- Pflegefreistellung soll auch für die Begleitung bei einem Krankenhausaufenthalt eines Kindes gewährt werden.
- Das Kontingent an Freistellungstagen muß von der Familiensituation (AlleinerzieherInnen) und der Kinderzahl abhängen.

Vom "Urlaub" zurück, wurde Emma von einer neuen Bedienerin der Firma Putz & Wisch gegrüßt. Wo war die nette Frau Dragica geblieben? Gekündigt von der Putz & Wisch, weil es Beschwerden gegeben hat, daß sie nachdem in derselben Zeit mehr Quadratmeter geputzt werden sollten, nicht mehr so gründlich gearbeitet hat. Und die Gewerkschaft? Emma raste zu ihrem Dienststellenausschußvorsitzenden. "Eine Sauerei ist das! Die Frau Dragica war eine großartige Putzfrau, die kann man doch nicht einfach rauswerfen, nachdem sie jahrelang bei uns gearbeitet hat" Der Vorsitzende: "Da kenn' ma nix moch'n, die kommt von einer Leihfirma, des geht uns nix an!" Da fiel ihr ein, daß sie denselben Satz schon vor einem Jahr gehört hat, als die junge Dolmetscherin plötzlich nicht mehr kam - die hat nur einen Werkvertrag gehabt.

Gewerkschaftliche Vertretung von Bediensteten in atypischen Arbeitsverhältnissen.

Kolleginnen werden Rabenmütter genannt, wenn sie als alleinstehende Mütter nach eineinhalb Jahren Karenzurlaub ihre Babies in Krippen geben müssen, während Ehefrauen den Karenzurlaub mit ihrem Ehemann teilen dürfen und das Kind zwei Jahre zu Hause umsorgt wird (falls der Ehemann mitspielt).
Emmas Kollegin Frieda kam jedenfalls nach einundeinhalb Jahren Karenzurlaub an ihre D-Arbeitsplatz zurück. Den C-Posten, der ihr schon jahrelang versprochen war, erhielt während ihrer Karenzzeit Herr Jung, der gerade zwei Jahre bei der Gemeinde war.
Emma sah wie Frieda jeden verdienten Schilling zweimal umdrehte und brachte ihr einmal im Monat eine Großpackung Pampers mit. Dabei muß Frieda noch froh sein, daß sie einen schlecht bezahlten aber doch immerhin einen sicheren Arbeitsplatz hat.

- Wiedereinführung des zweiten Karenzjahres für Alleinerziehende.
- Maßnahmen zur Unterstützung armutsgefährdeter Frauen: Mindestpension von 12.000 Schilling, Mindestlohn von 15.000 - weniger ist zum Leben zu wenig!
- Ausbau der Arbeitsmarktförderung, besonders für Frauen.
- Aufwertung traditioneller Frauenberufe durch bessere Bezahlung.

Frieda hat es auch in anderer Weise besser als viele andere alleinerziehende Mütter: in den Verwaltungsdienststellen der Stadt Wien sind die Arbeitszeiten so, daß sie ihr Kind in den Kindergarten bringen und dort wieder abholen kann. Wenn es auch manchmal recht knapp ist und mit den nötigen Einkäufen gar nicht leicht zu managen, es geht immerhin. Andere haben noch viel größere Schwierigkeiten, sei es, daß sie in Bereichen mit flexibleren Arbeitszeiten wie dem Handel oder den großen Fabriken arbeiten, oder schon immer flexibel sein mußten, wie in den Krankenhäusern.

Erweiterung des Kinderbetreuungsangebotes, es soll hinsichtlich Qualität, Quantität und Öffnungszeiten den tatsächlichen Bedürfnissen entsprechen.

Eine andere Kollegin Emmas pflegt ihre Schwiegermutter. Da diese immer pflegebedürftiger wird, kommt Gerda oft ziemlich erschöpft ins Büro. Sie hat schon überlegt, ob sie für einige Zeit Teilzeit in Anspruch nehmen soll. Das wäre zwar finanziell sehr schwierig, bei äußerster Sparsamkeit aber vielleicht möglich, wäre da nicht auch noch das Damoklesschwert einer später noch kleineren Pension.

Für BeamtInnen, die Karenzurlaub oder Teilzeit in Anspruch nehmen, soll eine Möglichkeit geschaffen werden, Pensionskürzungen zu vermeiden.

Irgendwann hatte Emma genug: jetzt muß etwas getan werden und wenn ich es nicht tue, macht's niemand. Voller Tatendrang machte sie sich ans Werk, um das beliebte "Das war schon immer so" aus der Welt zu schaffen.
Kontaktfrau hieß das Zauberwort. Da sie alle Frauenprobleme magisch anzog, weil sie gut zuhören konnte und zu helfen versuchte, war sie der Meinung, daß sie mit einer offiziellen Funktion als Kontaktfrau auch frauenfreundliche Lösungen herbeiführen könnte.
Also machte sie sich kundig, wie sie Kontaktfrau werden könnte und begab sich zur Frauenbeauftragten. Dort hörte sie, daß es schon eine Kontaktfrau für ihre Abteilung gäbe, ernannt in Zusammenarbeit mit dem Dienststellenauschuß, der natürlich das einzige weibliche Mitglied des Ausschusses mit dieser wichtigen Funktion betraut hatte. "Ja werden die Kontaktfrauen denn nicht von den Betroffenen direkt gewählt?", fragte Emma naiv. "Aber nein, eine eigene Wahl wäre doch viel zu teuer, denken sie ans Sparpaket und außerdem sind das sowieso gewählte Personalvertreterinnen und Männer sollten doch auch wählen dürfen."
Also, den Umweg vom Zauberwort Kontaktfrau zum Zauberwort Personalverteterin gehen. Aber "Ohne Fraktion geht nix!" Soll sie, die aus prinzipiellen Gründen kein Mitglied einer Partei ist, zur FSG, FCG, GLB oder gar zu AUF gehen? Da bliebe noch eine gewisse KIV, die angeblich parteiunabhängig ist, aber laut Hörensagen mit den Grünen packelt und im übrigen ein chaotischer Haufen zu sein scheint.

Wahl der Kontaktfrauen im Rahmen des Wiener Gleichbehandlungsgesetzes gemeinsam mit den Personalvertretungswahlen

Emma vertiefte sich in die erstaunliche maskuline Welt der Geschäftsordnung der GdG, um vielleicht doch gewerkschaftlich tätig werden zu können. Doch dort fand sie nur männliche Funktionsbezeichnungen. "Gibt es dort überhaupt Frauen ?"

Änderung der Geschäftsordnung der GdG. Die weibliche Form der Funktionsbezeichnung muß eingeführt werden.

Emma machte sich auf die Suche nach den Frauen hinter den männlichen Bezeichnungen: Vorsitzender der Hauptgruppe I, vielleicht verbirgt sich dahinter eine dynamische Frau? Doch nein, sie heißt Alfred. Und in den anderen Hauptgruppen heißen sie Franz, Rudi, Johann, Herbert und Otto - aber in einer, da ist sie, die Monika. Immerhin eine Quote von 1:6!
Und sonst, so weiter oben in der Gewerkschaftshierarchie? Rudi; und weiter unten Hans und Peter und Ferry und Rudi und Rudi und Susi und Rudi und Rudi.... Es muß doch mehr Susi's geben und vielleicht auch eine Emma, oder?

Quotenregelung bei der Besetzung von Gewerkschafts- und Personalvertretungsgremien

Emma ackerte sich weiter durch die Geschäftsordnung der Personalvertretung und da, plötzlich blieb ihr Blick gebannt auf dem Wort "Frauenausschschuß" hängen. Das wär was für sie! Wo und von wem wird dieser Ausschuß gewählt? Hier will sie kandidieren und endlich aktiv für Frauenrechte eintreten und die Situation ihrer Kolleginnen sowie ihre eigene verbessern. Nix, keine Wahl!, beschickt von den Hauptgruppen und Fraktionen, die - siehe oben - von Männern dominiert sind.

Aufwertung des Wiener Frauenausschußes durch Direktwahl.

Emma geht betroffen in ihre Dienststelle zurück, setzt sich an ihren Schreibtisch, nimmt die Dienstschere zur Hand, kramt ihre Gewerkschaftsservicekarte hervor und setzt die Schneide an die Kante. Doch dann hält sie inne: soll sie schon aufgeben oder wenigstens die kommenden Konferenzen abwarten. Vielleicht werden die Anträge der KIV angenommen und auch verwirklicht und dann könnte sie ... 

Und wenn sie nicht gestorben ist, dann wartet sie noch immer.