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Eine Vorschau auf die Wiener
Landesfrauenkonferenz der Gewerkschaft der Gemeindebediensteten.
Von Renate Schön.
Es dürfte bekannt sein, daß die Frauenabteilung
der Gewerkschaft der Gemeindebediensteten nicht gerade eine Vorreiterrolle
in gewerkschaftlicher Frauenarbeit einnimmt. Vielleicht nicht bekannt
ist, daß die KIV-Frauen so ihre liebe Mühe mit Frauenarbeit
innerhalb der GdG haben.
1986 entsendete die KIV erstmals zwei Frauen in den Wiener Frauenausschuß.
Da Frauenthemen in der KIV einen hohen Stellenwert haben, sind diese
Frauen sehr ambitioniert in dieses Gremium gegangen. Nach kürzester
Zeit mußten sie aber feststellen, daß dieser Ausschuß
wenig mit ihren Vorstellungen von gewerkschaftlicher Frauenarbeit
zu tun hat. Verwöhnt vom frauenfreundlichen Umgang innerhalb
der KIV und geprägt von der Frauenbewegung waren sie über
das Niveau und den Umgang in den Frauengremien entsetzt. Der Versuch
inhaltliche Akzente zu setzen und Themen zur Diskussion zu stellen
scheiterte kläglich. Es lagen Welten zwischen den Vorstellungen
der KIV-Frauen und der FSG-Frauen über Frauenarbeit.
Durch diesen Frust kam es zu einer hohen Fluktuation bei der Besetzung
der Frauengremien, kurz überlegten die KIV-Frauen überhaupt
den Frauenausschuß zu verlassen. Parallel dazu profilierten
sich die KIV-Frauen zunehmend in den allgemeinen Gremien. Für
die KIV wurde die paritätische Besetzung der Leitungsgremien,
ja sogar die Bevorzugung von Frauen, zur Selbstverständlichkeit.
Der Umgang im Frauenausschuß hat sich nach der Ablöse
von Kollegin Ostry durch Kollegin Neugebauer zum Positiven verändert.
Die Effizienz dieses Ausschusses stellen wir trotzdem in Frage,
da Frauenthemen nahezu nie in den allgemeinen Gewerkschaftsgremien
besprochen werden und der Ausschuß selbst keine eigenständigen
Positionen erarbeitet.
Trotzdem haben wir die kommende Wiener Landesfrauenkonferenz zum
Anlaß genommen, die KIV-Frauenarbeit neu zu positionieren.
Wir werden ein sehr starkes Aufgebot an KIV-Frauen in den Wiener
Frauenausschuß entsenden.
Erstes Zeichen dafür sind elf Anträge bei der Konferenz
und Emmas Leidensgeschichte, die die Anträge in eine Erzählung
verpackt.
Die Verfasserinnen dieser Geschichte sind Maria Hirsch und Susanne
Vesely.
Emmas Leidensgeschichte
Es war einmal eine engagierte Verwaltungsoberoffizialin
in einer der Magistratsabteilungen der Stadt Wien namens Emma, die
mit offenen Augen und wachem Geist durch ihre magistratische Arbeitswelt
ging.
Und da sah sie so manches, das ihr nicht gefiel:
Zum Beispiel die alleinerziehende Frau Schimek, deren dreijähriges
Töchterchen Sisi mit einer Lungenentzündung im Krankenhaus
lag. Leider hat der 8-jährige Franzi in diesem Jahr schon Röteln
gehabt und die eine Woche Pflegefreistellung war damit schon verbraucht.
Aber ins Krankenhaus hätte sie sowieso nicht mitgehen können,
denn in diesem Fall gilt die Pflegefreistellung nicht. Emma sieht
Frau Schimek morgens mit geröteten Augen in den Dienst kommen.
Sie hat die ganze Nacht im Krankenhaus verbracht und schon läutet
das Telefon, weil der Franzi nicht mehr bei der Nachbarin schlafen
will und er hustet auch schon ganz komisch. Ihren Urlaub hat Frau
Schimek bereits für die Pflege ihrer frisch hüftoperierten
Mutter verbraucht. Morgen kommt Sisi aus dem Krankenhaus nach Hause,
wie soll das mit höchstens noch einer Woche Pflegefreistellung
gehen? Kollege Kaiser stänkerte vom gegenüberliegenden
Schreibtisch herüber, daß er diese ewige Jammerei nicht
mehr aushält und wenn die liebe Frau Schimek schon Kinder in
die Welt gesetzt habe, solle sie sich auch um die G'schrappen ordentlich
kümmern und daheim bleiben, damit andere Leute ungestört
arbeiten können. Es gibt ja schließlich Sozialhilfe,
von der können solche arbeitsscheuen Sozialschmarotzer bestens
leben.
Emma konnte das nicht mehr mit ansehen und -hören. Sie meldete
vorsorglich drei Urlaubstage an, die sie eigentlich zum Ausspannen
verwenden wollte, und hielt sich bereit für Sisis Krankenbett.
Neuverhandlungen bezüglich Pflegefreistellung:
- Die Altersbegrenzung (12 Jahre) für die zweite Woche der
Pflegefreistellung muß fallen.
- Ausdehnung der Pflegefreistellung auf Personen, bei denen der/die
Bedienstete glaubhaft machen kann, daß sie/er auf seine/ihre
Pflege angewiesen ist. Zu berücksichtigen sind dabei: andere
Lebensformen (Wohngemeinschaft, gleichgeschlechtliche Partnerschaften)
und Angehörige, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben.
- Pflegefreistellung soll auch für die Begleitung bei einem
Krankenhausaufenthalt eines Kindes gewährt werden.
- Das Kontingent an Freistellungstagen muß von der Familiensituation
(AlleinerzieherInnen) und der Kinderzahl abhängen.
Vom "Urlaub" zurück, wurde Emma von einer neuen Bedienerin
der Firma Putz & Wisch gegrüßt. Wo war die nette
Frau Dragica geblieben? Gekündigt von der Putz & Wisch,
weil es Beschwerden gegeben hat, daß sie nachdem in derselben
Zeit mehr Quadratmeter geputzt werden sollten, nicht mehr so gründlich
gearbeitet hat. Und die Gewerkschaft? Emma raste zu ihrem Dienststellenausschußvorsitzenden.
"Eine Sauerei ist das! Die Frau Dragica war eine großartige
Putzfrau, die kann man doch nicht einfach rauswerfen, nachdem sie
jahrelang bei uns gearbeitet hat" Der Vorsitzende: "Da kenn' ma
nix moch'n, die kommt von einer Leihfirma, des geht uns nix an!"
Da fiel ihr ein, daß sie denselben Satz schon vor einem Jahr
gehört hat, als die junge Dolmetscherin plötzlich nicht
mehr kam - die hat nur einen Werkvertrag gehabt.
Gewerkschaftliche Vertretung von Bediensteten in atypischen
Arbeitsverhältnissen.
Kolleginnen werden Rabenmütter genannt, wenn sie als alleinstehende
Mütter nach eineinhalb Jahren Karenzurlaub ihre Babies in Krippen
geben müssen, während Ehefrauen den Karenzurlaub mit ihrem
Ehemann teilen dürfen und das Kind zwei Jahre zu Hause umsorgt
wird (falls der Ehemann mitspielt).
Emmas Kollegin Frieda kam jedenfalls nach einundeinhalb Jahren Karenzurlaub
an ihre D-Arbeitsplatz zurück. Den C-Posten, der ihr schon
jahrelang versprochen war, erhielt während ihrer Karenzzeit
Herr Jung, der gerade zwei Jahre bei der Gemeinde war.
Emma sah wie Frieda jeden verdienten Schilling zweimal umdrehte
und brachte ihr einmal im Monat eine Großpackung Pampers mit.
Dabei muß Frieda noch froh sein, daß sie einen schlecht
bezahlten aber doch immerhin einen sicheren Arbeitsplatz hat.
- Wiedereinführung des zweiten Karenzjahres für
Alleinerziehende.
- Maßnahmen zur Unterstützung armutsgefährdeter
Frauen: Mindestpension von 12.000 Schilling, Mindestlohn von
15.000 - weniger ist zum Leben zu wenig!
- Ausbau der Arbeitsmarktförderung, besonders für Frauen.
- Aufwertung traditioneller Frauenberufe durch bessere Bezahlung.
Frieda hat es auch in anderer Weise besser als viele andere alleinerziehende
Mütter: in den Verwaltungsdienststellen der Stadt Wien sind
die Arbeitszeiten so, daß sie ihr Kind in den Kindergarten
bringen und dort wieder abholen kann. Wenn es auch manchmal recht
knapp ist und mit den nötigen Einkäufen gar nicht leicht
zu managen, es geht immerhin. Andere haben noch viel größere
Schwierigkeiten, sei es, daß sie in Bereichen mit flexibleren
Arbeitszeiten wie dem Handel oder den großen Fabriken arbeiten,
oder schon immer flexibel sein mußten, wie in den Krankenhäusern.
Erweiterung des Kinderbetreuungsangebotes, es soll
hinsichtlich Qualität, Quantität und Öffnungszeiten
den tatsächlichen Bedürfnissen entsprechen.
Eine andere Kollegin Emmas pflegt ihre Schwiegermutter. Da diese
immer pflegebedürftiger wird, kommt Gerda oft ziemlich erschöpft
ins Büro. Sie hat schon überlegt, ob sie für einige
Zeit Teilzeit in Anspruch nehmen soll. Das wäre zwar finanziell
sehr schwierig, bei äußerster Sparsamkeit aber vielleicht
möglich, wäre da nicht auch noch das Damoklesschwert einer
später noch kleineren Pension.
Für BeamtInnen, die Karenzurlaub oder Teilzeit
in Anspruch nehmen, soll eine Möglichkeit geschaffen werden,
Pensionskürzungen zu vermeiden.
Irgendwann hatte Emma genug: jetzt muß etwas getan werden
und wenn ich es nicht tue, macht's niemand. Voller Tatendrang machte
sie sich ans Werk, um das beliebte "Das war schon immer so" aus
der Welt zu schaffen.
Kontaktfrau hieß das Zauberwort. Da sie alle Frauenprobleme
magisch anzog, weil sie gut zuhören konnte und zu helfen versuchte,
war sie der Meinung, daß sie mit einer offiziellen Funktion
als Kontaktfrau auch frauenfreundliche Lösungen herbeiführen
könnte.
Also machte sie sich kundig, wie sie Kontaktfrau werden könnte
und begab sich zur Frauenbeauftragten. Dort hörte sie, daß
es schon eine Kontaktfrau für ihre Abteilung gäbe, ernannt
in Zusammenarbeit mit dem Dienststellenauschuß, der natürlich
das einzige weibliche Mitglied des Ausschusses mit dieser wichtigen
Funktion betraut hatte. "Ja werden die Kontaktfrauen denn nicht
von den Betroffenen direkt gewählt?", fragte Emma naiv. "Aber
nein, eine eigene Wahl wäre doch viel zu teuer, denken sie
ans Sparpaket und außerdem sind das sowieso gewählte
Personalvertreterinnen und Männer sollten doch auch wählen
dürfen."
Also, den Umweg vom Zauberwort Kontaktfrau zum Zauberwort Personalverteterin
gehen. Aber "Ohne Fraktion geht nix!" Soll sie, die aus prinzipiellen
Gründen kein Mitglied einer Partei ist, zur FSG, FCG, GLB oder
gar zu AUF gehen? Da bliebe noch eine gewisse KIV, die angeblich
parteiunabhängig ist, aber laut Hörensagen mit den Grünen
packelt und im übrigen ein chaotischer Haufen zu sein scheint.
Wahl der Kontaktfrauen im Rahmen des Wiener Gleichbehandlungsgesetzes
gemeinsam mit den Personalvertretungswahlen
Emma vertiefte sich in die erstaunliche maskuline Welt der Geschäftsordnung
der GdG, um vielleicht doch gewerkschaftlich tätig werden zu
können. Doch dort fand sie nur männliche Funktionsbezeichnungen.
"Gibt es dort überhaupt Frauen ?"
Änderung der Geschäftsordnung der GdG. Die
weibliche Form der Funktionsbezeichnung muß eingeführt
werden.
Emma machte sich auf die Suche nach den Frauen hinter den männlichen
Bezeichnungen: Vorsitzender der Hauptgruppe I, vielleicht verbirgt
sich dahinter eine dynamische Frau? Doch nein, sie heißt Alfred.
Und in den anderen Hauptgruppen heißen sie Franz, Rudi, Johann,
Herbert und Otto - aber in einer, da ist sie, die Monika. Immerhin
eine Quote von 1:6!
Und sonst, so weiter oben in der Gewerkschaftshierarchie? Rudi;
und weiter unten Hans und Peter und Ferry und Rudi und Rudi und
Susi und Rudi und Rudi.... Es muß doch mehr Susi's geben und
vielleicht auch eine Emma, oder?
Quotenregelung bei der Besetzung von Gewerkschafts-
und Personalvertretungsgremien
Emma ackerte sich weiter durch die Geschäftsordnung der Personalvertretung
und da, plötzlich blieb ihr Blick gebannt auf dem Wort "Frauenausschschuß"
hängen. Das wär was für sie! Wo und von wem wird
dieser Ausschuß gewählt? Hier will sie kandidieren und
endlich aktiv für Frauenrechte eintreten und die Situation
ihrer Kolleginnen sowie ihre eigene verbessern. Nix, keine Wahl!,
beschickt von den Hauptgruppen und Fraktionen, die - siehe oben
- von Männern dominiert sind.
Aufwertung des Wiener Frauenausschußes durch
Direktwahl.
Emma geht betroffen in ihre Dienststelle zurück, setzt sich
an ihren Schreibtisch, nimmt die Dienstschere zur Hand, kramt ihre
Gewerkschaftsservicekarte hervor und setzt die Schneide an die Kante.
Doch dann hält sie inne: soll sie schon aufgeben oder wenigstens
die kommenden Konferenzen abwarten. Vielleicht werden die Anträge
der KIV angenommen und auch verwirklicht und dann könnte sie ...
Und wenn sie nicht gestorben ist, dann wartet sie noch immer.
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