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UNIA
Das Beispiel der neuen Schweizer Gewerkschaft
im privaten Dienstleistungssektor - Eine atypische Gewerkschaft
für atypische Beschäftigungsverhältnisse.
Von Corinne Schärer.
Die folgenden Überlegungen sind vor, während und
nach dem III. Forum Jägermayrhof in Linz entstanden. An diesem spannenden
und überaus lebendigen Forum durfte ich als Vertreterin der Schweizer
Gewerkschaftsbewegung, die sich im Vergleich zu Österreich etwas
exotisch ausnimmt, teilnehmen. Die abschliessende Diskussion befasste
sich mit der gewerkschaftlichen Organisationsarbeit und insbesondere
mit der Frage, ob die Gewerkschaften sich auf dem Hintergrund der
sich ausdehnenden atypischen Beschäftigungsformen allenfalls ganz
neuen Herausforderungen stellen müssen.
In der Schweiz haben wir uns mit dieser Frage seit längerem befasst
und mit der Gründung der Dienstleistungs-Gewerkschaft UNIA gewerkschaftliches
Neuland betreten. Hierzu ist es wichtig, einschränkend festzuhalten,
dass die gewerkschaftliche Organisation in der Schweiz eine sehr
unterschiedliche Entwicklung von derjenigen in Österreich und auch
derjenigen Deutschlands durchlief. Mit Blick auf die Ausdehnung
atypischer Beschäftigungsverhältnisse ist diesbezüglich besonders
bedeutsam, dass in Österreich und Deutschland die Abdeckung durch
Kollektivverträge - im Unterschied zur Schweiz - sehr hoch ist,
und zweitens, dass die gewerkschaftliche Organisation im Dienstleistungssektor
in der Schweiz äusserst schwach ist.
Mit veränderten gewerkschaftlichen Strukturen lassen
sich die nötigen Ressourcen für eine inhaltliche Neuorientierung
freilegen. Dies bedeutet, dass wir auf die Veränderungen der Arbeitswelt
als Gewerkschaften auch organisationspolitisch antworten müssen.
Eine solche organisationspolitische Neuorientierung bietet die Chance,
sich vom alleinigen Verwalten von gewerkschaftlichen Errungenschaften,
insbesondere von Kollektivverträgen, zu trennen. Denn diese etablierte
Form gewerkschaftlicher Arbeit erweist sich als untauglich, Arbeitnehmerlnnen
in atypischen Beschäftigungsverhältnissen anzusprechen und zu organisieren.
ArbeitnehmerInnen mit atypischen Arbeitsformen charakterisieren
sich ja gerade dadurch, dass sie weitgehend nicht durch Kollektivverträge
geschützt sind. Neue gewerkschaftliche Organisationen oder Organisationseinheiten
haben einen weiteren wichtigen Vorteil: Das Neue muss sich nicht
stets vom Alten abgrenzen und legitimieren. In der gewerkschaftlichen
Frauenarbeit haben wir reichlich Erfahrungen gesammelt, wie schwierig
und aufreibend eine solche Konstellation sein kann. In der Gewerkschaftsarbeit
eine klare Priorität bei den atypischen Beschäftigungsverhältnissen
zu setzen, heisst nichts anderes, als sich neu auszurichten. Heute
müssen wir deshalb aus der Erfahrung der Gleichstellungspolitik
heraus, bei der es ebenso um eine eindeutige Prioritätensetzung
bei den Frauen und bei der Gleichstellung ging, von Beginn weg den
notwendigen Freiraum für innovatives Denken und Handeln schaffen.
ArbeitnehmerInnen, die an ihrer Arbeitsstelle, beispielsweise
aufgrund ihrer atypischen (isolierenden) Beschäftigungsform, keine
kollektiven Erfahrungen machen, können sich mit den bisherigen Gewerkschaften
kaum identifizieren. Sie werden mit einem in der traditionellen
Gewerkschaftsarbeit tendenziell üblichen abstrakten Solidaritätsbegriff
angesprochen, der mit ihrer realen Situation der Vereinzelung gar
nichts gemeinsam hat. Als GewerkschafterInnen müssen wir an diese
Realität anknüpfen und die subjektiven Bedürfnisse der Menschen
wahrnehmen und ihre Eigeninteressen ansprechen. Das Individuum muss
im Mittelpunkt unseres Interesses und Selbstverständnisses stehen.
Dies kommt einem radikalen Bruch mit einer überaus langen Gewerkschaftstradition
gleich, den eine neue Organisation eher vollziehen und sich erlauben
kann. Ansatzweise haben sich die zwei grössten Industriegewerkschaften
der Schweiz - der SMUV und die GBIs - dieser Verantwortung gestellt.
Dies ist in der Schweiz umso notwendiger, weil nicht nur das Problem
besteht, dass vorhandene Kollektivverträge unterlaufen werden, sondern
dass der überwiegende Teil des Tertiärsektors, wie gesagt, nicht
einmal durch Verträge reguliert ist. Nicht zuletzt wurde der historische
Schritt der beiden über Jahrzehnte verfeindeten und konkurrenzierenden
Gewerkschaften dann möglich, als sie die Gefahr erkannten, dass
die Verbreitung prekärer Arbeitsformen einen unaufhaltsamen Druck
auf die kollektiv vereinbarten Regelungen in ihren Stammgebieten
der Industrie ausüben werden. Diese Gefahr potenzierte sich durch
die anhaltende europäische Rezession noch zusätzlich. Die beiden
Gewerkschaften gründeten deshalb im Tertiärsektor gemeinsam mit
den zwei kleineren Partnern in der Westschweiz die neue Dienstleistungs-Gewerkschaft
UNIA und stellten der neuen Organisation Finanzen und Infrastrukturen
zur Verfügung. Ziel der Neugründung war es, angesichts der drohenden
Verrohung der Arbeitsbeziehungen nicht zu resignieren, sondern handlungsfähig
zu werden. Statt beidseitig im Tertiärsektor auf Mitgliederjagd
zu gehen und sich in historischer Tradition zu bekriegen, wählten
sie den Weg der Kooperation mit einem gemeinsamen Projekt. Die Folgen
sind positiv: Die UNIA steht für die meisten - ob Gewerkschaftsfunktionär
oder Gewerkschaftsskeptikerin - widerspenstig und unverrückbar in
der Schweizer Landschaft.
Die Inexistenz einer Vertragspartnerschaft zwischen
der UNIA und den Arbeitgebern verlangt von der UNIA eine neue Definition
der Gewerkschaftsarbeit. Wo keine Verträge sind, gibt es keine durchzusetzen.
Durch Kampagnen und Aktionen müssen Verbesserungen der Arbeitsbedingungen
Stück um Stück erkämpft werden, um sie dann in einem nächsten Schritt
mittels Verträgen verbindlich zu regeln oder gesetzlich festzulegen.
Dabei ist zentral, dass atypische Arbeitsformen berücksichtigt und
prekären Beschäftigungsformen ein Riegel vorgeschoben wird. Ihre
ersten Erfahrungen hat die UNIA diesbezüglich im Gastgewerbe gesammelt.
Als im Sommer 1996 der Kollektivvertrag von seiten des Angestelltenverbandes
Union Helvetia gekündigt wurde, hat die UNIA die sozialen Arbeitgeber
von den Hardlinern zu unterscheiden begonnen. Alle Restaurants und
Hotels, die die neue Situation ausnutzten, um die Arbeitsbedingungen
der Angestellten mittels Änderungskündigungen zu verschlechtern
(mehrheitlich handelte es sich um eine Verlängerung der Arbeitszeit,
um die Streichung von Ferien- und Feiertagen und um die Kürzung
des 13. Monatslohnes), wurden in ausgewählten Regionen der Schweiz
von der UNIA auf schwarzen Listen erfasst. Gleichzeitig wurden die
Musterbetriebe, die die Arbeitsbedingungen nicht änderten, ebenfalls,
aber auf einer weissen Liste erfasst. Diese schwarzen und weissen
Listen wurden durch die Gewerkschaft und mit intensiver Medienarbeit
verbreitet. Damit gelang es der UNIA vier Monate nach ihrer Gründung
nicht nur sich selber bekannt zu machen, sondern auch die unhaltbaren
Arbeitsbedingungen im Gastgewerbe breit zu thematisieren. Ziel der
Aktion war es, den KonsumentInnen zu ermöglichen, unsoziale Betriebe
zu boykottieren und auf die Wirte Druck auszuüben. Das Einbinden
der Kundinnen und Kunden ist eine von den Gewerkschaften bisher
noch kaum genutzte Möglichkeit, die sich im Dienstleistungssektor
besonders anbietet, weil die KundInnenbindung eng und damit die
Verletzlichkeit sehr hoch ist. Gleichzeitig bietet sich hier auch
die Chance, sich ein Stück weit aus der traditionellen Verankerung
in Arbeiterkreisen, die häufig als überholt, männlich und konservativ
gilt, herauszulösen und sich als Gewerkschaft auf eine breitere
gesellschaftliche Basis zu stellen und damit generell an Akzeptanz
zu gewinnen. Auch mit ihrer bisher grössten Kampagne verfolgt die
UNIA eine ähnliche Strategie der Denunzierung und der Verknüpfung
von Interessen der KonsumentInnen und ArbeitnehmerInnen. Die Kampagne
richtet sich gegen die Arbeit auf Abruf und wurde im Frühling 1997
gestartet. Die Beobachtung, dass Arbeit auf Abruf sehr stark zunimmt,
bildete den Ausgangspunkt zur Suche der UNIA nach geeigneten Massnahmen.
Dabei war die Feststellung zentral, dass es längst nicht mehr nur
Dazuverdienende und Studierende sind, die auf Abruf arbeiten, sondern
dass heute systematisch Teilzeitbeschäftigte mit vormals regelmässiger
Arbeitszeit und festem Einkommen neu auf Abruf angestellt werden.
Die Einsicht, dass es sich hier um eine tiefgreifende qualitative
Veränderung der Chancen für Frauen auf dem Arbeitsmarkt handelt,
die auch in Zeiten des wirtschaftlichen Aufschwungs nicht umkehrbar
sein wird, verlangt nach längerfristigen Strategien: Durch Regulierungen
in Kollektivverträgen, auf gerichtlichem Weg oder durch Druck der
KonsumentInnen muss Arbeit auf Abruf vollständig abgeschafft werden.
Arbeit auf Abruf muss verhindert und gleichzeitig soll der Boden
für alternative, sozial abgesicherte Arbeitsmodelle geebnet werden.
In einem ersten Schritt gab die UNIA ein Rechtsgutachten
in Auftrag, das die rechtliche Grundlage der Kampagne bildet. Mit
diesem Rechtsgutachten wurde die Frage geklärt, ob Arbeit auf Abruf
mit dem geltenden Arbeitsrecht überhaupt vereinbar ist. Das Gutachten
kommt im wesentlichen zum Schluss, dass diese Arbeitsform nicht
dem Gesetz entspricht, da bei Arbeit auf Abruf die Arbeitszeit nicht
definiert ist und damit kein regelmässiger Lohn erzielt wird. Während
sich die Arbeitnehmerin bei Arbeit auf Abruf verpflichtet, dem Arbeitgeber
jederzeit zur Verfügung zu stehen, beabsichtigt der Arbeitgeber
mit einem Arbeit-auf-Abruf-Vertrag hingegen gerade, sich von jeglichen
Pflichten zu entbinden, insbesondere derjenigen, der Arbeitnehmerin
regelmässig Arbeit zu geben und dafür einen festen Lohn zu entrichten.
Arbeit auf Abruf widerspricht deshalb dem mit einem Arbeitsvertrag
eingegangenen Verhältnis gegenseitiger Verpflichtungen. Dieses Rechtsgutachten
bot die Möglichkeit, die Argumentationslinie in der bevorstehenden
Kampagne zu erweitern: Die Forderung nach Abschaffung der Arbeit
auf Abruf kann nicht nur moralisch-(gleichstellungs)politisch begründet
werden, sondern auch rechtlich. Da im Detailhandel eine kollektive
Vertretung der Interessen der ArbeitnehmerInnen kaum Tradition hat,
erwies sich dies in den ersten Monaten der Kampagne als wichtiger
Faktor. Denn für die Verkäuferinnen ist oft nicht die Frage der
(abstrakten) Gerechtigkeit der erste Anknüpfungspunkt für ihr Interesse
an einem Widerstand, sondern viel eher die rechtliche Zulässigkeit
beziehungsweise die Unrechtmässigkeit von Arbeit auf Abruf. Als
nächsten Schritt bereiteten wir eine nicht betriebsspezifische,
sondern breit angelegte Informationskampagne vor, die während mehrerer
Monate laufen wird. Ziel ist es, in den Verkäuferinnen ein Bewusstsein
für die Gefahren von Arbeit auf Abruf zu wecken. Zu diesem Zweck
sind die Ergebnisse des Rechtsgutachtens in einer Broschüre zusammengefasst.
Diese informiert die Angestellten über Arbeit auf Abruf und klärt
diejenigen über ihre Rechte bei der Anstellung auf Abruf auf, die
mit Blick auf die hohe Erwerbslosenquote keine Alternative haben,
und bietet Unterstützung an. Durch die Verteilung der Broschüren
in einzelnen Verkaufsgeschäften und Ladenketten gelangt die UNIA
zu Informationen über das konkrete Ausmass der Arbeit auf Abruf
in den einzelnen Betrieben. Einerseits kann die UNIA den Betroffenen
so konkrete Unterstützung anbieten, andererseits wird je nachdem
die Denunzierung eines Betriebes möglich. Haben wir genügend Einsicht
in die jeweiligen Verhältnisse gewonnen, sind wir in der Lage, an
die Öffentlichkeit zu gelangen. Damit verfolgen wir zwei Ziele:
Ausübung von Druck auf den Betrieb und Sensibilisierung der KundInnen.
Dabei strebt die UNIA langfristig eine vorbeugende Wirkung an. Wir
gehen davon aus, dass sich das jeweilige Verkaufsgeschäft zur Rücknahme
oder zum Verzicht auf Arbeit-auf-Abruf-Verträge gezwungen sieht,
je weiter die gesellschaftliche Akzeptanz dieses Arbeitsverhältnisses
sinkt und je mehr Arbeit auf Abruf als gesetzwidrig anerkannt wird.
Als beispielsweise die UNIA von einer Verkäuferin des Supermarktes
Denner über eine Änderungskündigung informiert wurde, stellte sie
bei Betriebsbesuchen umgehend fest, dass Denner eine systematische
Politik von Vertragsänderungen verfolgt: Alle Verträge der festen
Teilzeitangestellten werden gekündigt und die gleichen Verkäuferinnen
mit Arbeit-auf-Abruf-Verträgen wieder angestellt. Aufgrund der umfassenden
Information über die Denner-Personalpolitik und das grosse Ausmass
von Arbeit auf Abruf wurde eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit möglich.
Mit Stolz darf die UNIA sagen, dass sie in den
ersten 18 Monaten einer Reihe ihrer Ansprüche genügen konnte oder
damit begonnen hat, Versprechen der Gründungszeit einzulösen. Die
UNIA wird nicht nur in der Öffentlichkeit stark wahrgenommen, sondern
ihre Mitgliederzahl wächst kontinuierlich. Mit neuen Formen gewerkschaftlicher
Arbeit, mit Präsenz vor Ort und öffentlichkeitswirksamen Aktionen
haben wir tatsächlich unorganisierte Frauen und ausländische ArbeitnehmerInnen
in atypischen Beschäftigungsverhältnissen erreicht. Innerhalb von
18 Monaten haben wir unsere Mitgliederzahl von 5.000 auf 10.000
verdoppelt. Angesichts der 1,2 Millionen Beschäftigten im privaten
Tertiärsektor in der Schweiz ist dies natürlich ein Klacks. Die
UNIA ist aber zurzeit die einzige Schweizer Gewerkschaft, die einen
Mitgliederzuwachs zu verzeichnen hat.
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