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Die Arbeitslosenversicherung wird geplündert

 

Von Rita Ertl und Karl Öllinger.
 

Schon in Zeiten geringer Arbeitslosigkeit wurden die Kassen der Arbeitslosenversicherung in Milliardenhöhe ausgeräumt. In den Jahren 1989 bis 1991 wurden dem Reservefonds" der für Zeiten steigender Arbeitslosigkeit angelegt worden war" über 8 Milliarden Schilling entnommen" sodass für die darauf steigende Arbeitslosigkeit keine Rücklagen mehr vorhanden waren.

Die Regierung behalf sich mit steigenden Beiträgen für die Arbeitslosenversicherung: die Kassen füllten sich wieder - und werden neuerlich ausgeräumt.

Zwischen 1995 und 1999 werden aus Gründen der Budgetsanierung über 25 Milliarden Schilling von den Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung abgezweigt und in die Pensionstöpfe umgeleitet. Diese Summe ist um vier Milliarden höher als der Betrag" der im Jahr 1996 als Leistung an die Arbeitslosen- und NotstandshilfebezieherInnen ausbezahlt wurde.

Wenn die Einnahmen abgezweigt werden" bleibt weniger Geld zum Ausgeben übrig. Die Arbeitslosen- und NotstandshilfebezieherInnen wurden nicht nur dadurch zur Kasse gebeten" dass sie innerhalb von fünf Jahren ein komplettes Jahr Arbeitslosengeld an den Bund abliefern müssen" sondern auch durch Leistungskürzungen und Verschärfungen bei der Inanspruchnahme" die vor allem über die beiden Sparpakete (Strukturanpassungsgesetze) durchgedrückt wurden (siehe Kasten).

Und darüberhinaus auch dadurch" dass der Arbeitslosenversicherung extrem hohe Sozialversicherungabgaben verrechnet werden. Die Arbeitslosen zahlen - prozentuell gesehen - wesentlich höhere Beiträge für die Pensionsversicherung und die Krankenversicherung als die Beschäftigten. Während der Arbeitnehmeranteil bei der Pensionsversicherung 10"25 Prozent beträgt" wird den Arbeitslosen nicht nur der - in diesem Fall wirklich fiktive - Arbeitnehmeranteil" sondern auch der noch fiktivere Arbeitgeberanteil von 12"55 Prozent berechnet.

In der Krankenversicherung ist der Beitrag" der den Arbeitslosen abgezogen wird" nicht nur skurril" sondern bösartig hoch. Während bei den Arbeitnehmern die Arbeiter 7"9 Prozent (inkl. Arbeitgeberanteil) und die Angestellten 6"8 Prozent zahlen" wird den Arbeitslosen ein Beitragssatz von 18"2 Prozent (!) berechnet. Damit die Arbeitslosen nicht erfahren" wie sie und die Versicherung geschröpft werden" werden die Sozialversicherungsbeiträge von den Gesamtsummen für Arbeitslosengeld und Notstandshilfe abgezogen" sodass auf dem individuellen Bescheid für das Arbeitslosengeld diese Summe nicht mehr aufscheint. Im Jahr 1997 wurden so weitere 10 Milliarden Schilling aus der Arbeitslosenversicherung in Pensions- und Krankenversicherung umgeschichtet.

Bei all den Schröpfungsaktionen ist deshalb nicht verwunderlich" dass die Ausgaben für aktive Arbeitsmarktpolitik" also für jene Massnahmen" die Arbeitslose qualifizieren" ihnen den Wiedereinstieg erleichtern sollen" oder unmittelbar beschäftigungswirksam sind" in Österreich europaweit die niedrigsten sind. Während die Bundesregierung in diesem Zusammenhang immer wieder auf die im Europavergleich niedrige Arbeitslosenrate verweist" zeigt ein Blick über die Landesgrenzen" in die Schweiz" dass dort - bei ähnlicher Arbeitslosenrate - wesentlich mehr für aktive Arbeitsmarktpolitik ausgegeben wird.

Das eigentliche Problem der aktiven Arbeitsmarktpolitik ist aber" dass in den letzten Jahren jene Fördermassnahmen ausgeweitet worden sind" die reine Lohnsubvention sind" also dem Unternehmen einen Gutteil der Lohnkosten refundieren. Die Aktion "Come back" (für Langzeitarbeitslose) und die Lehrlingsförderung" die Bundeskanzler Klima mit seinem Lehrstellenversprechen ausgelöst hat" haben mit einem extrem hohen Förderaufwand nur sehr geringe Effekte zusätzlicher Beschäftigung ausgelöst. Bei der Lehrlingsaktion 1997" die vom AMS mit 1"4 Milliarden Schilling gefördert wurde (dazu kommen noch zahlreiche andere Subventionen der Länder" Gemeinden und auch des Bundes) war der Nettobeschäftigungseffekt ungefähr 3000 zusätzliche Lehrlinge. Der Subventionsaufwand pro zusätzlichen Lehrling liegt damit bei fast 500.000 Schilling! Bei der Aktion "Come back" ist ähnliches zu befürchten.

Während einerseits sehr wirksame und sozial wichtige Fördermassnahmen wie die Aktion 8000" sozialökonomische Betriebe" Frauenberatungsstellen und Kinderbetreuungsmassnahmen eingeschränkt oder eingestellt wurden" wurden die Ausgaben für Betriebssubventionen mit geringem Beschäftigungs-" aber grossem Kostenentlastungseffekt deutlich ausgeweitet und belasten auch die Budgets der Folgejahre.

Etliche Länder-AMS haben deshalb zu Beginn des Jahres 1998 angekündigt" dass die Fördermittel für das laufende Jahr schon weitgehend ausgeschöpft sind.

Der grossspurig angekündigte Nationale Beschäftigungsplan" der bis zum Jahr 2002 zur Schaffung von 100.000 zusätzlichen Arbeitsplätzen führen soll" enthält deshalb in seiner Endfassung" die an die EU-Kommission abgeschickt wurde" im Unterschied zu den vorherigen Fassungen keine Angaben über die Kosten und wie und woher die Mittel für die wundersame Beschäftigungsvermehrung aufgebracht werden sollen.

So ist zu erwarten" dass im Jahr 1999" dessen Budget gerade im Parlament verhandelt wird" die Streichung und Einschränkung von arbeitsmarktpolitischen Projekten weitergehen wird" um wenigstens bis zur Wahl einigermassen über die Runden zu kommen. Danach aber sieht es finster aus: ab dem Jahr 2000 ist mit einer deutlichen Reduktion jener Fördermittel zu rechnen" die aus dem Europäischen Sozialfonds in die Aktive Arbeitsmarktpolitik einfliessen.

Für die Arbeitslosen und die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit kein gutes Zeichen. Beschäftigungspolitik" Arbeitszeitverkürzung" FairTeilen von Arbeit" Geld und Zeit sind von den Regierungsparteien nicht zu erwarten. Sie werden" sofern sie noch regieren" einmal mehr zu jener Massnahme greifen" die sie in den letzten Jahren am besten praktiziert haben: dem Kampf gegen die Arbeitslosen.

Die Arbeitslosen und die Sparpakete

Was hat sich für die Arbeitslosen verschlechtert?

- Abschaffung der "allgemeinen Sonderunterstützung". Die Sonderunterstützung" eine Leistung" die höher ist als das Arbeitslosengeld und für Krisenregionen konzipiert" wurde mit 31. 3. 1996 abgeschafft.
- Einschränkung der Sonderunterstützung Bergbau
- Verschärfung der Sanktionen bei Arbeitsverweigerung (Erhöhung der Sperrfrist von 4 auf 6 Wochen" im Wiederholungsfall auf 8 Wochen)
- Änderung der Bemessungsgrundlage für die Berechnung des Arbeitslosengeldes (bedeutet in der Regel geringeres Arbeitslosengeld)
- Anwartschaft: Für eine erneute Anwartschaft nach einem bereits erfolgten Bezug von Arbeitslosengeld wird die Mindestbeschäftigungsdauer von 20 auf 26 Wochen erhöht
- Familienzuschlag: Familienzuschlag für Eltern und Grosseltern (im gemeinsamen Haushalt) entfällt" für Ehepartner nur mehr dann" wenn Kinder in der Familie sind. Für Kinder nur mehr dann" wenn die arbeitslose Person AlleinverdienerIn war oder der/die PartnerIn kein Einkommen über 150.000 Schilling hat.
- Sanktionen bei Nichtmeldung bzw. verspäteter Meldung einer Arbeitsaufnahme: Wird ein/e LeistungsbezieherIn bei einer selbständigen oder unselbständigen Arbeit angetroffen" die dem AMS nicht unverzüglich gemeldet wurde" so wird die unwiderlegliche (!) Rechtsvermutung aufgestellt" dass diese Tätigkeit über der Geringfügigkeitsgrenze entlohnt ist. Sanktion: Der Leistungsbezug wird für mindestens 2 Wochen rückgefordert und für die Dauer von weiteren 8 Wochen gesperrt.
- Kürzungen beim Arbeitslosengeld. In den oberen Lohnklassen wurde die Nettoersatzrate gesenkt
- Kürzungen der Notstandshilfe: Abhängig von der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes wird eine Deckelung bei der Leistung der Notstandshilfe eingeführt" welche in den meisten Fällen zu Maximalbezügen von 9100 Schilling führt (im Extremfall Kürzung um über 4000 Schilling monatlich).
- Verschärfung der Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosengeld: Arbeitslose müssen der Arbeitsvermittlung "zur Verfügung" stehen. Frauen mit Betreuungspflichten oder Arbeitslose" die eine (nicht vom AMS finanzierte) Ausbildung machen oder eine kleine selbständige Tätigkeit ausüben (oder sich auf das Selbständigwerden vorbereiten)" stehen nicht "zur Verfügung"" haben also keinen Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung.
- Weitere Massnahmen wie die Einschränkungen bei der Rahmenfristerstreckung" Reduzierung eines möglichen Pensionsvorschusses" Einführung eines strengeren Einkommensbegriffes" Einführung einer Krankenscheingebühr bei Arbeitslosen. werden hier nicht näher ausgeführt.

Die Summe der Einsparungen kann schwer benannt werden" doch zusammen mit den fehlenden Valorisierungen bei der Notstandshilfe dürfte sie zwischen 1 und 2 Milliarden jährlich betragen. Dem stehen allerdings erhebliche Mehraufwendungen durch Steigerung des Bürokratie- und Kontrollaufwandes gegenüber. Die Einführung der Krankenscheingebühr etwa hat im ersten Jahr mehr gekostet als erbracht!