Die Arbeitslosenversicherung wird geplündert
Von Rita Ertl und Karl Öllinger.
Schon in Zeiten geringer Arbeitslosigkeit wurden die Kassen der
Arbeitslosenversicherung in Milliardenhöhe ausgeräumt. In den Jahren
1989 bis 1991 wurden dem Reservefonds" der für Zeiten steigender
Arbeitslosigkeit angelegt worden war" über 8 Milliarden Schilling
entnommen" sodass für die darauf steigende Arbeitslosigkeit keine
Rücklagen mehr vorhanden waren.
Die Regierung behalf sich mit steigenden Beiträgen für die Arbeitslosenversicherung:
die Kassen füllten sich wieder - und werden neuerlich ausgeräumt.
Zwischen 1995 und 1999 werden aus Gründen der Budgetsanierung über
25 Milliarden Schilling von den Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung
abgezweigt und in die Pensionstöpfe umgeleitet. Diese Summe ist
um vier Milliarden höher als der Betrag" der im Jahr 1996 als Leistung
an die Arbeitslosen- und NotstandshilfebezieherInnen ausbezahlt
wurde.
Wenn die Einnahmen abgezweigt werden" bleibt weniger Geld zum Ausgeben
übrig. Die Arbeitslosen- und NotstandshilfebezieherInnen wurden
nicht nur dadurch zur Kasse gebeten" dass sie innerhalb von fünf
Jahren ein komplettes Jahr Arbeitslosengeld an den Bund abliefern
müssen" sondern auch durch Leistungskürzungen und Verschärfungen
bei der Inanspruchnahme" die vor allem über die beiden Sparpakete
(Strukturanpassungsgesetze) durchgedrückt wurden (siehe
Kasten).
Und darüberhinaus auch dadurch" dass der Arbeitslosenversicherung
extrem hohe Sozialversicherungabgaben verrechnet werden. Die Arbeitslosen
zahlen - prozentuell gesehen - wesentlich höhere Beiträge für die
Pensionsversicherung und die Krankenversicherung als die Beschäftigten.
Während der Arbeitnehmeranteil bei der Pensionsversicherung 10"25
Prozent beträgt" wird den Arbeitslosen nicht nur der - in diesem
Fall wirklich fiktive - Arbeitnehmeranteil" sondern auch der noch
fiktivere Arbeitgeberanteil von 12"55 Prozent berechnet.
In der Krankenversicherung ist der Beitrag" der den Arbeitslosen
abgezogen wird" nicht nur skurril" sondern bösartig hoch. Während
bei den Arbeitnehmern die Arbeiter 7"9 Prozent (inkl. Arbeitgeberanteil)
und die Angestellten 6"8 Prozent zahlen" wird den Arbeitslosen ein
Beitragssatz von 18"2 Prozent (!) berechnet. Damit die Arbeitslosen
nicht erfahren" wie sie und die Versicherung geschröpft werden"
werden die Sozialversicherungsbeiträge von den Gesamtsummen für
Arbeitslosengeld und Notstandshilfe abgezogen" sodass auf dem individuellen
Bescheid für das Arbeitslosengeld diese Summe nicht mehr aufscheint.
Im Jahr 1997 wurden so weitere 10 Milliarden Schilling aus der Arbeitslosenversicherung
in Pensions- und Krankenversicherung umgeschichtet.
Bei all den Schröpfungsaktionen ist deshalb nicht verwunderlich"
dass die Ausgaben für aktive Arbeitsmarktpolitik" also für jene
Massnahmen" die Arbeitslose qualifizieren" ihnen den Wiedereinstieg
erleichtern sollen" oder unmittelbar beschäftigungswirksam sind"
in Österreich europaweit die niedrigsten sind. Während die Bundesregierung
in diesem Zusammenhang immer wieder auf die im Europavergleich niedrige
Arbeitslosenrate verweist" zeigt ein Blick über die Landesgrenzen"
in die Schweiz" dass dort - bei ähnlicher Arbeitslosenrate - wesentlich
mehr für aktive Arbeitsmarktpolitik ausgegeben wird.
Das eigentliche Problem der aktiven Arbeitsmarktpolitik ist aber"
dass in den letzten Jahren jene Fördermassnahmen ausgeweitet worden
sind" die reine Lohnsubvention sind" also dem Unternehmen einen
Gutteil der Lohnkosten refundieren. Die Aktion "Come back" (für
Langzeitarbeitslose) und die Lehrlingsförderung" die Bundeskanzler
Klima mit seinem Lehrstellenversprechen ausgelöst hat" haben mit
einem extrem hohen Förderaufwand nur sehr geringe Effekte zusätzlicher
Beschäftigung ausgelöst. Bei der Lehrlingsaktion 1997" die vom AMS
mit 1"4 Milliarden Schilling gefördert wurde (dazu kommen noch zahlreiche
andere Subventionen der Länder" Gemeinden und auch des Bundes) war
der Nettobeschäftigungseffekt ungefähr 3000 zusätzliche Lehrlinge.
Der Subventionsaufwand pro zusätzlichen Lehrling liegt damit bei
fast 500.000 Schilling! Bei der Aktion "Come back" ist ähnliches
zu befürchten.
Während einerseits sehr wirksame und sozial wichtige Fördermassnahmen
wie die Aktion 8000" sozialökonomische Betriebe" Frauenberatungsstellen
und Kinderbetreuungsmassnahmen eingeschränkt oder eingestellt wurden"
wurden die Ausgaben für Betriebssubventionen mit geringem Beschäftigungs-"
aber grossem Kostenentlastungseffekt deutlich ausgeweitet und belasten
auch die Budgets der Folgejahre.
Etliche Länder-AMS haben deshalb zu Beginn des Jahres 1998 angekündigt"
dass die Fördermittel für das laufende Jahr schon weitgehend ausgeschöpft
sind.
Der grossspurig angekündigte Nationale Beschäftigungsplan" der
bis zum Jahr 2002 zur Schaffung von 100.000 zusätzlichen Arbeitsplätzen
führen soll" enthält deshalb in seiner Endfassung" die an die EU-Kommission
abgeschickt wurde" im Unterschied zu den vorherigen Fassungen keine
Angaben über die Kosten und wie und woher die Mittel für die wundersame
Beschäftigungsvermehrung aufgebracht werden sollen.
So ist zu erwarten" dass im Jahr 1999" dessen Budget gerade im
Parlament verhandelt wird" die Streichung und Einschränkung von
arbeitsmarktpolitischen Projekten weitergehen wird" um wenigstens
bis zur Wahl einigermassen über die Runden zu kommen. Danach aber
sieht es finster aus: ab dem Jahr 2000 ist mit einer deutlichen
Reduktion jener Fördermittel zu rechnen" die aus dem Europäischen
Sozialfonds in die Aktive Arbeitsmarktpolitik einfliessen.
Für die Arbeitslosen und die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit kein
gutes Zeichen. Beschäftigungspolitik" Arbeitszeitverkürzung" FairTeilen
von Arbeit" Geld und Zeit sind von den Regierungsparteien nicht
zu erwarten. Sie werden" sofern sie noch regieren" einmal mehr zu
jener Massnahme greifen" die sie in den letzten Jahren am besten
praktiziert haben: dem Kampf gegen die Arbeitslosen.
Die Arbeitslosen und die Sparpakete
Was hat sich für die Arbeitslosen verschlechtert?
- Abschaffung der "allgemeinen Sonderunterstützung". Die
Sonderunterstützung" eine Leistung" die höher ist als das
Arbeitslosengeld und für Krisenregionen konzipiert" wurde
mit 31. 3. 1996 abgeschafft.
- Einschränkung der Sonderunterstützung Bergbau
- Verschärfung der Sanktionen bei Arbeitsverweigerung (Erhöhung
der Sperrfrist von 4 auf 6 Wochen" im Wiederholungsfall auf
8 Wochen)
- Änderung der Bemessungsgrundlage für die Berechnung des
Arbeitslosengeldes (bedeutet in der Regel geringeres Arbeitslosengeld)
- Anwartschaft: Für eine erneute Anwartschaft nach einem bereits
erfolgten Bezug von Arbeitslosengeld wird die Mindestbeschäftigungsdauer
von 20 auf 26 Wochen erhöht
- Familienzuschlag: Familienzuschlag für Eltern und Grosseltern
(im gemeinsamen Haushalt) entfällt" für Ehepartner nur mehr
dann" wenn Kinder in der Familie sind. Für Kinder nur mehr
dann" wenn die arbeitslose Person AlleinverdienerIn war oder
der/die PartnerIn kein Einkommen über 150.000 Schilling hat.
- Sanktionen bei Nichtmeldung bzw. verspäteter Meldung einer
Arbeitsaufnahme: Wird ein/e LeistungsbezieherIn bei einer
selbständigen oder unselbständigen Arbeit angetroffen" die
dem AMS nicht unverzüglich gemeldet wurde" so wird die unwiderlegliche
(!) Rechtsvermutung aufgestellt" dass diese Tätigkeit über
der Geringfügigkeitsgrenze entlohnt ist. Sanktion: Der Leistungsbezug
wird für mindestens 2 Wochen rückgefordert und für die Dauer
von weiteren 8 Wochen gesperrt.
- Kürzungen beim Arbeitslosengeld. In den oberen Lohnklassen
wurde die Nettoersatzrate gesenkt
- Kürzungen der Notstandshilfe: Abhängig von der Bezugsdauer
des Arbeitslosengeldes wird eine Deckelung bei der Leistung
der Notstandshilfe eingeführt" welche in den meisten Fällen
zu Maximalbezügen von 9100 Schilling führt (im Extremfall
Kürzung um über 4000 Schilling monatlich).
- Verschärfung der Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug
von Arbeitslosengeld: Arbeitslose müssen der Arbeitsvermittlung
"zur Verfügung" stehen. Frauen mit Betreuungspflichten oder
Arbeitslose" die eine (nicht vom AMS finanzierte) Ausbildung
machen oder eine kleine selbständige Tätigkeit ausüben (oder
sich auf das Selbständigwerden vorbereiten)" stehen nicht
"zur Verfügung"" haben also keinen Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung.
- Weitere Massnahmen wie die Einschränkungen bei der Rahmenfristerstreckung"
Reduzierung eines möglichen Pensionsvorschusses" Einführung
eines strengeren Einkommensbegriffes" Einführung einer Krankenscheingebühr
bei Arbeitslosen. werden hier nicht näher ausgeführt.
Die Summe der Einsparungen kann schwer benannt werden" doch
zusammen mit den fehlenden Valorisierungen bei der Notstandshilfe
dürfte sie zwischen 1 und 2 Milliarden jährlich betragen.
Dem stehen allerdings erhebliche Mehraufwendungen durch Steigerung
des Bürokratie- und Kontrollaufwandes gegenüber. Die Einführung
der Krankenscheingebühr etwa hat im ersten Jahr mehr gekostet
als erbracht!
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