Die List mit den Berufskrankheiten
Der österreichische Katalog der Berufskrankheiten
ist seit geraumer Zeit mit einer Ausnahme unverändert und berücksichtigt
nicht die Erkenntnisse arbeitsmedizinischer Forschung.
Von Karl Öllinger.
Im internationalen Vergleich der hochindustrialisierten
Länder bildet Österreich mit seiner stark eingeschränkten
Liste von Berufkrankheiten ein Schlußlicht. Der bundesdeutsche
Katalog der Berufskrankheiten ist zwar ähnlich restriktiv wie
der österreichische, doch um einige wichtige Berufskrankheiten
(Erkrankungen des Stützapparates, Sehnenscheidenentzündung)
erweitert. Ähnliches gilt für die Schweiz. Die skandinavischen
Länder haben ein wesentlich besseres Berufskrankheitensystem.
Die EU-Kommission hat deshalb versucht, auf europäischer
Ebene eine Vereinheitlichung der Berufskrankheitenliste einzuleiten.
Berufskrankheiten und ihre Prävention werden als Teil des Arbeitnehmerschutzes
verstanden. Eine europäische Standardisierung wäre daher
auch ein Beitrag, um keine Wettbewerbsvorteile durch schlechten
Arbeitnehmerschutz entstehen zu lassen und die Prävention voranzutreiben.
Schon im Jahr 1990 gab die Kommission eine umfangreiche "Europäische
Liste der Berufskrankheiten" als Empfehlung für die Mitgliedsstaaten
heraus. Der unverbindliche Empfehlungscharakter hätte eigentlich
schon längst in eine (verbindliche) Richtlinie umgewandelt
werden sollen, was aber bislang durch einige Mitgliedsstaaten blockiert
worden ist.
Im Unterschied zur österreichischen Liste mit 47 Positionen
hat die "Europäische Liste" 93 (von denen nur 40 in der österreichischen
aufscheinen). Außerdem wird in der "Europäischen Liste"
keine Einschränkung auf bestimmte Branchen vorgenommen und
die Anerkennung nicht wie z. B. bei bestimmten Hauterkrankungen
an die Aufgabe der schädigenden Tätigkeit geknüpft.
Seit 1994 im Parlament: Erweiterung der BK-Liste
Die Grünen haben deshalb schon im November 1994 im Parlament
einen Entschließungsantrag eingebracht, mit dem nicht nur
die Erweiterung auf die "Europäische Liste", sondern auch die
Öffnung der sogenannten Generalklausel eingefordert wurde,
weil die derzeitigen Einschränkungen (auf Krankheiten, die
durch Arbeitsstoffe oder Strahlen hervorgerufen werden und mindestens
zu einer Erwerbsminderung von 50 Prozent führen) nicht akzeptabel
sind. Dieser Antrag fand im Sozialausschuß zwar weitgehende
Unterstützung durch alle Fraktionen, seine Erledigung wurde
aber im Zug der Koalitionskrise immer wieder hinausgeschoben.
Im Juni 1996 wurde der Antrag unverändert neu eingebracht
und der damalige Sozialminister Hums sagte in einer Sitzung des
Sozialausschusses zu, daß der Katalog bis Ende 1996 überprüft
bzw. erweitert würde und versprach entsprechende Initiativen.
Ende 1996 wurde vom Sozialministerium eine weitere Vertagung bis
Mitte 1997 eingefordert, da die Prüfungen noch nicht abgeschlossen
seien. Bei der Sitzung des parlamentarischen Sozialausschusses wurde
die neuerliche Untätigkeit des Sozialministeriums durch den
Kunstgriff eines parlamentarischen Entschließungsantrags der
Regierungsparteien kaschiert, in dem die Sozialministerin aufgefordert
wurde, bis zum Jahresende 1997 entsprechende Anpassungen zu prüfen (!).
Die Unfallversicherung als Sparschwein des Finanzministers
Hintergrund für die zögerliche Haltung der Bundesregierung
bzw. des Sozialministeriums ist die hart ablehnende Position der
Unfallversicherungsanstalt (AUVA). Die AUVA fürchtet durch
eine echte Erweiterung der BK-Liste beträchtliche Mehrkosten
für sich. Die Bundesregierung hat bisher den Einwänden
der AUVA auch deshalb immer stattgegeben, weil die AUVA als Sparschwein
des Finanzministeriums fungiert.
Die hinter den Kulissen offensichtlich schon vorbereitete Lösung
heißt demnach, daß die AUVA als der wichtigste Unfallversicherungsträger
bereit ist, alle in der Europäischen Liste enthaltenen Positionen
zu akzeptieren, die nichts kosten, d. h. kaum Personen daran erkranken:
nur die Wirbelsäulen- und Sehnenscheidenerkrankungen sollen
nach wie vor ausgeschlossen bleiben, weil von deren Aufnahme in
die Liste beträchtliche Kosten erwartet werden
Obwohl die meistbetroffenen Gewerkschaften (die für Bauarbeiter,
Krankenpflegepersonal und Büroangestellte zuständig sind)
schon seit Jahren die Anerkennung der Sehnenscheidenentzündungen
("repetetive strain injury" - RSI-Syndrom) und der Wirbelsäulenerkrankungen
fordern und dafür auch gute Argumente geltend machen können,
wird ihnen die Anerkennung dieser BK wahrscheinlich weiterhin versagt
bleiben - die Kosten für die Behandlungen fallen dann allerdings
nicht im Bereich der Unfallversicherung an, sondern im Bereich der
Pensions- und Krankenversicherung, wo die Berufskrankheiten kein
Mascherl mehr tragen. Damit wird einer der wichtigsten Gründe,
die für eine eigenständige Unfallversicherung sprechen,
negiert. Nämlich daß durch sie die Kosten der berufsbezogenen
Unfälle und Krankheiten sichtbar gemacht, in Rechnung gestellt
und dadurch Präventionsmaßnahmen erzeugt werden.
Ein eigenständiger Unfallversicherungsträger, der ein
effektives Berufskrankheitenrecht durchführt und daraus Konsequenzen
für die Prävention zieht, macht Sinn. Eine Unfallversicherung,
der - wie der AUVA - fast jedes Jahr Mittel aus dem laufenden Budget
entzogen werden, was zu entsprechenden Leistungseinschränkungen
bei der Prävention führt, kann ihren Auftrag nur mehr
unzureichend wahrnehmen. Sie versucht Kosten in die Kranken- und
Pensionsversicherung zu verlagern und bei den eigenen Leistungen
zu sparen.
Forderungen im Zusammenhang mit der Berufskrankheiten-Liste
- die zügige Anpassung an den EU-Katalog der Berufskrankheiten
- die Öffnung der stark einschränkenden Generalklausel
zu einer echten Generalklausel (d.h. die Anerkennung aller klar
beruflich verursachten Krankheiten)
- die Erstellung von Richtlinien (Merkblättern) für das
Anerkennungsverfahren durch einen wissenschaftlichen Beirat. Die
von der AUVA als Gutachter eingesetzten Fachärzte sind in vielen
Fällen nachweislich überfordert und neigen zu Fehl- bzw.
Gefälligkeitsgutachten.
- Die Anwendung des strikten Kausalitätsprinzips ist zu ersetzen
durch das Prinzip der "wesentlichen Verursachung" (derzeit wird
durch das strikte Kausalitätsprinzip z. B. bei asbestbedingten
Lungenkrebserkrankungen von Rauchern eine berufliche Kausalität
oft ausgeschlossen).
- Das Begutachtungsverfahren ist neu zu ordnen: freie Wahl des Gutachters
durch die Betroffenen. Der Unfallversicherungsträger nimmt
ohnehin in der Regel eine Zweitbegutachtung vor.
Der Berufskrankheitenkrimi
Während fast alle europäischen Staaten im Bereich der
Berufskrankheiten seit Jahren steigende Tendenz aufweisen, ist in
Österreich gar Wundersames passiert. Seit Mitte der 80er Jahre
hat sich die Zahl der anerkannten Berufskrankheiten faktisch halbiert.
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|
Schweiz
|
BRD
|
Österreich
|
|
1986
|
4.587
|
7.317*)
|
2.473
|
|
1987
|
4.863
|
7.275*)
|
2.462
|
|
1988
|
4.620
|
|
2.842
|
|
1989
|
4.818
|
|
1.750
|
|
1990
|
4.827
|
13.371
|
2.233
|
|
1991
|
4.389
|
15.049
|
2.082
|
|
1992
|
4.200
|
18.271
|
2.192
|
|
1993
|
|
23.203
|
2.098
|
|
1994
|
|
25.514
|
1.530
|
|
1995
|
4.198
|
27.892
|
1.584
|
|
1996
|
3.702
|
|
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*) Die Zahlen für die BRD beinhalten die vom Hauptverband
der Berufsgenossenschaften anerkannten und registrierten BKs
(also nicht alle Unfallversicherungsträger bzw. BKs).
Die Zahlen für 1986 und 1987 sind deshalb so niedrig,
weil ab 1990 eine andere statistische Zählweise gewählt
wurde.
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Im Vergleich zur österreichischen Entwicklung nehmen sich
die Vergleichszahlen aus der Schweiz bzw. Deutschland geradezu bedrohlich
aus. Der Schweiz ist es gelungen, die Berufskrankheiten in den letzten
10 Jahren um ca. 20 Prozent zu senken.
Den österreichischen Unfallversicherern ist aber ein bedeutendes
Wunder gelungen! Wer sich erwarten würde, daß die ausländischen
Unfallversicherungen nach Österreich pilgern, um das österreichische
Mirakel zu studieren, wird enttäuscht sein. Das österreichische
Wunder bleibt unerklärt und selbst die AUVA preist ihre Erfolge
nicht öffentlich aus.
Einzig der ehemalige Chefarzt und Chefbegutachter der AUVA, Univ.
Prof. Dr. Prügger, lieferte eine plausible Erklärung.
Es ist eben der "homo austriacus", der im Unterschied zu den schlappen
Schweizern und den wohlstandsverwöhnten Deutschen wesentlich
widerstandsfähiger und robuster gebaut ist. Leider findet sich
diese besondere Widerstandsfähigkeit der ÖsterreicherInnen
nur in den Statistiken der AUVA, während der Anstieg bei den
Invaliditätspensionen und den vorzeitigen Alterspensionen wegen
Invalidität eher nahelegt, daß hier nur Kosten von dem
einen Versicherungsträger zum anderen verschoben werden - auf
Kosten einer guten Prophylaxe, auf Kosten der Versicherten.
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