Alternative-Logo (1kb)
 
     
 

Die List mit den Berufskrankheiten

Der österreichische Katalog der Berufskrankheiten ist seit geraumer Zeit mit einer Ausnahme unverändert und berücksichtigt nicht die Erkenntnisse arbeitsmedizinischer Forschung.

Von Karl Öllinger.
 

Im internationalen Vergleich der hochindustrialisierten Länder bildet Österreich mit seiner stark eingeschränkten Liste von Berufkrankheiten ein Schlußlicht. Der bundesdeutsche Katalog der Berufskrankheiten ist zwar ähnlich restriktiv wie der österreichische, doch um einige wichtige Berufskrankheiten (Erkrankungen des Stützapparates, Sehnenscheidenentzündung) erweitert. Ähnliches gilt für die Schweiz. Die skandinavischen Länder haben ein wesentlich besseres Berufskrankheitensystem.

Die EU-Kommission hat deshalb versucht, auf europäischer Ebene eine Vereinheitlichung der Berufskrankheitenliste einzuleiten. Berufskrankheiten und ihre Prävention werden als Teil des Arbeitnehmerschutzes verstanden. Eine europäische Standardisierung wäre daher auch ein Beitrag, um keine Wettbewerbsvorteile durch schlechten Arbeitnehmerschutz entstehen zu lassen und die Prävention voranzutreiben.

Schon im Jahr 1990 gab die Kommission eine umfangreiche "Europäische Liste der Berufskrankheiten" als Empfehlung für die Mitgliedsstaaten heraus. Der unverbindliche Empfehlungscharakter hätte eigentlich schon längst in eine (verbindliche) Richtlinie umgewandelt werden sollen, was aber bislang durch einige Mitgliedsstaaten blockiert worden ist.

Im Unterschied zur österreichischen Liste mit 47 Positionen hat die "Europäische Liste" 93 (von denen nur 40 in der österreichischen aufscheinen). Außerdem wird in der "Europäischen Liste" keine Einschränkung auf bestimmte Branchen vorgenommen und die Anerkennung nicht wie z. B. bei bestimmten Hauterkrankungen an die Aufgabe der schädigenden Tätigkeit geknüpft.

Seit 1994 im Parlament: Erweiterung der BK-Liste

Die Grünen haben deshalb schon im November 1994 im Parlament einen Entschließungsantrag eingebracht, mit dem nicht nur die Erweiterung auf die "Europäische Liste", sondern auch die Öffnung der sogenannten Generalklausel eingefordert wurde, weil die derzeitigen Einschränkungen (auf Krankheiten, die durch Arbeitsstoffe oder Strahlen hervorgerufen werden und mindestens zu einer Erwerbsminderung von 50 Prozent führen) nicht akzeptabel sind. Dieser Antrag fand im Sozialausschuß zwar weitgehende Unterstützung durch alle Fraktionen, seine Erledigung wurde aber im Zug der Koalitionskrise immer wieder hinausgeschoben.

Im Juni 1996 wurde der Antrag unverändert neu eingebracht und der damalige Sozialminister Hums sagte in einer Sitzung des Sozialausschusses zu, daß der Katalog bis Ende 1996 überprüft bzw. erweitert würde und versprach entsprechende Initiativen.

Ende 1996 wurde vom Sozialministerium eine weitere Vertagung bis Mitte 1997 eingefordert, da die Prüfungen noch nicht abgeschlossen seien. Bei der Sitzung des parlamentarischen Sozialausschusses wurde die neuerliche Untätigkeit des Sozialministeriums durch den Kunstgriff eines parlamentarischen Entschließungsantrags der Regierungsparteien kaschiert, in dem die Sozialministerin aufgefordert wurde, bis zum Jahresende 1997 entsprechende Anpassungen zu prüfen (!).

Die Unfallversicherung als Sparschwein des Finanzministers

Hintergrund für die zögerliche Haltung der Bundesregierung bzw. des Sozialministeriums ist die hart ablehnende Position der Unfallversicherungsanstalt (AUVA). Die AUVA fürchtet durch eine echte Erweiterung der BK-Liste beträchtliche Mehrkosten für sich. Die Bundesregierung hat bisher den Einwänden der AUVA auch deshalb immer stattgegeben, weil die AUVA als Sparschwein des Finanzministeriums fungiert.

Die hinter den Kulissen offensichtlich schon vorbereitete Lösung heißt demnach, daß die AUVA als der wichtigste Unfallversicherungsträger bereit ist, alle in der Europäischen Liste enthaltenen Positionen zu akzeptieren, die nichts kosten, d. h. kaum Personen daran erkranken: nur die Wirbelsäulen- und Sehnenscheidenerkrankungen sollen nach wie vor ausgeschlossen bleiben, weil von deren Aufnahme in die Liste beträchtliche Kosten erwartet werden

Obwohl die meistbetroffenen Gewerkschaften (die für Bauarbeiter, Krankenpflegepersonal und Büroangestellte zuständig sind) schon seit Jahren die Anerkennung der Sehnenscheidenentzündungen ("repetetive strain injury" - RSI-Syndrom) und der Wirbelsäulenerkrankungen fordern und dafür auch gute Argumente geltend machen können, wird ihnen die Anerkennung dieser BK wahrscheinlich weiterhin versagt bleiben - die Kosten für die Behandlungen fallen dann allerdings nicht im Bereich der Unfallversicherung an, sondern im Bereich der Pensions- und Krankenversicherung, wo die Berufskrankheiten kein Mascherl mehr tragen. Damit wird einer der wichtigsten Gründe, die für eine eigenständige Unfallversicherung sprechen, negiert. Nämlich daß durch sie die Kosten der berufsbezogenen Unfälle und Krankheiten sichtbar gemacht, in Rechnung gestellt und dadurch Präventionsmaßnahmen erzeugt werden.

Ein eigenständiger Unfallversicherungsträger, der ein effektives Berufskrankheitenrecht durchführt und daraus Konsequenzen für die Prävention zieht, macht Sinn. Eine Unfallversicherung, der - wie der AUVA - fast jedes Jahr Mittel aus dem laufenden Budget entzogen werden, was zu entsprechenden Leistungseinschränkungen bei der Prävention führt, kann ihren Auftrag nur mehr unzureichend wahrnehmen. Sie versucht Kosten in die Kranken- und Pensionsversicherung zu verlagern und bei den eigenen Leistungen zu sparen.

Forderungen im Zusammenhang mit der Berufskrankheiten-Liste

- die zügige Anpassung an den EU-Katalog der Berufskrankheiten
- die Öffnung der stark einschränkenden Generalklausel zu einer echten Generalklausel (d.h. die Anerkennung aller klar beruflich verursachten Krankheiten)
- die Erstellung von Richtlinien (Merkblättern) für das Anerkennungsverfahren durch einen wissenschaftlichen Beirat. Die von der AUVA als Gutachter eingesetzten Fachärzte sind in vielen Fällen nachweislich überfordert und neigen zu Fehl- bzw. Gefälligkeitsgutachten.
- Die Anwendung des strikten Kausalitätsprinzips ist zu ersetzen durch das Prinzip der "wesentlichen Verursachung" (derzeit wird durch das strikte Kausalitätsprinzip z. B. bei asbestbedingten Lungenkrebserkrankungen von Rauchern eine berufliche Kausalität oft ausgeschlossen).
- Das Begutachtungsverfahren ist neu zu ordnen: freie Wahl des Gutachters durch die Betroffenen. Der Unfallversicherungsträger nimmt ohnehin in der Regel eine Zweitbegutachtung vor.

Der Berufskrankheitenkrimi

Während fast alle europäischen Staaten im Bereich der Berufskrankheiten seit Jahren steigende Tendenz aufweisen, ist in Österreich gar Wundersames passiert. Seit Mitte der 80er Jahre hat sich die Zahl der anerkannten Berufskrankheiten faktisch halbiert.
Schweiz
BRD
Österreich
1986
4.587
7.317*)
2.473
1987
4.863
7.275*)
2.462
1988
4.620
2.842
1989
4.818
1.750
1990
4.827
13.371
2.233
1991
4.389
15.049
2.082
1992
4.200
18.271
2.192
1993
23.203
2.098
1994
25.514
1.530
1995
4.198
27.892
1.584
1996
3.702
*) Die Zahlen für die BRD beinhalten die vom Hauptverband der Berufsgenossenschaften anerkannten und registrierten BKs (also nicht alle Unfallversicherungsträger bzw. BKs). Die Zahlen für 1986 und 1987 sind deshalb so niedrig, weil ab 1990 eine andere statistische Zählweise gewählt wurde.

Im Vergleich zur österreichischen Entwicklung nehmen sich die Vergleichszahlen aus der Schweiz bzw. Deutschland geradezu bedrohlich aus. Der Schweiz ist es gelungen, die Berufskrankheiten in den letzten 10 Jahren um ca. 20 Prozent zu senken.

Den österreichischen Unfallversicherern ist aber ein bedeutendes Wunder gelungen! Wer sich erwarten würde, daß die ausländischen Unfallversicherungen nach Österreich pilgern, um das österreichische Mirakel zu studieren, wird enttäuscht sein. Das österreichische Wunder bleibt unerklärt und selbst die AUVA preist ihre Erfolge nicht öffentlich aus.

Einzig der ehemalige Chefarzt und Chefbegutachter der AUVA, Univ. Prof. Dr. Prügger, lieferte eine plausible Erklärung. Es ist eben der "homo austriacus", der im Unterschied zu den schlappen Schweizern und den wohlstandsverwöhnten Deutschen wesentlich widerstandsfähiger und robuster gebaut ist. Leider findet sich diese besondere Widerstandsfähigkeit der ÖsterreicherInnen nur in den Statistiken der AUVA, während der Anstieg bei den Invaliditätspensionen und den vorzeitigen Alterspensionen wegen Invalidität eher nahelegt, daß hier nur Kosten von dem einen Versicherungsträger zum anderen verschoben werden - auf Kosten einer guten Prophylaxe, auf Kosten der Versicherten.