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Sicher nicht

Mann sorgt sich um unsere Sicherheit: Während die einen uns suggerieren, daß wir ohne NATO und Aufrüstung unseres Lebens nicht mehr sicher sein können, feiern andere "frauenfreundliche" Lichterlfeste nach der Devise "Büsche weg, Laternen hin" und die dritten wollen uns - der Sicherheit wegen - die Polizei bis in unsere Wohn- und Schlafzimmer schicken. Ob diese Maßnahmen nicht eher dazu angetan sind, uns zu verunsichern, bleibe in diesem Beitrag dahingestellt. Eines ist jedenfalls sicher: an der Lebensrealität eines Großteils der Frauen gehen diese Maßnahmen allemal vorbei. Die Existenzbedrohung von Frauen ist viel alltäglicher.

Von Klaudia Paiha.

 

Daß erwerbstätige Frauen in Österreich durchschnittlich ein um 42 Prozent niedrigeres Einkommen1) als Männer beziehen, ist mittlerweile sogar schon an die Öffentlichkeit gedrungen. Was sich aber hinter Prozentzahlen manchmal gut verstecken läßt, sind die damit verbundenen Lebensrealitäten.

Im konkreten Fall heißt das, daß die Hälfte der Arbeiterinnen monatlich mit weniger als 9500,- öS netto auskommen muß, der weiblichen Angestellten mit weniger als 12.700,- öS, der Beamtinnen mit weniger als 14.200,- öS. Insgesamt (Teilzeitarbeit miteinbezogen) haben etwa 30 Prozent aller erwerbstätigen Frauen ein reales Nettoeinkommen von weniger als 10.000,- öS monatlich. Im Vergleich dazu: 1994 kostete eine 50 m²-Wohnung bei Neuanmietung durchschnittlich 7250,- öS2).

Armutsfalle Teilzeit

Als Teilzeitarbeit gelten Arbeitszeitformen mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 12-35 Stunden. Teilzeitarbeit wird einerseits von Frauen "freiwillig" gewählt, um Erwerbsarbeit, Haushalt und Familie unter einen Hut bringen zu können, andererseits werden in manchen Branchen kaum noch Vollzeit-Arbeitsverhältnisse angeboten. Vom unternehmerischen Standpunkt liegt der Vorteil auf der Hand: einerseits sind Teilzeit-Arbeitskräfte zeitlich "flexibler" nach Bedarf einsetzbar, andererseits sind ihre Überstunden erst dann zuschlagspflichtig, wenn sie die "Vollzeit" (also 40 Wochenstunden bzw. 9 Stunden täglich) überschritten haben.

Was für Frauen an der Teilzeit "attraktiv" gewirkt haben mag, erweist sich in mehrfacher Hinsicht als Trugschluß: erstens muß oft über das vereinbarte Ausmaß hinaus gearbeitet werden, zweitens schafft es nur eine Minderheit, einen Job am Vormittag, wenn die Kinder in der Schule sind, zu ergattern. Das Gegenteil ist der Fall: in weit höherem Ausmaß als bei Vollzeitarbeitenden (6 Prozent) leisten Teilzeitarbeitende Abend- und Nachtdienste (25 Prozent). Für die betroffenen Frauen - und es sind nahezu nur Frauen, denn während nur 1,6 Prozent der Männer Teilzeit arbeiten, sind es bei den Frauen bereits über 20 Prozent - sind die Folgen fatal: Qualifizierte Teilzeitjobs sind rar; 60 Prozent der Teilzeitbeschäftigten üben angelernte bzw. Hilfstätigkeiten aus. Dementsprechend sieht auch die Entlohnung aus: mehr als zwei Drittel der teilzeitarbeitenden Frauen geben an, von ihrem Einkommen allein nicht leben zu können. Umso problematischer wird die Situation im Falle von Arbeitslosigkeit oder in der Pension weil sich die Versorgungsleistung jeweils aus der Höhe des Erwerbseinkommens errechnet.

Geringfügige Beschäftigung

Geringfügige Beschäftigung ist nach dem Entgelt definiert. Beschäftigte bis zu einem Einkommen von 3740,- öS monatlich sind weder kranken-, noch pensions- oder arbeitslosenversichert. Die Betroffenen - zu zwei Drittel Frauen - haben weder die Chance auf eigenständige wirtschaftliche Existenz noch auf soziale Sicherung. Das heißt, es wird kein Anspruch auf Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Pension erworben. 45 Prozent der geringfügig Beschäftigten, davon 83 Prozent Frauen, haben kein zusätzliches Versicherungsverhältnis. Sie sind bei Eintritt eines "sozialen Risikos" (Krankheit, Arbeitslosigkeit, Alter) vollständig auf familiäre bzw. eheliche Unterhaltsleistung und/oder auf staatliche Sozialhilfe angewiesen.

Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse sind am häufigsten bei den Arbeiterinnen anzutreffen. Im Oktober 1995 war innerhalb dieser Gruppe jedes siebente Dienstverhältnis nur geringfügig. Insgesamt ist die Tendenz der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse steigend. Altersmäßig entfällt der größte Anteil auf die 30- bis 40-jährigen, also auf die typischen Wiedereinsteigerinnen, die zum Teil versuchen, mit mehreren geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen ihren Lebensunterhalt zu verdienen. Laut einer Studie des Sozialministeriums aus dem Jahr 1992 war für 40 Prozent der Betroffenen die geringfügige Beschäftigung eine "notwendige Zwischen-" oder "unerwünschte Dauerlösung".

Harter Kampf am Arbeitsmarkt

Es ist eng geworden am Erwerbsarbeitsmarkt. Dank der stetigen Produktivitätssteigerung - in Österreich und der BRD etwa eine Verdoppelung alle 20 Jahre - wird menschliche Arbeitskraft zunehmend überflüssig. Gleichzeitig erfolgt ein Wandel in der Arbeitsorganisation, "lean production", "lean services", schlanke/straffe Produktion und Dienstleistung sind in. Das heißt, daß sich die Betriebe ausschließlich auf ihre Kernaufgaben konzentrieren. Was andere besser oder billiger leisten können, wird ausgelagert, z. B. Maschinenreparaturen, Putzdienste, Buchhaltung, etc. Die Zulieferbetriebe sind meist Klein- und Mittelbetriebe, die oft keine BetriebsrätInnen haben, wo daher die Arbeitsbedingungen weniger kontrolliert werden. Dort sind stark belastbare und billige Arbeitskräfte - oft Frauen in prekären Arbeitsverhältnissen - beschäftigt. Existenzsichernde Bezahlung ist keineswegs selbstverständlich. In Japan beträgt das Lohngefälle zwischen Kern- und Zulieferbetrieben mittlerweile 40 Prozent.

Aber auch die Auslagerung in die private Arbeit findet statt, z. B. durch Verlagerung von banküblichen Arbeiten auf die KundInnen (Stichwort: Telebanking). Der Anteil an Selbstbedienung im Bankwesen beträgt z. B. in Japan bereits 70 Prozent, in der BRD ca. 20 Prozent. Das heißt, während der Anteil an existenzsichernden Arbeitsplätzen abnimmt, nimmt die unbezahlte Privatarbeit, die traditionellerweise größtenteils auf die Frauen übertragen wird, zu.

Im Wettstreit um die besserbezahlten (Vollzeit-)Arbeitsplätze ziehen Frauen - wie auch schon bisher - den Kürzeren. Der Unterschied ist nur, daß immer weniger dieser begehrten Jobs zur Verteilung kommen.

Doch besser bezahlte Arbeitsplätze bedeuten nicht nur für den Fall des Eintritt eines "sozialen Risikos" eine bessere ökonomische Absicherung durch eigene Rücklagen, Betriebspensionen, Abfertigungen, etc, sondern anscheinend auch eine höhere Arbeitsplatzsicherheit. 80 Prozent der arbeitslos gemeldeten Personen haben "nur" Lehr- oder Pflichtschulabschluß, zählen also im allgemeinen nicht zu den Besserverdienenden.

Aber auch das Geschlecht ist ausschlaggebend für Arbeitsplatzsicherheit. Überdurchschnittlich oft verlieren Frauen ihren Arbeitsplatz und bleiben dann auch länger arbeitslos als Männer (durchschnittlich 127 Tage gegenüber 110 Tagen). Während die Zahl der von Arbeitslosigkeit betroffenen Männer sinkt, steigt sie bei Frauen an (Juli gegenüber Juni 1996: Männer -3,5  Prozent, Frauen +1,6  Prozent). Der Anstieg der Arbeitslosigkeit gegenüber dem Vorjahr verteilt sich zu zwei Fünftel auf Männer (+5,5  Prozent) und zu drei Fünftel auf Frauen (+8,2  Prozent).

Von der Erwerbslosigkeit zum Almosen

Das österreichische System der Sozialversicherung ist nicht nur erwerbszentriert, sondern auch extrem am männlichen "Normalarbeitsverhältnis" orientiert. Dauer und Höhe einer Leistung errechnen sich aus der Dauer der Erwerbstätigkeit und der Höhe des Erwerbseinkommens. Die Benachteiligung von Frauen ist damit strukturell festgelegt: Einkommensungleichheit und ungleiche Chancen am Arbeitsmarkt werden im System der staatlichen sozialen Sicherheit gleichsam fortgeschrieben:

- Der Anspruch auf Karenzurlaubsgeld oder Arbeitslosengeld muß durch ausreichend lange Erwerbstätigkeit innerhalb bestimmter Rahmenfristen erworben werden (Beispiel: für den Bezug von Arbeitslosengeld für 30 Wochen sind 3 Jahre Erwerbstätigkeit innerhalb der letzten 5 Jahre notwendig). Bei längeren Unterbrechungen kommt es zum Verlust von Ansprüchen. Etwa 10 Prozent der vorgemerkten Arbeitslosen erhalten kein Arbeitslosengeld, weil sie die Anspruchsvoraussetzungen nicht erfüllen können (Stichwort Jugendarbeitslosigkeit). Wie sowohl die durchschnittlichen Erwerbsbiografien als auch die weiter oben genannten Zahlen zeigen, sind Frauen von dieser Regelung eher betroffen als Männer.
- Die niedrigeren Einkommen - noch verstärkt durch Teilzeitarbeit - führen zu nicht-existenzsichernden Arbeitslosengeldern. So lag 1994 das mittlere Arbeitslosengeld von Frauen bei 7300,- öS (Männer 9700,- öS), einem Betrag unter dem "Existenzminimum"3) nach ASVG.
- Noch schlimmer wird's bei der Notstandshilfe (NH): 1994 erhielten 50 Prozent der Frauen monatlich weniger als 6100,- öS (Männer: 7900,- öS), 30 Prozent mußten sogar mit weniger als 4900,- öS auskommen. Mittlerweile bescherte uns das Sparpaket gar eine Absenkung des Höchstbetrages der Notstandshilfe auf das Existenzminimum.
Leben potentielle NH-Empfängerinnen mit einkommensbeziehenden Partnern zusammen, wird die Notstandshilfe bis auf 0 Schilling (je nach Einkommen des Partners) gekürzt. Damit wird Frauen der eigenständig erworbene Anspruch auf eine Sozialleistung abgesprochen und eine Unterhaltszahlung des Partners vorausgesetzt. Das patriarchale Muster vom Familienoberhaupt und Ernährer wird durch das staatliche Sozialsystem reproduziert. Aber die Folgen sind noch weitreichender: Der Wegfall des Notstandshilfebezuges bedeutet auch, daß diese Zeiten der Arbeitslosigkeit nicht - wie sonst - für den Erwerb des Pensionsanspruches angerechnet werden.
Theoretisch gilt diese Regelung umgekehrt auch für männliche NH-Bezieher, durch die weitaus geringeren Einkommen der Frauen kommt sie aber nahezu nicht zum Tragen.
- Für Personen, die (freiwillig oder unfreiwillig) die Kinderbetreuung übernehmen, gibt es keinen Rechtsanspruch auf Vermittlung von zeitlich günstig liegender Arbeit. Im Gegenteil: weigerst du dich, einen Blankoscheck zu unterschreiben, wonach du dich ausdrücklich verpflichtest, eine "am Arbeitsmarkt üblicherweise angebotene Beschäftigung" anzunehmen, wird dir das Arbeitslosengeld gestrichen. Auch wenn du beispielsweise bisher nur Teilzeit gearbeitet hast, mußt du einen angebotenen Ganztags-Arbeitsplatz annehmen.

Materielle Sicherung im Alter?

Alt oder krank werden können sich Frauen eigentlich nicht leisten. 1994 lagen 50 Prozent der Alterspensionen von Frauen unter 6613,- öS monatlich, die der Männer waren doppelt so hoch. Weit schlimmer noch siehts bei den Invaliditätspensionen aus: Hier betrug die Durchschnittspension bei den Frauen 4182,- öS (Männer: 9794,- öS). 150.000 Frauen im Pensionsalter haben überhaupt keinen Pensionsanspruch.

Voraussetzung für den (eigenständigen) Pensionsanspruch sind 20 Jahre pensionsversicherter Erwerbsarbeit. Wie schon weiter oben ausgeführt haben Frauen einen weitaus weniger kontinuierlichen Berufstätigkeitsverlauf als Männer. 41 Prozent der Männer meint heute noch, Frauen sollten für den Haushalt und die Familie da sein, gar 68 Prozent sind der Ansicht, Frauen seien von Natur aus besser geeignet, Kinder aufzuziehen, während 84 Prozent die Hauptaufgabe des Mannes in der Existenzsicherung sehen4). Also selbst wenn Frauen keine Berufsunterbrechungen für die Kindererziehung in Anspruch nehmen wollen, wird ihnen dies offensichtlich von potentiellen Arbeitgebern unterstellt und Männer, die ja als Existenzsicherer gelten, bevorzugt.

Viele Beschäftigungsformen von Frauen (geringfügige Beschäftigung, bislang Werkverträge, ehrenamtliche Tätigkeit, ... ) werden von der Sozialversicherung nicht erfaßt, und sichern daher keinen Pensionsanspruch. So kommt es, daß Frauen im Pensionsalter heute durchschnittlich auf 24 Jahre Versicherungszeiten kommen, während es Männer auf etwa 40 Jahre bringen.

Aber auch für die Pensionshöhe ist die Beschäftigungsform ausschlaggebend. Mag eine Frau beispielsweise mit einer Teilzeitarbeit zu 8000,- öS monatlich (brutto) vielleicht noch ihr Auslangen finden, so würde dies in der Pension 4500,- öS bedeuten.

Seit 1991 werden für Kindererziehung "Ersatzzeiten" für den Pensionsanspruch angerechnet. Daß aber Kinderbetreuung nicht als vollwertige Arbeit gesehen wird, zeigt sich daran, daß zum Erwerb eines Pensionsanspruches in Höhe des Existenzminimums 59 Jahre und 9 Monate Kindererziehung notwendig wären, was der Betreuung von 15 Kindern bis zum 4. Lebensjahr entsprechen würde. Durchschnittlich erhöhten sich die Pensionen der Frauen aufgrund der Anrechnung der Kinderbetreuung um 120,- öS pro Versicherungsjahr.

Selbst wenn Frauen zu ihrer Eigenpension noch eine Witwenpension beziehen, ist die Gesamtpension im Schnitt immer noch niedriger (1994: 13.310,- öS inkl. Ausgleichszulage) als die einfache Männerpension (13.585,- öS).

Überlebenskampf

Frauen sind üblicherweise von ökonomischen Krisen stärker betroffen als Männer. Traditionellerweise sind sie dafür zuständig, daß (ausreichend) Essen auf den Tisch kommt, saubere und intakte Kleidung zur Verfügung steht, etc. Ist ausreichend Geld vorhanden, können so manche Tätigkeiten delegiert werden (z. B. Fertiggerichte), wird das Geld knapper, erhöht sich auch der Versorgungsaufwand. Mehr als bisher muß selbst gemacht werden. Das heißt, auch für die Verbesserung der Ausgangssituation haben Männer im allgemeinen eine bessere Basis: sie können sich darauf konzentrieren, einen besseren Job zu finden, sich weiterzubilden, etc. Nicht zuletzt auch für politische Arbeit bleibt Männern eher Zeit als Frauen.

Und damit schließt sich auch schon der Kreis: Während die Mehrheit der Frauen auf die unterschiedlichste Weise - mehr oder weniger sichtbar - um ihre Existenz kämpft, prägen Männer einen Sicherheitsbegriff. Wie zynisch ihre Definition von Sicherheit im Hinblick auf die Lebensrealität und das tatsächliche Sicherheitsbedürfnis der Mehrheit der Menschheit ist, liegt auf der Hand.

1) Quelle: Bericht über die Soziale Lage 1994, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Wien 1995
2) Eine Annoncenauswertung durch die SRZ Stadt- und Regionalforschung GmbH ergab für 1994 einen durchschnittlichen Preis von 145,- öS pro m² (ink. Betriebskosten) für Kat. A-Hauptmieten
3) Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) sieht für Pensionen unter einem bestimmten Richtwert eine Ausgleichszulage vor. Dieser Richtwert gilt gemeinhin als "Existenzminimum" und lag 1994 bei 7500,- öS
4) Quelle: Österreichs Männer unterwegs zum neuen Mann?, Studie des Familienministeriums, Wien 1994