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Sicher nicht
Mann sorgt sich um unsere Sicherheit: Während
die einen uns suggerieren, daß wir ohne NATO und Aufrüstung
unseres Lebens nicht mehr sicher sein können, feiern andere
"frauenfreundliche" Lichterlfeste nach der Devise "Büsche weg,
Laternen hin" und die dritten wollen uns - der Sicherheit wegen
- die Polizei bis in unsere Wohn- und Schlafzimmer schicken. Ob
diese Maßnahmen nicht eher dazu angetan sind, uns zu verunsichern,
bleibe in diesem Beitrag dahingestellt. Eines ist jedenfalls sicher:
an der Lebensrealität eines Großteils der Frauen gehen
diese Maßnahmen allemal vorbei. Die Existenzbedrohung von
Frauen ist viel alltäglicher.
Von Klaudia Paiha.
Daß erwerbstätige Frauen in Österreich
durchschnittlich ein um 42 Prozent niedrigeres Einkommen1)
als Männer beziehen, ist mittlerweile sogar schon an die Öffentlichkeit
gedrungen. Was sich aber hinter Prozentzahlen manchmal gut verstecken
läßt, sind die damit verbundenen Lebensrealitäten.
Im konkreten Fall heißt das, daß die Hälfte der
Arbeiterinnen monatlich mit weniger als 9500,- öS netto auskommen
muß, der weiblichen Angestellten mit weniger als 12.700,- öS,
der Beamtinnen mit weniger als 14.200,- öS. Insgesamt (Teilzeitarbeit
miteinbezogen) haben etwa 30 Prozent aller erwerbstätigen Frauen
ein reales Nettoeinkommen von weniger als 10.000,- öS monatlich.
Im Vergleich dazu: 1994 kostete eine 50 m²-Wohnung bei Neuanmietung
durchschnittlich 7250,- öS2).
Armutsfalle Teilzeit
Als Teilzeitarbeit gelten Arbeitszeitformen mit einer wöchentlichen
Arbeitszeit von 12-35 Stunden. Teilzeitarbeit wird einerseits von
Frauen "freiwillig" gewählt, um Erwerbsarbeit, Haushalt und
Familie unter einen Hut bringen zu können, andererseits werden
in manchen Branchen kaum noch Vollzeit-Arbeitsverhältnisse
angeboten. Vom unternehmerischen Standpunkt liegt der Vorteil auf
der Hand: einerseits sind Teilzeit-Arbeitskräfte zeitlich "flexibler"
nach Bedarf einsetzbar, andererseits sind ihre Überstunden
erst dann zuschlagspflichtig, wenn sie die "Vollzeit" (also 40 Wochenstunden
bzw. 9 Stunden täglich) überschritten haben.
Was für Frauen an der Teilzeit "attraktiv" gewirkt haben
mag, erweist sich in mehrfacher Hinsicht als Trugschluß: erstens
muß oft über das vereinbarte Ausmaß hinaus gearbeitet
werden, zweitens schafft es nur eine Minderheit, einen Job am Vormittag,
wenn die Kinder in der Schule sind, zu ergattern. Das Gegenteil
ist der Fall: in weit höherem Ausmaß als bei Vollzeitarbeitenden
(6 Prozent) leisten Teilzeitarbeitende Abend- und Nachtdienste (25
Prozent). Für die betroffenen Frauen - und es sind nahezu nur
Frauen, denn während nur 1,6 Prozent der Männer Teilzeit
arbeiten, sind es bei den Frauen bereits über 20 Prozent -
sind die Folgen fatal: Qualifizierte Teilzeitjobs sind rar; 60 Prozent
der Teilzeitbeschäftigten üben angelernte bzw. Hilfstätigkeiten
aus. Dementsprechend sieht auch die Entlohnung aus: mehr als zwei
Drittel der teilzeitarbeitenden Frauen geben an, von ihrem Einkommen
allein nicht leben zu können. Umso problematischer wird die
Situation im Falle von Arbeitslosigkeit oder in der Pension weil
sich die Versorgungsleistung jeweils aus der Höhe des Erwerbseinkommens
errechnet.
Geringfügige Beschäftigung
Geringfügige Beschäftigung ist nach dem Entgelt definiert.
Beschäftigte bis zu einem Einkommen von 3740,- öS monatlich
sind weder kranken-, noch pensions- oder arbeitslosenversichert.
Die Betroffenen - zu zwei Drittel Frauen - haben weder die Chance
auf eigenständige wirtschaftliche Existenz noch auf soziale
Sicherung. Das heißt, es wird kein Anspruch auf Arbeitslosengeld,
Krankengeld oder Pension erworben. 45 Prozent der geringfügig
Beschäftigten, davon 83 Prozent Frauen, haben kein zusätzliches
Versicherungsverhältnis. Sie sind bei Eintritt eines "sozialen
Risikos" (Krankheit, Arbeitslosigkeit, Alter) vollständig auf
familiäre bzw. eheliche Unterhaltsleistung und/oder auf staatliche
Sozialhilfe angewiesen.
Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse sind am
häufigsten bei den Arbeiterinnen anzutreffen. Im Oktober 1995
war innerhalb dieser Gruppe jedes siebente Dienstverhältnis
nur geringfügig. Insgesamt ist die Tendenz der geringfügigen
Beschäftigungsverhältnisse steigend. Altersmäßig
entfällt der größte Anteil auf die 30- bis 40-jährigen,
also auf die typischen Wiedereinsteigerinnen, die zum Teil versuchen,
mit mehreren geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen
ihren Lebensunterhalt zu verdienen. Laut einer Studie des Sozialministeriums
aus dem Jahr 1992 war für 40 Prozent der Betroffenen die geringfügige
Beschäftigung eine "notwendige Zwischen-" oder "unerwünschte
Dauerlösung".
Harter Kampf am Arbeitsmarkt
Es ist eng geworden am Erwerbsarbeitsmarkt. Dank der stetigen
Produktivitätssteigerung - in Österreich und der BRD etwa
eine Verdoppelung alle 20 Jahre - wird menschliche Arbeitskraft
zunehmend überflüssig. Gleichzeitig erfolgt ein Wandel
in der Arbeitsorganisation, "lean production", "lean services",
schlanke/straffe Produktion und Dienstleistung sind in. Das heißt,
daß sich die Betriebe ausschließlich auf ihre Kernaufgaben
konzentrieren. Was andere besser oder billiger leisten können,
wird ausgelagert, z. B. Maschinenreparaturen, Putzdienste, Buchhaltung,
etc. Die Zulieferbetriebe sind meist Klein- und Mittelbetriebe,
die oft keine BetriebsrätInnen haben, wo daher die Arbeitsbedingungen
weniger kontrolliert werden. Dort sind stark belastbare und billige
Arbeitskräfte - oft Frauen in prekären Arbeitsverhältnissen
- beschäftigt. Existenzsichernde Bezahlung ist keineswegs selbstverständlich.
In Japan beträgt das Lohngefälle zwischen Kern- und Zulieferbetrieben
mittlerweile 40 Prozent.
Aber auch die Auslagerung in die private Arbeit findet statt,
z. B. durch Verlagerung von banküblichen Arbeiten auf
die KundInnen (Stichwort: Telebanking). Der Anteil an Selbstbedienung
im Bankwesen beträgt z. B. in Japan bereits 70 Prozent, in
der BRD ca. 20 Prozent. Das heißt, während der Anteil
an existenzsichernden Arbeitsplätzen abnimmt, nimmt die unbezahlte
Privatarbeit, die traditionellerweise größtenteils auf
die Frauen übertragen wird, zu.
Im Wettstreit um die besserbezahlten (Vollzeit-)Arbeitsplätze
ziehen Frauen - wie auch schon bisher - den Kürzeren. Der Unterschied
ist nur, daß immer weniger dieser begehrten Jobs zur Verteilung
kommen.
Doch besser bezahlte Arbeitsplätze bedeuten nicht nur für
den Fall des Eintritt eines "sozialen Risikos" eine bessere ökonomische
Absicherung durch eigene Rücklagen, Betriebspensionen, Abfertigungen,
etc, sondern anscheinend auch eine höhere Arbeitsplatzsicherheit.
80 Prozent der arbeitslos gemeldeten Personen haben "nur" Lehr-
oder Pflichtschulabschluß, zählen also im allgemeinen
nicht zu den Besserverdienenden.
Aber auch das Geschlecht ist ausschlaggebend für Arbeitsplatzsicherheit.
Überdurchschnittlich oft verlieren Frauen ihren Arbeitsplatz
und bleiben dann auch länger arbeitslos als Männer (durchschnittlich
127 Tage gegenüber 110 Tagen). Während die Zahl der von
Arbeitslosigkeit betroffenen Männer sinkt, steigt sie bei Frauen
an (Juli gegenüber Juni 1996: Männer -3,5 Prozent, Frauen
+1,6 Prozent). Der Anstieg der Arbeitslosigkeit gegenüber dem
Vorjahr verteilt sich zu zwei Fünftel auf Männer (+5,5 Prozent)
und zu drei Fünftel auf Frauen (+8,2 Prozent).
Von der Erwerbslosigkeit zum Almosen
Das österreichische System der Sozialversicherung ist nicht
nur erwerbszentriert, sondern auch extrem am männlichen "Normalarbeitsverhältnis"
orientiert. Dauer und Höhe einer Leistung errechnen sich aus
der Dauer der Erwerbstätigkeit und der Höhe des Erwerbseinkommens.
Die Benachteiligung von Frauen ist damit strukturell festgelegt:
Einkommensungleichheit und ungleiche Chancen am Arbeitsmarkt werden
im System der staatlichen sozialen Sicherheit gleichsam fortgeschrieben:
- Der Anspruch auf Karenzurlaubsgeld oder Arbeitslosengeld muß
durch ausreichend lange Erwerbstätigkeit innerhalb bestimmter
Rahmenfristen erworben werden (Beispiel: für den Bezug von
Arbeitslosengeld für 30 Wochen sind 3 Jahre Erwerbstätigkeit
innerhalb der letzten 5 Jahre notwendig). Bei längeren Unterbrechungen
kommt es zum Verlust von Ansprüchen. Etwa 10 Prozent der vorgemerkten
Arbeitslosen erhalten kein Arbeitslosengeld, weil sie die Anspruchsvoraussetzungen
nicht erfüllen können (Stichwort Jugendarbeitslosigkeit).
Wie sowohl die durchschnittlichen Erwerbsbiografien als auch die
weiter oben genannten Zahlen zeigen, sind Frauen von dieser Regelung
eher betroffen als Männer.
- Die niedrigeren Einkommen - noch verstärkt durch Teilzeitarbeit
- führen zu nicht-existenzsichernden Arbeitslosengeldern. So
lag 1994 das mittlere Arbeitslosengeld von Frauen bei 7300,- öS
(Männer 9700,- öS), einem Betrag unter dem "Existenzminimum"3)
nach ASVG.
- Noch schlimmer wird's bei der Notstandshilfe (NH): 1994 erhielten
50 Prozent der Frauen monatlich weniger als 6100,- öS (Männer:
7900,- öS), 30 Prozent mußten sogar mit weniger als 4900,- öS
auskommen. Mittlerweile bescherte uns das Sparpaket gar eine Absenkung
des Höchstbetrages der Notstandshilfe auf das Existenzminimum.
Leben potentielle NH-Empfängerinnen mit einkommensbeziehenden
Partnern zusammen, wird die Notstandshilfe bis auf 0 Schilling (je
nach Einkommen des Partners) gekürzt. Damit wird Frauen der
eigenständig erworbene Anspruch auf eine Sozialleistung abgesprochen
und eine Unterhaltszahlung des Partners vorausgesetzt. Das patriarchale
Muster vom Familienoberhaupt und Ernährer wird durch das staatliche
Sozialsystem reproduziert. Aber die Folgen sind noch weitreichender:
Der Wegfall des Notstandshilfebezuges bedeutet auch, daß diese
Zeiten der Arbeitslosigkeit nicht - wie sonst - für den Erwerb
des Pensionsanspruches angerechnet werden.
Theoretisch gilt diese Regelung umgekehrt auch für männliche
NH-Bezieher, durch die weitaus geringeren Einkommen der Frauen kommt
sie aber nahezu nicht zum Tragen.
- Für Personen, die (freiwillig oder unfreiwillig) die Kinderbetreuung
übernehmen, gibt es keinen Rechtsanspruch auf Vermittlung von
zeitlich günstig liegender Arbeit. Im Gegenteil: weigerst du
dich, einen Blankoscheck zu unterschreiben, wonach du dich ausdrücklich
verpflichtest, eine "am Arbeitsmarkt üblicherweise angebotene
Beschäftigung" anzunehmen, wird dir das Arbeitslosengeld gestrichen.
Auch wenn du beispielsweise bisher nur Teilzeit gearbeitet hast,
mußt du einen angebotenen Ganztags-Arbeitsplatz annehmen.
Materielle Sicherung im Alter?
Alt oder krank werden können sich Frauen eigentlich nicht
leisten. 1994 lagen 50 Prozent der Alterspensionen von Frauen unter
6613,- öS monatlich, die der Männer waren doppelt so hoch.
Weit schlimmer noch siehts bei den Invaliditätspensionen aus:
Hier betrug die Durchschnittspension bei den Frauen 4182,- öS
(Männer: 9794,- öS). 150.000 Frauen im Pensionsalter haben
überhaupt keinen Pensionsanspruch.
Voraussetzung für den (eigenständigen) Pensionsanspruch
sind 20 Jahre pensionsversicherter Erwerbsarbeit. Wie schon weiter
oben ausgeführt haben Frauen einen weitaus weniger kontinuierlichen
Berufstätigkeitsverlauf als Männer. 41 Prozent der Männer
meint heute noch, Frauen sollten für den Haushalt und die Familie
da sein, gar 68 Prozent sind der Ansicht, Frauen seien von Natur
aus besser geeignet, Kinder aufzuziehen, während 84 Prozent
die Hauptaufgabe des Mannes in der Existenzsicherung sehen4).
Also selbst wenn Frauen keine Berufsunterbrechungen für die
Kindererziehung in Anspruch nehmen wollen, wird ihnen dies offensichtlich
von potentiellen Arbeitgebern unterstellt und Männer, die ja
als Existenzsicherer gelten, bevorzugt.
Viele Beschäftigungsformen von Frauen (geringfügige
Beschäftigung, bislang Werkverträge, ehrenamtliche Tätigkeit, ... )
werden von der Sozialversicherung nicht erfaßt, und sichern
daher keinen Pensionsanspruch. So kommt es, daß Frauen im
Pensionsalter heute durchschnittlich auf 24 Jahre Versicherungszeiten
kommen, während es Männer auf etwa 40 Jahre bringen.
Aber auch für die Pensionshöhe ist die Beschäftigungsform
ausschlaggebend. Mag eine Frau beispielsweise mit einer Teilzeitarbeit
zu 8000,- öS monatlich (brutto) vielleicht noch ihr Auslangen
finden, so würde dies in der Pension 4500,- öS bedeuten.
Seit 1991 werden für Kindererziehung "Ersatzzeiten" für
den Pensionsanspruch angerechnet. Daß aber Kinderbetreuung
nicht als vollwertige Arbeit gesehen wird, zeigt sich daran, daß
zum Erwerb eines Pensionsanspruches in Höhe des Existenzminimums
59 Jahre und 9 Monate Kindererziehung notwendig wären, was
der Betreuung von 15 Kindern bis zum 4. Lebensjahr entsprechen würde.
Durchschnittlich erhöhten sich die Pensionen der Frauen aufgrund
der Anrechnung der Kinderbetreuung um 120,- öS pro Versicherungsjahr.
Selbst wenn Frauen zu ihrer Eigenpension noch eine Witwenpension
beziehen, ist die Gesamtpension im Schnitt immer noch niedriger
(1994: 13.310,- öS inkl. Ausgleichszulage) als die einfache
Männerpension (13.585,- öS).
Überlebenskampf
Frauen sind üblicherweise von ökonomischen Krisen stärker
betroffen als Männer. Traditionellerweise sind sie dafür
zuständig, daß (ausreichend) Essen auf den Tisch kommt,
saubere und intakte Kleidung zur Verfügung steht, etc. Ist
ausreichend Geld vorhanden, können so manche Tätigkeiten
delegiert werden (z. B. Fertiggerichte), wird das Geld knapper,
erhöht sich auch der Versorgungsaufwand. Mehr als bisher muß
selbst gemacht werden. Das heißt, auch für die Verbesserung
der Ausgangssituation haben Männer im allgemeinen eine bessere
Basis: sie können sich darauf konzentrieren, einen besseren
Job zu finden, sich weiterzubilden, etc. Nicht zuletzt auch für
politische Arbeit bleibt Männern eher Zeit als Frauen.
Und damit schließt sich auch schon der Kreis: Während
die Mehrheit der Frauen auf die unterschiedlichste Weise - mehr
oder weniger sichtbar - um ihre Existenz kämpft, prägen
Männer einen Sicherheitsbegriff. Wie zynisch ihre Definition
von Sicherheit im Hinblick auf die Lebensrealität und das tatsächliche
Sicherheitsbedürfnis der Mehrheit der Menschheit ist, liegt
auf der Hand.
1) Quelle: Bericht über
die Soziale Lage 1994, Bundesministerium für Arbeit und Soziales,
Wien 1995
2) Eine Annoncenauswertung durch die
SRZ Stadt- und Regionalforschung GmbH ergab für 1994 einen
durchschnittlichen Preis von 145,- öS pro m² (ink. Betriebskosten)
für Kat. A-Hauptmieten
3) Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz
(ASVG) sieht für Pensionen unter einem bestimmten Richtwert
eine Ausgleichszulage vor. Dieser Richtwert gilt gemeinhin als "Existenzminimum"
und lag 1994 bei 7500,- öS
4) Quelle: Österreichs Männer
unterwegs zum neuen Mann?, Studie des Familienministeriums, Wien
1994
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