Oktober 1997
Frauenfeindlich und unsolidarisch
Nun steht sie vor der Beschlußfassung:
die Pensionsreform 2000. Wirtschaft und Regierung exekutieren die
Ruster Beschlüsse.
Von Schani Margulies.
Selbst der ÖGB, dem man/frau seine "Regierungsnähe"
kaum absprechen kann, läuft Sturm. Deshalb gerät
die SPÖ von den Medien mehr unter Druck als die ÖVP, obwohl
die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst und an ihrer Spitze Dr.
Siegfried Dohr, zur "schwarzen Reichshälfte" zu zählen
ist. Doch innerhalb der ÖVP hat die ArbeitnehmerInnenvertretung
nichts zu plaudern, wenn es um soziale Anliegen geht.
Die alternativen GewerkschafterInnen haben in unzähligen
Erklärungen immer wieder darauf hingewiesen, daß Ministerfunktion
und Gewerkschaftsfunktion unvereinbar sind, doch die Regierungsfraktionen
haben diese Einwände niedergewalzt.
Heute exekutieren die Gewerkschafterin Lore Hostasch und der ÖAAB
Vorsitzende Fasslabend samt seiner Stellvertreterin Ministerin Dr.
Gehrer die "Wünsche der Wirtschaft". Maderthaner und Stummvoll
sind, wie sie stolz der Öffentlichkeit verkünden, die
"Modernisierer und Gasgeber", während die Gewerkschafter bremsen
und konservativ sind.
Meine grundlegenden Überlegungen zu einer solidarischen und
sozialen Pensionsreform habe ich bereits in der September Nummer
der "alternative" zur Diskussion gestellt. In diesem Beitrag möchte
ich darlegen, weshalb ich die wesentlichen Eckpunkte dieser "Pensionsreform"
für inakzeptabel - weil unsozial und frauenfeindlich - halte.
Die Harmonisierungspläne der Pensionssysteme sind de facto
"entsorgt" worden. Damit aber auch jene Reformvorstellungen, die
eine gerechtere Verteilung der Bundeszuschüsse beinhalten und
der Umverteilung von "unten nach oben" ein Ende setzen könnten.
Um das Lebensstandardsicherungsprinzip für Spitzenbeamte nicht
zu gefährden werden die DurchschnittsbeamtInnen weiterhin die
Buhfrauen und -männer der Nation bleiben.
Wer den Schaden hat, braucht für den Spott nicht zu sorgen.
Da stellt sich die Wirtschaft an die Spitze der sogenannten Pensionsreformer,
aber in jenem Bereich, der sie selbst betrifft, mauert sie sogar
gegen die Erhöhung von 250 Mill. S im Bereich der Gewerbepensionsversicherung,
dies obwohl der Bundeszuschuß in diesem Bereich an die 15
Mrd. S (68 Prozent der Gesamtaufwendungen) ausmacht.
Im ausgesandten Entwurf der Regierung sind Ansätze vorhanden,
die auch positive Auswirkungen haben können. Sei es die Regelungen
bezüglich der Teilpensionen, sei es die Überlegung zur
Einführung einer Bildungskarenz (kein Wunder, daß diese
Vorschläge auf heftigsten Widerstand der Wirtschaft stoßen).
Bereits bei der Einbeziehung der "Geringfügig Beschäftigten"
kommt es zu Kompromißlösungen, die kaum geeignet sein
werden, diese Menschen wirklich zu erfassen.
Die zentrale Message der Pensionsreform wird jedoch in der Regierungsvorlage
deutlich ausgesprochen:
- Es gibt ein Regelalter in der Pensionsversicherung (60 Jahre
bei Frauen, 65 Jahre bei Männern), an dem sich alle anderen
pensionsversicherungsrechtlichen Regelungen orientieren.
- Im Regelalter überwiegt das Lebensstandardprinzip. Bei vorzeitiger
Inanspruchnahme der Pension (längere durchschnittliche Pensionsdauer)
wird die Beitragsäquivalenz (Versicherungsprinzip) gestärkt.
Mit einer Klarheit sondergleichen wird damit endgültig festgeschrieben,
daß das soziale Grundsicherungsprinzip und die damit verknüpfte
Solidarität in Zeiten der Modernisierung abgebaut werden. Nun
soll auch unser Sozialversicherungssystem auf die "Fleißigen
und Leistungswilligen" reduziert werden.
Die männlichen Führungskräfte können jubeln.
Die überwiegende Mehrheit dieser Männer tritt zwar später
ins Arbeitsleben, verdient danach sehr gut und hat in der Regel
einen gesicherten und interessanten Arbeitsplatz, den man locker
bis zum Regelpensionsalter besetzen kann. Sie sind die Gewinner
der Reform, die angeblich mehr soziale Gerechtigkeit mit sich bringen
sollte.
Die konkreten Änderungen machen dies deutlich.
Die Höhe der Pension ist von mehreren Faktoren
abhängig:
- Die Gesamtdauer der Versicherungszeiten (wobei es Unterschiede
gibt zwischen Beitragszeiten und Ersatzzeiten) und daraus abgeleitet
die Anzahl jener Jahre (Versicherungsdauer), die für die Berechnung
der Pension zum Tragen kommen
- Die Höhe der einbezahlten Pensionsbeiträge
- Antrittsalter
Die konkrete Berechnung ist ein Mix aus diesen Faktoren. Die Auswirkung
der Gesamtdauer der Versicherungszeiten wird durch die "sogenannten"
Steigerungsbeträge bestimmt, mit denen die Bemessungsgrundlage
multipliziert wird. Derzeit gelten folgende Steigerungbeträge:
- für die ersten 30 Jahre: 1,830 Prozent
- für jedes weitere Jahr: 1,675 Prozent
- Die Höchstgrenze ist 80 Prozent
Beispiel: Die Bemessungsgrundlage beträgt 10.000, die Versicherungsdauer
40 Jahre.
Die Pensionshöhe (bei Regelalter)
- derzeit: 10.000 x 30 x 1,830 Prozent plus 10.000 x 10 x 1,675 Prozent
- in Zukunft: 10000 x 40 x 2 Prozent.
Die Bemessungsgrundlage bestimmt sich derzeit aus der Summe der
in den besten 15 Jahren erworbenen Einkommen. Wobei diese Einkommen
an eine Höchstbeitragsgrundlage gebunden sind (1997 beträgt
z. B. die Höchstbeitragsgrundlage 40.800).
Wer vor dem Regelalter seine Pension antritt, hat bereits derzeit
mit "Einbußen" zu rechnen.
Beabsichtigte Veränderung der Berechnung der Pensionshöhe
im ASVG:
- Erhöhung der Steigerungsbeträge auf generell 2 Prozent. Natürlich
handelt es sich dabei um eine geringe Verbesserung auch im "unteren"
Bereich, aber es ist eine Aufwertung für jene, die lange Versicherungszeiten
erworben haben.
Die derzeitige Regelung, die ohnehin schon vor einigen Jahren verwässert
wurde, machte einen bewußten Unterschied, um jenen Menschen
(hier wiederum vor allem Frauen), die keine langen Versicherungszeiten
erwerben konnten, eine "Mindestsicherung" zu gewährleisten.
Der Verzicht auf die Bevorzugung der ersten 30 Jahre ist eine Abkehr
vom Sozialprinzip. Diese Änderung bringt eine weitere Umverteilung
von "unten nach oben".
Mein Alternativvorschlag ist eine Mindestpension (nach unseren Vorstellungen
ca. 50 Prozent des durchschnittlichen Einkommens eines "Unselbstständig
Beschäftigten", derzeit ca. 12.000), bei gleichzeitiger Senkung
der Steigerungsbeträge (z. B zusätzlich pro Jahr 0,5 Prozent).
Als erster Schritt wäre schon eine Bestimmung akzeptabel, die
eine Mindestpension von 50 Prozent der Bemessungsgrundlage beinhaltet.
- Verlängerung des Durchrechnungszeitraum von 15 auf 20 Jahre
Gäbe es eine existenzsichernde und bedarfsorientierte Mindestpension,
so spräche nichts dagegen, die Durchrechnungszeiträume
zu verlängern.
Derzeit bedeutet die Verlängerung des Durchrechnungszeitraumes
eine wesentliche Verschlechterung für all jene, die keinen
sicheren Arbeitsplatz haben oder gehabt haben, die oft von Krankheit,
Arbeitslosigkeit betroffen waren. Besonders stark trifft es Frauen,
die in ihrem Leben wesentlich öfter als Männer gezwungen
sind, Unterbrechungen im Arbeitsleben zu akzeptieren, die öfter
als Männer Teilzeitjobs und schlechtbezahlte Arbeit annehmen
müssen. Ohne wirksame soziale Gegenmaßnahme bedeutet
die Verlängerung des Durchrechnungszeitraumes für viele
Menschen, vor allem für Frauen, in der Pension in die Armutsfalle
zu geraten. In dieser Frage hat der ÖGB unsere volle Unterstützung.
Springen wir gemeinsam auf die BREMSE.
Die Sanktionen gegenüber "FrühpensionistInnen"
Wer vor dem Regelalter (60 F/65 M) seine Pension antritt, ungeachtet
der Gründe für diesen Pensionsantritt, wird mit 2 Prozent Malus
pro Jahr. bestraft.
Diese Regelung ist aus mehreren Gründen in dieser Form abzulehnen
(träfe es nur Männer wie mich, so hätte ich nichts
dagegen, aber mich trifft es gar nicht).
Während seinerzeit NUR die vorzeitige Alterspensionen (wegen
langer Versicherungsdauer oder langer Arbeitslosigkeit) als Frühpension
bezeichnet wurde, werden heute auch alle Invaliditätspensionen
und Berufsunfähigkeitspensionen als Frühpension bezeichnet.
Kein Wunder, daß daher die Zahl der FrühpensionistInnen
extrem gestiegen ist. Weiters ist anzumerken, daß derzeit
jene Menschen das Frühpensionsalter erreichen, die dem Babyboom
der späten Dreißigerjahre ihr Leben verdanken. Die "Strafregelungen"
treffen wieder einmal die Frauen am stärksten. Die Strafregelungen
unterscheiden nicht in der Höhe der Pension. Zweifellos macht
es einen Unterschied ob wer 27.000 brutto Pension erhält oder
nur 8000. Die Minderung von bis zu 15 Prozent trifft jede/n. Eine existenzsichernde
Grenze für die Höhe der Abschlagszahlungen ist nicht vorgesehen.
Für Männer, die "locker" 40 Versicherungsjahre erwerben
gibt es kaum Einbußen gegenüber dem Status quo, anders
bei Frauen die diese 40 Jahre kaum erwerben können. Es wird
kein Unterschied gemacht, weshalb wer die Frühpension bezieht.
All jene Frauen und Männer, die arbeitslos sind, und gerne
noch mit 55 Jahren oder 60 Jahren arbeiten würden, werden vom
Arbeitsamt in die Zwangspension geschickt. Schließlich ist
es angesichts der hohen Zahl von Arbeitslosen, und hier vor allem
von Jugendlichen, ein sozialer Skandal jene Menschen zu bestrafen,
die in die Frühpension gehen und damit neue Arbeitsplätze
schaffen.
Mit einem Wort, der derzeitige Gesetzesentwurf ist inakzeptabel.
Er ist unsolidarisch, unsozial, frauenfeindlich und kontraproduktiv.
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