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  Oktober 1997

Frauenfeindlich und unsolidarisch

Nun steht sie vor der Beschlußfassung: die Pensionsreform 2000. Wirtschaft und Regierung exekutieren die Ruster Beschlüsse.

Von Schani Margulies.

 

Selbst der ÖGB, dem man/frau seine "Regierungsnähe" kaum absprechen kann, läuft Sturm. Deshalb gerät die SPÖ von den Medien mehr unter Druck als die ÖVP, obwohl die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst und an ihrer Spitze Dr. Siegfried Dohr, zur "schwarzen Reichshälfte" zu zählen ist. Doch innerhalb der ÖVP hat die ArbeitnehmerInnenvertretung nichts zu plaudern, wenn es um soziale Anliegen geht.

Die alternativen GewerkschafterInnen haben in unzähligen Erklärungen immer wieder darauf hingewiesen, daß Ministerfunktion und Gewerkschaftsfunktion unvereinbar sind, doch die Regierungsfraktionen haben diese Einwände niedergewalzt.

Heute exekutieren die Gewerkschafterin Lore Hostasch und der ÖAAB Vorsitzende Fasslabend samt seiner Stellvertreterin Ministerin Dr. Gehrer die "Wünsche der Wirtschaft". Maderthaner und Stummvoll sind, wie sie stolz der Öffentlichkeit verkünden, die "Modernisierer und Gasgeber", während die Gewerkschafter bremsen und konservativ sind.

Meine grundlegenden Überlegungen zu einer solidarischen und sozialen Pensionsreform habe ich bereits in der September Nummer der "alternative" zur Diskussion gestellt. In diesem Beitrag möchte ich darlegen, weshalb ich die wesentlichen Eckpunkte dieser "Pensionsreform" für inakzeptabel - weil unsozial und frauenfeindlich - halte.

Die Harmonisierungspläne der Pensionssysteme sind de facto "entsorgt" worden. Damit aber auch jene Reformvorstellungen, die eine gerechtere Verteilung der Bundeszuschüsse beinhalten und der Umverteilung von "unten nach oben" ein Ende setzen könnten. Um das Lebensstandardsicherungsprinzip für Spitzenbeamte nicht zu gefährden werden die DurchschnittsbeamtInnen weiterhin die Buhfrauen und -männer der Nation bleiben.

Wer den Schaden hat, braucht für den Spott nicht zu sorgen. Da stellt sich die Wirtschaft an die Spitze der sogenannten Pensionsreformer, aber in jenem Bereich, der sie selbst betrifft, mauert sie sogar gegen die Erhöhung von 250 Mill. S im Bereich der Gewerbepensionsversicherung, dies obwohl der Bundeszuschuß in diesem Bereich an die 15 Mrd. S (68  Prozent der Gesamtaufwendungen) ausmacht.

Im ausgesandten Entwurf der Regierung sind Ansätze vorhanden, die auch positive Auswirkungen haben können. Sei es die Regelungen bezüglich der Teilpensionen, sei es die Überlegung zur Einführung einer Bildungskarenz (kein Wunder, daß diese Vorschläge auf heftigsten Widerstand der Wirtschaft stoßen). Bereits bei der Einbeziehung der "Geringfügig Beschäftigten" kommt es zu Kompromißlösungen, die kaum geeignet sein werden, diese Menschen wirklich zu erfassen.

Die zentrale Message der Pensionsreform wird jedoch in der Regierungsvorlage deutlich ausgesprochen:

- Es gibt ein Regelalter in der Pensionsversicherung (60 Jahre bei Frauen, 65 Jahre bei Männern), an dem sich alle anderen pensionsversicherungsrechtlichen Regelungen orientieren.
- Im Regelalter überwiegt das Lebensstandardprinzip. Bei vorzeitiger Inanspruchnahme der Pension (längere durchschnittliche Pensionsdauer) wird die Beitragsäquivalenz (Versicherungsprinzip) gestärkt.

Mit einer Klarheit sondergleichen wird damit endgültig festgeschrieben, daß das soziale Grundsicherungsprinzip und die damit verknüpfte Solidarität in Zeiten der Modernisierung abgebaut werden. Nun soll auch unser Sozialversicherungssystem auf die "Fleißigen und Leistungswilligen" reduziert werden.

Die männlichen Führungskräfte können jubeln. Die überwiegende Mehrheit dieser Männer tritt zwar später ins Arbeitsleben, verdient danach sehr gut und hat in der Regel einen gesicherten und interessanten Arbeitsplatz, den man locker bis zum Regelpensionsalter besetzen kann. Sie sind die Gewinner der Reform, die angeblich mehr soziale Gerechtigkeit mit sich bringen sollte.

Die konkreten Änderungen machen dies deutlich.

Die Höhe der Pension ist von mehreren Faktoren abhängig:

- Die Gesamtdauer der Versicherungszeiten (wobei es Unterschiede gibt zwischen Beitragszeiten und Ersatzzeiten) und daraus abgeleitet die Anzahl jener Jahre (Versicherungsdauer), die für die Berechnung der Pension zum Tragen kommen
- Die Höhe der einbezahlten Pensionsbeiträge
- Antrittsalter

Die konkrete Berechnung ist ein Mix aus diesen Faktoren. Die Auswirkung der Gesamtdauer der Versicherungszeiten wird durch die "sogenannten" Steigerungsbeträge bestimmt, mit denen die Bemessungsgrundlage multipliziert wird. Derzeit gelten folgende Steigerungbeträge:

- für die ersten 30 Jahre: 1,830 Prozent
- für jedes weitere Jahr: 1,675 Prozent
- Die Höchstgrenze ist 80 Prozent

Beispiel: Die Bemessungsgrundlage beträgt 10.000, die Versicherungsdauer 40 Jahre.

Die Pensionshöhe (bei Regelalter)

- derzeit: 10.000 x 30 x 1,830 Prozent plus 10.000 x 10 x 1,675 Prozent
- in Zukunft: 10000 x 40 x 2 Prozent.

Die Bemessungsgrundlage bestimmt sich derzeit aus der Summe der in den besten 15 Jahren erworbenen Einkommen. Wobei diese Einkommen an eine Höchstbeitragsgrundlage gebunden sind (1997 beträgt z. B. die Höchstbeitragsgrundlage 40.800).

Wer vor dem Regelalter seine Pension antritt, hat bereits derzeit mit "Einbußen" zu rechnen.

Beabsichtigte Veränderung der Berechnung der Pensionshöhe im ASVG:

- Erhöhung der Steigerungsbeträge auf generell 2 Prozent. Natürlich handelt es sich dabei um eine geringe Verbesserung auch im "unteren" Bereich, aber es ist eine Aufwertung für jene, die lange Versicherungszeiten erworben haben.
Die derzeitige Regelung, die ohnehin schon vor einigen Jahren verwässert wurde, machte einen bewußten Unterschied, um jenen Menschen (hier wiederum vor allem Frauen), die keine langen Versicherungszeiten erwerben konnten, eine "Mindestsicherung" zu gewährleisten. Der Verzicht auf die Bevorzugung der ersten 30 Jahre ist eine Abkehr vom Sozialprinzip. Diese Änderung bringt eine weitere Umverteilung von "unten nach oben".
Mein Alternativvorschlag ist eine Mindestpension (nach unseren Vorstellungen ca. 50 Prozent des durchschnittlichen Einkommens eines "Unselbstständig Beschäftigten", derzeit ca. 12.000), bei gleichzeitiger Senkung der Steigerungsbeträge (z. B zusätzlich pro Jahr 0,5 Prozent).
Als erster Schritt wäre schon eine Bestimmung akzeptabel, die eine Mindestpension von 50 Prozent der Bemessungsgrundlage beinhaltet.
- Verlängerung des Durchrechnungszeitraum von 15 auf 20 Jahre
Gäbe es eine existenzsichernde und bedarfsorientierte Mindestpension, so spräche nichts dagegen, die Durchrechnungszeiträume zu verlängern.
Derzeit bedeutet die Verlängerung des Durchrechnungszeitraumes eine wesentliche Verschlechterung für all jene, die keinen sicheren Arbeitsplatz haben oder gehabt haben, die oft von Krankheit, Arbeitslosigkeit betroffen waren. Besonders stark trifft es Frauen, die in ihrem Leben wesentlich öfter als Männer gezwungen sind, Unterbrechungen im Arbeitsleben zu akzeptieren, die öfter als Männer Teilzeitjobs und schlechtbezahlte Arbeit annehmen müssen. Ohne wirksame soziale Gegenmaßnahme bedeutet die Verlängerung des Durchrechnungszeitraumes für viele Menschen, vor allem für Frauen, in der Pension in die Armutsfalle zu geraten. In dieser Frage hat der ÖGB unsere volle Unterstützung. Springen wir gemeinsam auf die BREMSE.

Die Sanktionen gegenüber "FrühpensionistInnen"

Wer vor dem Regelalter (60 F/65 M) seine Pension antritt, ungeachtet der Gründe für diesen Pensionsantritt, wird mit 2 Prozent Malus pro Jahr. bestraft.

Diese Regelung ist aus mehreren Gründen in dieser Form abzulehnen (träfe es nur Männer wie mich, so hätte ich nichts dagegen, aber mich trifft es gar nicht).

Während seinerzeit NUR die vorzeitige Alterspensionen (wegen langer Versicherungsdauer oder langer Arbeitslosigkeit) als Frühpension bezeichnet wurde, werden heute auch alle Invaliditätspensionen und Berufsunfähigkeitspensionen als Frühpension bezeichnet. Kein Wunder, daß daher die Zahl der FrühpensionistInnen extrem gestiegen ist. Weiters ist anzumerken, daß derzeit jene Menschen das Frühpensionsalter erreichen, die dem Babyboom der späten Dreißigerjahre ihr Leben verdanken. Die "Strafregelungen" treffen wieder einmal die Frauen am stärksten. Die Strafregelungen unterscheiden nicht in der Höhe der Pension. Zweifellos macht es einen Unterschied ob wer 27.000 brutto Pension erhält oder nur 8000. Die Minderung von bis zu 15 Prozent trifft jede/n. Eine existenzsichernde Grenze für die Höhe der Abschlagszahlungen ist nicht vorgesehen.

Für Männer, die "locker" 40 Versicherungsjahre erwerben gibt es kaum Einbußen gegenüber dem Status quo, anders bei Frauen die diese 40 Jahre kaum erwerben können. Es wird kein Unterschied gemacht, weshalb wer die Frühpension bezieht. All jene Frauen und Männer, die arbeitslos sind, und gerne noch mit 55 Jahren oder 60 Jahren arbeiten würden, werden vom Arbeitsamt in die Zwangspension geschickt. Schließlich ist es angesichts der hohen Zahl von Arbeitslosen, und hier vor allem von Jugendlichen, ein sozialer Skandal jene Menschen zu bestrafen, die in die Frühpension gehen und damit neue Arbeitsplätze schaffen.

Mit einem Wort, der derzeitige Gesetzesentwurf ist inakzeptabel. Er ist unsolidarisch, unsozial, frauenfeindlich und kontraproduktiv.