April 1997
Sozial verunsichern - privat versichern
Die Privatversicherer reiben sich die Hände.
Eine Verunsicherungskampagne besonderer Art ist zum Dauerthema dieses
Jahres geworden.
Von Schani Margulies.
Sie rühren die Werbetrommeln: Die "staatlichen"
Pensionen sind gefährdet. Wer es sich leisten kann, sollte
"schweizern". Wer im Alter versorgt sein will, der muß sich
rechtzeitig privatversichern. Elegant wird dabei verschwiegen, daß
die Privatversicherer keine Pensionsgarantie für das Jahr 2030
geben können, allein das Kleingedruckte sollte nachdenklich
machen. Das Recht auf ein "Altern in Würde" ist untrennbar
mit der materiellen Sicherung verbunden. Die Angst jener Menschen,
die sich dem Fünziger nähern, im Alter über kein
entsprechendes Einkommen zu verfügen, ist daher verständlich.
Diese Angst wird nicht nur von den Privatversicherern geschürt
sondern auch seitens der Regierung benützt. Vordergründig
wird die Diskussion um die "Reform 2000" zur Sicherung "unseres
Pensionssystem" geführt. Ohne "Pensionsreform" ist angeblich
die Finanzierung der Pensionen im Jahre 2030 nicht mehr gesichert.
In Wahrheit geht es in den kommenden Jahren um die "Sanierung der
Budgets" entsprechend der Maastricht-Kriterien. Längerfristig
geht es darum, dem "neoliberalen Zeitgeist" zu entsprechen und die
Sozialleistungen der öffentlichen Hand zu reduzieren. "Weniger
Staat - mehr Privat" lautet das Motto. Dabei werden rücksichtslos
Äpfel mit Birnen verglichen. Beamte, Gewerbetreibende und Bauern
werden in einen Topf mit den "Unselbständigen" geworfen, obwohl
es massive Unterschiede gibt. Frauen werden gegen Männer, Alt
gegen Jung, Beschäftigte in der Privatwirtschaft gegen Beamte
im öffentlichen Dienst ausgespielt, und die "Kompliziertheit"
unseres Sozialsystems wird schamlos zur Verunsicherung ausgenutzt.
Die Crux mit den Prognosen
"Die heute Dreißigjährigen haben das Recht auf ein
gesichertes Pensionseinkommen, wenn sie 2030 in Pension gehen werden,
und das sei durch unser derzeitiges Pensionssystem nicht mehr gewährleistet.",
lautet die Botschaft der Verunsicherer. Daher muß sich etwas
ändern. In den vergangenen Wochen habe ich so manches Gespräch
mit jungen Menschen geführt und natürlich haben einige
auch ihre Zukunftsängste und Sorgen. Werden sie sinnvolle und
zufriedenstellende Arbeit finden? Werden in Zukunft ökologische,
soziale und demokratische Standards ausgebaut werden können?
Doch die Angst um die Sicherheit ihrer Pensionen in dreißig
Jahren habe ich nicht bemerkt. Es wäre auch ziemlich erschreckend,
würde ein derartiges "Sicherheitsdenken" bei jungen Menschen
massenhaft zu finden sein.
Bevor ich mich näher mit den "Horrorprognosen der Demographie"
befasse, möchte ich einige grundlegende Aspekte in die Diskussion
einbringen: Es ist unbestritten, daß bis zum Jahr 2030 radikale
Veränderungen in der Gesellschaft vor sich gehen werden. Bezeichnend
für den heutigen Zeitgeist ist, daß
- jene, die von Flexibilität, Deregulierung, Liberalisierung
und neuen Technologien schwärmen
- jene, die eine vollkommene Neugestaltung der Wirtschaft und damit
auch des Erwerbsleben prognostizieren,
- jene, die in der EU die Vereinigten Staaten von Europa sehen
- jene, für die Planwirtschaft ein Greuel darstellt,
in der Pensionsfrage weit über die seinerzeitigen Fünfjahrepläne
hinausgehen und sogar einen 30-Jahresplan einfordern. Die "Zukunft
der Arbeit" ist ein Generalthema der GPA geworden. Unschwer ist
zu erkennen, daß das Zeitalter des Fordismus mit seiner Taylorschen
Arbeitsteilung und der damit verbundenen hierarchischen und kontrollierenden
Arbeitsorganisation einem Paradigmenwechsel unterliegt. Wie und
zu wessen Gunsten dieser Paradigmenwechsel ausgeht wird die Auseinandersetzungen
der kommenden Jahre bestimmen. Eine radikal umorientierte Arbeitsgesellschaft
steht vor der Türe und damit auch entsprechend neue Mechanismen
der "Sozialen Sicherheit". Deutlich erkennbar werden diese Veränderungen
schon jetzt am explosionsartigen Steigen der Anzahl von "geringfügig
Beschäftigten". Noch vor wenigen Jahren waren diese Beschäftigten
für Prognosen uninteressant und wurden ignoriert.
Es ist somit zumindest fahrlässig zu behaupten, daß
mit einer Pensionsreform 2000 - wie immer sie auch aussehen mag
- eine Pensionsgarantie für das Jahr 2030 gegeben werden kann.
Demographie statt Ökonomie oder die Horrorszenarien
Die Unfinanzierbarkeit des derzeitigen Pensionssystems wird in
erster Linie mit der demographischen Entwicklung für die kommenden
Jahrzehnte argumentiert. Auf den ersten Blick ist es auch einleuchtend,
daß eine höhere Lebenserwartung und ein Rückgang
der Geburten zu Veränderungen in der sogenannten Pensionsbelastungsqote
(Verhältnis der Erwerbstätigen zu der Anzahl der PensionistInnen)
führt. Doch ein zweiter Blick genügt, um die Gültigkeit
dieses Argumentes zu hinterfragen. Ausgangspunkt der "demographischen
Hysterie" sind folgende Prognosen der Bevölkerungsentwicklung
bis zum Jahr 2030:
- 2,7 Millionen Menschen (1996: 1,6 Mill.) werden älter als
60 Jahre sein.
- Ihre durchschnittliche Lebenserwartung wird um 2 bis 3 Jahre höher
sein als heute.
- Im sogenannten erwerbsfähigen Alter werden 4,5 Millionen
Menschen leben (1996: 5 Mill.)
- Im zarten Alter von 0 bis 15 Jahren wird es 1,1 Mill. Kinder (1996:
1,6 Millionen) geben.
Aus diesen Zahlen wird messerscharf geschlossen, daß der
Generationenvertrag (was immer der auch sein mag) gefährdet
ist, denn die erwerbsfähige Generation wird nicht bereit sein,
für die älteren MitbürgerInnen zu zahlen. Wenn dieses
Argument stimmen sollte, dann sind die einzigen Länder, die
keine Probleme mit der Pensionsfinanzierung haben sollten, die Länder
der Dritten und Vierten Welt. Dort hören wir jedoch immer wieder,
daß die hohen Geburtenzahlen die Zukunft dieser Völker
gefährde. Zurück zu den Kosten der sozialen Sicherung
im Alter. Für die Kosten der Gesellschaft (und damit auch der
"öffentlichen Hand"), die zur Sicherung von sozialen Standards
erforderlich sind, ist die "Belastung" durch die Pensionen nicht
allein verantwortlich. Entscheidend ist, wie hoch die Gesamt"erhaltungs"kosten
für die soziale Sicherheit im Lande sind. Entscheidend ist
daher das Verhältnis zwischen den im "Erwerbsleben" stehenden
Personen und den in der Statistik bezeichneten zu "Erhaltenen Personen".
Ich möchte ausdrücklich darauf hinweisen, daß ich
nur ökonomisch argumentiere und daher die nachfolgenden Fakten
nicht nach ihrem sozialen Charakter zu beurteilen sind.
A) Wie den oben angeführten Daten zu entnehmen ist, sind 1996
bei einer Bevölkerung von 8 Millionen nur 3,3 Millionen im
Erwerbsleben (ca. 40 Prozent). Der Rest der Bevölkerung gilt als zu
erhaltende Personen. Im sogenannten erwerbsfähigen Alter befinden
sich derzeit ca. 5 Millionen Menschen. Von diesen Menschen stehen
nur 69 Prozent im Erwerbsleben. 2030 - so die Prognosen - sinkt die Zahl
der 15 bis 60 Jährigen auf 4,5 Millionen. Gelingt es aber,
eine Beschäftigungsquote von 90 Prozent zu erreichen, dadurch,
daß z. B. Fauen verstärkt ins Erwerbsleben integriert
werden, so würde das bedeuten, daß um ca. 700.000 Menschen
mehr im Arbeitsprozeß stehen. Die sogenannte Pensionsbelastungsquote
würde sich daher signifikant ändern. Als zusätzliche
Kostenersparung käme es zu wesentlichen Entlastungen bei den
Arbeitslosen, Notstands- und Sozialhilfeempfängern usw.
B) Die Reduzierung der Kinderzahlen führt ebenfalls zu massiven
Einsparungen gegenüber heute im Bereich der Familienbeihilfe,
der Kosten für Bildungseinrichtungen, für LehrerInnen
und KinderbetreuerInnen u. ä.
C) Entscheidend für die Finanzierung der "Sozialen Sicherheit"
ist der Reichtum der Gesellschaft. Betrug 1996 das BIP (Bruttoinlandsprodukt)
2,3 Billionen Schilling, so wird es laut Prognosen ("Perspektiven
der Pensionsversicherung in Österreich", Gutachten von Prof. Dr. Dr. h.c. Bert
Rürup, im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit, Gesundheit
und Soziales, 1997) 2030 real auf ca. 6 Billionen Schilling anwachsen.
Es ist nicht einzusehen, daß dieses Wohlstandswachstum nicht
zugunsten der Sozialen Sicherheit und zur Finanzierung eines existenzsichernden
Einkommens für ältere Menschen zusätzlich verwendet
werden kann.
D) Die Einkommen der PensionistInnen erfüllen auch eine wichtige
ökonomische Funktion. Die Reduzierung dieses Einkommens würde
schwerwiegende Folgen mit sich bringen, und der öffentlichen
Hand zusätzliche Kosten aufbürden. Zehntausende der sogenannten
"Großelterngeneration" helfen ihren Enkeln bei der Finanzierung
von Wohnen, Studium und sonstigem.
E) Schließlich - und auch das sollte nicht unerwähnt
bleiben - leisten die PensionistInnen von Jahr zu Jahr höhere
Lohnsteuerabgaben. Betrug 1970 die Lohnsteuer der PensionistInnen
ca. 500 Millionen Schilling, so machte dieser Anteil 1995 bereits
35 Mrd Schilling aus. Der Anteil der Pensionistensteuern beträgt
bereits 23 Prozent an der gesamten Lohnsteuer. Allein zwischen 1994 und
1995 ist die Zahl der steuerzahlenden PensionistInnen um 7 Prozent, jedoch
ihr Lohnsteueraufkommen um12 Prozent (!) gestiegen. Um eine weitere "Absurdität"
der langfristigen Prognosen bezüglich der Finanzierungsproblematik
zu zeigen einige Daten aus dem Jahre 1967 (in Klammer die Daten
aus 1996):
- Anzahl der unselbständig Erwerbstätigen: 2,3 Mill.
(ca 3 Mill.)
- Anzahl der PensionsbezieherInnen: 1,8 Mill. (2,1 Mill.)
- Gesamtausgaben für Pensionen nach den Sozialversicherungsgesetzen:
25,1 Mrd. S (253 Mrd. S)
- Höhe der Bundeszuschüsse: 6,9 Mrd. S (60 Mrd. S)
- Höhe des Brutto-Inlandsprodukts: ca.280 Mrd. S (2800 Mrd.
S)
Wäre 1967 eine Prognose für 1997 erstellt und einer
staunenden Öffentlichkeit mitgeteilt worden, daß die
Bundeszuschüsse mehr als das doppelte ausmachen würden
als die Gesamtausgaben für Pensionen, hätte es Feuer am
Dach gegeben. Ich hoffe gezeigt zu haben, daß die demographische
Entwicklung, selbst wenn man/frau von der Ernsthaftigkeit der Prognosen
ausgeht, bei weitem nicht so bedrohlich ist, wie sie uns eingeredet
wird.
Die Sache mit dem "Deckungsgrad"
Der überwiegende Teil der Kosten der Pensionen - zumindest
im ASVG-Bereich - erfolgt durch Eigenfinanzierung. Dennoch wird
auch in Zukunft die "öffentliche Hand" einen finanziellen Beitrag
zur Finanzierung der Sozialen Sicherheit leisten müssen. Wer
dafür aufkommen wird müssen, wird nicht zwangsläufig
in einem Verteilungskampf zwischen den Generationen entschieden,
sondern es wird eher zu einem Konflikt zwischen jenen, die ihren
Wohlstand halten und erweitern wollen und jenen, die in dieser Gesellschaft
sozial an den Rand gedrängt werden - ungeachtet dessen, ob
sie jung oder alt sind - führen. Wie bereits belegt ist eine
Pensionsreform aus Finanzierungsgründen nicht unbedingt erforderlich.
Dennoch ist eine Pensionsreform fällig:
- Eine Reform, die die Schwächen und Stärken, die Unterschiedlichkeit
der Systeme aufzeigt.
- Eine Reform, die die sozialen Ungerechtigkeiten beseitigt.
- Eine Reform, die sich am Recht auf eine bedarfsbestimmte soziale
Grundsicherung im Alter orientiert.
- Eine Reform, die die Grenzen der Erwerbszentriertheit überwindet.
Grundbedingungen für eine soziale und solidarische
Pensionsreform
Die Ausgangsbasis:
- Das österreichische Pensionssystem ist historisch gewachsen
und es gibt wesentliche Unterschiede. Formell haben die Beamten
kein Pensionssystem (daher gibt es auch keine eigene Pensionsversicherungsanstalt
der Beamten). Die "öffentliche Hand" als Arbeitgeber verzichtet
ab einem bestimmten Alter auf die Dienstleistungen seiner BeamtInnen
und versetzt sie in den Ruhestand. Sie bleiben Beamte auf Lebenszeit.
Daraus ergibt sich unter anderem, daß der Dienstgeber keine
Beitragsleistungen entsprechend dem Arbeitgeberbeitrag bei den ASVG-Beschäftigten
leistet. Bei aller Kritik an den Beamtenpensionen darf nicht vergessen
werden, daß der Staat in diesem Bereich nicht "Zuschüsse"
an eine Pensionsversicherung leistet, sondern gleichzeitg Arbeitgeber
ist und daher die "Ruhegenüsse der Beamten" Ergebnis der direkten
"Auseinandersetzung" zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer darstellen.
- Die ASVG Pensionen: Diesem Pensionssystem unterliegen alle Beschäftigten
in der Privatwirtschaft, aber auch jene Beschäftigten, die
als Vertagsbedienstete die "öffentliche Hand" als Arbeitgeber
haben.
- Als dritte Hauptgruppe sind die Pensionsversicherungssysteme der
Gewerbetreibenden, Bauern und Freien Berufe zu nennen.
Der Status Quo
- Ende 1996 wurden insgesamt 2,1 Mill. Pensionen (inkl. der Ruhegenüsse
von 286.000 BeamtInnen) ausbezahlt. Es handelt sich dabei um 1,87
Millionen PensionistInnen, denn 13 Prozent (ca. 260.000) erhielten mehr
als eine Pension
- 1,35 Millionen Pensionen sind Alters- bzw. Invaliditätspensionen
- 480.000 Witwen/Witwerpensionen
- 52.000 Waisenpensionen.
- 1,5 Millionen Pensionen entfielen auf die Pensionsversicherung
der Unselbständigen
- 344.000 auf die Selbständigen (vor allem Gewerbe und Bauern)
Die Gesamtausgaben für die Pensionsversicherungsanstalten
beliefen sich 1996 auf 253 Mrd. Schilling. Für die Ruhegenüsse
der Beamten wurde 1996 ein Betrag von 102 Mrd. S benötigt.
Insgesamt beläuft sich also der Gesamtaufwand auf 356 Mrd.
Schilling. Die Finanzierung dieser gigantischen Summe erfolgt jedoch
sehr unterschiedlich:
- Beamte: Die Beiträge der aktiven Beamten betrugen 1996
ca. 12-14 Mrd. S. Der Rest, ca. 90 Mrd. S, wird von der öffentlichen
Hand getragen. Bundesbeitrag/Kopf/monatlich 27.000,-.
- Unselbständige: Einnahmen aus Beiträgen der Aktiven
167 Mrd. S, Bundeszuschüsse 30 Mrd S (ohne Ausgleichszulage).
Der Eigenfinanzierungsgrad beträgt 85 Prozent Bundesbeitrag/Kopf/monatl.
1730,- (inkl. AZ)
- Selbständige Gewerbetreibende: Einnahmen aus Beiträgen
der Aktiven 6,1 Mrd. S Bundeszuschüsse 13,9 Mrd. S. Eigenfinanzierungsgrad:
32 Prozent Bundesbeitrag/Kopf/monatl. 7039,- S
- Bauern: Einnahmen aus Beiträgen der Aktiven 2,6 Mrd. S. Bundeszuschüsse
11,5 Mrd S. Eigenfinanzierungsgrad 18 Prozent (!) Bundesbeitrag/Kopf/monatl.
5.500,-.
Diese Zahlen belegen eindeutig, daß eine Umverteilung der
öffentlichen Mittel innerhalb des Systems überfällig
ist. Eine weitere mindest genauso gravierende Ungerechtigkeit dieses
Systems ist die Fortführung der Benachteiligung der Frauen
im Erwerbsleben in der Pension. Nur im Beamtenrecht ist eine halbwegs
akzeptable Gleichbehandlung der Geschlechter gegeben.
Unser derzeitiges Pensionssystem ist erwerbszentriert. Das heißt,
daß nur jene Anspruch auf Pension haben, die in ihrem Leben
eine bestimmte Mindestdauer im Erwerbsleben gestanden sind. Einzige
Ausnahme in diesem System sind die Angehörigen (Kinder und
Witwen und seit einigen Jahren auch Witwer). Von den 1,600.000 Menschen,
die älter als 60 Jahre sind, erhalten 14 Prozent keine Pension (7 Prozent
der Männer, 19 Prozent [!] Frauen). Wobei ein nicht unbeträchtlicher
Teil der Frauen keinen eigenen Pensionsanspruch erworben haben,
sondern erst den Tod ihres Partners erleben mußten.
Die historische Begründung für die oben angeführten
Fakten:
- Die Pension wurde als "arbeitsloses Einkommen" jenen gewährt,
die aus Altersgründen aus dem Erwerbsleben ausscheiden mußten.
- Den damaligen gesellschaftlichen Regeln entsprechend war der Mann
der Familienerhalter und so wurden seine Angehörigen (Witwen
und Waisen) durch die Angehörigenpension mitversorgt. Seither
hat sich vieles geändert.
Im Gegensatz zur sogenannten erwerbsfähigen Generation, über
deren Integration in den Arbeitsprozeß diskutiert werden kann
(Voraussetzung für Arbeitslosengeld ist die Arbeitswilligkeit)
geht es bei der älteren Generation nicht mehr darum, die Menschen
in den Arbeitsprozeß zu integrieren. Daher ist eine Einbeziehung
jener Menschen, die keinen eigenen Pensionsanspruch erworben haben,
längst überfällig, steht aber nicht am Programm der
Pensionsreform 2000.
Die Harmonisierung der Pensionssysteme
Die Unterschiedlichkeit der Berechnung der Pensionshöhe in
den diversen Pensionsversicherungssystemen führt dazu, daß
das "arbeitslose Einkommen" im Alter, das dazu dienen soll, ein
existenzsicherndes Einkommen zu sein, höchst unterschiedlich
zustande kommt. Es ist nicht einzusehen, daß ein vormals höherer
Beamter bis zum Zehnfachen einer ehemaligen BILLA-Verkäuferin
an Pension erhält (und dies bei gleicher Erwerbsdauer).
Andererseits hat natürlich der Beamte wesentlich höhere
Beiträge zur Finanzierung seiner Pension geleistet, als die
Verkäuferin. Hier gilt es zu werten. Hat Solidarität und
sozialer Ausgleich Vorrang gegenüber dem Äquivalenzprinzip
(d. h., daß die Höhe der Pension entsprechend der geleisteten
Eigenfinanzierung bestimmt wird). Ein Mindestmaß an Berücksichtigung
des Äquivalenz-Prinzipes halte ich für berechtigt.
Wie wir jedoch bereits gesehen haben, genügt auch die "Eigenleistung"
- vor allem im Beamtenbereich - nicht zur Finanzierung der Pensionen.
Die Bundeszuschüsse haben jedoch in diesem System den Charakter
einer Umverteilung von unten nach oben - im Gegensatz zu einer sozialen
und solidarischen Verteilung. Der Vorschlag, die Pensionen mit einer
Höchstpension von 30.000,- brutto zu deckeln, ist daher unterstützenswert.
Da Harmonisierung nicht bedeuten kann, das Pensionssystem auf
das niedrigste Niveau einzupendeln, sollten jene Elemente der Pensionsregelungen
der Beamten, die mehr soziale Gerechtigkeit beinhalten, aufrecht
erhalten werden. In erster Linie die Tatsache, daß der Pensionsanspruch
mindestens 50 Prozent der Beitragsgrundlage betragen muß (im ASVG:
28,5 Prozent; siehe Tabelle "Unterschiede").
Das Problem der Durchrechnungszeiträume
Argumentiert wird die Ablehnung der Einführung des Durchrechnungszeitraumes
im Beamtenbereich mit dem Lebensstandardssicherungsprinzip. Damit
wollen vor allem die besser verdienende BeamtInnen ihren im Erwerbsleben
erzielten Lebensstandard sichern. Dieses Prinzip beinhaltet aber
auch, daß die Schere, die im Berufsleben entstanden ist zwischen
den gut und schlechtverdienenden BeamtInnen nahtlos in der Pension
weitergeführt wird. Hiezu kommt, daß bei diesem Prinzip
die "öffentliche Hand " verstärkt Steuermittel für
die Besserverdienenden aufbringen muß, die für eine eine
solidarische und existenzsichernde Sozialpolitik verloren gehen.
Für all jene BeamtInnen, die unter der Höchstbeitragsgrenze
der ASVG-Pension liegen, wäre der Nettoverlust bei "Angleichung"
an das ASVG-System akzeptabel, falls die eingesparten Mittel für
eine solidarische Umverteilung innerhalb des Systems verwendet werden.
Im ASVG-Bereich bedeutet die Verlängerung der Durchrechnungszeiträume
- ohne die Einführung einer Mindestpension - eine weitere Benachteiligung
vor allem der Frauen und ist derzeit abzulehnen.
Eine Pensionsreform, die nach den Kriterien solidarischer und
sozialer Umverteilung erfolgt, müßte die Aufhebung einer
Höchstbeitragsgrenze bei der Finanzierung beinhalten und statt
dessen die Eigenleistungen neu berechnen. Dies ist möglich,
ohne das System als Ganzes zu gefährden. Eine andere Bewertung
der Beitragzahlungsdauer (Veränderung der prozentuellen Steigerungsbeträge
gekoppelt mit einem Sockel) ist einzufordern. Der derzeitige Regierungswunsch
nach vorzeitiger Anhebung der Höchstbeitragsgrenze ist ein
durchsichtiges kurzfristiges Budgetdefizit senkendes Manöver.
Längerfristig - und da hat der ÖGB recht - führt
eine derartige Regelung nur zu Erhöhung der Bundeszuschüsse
zu Gunsten der Besserverdienenden. Unhaltbar ist der Zustand im
Bereich der Gewerbetreibenden und Bauern. Hier gehören die
Bundeszuschüsse massiv auf das Niveau des ASVG reduziert, wobei
seitens der "Selbständigen" eine Umverteilung von den hohen
Einkommensbeziehern zu ihren ärmeren KollegInnen erfolgen muß.
Die Einbeziehung der "Geringfügig Beschäftigten" in die
Alterssicherung ist ein erster Schritt in Richtung einer bedarfsorientierten,
existenzsichernden Regelung und sollte unterstützt werden.Fortsetzung
folgt.
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