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  April 1997

Sozial verunsichern - privat versichern

Die Privatversicherer reiben sich die Hände. Eine Verunsicherungskampagne besonderer Art ist zum Dauerthema dieses Jahres geworden.

Von Schani Margulies.

 

Sie rühren die Werbetrommeln: Die "staatlichen" Pensionen sind gefährdet. Wer es sich leisten kann, sollte "schweizern". Wer im Alter versorgt sein will, der muß sich rechtzeitig privatversichern. Elegant wird dabei verschwiegen, daß die Privatversicherer keine Pensionsgarantie für das Jahr 2030 geben können, allein das Kleingedruckte sollte nachdenklich machen. Das Recht auf ein "Altern in Würde" ist untrennbar mit der materiellen Sicherung verbunden. Die Angst jener Menschen, die sich dem Fünziger nähern, im Alter über kein entsprechendes Einkommen zu verfügen, ist daher verständlich.

Diese Angst wird nicht nur von den Privatversicherern geschürt sondern auch seitens der Regierung benützt. Vordergründig wird die Diskussion um die "Reform 2000" zur Sicherung "unseres Pensionssystem" geführt. Ohne "Pensionsreform" ist angeblich die Finanzierung der Pensionen im Jahre 2030 nicht mehr gesichert. In Wahrheit geht es in den kommenden Jahren um die "Sanierung der Budgets" entsprechend der Maastricht-Kriterien. Längerfristig geht es darum, dem "neoliberalen Zeitgeist" zu entsprechen und die Sozialleistungen der öffentlichen Hand zu reduzieren. "Weniger Staat - mehr Privat" lautet das Motto. Dabei werden rücksichtslos Äpfel mit Birnen verglichen. Beamte, Gewerbetreibende und Bauern werden in einen Topf mit den "Unselbständigen" geworfen, obwohl es massive Unterschiede gibt. Frauen werden gegen Männer, Alt gegen Jung, Beschäftigte in der Privatwirtschaft gegen Beamte im öffentlichen Dienst ausgespielt, und die "Kompliziertheit" unseres Sozialsystems wird schamlos zur Verunsicherung ausgenutzt.

Die Crux mit den Prognosen

"Die heute Dreißigjährigen haben das Recht auf ein gesichertes Pensionseinkommen, wenn sie 2030 in Pension gehen werden, und das sei durch unser derzeitiges Pensionssystem nicht mehr gewährleistet.", lautet die Botschaft der Verunsicherer. Daher muß sich etwas ändern. In den vergangenen Wochen habe ich so manches Gespräch mit jungen Menschen geführt und natürlich haben einige auch ihre Zukunftsängste und Sorgen. Werden sie sinnvolle und zufriedenstellende Arbeit finden? Werden in Zukunft ökologische, soziale und demokratische Standards ausgebaut werden können? Doch die Angst um die Sicherheit ihrer Pensionen in dreißig Jahren habe ich nicht bemerkt. Es wäre auch ziemlich erschreckend, würde ein derartiges "Sicherheitsdenken" bei jungen Menschen massenhaft zu finden sein.

Bevor ich mich näher mit den "Horrorprognosen der Demographie" befasse, möchte ich einige grundlegende Aspekte in die Diskussion einbringen: Es ist unbestritten, daß bis zum Jahr 2030 radikale Veränderungen in der Gesellschaft vor sich gehen werden. Bezeichnend für den heutigen Zeitgeist ist, daß

- jene, die von Flexibilität, Deregulierung, Liberalisierung und neuen Technologien schwärmen
- jene, die eine vollkommene Neugestaltung der Wirtschaft und damit auch des Erwerbsleben prognostizieren,
- jene, die in der EU die Vereinigten Staaten von Europa sehen
- jene, für die Planwirtschaft ein Greuel darstellt,

in der Pensionsfrage weit über die seinerzeitigen Fünfjahrepläne hinausgehen und sogar einen 30-Jahresplan einfordern. Die "Zukunft der Arbeit" ist ein Generalthema der GPA geworden. Unschwer ist zu erkennen, daß das Zeitalter des Fordismus mit seiner Taylorschen Arbeitsteilung und der damit verbundenen hierarchischen und kontrollierenden Arbeitsorganisation einem Paradigmenwechsel unterliegt. Wie und zu wessen Gunsten dieser Paradigmenwechsel ausgeht wird die Auseinandersetzungen der kommenden Jahre bestimmen. Eine radikal umorientierte Arbeitsgesellschaft steht vor der Türe und damit auch entsprechend neue Mechanismen der "Sozialen Sicherheit". Deutlich erkennbar werden diese Veränderungen schon jetzt am explosionsartigen Steigen der Anzahl von "geringfügig Beschäftigten". Noch vor wenigen Jahren waren diese Beschäftigten für Prognosen uninteressant und wurden ignoriert.

Es ist somit zumindest fahrlässig zu behaupten, daß mit einer Pensionsreform 2000 - wie immer sie auch aussehen mag - eine Pensionsgarantie für das Jahr 2030 gegeben werden kann.

Demographie statt Ökonomie oder die Horrorszenarien

Die Unfinanzierbarkeit des derzeitigen Pensionssystems wird in erster Linie mit der demographischen Entwicklung für die kommenden Jahrzehnte argumentiert. Auf den ersten Blick ist es auch einleuchtend, daß eine höhere Lebenserwartung und ein Rückgang der Geburten zu Veränderungen in der sogenannten Pensionsbelastungsqote (Verhältnis der Erwerbstätigen zu der Anzahl der PensionistInnen) führt. Doch ein zweiter Blick genügt, um die Gültigkeit dieses Argumentes zu hinterfragen. Ausgangspunkt der "demographischen Hysterie" sind folgende Prognosen der Bevölkerungsentwicklung bis zum Jahr 2030:

- 2,7 Millionen Menschen (1996: 1,6 Mill.) werden älter als 60 Jahre sein.
- Ihre durchschnittliche Lebenserwartung wird um 2 bis 3 Jahre höher sein als heute.
- Im sogenannten erwerbsfähigen Alter werden 4,5 Millionen Menschen leben (1996: 5 Mill.)
- Im zarten Alter von 0 bis 15 Jahren wird es 1,1 Mill. Kinder (1996: 1,6 Millionen) geben.

Aus diesen Zahlen wird messerscharf geschlossen, daß der Generationenvertrag (was immer der auch sein mag) gefährdet ist, denn die erwerbsfähige Generation wird nicht bereit sein, für die älteren MitbürgerInnen zu zahlen. Wenn dieses Argument stimmen sollte, dann sind die einzigen Länder, die keine Probleme mit der Pensionsfinanzierung haben sollten, die Länder der Dritten und Vierten Welt. Dort hören wir jedoch immer wieder, daß die hohen Geburtenzahlen die Zukunft dieser Völker gefährde. Zurück zu den Kosten der sozialen Sicherung im Alter. Für die Kosten der Gesellschaft (und damit auch der "öffentlichen Hand"), die zur Sicherung von sozialen Standards erforderlich sind, ist die "Belastung" durch die Pensionen nicht allein verantwortlich. Entscheidend ist, wie hoch die Gesamt"erhaltungs"kosten für die soziale Sicherheit im Lande sind. Entscheidend ist daher das Verhältnis zwischen den im "Erwerbsleben" stehenden Personen und den in der Statistik bezeichneten zu "Erhaltenen Personen". Ich möchte ausdrücklich darauf hinweisen, daß ich nur ökonomisch argumentiere und daher die nachfolgenden Fakten nicht nach ihrem sozialen Charakter zu beurteilen sind.

A) Wie den oben angeführten Daten zu entnehmen ist, sind 1996 bei einer Bevölkerung von 8 Millionen nur 3,3 Millionen im Erwerbsleben (ca. 40 Prozent). Der Rest der Bevölkerung gilt als zu erhaltende Personen. Im sogenannten erwerbsfähigen Alter befinden sich derzeit ca. 5 Millionen Menschen. Von diesen Menschen stehen nur 69 Prozent im Erwerbsleben. 2030 - so die Prognosen - sinkt die Zahl der 15 bis 60 Jährigen auf 4,5 Millionen. Gelingt es aber, eine Beschäftigungsquote von 90  Prozent zu erreichen, dadurch, daß z. B. Fauen verstärkt ins Erwerbsleben integriert werden, so würde das bedeuten, daß um ca. 700.000 Menschen mehr im Arbeitsprozeß stehen. Die sogenannte Pensionsbelastungsquote würde sich daher signifikant ändern. Als zusätzliche Kostenersparung käme es zu wesentlichen Entlastungen bei den Arbeitslosen, Notstands- und Sozialhilfeempfängern usw.

B) Die Reduzierung der Kinderzahlen führt ebenfalls zu massiven Einsparungen gegenüber heute im Bereich der Familienbeihilfe, der Kosten für Bildungseinrichtungen, für LehrerInnen und KinderbetreuerInnen u. ä.

C) Entscheidend für die Finanzierung der "Sozialen Sicherheit" ist der Reichtum der Gesellschaft. Betrug 1996 das BIP (Bruttoinlandsprodukt) 2,3 Billionen Schilling, so wird es laut Prognosen ("Perspektiven der Pensionsversicherung in Österreich", Gutachten von Prof. Dr. Dr. h.c. Bert Rürup, im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales, 1997) 2030 real auf ca. 6 Billionen Schilling anwachsen. Es ist nicht einzusehen, daß dieses Wohlstandswachstum nicht zugunsten der Sozialen Sicherheit und zur Finanzierung eines existenzsichernden Einkommens für ältere Menschen zusätzlich verwendet werden kann.

D) Die Einkommen der PensionistInnen erfüllen auch eine wichtige ökonomische Funktion. Die Reduzierung dieses Einkommens würde schwerwiegende Folgen mit sich bringen, und der öffentlichen Hand zusätzliche Kosten aufbürden. Zehntausende der sogenannten "Großelterngeneration" helfen ihren Enkeln bei der Finanzierung von Wohnen, Studium und sonstigem.

E) Schließlich - und auch das sollte nicht unerwähnt bleiben - leisten die PensionistInnen von Jahr zu Jahr höhere Lohnsteuerabgaben. Betrug 1970 die Lohnsteuer der PensionistInnen ca. 500 Millionen Schilling, so machte dieser Anteil 1995 bereits 35 Mrd Schilling aus. Der Anteil der Pensionistensteuern beträgt bereits 23 Prozent an der gesamten Lohnsteuer. Allein zwischen 1994 und 1995 ist die Zahl der steuerzahlenden PensionistInnen um 7 Prozent, jedoch ihr Lohnsteueraufkommen um12 Prozent (!) gestiegen. Um eine weitere "Absurdität" der langfristigen Prognosen bezüglich der Finanzierungsproblematik zu zeigen einige Daten aus dem Jahre 1967 (in Klammer die Daten aus 1996):

- Anzahl der unselbständig Erwerbstätigen: 2,3 Mill. (ca 3 Mill.)
- Anzahl der PensionsbezieherInnen: 1,8 Mill. (2,1 Mill.)
- Gesamtausgaben für Pensionen nach den Sozialversicherungsgesetzen: 25,1 Mrd. S (253 Mrd. S)
- Höhe der Bundeszuschüsse: 6,9 Mrd. S (60 Mrd. S)
- Höhe des Brutto-Inlandsprodukts: ca.280 Mrd. S (2800 Mrd. S)

Wäre 1967 eine Prognose für 1997 erstellt und einer staunenden Öffentlichkeit mitgeteilt worden, daß die Bundeszuschüsse mehr als das doppelte ausmachen würden als die Gesamtausgaben für Pensionen, hätte es Feuer am Dach gegeben. Ich hoffe gezeigt zu haben, daß die demographische Entwicklung, selbst wenn man/frau von der Ernsthaftigkeit der Prognosen ausgeht, bei weitem nicht so bedrohlich ist, wie sie uns eingeredet wird.

Die Sache mit dem "Deckungsgrad"

Der überwiegende Teil der Kosten der Pensionen - zumindest im ASVG-Bereich - erfolgt durch Eigenfinanzierung. Dennoch wird auch in Zukunft die "öffentliche Hand" einen finanziellen Beitrag zur Finanzierung der Sozialen Sicherheit leisten müssen. Wer dafür aufkommen wird müssen, wird nicht zwangsläufig in einem Verteilungskampf zwischen den Generationen entschieden, sondern es wird eher zu einem Konflikt zwischen jenen, die ihren Wohlstand halten und erweitern wollen und jenen, die in dieser Gesellschaft sozial an den Rand gedrängt werden - ungeachtet dessen, ob sie jung oder alt sind - führen. Wie bereits belegt ist eine Pensionsreform aus Finanzierungsgründen nicht unbedingt erforderlich. Dennoch ist eine Pensionsreform fällig:

- Eine Reform, die die Schwächen und Stärken, die Unterschiedlichkeit der Systeme aufzeigt.
- Eine Reform, die die sozialen Ungerechtigkeiten beseitigt.
- Eine Reform, die sich am Recht auf eine bedarfsbestimmte soziale Grundsicherung im Alter orientiert.
- Eine Reform, die die Grenzen der Erwerbszentriertheit überwindet.

Grundbedingungen für eine soziale und solidarische Pensionsreform

Die Ausgangsbasis:

- Das österreichische Pensionssystem ist historisch gewachsen und es gibt wesentliche Unterschiede. Formell haben die Beamten kein Pensionssystem (daher gibt es auch keine eigene Pensionsversicherungsanstalt der Beamten). Die "öffentliche Hand" als Arbeitgeber verzichtet ab einem bestimmten Alter auf die Dienstleistungen seiner BeamtInnen und versetzt sie in den Ruhestand. Sie bleiben Beamte auf Lebenszeit. Daraus ergibt sich unter anderem, daß der Dienstgeber keine Beitragsleistungen entsprechend dem Arbeitgeberbeitrag bei den ASVG-Beschäftigten leistet. Bei aller Kritik an den Beamtenpensionen darf nicht vergessen werden, daß der Staat in diesem Bereich nicht "Zuschüsse" an eine Pensionsversicherung leistet, sondern gleichzeitg Arbeitgeber ist und daher die "Ruhegenüsse der Beamten" Ergebnis der direkten "Auseinandersetzung" zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer darstellen.
- Die ASVG Pensionen: Diesem Pensionssystem unterliegen alle Beschäftigten in der Privatwirtschaft, aber auch jene Beschäftigten, die als Vertagsbedienstete die "öffentliche Hand" als Arbeitgeber haben.
- Als dritte Hauptgruppe sind die Pensionsversicherungssysteme der Gewerbetreibenden, Bauern und Freien Berufe zu nennen.

Der Status Quo

- Ende 1996 wurden insgesamt 2,1 Mill. Pensionen (inkl. der Ruhegenüsse von 286.000 BeamtInnen) ausbezahlt. Es handelt sich dabei um 1,87 Millionen PensionistInnen, denn 13 Prozent (ca. 260.000) erhielten mehr als eine Pension
- 1,35 Millionen Pensionen sind Alters- bzw. Invaliditätspensionen
- 480.000 Witwen/Witwerpensionen
- 52.000 Waisenpensionen.
- 1,5 Millionen Pensionen entfielen auf die Pensionsversicherung der Unselbständigen
- 344.000 auf die Selbständigen (vor allem Gewerbe und Bauern)

Die Gesamtausgaben für die Pensionsversicherungsanstalten beliefen sich 1996 auf 253 Mrd. Schilling. Für die Ruhegenüsse der Beamten wurde 1996 ein Betrag von 102 Mrd. S benötigt. Insgesamt beläuft sich also der Gesamtaufwand auf 356 Mrd. Schilling. Die Finanzierung dieser gigantischen Summe erfolgt jedoch sehr unterschiedlich:

- Beamte: Die Beiträge der aktiven Beamten betrugen 1996 ca. 12-14 Mrd. S. Der Rest, ca. 90 Mrd. S, wird von der öffentlichen Hand getragen. Bundesbeitrag/Kopf/monatlich 27.000,-.
- Unselbständige: Einnahmen aus Beiträgen der Aktiven 167 Mrd. S, Bundeszuschüsse 30 Mrd S (ohne Ausgleichszulage). Der Eigenfinanzierungsgrad beträgt 85 Prozent Bundesbeitrag/Kopf/monatl. 1730,- (inkl. AZ)
- Selbständige Gewerbetreibende: Einnahmen aus Beiträgen der Aktiven 6,1 Mrd. S Bundeszuschüsse 13,9 Mrd. S. Eigenfinanzierungsgrad: 32 Prozent Bundesbeitrag/Kopf/monatl. 7039,- S
- Bauern: Einnahmen aus Beiträgen der Aktiven 2,6 Mrd. S. Bundeszuschüsse 11,5 Mrd S. Eigenfinanzierungsgrad 18 Prozent (!) Bundesbeitrag/Kopf/monatl. 5.500,-.

Diese Zahlen belegen eindeutig, daß eine Umverteilung der öffentlichen Mittel innerhalb des Systems überfällig ist. Eine weitere mindest genauso gravierende Ungerechtigkeit dieses Systems ist die Fortführung der Benachteiligung der Frauen im Erwerbsleben in der Pension. Nur im Beamtenrecht ist eine halbwegs akzeptable Gleichbehandlung der Geschlechter gegeben.

Unser derzeitiges Pensionssystem ist erwerbszentriert. Das heißt, daß nur jene Anspruch auf Pension haben, die in ihrem Leben eine bestimmte Mindestdauer im Erwerbsleben gestanden sind. Einzige Ausnahme in diesem System sind die Angehörigen (Kinder und Witwen und seit einigen Jahren auch Witwer). Von den 1,600.000 Menschen, die älter als 60 Jahre sind, erhalten 14 Prozent keine Pension (7 Prozent der Männer, 19 Prozent [!] Frauen). Wobei ein nicht unbeträchtlicher Teil der Frauen keinen eigenen Pensionsanspruch erworben haben, sondern erst den Tod ihres Partners erleben mußten.

Die historische Begründung für die oben angeführten Fakten:

- Die Pension wurde als "arbeitsloses Einkommen" jenen gewährt, die aus Altersgründen aus dem Erwerbsleben ausscheiden mußten.
- Den damaligen gesellschaftlichen Regeln entsprechend war der Mann der Familienerhalter und so wurden seine Angehörigen (Witwen und Waisen) durch die Angehörigenpension mitversorgt. Seither hat sich vieles geändert.

Im Gegensatz zur sogenannten erwerbsfähigen Generation, über deren Integration in den Arbeitsprozeß diskutiert werden kann (Voraussetzung für Arbeitslosengeld ist die Arbeitswilligkeit) geht es bei der älteren Generation nicht mehr darum, die Menschen in den Arbeitsprozeß zu integrieren. Daher ist eine Einbeziehung jener Menschen, die keinen eigenen Pensionsanspruch erworben haben, längst überfällig, steht aber nicht am Programm der Pensionsreform 2000.

Die Harmonisierung der Pensionssysteme

Die Unterschiedlichkeit der Berechnung der Pensionshöhe in den diversen Pensionsversicherungssystemen führt dazu, daß das "arbeitslose Einkommen" im Alter, das dazu dienen soll, ein existenzsicherndes Einkommen zu sein, höchst unterschiedlich zustande kommt. Es ist nicht einzusehen, daß ein vormals höherer Beamter bis zum Zehnfachen einer ehemaligen BILLA-Verkäuferin an Pension erhält (und dies bei gleicher Erwerbsdauer).

Andererseits hat natürlich der Beamte wesentlich höhere Beiträge zur Finanzierung seiner Pension geleistet, als die Verkäuferin. Hier gilt es zu werten. Hat Solidarität und sozialer Ausgleich Vorrang gegenüber dem Äquivalenzprinzip (d. h., daß die Höhe der Pension entsprechend der geleisteten Eigenfinanzierung bestimmt wird). Ein Mindestmaß an Berücksichtigung des Äquivalenz-Prinzipes halte ich für berechtigt.

Wie wir jedoch bereits gesehen haben, genügt auch die "Eigenleistung" - vor allem im Beamtenbereich - nicht zur Finanzierung der Pensionen. Die Bundeszuschüsse haben jedoch in diesem System den Charakter einer Umverteilung von unten nach oben - im Gegensatz zu einer sozialen und solidarischen Verteilung. Der Vorschlag, die Pensionen mit einer Höchstpension von 30.000,- brutto zu deckeln, ist daher unterstützenswert.

Da Harmonisierung nicht bedeuten kann, das Pensionssystem auf das niedrigste Niveau einzupendeln, sollten jene Elemente der Pensionsregelungen der Beamten, die mehr soziale Gerechtigkeit beinhalten, aufrecht erhalten werden. In erster Linie die Tatsache, daß der Pensionsanspruch mindestens 50 Prozent der Beitragsgrundlage betragen muß (im ASVG: 28,5 Prozent; siehe Tabelle "Unterschiede").

Das Problem der Durchrechnungszeiträume

Argumentiert wird die Ablehnung der Einführung des Durchrechnungszeitraumes im Beamtenbereich mit dem Lebensstandardssicherungsprinzip. Damit wollen vor allem die besser verdienende BeamtInnen ihren im Erwerbsleben erzielten Lebensstandard sichern. Dieses Prinzip beinhaltet aber auch, daß die Schere, die im Berufsleben entstanden ist zwischen den gut und schlechtverdienenden BeamtInnen nahtlos in der Pension weitergeführt wird. Hiezu kommt, daß bei diesem Prinzip die "öffentliche Hand " verstärkt Steuermittel für die Besserverdienenden aufbringen muß, die für eine eine solidarische und existenzsichernde Sozialpolitik verloren gehen.

Für all jene BeamtInnen, die unter der Höchstbeitragsgrenze der ASVG-Pension liegen, wäre der Nettoverlust bei "Angleichung" an das ASVG-System akzeptabel, falls die eingesparten Mittel für eine solidarische Umverteilung innerhalb des Systems verwendet werden. Im ASVG-Bereich bedeutet die Verlängerung der Durchrechnungszeiträume - ohne die Einführung einer Mindestpension - eine weitere Benachteiligung vor allem der Frauen und ist derzeit abzulehnen.

Eine Pensionsreform, die nach den Kriterien solidarischer und sozialer Umverteilung erfolgt, müßte die Aufhebung einer Höchstbeitragsgrenze bei der Finanzierung beinhalten und statt dessen die Eigenleistungen neu berechnen. Dies ist möglich, ohne das System als Ganzes zu gefährden. Eine andere Bewertung der Beitragzahlungsdauer (Veränderung der prozentuellen Steigerungsbeträge gekoppelt mit einem Sockel) ist einzufordern. Der derzeitige Regierungswunsch nach vorzeitiger Anhebung der Höchstbeitragsgrenze ist ein durchsichtiges kurzfristiges Budgetdefizit senkendes Manöver. Längerfristig - und da hat der ÖGB recht - führt eine derartige Regelung nur zu Erhöhung der Bundeszuschüsse zu Gunsten der Besserverdienenden. Unhaltbar ist der Zustand im Bereich der Gewerbetreibenden und Bauern. Hier gehören die Bundeszuschüsse massiv auf das Niveau des ASVG reduziert, wobei seitens der "Selbständigen" eine Umverteilung von den hohen Einkommensbeziehern zu ihren ärmeren KollegInnen erfolgen muß. Die Einbeziehung der "Geringfügig Beschäftigten" in die Alterssicherung ist ein erster Schritt in Richtung einer bedarfsorientierten, existenzsichernden Regelung und sollte unterstützt werden.Fortsetzung folgt.