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Armut in Österreich

Im Jänner 1997 findet in Salzburg die zweite Österreichische Armutskonferenz statt. Noch vor den Parlamentsferien haben die Grünen das Problem Armut im Hohen Haus thematisiert. 40 kritische Fragen wurden "dringlich" an den Bundeskanzler gerichtet. Wir bringen Auszüge aus den dargelegten Daten und Fakten.

Von Rita Ertl.

 

1996 wurde von der UNO als "Year of Eradication of Poverty" bzw. als "Internationales Jahr der Armut" proklamiert. Österreich hat bis jetzt keine Anstrengungen unternommen, um sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen. Obwohl in internationalen als auch in österreichischen Untersuchungen konstatiert wird, daß auch in Österreich die Schere zwischen arm und reich wieder weiter auseinanderklafft, findet sich das Thema Armut weder im Koalitionsübereinkommen der Regierungsparteien noch in der Regierungserklärung oder einer sonstigen offiziellen Dokumentation, Erklärung oder Aktion wieder.

Genau so wie es "eine Tendenz gibt, Armut zum Privatschicksal zu erklären" (Caritas-Präsident Franz Küberl), bleibt auch die Befassung mit dem Thema auf wissenschaftlicher und politischer Ebene in weiten Bereichen privaten Institutionen überlassen.

In Zeiten, als Sozialstaat und Vollbeschäftigung für die meisten Sicherheit bedeutete, galt Armut als Ausnahme von der Regel oder individuelles Versagen. Davon kann spätestens heute, da Massen- und Dauerarbeitslosigkeit sich verfestigt haben, prekäre Arbeitsverhältnisse zunehmen und familiäre Lebensformen sich schnell ändern, nicht mehr gesprochen werden. Dennoch wird Armut weiterhin privatisiert, mit individuellem Versagen identifiziert: "Sozialmißbrauch" wird trotz Steuerhinterziehung im grob geschätzten Ausmaß von 35 Milliarden Schilling jährlich (im Vergleich dazu bewegen sich die Ausgaben des Familienlastenausgleichsfonds für Familienbeihilfen bei 34 Milliarden Schilling, die des Arbeitsmarktservice für Arbeitslosengeld und Notstandshilfe bei etwa 26 Milliarden Schilling) weitgehend Angehörigen des einkommensschwächsten Bevölkerungsteiles zugeschrieben. Arme werden als "Sozialschmarotzer" diskriminiert und sogar kriminalisiert, wenn Bettler- und Sandlerverbote - wie zuletzt, aber nicht nur in Graz - umgesetzt werden. Auch Betroffene haben oft diese Bild von Armut als individueller, selbstverursachter Schuld verinnerlicht.

Von Regierungsseite wird das Thema Armut weder thematisiert noch in Angriff genommen. Seitdem im Rahmen der Sparpakete Sozialpolitik primär nur noch als Budget- und Mißbrauchsverhinderungspolitik betrachtet wird, werden eher kontraproduktive als bekämpfende Maßnahmen in diesem Bereich gesetzt. Die Stärkung des Versicherungs- und Äquivalenzprinzips kann keine Antwort auf stärkere Armutsrisken sein. Im Gegenteil, fallen dadurch immer mehr Menschen aus dem Versicherungssystem heraus und ins schlecht gestrickte Netz der Sozialhilfe hinein. Diese wiederum wird seitens der Länder immer restriktiver gehandhabt, was unter anderem auch darauf zurückzuführen ist, daß der Bund im Rahmen der Sparpakete indirekt soziale Kompetenzen und damit Kosten auf die Länder überwälzt hat.

Die Fakten sprechen eine bedrohliche Sprache und es wird von Tag zu Tag dringender, sich auf allen relevanten Ebenen mit dem Thema auseinanderzusetzen und erforderliche Maßnahmen raschest durchzuführen.

In Österreich gibt es je nach unterschiedlichem methodischen Ansatz zwischen 770.000 (EG-Skala), 950.00 (ÖSTAT-Skala) und 1,5 Millionen (ausgaben-orientierter Ansatz) Menschen, die armutsgefährdet sind. Von dieser Armutsgefährdung sind in etwa 200.000 Kinder betroffen. Auf Europaebene gibt es in etwa 52 Millionen Arme.

Demgegenüber steht in Österreich ein Bestand an Geldvermögen von etwa 3500 Mrd, was ca. dem Zweieinhalbfachen des BIP oder dem Dreifachen der Staatsschulden entspricht, bzw. einem Vermögen von ca. 500.000,- pro Einwohner bzw. über eine Million pro Haushalt entsprechen würde. Das österreichische Gesamtvermögen ist rund dreimal so groß wie das Geldvermögen, also ca. das Zehnfache der Staatsschuld, wovon das oberste Dezil etwa die Hälfte besitzt, das unterste nur 2,4  Prozent.

Einige Daten und Fakten im Detail

Arbeitslosengeld / Notstandshilfe - Taggeld bis 300 öS (im Monat 7500-9000 öS) Im Juli 96 hatten über 110.000 Personen, die eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung (AL-Geld bzw. Notstandshilfe) bezogen haben, ein Einkommen, das geringer war als 9000 öS. 1995 lag das Arbeitslosengeld für 45  Prozent aller BezieherInnen unter dem Ausgleichszulagenrichtsatz, davon waren 30  Prozent der bezugsberechtigten Männer und 70  Prozent der bezugsberechtigten Frauen betroffen.

Frauen Durch die Dominanz der männlichen Normal-Erwerbsbiographie, die sowohl die Arbeitswelt wie auch das Sozialsystem strukturiert, ergeben sich für Frauen höhere strukturelle Armutsrisken. Die geschlechterspezifische Arbeitsteilung erschwert für Frauen den Zugang zu Erwerbsmöglichkeiten. Alleinerziehende Frauen haben - mitbedingt durch ihre eingeschränkte Flexibilität am Arbeitsmarkt - weniger Verdienstchancen als die Männer. Verheiratete Frauen sind oft auf prekäre Beschäftigungsverhältnisse angewiesen

Sondernotstandshilfe 8/96: 8960 Personen (60 M) bezogen SNH mit einem durchschnittlichen Tagsatz von 190 Schilling!

KarenzgeldbezieherInnen 8/96: 18.678 alleinstehende Personen/ Frauen bezogen erhöhtes KG. 3901 bezogen erhöhtes KUG wegen zu geringem Familieneinkommen. Insgesamt verfügen also knapp 32.000 Personen mit Kleinkindern (KG und SNH) über ein Einkommen an der Armutsgrenze.

Geringfügig Beschäftigte (Einkommen unter 3600 öS) Knapp 150.000 Personen erzielen aus ihrer Arbeit ein Einkommen unter 3600 öS.

Teilzeitarbeit Nach der Mikrozensuserhebung 1995 betrug die Gesamtzahl der Teilzeitbeschäftigten 484.200 Personen (Selbständige, Unselbständige und Mithelfende), davon 397.700 Frauen und 86.500 Männer.

Eine Auswertung von Teilzeitarbeitsplätzen nach Gehaltsstufen gibt es nicht, es ist allerdings anzunehmen, daß der überwiegende Anteil von Teilzeitbeschäftigten nur niedrige Einkommen erzielen kann.

ArbeitnehmerInnen mit Einkommen unter 12.000 öS brutto 1995 gab es in der Statistik des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger immer noch 240.000 Personen (80.000 M, 160.000 F) mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von unter 12.000 öS unter der Annahme einer Vollzeitbeschäftigung.

Verschuldung Überschuldung ist sowohl Folge wie auch Auslöser von Armut. Die Verschuldung der Haushalte in Österreich ist in den vergangenen Jahren stark angestiegen.

Familienarmut Unter den besonders armutsgefährdeten Gruppen befinden sich AlleinerzieherInnen und Familien mit mehreren Kindern.

- 32  Prozent der alleinstehenden Personen im Alter von mindestens 65 Jahren zählen zur Gefährdetengruppe, das sind 104.000 Haushalte.
- Weit über der mittleren Gefährdungsrate finden sich auch Paare mit mindestens drei Kindern wieder; in den identifizierten 31.000 Haushalten leben 168.000 Personen, davon 106.000 Kinder.
- Eine Familienstudie im Auftrag der oö. Landesregierung hat ergeben, daß das gewichtete Pro-Kopf- Einkommen einer Arbeiterfamilie mit 4 Kindern um 2000 Schilling unter dem offiziellen Existenzminimum von 7200 Schilling liegt (Familienbeihilfen schon eingerechnet!)
- Die Anzahl der Familien mit einem gewichteten Pro-Kopf-Einkommen unter 6200 Schilling liegt nach dieser Untersuchung in OÖ bei 19.200.

Wohnen Insbesondere jungen, kinderreichen und/oder einkommensschwachen Familien gelingt es zunehmend schwerer, adäquaten und erschwinglichen Wohnraum zu finden oder zu sichern. Die Zahl der an den österreichischen Gerichten anhängigen Delogierungsverfahren steigt von Jahr zu Jahr (man rechnet, daß die Zahl der Delogierungen allein in einem Wiener Bezirk 400 bis 500 ausmachen wird). Ebenso ist Wohnungslosigkeit österreichweit stetig im Steigen begriffen. In den letzten Jahren stiegen die Wohnkosten sowie die Betriebskosten in keiner Relation zu den realen Löhnen.

Obdachlosigkeit Nach inoffiziellen Schätzungen (Österreichisches Kuratorium für Soziale Arbeit) gibt es in Österreich mindestens 20.000 Obdachlose. Eine offizielle Erhebung gibt es weder auf Bundes-, noch auf Länder- oder Gemeindeebene. Schätzungen - etwa in Linz - sprechen bereits von 2500 Obdachlosen, was bereits ein Prozent der gesamten Linzer Bevölkerung ausmacht.

Altersarmut 50 Prozent der Frauen erhielten 1995 (Dezember) eine Alterspension, die geringer war als 7710 Schilling (Männer 14.886 öS). 150.000 Frauen erhalten überhaupt keine eigenständige Altersversorgung. Ein Drittel aller PensionistInnen hat einen Eigenpensionsanspruch unter dem Ausgleichszulagenrichtsatz, wobei ca. ein Zehntel der männlichen Pensionisten, aber 55-60  Prozent der weiblichen Pensionistinnen davon betroffen sind.

Angesichts dieser Zahlen und Fakten muß neu erklärt werden, was Armut in einer Wohlstandsgesellschaft heißt: Etwa über so wenig Ressourcen zu verfügen, daß man vom hierzulande üblichen Leben ausgeschlossen ist, daß also, wie es Helmut Schüller formulierte, Heizung, Essen, Bildung für Kinder, Medikamente, vielleicht ein einfacher Urlaub und Wohnung zusammen für viele nicht mehr leistbar sind. Jedenfalls muß Armut im Kontext dessen gesehen werden, was als gesellschaftlich akzeptierter Mindeststandard gilt.

Die unterschiedlichen Angaben zur Betroffenheit verweisen außerdem auf ein grundlegendes Problem, nämlich die unzureichende Datenlage in diesem Bereich. So verfügt Österreich nicht nur über keine aktuelle einheitliche Steuerstatistik über alle steuerpflichtigen Einkommen, die Daten im Bereich selbständige Einkommen sind jeweils extrem überaltet und äußerst mangelhaft. Im Bereich oberer Einkommen sind die Statistiken besonders lückenhaft, da die Lohnstufenstatistik des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger nur bis zur Höchstbemessungsgrundlage, das sind derzeit 39.000,- Schilling, erfaßt und die Mikrozensusdaten im oberen Bereich von einer hohen Verweigerungsquote verzerrt sind.

Dazu meinte schon Ferdinand Lacina "Wir zählen mit Akribie die Anzahl der Obstbäume, aber wir behandeln die Vermögen sehr diskret und das ist kein Zufall. In diesem Bereich sind eben die politischen Widerstände ziemlich groß." So forderte beispielsweise D. Robbins 1994 im 3. Annual Report der EU-Kommission DC V, daß das Recht auf Arbeit, das Recht auf Wohnung, das Recht auf eine menschenwürdige existenzminimale Sicherung, das Recht auf Bildung und das Recht auf Gesundheit als zentrale Lebensbereiche in alle Überlegungen miteinzubeziehen sind. Erst deren Zusammenführung lassen Aussagen über den Grad sozialer Intergration bzw. sozialer Ausgrenzung zu. Zugleich bedingen sich diese Rechte und deren Verwirklichung, sodaß damit zugleich die Multidimensionalität von Prozessen sozialer Ausgrenzung zum Ausdruck kommt. Umgekehrt hat Politik bei ihren Strategien zur Bekämpfung sozialer Ausgrenzung und Verarmung diese Wechselwirkungen mitzubedenken und in praktische Konzepte umzusetzen.