Armut in Österreich
Im Jänner 1997 findet in Salzburg die
zweite Österreichische Armutskonferenz statt. Noch vor den
Parlamentsferien haben die Grünen das Problem Armut im Hohen
Haus thematisiert. 40 kritische Fragen wurden "dringlich" an den
Bundeskanzler gerichtet. Wir bringen Auszüge aus den dargelegten
Daten und Fakten.
Von Rita Ertl.
1996 wurde von der UNO als "Year of Eradication
of Poverty" bzw. als "Internationales Jahr der Armut" proklamiert.
Österreich hat bis jetzt keine Anstrengungen unternommen,
um sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen. Obwohl in internationalen
als auch in österreichischen Untersuchungen konstatiert wird,
daß auch in Österreich die Schere zwischen arm und
reich wieder weiter auseinanderklafft, findet sich das Thema Armut
weder im Koalitionsübereinkommen der Regierungsparteien noch
in der Regierungserklärung oder einer sonstigen offiziellen
Dokumentation, Erklärung oder Aktion wieder.
Genau so wie es "eine Tendenz gibt, Armut zum Privatschicksal
zu erklären" (Caritas-Präsident Franz Küberl),
bleibt auch die Befassung mit dem Thema auf wissenschaftlicher
und politischer Ebene in weiten Bereichen privaten Institutionen
überlassen.
In Zeiten, als Sozialstaat und Vollbeschäftigung für
die meisten Sicherheit bedeutete, galt Armut als Ausnahme von
der Regel oder individuelles Versagen. Davon kann spätestens
heute, da Massen- und Dauerarbeitslosigkeit sich verfestigt haben,
prekäre Arbeitsverhältnisse zunehmen und familiäre
Lebensformen sich schnell ändern, nicht mehr gesprochen werden.
Dennoch wird Armut weiterhin privatisiert, mit individuellem Versagen
identifiziert: "Sozialmißbrauch" wird trotz Steuerhinterziehung
im grob geschätzten Ausmaß von 35 Milliarden Schilling
jährlich (im Vergleich dazu bewegen sich die Ausgaben des
Familienlastenausgleichsfonds für Familienbeihilfen bei 34
Milliarden Schilling, die des Arbeitsmarktservice für Arbeitslosengeld
und Notstandshilfe bei etwa 26 Milliarden Schilling) weitgehend
Angehörigen des einkommensschwächsten Bevölkerungsteiles
zugeschrieben. Arme werden als "Sozialschmarotzer" diskriminiert
und sogar kriminalisiert, wenn Bettler- und Sandlerverbote - wie
zuletzt, aber nicht nur in Graz - umgesetzt werden. Auch Betroffene
haben oft diese Bild von Armut als individueller, selbstverursachter
Schuld verinnerlicht.
Von Regierungsseite wird das Thema Armut weder thematisiert
noch in Angriff genommen. Seitdem im Rahmen der Sparpakete Sozialpolitik
primär nur noch als Budget- und Mißbrauchsverhinderungspolitik
betrachtet wird, werden eher kontraproduktive als bekämpfende
Maßnahmen in diesem Bereich gesetzt. Die Stärkung des
Versicherungs- und Äquivalenzprinzips kann keine Antwort
auf stärkere Armutsrisken sein. Im Gegenteil, fallen dadurch
immer mehr Menschen aus dem Versicherungssystem heraus und ins
schlecht gestrickte Netz der Sozialhilfe hinein. Diese wiederum
wird seitens der Länder immer restriktiver gehandhabt, was
unter anderem auch darauf zurückzuführen ist, daß
der Bund im Rahmen der Sparpakete indirekt soziale Kompetenzen
und damit Kosten auf die Länder überwälzt hat.
Die Fakten sprechen eine bedrohliche Sprache und es wird von
Tag zu Tag dringender, sich auf allen relevanten Ebenen mit dem
Thema auseinanderzusetzen und erforderliche Maßnahmen raschest
durchzuführen.
In Österreich gibt es je nach unterschiedlichem methodischen
Ansatz zwischen 770.000 (EG-Skala), 950.00 (ÖSTAT-Skala)
und 1,5 Millionen (ausgaben-orientierter Ansatz) Menschen, die
armutsgefährdet sind. Von dieser Armutsgefährdung sind
in etwa 200.000 Kinder betroffen. Auf Europaebene gibt es in etwa
52 Millionen Arme.
Demgegenüber steht in Österreich ein Bestand an Geldvermögen
von etwa 3500 Mrd, was ca. dem Zweieinhalbfachen des BIP oder
dem Dreifachen der Staatsschulden entspricht, bzw. einem Vermögen
von ca. 500.000,- pro Einwohner bzw. über eine Million pro
Haushalt entsprechen würde. Das österreichische Gesamtvermögen
ist rund dreimal so groß wie das Geldvermögen, also
ca. das Zehnfache der Staatsschuld, wovon das oberste Dezil etwa
die Hälfte besitzt, das unterste nur 2,4 Prozent.
Einige Daten und Fakten im Detail
Arbeitslosengeld / Notstandshilfe - Taggeld bis 300 öS
(im Monat 7500-9000 öS) Im Juli 96 hatten über
110.000 Personen, die eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung
(AL-Geld bzw. Notstandshilfe) bezogen haben, ein Einkommen, das
geringer war als 9000 öS. 1995 lag das Arbeitslosengeld
für 45 Prozent aller BezieherInnen unter dem Ausgleichszulagenrichtsatz,
davon waren 30 Prozent der bezugsberechtigten Männer und 70 Prozent
der bezugsberechtigten Frauen betroffen.
Frauen Durch die Dominanz der männlichen
Normal-Erwerbsbiographie, die sowohl die Arbeitswelt wie auch
das Sozialsystem strukturiert, ergeben sich für Frauen höhere
strukturelle Armutsrisken. Die geschlechterspezifische Arbeitsteilung
erschwert für Frauen den Zugang zu Erwerbsmöglichkeiten.
Alleinerziehende Frauen haben - mitbedingt durch ihre eingeschränkte
Flexibilität am Arbeitsmarkt - weniger Verdienstchancen als
die Männer. Verheiratete Frauen sind oft auf prekäre
Beschäftigungsverhältnisse angewiesen
Sondernotstandshilfe 8/96: 8960 Personen (60
M) bezogen SNH mit einem durchschnittlichen Tagsatz von 190 Schilling!
KarenzgeldbezieherInnen 8/96: 18.678 alleinstehende
Personen/ Frauen bezogen erhöhtes KG. 3901 bezogen erhöhtes
KUG wegen zu geringem Familieneinkommen. Insgesamt verfügen
also knapp 32.000 Personen mit Kleinkindern (KG und SNH) über
ein Einkommen an der Armutsgrenze.
Geringfügig Beschäftigte (Einkommen unter
3600 öS) Knapp 150.000 Personen erzielen aus
ihrer Arbeit ein Einkommen unter 3600 öS.
Teilzeitarbeit Nach der Mikrozensuserhebung
1995 betrug die Gesamtzahl der Teilzeitbeschäftigten 484.200
Personen (Selbständige, Unselbständige und Mithelfende),
davon 397.700 Frauen und 86.500 Männer.
Eine Auswertung von Teilzeitarbeitsplätzen nach Gehaltsstufen
gibt es nicht, es ist allerdings anzunehmen, daß der überwiegende
Anteil von Teilzeitbeschäftigten nur niedrige Einkommen erzielen
kann.
ArbeitnehmerInnen mit Einkommen unter 12.000 öS
brutto 1995 gab es in der Statistik des Hauptverbandes
der Sozialversicherungsträger immer noch 240.000 Personen
(80.000 M, 160.000 F) mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von
unter 12.000 öS unter der Annahme einer Vollzeitbeschäftigung.
Verschuldung Überschuldung ist sowohl
Folge wie auch Auslöser von Armut. Die Verschuldung der Haushalte
in Österreich ist in den vergangenen Jahren stark angestiegen.
Familienarmut Unter den besonders armutsgefährdeten
Gruppen befinden sich AlleinerzieherInnen und Familien mit mehreren
Kindern.
- 32 Prozent der alleinstehenden Personen im Alter von mindestens
65 Jahren zählen zur Gefährdetengruppe, das sind 104.000
Haushalte.
- Weit über der mittleren Gefährdungsrate finden sich
auch Paare mit mindestens drei Kindern wieder; in den identifizierten
31.000 Haushalten leben 168.000 Personen, davon 106.000 Kinder.
- Eine Familienstudie im Auftrag der oö. Landesregierung hat
ergeben, daß das gewichtete Pro-Kopf- Einkommen einer Arbeiterfamilie
mit 4 Kindern um 2000 Schilling unter dem offiziellen Existenzminimum
von 7200 Schilling liegt (Familienbeihilfen schon eingerechnet!)
- Die Anzahl der Familien mit einem gewichteten Pro-Kopf-Einkommen
unter 6200 Schilling liegt nach dieser Untersuchung in OÖ bei
19.200.
Wohnen Insbesondere jungen, kinderreichen und/oder
einkommensschwachen Familien gelingt es zunehmend schwerer, adäquaten
und erschwinglichen Wohnraum zu finden oder zu sichern. Die Zahl
der an den österreichischen Gerichten anhängigen Delogierungsverfahren
steigt von Jahr zu Jahr (man rechnet, daß die Zahl der Delogierungen
allein in einem Wiener Bezirk 400 bis 500 ausmachen wird). Ebenso
ist Wohnungslosigkeit österreichweit stetig im Steigen begriffen.
In den letzten Jahren stiegen die Wohnkosten sowie die Betriebskosten
in keiner Relation zu den realen Löhnen.
Obdachlosigkeit Nach inoffiziellen Schätzungen
(Österreichisches Kuratorium für Soziale Arbeit) gibt
es in Österreich mindestens 20.000 Obdachlose. Eine offizielle
Erhebung gibt es weder auf Bundes-, noch auf Länder- oder
Gemeindeebene. Schätzungen - etwa in Linz - sprechen bereits
von 2500 Obdachlosen, was bereits ein Prozent der gesamten Linzer
Bevölkerung ausmacht.
Altersarmut 50 Prozent der Frauen erhielten
1995 (Dezember) eine Alterspension, die geringer war als 7710
Schilling (Männer 14.886 öS). 150.000 Frauen erhalten
überhaupt keine eigenständige Altersversorgung. Ein
Drittel aller PensionistInnen hat einen Eigenpensionsanspruch
unter dem Ausgleichszulagenrichtsatz, wobei ca. ein Zehntel
der männlichen Pensionisten, aber 55-60 Prozent der weiblichen
Pensionistinnen davon betroffen sind.
Angesichts dieser Zahlen und Fakten muß neu erklärt
werden, was Armut in einer Wohlstandsgesellschaft heißt:
Etwa über so wenig Ressourcen zu verfügen, daß
man vom hierzulande üblichen Leben ausgeschlossen ist, daß
also, wie es Helmut Schüller formulierte, Heizung, Essen,
Bildung für Kinder, Medikamente, vielleicht ein einfacher
Urlaub und Wohnung zusammen für viele nicht mehr leistbar
sind. Jedenfalls muß Armut im Kontext dessen gesehen werden,
was als gesellschaftlich akzeptierter Mindeststandard gilt.
Die unterschiedlichen Angaben zur Betroffenheit verweisen außerdem
auf ein grundlegendes Problem, nämlich die unzureichende
Datenlage in diesem Bereich. So verfügt Österreich nicht
nur über keine aktuelle einheitliche Steuerstatistik über
alle steuerpflichtigen Einkommen, die Daten im Bereich selbständige
Einkommen sind jeweils extrem überaltet und äußerst
mangelhaft. Im Bereich oberer Einkommen sind die Statistiken besonders
lückenhaft, da die Lohnstufenstatistik des Hauptverbandes
der Sozialversicherungsträger nur bis zur Höchstbemessungsgrundlage,
das sind derzeit 39.000,- Schilling, erfaßt und die Mikrozensusdaten
im oberen Bereich von einer hohen Verweigerungsquote verzerrt
sind.
Dazu meinte schon Ferdinand Lacina "Wir zählen mit Akribie
die Anzahl der Obstbäume, aber wir behandeln die Vermögen
sehr diskret und das ist kein Zufall. In diesem Bereich sind eben
die politischen Widerstände ziemlich groß." So forderte
beispielsweise D. Robbins 1994 im 3. Annual Report der
EU-Kommission DC V, daß das Recht auf Arbeit, das Recht
auf Wohnung, das Recht auf eine menschenwürdige existenzminimale
Sicherung, das Recht auf Bildung und das Recht auf Gesundheit
als zentrale Lebensbereiche in alle Überlegungen miteinzubeziehen
sind. Erst deren Zusammenführung lassen Aussagen über
den Grad sozialer Intergration bzw. sozialer Ausgrenzung zu. Zugleich
bedingen sich diese Rechte und deren Verwirklichung, sodaß
damit zugleich die Multidimensionalität von Prozessen sozialer
Ausgrenzung zum Ausdruck kommt. Umgekehrt hat Politik bei ihren
Strategien zur Bekämpfung sozialer Ausgrenzung und Verarmung
diese Wechselwirkungen mitzubedenken und in praktische Konzepte
umzusetzen.