Wahlrecht für Alle, die in Österreich wohnen!
Fast eine Viertelmillion Menschen im wahlfähigen
Alter leben in Wien, die von den Wahlen ausgeschlossen sind.
Von Mehdi Ardi.
Sie können weder auf kommunaler Ebene noch
auf Betriebsebene ihre VertreterInnen wählen. Sie können
nicht wählen, weil sie sogenannte AusländerInnen sind.
Während in 6 europäischen Ländern (Schweden, Dänemark,
Norwegen, Niederlande, Finnland und Irland) das kommunale Wahlrecht
für "AusländerInnen" längst Realität geworden
ist und in den Ländern wie Schweden und Irland sogar über
das Wahlrecht der "AusländerInnen" bei Nationalratswahlen intensiv
diskutiert wird, lebt man in Österreich diesbezüglich
hinter dem Mond. Das kommunale Wahlrecht für "AusländerInnen"
wird in Österreich nicht einmal von den Regierungsparteien
ernsthaft diskutiert.
Internationale Vergleiche
Schweden ist das erste Land, in dem seit 21 Jahren das kommunale
Wahlrecht für "AusländerInnen" existiert. Seit 1975 besitzen
alle "AusländerInnen" aller Nationalitäten das aktive
und das passive Wahlrecht bei den Wahlen in die Gemeinderäte
und Provinzialregierungen. Voraussetzung für eine Wahlberechtigung
ist ein 3-jähriger Aufenthalt in Schweden.
In Dänemark genießen die AusländerInnen seit 19
Jahren das kommunale Wahlrecht. Anfangs wurde das Wahlrecht nur
Angehörigen der Staaten der Nordischen Union (Finnland, Island,
Norwegen und Schweden) erteilt. Seit 1981 wurde aber allen "Ausländern"
das aktive und das passive Kommunalwahlrecht gesetzlich eingeräumt.
Die Voraussetzung für die Wahlberechtigung ist wie in Schweden.
Finnland führte das kommunale Wahlrecht im Jahre 1981 für
alle "AusländerInnen" ein. Diesen Beispielen folgten Norwegen
und Niederlande im Jahre 1983.
Irland erkannte 1963 das aktive Wahlrecht auf Kommunalebene für
"AusländerInnen" an. 1974 wurde das passive Wahlrecht eingeführt,
und seit 1985 behandelt Irland die "AusländerInnen" völlig
gleich wie die "InländerInnen".
In zwei Kantonen der Schweiz haben die "AusländerInnen" seit
langem das Wahlrecht auf kommunaler Ebene.
Was bringt das kommunale Wahlrecht?
- Das kommunale Wahlrecht für AusländerInnen in ihrem
neuen Wohnort erleichtert das Zusammenleben der "InländerInnen"
mit "AusländerInnen".
- Damit kann eine Ausländerfeindlichkeit im Staate bekämpft
werden.
- Es kann damit ein Wandel des Bewußtseins durch die Imageverbesserung
der sog. AusländerInnen bei der Bevölkerung herbeiführt
werden.
- Das kommunale Wahlrecht könnte einen Integrationseffekt mit
sich bringen und die soziale Integration der "AusländerInnen"
erleichtern.
- Das Kommunalwahlrecht könnte auch bei den "Ausländern"
zu einem Bewußtseinswandel führen, wobei sie sich als
einen Teil der Gesellschaft fühlen. Es könnten damit jene
Meinungen bekämpft werden, die jahrelang hier lebenden und
arbeitenden Menschen als "Gäste" betrachtet. Jene Meinungen,
die glauben, daß die "AusländerInnen" nicht zu uns gehören
und, wenn die Wirtschaft sie nicht mehr braucht, nach Hause geschickt
werden müssen.
- Dieses Recht ermögliche ein Stimmenpotential, worauf die
Parteien nicht verzichten können, und wonach sie sich aufgeschlossen
mit den Problemen der EinwanderInnen auseinandersetzen müssen.
- Die Gleichberechtigung auf Wahlrechtebene führt tatsächlich,
wie das zum Beispiel in Schweden erlebt wurde, zum besseren Verständnis
zwischen Menschen mit unterschiedlicher Herkunft und Muttersprache.
- Vor allem kann das Kommunalwahlrecht mit dazu beitragen den Rechtsradikalismus
zu schwächen und den Nationalismus der Einwanderer und Einwanderinnen
zu beschränken.
- Das Interesse der Parteien kann gegenüber ihren neuen WählerInnen
steigen, wobei diese sich schwer tun, bei den Wahlen die AusländerInnen
zu Sündenböcken zu erklären. Denkt nur an Parolen
der Parteien "Wien darf nicht Chicago werden", "Damit uns Wien Heimat
bleibt" usw. Man soll mit dem Wahlrecht dafür sorgen, daß
derartige Aussagen der PolitikerInnen verschwinden. Tatsächlich
kann das Kommunalwahlrecht bis zu einem gewissen Grad Aussagen wie
diese erschweren.
- Auch Frauen könnten im Falle einer Wahlberechtigung und erleichterten
Integration davon insofern profitieren, daß sie sich meist
in einer besseren Rechtslage als in ihren Herkunftsländern
befinden würden.
Man darf natürlich vom Kommunalwahlrecht kein Wunder erwarten.
Dieses Recht ist zwar ein unentbehrliches, aber nicht das einzige
Element einer kritischen Integrationspolitik.
Tatsache ist, daß in den Ländern, in denen dieses Wahlrecht
erreicht wurde, gleichzeitig eine Gleichstellung auf allen Gesellschaftsebenen
gefördert wurde. Es wurden in diesen Ländern Schritte
unternommen, um die Einwanderer und Einwanderinnen in die Gesellschaft
zu integrieren. In Norwegen zum Beispiel begann als Maßnahme
zur gesellschaftlichen Integration Unterricht von Erwachsenen, kostenloser
Sprach- und Gesellschaftsunterricht, Gesundheitsfürsorge usw.
In diesen Ländern ist die Erfahrung gemacht worden, daß
die Einwanderer mit einheimischen Staatsbürgern soweit wie
möglich gleich gestellt werden.
An die Forderung des Wahlrechtes auf kommunaler Ebene sollte eine
völlige rechtliche und soziale Gleichstellung der "AusländerInnen"
mit ÖsterreicherInnen gekoppelt werden. D.h. zumindest freier
Zugang zum Arbeitsmarkt auf Kollektivvertragsebene und die Zurücknahme
von sämtlichen gesetzlichen Diskriminierungen, denen die "AusländerInnen"
unterworfen sind.
Österreich hat bezüglich der Integration von "Ausländern"
die schlechtesten Bedingungen unter den europäischen Staaten
aufzuweisen.
Es ist nicht verständlich, daß Menschen, die arbeiten
und Steuern zahlen, keine Rechte wie alle anderen haben und von
den Wahlen ausgeschlossen werden.
Das kommunale Wahlrecht oder Ausländerbeiräte?
Es wurden zuerst in den Niederlanden und dann auch in Deutschland
mit Beiräten für "AusländerInnen" experimentiert.
Beide Fälle zeigen, daß diese nicht erfolgreich waren.
Ja sie sind sogar als gescheitert zu betrachten. Der Grund liegt
darin, daß die Ausländerbeiräte erstens bloß
einen Konsultativstatus besitzen und keine realen Befugnisse haben,
daher von einem Einfluß auf kommunaler Ebene kein Rede sein
kann. Zweitens, weil sie einfach die Gleichberechtigung in Frage
stellen und die Verwirklichung dieses Rechts auf längere Sicht
sogar verhindern.
Obwohl das kommunale Wahlrecht in den oben genannten Ländern
sogar durch die Unterstützung der konservativen Parteien erreicht
werden konnte, sind wir in Österreich leider mit einer Ablehnung
dieses Wahlrechts nicht nur seitens der konservativen und rechten
Parteien konfrontiert. Auch die SPÖ lehnt diese gerechte menschliche
Forderung ab. Allerdings hat die SPÖ zeitweise die Ausländerbeiräte
auf kommunaler Ebene in Wien zur Diskussion gebracht. Zur Zeit herrscht
aber über diese Probleme ein totales Schweigen. (Reden ist
Silber, Schweigen das Gold?)
Es ist allgemein bekannt, daß während des letzten Jahrhunderts
zuerst die Arbeiter ihr Wahlrecht durchsetzten, dann waren es die
Frauen, die dieses Recht dem kapitalistischen System abringen konnten,
dann kam die Jugend mit dem Herabsetzen des Wahlalters von 25 auf
18. Zur Zeit sind es die "AusländerInnen", die für ihr
Recht kämpfen müssen!
Und mit denen sich alle ÖsterreicherInnen solidarisieren
sollten!
|