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Wahlrecht für Alle, die in Österreich wohnen!

Fast eine Viertelmillion Menschen im wahlfähigen Alter leben in Wien, die von den Wahlen ausgeschlossen sind.

Von Mehdi Ardi.

 

Sie können weder auf kommunaler Ebene noch auf Betriebsebene ihre VertreterInnen wählen. Sie können nicht wählen, weil sie sogenannte AusländerInnen sind.

Während in 6 europäischen Ländern (Schweden, Dänemark, Norwegen, Niederlande, Finnland und Irland) das kommunale Wahlrecht für "AusländerInnen" längst Realität geworden ist und in den Ländern wie Schweden und Irland sogar über das Wahlrecht der "AusländerInnen" bei Nationalratswahlen intensiv diskutiert wird, lebt man in Österreich diesbezüglich hinter dem Mond. Das kommunale Wahlrecht für "AusländerInnen" wird in Österreich nicht einmal von den Regierungsparteien ernsthaft diskutiert.

Internationale Vergleiche

Schweden ist das erste Land, in dem seit 21 Jahren das kommunale Wahlrecht für "AusländerInnen" existiert. Seit 1975 besitzen alle "AusländerInnen" aller Nationalitäten das aktive und das passive Wahlrecht bei den Wahlen in die Gemeinderäte und Provinzialregierungen. Voraussetzung für eine Wahlberechtigung ist ein 3-jähriger Aufenthalt in Schweden.

In Dänemark genießen die AusländerInnen seit 19 Jahren das kommunale Wahlrecht. Anfangs wurde das Wahlrecht nur Angehörigen der Staaten der Nordischen Union (Finnland, Island, Norwegen und Schweden) erteilt. Seit 1981 wurde aber allen "Ausländern" das aktive und das passive Kommunalwahlrecht gesetzlich eingeräumt. Die Voraussetzung für die Wahlberechtigung ist wie in Schweden.

Finnland führte das kommunale Wahlrecht im Jahre 1981 für alle "AusländerInnen" ein. Diesen Beispielen folgten Norwegen und Niederlande im Jahre 1983.

Irland erkannte 1963 das aktive Wahlrecht auf Kommunalebene für "AusländerInnen" an. 1974 wurde das passive Wahlrecht eingeführt, und seit 1985 behandelt Irland die "AusländerInnen" völlig gleich wie die "InländerInnen".

In zwei Kantonen der Schweiz haben die "AusländerInnen" seit langem das Wahlrecht auf kommunaler Ebene.

Was bringt das kommunale Wahlrecht?

- Das kommunale Wahlrecht für AusländerInnen in ihrem neuen Wohnort erleichtert das Zusammenleben der "InländerInnen" mit "AusländerInnen".
- Damit kann eine Ausländerfeindlichkeit im Staate bekämpft werden.
- Es kann damit ein Wandel des Bewußtseins durch die Imageverbesserung der sog. AusländerInnen bei der Bevölkerung herbeiführt werden.
- Das kommunale Wahlrecht könnte einen Integrationseffekt mit sich bringen und die soziale Integration der "AusländerInnen" erleichtern.
- Das Kommunalwahlrecht könnte auch bei den "Ausländern" zu einem Bewußtseinswandel führen, wobei sie sich als einen Teil der Gesellschaft fühlen. Es könnten damit jene Meinungen bekämpft werden, die jahrelang hier lebenden und arbeitenden Menschen als "Gäste" betrachtet. Jene Meinungen, die glauben, daß die "AusländerInnen" nicht zu uns gehören und, wenn die Wirtschaft sie nicht mehr braucht, nach Hause geschickt werden müssen.
- Dieses Recht ermögliche ein Stimmenpotential, worauf die Parteien nicht verzichten können, und wonach sie sich aufgeschlossen mit den Problemen der EinwanderInnen auseinandersetzen müssen.
- Die Gleichberechtigung auf Wahlrechtebene führt tatsächlich, wie das zum Beispiel in Schweden erlebt wurde, zum besseren Verständnis zwischen Menschen mit unterschiedlicher Herkunft und Muttersprache.
- Vor allem kann das Kommunalwahlrecht mit dazu beitragen den Rechtsradikalismus zu schwächen und den Nationalismus der Einwanderer und Einwanderinnen zu beschränken.
- Das Interesse der Parteien kann gegenüber ihren neuen WählerInnen steigen, wobei diese sich schwer tun, bei den Wahlen die AusländerInnen zu Sündenböcken zu erklären. Denkt nur an Parolen der Parteien "Wien darf nicht Chicago werden", "Damit uns Wien Heimat bleibt" usw. Man soll mit dem Wahlrecht dafür sorgen, daß derartige Aussagen der PolitikerInnen verschwinden. Tatsächlich kann das Kommunalwahlrecht bis zu einem gewissen Grad Aussagen wie diese erschweren.
- Auch Frauen könnten im Falle einer Wahlberechtigung und erleichterten Integration davon insofern profitieren, daß sie sich meist in einer besseren Rechtslage als in ihren Herkunftsländern befinden würden.

Man darf natürlich vom Kommunalwahlrecht kein Wunder erwarten. Dieses Recht ist zwar ein unentbehrliches, aber nicht das einzige Element einer kritischen Integrationspolitik.

Tatsache ist, daß in den Ländern, in denen dieses Wahlrecht erreicht wurde, gleichzeitig eine Gleichstellung auf allen Gesellschaftsebenen gefördert wurde. Es wurden in diesen Ländern Schritte unternommen, um die Einwanderer und Einwanderinnen in die Gesellschaft zu integrieren. In Norwegen zum Beispiel begann als Maßnahme zur gesellschaftlichen Integration Unterricht von Erwachsenen, kostenloser Sprach- und Gesellschaftsunterricht, Gesundheitsfürsorge usw. In diesen Ländern ist die Erfahrung gemacht worden, daß die Einwanderer mit einheimischen Staatsbürgern soweit wie möglich gleich gestellt werden.

An die Forderung des Wahlrechtes auf kommunaler Ebene sollte eine völlige rechtliche und soziale Gleichstellung der "AusländerInnen" mit ÖsterreicherInnen gekoppelt werden. D.h. zumindest freier Zugang zum Arbeitsmarkt auf Kollektivvertragsebene und die Zurücknahme von sämtlichen gesetzlichen Diskriminierungen, denen die "AusländerInnen" unterworfen sind.

Österreich hat bezüglich der Integration von "Ausländern" die schlechtesten Bedingungen unter den europäischen Staaten aufzuweisen.

Es ist nicht verständlich, daß Menschen, die arbeiten und Steuern zahlen, keine Rechte wie alle anderen haben und von den Wahlen ausgeschlossen werden.

Das kommunale Wahlrecht oder Ausländerbeiräte?

Es wurden zuerst in den Niederlanden und dann auch in Deutschland mit Beiräten für "AusländerInnen" experimentiert. Beide Fälle zeigen, daß diese nicht erfolgreich waren. Ja sie sind sogar als gescheitert zu betrachten. Der Grund liegt darin, daß die Ausländerbeiräte erstens bloß einen Konsultativstatus besitzen und keine realen Befugnisse haben, daher von einem Einfluß auf kommunaler Ebene kein Rede sein kann. Zweitens, weil sie einfach die Gleichberechtigung in Frage stellen und die Verwirklichung dieses Rechts auf längere Sicht sogar verhindern.

Obwohl das kommunale Wahlrecht in den oben genannten Ländern sogar durch die Unterstützung der konservativen Parteien erreicht werden konnte, sind wir in Österreich leider mit einer Ablehnung dieses Wahlrechts nicht nur seitens der konservativen und rechten Parteien konfrontiert. Auch die SPÖ lehnt diese gerechte menschliche Forderung ab. Allerdings hat die SPÖ zeitweise die Ausländerbeiräte auf kommunaler Ebene in Wien zur Diskussion gebracht. Zur Zeit herrscht aber über diese Probleme ein totales Schweigen. (Reden ist Silber, Schweigen das Gold?)

Es ist allgemein bekannt, daß während des letzten Jahrhunderts zuerst die Arbeiter ihr Wahlrecht durchsetzten, dann waren es die Frauen, die dieses Recht dem kapitalistischen System abringen konnten, dann kam die Jugend mit dem Herabsetzen des Wahlalters von 25 auf 18. Zur Zeit sind es die "AusländerInnen", die für ihr Recht kämpfen müssen!

Und mit denen sich alle ÖsterreicherInnen solidarisieren sollten!