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Die Werkvertragsregelung ist Pfusch

Von Karl Öllinger.
 

Am Anfang war alles noch gut. Gewerkschaft und Arbeiterkammer waren sich mit den Unternehmern darüber einig, daß bei den Werkverträgen etwas geschehen muß, die Koalitionsparteien versprachen in ihrer Regierungsvereinbarung Abhilfe. Herausgekommen ist eine gesetzliche Regelung, die ihre Geburt kaum überlebt hat und selbst nach schweren Eingriffen kaum überlebensfähig ist: ein Elternteil betreibt offen Kindesweglegung, der andere wundert sich, warum alle so böse sind.

An die 300.000 Personen leben in Österreich von Werkverträgen. Ob ausschließlich, überwiegend oder nebenbei, wird bezeichnenderweise von keiner Statistik erfaßt Die Tendenz zu Werkverträgen ist ebenso steigend wie die zu anderen Formen nicht regulärer oder prekärer Arbeitsverhältnisse. Telearbeit, Leiharbeit, flexible Arbeitszeitformen: sie alle passen in unterschiedlichem Ausmaß nicht mehr zum klassischen Arbeitnehmer, auf den das Arbeits- und Sozialrecht orientiert ist. Während bei den einen das Element der persönlichen Abhängigkeit zurückgedrängt ist oder fehlt, mangelt es bei anderen an der sozialrechtlichen Absicherung. Je nach Definition gibt es zwischen einer halben und einer ganzen Million prekäre Arbeitsverhältnisse!

Werkverträge sind da nur eine Variante. Die geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse haben ihren Anteil unter den Arbeiterinnen von knapp 11 Prozent im März 94 auf 15 Prozent im Mai 96 ausweiten können. Rund 150.000 Personen, also 5 Prozent aller Beschäftigten, arbeiten in solchen Arbeitsverhältnissen, denen zwar nicht der arbeitsrechtliche Schutz, aber fast jede soziale Sicherung fehlt: wer weniger als 3.600 Schilling im Monat verdient als Arbeiterin oder Angestellte (Männer sind kaum davon betroffen), verdient nicht nur zu wenig zum Leben, sondern ist auch nicht arbeitslosen-, kranken- und pensionsversichert.

Die regierungsamtliche und sozialpartnerschaftliche Sorge um die fehlende soziale Absicherung der Werkvertragnehmer ist scheinheilig. Ginge es ihnen um die soziale Absicherung prekärer Arbeitsverhältnisse, dann müßte es eine Regelung geben, die Werkverträge, geringfügig Beschäftigte, TelearbeiterInnen und flexible Arbeitszeitformen wie Teilzeitarbeit gleichermaßen umfaßt. Stattdessen gleich zu Beginn die Ausnahme für Kolporteure, der Sündenfall für Dichand und die Mediaprint.

Das Interesse der Regierung an den Werkverträgen ist die schnelle Kohle. 30 Prozent Abzug für die Sozialversicherung, 20 Prozent Quellensteuer als Vorauszahlung für den Finanzminister, das macht für die Budgets 96 und 97 einen Betrag in Milliardenhöhe. Schließlich soll ja ein Budget saniert werden und nicht ein soziales Risiko.

Das Interesse der Regierung hat sich gekreuzt mit den Absichten der Arbeitnehmervertretungen. Die "Flucht aus dem Arbeitsrecht" ist schon seit Jahren ein unzureichender Titel für den zunehmenden Druck auf reguläre Arbeitsverhältnisse einerseits und die Veränderungen in der Arbeitswelt andererseits. Dem ÖGB wird durch prekäre Arbeitsverhältnisse die Geschäftsgrundlage entzogen. Seine Rekrutierungsbasis in der Privatwirtschaft sind bislang noch immer die Arbeitnehmer in Groß- und Mittelbetrieben. Bevorzugte Merkmale: Inländer, männlich und Vollzeitarbeit. Dafür lieferte der ÖGB und das Arbeits- und Sozialrecht sehr gute Bedingungen.

Schlecht ist es, wenn alle diese Merkmale nicht zutreffen. Dann ist man in der Regel eine Putzfrau oder etwas ähnliches und muß um seinen Verbleib im Lande ebenso selbst besorgt sein wie um seine Alterssicherung.

Die Arbeitnehmervertretungen dürften mit der Werkvertragsregelung die Illusion verbunden haben, sich durch eine Verteuerung dieser Arbeitsform ein Problem vom Hals schaffen zu können. Statt Hunderttausender Werkvertragler einige Zehntausend regulär Beschäftigte mehr - eine trügerische Hoffnung, die keine Grundlage hat.

Die Werkvertragsregelung ist Pfusch,

- weil sie so viele und entscheidende Ausnahmen gemacht hat, daß sie zur Umgehung, sprich zur Individualisierung der Ausnahme, geradezu einlädt
- weil sie alle anderen prekären Arbeitsverhältnisse unberücksichtigt läßt
- weil sie ohne arbeitsrechtliches Unterfutter geblieben ist. Ein Werkvertraggeber kann zum Beispiel im Fall einer längeren Krankheit des Werkvertragnehmers ohne Problem die Sozialversicherung stornieren
- weil das Sozialversicherungssystem des ASVG für den regulären Arbeitnehmer maßgeschneidert ist. Die Anpassung an nicht reguläre Arbeitsverhältnisse muß kläglich scheitern. Wenn Mehrfachversicherung ebenso möglich ist wie der Nachkauf von Versicherungsjahren zu Spottpreisen, wenn Werkvertragnehmer, die schon in Pension sind, auch noch Pensionsversicherung zahlen müssen usw., dann ist erkennbar: es paßt nicht mehr.

Abhilfe schafft da nicht wie beabsichtigt die Novellierung der Novellierung der Novelle, sondern nur die Rücknahme der Regelung. Die Perspektive liegt in einem Modell, das nicht nur "Werkvertraglern", sondern allen Personen, die in nichtregulären Arbeitsverhältnissen arbeiten müssen oder wollen, eine ausreichende soziale Mindestsicherung garantiert. Wenn die Gewerkschaften nicht über ihren Schatten springen, werden sie früher oder später in diesem dahindämmern.