Die Werkvertragsregelung ist Pfusch
Von Karl Öllinger.
Am Anfang war alles noch gut. Gewerkschaft und
Arbeiterkammer waren sich mit den Unternehmern darüber einig,
daß bei den Werkverträgen etwas geschehen muß,
die Koalitionsparteien versprachen in ihrer Regierungsvereinbarung
Abhilfe. Herausgekommen ist eine gesetzliche Regelung, die ihre
Geburt kaum überlebt hat und selbst nach schweren Eingriffen
kaum überlebensfähig ist: ein Elternteil betreibt offen
Kindesweglegung, der andere wundert sich, warum alle so böse
sind.
An die 300.000 Personen leben in Österreich von Werkverträgen.
Ob ausschließlich, überwiegend oder nebenbei, wird bezeichnenderweise
von keiner Statistik erfaßt Die Tendenz zu Werkverträgen
ist ebenso steigend wie die zu anderen Formen nicht regulärer
oder prekärer Arbeitsverhältnisse. Telearbeit, Leiharbeit,
flexible Arbeitszeitformen: sie alle passen in unterschiedlichem
Ausmaß nicht mehr zum klassischen Arbeitnehmer, auf den das
Arbeits- und Sozialrecht orientiert ist. Während bei den einen
das Element der persönlichen Abhängigkeit zurückgedrängt
ist oder fehlt, mangelt es bei anderen an der sozialrechtlichen
Absicherung. Je nach Definition gibt es zwischen einer halben und
einer ganzen Million prekäre Arbeitsverhältnisse!
Werkverträge sind da nur eine Variante. Die geringfügigen
Beschäftigungsverhältnisse haben ihren Anteil unter den
Arbeiterinnen von knapp 11 Prozent im März 94 auf 15 Prozent
im Mai 96 ausweiten können. Rund 150.000 Personen, also 5 Prozent
aller Beschäftigten, arbeiten in solchen Arbeitsverhältnissen,
denen zwar nicht der arbeitsrechtliche Schutz, aber fast jede soziale
Sicherung fehlt: wer weniger als 3.600 Schilling im Monat verdient
als Arbeiterin oder Angestellte (Männer sind kaum davon betroffen),
verdient nicht nur zu wenig zum Leben, sondern ist auch nicht arbeitslosen-,
kranken- und pensionsversichert.
Die regierungsamtliche und sozialpartnerschaftliche Sorge um die
fehlende soziale Absicherung der Werkvertragnehmer ist scheinheilig.
Ginge es ihnen um die soziale Absicherung prekärer Arbeitsverhältnisse,
dann müßte es eine Regelung geben, die Werkverträge,
geringfügig Beschäftigte, TelearbeiterInnen und flexible
Arbeitszeitformen wie Teilzeitarbeit gleichermaßen umfaßt.
Stattdessen gleich zu Beginn die Ausnahme für Kolporteure,
der Sündenfall für Dichand und die Mediaprint.
Das Interesse der Regierung an den Werkverträgen ist die
schnelle Kohle. 30 Prozent Abzug für die Sozialversicherung,
20 Prozent Quellensteuer als Vorauszahlung für den Finanzminister,
das macht für die Budgets 96 und 97 einen Betrag in Milliardenhöhe.
Schließlich soll ja ein Budget saniert werden und nicht ein
soziales Risiko.
Das Interesse der Regierung hat sich gekreuzt mit den Absichten
der Arbeitnehmervertretungen. Die "Flucht aus dem Arbeitsrecht"
ist schon seit Jahren ein unzureichender Titel für den zunehmenden
Druck auf reguläre Arbeitsverhältnisse einerseits und
die Veränderungen in der Arbeitswelt andererseits. Dem ÖGB
wird durch prekäre Arbeitsverhältnisse die Geschäftsgrundlage
entzogen. Seine Rekrutierungsbasis in der Privatwirtschaft sind
bislang noch immer die Arbeitnehmer in Groß- und Mittelbetrieben.
Bevorzugte Merkmale: Inländer, männlich und Vollzeitarbeit.
Dafür lieferte der ÖGB und das Arbeits- und Sozialrecht
sehr gute Bedingungen.
Schlecht ist es, wenn alle diese Merkmale nicht zutreffen. Dann
ist man in der Regel eine Putzfrau oder etwas ähnliches und
muß um seinen Verbleib im Lande ebenso selbst besorgt sein
wie um seine Alterssicherung.
Die Arbeitnehmervertretungen dürften mit der Werkvertragsregelung
die Illusion verbunden haben, sich durch eine Verteuerung dieser
Arbeitsform ein Problem vom Hals schaffen zu können. Statt
Hunderttausender Werkvertragler einige Zehntausend regulär
Beschäftigte mehr - eine trügerische Hoffnung, die keine
Grundlage hat.
Die Werkvertragsregelung ist Pfusch,
- weil sie so viele und entscheidende Ausnahmen gemacht hat, daß
sie zur Umgehung, sprich zur Individualisierung der Ausnahme, geradezu
einlädt
- weil sie alle anderen prekären Arbeitsverhältnisse unberücksichtigt
läßt
- weil sie ohne arbeitsrechtliches Unterfutter geblieben ist. Ein
Werkvertraggeber kann zum Beispiel im Fall einer längeren Krankheit
des Werkvertragnehmers ohne Problem die Sozialversicherung stornieren
- weil das Sozialversicherungssystem des ASVG für den regulären
Arbeitnehmer maßgeschneidert ist. Die Anpassung an nicht reguläre
Arbeitsverhältnisse muß kläglich scheitern. Wenn
Mehrfachversicherung ebenso möglich ist wie der Nachkauf von
Versicherungsjahren zu Spottpreisen, wenn Werkvertragnehmer, die
schon in Pension sind, auch noch Pensionsversicherung zahlen müssen
usw., dann ist erkennbar: es paßt nicht mehr.
Abhilfe schafft da nicht wie beabsichtigt die Novellierung der
Novellierung der Novelle, sondern nur die Rücknahme der Regelung.
Die Perspektive liegt in einem Modell, das nicht nur "Werkvertraglern",
sondern allen Personen, die in nichtregulären Arbeitsverhältnissen
arbeiten müssen oder wollen, eine ausreichende soziale Mindestsicherung
garantiert. Wenn die Gewerkschaften nicht über ihren Schatten
springen, werden sie früher oder später in diesem dahindämmern.
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