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Heimlich zurück an den Herd?
Das österreichische Sozialsystem stellt
eine Rollenfalle für Frauen dar.
Von Agnes Streissler.
In einer der letzten Ausgaben des Spiegels wird
in der Titelgeschichte "Schlaraffenland ist abgebrannt" in eindringlicher
Weise auf die Finanzierungsschwierigkeiten des deutschen Sozialstaates
hingewiesen. Nicht nur die zu einseitige Belastung des Faktors Arbeit
wird dabei problematisiert, sondern auch die Tatsache, daß
zu oft in Zeiten der Hochkonjunktur Leistungen als Wahlgeschenke
erfunden wurden. Und unter anderem wird darauf hingewiesen, daß
es zu wenig seriöse Verteilungsstudien gibt. Die Widersprüchlichkeiten
und Kontraproduktivitäten des Systems können so nicht
genügend analysiert werden.
In der Erwartung, daß ich mir wieder ein paar böse
LeserInnenbriefe erwarten darf, da ich zu sehr Ökonomin und
zu wenig Utopistin bin, will ich Euch diesmal daher über die
Ergebnisse meiner soeben fertiggestellten Studie über die Verteilungssituation
von Frauen im österreichischen Sozialstaat referieren1.
Denn auch in dieser Studie war eines der Hauptergebnisse, daß
das österreichische Sozialsystem (bundesstaatliche Leistungen
und Leistungen der Sozialversicherungen) so sehr bemüht ist,
verschiedene Ziele zu verfolgen, daß die wenigsten befriedigend
erfüllt werden.
In der ökonomischen Theorie haben sogenannte Anreizsysteme
eine Schlüsselrolle. Wie wirken sich Steuern, Sozialleistungen
oder sonstige ökonomische Rahmenbedingungen auf mein (ökonomisch
relevantes) Verhalten aus? Arbeite ich beispielsweise mehr, wenn
die Steuern erhöht werden (damit mein Nettoeinkommen wenigstens
gleichbleibt) oder reduziere ich mein Arbeitsangebot (da es nicht
mehr interessant ist, bei so hohen Steuern noch arbeiten zu gehen)?
Wie ich auch schon vor ein paar Monaten hier in der ALTERNATIVE
(gemeinsam mit Wolfgang R. Knapp) ausgeführt habe: Empirische
Arbeiten zeigen, daß, zumindest in den anglo-amerikanischen
Staaten, das Arbeitsangebot von verheirateten Frauen noch stärker
von diesen Rahmenbedingungen abhängt als das der Männer.
Das ist ganz einfach zu erklären: Auch in diesen Ländern
sind Frauen innerhalb einer Ehe meist die Zweit- oder Dazuverdienenden.
Hier stellt sich ab einer gewissen Einkommenshöhe der beiden
Partner die Frage, wie sehr es sich noch auszahlt, wenn die Frau
ihr Erwerbsarbeitsangebot erhöht: Die Steuerlast steigt und
die (meist einkommensabhängigen) Sozialleistungen nehmen ab.
Nun haben wir in Österreich seit Anfang der Siebziger Jahre
glücklicherweise keine gemeinsame steuerliche Veranlagung der
(Ehe-)Partner mehr und auch die Abhängigkeit der Sozialleistungshöhe
vom Haushaltseinkommen hält sich weitgehend in Grenzen2.
Dennoch ist eine der Hauptthesen meiner Arbeit: Auch das österreichische
Sozialsystem bietet für Frauen zu starke Anreize zur Reduktion,
Unterbrechung oder Abbrechen der eigenen Erwerbstätigkeit.
Um diese These näher zu beleuchten, seien hier kurz die wichtigsten
quantitativen Ergebnisse meiner Arbeit dargestellt: Untersucht wurden
unselbständig erwerbstätige Frauen und Pensionistinnen
und ihre Stellung in den Systemen der Pensionsversicherung, der
Arbeitslosenversicherung, des Familienlastenausgleichfonds und der
Unfallversicherung. In allen genannten Systemen bis auf die Unfallversicherung
sind Frauen Nettoempfängerinnen, zahlen also weniger in das
System ein, als sie herausbekommen. Dies gilt allerdings nur dann,
wenn man den Frauen den Nutzen aus den bezogenen Leistungen zurechnet.
Das ist besonders heikel im Rahmen des Familienlastenausgleichsfonds,
der selbstverständlich der Familien- und nicht der Frauenförderung
dient, kann aber ebenso bei den Witwenpensionen oder dem Karenzurlaubsgeld
in Frage gestellt werden (bei ersterem profitieren möglicherweise
auch die betroffenen Ehemänner davon, nicht privat Vorsorge
für ihre aller Wahrscheinlichkeit nach länger lebenden
Frauen treffen zu müssen; bei zweiterem sind auch wieder die
Kinder oder vielleicht auch die gesamte Gesellschaft die Begünstigten).
Jedenfalls kann gesagt werden, daß vierzig Prozent der Sozialleistungen,
die 1993 an unselbständig erwerbstätige Frauen ausbezahlt
wurden, sich auf Ehe und Familie bezogen. Sie gründeten sich
also nicht (bzw. nicht vorrangig) auf eigene Erwerbstätigkeit,
sondern darauf, daß die Frau verheiratet ist oder war (Witwenpensionen)
oder Kinder gebärt oder betreut (Leistungen rund um die Geburt,
Karenzurlaubsgeld, ...). Bezieht man den Familienlastenausgleichsfonds
in die Rechnung nicht mit ein, so sind es immerhin noch ein Viertel
aller Leistungen, die mit dem Versorgungssystem Ehe und Familie
zusammenhängen.
ÖkonomInnen beschäftigen sich meist mit sogenannten
Marginalgrößen: Bereits unendlich kleine Änderungen
einer Größe können das Verhalten der Wirtschaftssubjekte
beeinflussen. 25 Prozent können nicht als unendlich klein bezeichnet
werden. Hier besteht für Frauen ein massives Anreizsystem,
sich auf dieses Versorgungssystem "Ehe und Familie" zurückzuziehen.
Gerade wenn sie ohnehin weniger verdienen als die Männer und
auch ansonsten schlechtere Erwerbs- und Karrierechancen haben, ist
es verlockend, Ausgleichzahlungen des Staates in Anspruch zu nehmen
bzw. ist es einfach innerhalb der Familien ökonomisch sinnvoller,
wenn die schlechter verdienende Frau ihre Erwerbstätigkeit
für die Familienpflichten unterbricht, da so der Verlust für
das Haushaltseinkommen am geringsten bleibt. Daher rührte beispielsweise
auch der Protest der Frauen, daß das zweite Karenzjahr gekürzt
wurde. Es ist unbestritten, daß AlleinerzieherInnen dadurch
ungerechtfertigt getroffen werden und daß zweitens ohne ausreichende
Kinderbetreuungseinrichtungen die Gefahr besteht, daß Frauen
ohne sozialrechtliche Absicherung zu Hause bleiben müssen.
Aber wie heißt der altbekannte Zusammenhang, auf den ÖkonomInnen
immer wieder hinweisen: Nachfrage schafft Angebot; es läßt
sich ohne weiteres zeigen, daß das Angebot an Kleinkinderbetreuungsplätzen
(zwischen 1 und 3 Jahre) vor allem seit der Einführung des
zweiten Karenzjahres Anfang der Neunziger Jahre zurückgegangen
ist. Selbstverständlich muß der Staat hier eine Priorität
setzen und darf nicht eine Maßnahme als emanzipatorisches
Feigenblatt setzen, ohne die geeigneten Rahmenbedingungen zu schaffen.
Insofern hatte diese Maßnahme keinen Platz in einem Sparpaket.
Um gesellschaftspolitische Relevanz zu haben, hätte sie zumindest
aufkommensneutral konzipiert werden müssen (die Einsparungen,
die sich daraus ergeben, hätten im gleichen Atemzug wieder
für den gleichen Zweck, nämlich die partnerschaftliche
Aufteilung von Familienpflichten, ausgegeben werden müssen).
Aber zurück zu meiner Studie: Es wurden nicht nur die Sozialtöpfe
in ihren Gesamtsummen untersucht, es wurde auch versucht zu berechnen,
wieviel eine Berufsunterbrechung Frauen kostet. Es wurden dabei
nur Berufsunterbrechungen aus familiären Gründen berücksichtigt,
da sie derzeit die einzigen Unterbrechungen sind, für die der
Sozialstaat Ersatzleistungen bietet. Und hier zeigt sich, daß
das österreichische Sozialsystem zwar einen nicht zu unterschätzenden
Ausgleich für den Einkommensentgang bietet (während das
Bruttomarkteinkommen bei einer familienbedingten Reduktion der Erwerbstätigkeit
auf bis zu 36 Prozent des Bruttomarkteinkommens einer durchgängig
erwerbstätigen Frau sinkt, macht das verfügbare Einkommen,
also nach Ausgleich mit Sozialleistungen, doch noch immerhin zwischen
60 und 90 Prozent aus), daß aber selbst eine kurze Unterbrechung
(zweimal zwei Karenzjahre) trotz Sozialleistungen einen Lebenseinkommensverlust
von bis zu neun Prozent bedeutet.
Meine Schlußfolgerung daraus lautet: Das österreichische
Sozialsystem stellt eine Rollenfalle für die Frauen dar: Da
sie weniger verdienen, unterbrechen sie ihren Beruf, dafür
bekommen sie Ersatzleistungen; diese sind aber zu gering, um den
Verlust wettzumachen, andererseits verringern Frauen aber durch
das Risiko der Unterbrechung ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt und
damit ihre Verdienstchancen und somit perpetuiert das Sozialsystem
die traditionellen Rollenbilder.
Wie könnte man nun diesem Teufelskreis entkommen? Die einfachste,
aber gleichzeitig ungreifbarste Lösung lautet: Aktivierung
der Erwerbstätigkeit der Frauen. Darauf folgen, auch noch nicht
sehr gewagt: Verbesserung der Kinderbetreuungseinrichtungen, verstärktes
Augenmerk auf chancengleichen Zugang von Männern und Frauen
auf den Arbeitsmarkt. Immer noch im System bleibend, aber nicht
mehr ganz so der derzeitigen österreichischen Sozialtradition
entstprechend, wären die Abschaffung der Witwenpensionen (zumindest
für Neuzugänge ins System) im Abtausch für höhere
eigene Pensionen oder die Einführung von einkommensabhängigen
Ersatzraten bei Karenzgeldern (beispielsweise werden in Schweden
60 Prozent des vormaligen Arbeitsverdienstes als Elternkarenzgeld
ausbezahlt). Ersteres verstärkt den Anreiz für Frauen,
erwerbstätig zu sein und so eigenständige Ansprüche
gegenüber dem Sozialsystem zu erwerben, zweiteres verstärkt
den Anreiz für Männer, aus der gewohnten arbeitszentrierten
Biografie auszubrechen und sich auch um die Familienpflichten zu
kümmern.
Ein Grundeinkommen bei Nicht-Erwerbstätigkeit wäre selbstverständlich
im hier genannten Fall ebenso kontraproduktiv wie die derzeitigen
Regelungen. Ein derartiges "Hausfrauengehalt" würde zwar möglicherweise
den Einkommensverlust wettmachen, würde aber nichts gegen die
Rollenfalle bewirken, solange sich Männer vorrangig über
ihre Erwerbstätigkeit definieren. Natürlich wirken auch
alle Vorschläge, die das Familieneinkommen als steuerliche
Grundlage haben, in diese Richtung. Ideen eines Sabbaticals (ein
bezahltes und jobgesichertes Unterbrechungsjahr ohne besondere Begründung)
wären der Lösung schon zuträglicher, da es Männern
einen Anreiz böte, eine Unterbrechung zu riskieren. Ein Grundeinkommen
für alle (also eine teilweise Abkehr vom Versicherungsprinzip)
könnte nur mit geeigneten Rahmenbedingungen hier nicht kontraproduktiv
wirken, wobei allerdings sich auf der anderen Seite eine Armutsfalle
entwickeln könnte: Solange ein derartiges Grundeinkommen vorrangig
eine Lohnsubventionierung für Unternehmen darstellt, besteht
die Gefahr, daß Menschen im untersten Einkommenssegment es
vorziehen, nur vom Grundeinkommen zu leben. Damit verbauen sie sich
aber ihre Wiedereinstiegschanchen, was in einer erwerbszentrierten
Gesellschaft vielfach auch einen sozialen Ausstieg bedeutet.
Jedenfalls sollte klar geworden sein, daß es nicht darum
gehen kann, Familienförderung allgemein abzuschaffen oder zu
reduzieren, sondern daß bei jeder Sozialmaßnahme (Neueinführung
ebenso wie Kürzung) zu überlegen ist, welchen Zielen sie
dienen soll und welchen anderen gleichzeitigen Zielen des Sozialsystems
sie abträglich sein könnte.
1) Streissler, Agnes; Zwischen
Erwerbstätigkeit und Familie. Die Verteilungssituation unselbständig
beschäftigter Frauen in Österreich. in: Materialien zu
Wirtschaft und Gesellschaft 61 (März 1996). Kann kostenlos
unter der Nummer 501 65-2519 bezogen werden.
2) Wobei der Ruf vor allem nach der zweiten Regelung
immer häufiger wird und z. B. auch in der neuen Regelung
über die Geburtenbeihilfe abermals Eingang in die Gesetze gefunden
hat.
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