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Heimlich zurück an den Herd?

Das österreichische Sozialsystem stellt eine Rollenfalle für Frauen dar.

Von Agnes Streissler.

 

In einer der letzten Ausgaben des Spiegels wird in der Titelgeschichte "Schlaraffenland ist abgebrannt" in eindringlicher Weise auf die Finanzierungsschwierigkeiten des deutschen Sozialstaates hingewiesen. Nicht nur die zu einseitige Belastung des Faktors Arbeit wird dabei problematisiert, sondern auch die Tatsache, daß zu oft in Zeiten der Hochkonjunktur Leistungen als Wahlgeschenke erfunden wurden. Und unter anderem wird darauf hingewiesen, daß es zu wenig seriöse Verteilungsstudien gibt. Die Widersprüchlichkeiten und Kontraproduktivitäten des Systems können so nicht genügend analysiert werden.

In der Erwartung, daß ich mir wieder ein paar böse LeserInnenbriefe erwarten darf, da ich zu sehr Ökonomin und zu wenig Utopistin bin, will ich Euch diesmal daher über die Ergebnisse meiner soeben fertiggestellten Studie über die Verteilungssituation von Frauen im österreichischen Sozialstaat referieren1. Denn auch in dieser Studie war eines der Hauptergebnisse, daß das österreichische Sozialsystem (bundesstaatliche Leistungen und Leistungen der Sozialversicherungen) so sehr bemüht ist, verschiedene Ziele zu verfolgen, daß die wenigsten befriedigend erfüllt werden.

In der ökonomischen Theorie haben sogenannte Anreizsysteme eine Schlüsselrolle. Wie wirken sich Steuern, Sozialleistungen oder sonstige ökonomische Rahmenbedingungen auf mein (ökonomisch relevantes) Verhalten aus? Arbeite ich beispielsweise mehr, wenn die Steuern erhöht werden (damit mein Nettoeinkommen wenigstens gleichbleibt) oder reduziere ich mein Arbeitsangebot (da es nicht mehr interessant ist, bei so hohen Steuern noch arbeiten zu gehen)? Wie ich auch schon vor ein paar Monaten hier in der ALTERNATIVE (gemeinsam mit Wolfgang R. Knapp) ausgeführt habe: Empirische Arbeiten zeigen, daß, zumindest in den anglo-amerikanischen Staaten, das Arbeitsangebot von verheirateten Frauen noch stärker von diesen Rahmenbedingungen abhängt als das der Männer. Das ist ganz einfach zu erklären: Auch in diesen Ländern sind Frauen innerhalb einer Ehe meist die Zweit- oder Dazuverdienenden. Hier stellt sich ab einer gewissen Einkommenshöhe der beiden Partner die Frage, wie sehr es sich noch auszahlt, wenn die Frau ihr Erwerbsarbeitsangebot erhöht: Die Steuerlast steigt und die (meist einkommensabhängigen) Sozialleistungen nehmen ab.

Nun haben wir in Österreich seit Anfang der Siebziger Jahre glücklicherweise keine gemeinsame steuerliche Veranlagung der (Ehe-)Partner mehr und auch die Abhängigkeit der Sozialleistungshöhe vom Haushaltseinkommen hält sich weitgehend in Grenzen2. Dennoch ist eine der Hauptthesen meiner Arbeit: Auch das österreichische Sozialsystem bietet für Frauen zu starke Anreize zur Reduktion, Unterbrechung oder Abbrechen der eigenen Erwerbstätigkeit.

Um diese These näher zu beleuchten, seien hier kurz die wichtigsten quantitativen Ergebnisse meiner Arbeit dargestellt: Untersucht wurden unselbständig erwerbstätige Frauen und Pensionistinnen und ihre Stellung in den Systemen der Pensionsversicherung, der Arbeitslosenversicherung, des Familienlastenausgleichfonds und der Unfallversicherung. In allen genannten Systemen bis auf die Unfallversicherung sind Frauen Nettoempfängerinnen, zahlen also weniger in das System ein, als sie herausbekommen. Dies gilt allerdings nur dann, wenn man den Frauen den Nutzen aus den bezogenen Leistungen zurechnet. Das ist besonders heikel im Rahmen des Familienlastenausgleichsfonds, der selbstverständlich der Familien- und nicht der Frauenförderung dient, kann aber ebenso bei den Witwenpensionen oder dem Karenzurlaubsgeld in Frage gestellt werden (bei ersterem profitieren möglicherweise auch die betroffenen Ehemänner davon, nicht privat Vorsorge für ihre aller Wahrscheinlichkeit nach länger lebenden Frauen treffen zu müssen; bei zweiterem sind auch wieder die Kinder oder vielleicht auch die gesamte Gesellschaft die Begünstigten). Jedenfalls kann gesagt werden, daß vierzig Prozent der Sozialleistungen, die 1993 an unselbständig erwerbstätige Frauen ausbezahlt wurden, sich auf Ehe und Familie bezogen. Sie gründeten sich also nicht (bzw. nicht vorrangig) auf eigene Erwerbstätigkeit, sondern darauf, daß die Frau verheiratet ist oder war (Witwenpensionen) oder Kinder gebärt oder betreut (Leistungen rund um die Geburt, Karenzurlaubsgeld, ...). Bezieht man den Familienlastenausgleichsfonds in die Rechnung nicht mit ein, so sind es immerhin noch ein Viertel aller Leistungen, die mit dem Versorgungssystem Ehe und Familie zusammenhängen.

ÖkonomInnen beschäftigen sich meist mit sogenannten Marginalgrößen: Bereits unendlich kleine Änderungen einer Größe können das Verhalten der Wirtschaftssubjekte beeinflussen. 25 Prozent können nicht als unendlich klein bezeichnet werden. Hier besteht für Frauen ein massives Anreizsystem, sich auf dieses Versorgungssystem "Ehe und Familie" zurückzuziehen. Gerade wenn sie ohnehin weniger verdienen als die Männer und auch ansonsten schlechtere Erwerbs- und Karrierechancen haben, ist es verlockend, Ausgleichzahlungen des Staates in Anspruch zu nehmen bzw. ist es einfach innerhalb der Familien ökonomisch sinnvoller, wenn die schlechter verdienende Frau ihre Erwerbstätigkeit für die Familienpflichten unterbricht, da so der Verlust für das Haushaltseinkommen am geringsten bleibt. Daher rührte beispielsweise auch der Protest der Frauen, daß das zweite Karenzjahr gekürzt wurde. Es ist unbestritten, daß AlleinerzieherInnen dadurch ungerechtfertigt getroffen werden und daß zweitens ohne ausreichende Kinderbetreuungseinrichtungen die Gefahr besteht, daß Frauen ohne sozialrechtliche Absicherung zu Hause bleiben müssen. Aber wie heißt der altbekannte Zusammenhang, auf den ÖkonomInnen immer wieder hinweisen: Nachfrage schafft Angebot; es läßt sich ohne weiteres zeigen, daß das Angebot an Kleinkinderbetreuungsplätzen (zwischen 1 und 3 Jahre) vor allem seit der Einführung des zweiten Karenzjahres Anfang der Neunziger Jahre zurückgegangen ist. Selbstverständlich muß der Staat hier eine Priorität setzen und darf nicht eine Maßnahme als emanzipatorisches Feigenblatt setzen, ohne die geeigneten Rahmenbedingungen zu schaffen. Insofern hatte diese Maßnahme keinen Platz in einem Sparpaket. Um gesellschaftspolitische Relevanz zu haben, hätte sie zumindest aufkommensneutral konzipiert werden müssen (die Einsparungen, die sich daraus ergeben, hätten im gleichen Atemzug wieder für den gleichen Zweck, nämlich die partnerschaftliche Aufteilung von Familienpflichten, ausgegeben werden müssen).

Aber zurück zu meiner Studie: Es wurden nicht nur die Sozialtöpfe in ihren Gesamtsummen untersucht, es wurde auch versucht zu berechnen, wieviel eine Berufsunterbrechung Frauen kostet. Es wurden dabei nur Berufsunterbrechungen aus familiären Gründen berücksichtigt, da sie derzeit die einzigen Unterbrechungen sind, für die der Sozialstaat Ersatzleistungen bietet. Und hier zeigt sich, daß das österreichische Sozialsystem zwar einen nicht zu unterschätzenden Ausgleich für den Einkommensentgang bietet (während das Bruttomarkteinkommen bei einer familienbedingten Reduktion der Erwerbstätigkeit auf bis zu 36 Prozent des Bruttomarkteinkommens einer durchgängig erwerbstätigen Frau sinkt, macht das verfügbare Einkommen, also nach Ausgleich mit Sozialleistungen, doch noch immerhin zwischen 60 und 90 Prozent aus), daß aber selbst eine kurze Unterbrechung (zweimal zwei Karenzjahre) trotz Sozialleistungen einen Lebenseinkommensverlust von bis zu neun Prozent bedeutet.

Meine Schlußfolgerung daraus lautet: Das österreichische Sozialsystem stellt eine Rollenfalle für die Frauen dar: Da sie weniger verdienen, unterbrechen sie ihren Beruf, dafür bekommen sie Ersatzleistungen; diese sind aber zu gering, um den Verlust wettzumachen, andererseits verringern Frauen aber durch das Risiko der Unterbrechung ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt und damit ihre Verdienstchancen und somit perpetuiert das Sozialsystem die traditionellen Rollenbilder.

Wie könnte man nun diesem Teufelskreis entkommen? Die einfachste, aber gleichzeitig ungreifbarste Lösung lautet: Aktivierung der Erwerbstätigkeit der Frauen. Darauf folgen, auch noch nicht sehr gewagt: Verbesserung der Kinderbetreuungseinrichtungen, verstärktes Augenmerk auf chancengleichen Zugang von Männern und Frauen auf den Arbeitsmarkt. Immer noch im System bleibend, aber nicht mehr ganz so der derzeitigen österreichischen Sozialtradition entstprechend, wären die Abschaffung der Witwenpensionen (zumindest für Neuzugänge ins System) im Abtausch für höhere eigene Pensionen oder die Einführung von einkommensabhängigen Ersatzraten bei Karenzgeldern (beispielsweise werden in Schweden 60 Prozent des vormaligen Arbeitsverdienstes als Elternkarenzgeld ausbezahlt). Ersteres verstärkt den Anreiz für Frauen, erwerbstätig zu sein und so eigenständige Ansprüche gegenüber dem Sozialsystem zu erwerben, zweiteres verstärkt den Anreiz für Männer, aus der gewohnten arbeitszentrierten Biografie auszubrechen und sich auch um die Familienpflichten zu kümmern.

Ein Grundeinkommen bei Nicht-Erwerbstätigkeit wäre selbstverständlich im hier genannten Fall ebenso kontraproduktiv wie die derzeitigen Regelungen. Ein derartiges "Hausfrauengehalt" würde zwar möglicherweise den Einkommensverlust wettmachen, würde aber nichts gegen die Rollenfalle bewirken, solange sich Männer vorrangig über ihre Erwerbstätigkeit definieren. Natürlich wirken auch alle Vorschläge, die das Familieneinkommen als steuerliche Grundlage haben, in diese Richtung. Ideen eines Sabbaticals (ein bezahltes und jobgesichertes Unterbrechungsjahr ohne besondere Begründung) wären der Lösung schon zuträglicher, da es Männern einen Anreiz böte, eine Unterbrechung zu riskieren. Ein Grundeinkommen für alle (also eine teilweise Abkehr vom Versicherungsprinzip) könnte nur mit geeigneten Rahmenbedingungen hier nicht kontraproduktiv wirken, wobei allerdings sich auf der anderen Seite eine Armutsfalle entwickeln könnte: Solange ein derartiges Grundeinkommen vorrangig eine Lohnsubventionierung für Unternehmen darstellt, besteht die Gefahr, daß Menschen im untersten Einkommenssegment es vorziehen, nur vom Grundeinkommen zu leben. Damit verbauen sie sich aber ihre Wiedereinstiegschanchen, was in einer erwerbszentrierten Gesellschaft vielfach auch einen sozialen Ausstieg bedeutet.

Jedenfalls sollte klar geworden sein, daß es nicht darum gehen kann, Familienförderung allgemein abzuschaffen oder zu reduzieren, sondern daß bei jeder Sozialmaßnahme (Neueinführung ebenso wie Kürzung) zu überlegen ist, welchen Zielen sie dienen soll und welchen anderen gleichzeitigen Zielen des Sozialsystems sie abträglich sein könnte.

 

1) Streissler, Agnes; Zwischen Erwerbstätigkeit und Familie. Die Verteilungssituation unselbständig beschäftigter Frauen in Österreich. in: Materialien zu Wirtschaft und Gesellschaft 61 (März 1996). Kann kostenlos unter der Nummer 501 65-2519 bezogen werden.
2) Wobei der Ruf vor allem nach der zweiten Regelung immer häufiger wird und z. B. auch in der neuen Regelung über die Geburtenbeihilfe abermals Eingang in die Gesetze gefunden hat.