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Alternative Mai 2004

 

Auf dem Weg in die Vergesslichkeit?

Gut, dass es Vergesslichkeit gibt! Wenn es sie nicht gäbe, müssten wir sie erlernen. Anders ist es nicht denkbar, dass die politischen Zustände in unserem Lande noch immer so sind, wie sie sind.

Von Gerhard Winter. >> Info zum Autor

 

"Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus.“ Der erste Artikel der Bundesverfassung spricht eine klare Sprache. Ob der Inhalt noch stimmt, ist eine andere Frage, ob das Recht unserer Republik vom Volk ausgeht, ist längst keine Frage mehr. Es ist nicht so!

Zur Situation der Demokratie

Erinnern wir uns an die letzten beiden Wahlen. Die Volkspartei wird bei den Nationalratswahlen 1999 drittstärkste Gruppierung. Wolfgang Schüssel hat vor den Wahlen noch bekundet in Opposition zu gehen, wenn das eintritt. Na ja, es waren halt nur ein paar hundert Stimmen, die zum zweiten Platz gefehlt haben, da darf man dann nicht so sein. Zuerst wurde mit der SPÖ verhandelt und als diese Verhandlungen scheiterten, bildete die ÖVP mit der FPÖ eine Regierungskoalition. Weshalb die SPÖ (immerhin mit 33,2 Prozent stärkste Partei) eigentlich jede Verantwortung abgegeben hat und nicht einmal versuchte, eine Minderheitsregierung zu bilden, bleibt ein Rätsel. ÖVP und FPÖ haben uns dann monatelang mit der Aussage, ihre Koalition sei der Wählerwille, genervt. Die Annahme wäre in jedem Fall übertrieben, da beide zusammen 53,8 Prozent der Stimmen erhielten. Ein Wählerwille wäre nur dann gegeben, wenn auch Gruppierungen und Bündnisse zur Wahl stünden, wenn also ÖVP/FPÖ als Koalition hätte gewählt werden können.

Die Folge kennen wir, jede Menge Gesetze, Umfärbungen des ORF, der Sozialversicherung, der Ministerien. Innenminister Strasser hat sich dabei als besonders fleißiger Schüler erwiesen und auch wenn jetzt bestätigt wurde, dass viele Postenbesetzungen rechtlich nicht in Ordnung waren, so ändert das gar nichts. Ein Sturm der Entrüstung? Ein Aufbrausen? Nichts von alledem!

Die Koalition hielt nicht. Bundeskanzler Schüssel befand nach dem Rücktritt von Riess-Passer, Grasser und Westenthaler, da könne die ÖVP nicht weiter regieren. Wo war da der vielzitierte Wählerwille? Schließlich hatten die Menschen ja Parteien gewählt. Eine Befindlichkeit oder Laune des Bundeskanzlers hatten sie bestimmt nicht gewählt.

Wie auch immer, Wolfgang Schüssel gelang es offensichtlich am besten, seine selbsternannte staatstragende Verantwortung zu verkaufen und nach den Wahlen 2002 wurde die ÖVP/FPÖ Koalition zwei gebildet. Diesmal mit 52,3 Prozent der Wählerstimmen. Warum es jetzt besser gehen sollte? Auch diese Frage versank im politischen Alzheimer.

SPÖ (36,5 Prozent) und Grüne (9,5 Prozent) halten nach den letzten Nationalratswahlen 46 Prozent der Wählerstimmen. Wie kann da überhaupt noch bei einer ÖVP/FPÖ-Koalition von einem Wählerwillen gesprochen werden? Sind 46 Prozent der WählerInnen kein Wählerwille? Das Recht geht vom Volke aus? Das kann nicht sein, wenn ständig über 46 Prozent der WählerInnen „drübergefahren“ wird. Eine Neubestimmung von Demokratie wäre angebracht. Natürlich hätte diese Diskussion schon früher geführt werden müssen, nicht erst mit dem Niedergang der SPÖ. Nach den Nationalratswahlen 1986 hatte die SPÖ/ÖVP-Koalition immerhin 84,4 Prozent der Stimmen vereint, eine wirklich gute Basis, auf der sich auch wichtige Gesetze durchsetzen lassen. 1990 hatten sie immer noch 74,9 Prozent und 1994 sank der Prozentsatz auf 62,6. Spätestens da hätten die Weichen gestellt werden müssen.

Österreich bezeichnet sich nach wie vor als Sozialstaat. Ich behaupte daher, die Aufgabe des Staates ist es, soziale Leistungen zu erbringen. Es ist keine Frage, wie teuer die Leistungen sind, die Frage ist, ob die Leistung zu erbringen ist oder nicht. Die Finanzierung wird geregelt, wenn der Leistungskatalog steht. Und die sozialen Grundleistungen (Gesundheit, Pension, etc.) gehören rechtlich abgesichert, was zumindest Verfassungsrang bedeuten würde (Änderung nur mit Zweidrittelmehrheit möglich). Ich würde sogar soweit gehen, zu behaupten, diese soziale Grundsicherung bräuchte bei einer Änderung mindestens 80 bis 90 Prozent Zustimmung. Wenn jetzt Vertreter der SPÖ oder der Grünen äußern, politische Entscheidungen von ÖVP/FPÖ nicht mitzutragen, dann kann man/frau sich gemütlich zurücklehnen und sagen „Na gut. Fein! Warten wir halt’ auf die nächsten Wahlen in ein paar Jahren. Vielleicht wird’s ja dann etwas“. Abgesehen davon, dass in der Zwischenzeit nicht oder nur schwer wieder gutzumachende Schädigungen des Sozialsystems durchgeführt werden („Speed kills“), werden 46 Prozent der WählerInnen permanent missachtet. Das ist demokratiepolitisch zumindest mehr als bedenklich. Die demokratischen Möglichkeiten sollten also bei einem Trend weg von den Großparteien zu mehreren kleineren Parteien erweitert werden. Überlegenswert wäre, etwa bei den Wahlen zu ermöglichen, eine Partei oder Koalition dezidiert nicht zu wählen. Vielleicht könnte man damit die Nichtwähler zur Abgabe ihrer Meinung bewegen, dann hörte sich auch die Phrase auf „wer nichts sagt, stimmt zu.“ Volksbegehren könnten ausgebaut werden, bei einer gewissen Stimmenzahl wäre dann jedenfalls ein breiter Konsens im Parlament zwingend. Dieses zynische Gerede, „das waren ja nur 500.000 oder 600.000 Menschen, die unterschrieben haben“, fände damit vielleicht ein Ende.

Zur Situation des Rechts

Recht bedeutet meistens nicht Gerechtigkeit. Recht heißt hauptsächlich Regelung. Im Zusammenhang mit Recht und Gesetz können wir auch einige Ereignisse aus der Kiste der Vergesslichkeit ziehen. 2001 entschied der VfGH, dass in Kärnten zusätzliche zweisprachige Ortstafeln aufzustellen wären. Landeshauptmann Haider anerkennt den Bescheid nicht, bezeichnet die Entscheidung als „Faschingsscherz“. Er greift den Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes, Adamovich an. Der Verfassungsgerichtshof berät, ob auf Grund der Vorwürfe Haiders rund um das Ortstafel-Erkenntnis ein Amtsenthebungsverfahren gegen Adamovich aufgenommen wird. In einem ZiB-Interview sagt Haider, dass Österreichs Verfassungsrichter „auf das ihnen zu stehende Maß zurechtgestutzt werden müssen“. Es kommt zu keinem Amtsenthebungsverfahren, aber Haider muss auch für die Angriffe und die offene Ansage, sich nicht an das Erkenntnis zu halten, keine politische Verantwortung übernehmen.

Der „Fall Grasser“ hat wochenlang die Medien beschäftigt. Herausgekommen ist bisher wenig. Man/frau muss kein Rechtsexperte sein, um bei der Prüfung des Finanzfalles Grasser durch den Grasser unterstellten Staatssekretär Finz zumindest die Nase zu rümpfen. Zwar erntete Finz einige Lacher – er antwortete auf die Frage, ob die Entscheidung in der Causa Grasser so für alle gelte, mit einem nein, da sei schon jeder Fall anders zu sehen – aber das mag gut sein fürs Kabarett, für die Politik ist es das nicht. Eine Woge der Entrüstung? Ein Sturm? Nein, wieder in die Schublade Alzheimer.

Eine denkwürdige Entscheidung hat auch der Verfassungsgerichtshof in der Sache der Bundesbahn-Pensionen getroffen. Er hat einen Eingriff in privatrechtliche Verträge zugelassen. Der Eingriff sei dann möglich, wenn er „verhältnismäßig“ ist und wenn er im „öffentlichen Interesse“ liegt. Mit dem öffentlichen Interesse ist das so eine Sache, sicher ist nur, dass es ein unsicherer Rechtsbegriff ist. Was also ist öffentliches Interesse? Will ich es politisch ableiten, dann kämen wir wieder auf die Wahlergebnisse zurück. Sind 52,3 Prozent ÖVP/FPÖ gleichzusetzen mit öffentlichem Interesse? Sind es die verbliebenen 46 Prozent (SPÖ, Grüne) nicht? Noch weiter führt die Frage, wenn man/frau sie europäisch oder global betrachtet. Europäisches Recht geht über regionales Recht und das Recht der WTO ist noch stärker. Könnte also öffentliches Interesse auch von dort hergeleitet werden? Wir wünschen uns das nicht wirklich (hoffentlich), weil da stehen wirtschaftliche Erwägungen immer vor sozialen.

Der Begriff „verhältnismäßig“ verlangt unter anderem von jeder staatlichen Maßnahme, dass sie geeignet, erforderlich und angemessen ist, um den Zweck, den sie verfolgt, zu erreichen. Erforderlich ist eine Maßnahme dann, wenn kein anderes Mittel zur Verfügung steht, das ebenso (oder sogar besser) geeignet ist, den Zweck zu erreichen, gleichzeitig aber denjenigen, den die Maßnahme betrifft, weniger belastet. Das ist zumindest generell in der Frage der Pensionen überhaupt nicht der Fall. Die Finanzierung ließe sich auch durch andere Maßnahmen (Erhöhung des Steuersatzes auf EU-Durchschnitt, Wertschöpfung oder ähnliches) erreichen.

Wenn auch vom Präsidenten des Verfassungsgerichtes, Korinek, versichert wurde, das sei schon in jedem Fall zu überprüfen, so ist doch nicht abzusehen, wie sich dieses Erkenntnis auf die Zukunft auswirkt. Im Prinzip könnte jede soziale Errungenschaft mit dem Hinweis auf Verhältnismäßigkeit und öffentliches Interesse („Sparen, sparen, sparen“) aufgehoben werden.

Der Verfassungsgerichtshof hat einige Gesetze der Bundesregierung zumindest in Teilen aufgehoben (Hauptverband, Bundespersonalvertretungsgesetz, Militärbefugnisgesetz). Speed killt offensichtlich auch die Genauigkeit und Verlässlichkeit. Der Rechtsstaat sollte sich durch eine „Rechtssicherheit durch Gesetze“ (einer der Grundpfeiler des Rechtsstaates) auszeichnen. Das scheint derzeit nicht immer gegeben.

 

Alternative Mai 2004