| |
Auf dem Weg in die Vergesslichkeit?
Gut, dass es Vergesslichkeit gibt! Wenn es sie
nicht gäbe, müssten wir sie erlernen. Anders ist es nicht
denkbar, dass die politischen Zustände in unserem Lande noch
immer so sind, wie sie sind.
Von Gerhard Winter. >> Info
zum Autor
"Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr
Recht geht vom Volk aus. Der erste Artikel der Bundesverfassung
spricht eine klare Sprache. Ob der Inhalt noch stimmt, ist eine
andere Frage, ob das Recht unserer Republik vom Volk ausgeht, ist
längst keine Frage mehr. Es ist nicht so!
Zur Situation der Demokratie
Erinnern wir uns an die letzten beiden Wahlen. Die Volkspartei
wird bei den Nationalratswahlen 1999 drittstärkste Gruppierung.
Wolfgang Schüssel hat vor den Wahlen noch bekundet in Opposition
zu gehen, wenn das eintritt. Na ja, es waren halt nur ein paar hundert
Stimmen, die zum zweiten Platz gefehlt haben, da darf man dann nicht
so sein. Zuerst wurde mit der SPÖ verhandelt und als diese
Verhandlungen scheiterten, bildete die ÖVP mit der FPÖ
eine Regierungskoalition. Weshalb die SPÖ (immerhin mit 33,2
Prozent stärkste Partei) eigentlich jede Verantwortung abgegeben
hat und nicht einmal versuchte, eine Minderheitsregierung zu bilden,
bleibt ein Rätsel. ÖVP und FPÖ haben uns dann monatelang
mit der Aussage, ihre Koalition sei der Wählerwille, genervt.
Die Annahme wäre in jedem Fall übertrieben, da beide zusammen
53,8 Prozent der Stimmen erhielten. Ein Wählerwille wäre
nur dann gegeben, wenn auch Gruppierungen und Bündnisse zur
Wahl stünden, wenn also ÖVP/FPÖ als Koalition hätte
gewählt werden können.
Die Folge kennen wir, jede Menge Gesetze, Umfärbungen des
ORF, der Sozialversicherung, der Ministerien. Innenminister Strasser
hat sich dabei als besonders fleißiger Schüler erwiesen
und auch wenn jetzt bestätigt wurde, dass viele Postenbesetzungen
rechtlich nicht in Ordnung waren, so ändert das gar nichts.
Ein Sturm der Entrüstung? Ein Aufbrausen? Nichts von alledem!
Die Koalition hielt nicht. Bundeskanzler Schüssel befand
nach dem Rücktritt von Riess-Passer, Grasser und Westenthaler,
da könne die ÖVP nicht weiter regieren. Wo war da der
vielzitierte Wählerwille? Schließlich hatten die Menschen
ja Parteien gewählt. Eine Befindlichkeit oder Laune des Bundeskanzlers
hatten sie bestimmt nicht gewählt.
Wie auch immer, Wolfgang Schüssel gelang es offensichtlich
am besten, seine selbsternannte staatstragende Verantwortung zu
verkaufen und nach den Wahlen 2002 wurde die ÖVP/FPÖ Koalition
zwei gebildet. Diesmal mit 52,3 Prozent der Wählerstimmen.
Warum es jetzt besser gehen sollte? Auch diese Frage versank im
politischen Alzheimer.
SPÖ (36,5 Prozent) und Grüne (9,5 Prozent) halten nach
den letzten Nationalratswahlen 46 Prozent der Wählerstimmen.
Wie kann da überhaupt noch bei einer ÖVP/FPÖ-Koalition
von einem Wählerwillen gesprochen werden? Sind 46 Prozent der
WählerInnen kein Wählerwille? Das Recht geht vom Volke
aus? Das kann nicht sein, wenn ständig über 46 Prozent
der WählerInnen drübergefahren wird. Eine
Neubestimmung von Demokratie wäre angebracht. Natürlich
hätte diese Diskussion schon früher geführt werden
müssen, nicht erst mit dem Niedergang der SPÖ. Nach den
Nationalratswahlen 1986 hatte die SPÖ/ÖVP-Koalition immerhin
84,4 Prozent der Stimmen vereint, eine wirklich gute Basis, auf
der sich auch wichtige Gesetze durchsetzen lassen. 1990 hatten sie
immer noch 74,9 Prozent und 1994 sank der Prozentsatz auf 62,6.
Spätestens da hätten die Weichen gestellt werden müssen.
Österreich bezeichnet sich nach wie vor als Sozialstaat.
Ich behaupte daher, die Aufgabe des Staates ist es, soziale Leistungen
zu erbringen. Es ist keine Frage, wie teuer die Leistungen sind,
die Frage ist, ob die Leistung zu erbringen ist oder nicht. Die
Finanzierung wird geregelt, wenn der Leistungskatalog steht. Und
die sozialen Grundleistungen (Gesundheit, Pension, etc.) gehören
rechtlich abgesichert, was zumindest Verfassungsrang bedeuten würde
(Änderung nur mit Zweidrittelmehrheit möglich). Ich würde
sogar soweit gehen, zu behaupten, diese soziale Grundsicherung bräuchte
bei einer Änderung mindestens 80 bis 90 Prozent Zustimmung.
Wenn jetzt Vertreter der SPÖ oder der Grünen äußern,
politische Entscheidungen von ÖVP/FPÖ nicht mitzutragen,
dann kann man/frau sich gemütlich zurücklehnen und sagen
Na gut. Fein! Warten wir halt auf die nächsten
Wahlen in ein paar Jahren. Vielleicht wirds ja dann etwas.
Abgesehen davon, dass in der Zwischenzeit nicht oder nur schwer
wieder gutzumachende Schädigungen des Sozialsystems durchgeführt
werden (Speed kills), werden 46 Prozent der WählerInnen
permanent missachtet. Das ist demokratiepolitisch zumindest mehr
als bedenklich. Die demokratischen Möglichkeiten sollten also
bei einem Trend weg von den Großparteien zu mehreren kleineren
Parteien erweitert werden. Überlegenswert wäre, etwa bei
den Wahlen zu ermöglichen, eine Partei oder Koalition dezidiert
nicht zu wählen. Vielleicht könnte man damit die Nichtwähler
zur Abgabe ihrer Meinung bewegen, dann hörte sich auch die
Phrase auf wer nichts sagt, stimmt zu. Volksbegehren
könnten ausgebaut werden, bei einer gewissen Stimmenzahl wäre
dann jedenfalls ein breiter Konsens im Parlament zwingend. Dieses
zynische Gerede, das waren ja nur 500.000 oder 600.000 Menschen,
die unterschrieben haben, fände damit vielleicht ein
Ende.
Zur Situation des Rechts
Recht bedeutet meistens nicht Gerechtigkeit. Recht heißt
hauptsächlich Regelung. Im Zusammenhang mit Recht und Gesetz
können wir auch einige Ereignisse aus der Kiste der Vergesslichkeit
ziehen. 2001 entschied der VfGH, dass in Kärnten zusätzliche
zweisprachige Ortstafeln aufzustellen wären. Landeshauptmann
Haider anerkennt den Bescheid nicht, bezeichnet die Entscheidung
als Faschingsscherz. Er greift den Präsidenten
des Verfassungsgerichtshofes, Adamovich an. Der Verfassungsgerichtshof
berät, ob auf Grund der Vorwürfe Haiders rund um das Ortstafel-Erkenntnis
ein Amtsenthebungsverfahren gegen Adamovich aufgenommen wird. In
einem ZiB-Interview sagt Haider, dass Österreichs Verfassungsrichter
auf das ihnen zu stehende Maß zurechtgestutzt werden
müssen. Es kommt zu keinem Amtsenthebungsverfahren, aber
Haider muss auch für die Angriffe und die offene Ansage, sich
nicht an das Erkenntnis zu halten, keine politische Verantwortung
übernehmen.
Der Fall Grasser hat wochenlang die Medien beschäftigt.
Herausgekommen ist bisher wenig. Man/frau muss kein Rechtsexperte
sein, um bei der Prüfung des Finanzfalles Grasser durch den
Grasser unterstellten Staatssekretär Finz zumindest die Nase
zu rümpfen. Zwar erntete Finz einige Lacher er antwortete
auf die Frage, ob die Entscheidung in der Causa Grasser so für
alle gelte, mit einem nein, da sei schon jeder Fall anders zu sehen
aber das mag gut sein fürs Kabarett, für die Politik
ist es das nicht. Eine Woge der Entrüstung? Ein Sturm? Nein,
wieder in die Schublade Alzheimer.
Eine denkwürdige Entscheidung hat auch der Verfassungsgerichtshof
in der Sache der Bundesbahn-Pensionen getroffen. Er hat einen Eingriff
in privatrechtliche Verträge zugelassen. Der Eingriff sei dann
möglich, wenn er verhältnismäßig
ist und wenn er im öffentlichen Interesse liegt.
Mit dem öffentlichen Interesse ist das so eine Sache, sicher
ist nur, dass es ein unsicherer Rechtsbegriff ist. Was also ist
öffentliches Interesse? Will ich es politisch ableiten, dann
kämen wir wieder auf die Wahlergebnisse zurück. Sind 52,3
Prozent ÖVP/FPÖ gleichzusetzen mit öffentlichem Interesse?
Sind es die verbliebenen 46 Prozent (SPÖ, Grüne) nicht?
Noch weiter führt die Frage, wenn man/frau sie europäisch
oder global betrachtet. Europäisches Recht geht über regionales
Recht und das Recht der WTO ist noch stärker. Könnte also
öffentliches Interesse auch von dort hergeleitet werden? Wir
wünschen uns das nicht wirklich (hoffentlich), weil da stehen
wirtschaftliche Erwägungen immer vor sozialen.
Der Begriff verhältnismäßig verlangt
unter anderem von jeder staatlichen Maßnahme, dass sie geeignet,
erforderlich und angemessen ist, um den Zweck, den sie verfolgt,
zu erreichen. Erforderlich ist eine Maßnahme dann, wenn kein
anderes Mittel zur Verfügung steht, das ebenso (oder sogar
besser) geeignet ist, den Zweck zu erreichen, gleichzeitig aber
denjenigen, den die Maßnahme betrifft, weniger belastet. Das
ist zumindest generell in der Frage der Pensionen überhaupt
nicht der Fall. Die Finanzierung ließe sich auch durch andere
Maßnahmen (Erhöhung des Steuersatzes auf EU-Durchschnitt,
Wertschöpfung oder ähnliches) erreichen.
Wenn auch vom Präsidenten des Verfassungsgerichtes, Korinek,
versichert wurde, das sei schon in jedem Fall zu überprüfen,
so ist doch nicht abzusehen, wie sich dieses Erkenntnis auf die
Zukunft auswirkt. Im Prinzip könnte jede soziale Errungenschaft
mit dem Hinweis auf Verhältnismäßigkeit und öffentliches
Interesse (Sparen, sparen, sparen) aufgehoben werden.
Der Verfassungsgerichtshof hat einige Gesetze der Bundesregierung
zumindest in Teilen aufgehoben (Hauptverband, Bundespersonalvertretungsgesetz,
Militärbefugnisgesetz). Speed killt offensichtlich auch die
Genauigkeit und Verlässlichkeit. Der Rechtsstaat sollte sich
durch eine Rechtssicherheit durch Gesetze (einer der
Grundpfeiler des Rechtsstaates) auszeichnen. Das scheint derzeit
nicht immer gegeben.
|
|