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Angst vorm Mindestlohn?
Frankreich hat ihn, England hat ihn, Belgien
ebenso wie Irland. In Österreich sehen SpitzengewerkschafterInnen
bei der Forderung nach einem gesetzlichen Mindestlohn allerdings
rot. Warum eigentlich?
Von Markus Koza.
Karl Öllinger, Grüner Sozialsprecher, hat am 16.
März im Nationalrat einmal einen Antrag auf einen gesetzlich
abgesicherten Mindestlohn von 1100 Euro eingebracht. Grund genug
für den ÖGB-Präsidenten Fritz Verzetnitsch, im Rahmen
des letzten ÖGB-Bundesvorstandes vor staatlicher Einmischung
in die Lohnpolitik zu warnen. Lohnpolitik ist Gewerkschaftssache,
nicht Angelegenheit des Gesetzgebers. In anderen europäischen
Staaten wird das allerdings nicht ausschließlich so gesehen.
Sollte nicht auch in Österreich, gerade auch bei den Gewerkschaften,
ein Umdenkprozess einsetzen?
Pro und Contra gesetzlichen Mindestlohn
Lohnpolitik ist Gewerkschaftsangelegenheit. Ein Argument, das
durchaus stimmig ist. Auseinandersetzungen um Löhne und Gehälter
sind jene Bereiche sozialer Auseinandersetzungen zwischen Arbeit
und Kapital, in denen gewerkschaftliche Organisation als Interessensvertretung
für ArbeitnehmerInnen sicht- und erlebbar wird. Gewerkschaften,
so wird befürchtet, würden im Falle einer gesetzlichen
Mindestlohnpolitik einen wesentlichen Teil ihres originären
Gestaltungsanspruches verlieren. Würden sie doch auf einen
Teil ihrer Tarifautonomie freiwillig verzichten. Rudolf Nürnberger,
Chef der Metallergewerkschaft, befürchtet etwa, dass eine Weiterentwicklung
der Kollektivverträge im Falle eines gesetzlichen Mindestlohnes
nicht mehr gewährleistet wird. Eine zusätzliche Befürchtung
ist, dass es einer arbeitgeberfreundlichen Regierung
wie wir sie derzeit haben kaum Kopfzerbrechen bereiten würde,
die gesetzlichen Mindesteinkommen unter Vorspiegelung von so genannten
Notwendigkeiten wie Nulldefizit, Budgetsanierung oder
allgemeinen Sparzwang ein paar Jahre lang einfach nicht zu erhöhen.
So weit der Kern gewerkschaftlicher Skepsis gegenüber einer
gesetzlichen Festlegung von Mindestlöhnen. Argumente, die durchaus
etwas für sich haben.
Allerdings wiegen auch die Pro-Argumente schwer. 40 Prozent aller
unselbständig beschäftigten Frauen erhalten ein Bruttojahreseinkommen
von 11.947 Euro und weniger. Öllinger spricht von über
200.000 vollzeitbeschäftigten ArbeitnehmerInnen in Österreich,
die im Jahr 2003 weniger als 1000 Euro verdient haben. Ein Problem
ergibt sich auch aus der kollektivvertraglichen Erfassung der ArbeitnehmerInnen
in Österreich: Zwar sind 97 Prozent der in der Privatwirtschaft
tätigen ArbeitnehmerInnen kollektivvertraglich erfasst, doch
ist selbst ein Mindesteinkommen von 1000 Euro noch nicht für
alle Realität. So spricht allein die GPA von 3000 Angestellten,
die weniger als 1000 Euro verdienen. Erst in der letzten Kollektivvertrags-Runde
gelang es der GPA, für rund 5000 Beschäftigte im Handel
und gewerblichen Bereich einen Mindestlohn von 1000 Euro durchzusetzen.
Im Bereich der Angestellten bei Rechtsanwälten und Notaren,
bei Ärzten und Zahnärzten ist ein Mindestlohn von 1000
Euro für viele nach wie vor nicht Realität. Im Bereich
der Angestellten im Marketingbereich oder der Werbebranche gibt
es überhaupt noch keine bundesweit gültigen Kollektivverträge.
Zusätzlich steigt die Lohndrift durch die Entstehung eines
Niedriglohnsektors, der auch noch staatlich gefördert werden
soll (Stichwort Dienstleistungsscheck).
Bezogen auf die Situation in Deutschland findet sich in den WSI-Informationen
7/2003, herausgegeben von der gewerkschaftsnahen deutschen Hans-Böckle-Stiftung,
folgender Kommentar: Über die letzten Jahrzehnte haben
sich ganze Branchen, Berufe oder Regionen als Niedriglohnbereiche
herausgebildet. Signifikant treten Niedrigeinkommen im Dienstleistungssektor
auf und betreffen überwiegend weibliche Beschäftigte.
Die Gastronomie, der Einzelhandel, die Textilindustrie oder die
Gebäudereinigung gehören zu den typischen Niedriglohnbranchen.
Mit 80 Prozent sind überdurchschnittlich Frauen von Niedrigeinkommen
betroffen und zwar altersunabhängig, trotz Berufsausbildung
und trotz Tarifvertrag. Eine Tendenz, die sich auch in Österreich
beobachten lässt und die sicher nicht nur auf die BRD beschränkt
bleibt. Es ist kein Zufall, dass gerade die oben erwähnten
Niedriglohnbranchen in der Regel niedrige gewerkschaftliche Organisationsgrade
aufweisen. Und dass besonders Frauen und MigrantInnen in diesem
Sektor arbeiten, Gruppen die von der Vergangenheit bis in die Gegenwart
hinein von Gewerkschaften vernachlässigt worden sind. Zwar
sei es laut WSI den Gewerkschaften in der BRD gelungen, auch in
den unteren Einkommensgruppen für den überwiegenden Teil
der tarifgebundenen Beschäftigten angemessene Arbeitsbedingungen
zu schaffen: Ein Idealzustand flächendeckender und lückenloser
tariflicher Sicherung auf angemessenem Niveau wurde allerdings nicht
erreicht.
Neue Wege sind gefragt auch in der Lohnpolitik
Gute Gründe, die also auch für einen gesetzlichen Mindestlohn
sprechen würden, würde dieser doch vor allem Frauen und
jenen Gruppen zugute kommen, die gewerkschaftlich schlecht organisiert
sind oder wo sich eine gewerkschaftliche Macht nicht ausreichend
entfalten kann.
Das Argument, dass mit der Einführung eines gesetzlichen Mindesteinkommens
eine Schwächung der kollektivvertraglichen Gestaltungsmacht
der Gewerkschaften verbunden ist, ist nicht schlüssig: Arbeitsrechtliche
Mindeststandards etwa im Bereich der Arbeitszeit, des Urlaubs,
der Entgeltfortzahlung etc. sind seit jeher von den Gewerkschaften
eingefordert, erkämpft und unterstützt worden, ohne dass
diese Errungenschaften zu einem Bedeutungsverlust der Gewerkschaften
geführt hätten.
Ganz im Gegenteil: Gewerkschaften sind nicht nur gefordert, die
Einhaltung derartiger Standards zu überprüfen, sondern
auch eine Verbesserung zu bewirken. Und sie tun das auch tagtäglich:
in Kollektivverträgen, in Betriebsvereinbarungen usw. Warum
also keine gesetzlichen Mindeststandards bei der Entlohnung, gerade
wenn gesellschaftlich benachteiligte Gruppen davon besonders profitieren
würden? Warum keine gesetzlichen Mindeststandards für
jene Gruppen, die entweder einen schlechten oder gar keinen Kollektivvertrag
haben? Schließlich wäre der gesetzliche Mindestlohn nur
die Untergrenze. Über Kollektivverträge müssen dann
ohnehin Verbesserungen erkämpft und verhandelt werden. Ganz
nachvollziehbar erscheint die Argumentation der Gewerkschaften hier
also nicht.
Noch eine Anmerkung zum Schluss: In einem Antrag des Bundesvorstandes
zum ÖGB-Bundeskongress hält der ÖGB zwar fest, dass
die Forderung nach staatlich festgelegten Mindestlöhnen abgelehnt
wird. Anzustreben sind allerdings gesetzliche Regelungen,
die es Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden ermöglichen,
Mindestbedingungen und Mindestlöhne für alle Arbeitsverhältnisse
zu vereinbaren. Was heißt das nun? Nun interpretiere
ich einmal munter darauf los: Wenn jetzt Arbeitgeberverbände
und Gewerkschaften die gesetzliche Möglichkeit bekommen, einen
branchenübergreifenden Mindestlohn festzulegen, in einer Art
Generalkollektivvertrag warum könnten nicht auch beide
damit befasst sein, bei der Erstellung eines gesetzlichen Mindestlohnes,
beschlossen schließlich vom Parlament, regelmäßig
evaluiert und angepasst usw., mitzuwirken? Vielleicht wären
ja dann die Gewerkschaften nicht mehr so massive GegnerInnen eines
gesetzlichen Mindestlohnes. Zehntausende armutsgefährdete ArbeitnehmerInnen
wären jedenfalls dafür dankbar.
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