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Alternative April 2004

 

Angst vorm Mindestlohn?

Frankreich hat ihn, England hat ihn, Belgien ebenso wie Irland. In Österreich sehen SpitzengewerkschafterInnen bei der Forderung nach einem gesetzlichen Mindestlohn allerdings rot. Warum eigentlich?

Von Markus Koza.

 

Karl Öllinger, Grüner Sozialsprecher, hat am 16. März im Nationalrat einmal einen Antrag auf einen gesetzlich abgesicherten Mindestlohn von 1100 Euro eingebracht. Grund genug für den ÖGB-Präsidenten Fritz Verzetnitsch, im Rahmen des letzten ÖGB-Bundesvorstandes vor staatlicher Einmischung in die Lohnpolitik zu warnen. Lohnpolitik ist Gewerkschaftssache, nicht Angelegenheit des Gesetzgebers. In anderen europäischen Staaten wird das allerdings nicht ausschließlich so gesehen. Sollte nicht auch in Österreich, gerade auch bei den Gewerkschaften, ein Umdenkprozess einsetzen?

Pro und Contra gesetzlichen Mindestlohn

Lohnpolitik ist Gewerkschaftsangelegenheit. Ein Argument, das durchaus stimmig ist. Auseinandersetzungen um Löhne und Gehälter sind jene Bereiche sozialer Auseinandersetzungen zwischen Arbeit und Kapital, in denen gewerkschaftliche Organisation als Interessensvertretung für ArbeitnehmerInnen sicht- und erlebbar wird. Gewerkschaften, so wird befürchtet, würden im Falle einer gesetzlichen Mindestlohnpolitik einen wesentlichen Teil ihres originären Gestaltungsanspruches verlieren. Würden sie doch auf einen Teil ihrer Tarifautonomie freiwillig verzichten. Rudolf Nürnberger, Chef der Metallergewerkschaft, befürchtet etwa, dass eine Weiterentwicklung der Kollektivverträge im Falle eines gesetzlichen Mindestlohnes nicht mehr gewährleistet wird. Eine zusätzliche Befürchtung ist, dass es „einer arbeitgeberfreundlichen Regierung – wie wir sie derzeit haben – kaum Kopfzerbrechen bereiten würde, die gesetzlichen Mindesteinkommen unter Vorspiegelung von so genannten ‚Notwendigkeiten’ wie Nulldefizit, Budgetsanierung oder allgemeinen Sparzwang ein paar Jahre lang einfach nicht zu erhöhen.“ So weit der Kern gewerkschaftlicher Skepsis gegenüber einer gesetzlichen Festlegung von Mindestlöhnen. Argumente, die durchaus etwas für sich haben.

Allerdings wiegen auch die Pro-Argumente schwer. 40 Prozent aller unselbständig beschäftigten Frauen erhalten ein Bruttojahreseinkommen von 11.947 Euro und weniger. Öllinger spricht von über 200.000 vollzeitbeschäftigten ArbeitnehmerInnen in Österreich, die im Jahr 2003 weniger als 1000 Euro verdient haben. Ein Problem ergibt sich auch aus der kollektivvertraglichen Erfassung der ArbeitnehmerInnen in Österreich: Zwar sind 97 Prozent der in der Privatwirtschaft tätigen ArbeitnehmerInnen kollektivvertraglich erfasst, doch ist selbst ein Mindesteinkommen von 1000 Euro noch nicht für alle Realität. So spricht allein die GPA von 3000 Angestellten, die weniger als 1000 Euro verdienen. Erst in der letzten Kollektivvertrags-Runde gelang es der GPA, für rund 5000 Beschäftigte im Handel und gewerblichen Bereich einen Mindestlohn von 1000 Euro durchzusetzen. Im Bereich der Angestellten bei Rechtsanwälten und Notaren, bei Ärzten und Zahnärzten ist ein Mindestlohn von 1000 Euro für viele nach wie vor nicht Realität. Im Bereich der Angestellten im Marketingbereich oder der Werbebranche gibt es überhaupt noch keine bundesweit gültigen Kollektivverträge. Zusätzlich steigt die Lohndrift durch die Entstehung eines Niedriglohnsektors, der auch noch staatlich gefördert werden soll (Stichwort Dienstleistungsscheck).

Bezogen auf die Situation in Deutschland findet sich in den WSI-Informationen 7/2003, herausgegeben von der gewerkschaftsnahen deutschen Hans-Böckle-Stiftung, folgender Kommentar: „Über die letzten Jahrzehnte haben sich ganze Branchen, Berufe oder Regionen als Niedriglohnbereiche herausgebildet. Signifikant treten Niedrigeinkommen im Dienstleistungssektor auf und betreffen überwiegend weibliche Beschäftigte. Die Gastronomie, der Einzelhandel, die Textilindustrie oder die Gebäudereinigung gehören zu den typischen Niedriglohnbranchen. Mit 80 Prozent sind überdurchschnittlich Frauen von Niedrigeinkommen betroffen und zwar altersunabhängig, trotz Berufsausbildung und trotz Tarifvertrag.“ Eine Tendenz, die sich auch in Österreich beobachten lässt und die sicher nicht nur auf die BRD beschränkt bleibt. Es ist kein Zufall, dass gerade die oben erwähnten Niedriglohnbranchen in der Regel niedrige gewerkschaftliche Organisationsgrade aufweisen. Und dass besonders Frauen und MigrantInnen in diesem Sektor arbeiten, Gruppen die von der Vergangenheit bis in die Gegenwart hinein von Gewerkschaften vernachlässigt worden sind. Zwar sei es laut WSI den Gewerkschaften in der BRD gelungen, auch in den unteren Einkommensgruppen für den überwiegenden Teil der tarifgebundenen Beschäftigten angemessene Arbeitsbedingungen zu schaffen: „Ein Idealzustand flächendeckender und lückenloser tariflicher Sicherung auf angemessenem Niveau wurde allerdings nicht erreicht.“

Neue Wege sind gefragt – auch in der Lohnpolitik

Gute Gründe, die also auch für einen gesetzlichen Mindestlohn sprechen würden, würde dieser doch vor allem Frauen und jenen Gruppen zugute kommen, die gewerkschaftlich schlecht organisiert sind oder wo sich eine gewerkschaftliche Macht nicht ausreichend entfalten kann.

Das Argument, dass mit der Einführung eines gesetzlichen Mindesteinkommens eine Schwächung der kollektivvertraglichen Gestaltungsmacht der Gewerkschaften verbunden ist, ist nicht schlüssig: Arbeitsrechtliche Mindeststandards – etwa im Bereich der Arbeitszeit, des Urlaubs, der Entgeltfortzahlung etc. – sind seit jeher von den Gewerkschaften eingefordert, erkämpft und unterstützt worden, ohne dass diese Errungenschaften zu einem Bedeutungsverlust der Gewerkschaften geführt hätten.

Ganz im Gegenteil: Gewerkschaften sind nicht nur gefordert, die Einhaltung derartiger Standards zu überprüfen, sondern auch eine Verbesserung zu bewirken. Und sie tun das auch tagtäglich: in Kollektivverträgen, in Betriebsvereinbarungen usw. Warum also keine gesetzlichen Mindeststandards bei der Entlohnung, gerade wenn gesellschaftlich benachteiligte Gruppen davon besonders profitieren würden? Warum keine gesetzlichen Mindeststandards für jene Gruppen, die entweder einen schlechten oder gar keinen Kollektivvertrag haben? Schließlich wäre der gesetzliche Mindestlohn nur die Untergrenze. Über Kollektivverträge müssen dann ohnehin Verbesserungen erkämpft und verhandelt werden. Ganz nachvollziehbar erscheint die Argumentation der Gewerkschaften hier also nicht.

Noch eine Anmerkung zum Schluss: In einem Antrag des Bundesvorstandes zum ÖGB-Bundeskongress hält der ÖGB zwar fest, dass die Forderung nach staatlich festgelegten Mindestlöhnen abgelehnt wird. Anzustreben sind allerdings „gesetzliche Regelungen, die es Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden ermöglichen, Mindestbedingungen und Mindestlöhne für alle Arbeitsverhältnisse zu vereinbaren.“ Was heißt das nun? Nun interpretiere ich einmal munter darauf los: Wenn jetzt Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften die gesetzliche Möglichkeit bekommen, einen branchenübergreifenden Mindestlohn festzulegen, in einer Art Generalkollektivvertrag – warum könnten nicht auch beide damit befasst sein, bei der Erstellung eines gesetzlichen Mindestlohnes, beschlossen schließlich vom Parlament, regelmäßig evaluiert und angepasst usw., mitzuwirken? Vielleicht wären ja dann die Gewerkschaften nicht mehr so massive GegnerInnen eines gesetzlichen Mindestlohnes. Zehntausende armutsgefährdete ArbeitnehmerInnen wären jedenfalls dafür dankbar.

 

Alternative April 2004