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Demokratie im Betrieb?!
Von Paul Kolm.
Hinter dem Betriebstor beginnt eine andere Welt. Das Arbeitsverhältnis
unterwirft die lohnabhängig Beschäftigten einem System
von Weisung und Kontrolle. Sanktioniert wird das System von der
jederzeit möglichen Kündigung. Nirgendwo sonst ist es
so offensichtlich, dass die sozialen Beziehungen von der Herrschaft
des Privateigentums und der Macht seiner Agenten abhängen.
Der Begriff Management leitet sich aus dem italienischen "manegiare"
ab, mit der Bedeutung "ein Pferd zureiten" bzw. "bereiten".
Daher ist es nicht erstaunlich, dass der Kampf um mehr Demokratie
im Betrieb so alt ist wie das System, der Kapitalismus. Ebenso hat
die Diskussion, ob dieser Kampf zu einer (notwendigen) Systemüberwindung
beiträgt oder vielmehr das System stabilisiert, eine entsprechend
lange Geschichte. Wie dem auch sei, Willkür und exzessive Ausbeutungspraktiken
der Unternehmen wurden durch wichtige Meilensteine in der Durchsetzung
von Arbeitsrechten und grundlegend demokratischen Prinzipien eingeschränkt:
Dazu zählen die Arbeitszeitverkürzung, die Koalitionsfreiheit
bzw. Gewerkschaftsrechte, die betriebliche Interessenvertretung
(Betriebsrat), Kollektivverträge und generell das Arbeitsrecht
sowie die Anerkennung der Menschenrechte im Betrieb.
Unterschiede zwischen Theorie und Praxis gibt es jede Menge in
allen angeführten Bereichen. Besonders krass im Fall der MigrantInnen,
deren Rechtsstatus sie zu Arbeitskräften zweiter Klasse stempelt
und die noch immer kein Recht auf Selbstvertretung durch das nach
wie vor fehlende passive Wahlrecht für den Betriebsrat haben.
Die österreichischen Gewerkschaften, sozialdemokratisch dominiert,
haben in der Nachkriegszeit die Frage der Demokratie eng mit der
Sozialpartnerschaft verbunden. Als Ebenen der Mitbestimmung wurden
überbetrieblich der Staat und die Verbände, betrieblich
das Verhältnis Unternehmer-Betriebsrat und auch die Mitbestimmung
am Arbeitsplatz durch den Einzelnen definiert. Mehr Demokratie (Mitbestimmung)
im Sinne geringerer Abhängigkeit vom Arbeit"geber" hat sich
allerdings durch die Sozialpartnerschaft mit problematischen zum
Teil undemokratischen Strukturen verwoben.
Der Betriebsrat wurde durch die Arbeitsverfassung von vorneherein
auf einen Interessenausgleich verpflichtet, seine Rechte hinken
den wirtschaftlichen, organisatorischen und technischen Vorgaben
der Unternehmen prinzipiell nach. Die Arbeit"nehmerInnen" haben
keinen - unabhängig von Managemententscheidungen - Handlungs-
und Entscheidungsspielraum bekommen. Selbst in den Gewerkschaften
haben sie de facto eine viel zu geringe Stimme.
Die hausgemachten Probleme sind eingebettet in eine ökonomische
und politische Entwicklung, die überdies in den letzten Jahren
zu veränderten Kräfteverhältnissen und damit zu einer
Erosion der Mitbestimmung im Betrieb geführt haben: Stichworte
sind die Hegemonie des Neoliberalismus, sinkender oder gegen die
Interessen der Lohnabhängigen gerichteter Staatseinfluss, Internationalisierung
und ein tiefgreifender Strukturwandel in der Unternehmens- und Arbeitsorganisation.
Die eine oder andere Weiterentwicklung des Arbeitsrechts - Eurobetriebsrat,
Konzernvertretungen, die Einschränkung des Kontrollpotentials
der Informations- und Kommunikationstechnologien sowie die versuchte
Regulierung neuer Arbeitszeitformen - haben da keinen Ausgleich
geschaffen.
Dazu kommt, dass zum Teil bedingt durch die zunehmende Komplexität
der Wirtschafts- und Arbeitsprozesse Chancen und Risiken einer neuen
Entwicklung schwierig abzuschätzen vielleicht sehr nah beieinander
liegen. Die als Sachzwänge dargestellten Auswirkungen des Wettbewerbs
oder des Einsatzes neuer Technologien werden ergänzt durch
ein "Human Ressource Management", das auf die intensive Ausschöpfung
der menschlichen Arbeitskraft mit Hilfe spezifischer Methoden orientiert
ist, zum Beispiel durch Zielvereinbarungen und sogenannte MitarbeiterInnengespräche.
Die Aushandlungsprozesse im Betrieb haben sich durch differenzierte
Interessenlagen innerhalb der unselbständig Erwerbstätigen
plus der atypisch Beschäftigten verändert.
Vor diesem Hintergrund diskutiert die AUGE demokratiepolitische
Konzepte für die Anwendung hinter dem Betriebstor:
- Die Struktur und die Einflussmöglichkeiten des Betriebsrates
müssen an die aktuellen Formen der Betriebsorganisation inklusive
der Entgeltfindung angepasst werden. Flexwork, Bewertungssysteme,
Outsourcing u.s.w. dürfen nicht in der alleinigen Entscheidungsgewalt
der Unternehmen bleiben.
- Das arbeits- und sozialrechtliche Sicherungssystem ist auf alle
abhängig tätigen Erwerbstätigen wie zum Beispiel
neue Selbständige, MigrantInnen in allen Aspekten auszudehnen
und insbesondere ein gemeinsames System der Interessenvertretung
zu schaffen.
- Weil die Komplexität von Veränderungsprozessen wie erwähnt
die Einschätzung von Ergebnissen oft schwierig macht, müssen
Instrumente der Begleitung und Steuerung verpflichtend werden. Also
Einfluss auf Spielregeln, Strukturen und Verfahren (Soziales Audit).
- Wirksame Internationalisierung der Gewerkschaftsarbeit unter unmittelbarer
Beteiligung der Betroffenen. Verstärkte Kooperation mit NGOs,
die versuchen Unternehmenspolitik in sozialen oder ökologischen
Fragen zu beeinflussen.
- Formen der repräsentativen Demokratie (Betriebsrat) müssen
mit Formen direkter Demokratie verknüpft sein. Das betrifft
einerseits die Art und Weise wie Betriebsräte tätig sind
und sich in Ausübung ihrer demokratischen Rechte mit den Betroffenen
rückkoppeln, geht aber darüber hinaus. Wir denken da an
Bürgerrechte im Betrieb. Das bedeutet eine Änderung der
Arbeitsvertragsverhältnisse in Richtung "normaler", im öffentlichen
Leben jedenfalls akzeptierten demokratischen Modalitäten. Dazu
gehören das Recht auf Information, freie Meinungsäußerung
und Stellungnahme zu betrieblichen Bedingungen oder auch die Begründungspflicht
für Weisungen und betriebliche Instanzen für einen Rekurs
bei sachlich nicht gerechtfertigt erscheinenden Weisungen. Zur Reduktion
des Machtgefälles im Betrieb wären ein temporäres
Arbeitsverweigerungsrecht und Sanktionen bei Verweigerung kommunikativer
Verfahren denkbar.
- Und schließlich: Demokratische Verhältnisse im Betrieb
würde heißen, Einfluss auf die Institution Betrieb zu
haben, also auf das Produkt, die Verteilung der Gewinne, Investitionen,
Dialog mit allen stakeholdern - auch mit denen außerhalb des
Unternehmens.
Demokratie im Betrieb ist nicht vorrangig ein methodisch-instrumentelles
Problem, sondern eine Machtfrage. Manche der angeführten Möglichkeiten
sind durchaus Thema gewerkschaftlicher Diskussion, allerdings kaum
oder gar nicht der gewerkschaftlichen Mobilisierung. Noch viel zu
tun für eine alternative und grüne Gewerkschafts- und
Arbeiterkammerfraktion.
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