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Alternative Juli/August 2003

 

"... und drausst bist du ..."

Schnell wieder Abschieben ist das Ziel der Asylnovelle, die Minister Strasser noch vor dem Sommer vom Parlament absegnen lassen wollte.

Von Anny Knapp.

 

Aufgrund der massiven Kritik von Flüchtlings-Beratungsstellen, UNHCR, aber auch beispielsweise des Außenministeriums wurde der Gesetzesentwurf überarbeitet und soll im September unter Einbindung von Experten erörtert werden.

Zukünftig sollen alle AsylwerberInnen durch sogenannte Erstaufnahmestellen innerhalb von maximal zweiundsiebzig Stunden durchgeschleust werden. Hier werden Daten aufgenommen, eine Gepäcks- und Personendurchsuchung und eine erste Einvernahme durchgeführt, bei der festgestellt werden soll, ob ein Asylantrag zulässig oder unzulässig ist. AsylwerberInnen mit zulässigem Antrag erhalten eine Aufenthaltsberechtigungskarte und sollen an eine Bundesbetreuungsstelle verlegt werden.

Wenn jedoch aufgrund der ersten Einvernahme der Antrag als unzulässig angesehen wird, weil der Asylwerber in ein "sicheres Drittland" oder einen anderen EU-Staat verbracht werden soll, wird er/sie voraussichtlich von der Erstaufnahmestelle weg oder über einen Zwischenaufenthalt in der Schubhaft zurückgeschoben. Bevor vom Bundesasylamt entschieden wird, ob ein anderes Land zuständig für die Prüfung des Asylantrages ist oder der Antrag auch aus inhaltlichen Gründen gleich abgelehnt wird, wird dem Asylsuchenden noch ein Rechtsberater zur Seite gestellt. Diese Rechtsberater, ausgebildete Juristen oder NGO-MitarbeiterInnen mit langjähriger Rechtsberatungserfahrung werden, im Gegensatz zu den bisher, am Bundesasylamt tätigen FlüchtlingsberaterInnen, verpflichtend bei einer zweiten Einvernahme anwesend sein, wenn ein Antrag als unzulässig zurückgewiesen oder offensichtlich unbegründet wird. Außerdem übernehmen sie automatisch die rechtliche Vertretung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen während dieser ersten Prüfungsphase. Bei diesen ist nicht einmal sichergestellt, dass der zuständige Jugendwohlfahrtsträger sofort von der Asylantragstellung eines Minderjährigen erfährt und auch bei Flüchtlingen, die einen bevollmächtigten Vertreter haben, wird dieser während der Zulässigkeitsprüfung bestenfalls vom Rechtsberater über den Stand des Verfahrens erfahren. Die Entscheidung, wer zum unabhängigen Rechtsberater bestellt wird, liegt beim Innenminister. Die Umfärbungs- und Personalpolitik des Innenministers lassen Zweifel hinsichtlich der Unabhängigkeit als berechtigt erscheinen.

Eine Einspruchsmöglichkeit bei unzulässigen Anträgen wird zwar pro forma bestehen, die Berufung hat aber keine aufschiebende Wirkung, und jene Staaten, die zur europäischen Union beitreten, gelten bereits per Gesetz und unwiderruflich als sicher vor Verfolgung oder Weiterschiebung in Verfolgerstaaten. Die Bestimmung verstößt sowohl gegen die Genfer Flüchtlingskonvention, als auch die Europäische Menschenrechtskonvention, die (Auslieferung an) Folter und unmenschliche Behandlung ausdrücklich verbieten. Bei einem Grenzübergang werden Asylsuchende gleich zurückgewiesen, ohne jedes Verfahren. Nach erfolgter Zurückschiebung in einen "sicheren Drittstaat" wird ein Asylwerber kaum eine Berufung in deutscher Sprache verfassen können, und ob die Zustellung eines positiven Berufungsbescheids und die Wiedereinreise nach Österreich möglich sein werden, ist mehr als fraglich.

Der "Unabhängige Bundesasylsenat" (UBAS) soll rascher über Berufung entscheiden. Zu diesem Zweck sollen nur dann neues Vorbringen oder neue Beweise im Berufungsverfahren geprüft werden, wenn das Bundesasylamt ein mangelhaftes Verfahren durchgeführt hat. Angesichts der Tatsache, dass der Bundesasylsenat jeder fünften Berufung stattgibt und häufig Verfahren wegen deren Mangelhaftigkeit völlig von vorne beginnen musste, wird sich der Arbeitsanfall beim UBAS kaum reduzieren. Diese Beschneidung der Kompetenz der Berufungsbehörde in einem Verwaltungsverfahren steht außerhalb des österreichischen Rechtssystems. Ausnahmebestimmungen werden zwar für Folteropfer und traumatisierte Flüchtlinge vorgesehen, da allgemein bekannt ist, dass diese oft erst nach längerer Zeit und nach Aufbau eines Vertrauensverhältnisses in der Lage sind, über Erlebtes zu berichten. Sie sollen sofort zu einem "regulären" Verfahren zugelassen werden und können auch in der Berufung neue Gründe vorbringen. Allerdings muss die Traumatisierung medizinisch belegt werden, was innerhalb von zweiundsiebzig Stunden unmöglich ist.

Modifiziert wurden im Entwurf die Bestimmungen, wann ein Antrag als offensichtlich unbegründet abgelehnt wird, obwohl auch vom UBAS deutliche Einschränkungen gefordert wurden. Aus der Kann-Bestimmung bei "sicheren Herkunftsländern", die in den vergangenen Jahren sich als totes Recht erwiesen hat, werden nun "sichere Herkunftsländer" per Liste vorgeschrieben, obwohl es außer Frage steht, dass die Genfer Flüchtlingskonvention für Flüchtlinge aus allen Staaten gilt und eine Ungleichbehandlung ausschließt. Auch bei Vorlage gefälschter Dokumente oder falschen Angaben zur Identität soll der Antrag als offensichtlich unbegründet abgewiesen werden. Nach den Erfahrungen der FlüchtlingsberaterInnen sind falsche Angaben beim ersten Behördenkontakt jedoch keine Seltenheit, unter anderem tragen auch Verständigungsprobleme das ihre dazu bei. Die Berufung wird keine automatische aufschiebende Wirkung haben, der UBAS muss innerhalb von sieben Tagen über den Abschiebungsaufschub entscheiden.

Trotz einiger Verbesserungen bei Verfahren von Familien oder beim Aufenthaltsrecht von subsidiär Schutzberechtigten (Personen, deren Abschiebung aus menschenrechtlichen Gründen verboten ist) enthält auch die nachgebesserte Version zahlreiche Bestimmungen, die im Widerspruch zur Genfer Flüchtlingskonvention, der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Verfassung stehen. Das vorgegebene Ziel, die Beschleunigung der Verfahren, ist ohne rechtsstaatliche Prinzipien über Bord zu werden, auch durch eine Aufstockung des Personals zu erreichen. Dazu bedürfte es gar keiner gesetzlicher Änderungen.

Anny Knapp ist Mitarbeiterin der asylkoordination österreich, Laudongasse 52/9, 1080 Wien, knapp@asyl.at, [www.asyl.at].

 

Alternative Juli/August 2003