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"... und drausst bist du ..."
Schnell wieder Abschieben ist das Ziel der Asylnovelle,
die Minister Strasser noch vor dem Sommer vom Parlament absegnen
lassen wollte.
Von Anny Knapp.
Aufgrund der massiven Kritik von Flüchtlings-Beratungsstellen,
UNHCR, aber auch beispielsweise des Außenministeriums wurde
der Gesetzesentwurf überarbeitet und soll im September unter
Einbindung von Experten erörtert werden.
Zukünftig sollen alle AsylwerberInnen durch sogenannte Erstaufnahmestellen
innerhalb von maximal zweiundsiebzig Stunden durchgeschleust werden.
Hier werden Daten aufgenommen, eine Gepäcks- und Personendurchsuchung
und eine erste Einvernahme durchgeführt, bei der festgestellt
werden soll, ob ein Asylantrag zulässig oder unzulässig
ist. AsylwerberInnen mit zulässigem Antrag erhalten eine Aufenthaltsberechtigungskarte
und sollen an eine Bundesbetreuungsstelle verlegt werden.
Wenn jedoch aufgrund der ersten Einvernahme der Antrag als unzulässig
angesehen wird, weil der Asylwerber in ein "sicheres Drittland"
oder einen anderen EU-Staat verbracht werden soll, wird er/sie voraussichtlich
von der Erstaufnahmestelle weg oder über einen Zwischenaufenthalt
in der Schubhaft zurückgeschoben. Bevor vom Bundesasylamt entschieden
wird, ob ein anderes Land zuständig für die Prüfung
des Asylantrages ist oder der Antrag auch aus inhaltlichen Gründen
gleich abgelehnt wird, wird dem Asylsuchenden noch ein Rechtsberater
zur Seite gestellt. Diese Rechtsberater, ausgebildete Juristen oder
NGO-MitarbeiterInnen mit langjähriger Rechtsberatungserfahrung
werden, im Gegensatz zu den bisher, am Bundesasylamt tätigen
FlüchtlingsberaterInnen, verpflichtend bei einer zweiten Einvernahme
anwesend sein, wenn ein Antrag als unzulässig zurückgewiesen
oder offensichtlich unbegründet wird. Außerdem übernehmen
sie automatisch die rechtliche Vertretung von unbegleiteten minderjährigen
Flüchtlingen während dieser ersten Prüfungsphase.
Bei diesen ist nicht einmal sichergestellt, dass der zuständige
Jugendwohlfahrtsträger sofort von der Asylantragstellung eines
Minderjährigen erfährt und auch bei Flüchtlingen,
die einen bevollmächtigten Vertreter haben, wird dieser während
der Zulässigkeitsprüfung bestenfalls vom Rechtsberater
über den Stand des Verfahrens erfahren. Die Entscheidung, wer
zum unabhängigen Rechtsberater bestellt wird, liegt beim Innenminister.
Die Umfärbungs- und Personalpolitik des Innenministers lassen
Zweifel hinsichtlich der Unabhängigkeit als berechtigt erscheinen.
Eine Einspruchsmöglichkeit bei unzulässigen Anträgen
wird zwar pro forma bestehen, die Berufung hat aber keine aufschiebende
Wirkung, und jene Staaten, die zur europäischen Union beitreten,
gelten bereits per Gesetz und unwiderruflich als sicher vor Verfolgung
oder Weiterschiebung in Verfolgerstaaten. Die Bestimmung verstößt
sowohl gegen die Genfer Flüchtlingskonvention, als auch die
Europäische Menschenrechtskonvention, die (Auslieferung an)
Folter und unmenschliche Behandlung ausdrücklich verbieten.
Bei einem Grenzübergang werden Asylsuchende gleich zurückgewiesen,
ohne jedes Verfahren. Nach erfolgter Zurückschiebung in einen
"sicheren Drittstaat" wird ein Asylwerber kaum eine Berufung in
deutscher Sprache verfassen können, und ob die Zustellung eines
positiven Berufungsbescheids und die Wiedereinreise nach Österreich
möglich sein werden, ist mehr als fraglich.
Der "Unabhängige Bundesasylsenat" (UBAS) soll rascher über
Berufung entscheiden. Zu diesem Zweck sollen nur dann neues Vorbringen
oder neue Beweise im Berufungsverfahren geprüft werden, wenn
das Bundesasylamt ein mangelhaftes Verfahren durchgeführt hat.
Angesichts der Tatsache, dass der Bundesasylsenat jeder fünften
Berufung stattgibt und häufig Verfahren wegen deren Mangelhaftigkeit
völlig von vorne beginnen musste, wird sich der Arbeitsanfall
beim UBAS kaum reduzieren. Diese Beschneidung der Kompetenz der
Berufungsbehörde in einem Verwaltungsverfahren steht außerhalb
des österreichischen Rechtssystems. Ausnahmebestimmungen werden
zwar für Folteropfer und traumatisierte Flüchtlinge vorgesehen,
da allgemein bekannt ist, dass diese oft erst nach längerer
Zeit und nach Aufbau eines Vertrauensverhältnisses in der Lage
sind, über Erlebtes zu berichten. Sie sollen sofort zu einem
"regulären" Verfahren zugelassen werden und können auch
in der Berufung neue Gründe vorbringen. Allerdings muss die
Traumatisierung medizinisch belegt werden, was innerhalb von zweiundsiebzig
Stunden unmöglich ist.
Modifiziert wurden im Entwurf die Bestimmungen, wann ein Antrag
als offensichtlich unbegründet abgelehnt wird, obwohl auch
vom UBAS deutliche Einschränkungen gefordert wurden. Aus der
Kann-Bestimmung bei "sicheren Herkunftsländern", die in den
vergangenen Jahren sich als totes Recht erwiesen hat, werden nun
"sichere Herkunftsländer" per Liste vorgeschrieben, obwohl
es außer Frage steht, dass die Genfer Flüchtlingskonvention
für Flüchtlinge aus allen Staaten gilt und eine Ungleichbehandlung
ausschließt. Auch bei Vorlage gefälschter Dokumente oder
falschen Angaben zur Identität soll der Antrag als offensichtlich
unbegründet abgewiesen werden. Nach den Erfahrungen der FlüchtlingsberaterInnen
sind falsche Angaben beim ersten Behördenkontakt jedoch keine
Seltenheit, unter anderem tragen auch Verständigungsprobleme
das ihre dazu bei. Die Berufung wird keine automatische aufschiebende
Wirkung haben, der UBAS muss innerhalb von sieben Tagen über
den Abschiebungsaufschub entscheiden.
Trotz einiger Verbesserungen bei Verfahren von Familien oder beim
Aufenthaltsrecht von subsidiär Schutzberechtigten (Personen,
deren Abschiebung aus menschenrechtlichen Gründen verboten
ist) enthält auch die nachgebesserte Version zahlreiche Bestimmungen,
die im Widerspruch zur Genfer Flüchtlingskonvention, der Europäischen
Menschenrechtskonvention und der Verfassung stehen. Das vorgegebene
Ziel, die Beschleunigung der Verfahren, ist ohne rechtsstaatliche
Prinzipien über Bord zu werden, auch durch eine Aufstockung
des Personals zu erreichen. Dazu bedürfte es gar keiner gesetzlicher
Änderungen.
Anny Knapp ist Mitarbeiterin der asylkoordination
österreich, Laudongasse 52/9, 1080 Wien, knapp@asyl.at,
[www.asyl.at].
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