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Kein Cross-Border-Leasing
Eine Resolution der AUGE/UG an die Vollversammlung
der Steirischen Kammer für Arbeiter und Angestellte.
Von Susanne Haydvogel.
Immer mehr Städte nutzen ein Finanzinstrument, um
ihren maroden Haushalt vor dem Bankrott zu bewahren: Das "Cross-Border-Leasing".
Dabei werden städtische Anlagen an einen US-Investor verkauft
und gleich wieder zurückgemietet. Der Investor nutzt dabei
die Möglichkeit der Steuerabschreibung in den USA und gibt
von dieser "Steuerersparnis" einen kleinen Teil an die Stadt ab,
den sogenannten "Barwertvorteil". Für diese Art von Geschäften
eignen sich Heizwerke, Müllverbrennungsanlagen, Kläranlagen,
Messehallen, Schienennetze, Straßenbahnwagen, ganze Trinkwasser-
und Kanalsysteme, u.s.w.
Der Vertrag läuft meist auf hundert Jahre mit einer Kündigungsmöglichkeit
nach frühestens fünfundzwanzig bis dreißig Jahren
und einem Rückkaufsrecht von Seite des Verkäufers, der
Kommune. Obwohl der US-Investor nach amerikanischem Recht das wirtschaftliche
Eigentum erwirbt, wird den europäischen Partnern gesagt, dass
sie Eigentümer mit allen Rechten und Pflichten bleiben, was
nach unserer Rechtsauffassung auch so ist, da die Kommunen weiterhin
die Verfügungsgewalt haben und vertraglich verpflichtet sind,
das Objekt mindestens über fünfundzwanzig bis dreißig
Jahre zu erhalten. Der Leasingvertrag ist gar keiner, sondern ein
Kaufvertrag, jedenfalls von US-Seite aus betrachtet.
Der Investor bringt das Objekt in seine Bilanz ein und spart durch
diese Auslandsinvestition Steuern. Auch der hiesige Eigentümer,
das heißt die Betreibergesellschaft, bringt das Objekt in
die Bilanz ein, und verbucht Erträge aus der wirtschaftlichen
Nutzung. Wir haben sozusagen zwei Eigentümer, die dasselbe
Wirtschaftsgut bilanzieren. Diese höchst fragwürdige Rechtskonstruktion
ist ein Ergebnis der Deregulierung in den USA in den neunziger Jahren.
Auch die Monsterkonkurse bei Enron und Worldcom stehen in Zusammenhang
mit solchen und ähnlichen Finanztricks.
Beim Cross-Border-Leasing bleibt der Investor anonym und investiert
keinen Cent, er kassiert die "investierten" Millionen am ersten
Tag wieder ein, abzüglich der paar Millionen "Barwertvorteil",
die der Stadt verbleiben. Der Investor übernimmt keinerlei
Risiko und keine Verantwortung für die Anlagen. Der Öffentlichkeit
hier wird vorgespielt, dass die Laufzeit nur dreißig Jahre
beträgt, es sich um einen Leasingvertrag ohne Eigentumsübertragung
handelt und das Eigentum bei der Stadt bleibt. Für das amerikanische
Finanzamt läuft der Vertrag aber über hundert Jahre, es
ist ein Kaufvertrag und das Eigentum geht an den Investor über.
Die Verträge werden nicht übersetzt, Vertraulichkeit
wird vereinbart. Die Vertragswerke, an denen Anwälte schön
verdienen, sind in der Regel zwischen achthundert und dreitausend
Seiten dick und in englischer Sprache verfasst, die StadtpolitikerInnen
bekommen eine Zusammenfassung von fünfzehn bis fünfundzwanzig
Seiten. Name und Adresse des vom Investor eigens für jedes
Cross-Border-Leasing gegründeten Trust, der der eigentliche
Vertragspartner ist, sind meist unbekannt.
Was ist so falsch an solchen Geschäften? Abgesehen von der
moralischen Komponente, sich als Kommune am Steuerbetrug an den
amerikanischen Bürgern und Bürgerinnen zu beteiligen,
gibt es am "Cross-Border-Leasing" doch sonst noch so Manches, wodurch
auch großer Schaden für die österreichische Bevölkerung
zu befürchten ist.
Zuerst einmal wird in den USA laufend über eine Änderung
des Steuerrechts verhandelt und sollten die USA die Einhebung einer
Quellensteuer auf solche Verträge beschließen, dann müsste
diese von den europäischen VertragsparterInnen bezahlt werden.
Außerdem müssten im Falle einer Abschaffung der Steuerbegünstigung
in den USA die Kommune den bisherigen Steuervorteil ersetzen. Zur
Absicherung werden mit der Kommune dingliche Sicherheiten vereinbart.
Diese werden aber nicht wie sonst üblich im Grundbuch eingetragen,
sondern im Panzerschrank eines amerikanischen Treuhänders verwahrt.
Der Investor kann im Konfliktfall schnell darauf zugreifen.
Und Konfliktfälle gibt es viele: So zum Beispiel sind alle
Teile einer Anlage im Vertrag genau verzeichnet. Wird irgend etwas
kaputt und gibt es eine längere Betriebsunterbrechung, so kann
das rechtlich schon zu einer Vertragskündigung führen,
ebenso wie eine partielle Stilllegung von Anlagen, die von der Kommune
nicht mehr benötigt werden. So können auch umweltpolitische
Steuerungen weitgehend unmöglich gemacht werden, wenn man zum
Beispiel eine zu groß geratene Müllverbrennungsanlage
zusperren möchte oder ähnliches. Nach amerikanischem Recht
können vom Investor enorme Schadenssummen herausgeholt werden,
die in der Folge von den kommunalen Partnern bezahlt werden müssten
und zu Lasten der Bevölkerung gehen, in Form von Steuergeldvergeudung,
Tariferhöhungen, Arbeitsplatzverlust, u.s.w.
Treibende Kräfte für diese Art von Geschäften sind
Banken, Industrie- und Versicherungsunternehmen, die weltweit steuermindernde
Finanzanlagen sichern wollen. Arrangiert wird das Ganze von großen
Banken oder Finanzagenturen, die bei der Vermittlung zwischen Stadt,
Investoren und Banken den größten Teil vom Kuchen bekommen.
In Deutschland gibt es schon einige erfolgreiche Initiativen, die
Cross-Border-Leasing-Geschäfte von Kommunen verhindert haben.
Auch die bayrische Staatsregierung will künftig Cross-Border-Geschäfte
für Kommunen untersagen und: "Einen Ausverkauf der Städte
und Gemeinden wegen kurzfristig lukrativer Steuertricksereien und
riskanter Finanzierungsmodelle verhindern", so der bayrische Finanzminister
Faltlhauser.
In Österreich haben die bisher durchgeführten Cross-Border-Leasing-Transaktionen
nach Schätzung der Kommunalkredit bereits ein Volumen von fünfzehn
bis zwanzig Milliarden Euro, weitere Verträge für 3,5
Milliarden Euro werden verhandelt. Beispiele dafür sind Straßenbahn
und U-Bahn in Wien, "rollendes Material" und Verschubbahnhöfe
bei den ÖBB. Die Briefzentren Wien-Inzersdorf, Graz, Salzburg
und Innsbruck sind Inhalt eines Leasingvertrages über hundertneunzehn
Millionen Euro. Mindestens fünf Abfallverbände sollen
heuer in solche Geschäfte einsteigen. Wurden in Österreich
die bisherigen Cross-Border-Geschäfte fast ausschließlich
von Großunternehmen und ausgegliederten Gesellschaften getätigt,
so will jetzt auch die Gemeinde Wien das jenseits der Donau liegenden
Kanalnetz und das Pumpwerk an US-Investoren verleasen/verkaufen
und die Stadt Salzburg ist mitten in den Verhandlungen mit einem
US-Investor, der am Kanalnetz interessiert ist.
Die Vollversammlung der steirischen Kammer für Arbeiter und
Angestellte spricht sich aus sozial- und umweltpolitischen Gründen,
aus Gründen des VerbraucherInnenschutzes und aus Gründen
der internationalen Solidarität mit den Arbeitnehmer- und SteuerzahlerInnen
in den USA gegen Cross-Border-Leasing-Geschäfte der Kommunen
aus und beauftragt die Arbeiterkammer, zu dieser Thematik Untersuchungen
anzustellen, diesbezüglich aufklärend und beratend bei
den verschiedenen Körperschaften zu agieren und öffentlich
gegen diese spezielle Art von Risikogeschäften aufzutreten.
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