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Alternative April 2003

 

Kein Cross-Border-Leasing

Eine Resolution der AUGE/UG an die Vollversammlung der Steirischen Kammer für Arbeiter und Angestellte.

Von Susanne Haydvogel.

 

Immer mehr Städte nutzen ein Finanzinstrument, um ihren maroden Haushalt vor dem Bankrott zu bewahren: Das "Cross-Border-Leasing". Dabei werden städtische Anlagen an einen US-Investor verkauft und gleich wieder zurückgemietet. Der Investor nutzt dabei die Möglichkeit der Steuerabschreibung in den USA und gibt von dieser "Steuerersparnis" einen kleinen Teil an die Stadt ab, den sogenannten "Barwertvorteil". Für diese Art von Geschäften eignen sich Heizwerke, Müllverbrennungsanlagen, Kläranlagen, Messehallen, Schienennetze, Straßenbahnwagen, ganze Trinkwasser- und Kanalsysteme, u.s.w.

Der Vertrag läuft meist auf hundert Jahre mit einer Kündigungsmöglichkeit nach frühestens fünfundzwanzig bis dreißig Jahren und einem Rückkaufsrecht von Seite des Verkäufers, der Kommune. Obwohl der US-Investor nach amerikanischem Recht das wirtschaftliche Eigentum erwirbt, wird den europäischen Partnern gesagt, dass sie Eigentümer mit allen Rechten und Pflichten bleiben, was nach unserer Rechtsauffassung auch so ist, da die Kommunen weiterhin die Verfügungsgewalt haben und vertraglich verpflichtet sind, das Objekt mindestens über fünfundzwanzig bis dreißig Jahre zu erhalten. Der Leasingvertrag ist gar keiner, sondern ein Kaufvertrag, jedenfalls von US-Seite aus betrachtet.

Der Investor bringt das Objekt in seine Bilanz ein und spart durch diese Auslandsinvestition Steuern. Auch der hiesige Eigentümer, das heißt die Betreibergesellschaft, bringt das Objekt in die Bilanz ein, und verbucht Erträge aus der wirtschaftlichen Nutzung. Wir haben sozusagen zwei Eigentümer, die dasselbe Wirtschaftsgut bilanzieren. Diese höchst fragwürdige Rechtskonstruktion ist ein Ergebnis der Deregulierung in den USA in den neunziger Jahren. Auch die Monsterkonkurse bei Enron und Worldcom stehen in Zusammenhang mit solchen und ähnlichen Finanztricks.

Beim Cross-Border-Leasing bleibt der Investor anonym und investiert keinen Cent, er kassiert die "investierten" Millionen am ersten Tag wieder ein, abzüglich der paar Millionen "Barwertvorteil", die der Stadt verbleiben. Der Investor übernimmt keinerlei Risiko und keine Verantwortung für die Anlagen. Der Öffentlichkeit hier wird vorgespielt, dass die Laufzeit nur dreißig Jahre beträgt, es sich um einen Leasingvertrag ohne Eigentumsübertragung handelt und das Eigentum bei der Stadt bleibt. Für das amerikanische Finanzamt läuft der Vertrag aber über hundert Jahre, es ist ein Kaufvertrag und das Eigentum geht an den Investor über.

Die Verträge werden nicht übersetzt, Vertraulichkeit wird vereinbart. Die Vertragswerke, an denen Anwälte schön verdienen, sind in der Regel zwischen achthundert und dreitausend Seiten dick und in englischer Sprache verfasst, die StadtpolitikerInnen bekommen eine Zusammenfassung von fünfzehn bis fünfundzwanzig Seiten. Name und Adresse des vom Investor eigens für jedes Cross-Border-Leasing gegründeten Trust, der der eigentliche Vertragspartner ist, sind meist unbekannt.

Was ist so falsch an solchen Geschäften? Abgesehen von der moralischen Komponente, sich als Kommune am Steuerbetrug an den amerikanischen Bürgern und Bürgerinnen zu beteiligen, gibt es am "Cross-Border-Leasing" doch sonst noch so Manches, wodurch auch großer Schaden für die österreichische Bevölkerung zu befürchten ist.

Zuerst einmal wird in den USA laufend über eine Änderung des Steuerrechts verhandelt und sollten die USA die Einhebung einer Quellensteuer auf solche Verträge beschließen, dann müsste diese von den europäischen VertragsparterInnen bezahlt werden. Außerdem müssten im Falle einer Abschaffung der Steuerbegünstigung in den USA die Kommune den bisherigen Steuervorteil ersetzen. Zur Absicherung werden mit der Kommune dingliche Sicherheiten vereinbart. Diese werden aber nicht wie sonst üblich im Grundbuch eingetragen, sondern im Panzerschrank eines amerikanischen Treuhänders verwahrt. Der Investor kann im Konfliktfall schnell darauf zugreifen.

Und Konfliktfälle gibt es viele: So zum Beispiel sind alle Teile einer Anlage im Vertrag genau verzeichnet. Wird irgend etwas kaputt und gibt es eine längere Betriebsunterbrechung, so kann das rechtlich schon zu einer Vertragskündigung führen, ebenso wie eine partielle Stilllegung von Anlagen, die von der Kommune nicht mehr benötigt werden. So können auch umweltpolitische Steuerungen weitgehend unmöglich gemacht werden, wenn man zum Beispiel eine zu groß geratene Müllverbrennungsanlage zusperren möchte oder ähnliches. Nach amerikanischem Recht können vom Investor enorme Schadenssummen herausgeholt werden, die in der Folge von den kommunalen Partnern bezahlt werden müssten und zu Lasten der Bevölkerung gehen, in Form von Steuergeldvergeudung, Tariferhöhungen, Arbeitsplatzverlust, u.s.w.

Treibende Kräfte für diese Art von Geschäften sind Banken, Industrie- und Versicherungsunternehmen, die weltweit steuermindernde Finanzanlagen sichern wollen. Arrangiert wird das Ganze von großen Banken oder Finanzagenturen, die bei der Vermittlung zwischen Stadt, Investoren und Banken den größten Teil vom Kuchen bekommen. In Deutschland gibt es schon einige erfolgreiche Initiativen, die Cross-Border-Leasing-Geschäfte von Kommunen verhindert haben. Auch die bayrische Staatsregierung will künftig Cross-Border-Geschäfte für Kommunen untersagen und: "Einen Ausverkauf der Städte und Gemeinden wegen kurzfristig lukrativer Steuertricksereien und riskanter Finanzierungsmodelle verhindern", so der bayrische Finanzminister Faltlhauser.

In Österreich haben die bisher durchgeführten Cross-Border-Leasing-Transaktionen nach Schätzung der Kommunalkredit bereits ein Volumen von fünfzehn bis zwanzig Milliarden Euro, weitere Verträge für 3,5 Milliarden Euro werden verhandelt. Beispiele dafür sind Straßenbahn und U-Bahn in Wien, "rollendes Material" und Verschubbahnhöfe bei den ÖBB. Die Briefzentren Wien-Inzersdorf, Graz, Salzburg und Innsbruck sind Inhalt eines Leasingvertrages über hundertneunzehn Millionen Euro. Mindestens fünf Abfallverbände sollen heuer in solche Geschäfte einsteigen. Wurden in Österreich die bisherigen Cross-Border-Geschäfte fast ausschließlich von Großunternehmen und ausgegliederten Gesellschaften getätigt, so will jetzt auch die Gemeinde Wien das jenseits der Donau liegenden Kanalnetz und das Pumpwerk an US-Investoren verleasen/verkaufen und die Stadt Salzburg ist mitten in den Verhandlungen mit einem US-Investor, der am Kanalnetz interessiert ist.

Die Vollversammlung der steirischen Kammer für Arbeiter und Angestellte spricht sich aus sozial- und umweltpolitischen Gründen, aus Gründen des VerbraucherInnenschutzes und aus Gründen der internationalen Solidarität mit den Arbeitnehmer- und SteuerzahlerInnen in den USA gegen Cross-Border-Leasing-Geschäfte der Kommunen aus und beauftragt die Arbeiterkammer, zu dieser Thematik Untersuchungen anzustellen, diesbezüglich aufklärend und beratend bei den verschiedenen Körperschaften zu agieren und öffentlich gegen diese spezielle Art von Risikogeschäften aufzutreten.

 

Alternative April 2003