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Anspruch und Wirklichkeit
Eine kleine Geschichte über die Gewerkschaft
der Gemeindebediensteten in Graz.
Von Robert Egger. >> Info
zum Autor
Innerhalb der Gewerkschaft und somit auch innerhalb der
Gewerkschaft der Gemeindebediensteten (GdG) ist langsam wachsender
Widerstand gegen neoliberale Politik und ihre praktischen Auswirkungen
spürbar. Auch in Graz postuliert die GdG bei Konferenzen: "Kein
Ausverkauf unseres Familiensilbers", "Nein zur Privatisierung" und
ähnliches.
Dazu sollte frau/mann die allgemeine Situation und Stimmungslage
in Graz ein wenig kennen. Das Stadtbudget in extremen Nöten,
verkauft wurden vor kurzem neunundvierzig Prozent des Energiebereiches
der Grazer Stadtwerke AG (mit Zustimmung der Gewerkschaft), mögliche
Ausgliederungen und weitere Privatisierungen geistern durch die
Medien und in den Köpfen so mancher Kommunalpolitiker herum
und die Gemeinderatswahl stand vor der Tür. Es sollte daher
allen klar sein, auch in Graz könnten neoliberale Konzeptionen
in die praktische Politik Einzug halten. Gerade weil das auch allen
in der Gewerkschaft klar sein sollte, würde frau/mann meinen,
dass eben Widerstand nicht nur postuliert sondern auch tatsächlich
zu leisten ist.
Hier beginnt die kleine Geschichte: Im Juni 2002 wurde im Grazer
Gemeinderat ein Zuweisungsgesetz für die Bediensteten der Stadt
Graz beschlossen, das konkret und durch Änderungen des Dienstrechtes
vorsieht, auch Bedienstete der Stadt Graz an juristische Personen
des öffentlichen oder privaten Rechtes sowie an Personengesellschaften
des Handelsrechtes zuzuweisen. Sollte dieser beschlossene Gesetzesentwurf,
der im übrigen eine Anlehnung an das unmittelbar vor Inkrafttreten
stehende Steiermärkische Zuweisungsgesetz ist, rechtswirksam
werden, können die Bediensteten zur Dienstleistung an verschiedene
Rechtsträger zur Verfügung gestellt werden.
Für drei verschiedene Anlassfälle soll diese Zuweisung
möglich sein: Wenn
- durch Auslagerungen von Aufgabenbereichen der Stadtverwaltung
oder
- durch Ausgliederung eine Änderung des Arbeitsumfanges des
durch diese Maßnahme betroffenen Bediensteten erfolgt oder
- der Arbeitsbereich zur Gänze wegfällt und somit eine
Neuorganisation des Dienstes erforderlich ist,
soll eine amtswegige Zuweisung für den Dienstgeber möglich
sein. Damit soll einerseits die Weiterverwendung der Bediensteten
und andererseits eine effiziente Personalführung ermöglicht
werden. Diesfalls ist jedoch das Einvernehmen mit der Personalvertretung
anzustreben - jedoch nicht herzustellen!
In den Erläuterungen zum Gesetzesentwurf werden unter anderem
als Vorteile für den Dienstgeber Einsparungsmöglichkeiten
finanzieller Natur genannt: Falls eine Zuweisung gegen Refundierung
der Bezüge erfolgt, wird sich durch die Bezugsrefundierung
der Nettoaufwand der Stadt Graz aus den Personalkosten verringern.
Die Rechte und Pflichten der Bediensteten bleiben gewahrt, ebenso
alle bezugs- beziehungsweise besoldungsrechtlichen Bestimmungen.
Die Bediensteten würden für die Dauer der Zuweisung im
Dienststand der Stadt Graz verbleiben. Nachteile sind selbstverständlich
keine genannt. So weit, so gut.
Die im Gesetzesentwurf beschriebenen Anlassfälle können
klarer wohl nicht sein. Trotz gegenteiliger Beteuerungen gibt es
sie eben, die Intentionen, Leistungen der Daseinsvorsorge möglichst
auszugliedern.
Der Punkt auf den es aus der Sicht der KIV/UG ankommt ist, dass
mit dem Beschluss dieses Gesetzes zwar die Interessen der derzeit
noch aktiven KollegInnen gewahrt bleiben, dass jedoch politisch
einer möglichen Ausgliederung oder gar Privatisierung von öffentlichen
kommunalen Leistungen Vorschub geleistet wurde und wird.
Spätestens wenn zugewiesene Bedienstete in die Pension wechseln,
wird der jeweilige Arbeitsplatz bei der Stadt Graz abgebaut und
unwiederbringlich verloren sein. Dies geschieht ganz in Übereinstimmung
mit den Liberalisierungs- und Deregulierungs-Bestrebungen innerhalb
der EU, welche eben auch fordern, dass lokale öffentliche Leistungen
dem Wettbewerb zugeführt werden sollen. Erfolgen jedoch einmal
Ausgliederungen oder Privatisierungen, werden funktionierende Strukturen
der Daseinsvorsorge der öffentlichen Hand beseitigt. Sollten
diese Liberalisierungsexperimente zwecks Marktversagen nicht funktionieren,
werden Änderungen beziehungsweise diese Strukturen wieder aufzubauen,
nur schwer, oder gar nicht mehr möglich sein.
Diesen ganz offensichtlich geplanten Änderungen, die ein
Abgehen von der Erfüllungs- zur Gewährleistungsverantwortung
der Kommunen bedeuten würden, müsste daher seitens der
Gewerkschaft wohl entschieden entgegengewirkt werden.
Das entspräche ihren ureigensten Aufgaben und Zielen.
Doch leider, (Sie ahnen es schon) die Personalvertretung und damit
auch die Gewerkschaft haben diesen Gesetzesentwurf grundsätzlich
begrüßt und die Zustimmung einstimmig beschlossen. Nachzutragen
ist ein weiteres Phänomen. Auch der Gemeinderatsbeschluss erfolgte
einstimmig (SPÖ, ÖVP, FPÖ, GRÜNE, KPÖ).
Bei der erwähnten Bezirkskonferenz, die dem Rückblick
und vor allem der Zielsetzungen für die folgende Funktionsperiode
dienen sollte, hat die KIV/UG auf dieses Missverhältnis zwischen
der (nicht ganz unwesentlichen) Resolution und der Zustimmung zum
(nicht ganz unwesentlichen) Zuweisungsgesetz seitens der GdG hingewiesen.
Es wurde verlangt, dass die GdG über die Resolution hinaus
mit konkreten Maßnahmen, beispielsweise mit einer Kampagne
nicht nur ihre Mitglieder, sondern vor allem die BürgerInnen
über Sinn und Notwendigkeit von kommunalen Leistungen informieren
sollte (Details)
Ergebnis? Erraten, dies wurde als Initiativantrag nicht zugelassen,
kam deshalb auch nicht zur Abstimmung. Das alleine hätte die
KIV/UG gar nicht so sehr gestört, weil es ja zu erwarten war.
Wirklich geschmerzt haben die Reaktionen sämtlicher Präsidiumsmitglieder.
Die des Vorsitzenden, der Zentralbetriebsrätin der Bediensteten
der Stadtwerke AG und des Landessekretärs der GdG.
Tenor: "Wir tun ja alles für die Bediensteten, in der Mitgliederzeitung
wird eh immer gegen Privatisierung geschrieben, und die Kritik an
der Zustimmung zum Zuweisungsgesetz können wir nicht verstehen,
wo doch die Aktiven eh so abgesichert worden sind ...."
Anspruch und Wirklichkeit, oder besser das was die GdG sagt und
das was Sie tut klafft beim zentralen Thema Privatisierung weit
auseinander.
Diese kleine Geschichte soll aufzeigen, dass es schlicht und einfach
die Pflicht der GdG wäre, ihre Aufgaben aktiv und auch im Sinne
ihres gesellschaftspolitischen Anspruches wahrzunehmen. Mit einer
derart aktiven Rolle würde die GdG nicht nur die Interessen
der derzeitig aktiven und der hoffentlich zukünftig noch vorhandenen
Bediensteten der Kommunen und MitgliederInnen der Gewerkschaft vertreten,
sondern auch die Interessen der Bürger und Bürgerinnen
der Stadt Graz. Dadurch würde sie zum Erreichen der Ziele des
ÖGB und unserer Gewerkschaft beitragen. Gelingt Ihr das nicht,
wird Sie zum Vollzugsorgan neoliberaler Politik werden, die immer
stärker zu werden droht.
Anspruch und Wirklichkeit - in der Gewerkschaft ist noch viel
zu tun.
Inhalte einer Informationskampagne
Die GdG, insbesondere auch die Bezirksgruppe Graz, sollte
- über die Notwendigkeit der Beibehaltung und des Ausbaues
öffentlicher Leistungen im Sinne des Gemeinwohls seitens der
Stadt Graz.
- über die damit verbundene Sicherstellung des Zugangs aller
BürgerInnen zu Leistungen im Sinne der Daseinsvorsorge.
- über die Notwendigkeit der Sicherstellung der Sozialpflichtigkeit
der Kommune für diese Leistungen gegenüber ihren BürgerInnen.
- über die Notwendigkeit der Wahrung der demokratischen Kontrolle
über diese Leistungen und dem damit verbundenen Wahren des
Selbstbestimmungsrechtes der Kommune.
- und über die nachteiligen Entwicklungen und Konsequenzen
im gegenteiligen Fall
- die Öffentlichkeit und die BürgerInnen informieren.
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