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Alternative April 2003

 

Anspruch und Wirklichkeit

Eine kleine Geschichte über die Gewerkschaft der Gemeindebediensteten in Graz.

Von Robert Egger. >> Info zum Autor 

 

Innerhalb der Gewerkschaft und somit auch innerhalb der Gewerkschaft der Gemeindebediensteten (GdG) ist langsam wachsender Widerstand gegen neoliberale Politik und ihre praktischen Auswirkungen spürbar. Auch in Graz postuliert die GdG bei Konferenzen: "Kein Ausverkauf unseres Familiensilbers", "Nein zur Privatisierung" und ähnliches.

Dazu sollte frau/mann die allgemeine Situation und Stimmungslage in Graz ein wenig kennen. Das Stadtbudget in extremen Nöten, verkauft wurden vor kurzem neunundvierzig Prozent des Energiebereiches der Grazer Stadtwerke AG (mit Zustimmung der Gewerkschaft), mögliche Ausgliederungen und weitere Privatisierungen geistern durch die Medien und in den Köpfen so mancher Kommunalpolitiker herum und die Gemeinderatswahl stand vor der Tür. Es sollte daher allen klar sein, auch in Graz könnten neoliberale Konzeptionen in die praktische Politik Einzug halten. Gerade weil das auch allen in der Gewerkschaft klar sein sollte, würde frau/mann meinen, dass eben Widerstand nicht nur postuliert sondern auch tatsächlich zu leisten ist.

Hier beginnt die kleine Geschichte: Im Juni 2002 wurde im Grazer Gemeinderat ein Zuweisungsgesetz für die Bediensteten der Stadt Graz beschlossen, das konkret und durch Änderungen des Dienstrechtes vorsieht, auch Bedienstete der Stadt Graz an juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechtes sowie an Personengesellschaften des Handelsrechtes zuzuweisen. Sollte dieser beschlossene Gesetzesentwurf, der im übrigen eine Anlehnung an das unmittelbar vor Inkrafttreten stehende Steiermärkische Zuweisungsgesetz ist, rechtswirksam werden, können die Bediensteten zur Dienstleistung an verschiedene Rechtsträger zur Verfügung gestellt werden.

Für drei verschiedene Anlassfälle soll diese Zuweisung möglich sein: Wenn

- durch Auslagerungen von Aufgabenbereichen der Stadtverwaltung oder
- durch Ausgliederung eine Änderung des Arbeitsumfanges des durch diese Maßnahme betroffenen Bediensteten erfolgt oder
- der Arbeitsbereich zur Gänze wegfällt und somit eine Neuorganisation des Dienstes erforderlich ist,

soll eine amtswegige Zuweisung für den Dienstgeber möglich sein. Damit soll einerseits die Weiterverwendung der Bediensteten und andererseits eine effiziente Personalführung ermöglicht werden. Diesfalls ist jedoch das Einvernehmen mit der Personalvertretung anzustreben - jedoch nicht herzustellen!

In den Erläuterungen zum Gesetzesentwurf werden unter anderem als Vorteile für den Dienstgeber Einsparungsmöglichkeiten finanzieller Natur genannt: Falls eine Zuweisung gegen Refundierung der Bezüge erfolgt, wird sich durch die Bezugsrefundierung der Nettoaufwand der Stadt Graz aus den Personalkosten verringern. Die Rechte und Pflichten der Bediensteten bleiben gewahrt, ebenso alle bezugs- beziehungsweise besoldungsrechtlichen Bestimmungen. Die Bediensteten würden für die Dauer der Zuweisung im Dienststand der Stadt Graz verbleiben. Nachteile sind selbstverständlich keine genannt. So weit, so gut.

Die im Gesetzesentwurf beschriebenen Anlassfälle können klarer wohl nicht sein. Trotz gegenteiliger Beteuerungen gibt es sie eben, die Intentionen, Leistungen der Daseinsvorsorge möglichst auszugliedern.

Der Punkt auf den es aus der Sicht der KIV/UG ankommt ist, dass mit dem Beschluss dieses Gesetzes zwar die Interessen der derzeit noch aktiven KollegInnen gewahrt bleiben, dass jedoch politisch einer möglichen Ausgliederung oder gar Privatisierung von öffentlichen kommunalen Leistungen Vorschub geleistet wurde und wird.

Spätestens wenn zugewiesene Bedienstete in die Pension wechseln, wird der jeweilige Arbeitsplatz bei der Stadt Graz abgebaut und unwiederbringlich verloren sein. Dies geschieht ganz in Übereinstimmung mit den Liberalisierungs- und Deregulierungs-Bestrebungen innerhalb der EU, welche eben auch fordern, dass lokale öffentliche Leistungen dem Wettbewerb zugeführt werden sollen. Erfolgen jedoch einmal Ausgliederungen oder Privatisierungen, werden funktionierende Strukturen der Daseinsvorsorge der öffentlichen Hand beseitigt. Sollten diese Liberalisierungsexperimente zwecks Marktversagen nicht funktionieren, werden Änderungen beziehungsweise diese Strukturen wieder aufzubauen, nur schwer, oder gar nicht mehr möglich sein.

Diesen ganz offensichtlich geplanten Änderungen, die ein Abgehen von der Erfüllungs- zur Gewährleistungsverantwortung der Kommunen bedeuten würden, müsste daher seitens der Gewerkschaft wohl entschieden entgegengewirkt werden.

Das entspräche ihren ureigensten Aufgaben und Zielen.

Doch leider, (Sie ahnen es schon) die Personalvertretung und damit auch die Gewerkschaft haben diesen Gesetzesentwurf grundsätzlich begrüßt und die Zustimmung einstimmig beschlossen. Nachzutragen ist ein weiteres Phänomen. Auch der Gemeinderatsbeschluss erfolgte einstimmig (SPÖ, ÖVP, FPÖ, GRÜNE, KPÖ).

Bei der erwähnten Bezirkskonferenz, die dem Rückblick und vor allem der Zielsetzungen für die folgende Funktionsperiode dienen sollte, hat die KIV/UG auf dieses Missverhältnis zwischen der (nicht ganz unwesentlichen) Resolution und der Zustimmung zum (nicht ganz unwesentlichen) Zuweisungsgesetz seitens der GdG hingewiesen. Es wurde verlangt, dass die GdG über die Resolution hinaus mit konkreten Maßnahmen, beispielsweise mit einer Kampagne nicht nur ihre Mitglieder, sondern vor allem die BürgerInnen über Sinn und Notwendigkeit von kommunalen Leistungen informieren sollte (Details)

Ergebnis? Erraten, dies wurde als Initiativantrag nicht zugelassen, kam deshalb auch nicht zur Abstimmung. Das alleine hätte die KIV/UG gar nicht so sehr gestört, weil es ja zu erwarten war. Wirklich geschmerzt haben die Reaktionen sämtlicher Präsidiumsmitglieder. Die des Vorsitzenden, der Zentralbetriebsrätin der Bediensteten der Stadtwerke AG und des Landessekretärs der GdG.

Tenor: "Wir tun ja alles für die Bediensteten, in der Mitgliederzeitung wird eh immer gegen Privatisierung geschrieben, und die Kritik an der Zustimmung zum Zuweisungsgesetz können wir nicht verstehen, wo doch die Aktiven eh so abgesichert worden sind ...."

Anspruch und Wirklichkeit, oder besser das was die GdG sagt und das was Sie tut klafft beim zentralen Thema Privatisierung weit auseinander.

Diese kleine Geschichte soll aufzeigen, dass es schlicht und einfach die Pflicht der GdG wäre, ihre Aufgaben aktiv und auch im Sinne ihres gesellschaftspolitischen Anspruches wahrzunehmen. Mit einer derart aktiven Rolle würde die GdG nicht nur die Interessen der derzeitig aktiven und der hoffentlich zukünftig noch vorhandenen Bediensteten der Kommunen und MitgliederInnen der Gewerkschaft vertreten, sondern auch die Interessen der Bürger und Bürgerinnen der Stadt Graz. Dadurch würde sie zum Erreichen der Ziele des ÖGB und unserer Gewerkschaft beitragen. Gelingt Ihr das nicht, wird Sie zum Vollzugsorgan neoliberaler Politik werden, die immer stärker zu werden droht.

Anspruch und Wirklichkeit - in der Gewerkschaft ist noch viel zu tun.

Inhalte einer Informationskampagne

Die GdG, insbesondere auch die Bezirksgruppe Graz, sollte

- über die Notwendigkeit der Beibehaltung und des Ausbaues öffentlicher Leistungen im Sinne des Gemeinwohls seitens der Stadt Graz.
- über die damit verbundene Sicherstellung des Zugangs aller BürgerInnen zu Leistungen im Sinne der Daseinsvorsorge.
- über die Notwendigkeit der Sicherstellung der Sozialpflichtigkeit der Kommune für diese Leistungen gegenüber ihren BürgerInnen.
- über die Notwendigkeit der Wahrung der demokratischen Kontrolle über diese Leistungen und dem damit verbundenen Wahren des Selbstbestimmungsrechtes der Kommune.
- und über die nachteiligen Entwicklungen und Konsequenzen im gegenteiligen Fall
- die Öffentlichkeit und die BürgerInnen informieren.

 

Alternative April 2003