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Alternative Jänner/Feber 2003

 

Zur Nachahmung nicht empfohlen

Eine kritische Betrachtung der Vorschläge der Hartz-Kommission zu "Modernen Dienstleistungen am Arbeitsmarkt".

Von Ilse Löwe-Vogl.

 

Das sogenannte Hartz-Papier sorgte während der vergangenen Monate in Deutschland für einigen Aufruhr. Auch in Österreich wurde es kurz diskutiert, dann öffentlich nicht mehr erwähnt. Einige wesentliche Grundideen dürften jedoch heimischen ArbeitsmarktpolitikerInnen nicht fremd und deswegen zur Nachahmung verlockend sein.

Die neue Leitidee lautet: "Eigenaktivitäten auslösen - Sicherheit einlösen". Diese mehr als trügerische Sicherheit hat ein Ziel: die Arbeitsförderungspolitik im Sinne einer sogenannten aktivierenden Arbeitsmarktpolitik umzubauen. Die Absicht, die dahinter steckt, ist mehr als erschreckend.

Vollmundig erklärt der Bericht der Hartz-Kommission, dass eine Reduzierung der Erwerbslosigkeit um zwei Millionen Menschen bis 2005 eine plausible Zielgröße sei und schlägt dazu dreizehn Module vor. Demgegenüber hat das Institut für Arbeitsmark- und Berufsforschung (IAB) der deutschen Bundesanstalt für Arbeit dargelegt, dass die Gesamtwirkung der dreizehn Module auf Beschäftigung und Erwerbslosigkeit "nicht seriös abgeschätzt" werden könne.

Zunächst hätte aber die Anwendung der Vorschläge dieses Papiers eine Verschärfung der Politik gegenüber Erwerbslosen, also den Druck zur Annahme von bad jobs und unterwertiger Beschäftigung zur Folge. Die Bekämpfung der Erwerbslosen rückt an die Stelle der Bekämpfung der Erwerbslosigkeit.

- "Quick-Vermittlung": Zur Beschleunigung der Vermittlung sollen von Erwerbslosigkeit bedrohte ArbeitnehmerInnen verpflichtet werden, das künftige "JobCenter" bereits am Tag der Kündigung einzuschalten. Erfolgt das nicht, gibt es pauschale Abschläge beim Arbeitslosengeld.
- PersonalServiceAgenturen (Leiharbeit): Erwerbslose werden unter Sanktionsandrohung ("Neue Zumutbarkeit") zur Arbeit in neu zu schaffenden PersonalServiceAgenturen (PSA) verpflichtet. Während der ersten sechs Monate (Probezeit) soll das Nettoentgelt lediglich in Höhe des Arbeitslosengeldes liegen. Für die Betroffenen bedeutet das Pflichtarbeit zum Nulltarif. Die Hartz-Kommission geht darüber hinaus nach Einschätzung des IAB davon aus, dass niedrigere Sondertarife für PSA-Leiharbeit als "tariflich vereinbarter PSA-Lohn" ausgemacht werden. Anspruch auf betriebsübliches Entgelt ist ausdrücklich nur für den Fall der Übernahme in ein reguläres Beschäftigungsverhältnis vorgesehen. Gedacht ist das als ein Instrument, um gegenüber kommerziellen Leiharbeitsfirmen wettbewerbsfähig zu sein. Der Oberhammer: Vorbehaltlich des Abschlusses von Tarifverträgen sollen alle gesetzlichen Beschränkungen von Leiharbeit aufgehoben werden.
- "Ich-AG" und "Familien-AG": Neben der Ausweitung der geringfügigen Beschäftigung soll die "Ich-AG", die durch mitarbeitende Familienmitglieder zur "Familien-AG" wird, einen "neuen Weg zur Bewältigung des Problems der Schwarzarbeit" weisen. Als "Vorstufe einer vollwertigen Selbständigkeit" soll sie Schwarzarbeit von Erwerbslosen legalisieren. Für drei Jahre werden laut Hartz-Papier Zuschüsse in Höhe des Arbeitslosengeldes plus der von der Arbeitsverwaltung entrichteten Sozialversicherungsbeiträge gezahlt. Bis zu einer Verdienstgrenze von fünfundzwanzigtausend Euro soll die Besteuerung auf eine Pauschale in Höhe von zehn Prozent begrenzt bleiben.
Das IAB sieht demgegenüber das wesentliche Problem bei Existenzgründungen durch Erwerbslose bei der mangelnden wirtschaftlichen Tragfähigkeit der Projekte und oft fehlenden Qualifikation, die durch die Subventionierung nicht behoben werden. Verstärkte Kümmerexistenzen und Pleiten und Schulden wären die Folgen.
Darüber hinaus ist der Vorschlag eine ausdrückliche Einladung an Klein- und Handwerksunternehmen statt regulärer ArbeitnehmerInnen künftig "Ich-AGen" zu beschäftigen, mit der eine neue Scheinselbständigkeit gefördert wird.
- Mini-Jobs: Zur Bekämpfung von Schwarzarbeit bei Dienstleistungen in Privathaushalten soll die Geringfügigkeitsgrenze (in Deutschland 325 Euro) auf fünfhundert Euro angehoben und die bisherigen Sozialversicherungsbeiträge von zweiundzwanzig Prozent auf eine Pauschale von zehn Prozent gesetzt werden. Dienstbotenbeschäftigung soll steuerlich wieder absetzbar sein. Zu erwarten sind daher Einnahmeausfälle bei der Sozialversicherung und bei der Besteuerung von Besserverdienenden (Dienstmädchenprivileg)
- "BridgeSystem" und Förderung älterer ArbeitnehmerInnen: Mit dem "BridgeSystem" sollen Erwerbslose ab fünfundfünfzig Jahren auf "eigenen Wunsch" aus dem Arbeitsmarkt entlassen werden. Sie erhalten dazu statt des Arbeitslosengeldes eine kostenneutral errechnete monatliche Leistung. Sinn ist offenbar die Bereinigung der Arbeitslosenstatistik. Insbesondere für Betroffene mit geringeren Rentenansprüchen ist sie wegen der Achtzehn-prozentigen Rentenabschläge eher unattraktiv. Frauen werden davon aus finanziellen Gründen eher keinen Gebrauch machen können.
Die Kritik am "BridgeSystem" macht sich überwiegend daran fest, dass die neue Form des Vorruhestandes den (behaupteten) demografischen Erfordernissen einer weiteren Verlängerung der Lebensarbeitszeit zuwider läuft. Diese Art der Kritik ist jedoch aus sozial- und arbeitsmarktpolitischer Sicht zurückzuweisen. Eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit mindert die Chance auf einen Lebensabend bei voller Gesundheit und behindert den Zugang jüngerer Menschen ins Erwerbsleben.
- AusbildungsZeit-Wertpapier: Zur Finanzierung zusätzlicher Ausbildungsplätze soll das "AusbildungsZeit-Wertpapier" eingeführt werden, das von gemeinnützigen Stiftungen verkauft wird. So könnten z. B. Eltern oder Großeltern das Wertpapier erwerben, um dem Kind oder Enkerl eine Ausbildungsfinanzierung zu sichern. Durch dieses Papier sowie freiwillige Zuschüsse und Spenden wird nach dieser Idee ein Kapitalstock aufgebaut, der die Ausbildungsfinanzierung garantiert.
- Frauenfeindliche Vorschläge: Der Deutsche Juristinnenbund befürchtet in einer Stellungnahme, dass "die Vorschläge nur auf typisch männliche Erwerbsbiografien abzielen und die Frauen Verliererinnen dieser Arbeitsmarktreform sind" (Offener Brief an Hartz vom 5. August 2002). Einzelne Punkte daraus kritisieren insbesondere den kaum verhüllten Widerspruch zu den geltenden gleichstellungsrechtlichen Bestimmungen in der EU (Gender-Mainstreaming) beim Vorschlag der "familienfreundlichen Quick-Vermittlung". Demnach sollen Arbeitslose, die "besondere" Verantwortung für "abhängige betreuungsbedürftige Personen oder Familienangehörige tragen" bei der Vermittlung bevorzugt werden. Neben allein Erziehenden sind dies vor allem meist männliche "Familienernährer". Frauen, die zuvor nicht erwerbstätig waren oder aufgrund eines relativ geringen Erwerbseinkommens nur als "Zuverdienerinnen" gelten, würden bei der Arbeitsvermittlung planmäßig benachteiligt. Weiters würde bei der beabsichtigten Ausweitung der geringfügigen Beschäftigung bei haushaltsnahen Dienstleistungen ein Niedriglohn-Segment erweitert, in dem fast ausschließlich Frauen tätig sind. Kritisiert wird, dass damit Bestrebungen, Arbeitsverhältnisse umzuwandeln (z.B. durch Schaffung eines Dienstleistungspools) konterkariert werden. Die "Ich-AG" als neue Form staatlich geförderter Scheinselbständigkeit, die durch die "Familien-AG" erweitert werden kann, weist wiederum Frauen die Rolle von mitarbeitenden Familienangehörigen (Selbstausbeutung, kein Arbeitnehmerinnenstatus) zu. Die Vorschläge laufen demnach auf eine Zementierung und Verschärfung von geschlechtshierarchischen Strukturen der Erwerbsgesellschaft hinaus und sind mit dem Gleichstellungsziel rechtlich und/oder tatsächlich nicht vereinbar.

Deutlich ist, wohin die generelle Richtung der sogenannten Hartz-Kommission geht: Forcierung eines Systemwechsels, Verschärfung der Politik gegen Erwerbslose, weitere Deregulierung des Beschäftigungssystems, verstärkte Umwidmung der Arbeitsförderung zur Unternehmensförderung, Ausstieg aus der paritätischen Beitragsfinanzierung der Sozialversicherung, Abwendung von der Pflicht der Unternehmen ein ausreichendes und auswahlfähiges Ausbildungsplatzangebot zu gewährleisten.

Kritische Stimmen zum Hartz-Papier wurden in Deutschland kaum veröffentlicht. Fast alle wichtigen Zeitungen und Zeitschriften - auch die früher eher als sozialliberal geltenden - unterstützen die Vorschläge. Alle sind sich einig, dass Deutschland angeblich einen verkrusteten Arbeitsmarkt habe, der dereguliert werden müsse. Auch in den Gewerkschaften gab es kaum Diskussionen darüber. Dort, wo das Thema diskutiert wurde, lehnten GewerkschafterInnen die Vorschläge rundum ab. Nur einige wenige überzeugte SPDlerInnen glauben offenbar ihrer Partei mehr als ihren Gewerkschaften.

In Österreich wurden die Vorschläge der Hartz-Kommission zunächst in den Medien und von PolitikerInnen nicht weiter diskutiert. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass Liberalisierungsvorschläge und damit Verschlechterungen für Erwerbstätige auch in Österreich von interessierter Seite gerne aufgegriffen werden. Wir sollten wieder einmal gewarnt sein.

 

Alternative Jänner/Feber 2003