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Zur Nachahmung nicht empfohlen
Eine kritische Betrachtung der Vorschläge
der Hartz-Kommission zu "Modernen Dienstleistungen am Arbeitsmarkt".
Von Ilse Löwe-Vogl.
Das sogenannte Hartz-Papier sorgte während
der vergangenen Monate in Deutschland für einigen Aufruhr.
Auch in Österreich wurde es kurz diskutiert, dann öffentlich
nicht mehr erwähnt. Einige wesentliche Grundideen dürften
jedoch heimischen ArbeitsmarktpolitikerInnen nicht fremd und deswegen
zur Nachahmung verlockend sein.
Die neue Leitidee lautet: "Eigenaktivitäten auslösen
- Sicherheit einlösen". Diese mehr als trügerische
Sicherheit hat ein Ziel: die Arbeitsförderungspolitik im Sinne
einer sogenannten aktivierenden Arbeitsmarktpolitik umzubauen. Die
Absicht, die dahinter steckt, ist mehr als erschreckend.
Vollmundig erklärt der Bericht der Hartz-Kommission, dass
eine Reduzierung der Erwerbslosigkeit um zwei Millionen Menschen
bis 2005 eine plausible Zielgröße sei und schlägt
dazu dreizehn Module vor. Demgegenüber hat das Institut für
Arbeitsmark- und Berufsforschung (IAB) der deutschen Bundesanstalt
für Arbeit dargelegt, dass die Gesamtwirkung der dreizehn Module
auf Beschäftigung und Erwerbslosigkeit "nicht seriös abgeschätzt"
werden könne.
Zunächst hätte aber die Anwendung der Vorschläge
dieses Papiers eine Verschärfung der Politik gegenüber
Erwerbslosen, also den Druck zur Annahme von bad jobs und unterwertiger
Beschäftigung zur Folge. Die Bekämpfung der Erwerbslosen
rückt an die Stelle der Bekämpfung der Erwerbslosigkeit.
- "Quick-Vermittlung": Zur Beschleunigung der Vermittlung sollen
von Erwerbslosigkeit bedrohte ArbeitnehmerInnen verpflichtet werden,
das künftige "JobCenter" bereits am Tag der Kündigung
einzuschalten. Erfolgt das nicht, gibt es pauschale Abschläge
beim Arbeitslosengeld.
- PersonalServiceAgenturen (Leiharbeit): Erwerbslose werden unter
Sanktionsandrohung ("Neue Zumutbarkeit") zur Arbeit in neu zu schaffenden
PersonalServiceAgenturen (PSA) verpflichtet. Während der ersten
sechs Monate (Probezeit) soll das Nettoentgelt lediglich in Höhe
des Arbeitslosengeldes liegen. Für die Betroffenen bedeutet
das Pflichtarbeit zum Nulltarif. Die Hartz-Kommission geht darüber
hinaus nach Einschätzung des IAB davon aus, dass niedrigere
Sondertarife für PSA-Leiharbeit als "tariflich vereinbarter
PSA-Lohn" ausgemacht werden. Anspruch auf betriebsübliches
Entgelt ist ausdrücklich nur für den Fall der Übernahme
in ein reguläres Beschäftigungsverhältnis vorgesehen.
Gedacht ist das als ein Instrument, um gegenüber kommerziellen
Leiharbeitsfirmen wettbewerbsfähig zu sein. Der Oberhammer:
Vorbehaltlich des Abschlusses von Tarifverträgen sollen alle
gesetzlichen Beschränkungen von Leiharbeit aufgehoben werden.
- "Ich-AG" und "Familien-AG": Neben der Ausweitung der geringfügigen
Beschäftigung soll die "Ich-AG", die durch mitarbeitende Familienmitglieder
zur "Familien-AG" wird, einen "neuen Weg zur Bewältigung des
Problems der Schwarzarbeit" weisen. Als "Vorstufe einer vollwertigen
Selbständigkeit" soll sie Schwarzarbeit von Erwerbslosen legalisieren.
Für drei Jahre werden laut Hartz-Papier Zuschüsse in Höhe
des Arbeitslosengeldes plus der von der Arbeitsverwaltung entrichteten
Sozialversicherungsbeiträge gezahlt. Bis zu einer Verdienstgrenze
von fünfundzwanzigtausend Euro soll die Besteuerung auf eine
Pauschale in Höhe von zehn Prozent begrenzt bleiben.
Das IAB sieht demgegenüber das wesentliche Problem bei Existenzgründungen
durch Erwerbslose bei der mangelnden wirtschaftlichen Tragfähigkeit
der Projekte und oft fehlenden Qualifikation, die durch die Subventionierung
nicht behoben werden. Verstärkte Kümmerexistenzen und
Pleiten und Schulden wären die Folgen.
Darüber hinaus ist der Vorschlag eine ausdrückliche Einladung
an Klein- und Handwerksunternehmen statt regulärer ArbeitnehmerInnen
künftig "Ich-AGen" zu beschäftigen, mit der eine neue
Scheinselbständigkeit gefördert wird.
- Mini-Jobs: Zur Bekämpfung von Schwarzarbeit bei Dienstleistungen
in Privathaushalten soll die Geringfügigkeitsgrenze (in Deutschland
325 Euro) auf fünfhundert Euro angehoben und die bisherigen
Sozialversicherungsbeiträge von zweiundzwanzig Prozent auf
eine Pauschale von zehn Prozent gesetzt werden. Dienstbotenbeschäftigung
soll steuerlich wieder absetzbar sein. Zu erwarten sind daher Einnahmeausfälle
bei der Sozialversicherung und bei der Besteuerung von Besserverdienenden
(Dienstmädchenprivileg)
- "BridgeSystem" und Förderung älterer ArbeitnehmerInnen:
Mit dem "BridgeSystem" sollen Erwerbslose ab fünfundfünfzig
Jahren auf "eigenen Wunsch" aus dem Arbeitsmarkt entlassen werden.
Sie erhalten dazu statt des Arbeitslosengeldes eine kostenneutral
errechnete monatliche Leistung. Sinn ist offenbar die Bereinigung
der Arbeitslosenstatistik. Insbesondere für Betroffene mit
geringeren Rentenansprüchen ist sie wegen der Achtzehn-prozentigen
Rentenabschläge eher unattraktiv. Frauen werden davon aus finanziellen
Gründen eher keinen Gebrauch machen können.
Die Kritik am "BridgeSystem" macht sich überwiegend daran fest,
dass die neue Form des Vorruhestandes den (behaupteten) demografischen
Erfordernissen einer weiteren Verlängerung der Lebensarbeitszeit
zuwider läuft. Diese Art der Kritik ist jedoch aus sozial-
und arbeitsmarktpolitischer Sicht zurückzuweisen. Eine Verlängerung
der Lebensarbeitszeit mindert die Chance auf einen Lebensabend bei
voller Gesundheit und behindert den Zugang jüngerer Menschen
ins Erwerbsleben.
- AusbildungsZeit-Wertpapier: Zur Finanzierung zusätzlicher
Ausbildungsplätze soll das "AusbildungsZeit-Wertpapier" eingeführt
werden, das von gemeinnützigen Stiftungen verkauft wird. So
könnten z. B. Eltern oder Großeltern das Wertpapier erwerben,
um dem Kind oder Enkerl eine Ausbildungsfinanzierung zu sichern.
Durch dieses Papier sowie freiwillige Zuschüsse und Spenden
wird nach dieser Idee ein Kapitalstock aufgebaut, der die Ausbildungsfinanzierung
garantiert.
- Frauenfeindliche Vorschläge: Der Deutsche Juristinnenbund
befürchtet in einer Stellungnahme, dass "die Vorschläge
nur auf typisch männliche Erwerbsbiografien abzielen und die
Frauen Verliererinnen dieser Arbeitsmarktreform sind" (Offener Brief
an Hartz vom 5. August 2002). Einzelne Punkte daraus kritisieren
insbesondere den kaum verhüllten Widerspruch zu den geltenden
gleichstellungsrechtlichen Bestimmungen in der EU (Gender-Mainstreaming)
beim Vorschlag der "familienfreundlichen Quick-Vermittlung". Demnach
sollen Arbeitslose, die "besondere" Verantwortung für "abhängige
betreuungsbedürftige Personen oder Familienangehörige
tragen" bei der Vermittlung bevorzugt werden. Neben allein Erziehenden
sind dies vor allem meist männliche "Familienernährer".
Frauen, die zuvor nicht erwerbstätig waren oder aufgrund eines
relativ geringen Erwerbseinkommens nur als "Zuverdienerinnen" gelten,
würden bei der Arbeitsvermittlung planmäßig benachteiligt.
Weiters würde bei der beabsichtigten Ausweitung der geringfügigen
Beschäftigung bei haushaltsnahen Dienstleistungen ein Niedriglohn-Segment
erweitert, in dem fast ausschließlich Frauen tätig sind.
Kritisiert wird, dass damit Bestrebungen, Arbeitsverhältnisse
umzuwandeln (z.B. durch Schaffung eines Dienstleistungspools) konterkariert
werden. Die "Ich-AG" als neue Form staatlich geförderter Scheinselbständigkeit,
die durch die "Familien-AG" erweitert werden kann, weist wiederum
Frauen die Rolle von mitarbeitenden Familienangehörigen (Selbstausbeutung,
kein Arbeitnehmerinnenstatus) zu. Die Vorschläge laufen demnach
auf eine Zementierung und Verschärfung von geschlechtshierarchischen
Strukturen der Erwerbsgesellschaft hinaus und sind mit dem Gleichstellungsziel
rechtlich und/oder tatsächlich nicht vereinbar.
Deutlich ist, wohin die generelle Richtung der sogenannten Hartz-Kommission
geht: Forcierung eines Systemwechsels, Verschärfung der Politik
gegen Erwerbslose, weitere Deregulierung des Beschäftigungssystems,
verstärkte Umwidmung der Arbeitsförderung zur Unternehmensförderung,
Ausstieg aus der paritätischen Beitragsfinanzierung der Sozialversicherung,
Abwendung von der Pflicht der Unternehmen ein ausreichendes und
auswahlfähiges Ausbildungsplatzangebot zu gewährleisten.
Kritische Stimmen zum Hartz-Papier wurden in Deutschland kaum veröffentlicht.
Fast alle wichtigen Zeitungen und Zeitschriften - auch die früher
eher als sozialliberal geltenden - unterstützen die Vorschläge.
Alle sind sich einig, dass Deutschland angeblich einen verkrusteten
Arbeitsmarkt habe, der dereguliert werden müsse. Auch in den
Gewerkschaften gab es kaum Diskussionen darüber. Dort, wo das
Thema diskutiert wurde, lehnten GewerkschafterInnen die Vorschläge
rundum ab. Nur einige wenige überzeugte SPDlerInnen glauben
offenbar ihrer Partei mehr als ihren Gewerkschaften.
In Österreich wurden die Vorschläge der Hartz-Kommission
zunächst in den Medien und von PolitikerInnen nicht weiter
diskutiert. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass Liberalisierungsvorschläge
und damit Verschlechterungen für Erwerbstätige auch in
Österreich von interessierter Seite gerne aufgegriffen werden.
Wir sollten wieder einmal gewarnt sein.
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