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"An die künftige Bundesregierung ..."
Am 22. Oktober 2002 präsentierte der ÖGB
seinen Forderungskatalog an eine künftige österreichische
Bundesregierung. Visionäre Forderungen finden sich darin kaum,
vielmehr ist das Papier vorsichtig und zurückhaltend formuliert.
Es entsteht der Eindruck, dass es sich der ÖGB mit niemandem
verscherzen will.
Von Markus Koza.
Verzetnitsch und Leitl schütteln Hände
(ihre in diesem Fall), Verzetnitsch und Leitl grinsen gemeinsam
in die Kameras, Verzetnitsch und Leitl loben die gut funktionierende
"Sozialpartnerschaft", Verzetnitsch und Leitl könnens
scheinbar schon gar nicht mehr erwarten wieder im gemeinsamen Regierungsboot
zu sitzen. Wie oft haben wir uns nicht über solche Bilder geärgert,
und nicht nur wir, sondern auch viele in den Teilgewerkschaften,
selbst aufrechte SozialdemokratInnen, die genug vom sozialpartnerschaftlichen
Kuschelkurs hatten, wo eigentlich Konfrontation angesagt gewesen
wäre. Kopfschütteln herrschte auch in den Reihen der UG-Delegierten
als im Rahmen der Abschlussveranstaltung zum "Startschuss Zukunft"
des ÖGB die Ergebnisse der inhaltlichen Gruppen zu einzelnen
gewerkschaftspolitischen Themen präsentiert wurden: viel Innovatives,
Zukunftsorientiertes, gar Visionäres war da nicht mehr übriggeblieben.
So standen im Zusammenhang mit der EU-Erweiterung weniger offensive
Forderungen an EU und Regierung, die ein soziales und demokratisches
Zusammenwachsen im Interesse der unselbständig Beschäftigten
in Ost und West garantieren würden, im Mittelpunkt, als Ängste
und Befürchtungen vor zu erwartenden Migrationsströmen.
Da konnte auch das gute Abschlussreferat des ÖGB-Präsidenten
zum Thema GATS nichts mehr ändern - für uns als Unabhängige
GewerkschafterInnen waren die Ergebnisse enttäuschend.
EU-Erweiterung
Nun liegt das "ÖGB-Memorandum an die künftige Bundesregierung"
vor, ein breiter Forderungskatalog, der die Europapolitik, die Wirtschaftspolitik,
die Sozialpolitik, die Bildungspolitik sowie die Themenbereiche
Humanisierung, Technologie und Umwelt mehr oder weniger umfasst.
Das Memorandum ist dahingehend bemerkenswert, da es einerseits Positionen
umfasst, deren Urheberschaft wohl eher im Bereich des auch inhaltlich
neue Wege bestreitenden neuen Gewerkschaftsblocks rund um GPA und
GMT zu verorten ist, andererseits bekannte ÖGB-Positionen darin
zu finden sind, die eigentlich schon als überkommen angesehen
wurden: auffälligstes Beispiel für eine eher fortschrittliche
Positionierung ist etwa der Forderungskatalog zur EU-Erweiterung:
dass "von der EU-Kommission und den europäischen Regierungen
(inklusive der österreichischen Bundesregierung) ... die sozialen
Auswirkungen der Erweiterung bisher zu wenig beachtet wurden" stimmt.
Der ÖGB findet bisher in der Öffentlichkeit kaum vernommene
solidarische Worte: "Die prognostizierten Wirtschaftszuwächse
müssen sowohl derzeitigen wie zukünftigen Mitgliedsländern
der EU als auch den ArbeitnehmerInnen sozial ausgewogen zugute kommen."
Der ÖGB kommt in seinem Forderungspapier zur EU-Erweiterung
dieses Mal praktisch ohne Angstszenarien aus. Vielmehr fordert er
eine arbeitsmarktpolitische Offensive in den Grenzregionen, den
Ballungszentren sowie einen "Marshall-Plan" für die Erweiterungsländer:
"Für die EU-Erweiterung gilt ebenso wie für die Schaffung
der Wirtschafts- und Währungsunion, dass Vollbeschäftigung,
Bildung und Soziales zentrale Themen sein müssen." Die "Soziale
Dimension muss in den Beitrittsverhandlungen stärker berücksichtigt
werden", eine "Beschäftigungs- und Sozialunion" in der EU geschaffen
werden. Der ÖGB fordert von der nächsten Regierung mehr
Aktivitäten auf europäischer Ebene, die europäische
Einigung sozial und ökologisch zu gestalten. Er fordert Schritte,
die eine Verankerung des europäischen Sozialmodells in den
EU-Verträgen zum Ziel haben, die Erweiterung der europäischen
Grundrechtscharta um soziale Grundrechte, eine Neuorientierung der
europäischen Wirtschaftspolitik, eine Ökologisierung der
Steuersysteme sowie die Einführung einer Tobin-Tax.
Wirtschaftspolitik
Weitaus defensiver hingegen ist der ÖGB - und hier scheint
sich dann wohl eher die traditionell sozialpartnerschaftliche Linie
durchgesetzt zu haben - wenn es um die künftige Gestaltung
des österreichischen Steuersystems geht. "Wirtschaft ankurbeln
- Beschäftigung sichern" lautet die mitreißende Überschrift,
was folgt ist dementsprechend flach. Steuerliche Sofortmaßnahmen
die seitens des ÖGB gefordert werden sind lediglich Steuersenkungen
für kleine und mittlere Einkommen (Steuerfreiheit bis 1126
Euro monatlich). Keine Rede von einer Beendigung des Stiftungsunwesens,
nichts zu Vermögens- und Kapitalbesteuerung, die Ökologisierung
des österreichischen Steuersystems ist überhaupt kein
Thema. Da verweist frau/man lieber auf das ferne Europa, wo eine
künftige Regierung aktiv werden soll. Da ist dann manchen im
ÖGB wohl doch der Leitl näher als die Leut, wollen
einige den alten Sozialpartner nicht verärgern, will man doch
schließlich zurück in die gute alte Zeit der großen
Koalition. Im Bereich der Infrastrukturmaßnahmen fordert der
ÖGB eine Aufstockung der Mittel für öffentliche Infrastrukturen
wobei nicht klar ist, ob dem Ausbau der Schiene oder der Straße
oberste Priorität eingeräumt werden soll. Dagegen ist
es durchaus lobenswert, dass auch die Gewerkschaften Umwelttechnologien,
Umweltdienstleistungen und den Umstieg auf erneuerbare Energien
gefördert sehen wollen. Übrigens die einzigen umweltpolitischen
Forderungen mit unmittelbarem Österreichbezug die im ÖGB-Memorandum
zu finden sind.
Hinsichtlich der öffentlichen Dienstleistungen und Betriebe
fordert der ÖGB einen Privatisierungs- und Liberalisierungsstopp.
Hinsichtlich des GATS verlangt der ÖGB von einer künftigen
Regierung den "Stopp der laufenden ... Verhandlungen und eine Evaluierung
der bisher im Rahmen der WTO erfolgten Liberalisierungsschritte
im Hinblick auf die Auswirkungen auf die Sozial- und Gesundheitsgesetzgebung
sowie öffentliche Dienste und Infrastruktur." Außerdem
fordert der Gewerkschaftsbund, dass so verhandelt werden muss, "dass
auch in Zukunft elementare öffentliche Dienstleistungen wie
Bildung, Gesundheitswesen, Sozialversicherungsbereich, Wasser, kommunale
Dienstleistungen, öffentlicher Wohnbau oder öffentlicher
Verkehr von der Liberalisierungs- bzw. Privatisierungsverpflichtung
ausgenommen sind." Auf EU-Ebene ruft der ÖGB die künftige
Regierung auf "sich im Rahmen der europäischen Rechtssetzung
für die Handlungsfähigkeit der öffentlichen Dienste
und gegen den Zwang zur Liberalisierung und Privatisierung dieser
Dienste einzusetzen." Es gibt auch ein Bekenntnis zum öffentlich-rechtlichen
Dienstverhältnis: "Ein wesentlicher Faktor für die Standortqualität
Österreichs ist der international anerkannte öffentliche
Dienst. Deshalb muss klargestellt werden, dass öffentliche
Dienste in funktional begründeten Fällen auch öffentlich
rechtliche Beschäftigungsverhältnisse erfordern." Mit
diesen Forderungen übernimmt der ÖGB Positionen der globalisierungskritischen
Bewegungen. Durchaus begrüßenswert.
Sozialpolitik,
ArbeitnehmerInnenrechte
Ein besonderes Augenmerk widmet der ÖGB der Arbeitsmarktpolitik.
Zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie fordert er die
"flächendeckende deutliche Verbesserung bei der außerhäuslichen
Kinderbetreuung", die Erhöhung der Arbeitsplatzqualität
sowie eine Weiterentwicklung der aktiven Arbeitsmarktpolitik. Eine
künftige Regierung fordert der ÖGB auf, die Mittel der
Arbeitsmarktpolitik tatsächlich für arbeitsmarktpolitische
Maßnahmen zu verwenden, die Zweckentfremdung der Beiträge
zur Arbeitslosenversicherung - etwa zum Stopfen von Budgetlöchern
- zu beenden. Die "Neuorientierung der Fremdenrechts- und Ausländerbeschäftigungspolitik"
lässt den ÖGB jedoch alt aussehen. Hier dominieren nach
wie vor Positionen der "Betonfraktion", viele Teilgewerkschaften
sind da schon um einiges weiter. Der ÖGB fordert zwar ausdrücklich
die "sofortige und uneingeschränkte Umsetzung des passiven
Wahlrechts zum Betriebsrat/Betriebsrätin für Nicht-EWR-BürgerInnen",
zu einem klaren "wer hier legal lebt, soll auch legal arbeiten können"
- ohnehin keine Forderung die besonders radikal wäre - lässt
sich der ÖGB nach wie vor nicht hinreißen. Von einer
Legalisierungskampagne für illegalisiert hier lebende Menschen
als einem zentralen Eckpunkt zur Bekämpfung "organisierten
Schwarzunternehmertums" und damit verbundener Rechtlosigkeit und
Ausbeutung der betroffenen Illegalisierten ganz zu schweigen. Der
ÖGB will "legal zugewanderten ArbeitnehmerInnen und ihren Familienangehörigen"
lediglich eine "umfassende Integrationsperspektive eröffnen".
Was das heißen soll, wird nicht näher erklärt. Die
Saisonierregelung wird zwar abgelehnt, zum "Integrationsvertrag"
fehlt jedoch eine klare und eindeutige Stellungnahme, die nur "Zurücknahme"
heißen kann.
Begrüßenswerter ist da schon das Forderungspaket zu
atypisch Beschäftigten. So fordert der ÖGB eine Neufassung
des ArbeitnehmerInnenbegriffs "um jene, die nicht alle Kriterien
der ArbeitnehmerInneneigenschaft erfüllen, auch ins Arbeitsrecht,
in die Kollektivverträge einzubinden." Des weiteren verlangt
er von einer neuen Regierung die "Ausweitung des sozialversicherungsrechtlichen
Schutzes - vor allem in Hinblick auf Arbeitslosenversicherung und
Geldleistungen der Krankenversicherung - für die Neuen Selbständigen
und die Freien DienstnehmerInnen im Rahmen einer Pflichtversicherung."
Im Bereich der Arbeitsverfassung will der ÖGB die "Einbeziehung
von atypischen Beschäftigungsverhältnissen in die betriebliche
Interessenvertretungen." Atypisierung ist oft genug "Flucht aus
dem Arbeitsrecht", die es einzudämmen gilt. Es sei darauf zu
achten, "dass diese Arbeitsformen Ausnahme bleiben und nicht zur
Regel werden." Nicht Durchringen konnte sich der ÖGB hinsichtlich
der Einforderung einer umfassenden bedarfsorientierten Grundsicherung.
Diese fordert er zwar für "ältere Menschen ohne Pensionsanspruch"
ein, auch will der ÖGB deutliche Verbesserung im Bereich der
Arbeitslosenversicherung und der Notstandshilfe (Erhöhung Arbeitslosengeld
und Notstandshilfe, Rücknahme der Leistungskürzungen,
Reformen der Notstandshilfe in Richtung eigenständiger Anspruch,
Mindestarbeitslosengeld in Höhe des Ausgleichzulagenrichtsatzes)
sowie im Bereich der Sozialhilfe (bundeseinheitliche existenzsichernde
Richtsatzhöhe) von einer neuen Regierung verwirklicht wissen.
Auch kann die Forderung nach "verbesserter Existenzsicherung von
ArbeitnehmerInnen mit zunehmend flexibilisierten Beschäftigungsverläufen"
durchaus als Schritt in Richtung Grundsicherung verstanden werden.
Die ausdrücklicher Forderung danach - wie sie etwa seitens
der GPA bereits besteht - fehlt allerdings. Grundsicherung ist auch
mehr als reine Armutssicherung: in grünen Konzepten gilt sie
insbesondere auch der Absicherung individueller Formen der Unterbrechung
der Erwerbsarbeitsphase wie Sabbaticals, Bildungskarenzen oder ähnlichem.
Diese Aspekte fehlen im ÖGB-Papier vollkommen, wie überhaupt
das Thema Arbeitszeitverkürzung - sowohl individuell als auch
kollektiv - über prinzipielle Lippenbekenntnisse nicht hinausgeht.
Kein Wort zum Thema Überstunden, nichts zu einer Forderung
nach gesetzlicher Arbeitszeitverkürzung. Lediglich eine Anpassung
der Arbeitszeit an die persönlichen Bedürfnisse der ArbeitnehmerInnen
wird gefordert - Modelle dazu werden nicht präsentiert. Sehr
zurückhaltend.
Sozialversicherungen
Der ÖGB fordert die Einführung der Wertschöpfungsabgabe,
die Beibehaltung und Sicherung des Umlagesystems im Pensionssystem
("Pensionsansprüche dürfen nicht zum Spielball der Kapitalmärkte
werden"), sowie die Beibehaltung und solidarische Finanzierung des
Gesundheitssystems, fordert die Beibehaltung der Pflichtversicherung.
Soziale Grundrechte sollen in der Österreichischen Verfassung
verankert werden, auch das "Sozialversicherungsprinzip", damit "die
Pflichtversicherung nicht durch die Versicherungspflicht ersetzt
wird." Zur Sicherung der Finanzierung der Sozialsysteme fordert
der ÖGB neben der Wertschöpfungsabgabe beschäftigungspolitische
Maßnahmen, die letztlich zu Vollbeschäftigung führen
sollen, neue Selbstbehalte lehnt der ÖGB ab, Selbstbehaltesysteme
sollen generell auf ihre Zweckmäßigkeit und soziale Verträglichkeit
überprüft, die Ambulanzgebühren (ebenso wie die Besteuerung
der Unfallrenten und die Studiengebühren) abgeschafft werden.
Ein eigenes Kapitel widmet der ÖGB auch der Selbstverwaltung
der Sozialversicherungsträger. Die Selbstverwaltung, wie sie
vor der 58. ASVG-Novelle bestand, ist wieder herzustellen. Selbstverwaltung
wird vom ÖGB - wie nicht anders zu erwarten - als Verwaltung
der Sozialversicherungen durch die Sozialpartner verstanden. Eine
Direktwahl der VertreterInnen der Sozialversicherten, wie sie etwa
im Wahlprogramm der Grünen gefordert wird, oder andere Ansätze
zu einer stärkeren Demokratisierung der Sozialversicherung
(etwa Einbindung von Interessensgruppen wie Arbeitslosen-, Frauen-
oder PatientInneninitiativen) finden sich im Forderungspapier des
ÖGB nicht. Nicht gerade innovativ.
Mitbestimmung
Die "Aktion Fairness", die völlige Gleichstellung von ArbeiterInnen
und Angestellten soll endlich verwirklicht werden. Gleichzeitig
fordert der ÖGB eine Weiterentwicklung des Arbeitsverfassungsgesetzes,
also den Ausbau der betrieblichen Mitbestimmung: "Es ist ... auf
allen Ebenen der ArbeitnehmerInnenvertretung - vom Betrieb über
das Unternehmen bis hin zum international agierenden Konzern - eine
substantielle Weiterentwicklung der Mitwirkungsvertretung der Belegschaftsvertretung
notwendig, die mit der wirtschaftlichen und unternehmensorganisatorischen
Dynamik Schritt halten kann." Dabei soll auch der geschlechtsspezifische
Focus geschärft werden: so fordert der ÖGB erzwingbare
Betriebsvereinbarungen für betriebliche Frauenförderungsprogramme
sowie die "Aufnahme von Regelungen in die Kollektivverträge,
durch die de facto die Gleichbehandlung von Frauen und Männern
gefördert wird". Wie bereits erwähnt, soll endlich das
passive Wahlrecht für Nicht-EWR-BürgerInnen durchgesetzt
werden und auch atypisch Beschäftigte in die betrieblichen
Interessensvertretungen einbezogen werden. Wirtschaftliche Informations-,
Interventions- und Beratungsrechte sollen erweitert, die Betriebsratswahlen
erleichtert und die Zahlen für die Freistellung von Betriebsratsmitgliedern
gesenkt werden. Den Gewerkschaften soll ein "Zugangs- und Initialrecht
zu jedem Betrieb ohne weitere Voraussetzungen" garantiert werden,
die Regelungsbefugnisse des Kollektivvertrages, "insbesondere hinsichtlich
der Regelungen über den Ausbau der betrieblichen Mitbestimmung"
erweitert werden. Was im Forderungspapier des ÖGB fehlt, ist
die Stärkung der Rechte der einzelnen ArbeitnehmerInnen im
Betrieb ("BürgerInnenrechte im Betrieb"), etwa individuelle
Rechte auf Information, das Recht auf freie Meinungsäußerung
und Stellungnahme zu Fragen der Arbeitsorganisation bis hin zur
Unternehmenspolitik, das Recht auf Arbeitsverweigerung im Konfliktfall
usw.
Was bleibt aus alternativgewerkschaftlicher Sicht? In der Migrationspolitik
ist der Forderungskatalog feig und defensiv, in der Verteilungspolitik
zu wenig offensiv, in Fragen der Mitbestimmung zu wenig weitreichend,
in der Ökologiepolitik - positiv gesagt - sehr zurückhaltend.
Ein Forderungskatalog der jedenfalls ergänzungsbedürftig
ist und dem es an politischem Biss fehlt. Darüber können
auch positive Ansätze wie die Forderungen hinsichtlich atypisch
Beschäftigter und des GATS nicht hinwegtäuschen. Dennoch
würde selbst schon eine teilweise Verwirklichung des Forderungskatalogs
die Situation der unselbständig Beschäftigten deutlich
verbessern. Die zentrale Frage wird ohnedies sein, welche künftige
Regierung der Adressat dieser Forderungen sein wird. Letztlich wird
ohnehin alles davon abhängig sein, ob es den Gewerkschaften
gelingen wird, bzw. ob sie überhaupt Willens sind, ihren Forderungen
auch Nachdruck zu verleihen. Denn sich darauf zu verlassen, dass
es eine mögliche, fortschrittliche Parlamentsmehrheit schon
richten wird ist wohl zu wenig. Denn gerade die muss frau/mann immer
wieder daran erinnern, wofür sie eigentlich stehen sollten.
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