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Alternative November 2002

 

"An die künftige Bundesregierung ..."

Am 22. Oktober 2002 präsentierte der ÖGB seinen Forderungskatalog an eine künftige österreichische Bundesregierung. Visionäre Forderungen finden sich darin kaum, vielmehr ist das Papier vorsichtig und zurückhaltend formuliert. Es entsteht der Eindruck, dass es sich der ÖGB mit niemandem verscherzen will.

Von Markus Koza.

 

Verzetnitsch und Leitl schütteln Hände (ihre in diesem Fall), Verzetnitsch und Leitl grinsen gemeinsam in die Kameras, Verzetnitsch und Leitl loben die gut funktionierende "Sozialpartnerschaft", Verzetnitsch und Leitl können’s scheinbar schon gar nicht mehr erwarten wieder im gemeinsamen Regierungsboot zu sitzen. Wie oft haben wir uns nicht über solche Bilder geärgert, und nicht nur wir, sondern auch viele in den Teilgewerkschaften, selbst aufrechte SozialdemokratInnen, die genug vom sozialpartnerschaftlichen Kuschelkurs hatten, wo eigentlich Konfrontation angesagt gewesen wäre. Kopfschütteln herrschte auch in den Reihen der UG-Delegierten als im Rahmen der Abschlussveranstaltung zum "Startschuss Zukunft" des ÖGB die Ergebnisse der inhaltlichen Gruppen zu einzelnen gewerkschaftspolitischen Themen präsentiert wurden: viel Innovatives, Zukunftsorientiertes, gar Visionäres war da nicht mehr übriggeblieben. So standen im Zusammenhang mit der EU-Erweiterung weniger offensive Forderungen an EU und Regierung, die ein soziales und demokratisches Zusammenwachsen im Interesse der unselbständig Beschäftigten in Ost und West garantieren würden, im Mittelpunkt, als Ängste und Befürchtungen vor zu erwartenden Migrationsströmen. Da konnte auch das gute Abschlussreferat des ÖGB-Präsidenten zum Thema GATS nichts mehr ändern - für uns als Unabhängige GewerkschafterInnen waren die Ergebnisse enttäuschend.

EU-Erweiterung

Nun liegt das "ÖGB-Memorandum an die künftige Bundesregierung" vor, ein breiter Forderungskatalog, der die Europapolitik, die Wirtschaftspolitik, die Sozialpolitik, die Bildungspolitik sowie die Themenbereiche Humanisierung, Technologie und Umwelt mehr oder weniger umfasst. Das Memorandum ist dahingehend bemerkenswert, da es einerseits Positionen umfasst, deren Urheberschaft wohl eher im Bereich des auch inhaltlich neue Wege bestreitenden neuen Gewerkschaftsblocks rund um GPA und GMT zu verorten ist, andererseits bekannte ÖGB-Positionen darin zu finden sind, die eigentlich schon als überkommen angesehen wurden: auffälligstes Beispiel für eine eher fortschrittliche Positionierung ist etwa der Forderungskatalog zur EU-Erweiterung: dass "von der EU-Kommission und den europäischen Regierungen (inklusive der österreichischen Bundesregierung) ... die sozialen Auswirkungen der Erweiterung bisher zu wenig beachtet wurden" stimmt. Der ÖGB findet bisher in der Öffentlichkeit kaum vernommene solidarische Worte: "Die prognostizierten Wirtschaftszuwächse müssen sowohl derzeitigen wie zukünftigen Mitgliedsländern der EU als auch den ArbeitnehmerInnen sozial ausgewogen zugute kommen." Der ÖGB kommt in seinem Forderungspapier zur EU-Erweiterung dieses Mal praktisch ohne Angstszenarien aus. Vielmehr fordert er eine arbeitsmarktpolitische Offensive in den Grenzregionen, den Ballungszentren sowie einen "Marshall-Plan" für die Erweiterungsländer: "Für die EU-Erweiterung gilt ebenso wie für die Schaffung der Wirtschafts- und Währungsunion, dass Vollbeschäftigung, Bildung und Soziales zentrale Themen sein müssen." Die "Soziale Dimension muss in den Beitrittsverhandlungen stärker berücksichtigt werden", eine "Beschäftigungs- und Sozialunion" in der EU geschaffen werden. Der ÖGB fordert von der nächsten Regierung mehr Aktivitäten auf europäischer Ebene, die europäische Einigung sozial und ökologisch zu gestalten. Er fordert Schritte, die eine Verankerung des europäischen Sozialmodells in den EU-Verträgen zum Ziel haben, die Erweiterung der europäischen Grundrechtscharta um soziale Grundrechte, eine Neuorientierung der europäischen Wirtschaftspolitik, eine Ökologisierung der Steuersysteme sowie die Einführung einer Tobin-Tax.

Wirtschaftspolitik

Weitaus defensiver hingegen ist der ÖGB - und hier scheint sich dann wohl eher die traditionell sozialpartnerschaftliche Linie durchgesetzt zu haben - wenn es um die künftige Gestaltung des österreichischen Steuersystems geht. "Wirtschaft ankurbeln - Beschäftigung sichern" lautet die mitreißende Überschrift, was folgt ist dementsprechend flach. Steuerliche Sofortmaßnahmen die seitens des ÖGB gefordert werden sind lediglich Steuersenkungen für kleine und mittlere Einkommen (Steuerfreiheit bis 1126 Euro monatlich). Keine Rede von einer Beendigung des Stiftungsunwesens, nichts zu Vermögens- und Kapitalbesteuerung, die Ökologisierung des österreichischen Steuersystems ist überhaupt kein Thema. Da verweist frau/man lieber auf das ferne Europa, wo eine künftige Regierung aktiv werden soll. Da ist dann manchen im ÖGB wohl doch der Leitl näher als die Leut’, wollen einige den alten Sozialpartner nicht verärgern, will man doch schließlich zurück in die gute alte Zeit der großen Koalition. Im Bereich der Infrastrukturmaßnahmen fordert der ÖGB eine Aufstockung der Mittel für öffentliche Infrastrukturen wobei nicht klar ist, ob dem Ausbau der Schiene oder der Straße oberste Priorität eingeräumt werden soll. Dagegen ist es durchaus lobenswert, dass auch die Gewerkschaften Umwelttechnologien, Umweltdienstleistungen und den Umstieg auf erneuerbare Energien gefördert sehen wollen. Übrigens die einzigen umweltpolitischen Forderungen mit unmittelbarem Österreichbezug die im ÖGB-Memorandum zu finden sind.

Hinsichtlich der öffentlichen Dienstleistungen und Betriebe fordert der ÖGB einen Privatisierungs- und Liberalisierungsstopp. Hinsichtlich des GATS verlangt der ÖGB von einer künftigen Regierung den "Stopp der laufenden ... Verhandlungen und eine Evaluierung der bisher im Rahmen der WTO erfolgten Liberalisierungsschritte im Hinblick auf die Auswirkungen auf die Sozial- und Gesundheitsgesetzgebung sowie öffentliche Dienste und Infrastruktur." Außerdem fordert der Gewerkschaftsbund, dass so verhandelt werden muss, "dass auch in Zukunft elementare öffentliche Dienstleistungen wie Bildung, Gesundheitswesen, Sozialversicherungsbereich, Wasser, kommunale Dienstleistungen, öffentlicher Wohnbau oder öffentlicher Verkehr von der Liberalisierungs- bzw. Privatisierungsverpflichtung ausgenommen sind." Auf EU-Ebene ruft der ÖGB die künftige Regierung auf "sich im Rahmen der europäischen Rechtssetzung für die Handlungsfähigkeit der öffentlichen Dienste und gegen den Zwang zur Liberalisierung und Privatisierung dieser Dienste einzusetzen." Es gibt auch ein Bekenntnis zum öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis: "Ein wesentlicher Faktor für die Standortqualität Österreichs ist der international anerkannte öffentliche Dienst. Deshalb muss klargestellt werden, dass öffentliche Dienste in funktional begründeten Fällen auch öffentlich rechtliche Beschäftigungsverhältnisse erfordern." Mit diesen Forderungen übernimmt der ÖGB Positionen der globalisierungskritischen Bewegungen. Durchaus begrüßenswert.

Sozialpolitik,
ArbeitnehmerInnenrechte

Ein besonderes Augenmerk widmet der ÖGB der Arbeitsmarktpolitik. Zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie fordert er die "flächendeckende deutliche Verbesserung bei der außerhäuslichen Kinderbetreuung", die Erhöhung der Arbeitsplatzqualität sowie eine Weiterentwicklung der aktiven Arbeitsmarktpolitik. Eine künftige Regierung fordert der ÖGB auf, die Mittel der Arbeitsmarktpolitik tatsächlich für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen zu verwenden, die Zweckentfremdung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung - etwa zum Stopfen von Budgetlöchern - zu beenden. Die "Neuorientierung der Fremdenrechts- und Ausländerbeschäftigungspolitik" lässt den ÖGB jedoch alt aussehen. Hier dominieren nach wie vor Positionen der "Betonfraktion", viele Teilgewerkschaften sind da schon um einiges weiter. Der ÖGB fordert zwar ausdrücklich die "sofortige und uneingeschränkte Umsetzung des passiven Wahlrechts zum Betriebsrat/Betriebsrätin für Nicht-EWR-BürgerInnen", zu einem klaren "wer hier legal lebt, soll auch legal arbeiten können" - ohnehin keine Forderung die besonders radikal wäre - lässt sich der ÖGB nach wie vor nicht hinreißen. Von einer Legalisierungskampagne für illegalisiert hier lebende Menschen als einem zentralen Eckpunkt zur Bekämpfung "organisierten Schwarzunternehmertums" und damit verbundener Rechtlosigkeit und Ausbeutung der betroffenen Illegalisierten ganz zu schweigen. Der ÖGB will "legal zugewanderten ArbeitnehmerInnen und ihren Familienangehörigen" lediglich eine "umfassende Integrationsperspektive eröffnen". Was das heißen soll, wird nicht näher erklärt. Die Saisonierregelung wird zwar abgelehnt, zum "Integrationsvertrag" fehlt jedoch eine klare und eindeutige Stellungnahme, die nur "Zurücknahme" heißen kann.

Begrüßenswerter ist da schon das Forderungspaket zu atypisch Beschäftigten. So fordert der ÖGB eine Neufassung des ArbeitnehmerInnenbegriffs "um jene, die nicht alle Kriterien der ArbeitnehmerInneneigenschaft erfüllen, auch ins Arbeitsrecht, in die Kollektivverträge einzubinden." Des weiteren verlangt er von einer neuen Regierung die "Ausweitung des sozialversicherungsrechtlichen Schutzes - vor allem in Hinblick auf Arbeitslosenversicherung und Geldleistungen der Krankenversicherung - für die Neuen Selbständigen und die Freien DienstnehmerInnen im Rahmen einer Pflichtversicherung." Im Bereich der Arbeitsverfassung will der ÖGB die "Einbeziehung von atypischen Beschäftigungsverhältnissen in die betriebliche Interessenvertretungen." Atypisierung ist oft genug "Flucht aus dem Arbeitsrecht", die es einzudämmen gilt. Es sei darauf zu achten, "dass diese Arbeitsformen Ausnahme bleiben und nicht zur Regel werden." Nicht Durchringen konnte sich der ÖGB hinsichtlich der Einforderung einer umfassenden bedarfsorientierten Grundsicherung. Diese fordert er zwar für "ältere Menschen ohne Pensionsanspruch" ein, auch will der ÖGB deutliche Verbesserung im Bereich der Arbeitslosenversicherung und der Notstandshilfe (Erhöhung Arbeitslosengeld und Notstandshilfe, Rücknahme der Leistungskürzungen, Reformen der Notstandshilfe in Richtung eigenständiger Anspruch, Mindestarbeitslosengeld in Höhe des Ausgleichzulagenrichtsatzes) sowie im Bereich der Sozialhilfe (bundeseinheitliche existenzsichernde Richtsatzhöhe) von einer neuen Regierung verwirklicht wissen. Auch kann die Forderung nach "verbesserter Existenzsicherung von ArbeitnehmerInnen mit zunehmend flexibilisierten Beschäftigungsverläufen" durchaus als Schritt in Richtung Grundsicherung verstanden werden. Die ausdrücklicher Forderung danach - wie sie etwa seitens der GPA bereits besteht - fehlt allerdings. Grundsicherung ist auch mehr als reine Armutssicherung: in grünen Konzepten gilt sie insbesondere auch der Absicherung individueller Formen der Unterbrechung der Erwerbsarbeitsphase wie Sabbaticals, Bildungskarenzen oder ähnlichem. Diese Aspekte fehlen im ÖGB-Papier vollkommen, wie überhaupt das Thema Arbeitszeitverkürzung - sowohl individuell als auch kollektiv - über prinzipielle Lippenbekenntnisse nicht hinausgeht. Kein Wort zum Thema Überstunden, nichts zu einer Forderung nach gesetzlicher Arbeitszeitverkürzung. Lediglich eine Anpassung der Arbeitszeit an die persönlichen Bedürfnisse der ArbeitnehmerInnen wird gefordert - Modelle dazu werden nicht präsentiert. Sehr zurückhaltend.

Sozialversicherungen

Der ÖGB fordert die Einführung der Wertschöpfungsabgabe, die Beibehaltung und Sicherung des Umlagesystems im Pensionssystem ("Pensionsansprüche dürfen nicht zum Spielball der Kapitalmärkte werden"), sowie die Beibehaltung und solidarische Finanzierung des Gesundheitssystems, fordert die Beibehaltung der Pflichtversicherung. Soziale Grundrechte sollen in der Österreichischen Verfassung verankert werden, auch das "Sozialversicherungsprinzip", damit "die Pflichtversicherung nicht durch die Versicherungspflicht ersetzt wird." Zur Sicherung der Finanzierung der Sozialsysteme fordert der ÖGB neben der Wertschöpfungsabgabe beschäftigungspolitische Maßnahmen, die letztlich zu Vollbeschäftigung führen sollen, neue Selbstbehalte lehnt der ÖGB ab, Selbstbehaltesysteme sollen generell auf ihre Zweckmäßigkeit und soziale Verträglichkeit überprüft, die Ambulanzgebühren (ebenso wie die Besteuerung der Unfallrenten und die Studiengebühren) abgeschafft werden. Ein eigenes Kapitel widmet der ÖGB auch der Selbstverwaltung der Sozialversicherungsträger. Die Selbstverwaltung, wie sie vor der 58. ASVG-Novelle bestand, ist wieder herzustellen. Selbstverwaltung wird vom ÖGB - wie nicht anders zu erwarten - als Verwaltung der Sozialversicherungen durch die Sozialpartner verstanden. Eine Direktwahl der VertreterInnen der Sozialversicherten, wie sie etwa im Wahlprogramm der Grünen gefordert wird, oder andere Ansätze zu einer stärkeren Demokratisierung der Sozialversicherung (etwa Einbindung von Interessensgruppen wie Arbeitslosen-, Frauen- oder PatientInneninitiativen) finden sich im Forderungspapier des ÖGB nicht. Nicht gerade innovativ.

Mitbestimmung

Die "Aktion Fairness", die völlige Gleichstellung von ArbeiterInnen und Angestellten soll endlich verwirklicht werden. Gleichzeitig fordert der ÖGB eine Weiterentwicklung des Arbeitsverfassungsgesetzes, also den Ausbau der betrieblichen Mitbestimmung: "Es ist ... auf allen Ebenen der ArbeitnehmerInnenvertretung - vom Betrieb über das Unternehmen bis hin zum international agierenden Konzern - eine substantielle Weiterentwicklung der Mitwirkungsvertretung der Belegschaftsvertretung notwendig, die mit der wirtschaftlichen und unternehmensorganisatorischen Dynamik Schritt halten kann." Dabei soll auch der geschlechtsspezifische Focus geschärft werden: so fordert der ÖGB erzwingbare Betriebsvereinbarungen für betriebliche Frauenförderungsprogramme sowie die "Aufnahme von Regelungen in die Kollektivverträge, durch die de facto die Gleichbehandlung von Frauen und Männern gefördert wird". Wie bereits erwähnt, soll endlich das passive Wahlrecht für Nicht-EWR-BürgerInnen durchgesetzt werden und auch atypisch Beschäftigte in die betrieblichen Interessensvertretungen einbezogen werden. Wirtschaftliche Informations-, Interventions- und Beratungsrechte sollen erweitert, die Betriebsratswahlen erleichtert und die Zahlen für die Freistellung von Betriebsratsmitgliedern gesenkt werden. Den Gewerkschaften soll ein "Zugangs- und Initialrecht zu jedem Betrieb ohne weitere Voraussetzungen" garantiert werden, die Regelungsbefugnisse des Kollektivvertrages, "insbesondere hinsichtlich der Regelungen über den Ausbau der betrieblichen Mitbestimmung" erweitert werden. Was im Forderungspapier des ÖGB fehlt, ist die Stärkung der Rechte der einzelnen ArbeitnehmerInnen im Betrieb ("BürgerInnenrechte im Betrieb"), etwa individuelle Rechte auf Information, das Recht auf freie Meinungsäußerung und Stellungnahme zu Fragen der Arbeitsorganisation bis hin zur Unternehmenspolitik, das Recht auf Arbeitsverweigerung im Konfliktfall usw.

Was bleibt aus alternativgewerkschaftlicher Sicht? In der Migrationspolitik ist der Forderungskatalog feig und defensiv, in der Verteilungspolitik zu wenig offensiv, in Fragen der Mitbestimmung zu wenig weitreichend, in der Ökologiepolitik - positiv gesagt - sehr zurückhaltend. Ein Forderungskatalog der jedenfalls ergänzungsbedürftig ist und dem es an politischem Biss fehlt. Darüber können auch positive Ansätze wie die Forderungen hinsichtlich atypisch Beschäftigter und des GATS nicht hinwegtäuschen. Dennoch würde selbst schon eine teilweise Verwirklichung des Forderungskatalogs die Situation der unselbständig Beschäftigten deutlich verbessern. Die zentrale Frage wird ohnedies sein, welche künftige Regierung der Adressat dieser Forderungen sein wird. Letztlich wird ohnehin alles davon abhängig sein, ob es den Gewerkschaften gelingen wird, bzw. ob sie überhaupt Willens sind, ihren Forderungen auch Nachdruck zu verleihen. Denn sich darauf zu verlassen, dass es eine mögliche, fortschrittliche Parlamentsmehrheit schon richten wird ist wohl zu wenig. Denn gerade die muss frau/mann immer wieder daran erinnern, wofür sie eigentlich stehen sollten.

 

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