Alternative-Logo (1kb)
 
     
 
Alternative Oktober 2002

 

Kein Platz im GATS

Liberalisierungen, Deregulierungen und Privatisierungen im Dienstleistungssektor gehen regelmäßig zu Lasten der unselbständig Beschäftigten - sowohl innerhalb als auch außerhalb des dritten Sektors.

Von Markus Koza.

 

Staatliche Regulierungen werden in der neoliberalen Rhetorik immer wieder als überkommen, freiheitsberaubend, einschränkend und leistungsfeindlich verteufelt. Die "Mehr Markt, weniger Staat"-Ideologie bleibt zunehmend unwidersprochen. Von Modernisierung des Sozialstaates (in der Regel ist damit Abbau gemeint), Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit und einer erdrückenden Überregulierung, die dringend beseitigt werden müsse, wird da schwadroniert. Und darüber, dass eben mehr Marktwirtschaft die Lösung für so ziemlich alle Probleme bedeuten würde. Gerne wird von "Staatsversagen" geredet, weniger gerne von "Marktversagen" (eigentlich absurd angesichts der derzeitigen globalen Wirtschaftskrise, die ja geradezu ein logisches Resultat der Privatisierungs- und Liberalisierungswut der letzten Jahrzehnte ist). Derartige Positionen sind dabei längst nicht mehr alleinige Domäne der politischen Rechten, sondern sind - in mehr oder weniger abgeschwächten Form - längst auch Allgemeingut weiter Teile der politischen Linken geworden. Nun stehen die Dienstleistungen, auch die öffentlichen, zur Disposition: diese sollen liberalisiert und in der Folge zusehends privatisiert werden. Das GATS (General Agreement on Trade in Services) soll’s möglich machen.

Alles "überreguliert" oder was?

Was ist eigentlich so furchtbar "überreguliert"? In der neoliberalen Logik eigentlich alles, was irgendwie mit ArbeitnehmerInnenschutz oder sozialen Rechten zu tun hat. Ein Fall von typischer "Überregulierung": das Arbeitszeitgesetz. Weitere Beispiele: die gesetzlichen Sozialversicherungen. Oder auch das Bildungssystem. Bildung und soziale Sicherheit sind nach wie vor primär eine Angelegenheit öffentlicher Einrichtungen. Aus gutem Grund: ArbeitnehmerInnen oder auch PensionistInnen verfügen in der Regel über kein ausreichendes Einkommen um etwa Schulgeld, das Studium für die Kinder, Medikamente oder Spitalskosten zu finanzieren. Viele - vor allem Arbeitnehmerinnen und Pensionistinnen - sind zusätzlich auf öffentliche Formen der Mobilität angewiesen, die noch einigermaßen leistbar sind und flächendeckend angeboten werden. Diese Leistungen werden solidarisch finanziert, d. h. von der Gesamtheit der unselbstständig Beschäftigten und Selbständigen (über Sozialversicherungsbeiträge) oder über Steuern (aus den Steuern auch Subventionen). Der WIFO-Verteilungsbericht aus dem Jahr 1996 zeigt auch klar: Das solidarisch finanzierte, öffentliche Gesundheitssystem kommt gerade auch einkommensschwachen Gruppen zugute. So sind etwa PensionistInnen oder ArbeiterInnen ganz klar ProfiteurInnen des Systems, kommen sie doch trotz niedrigerer Durchschnittseinkommen in den Genuss eines hochwertigen Gesundheitssystems. Doch nicht nur einkommensschwächere Schichten profitieren vom Wohlfahrtsstaat: Krankheit, Alter und Arbeitslosigkeit trifft ebenso einkommensstärkere ArbeitnehmerInnen. Auch ihnen kommt die Absicherung dieser Risiken im Rahmen des Wohlfahrtsstaates deutlich billiger als im Falle privater Vorsorge. Öffentlich angebotene Bildung, kulturelle Einrichtungen und "teure" Infrastruktur Maßnahmen (etwa Straßen) werden von wohlhabenderen Schichten deutlich mehr genutzt als von einkommensschwachen. Zusätzlich ist die Erbringung öffentlicher Leistungen - etwa im Gesundheits- oder Pensionsbereich - auch deutlich billiger als private Pensions- oder Gesundheitsvorsorge: So betragen die Verwaltungskosten in der privaten Pensionsversicherung zehn bis dreißig Prozent, während das öffentliche Pensionssystem in Österreich etwa mit einem Verwaltungsaufwand von 1,8 Prozent der Einnahmen auskommt. Es ist also deutlich leistungsfähiger. Öffentliche Regulierungen sichern also in diesem Fall sowohl eine gerechtere Verteilung, als auch die solidarische Absicherung gegenüber Risken, die jede/n treffen können. "Überreguliert" werden in der Regel auch Arbeitsnormen angesehen, etwa Arbeitszeitregelungen, Entgeltfortzahlungsregelungen, Schutzbestimmungen etc. Diese Formen von wohlfahrtsstaatlicher Regulierung haben jedoch keinen anderen Zweck, als die Ware Arbeitskraft einigermaßen gegenüber übertriebener Ausbeutung zu schützen und gewisse Mindestmaße an Schutzbestimmungen für jede/n einzelne ArbeitnehmerIn zu garantieren. Der moderne Wohlfahrtsstaat ist ein Ergebnis - oft blutig geführter - Arbeits- und Verteilungskämpfe, die von den Gewerkschaften geführt wurden. Gleichzeitig war der moderne Wohlfahrtsstaat jedoch auch die Überlebensgarantie für das kapitalistische Wirtschaftssystem überhaupt: Nach der Katastrophe des zweiten Weltkriegs und der Systemkonkurrenz zwischen Ost und West, bei gleichzeitiger Erstarkung sozialistischer und kommunistischer Parteien im Westen, war der Wohlfahrtsstaat ein historischer Kompromiss, der den Bestand und das Überleben der freien Marktwirtschaft (sie bekam, um freundlicher zu klingen, das Attribut "sozial" verpasst) zu garantieren. Soziale Sicherungssysteme, öffentliche Leistungen und arbeitsrechtliche Regulierungen reduzierten Arbeitskämpfe und sorgten damit für soziale Stabilität und garantierten über steigende Einkommen, Pensionen und öffentliche Investitionen ein stabiles Wirtschaftswachstum. Seit der real existierende Kommunismus jedoch Geschichte ist beziehungsweise als alternatives Gesellschaftsmodell schon lange zuvor an Attraktivität verloren hatte, gewann die Kapitalseite wieder Oberwasser und kündigte den "historischen" Kompromiss Schritt für Schritt auf. Die ins Stocken geratene Kapitalakkumulation der siebziger Jahre führte nicht zu einer Weiterentwicklung demokratischer und wohlfahrtsstaatlicher Strukturen sondern zur "konservativen Revolution", einer antigewerkschaftlichen, reaktionär ausgerichteten Wirtschaftspolitik, die sich den (neo)liberalen Glaubenssätzen Liberalisierung, Deregulierung, Privatisierung und Flexibilisierung der Märkte, insbesondere der Finanzmärkte, verpflichtet fühlte. Übernationale TrägerInnen dieser Politik wurden demokratisch nicht oder mangelhaft legitimierte Institutionen wie Weltbank, Währungsfonds, EU-Kommission und Welthandelsorganisation (WTO) in deren Rahmen nun das GATS verhandelt wird. Diese Supranationalität hat ihre guten Gründe: Supranationale Institutionen sind keinen WählerInnen verpflichtet und ideologisch stramm liberal orientiert. Sie sind die Klöster der Weltwirtschaft, KetzerInnentum bleibt draußen und wird streng bestraft. Sie sind die modernen Zuchtmeister und Inquisitoren der globalisierten Ökonomie.

GATS gefährdet soziale Sicherheit & Demokratie

Die konservative Wende in Großbritannien und den USA war erst der Anfang. Dann kam Helmut Kohl in der BRD. Und mit ihm die Rückkehr des alten Wirtschaftsliberalismus auf dem Kontinent. Und so befinden wir uns derzeit wieder auf dem Weg in die ökonomische Steinzeit (also in die Ideenwelt des 18. und frühen 19. Jahrhunderts), wenn auch mit IT und "New Economy" modern aufgeputzt. Der totale Markt ist das totale Allheilmittel, und bleibt als dieses auch weitestgehend unwidersprochen, als ob es Marx, Keynes oder andere nie gegeben hätten. Und was hat das jetzt alles mit dem GATS zu tun? Im Rahmen des GATS stehen sämtliche wohlfahrtsstaatliche Errungenschaften zur Disposition. Der Dienstleistungssektor - darunter auch die öffentlichen Dienste - sollen liberalisiert werden: So etwa die Wasserversorgung, das Transportwesen, Banken, Versicherungen, Gesundheit, Telekommunikation, Post, Finanzdienstleistungen, Bildung, die Tätigkeit von Leiharbeitsfirmen etc. Und das global. Sämtliche WTO-Mitgliedsländer fordern in einem ersten Schritt einmal die anderen Staaten auf, gewisse Dienstleistungsbereiche zu öffnen. Dann, bis März 2003, benennt jeder Staat selber, welche Bereiche er öffnen will. Die Verhandlungen finden hinter verschlossenen Türen statt, die Öffentlichkeit ist ausgeschlossen. Einmal eingegangene Liberalisierungsverpflichtungen können im Sinne des InvestorInnenschutzes nicht mehr rückgängig gemacht werden. Außerdem verpflichten sich die GATS-UnterzeichnerInnen, weitere Liberalisierungsschritte zu setzen: Nicht nur in den bereits geöffneten Sektoren, sondern auch in bislang verschonten. Dass diese Verhandlungen an Parlamenten und einer breiten Öffentlichkeit vorbei geführt werden hat gute Gründe und ist seitens der WTO auch erwünscht. In ihren eigenen Publikationen empfiehlt die WTO liberalisierungswilligen Regierungen, das GATS gerade wegen der politischen Unterstützung, die das Abkommen bei der "Überwindung innenpolitischer Widerstände" bietet zu unterzeichnen. Die Gewerkschaften, die gegen den Ausverkauf der öffentlichen Dienstleistungen inzwischen weltweit Sturm laufen, sind ein solcher innenpolitischer Widerstand. Damit erklärt sich das GATS selbst als Waffe gegen die Errungenschaften der ArbeiterInnenbewegung.

Kolonialisierung nach innen

Der weltweite Markt für Wasser wird von der Weltbank auf achthundert Milliarden US-Dollar jährlich geschätzt, der "Markt" für Bildung auf zweitausend Milliarden US-Dollar, jener für Gesundheit auf 3500 Milliarden. In vielen Staaten sind diese Dienstleistung nach wie vor öffentlich reguliert, oder überhaupt "public services", werden also von der öffentlichen Hand als Dienstleistungen angeboten, sind dem Markt und damit der Profitlogik weitestgehend entzogen. Dieses Faktum ist natürlich jedem/r Neoliberalen ein Gräuel. Es ist daher nicht weiter verwunderlich, dass die großen, gut organisierten Dienstleistungskonzerne der EU und der USA auf eine Öffnung dieser Märkte drängen, sind in diesen bisher geschützten Bereichen doch noch hohe Profite zu erwarten: Die EU-Kommission gibt es auch ganz unverblümt zu: "Das GATS ist (...) zuallererst ein Instrument zugunsten des Geschäftemachens." Und wenn’s auf Kosten der Gesundheitsversorgung und der allgemeinen Bildung geht. Das Resultat derartiger Liberalisierungs- und Privatisierungsmaßnahmen ist in krassester Form in Ländern des Südens zu finden, aber ebenso in Großbritannien (dort ist das Gesundheitssystem inzwischen so kaputt, dass Patienten in die Niederlanden, in die BRD, sogar nach Griechenland zur medizinischen Versorgung geschickt werden) oder den USA (sechzehn Prozent der Bevölkerung können sich keine Krankenversicherung leisten): Gesundheitssysteme sind zweigeteilt, in ein für die "normale" Bevölkerung unfinanzierbares privates und ein finanziell dahinsiechendes öffentliches. Kommerzielle Versicherer konkurrieren um junge, gutverdienende, gesunde, kinderlose, männliche Vollzeiterwerbsarbeitnehmer. Diese verabschieden sich aus der solidarischen, öffentlichen Gesundheitsvorsorge. Damit fehlen jedoch wichtige Einnahmen im staatlichen Gesundheitssystem. Die Qualität der Leistungen sinkt, zahlreiche Leistungen können nicht mehr angeboten werden, die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit hochqualitativen Gesundheitseinrichtungen kann damit nicht mehr sichergestellt werden. Einkommensschwächere Gruppen, ArbeiterInnen in gesundheitsgefährdenden Berufen, Menschen mit erhöhten Krankheitsrisiko, aber auch Frauen (da ja potentielle Schwangerschaften Geld kosten und Frauen noch dazu eine höhere Lebenserwartung haben) werden von privaten Versicherungsanstalten entweder abgelehnt, müssen höhere Beiträge zahlen, oder können sich die für sie geltenden höheren Beiträge schlichtweg nicht leisten. Die innergesellschaftliche Solidarität wird zerstört, die Zwei-Klassen-Medizin einzementiert. Was für das Gesundheitssystem gilt, gilt ähnlich für Pensionssysteme und das Bildungswesen. Doch auch Einkommensstärkere sollten sich nicht auf ihre Finanzkraft verlassen. Auch ihnen können derartige Entwicklungen teuer zu stehen kommen - sei es im Falle von Arbeitslosigkeit oder in Fällen von Börsencrashs: Angesparte Vermögen sind schneller dahin als man/frau glauben würde, oder inzwischen auch glaubt. Und dann befindet sich der Mittelstand auch nicht mehr in der Mitte, sondern am Ende.

Druck auf die Beschäftigten

Im Dienstleistungssektor - sowohl im öffentlichen als auch privaten - waren 2001 über 2,1 Millionen ArbeitnehmerInnen (davon 1,12 Millionen Frauen) beschäftigt. Das waren rund zwei Drittel aller unselbständig Beschäftigten in Österreich. Achtzig Prozent der weiblichen Beschäftigten in der EU sind im "dritten" Sektor beschäftigt. Die öffentlichen Dienste sind in diesem Zusammenhang ein bedeutender Arbeitgeber - gerade auch für Frauen, waren doch hier bislang Einkommensunterschiede zwischen den Geschlechtern deutlich geringer als in der Privatwirtschaft. Allerdings ist im Dienstleistungssektor - sowohl im privaten als auch im öffentlichen - ein klarer Trend feststellbar: Leistungen werden ausgegliedert, "outgesourct", wie es so schön heißt. Es findet eine stärkere Segmentierung der Arbeitsverhältnisse statt. Die Kernbelegschaften in regulierten Normalarbeitsverhältnissen werden reduziert, Teilzeitarbeit, geringfügige Beschäftigungsverhältnisse, Werkverträge und freie Dienstverträge boomen. Das Normalarbeitsverhältnis - auch bei den "public services" - erodiert zusehends, die Einkommensschere zwischen Männern und Frauen wird größer. Ganze Niedrigstlohnsektoren entstehen (etwa im persönlichen Pflegebereich oder im Reinigungsbereich), nicht zuletzt eine Folge des "Outsourcings" und der Übertragung bisher öffentlicher Dienste an Private. Mit der Liberalisierung der "Services" durch das GATS ist eine Verstärkung dieser Dynamik zu erwarten. Die Beschäftigten im Dienstleistungssektor werden den erhöhten Wettbewerbsdruck - als ob der bestehende nicht hoch genug wäre - nach der Liberalisierung als erste zum spüren bekommen, da private AnbieterInnen durch "Kostenreduktion" - sprich Arbeitskräfteabbau, Lohnkürzungen in Niedriglohnsegmenten, versuchen wettbewerbsfähiger zu werden. Im öffentlichen Dienst werden die durch die Regierungsmaßnahmen eingeleiteten Verschlechterungen etwa im universitären oder im Schulbereich verstärkt. Damit geraten arbeits- und sozialrechtliche Regulierungen weiter unter Druck, erodieren gesicherte Arbeitsverhältnisse zusehends, werden atypische Beschäftigungsverhältnisse eher Normalität als Ausnahme - arbeits- und sozialrechtlich nicht ausreichend abgesichert.

Angriff auf ArbeitnehmerInnenrechte

Dieser Effekt ist auch durchaus erwünscht und wird seitens der WTO auch gefördert: So wurde in der WTO eine Arbeitsgruppe eingesetzt ("Working Party for Domestic Regulation"), die staatliche Regulierungen einem sogenannten "Necessity Test" unterwirft und bereits im Entwurfsstadium von nationalen Gesetzesvorhaben in einen Beratungsprozess mit interessierten Parteien einzutreten versucht. Behandelt wird alles, was nicht ins Weltbild der Freihandelsanhänger passt und als Handelshemmnis interpretiert werden kann: dazu gehören Ladenöffnungszeiten, Umweltbestimmungen und Baugenehmigungen ebenso wie Arbeitsschutz, Gesundheitsauflagen oder auch beschäftigungspolitische Maßnahmen. Auch wenn diese Working Party keine verbindlichen Regeln aufstellen kann - sie erzeugt polit-psychologischen Druck: zuerst werden einmal nationale Normen in den Status "umstritten" gebracht, dann nach "guter demokratischer Tradition" auf dem Verhandlungswege bestehende Probleme durch einen Kompromiss gelöst, dessen Resultat regelmäßig eine Standardsenkung ist. Sollte es nach Abschluss des GATS zu neuen regionalen Regulierungen - etwa im Sozial- oder Umweltbereich kommen - können diese von ausländischen Investoren als "diskriminierend" oder "wettbewerbshemmend" angesehen und vor dem WTO-Schiedsgericht angefochten werden. Gibt die WTO dieser Anfechtung recht, muss die Regulierung aufgehoben werden. Damit wird der parlamentarisch demokratische Prozess durch WTO-Urteile entsetzt. Eine weitere Entdemokratisierung der Wirtschaft hat stattgefunden. Einmal mehr ein Beleg dafür, dass sich liberale Marktwirtschaft und Demokratie ausschließen und keineswegs einander bedingen, wie von Liberalen so gerne behauptet wird.

Ein Punkt im Rahmen des GATS, der Gewerkschaften und ArbeitnehmerInnen unmittelbar betrifft, ist der "Bereich Vier": Hier geht es um die zeitlich befristete Entsendung von Personal durch den Dienstleistungsanbieter. Seitens der Gewerkschaften wird befürchtet, dass diese Regelung negative Effekte auf die Beschäftigungs- und Rechtssituation im Inland haben könnte. Warum? Es wäre durchaus denkbar, dass zeitlich befristete Arbeitskräfte aus ökonomisch schwachen Weltregionen vor Ablauf ihrer Aufenthaltsbewilligung in die Illegalität abtauchen, um aus verständlichen Gründen nicht wieder in ihre Heimatländer zurückkehren zu müssen. Das hätte einen Anstieg der Schattenwirtschaft zur Folge. Ein weitere Befürchtung liegt in der Schwächung gewerkschaftlicher Verhandlungsmacht, indem ArbeitgeberInnen den Import von temporären Arbeitskräften forcieren, oder diesen bei - aus Unternehmenssicht zu hohen Lohnforderungen - androhen. Auch wird die gewerkschaftliche Organisierung von temporären Arbeitskräften - nicht zuletzt aufgrund sprachlicher Probleme - erschwert, beziehungsweise könnte die Beteiligung an gewerkschaftlichen Kampfmaßnahmen für diese Arbeitskräfte im Falle der Rückkehr in ihre Heimat böse Folgen haben (falls sie etwa aus diktatorisch oder autoritär regierten Ländern). Schließlich wäre noch denkbar, dass über den "Bereich Vier" dem international organisierten Menschenhandel eine Möglichkeit eröffnet wird, über Scheinfirmen oder Netzwerke Arbeitskräfte grenzüberschreitend zu vermitteln. Damit würde dem Menschenhandel und -schmuggel, der modernen Sklaverei, Vorschub geleistet.

Globalisierung der Menschenrechte

International steigen inzwischen die Gewerkschaften gegen das GATS auf die Barrikaden. Die Gründe liegen auf der Hand: die Globalisierung hat bis heute keine soziale Dimension, Verteilungskonflikte verschärfen sich zusehends, es findet eine fortschreitenden Entdemokratisierung der Gesellschaft und Wirtschaft statt. Doch nicht nur die Gewerkschaften lehnen das GATS entschieden ab. Weltweit sind Kampagnengruppen gegen das GATS im entstehen, melden sich die GlobalisierungskritikerInnen zu Wort. Auch in Österreich ist eine breite Kampagne gegen das GATS geplant. Diese soll nicht nur die Bevölkerung über Ziele und Folgen des Dienstleistungsabkommen informieren, sondern vor allem auch Druck auf die handelnden, nationalen Akteure ausüben, das GATS nicht zu unterzeichnen und die Verhandlungen darüber zu stoppen. Denn GATS geht uns alle an. Schließlich kann es unsere soziale Sicherheit gefährden. Und die ist schließlich einiges wert ....

Aus dem Forderungskatalog von Gewerkschaften, NGOs und globalisierungskritischen Initiativen:

- Es wird ein sofortiger Verhandlungsstopp gefordert, solange die Verhandlungen intransparent sind, ohne Hinzuziehung von Gewerkschaften, NGOs, anderen gesellschaftlich relevanten Gruppen und fast unter Ausschluss der Länder des Südens erfolgen.
- Es wir eine umfassende Analyse bisheriger Liberalisierungsschritte verlangt (etwa im Telekommunikations- oder Verkehrsbereich), vor allem hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf ArbeitnehmerInnen, Frauen, soziale Sicherungssysteme und die Umwelt.
- Nicht Regierungen sollen beweisen müssen, dass Gesetze und Regulierungen - von Umwelt- bis Arbeitsschutz - den Handel mit Dienstleistungen nicht mehr als notwendig behindern, sondern kommerzielle AnbieterInnen von Dienstleistungen müssen beweisen, dass ihre Profitorientierung demokratische Strukturen, ArbeitnehmerInnenrechte, soziale Sicherheit, KonsumentInnenschutz sowie die Natur nicht nachhaltig gefährdet oder zerstört, dass privat angebotene Dienstleistungen nach wie vor für jedermann/frau leistbar und offen sind.
- Liberalisierungsschritte müssen auch wieder umkehrbar gemacht werden können, Schritte zu Reregulierungen, sowie Weiterentwicklungen von umwelt-, sozial- und arbeitsrechtlichen Standards müssen absolute Priorität gegenüber dem Schutz des freien Handels und der Investitionsfreiheit haben.

Es darf auf Staaten kein Druck ausgeübt werden, öffentliche Dienstleistungen zu privatisieren. Vielmehr sind Leistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge - etwa Bildung, soziale Sicherungssysteme (Gesundheit, Pensionen, Arbeitslosigkeit), oder Wasser aus den GATS Verhandlungen herauszunehmen.

Wasser, Luft, Gene dürfen nicht privatisiert werden.

Und schließlich: Bevor weitere Liberalisierungen diskutiert werden muss es endlich zu einer Globalisierung von verbindlichen, einklagbaren und sanktionierbaren Standards und Normen im Arbeits- und Menschenrechtsbereich kommen, entsprechend den Leitlinien der "ILO" (Internationale Arbeitsorganisation): das sind Recht auf die Bildung von freien Gewerkschaften, Recht auf Kollektivvertragsverhandlungen, das Streikrecht, ein Verbot von Zwangs- und Kinderarbeit, das Recht auf Gleichbehandlung bei der Arbeit ungeachtet des Geschlechts, der Hautfarbe, der sozialen Herkunft, der politischen Meinung, des Glaubensbekenntnisses, die Förderung der Qualifikation von ArbeitnehmerInnen, der Ausbau der sozialen Sicherheit für unselbständig Beschäftigte sowie des Arbeitsschutzes.

Diese Rechte müssen verbindlich gelten, auch international einklagbar sein (etwa bei einem internationalen Arbeits- und Sozialgericht), sowie Sanktionsmaßnahmen im Falle der Nichteinhaltung zur Folge haben.