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Kein Platz im GATS
Liberalisierungen, Deregulierungen und Privatisierungen
im Dienstleistungssektor gehen regelmäßig zu Lasten der
unselbständig Beschäftigten - sowohl innerhalb als auch
außerhalb des dritten Sektors.
Von Markus Koza.
Staatliche Regulierungen werden in der neoliberalen
Rhetorik immer wieder als überkommen, freiheitsberaubend,
einschränkend und leistungsfeindlich verteufelt. Die "Mehr
Markt, weniger Staat"-Ideologie bleibt zunehmend unwidersprochen.
Von Modernisierung des Sozialstaates (in der Regel ist damit Abbau
gemeint), Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit
und einer erdrückenden Überregulierung, die dringend beseitigt
werden müsse, wird da schwadroniert. Und darüber, dass
eben mehr Marktwirtschaft die Lösung für so ziemlich alle
Probleme bedeuten würde. Gerne wird von "Staatsversagen" geredet,
weniger gerne von "Marktversagen" (eigentlich absurd angesichts
der derzeitigen globalen Wirtschaftskrise, die ja geradezu ein logisches
Resultat der Privatisierungs- und Liberalisierungswut der letzten
Jahrzehnte ist). Derartige Positionen sind dabei längst nicht
mehr alleinige Domäne der politischen Rechten, sondern sind
- in mehr oder weniger abgeschwächten Form - längst auch
Allgemeingut weiter Teile der politischen Linken geworden. Nun stehen
die Dienstleistungen, auch die öffentlichen, zur Disposition:
diese sollen liberalisiert und in der Folge zusehends privatisiert
werden. Das GATS (General Agreement on Trade in Services) solls
möglich machen.
Alles "überreguliert" oder was?
Was ist eigentlich so furchtbar "überreguliert"? In der neoliberalen
Logik eigentlich alles, was irgendwie mit ArbeitnehmerInnenschutz
oder sozialen Rechten zu tun hat. Ein Fall von typischer "Überregulierung":
das Arbeitszeitgesetz. Weitere Beispiele: die gesetzlichen Sozialversicherungen.
Oder auch das Bildungssystem. Bildung und soziale Sicherheit sind
nach wie vor primär eine Angelegenheit öffentlicher Einrichtungen.
Aus gutem Grund: ArbeitnehmerInnen oder auch PensionistInnen verfügen
in der Regel über kein ausreichendes Einkommen um etwa Schulgeld,
das Studium für die Kinder, Medikamente oder Spitalskosten
zu finanzieren. Viele - vor allem Arbeitnehmerinnen und Pensionistinnen
- sind zusätzlich auf öffentliche Formen der Mobilität
angewiesen, die noch einigermaßen leistbar sind und flächendeckend
angeboten werden. Diese Leistungen werden solidarisch finanziert,
d. h. von der Gesamtheit der unselbstständig Beschäftigten
und Selbständigen (über Sozialversicherungsbeiträge)
oder über Steuern (aus den Steuern auch Subventionen). Der
WIFO-Verteilungsbericht aus dem Jahr 1996 zeigt auch klar: Das solidarisch
finanzierte, öffentliche Gesundheitssystem kommt gerade auch
einkommensschwachen Gruppen zugute. So sind etwa PensionistInnen
oder ArbeiterInnen ganz klar ProfiteurInnen des Systems, kommen
sie doch trotz niedrigerer Durchschnittseinkommen in den Genuss
eines hochwertigen Gesundheitssystems. Doch nicht nur einkommensschwächere
Schichten profitieren vom Wohlfahrtsstaat: Krankheit, Alter und
Arbeitslosigkeit trifft ebenso einkommensstärkere ArbeitnehmerInnen.
Auch ihnen kommt die Absicherung dieser Risiken im Rahmen des Wohlfahrtsstaates
deutlich billiger als im Falle privater Vorsorge. Öffentlich
angebotene Bildung, kulturelle Einrichtungen und "teure" Infrastruktur
Maßnahmen (etwa Straßen) werden von wohlhabenderen Schichten
deutlich mehr genutzt als von einkommensschwachen. Zusätzlich
ist die Erbringung öffentlicher Leistungen - etwa im Gesundheits-
oder Pensionsbereich - auch deutlich billiger als private Pensions-
oder Gesundheitsvorsorge: So betragen die Verwaltungskosten in der
privaten Pensionsversicherung zehn bis dreißig Prozent, während
das öffentliche Pensionssystem in Österreich etwa mit
einem Verwaltungsaufwand von 1,8 Prozent der Einnahmen auskommt.
Es ist also deutlich leistungsfähiger. Öffentliche Regulierungen
sichern also in diesem Fall sowohl eine gerechtere Verteilung, als
auch die solidarische Absicherung gegenüber Risken, die jede/n
treffen können. "Überreguliert" werden in der Regel auch
Arbeitsnormen angesehen, etwa Arbeitszeitregelungen, Entgeltfortzahlungsregelungen,
Schutzbestimmungen etc. Diese Formen von wohlfahrtsstaatlicher Regulierung
haben jedoch keinen anderen Zweck, als die Ware Arbeitskraft einigermaßen
gegenüber übertriebener Ausbeutung zu schützen und
gewisse Mindestmaße an Schutzbestimmungen für jede/n
einzelne ArbeitnehmerIn zu garantieren. Der moderne Wohlfahrtsstaat
ist ein Ergebnis - oft blutig geführter - Arbeits- und Verteilungskämpfe,
die von den Gewerkschaften geführt wurden. Gleichzeitig war
der moderne Wohlfahrtsstaat jedoch auch die Überlebensgarantie
für das kapitalistische Wirtschaftssystem überhaupt: Nach
der Katastrophe des zweiten Weltkriegs und der Systemkonkurrenz
zwischen Ost und West, bei gleichzeitiger Erstarkung sozialistischer
und kommunistischer Parteien im Westen, war der Wohlfahrtsstaat
ein historischer Kompromiss, der den Bestand und das Überleben
der freien Marktwirtschaft (sie bekam, um freundlicher zu klingen,
das Attribut "sozial" verpasst) zu garantieren. Soziale Sicherungssysteme,
öffentliche Leistungen und arbeitsrechtliche Regulierungen
reduzierten Arbeitskämpfe und sorgten damit für soziale
Stabilität und garantierten über steigende Einkommen,
Pensionen und öffentliche Investitionen ein stabiles Wirtschaftswachstum.
Seit der real existierende Kommunismus jedoch Geschichte ist beziehungsweise
als alternatives Gesellschaftsmodell schon lange zuvor an Attraktivität
verloren hatte, gewann die Kapitalseite wieder Oberwasser und kündigte
den "historischen" Kompromiss Schritt für Schritt auf. Die
ins Stocken geratene Kapitalakkumulation der siebziger Jahre führte
nicht zu einer Weiterentwicklung demokratischer und wohlfahrtsstaatlicher
Strukturen sondern zur "konservativen Revolution", einer antigewerkschaftlichen,
reaktionär ausgerichteten Wirtschaftspolitik, die sich den
(neo)liberalen Glaubenssätzen Liberalisierung, Deregulierung,
Privatisierung und Flexibilisierung der Märkte, insbesondere
der Finanzmärkte, verpflichtet fühlte. Übernationale
TrägerInnen dieser Politik wurden demokratisch nicht oder mangelhaft
legitimierte Institutionen wie Weltbank, Währungsfonds, EU-Kommission
und Welthandelsorganisation (WTO) in deren Rahmen nun das GATS verhandelt
wird. Diese Supranationalität hat ihre guten Gründe: Supranationale
Institutionen sind keinen WählerInnen verpflichtet und ideologisch
stramm liberal orientiert. Sie sind die Klöster der Weltwirtschaft,
KetzerInnentum bleibt draußen und wird streng bestraft. Sie
sind die modernen Zuchtmeister und Inquisitoren der globalisierten
Ökonomie.
GATS gefährdet soziale Sicherheit & Demokratie
Die konservative Wende in Großbritannien und den USA war
erst der Anfang. Dann kam Helmut Kohl in der BRD. Und mit ihm die
Rückkehr des alten Wirtschaftsliberalismus auf dem Kontinent.
Und so befinden wir uns derzeit wieder auf dem Weg in die ökonomische
Steinzeit (also in die Ideenwelt des 18. und frühen 19. Jahrhunderts),
wenn auch mit IT und "New Economy" modern aufgeputzt. Der totale
Markt ist das totale Allheilmittel, und bleibt als dieses auch weitestgehend
unwidersprochen, als ob es Marx, Keynes oder andere nie gegeben
hätten. Und was hat das jetzt alles mit dem GATS zu tun? Im
Rahmen des GATS stehen sämtliche wohlfahrtsstaatliche Errungenschaften
zur Disposition. Der Dienstleistungssektor - darunter auch die öffentlichen
Dienste - sollen liberalisiert werden: So etwa die Wasserversorgung,
das Transportwesen, Banken, Versicherungen, Gesundheit, Telekommunikation,
Post, Finanzdienstleistungen, Bildung, die Tätigkeit von Leiharbeitsfirmen
etc. Und das global. Sämtliche WTO-Mitgliedsländer fordern
in einem ersten Schritt einmal die anderen Staaten auf, gewisse
Dienstleistungsbereiche zu öffnen. Dann, bis März 2003,
benennt jeder Staat selber, welche Bereiche er öffnen will.
Die Verhandlungen finden hinter verschlossenen Türen statt,
die Öffentlichkeit ist ausgeschlossen. Einmal eingegangene
Liberalisierungsverpflichtungen können im Sinne des InvestorInnenschutzes
nicht mehr rückgängig gemacht werden. Außerdem verpflichten
sich die GATS-UnterzeichnerInnen, weitere Liberalisierungsschritte
zu setzen: Nicht nur in den bereits geöffneten Sektoren, sondern
auch in bislang verschonten. Dass diese Verhandlungen an Parlamenten
und einer breiten Öffentlichkeit vorbei geführt werden
hat gute Gründe und ist seitens der WTO auch erwünscht.
In ihren eigenen Publikationen empfiehlt die WTO liberalisierungswilligen
Regierungen, das GATS gerade wegen der politischen Unterstützung,
die das Abkommen bei der "Überwindung innenpolitischer Widerstände"
bietet zu unterzeichnen. Die Gewerkschaften, die gegen den Ausverkauf
der öffentlichen Dienstleistungen inzwischen weltweit Sturm
laufen, sind ein solcher innenpolitischer Widerstand. Damit erklärt
sich das GATS selbst als Waffe gegen die Errungenschaften der ArbeiterInnenbewegung.
Kolonialisierung nach innen
Der weltweite Markt für Wasser wird von der Weltbank auf
achthundert Milliarden US-Dollar jährlich geschätzt, der
"Markt" für Bildung auf zweitausend Milliarden US-Dollar, jener
für Gesundheit auf 3500 Milliarden. In vielen Staaten sind
diese Dienstleistung nach wie vor öffentlich reguliert, oder
überhaupt "public services", werden also von der öffentlichen
Hand als Dienstleistungen angeboten, sind dem Markt und damit der
Profitlogik weitestgehend entzogen. Dieses Faktum ist natürlich
jedem/r Neoliberalen ein Gräuel. Es ist daher nicht weiter
verwunderlich, dass die großen, gut organisierten Dienstleistungskonzerne
der EU und der USA auf eine Öffnung dieser Märkte drängen,
sind in diesen bisher geschützten Bereichen doch noch hohe
Profite zu erwarten: Die EU-Kommission gibt es auch ganz unverblümt
zu: "Das GATS ist (...) zuallererst ein Instrument zugunsten des
Geschäftemachens." Und wenns auf Kosten der Gesundheitsversorgung
und der allgemeinen Bildung geht. Das Resultat derartiger Liberalisierungs-
und Privatisierungsmaßnahmen ist in krassester Form in Ländern
des Südens zu finden, aber ebenso in Großbritannien (dort
ist das Gesundheitssystem inzwischen so kaputt, dass Patienten in
die Niederlanden, in die BRD, sogar nach Griechenland zur medizinischen
Versorgung geschickt werden) oder den USA (sechzehn Prozent der
Bevölkerung können sich keine Krankenversicherung leisten):
Gesundheitssysteme sind zweigeteilt, in ein für die "normale"
Bevölkerung unfinanzierbares privates und ein finanziell dahinsiechendes
öffentliches. Kommerzielle Versicherer konkurrieren um junge,
gutverdienende, gesunde, kinderlose, männliche Vollzeiterwerbsarbeitnehmer.
Diese verabschieden sich aus der solidarischen, öffentlichen
Gesundheitsvorsorge. Damit fehlen jedoch wichtige Einnahmen im staatlichen
Gesundheitssystem. Die Qualität der Leistungen sinkt, zahlreiche
Leistungen können nicht mehr angeboten werden, die flächendeckende
Versorgung der Bevölkerung mit hochqualitativen Gesundheitseinrichtungen
kann damit nicht mehr sichergestellt werden. Einkommensschwächere
Gruppen, ArbeiterInnen in gesundheitsgefährdenden Berufen,
Menschen mit erhöhten Krankheitsrisiko, aber auch Frauen (da
ja potentielle Schwangerschaften Geld kosten und Frauen noch dazu
eine höhere Lebenserwartung haben) werden von privaten Versicherungsanstalten
entweder abgelehnt, müssen höhere Beiträge zahlen,
oder können sich die für sie geltenden höheren Beiträge
schlichtweg nicht leisten. Die innergesellschaftliche Solidarität
wird zerstört, die Zwei-Klassen-Medizin einzementiert. Was
für das Gesundheitssystem gilt, gilt ähnlich für
Pensionssysteme und das Bildungswesen. Doch auch Einkommensstärkere
sollten sich nicht auf ihre Finanzkraft verlassen. Auch ihnen können
derartige Entwicklungen teuer zu stehen kommen - sei es im Falle
von Arbeitslosigkeit oder in Fällen von Börsencrashs:
Angesparte Vermögen sind schneller dahin als man/frau glauben
würde, oder inzwischen auch glaubt. Und dann befindet sich
der Mittelstand auch nicht mehr in der Mitte, sondern am Ende.
Druck auf die Beschäftigten
Im Dienstleistungssektor - sowohl im öffentlichen als auch
privaten - waren 2001 über 2,1 Millionen ArbeitnehmerInnen
(davon 1,12 Millionen Frauen) beschäftigt. Das waren rund zwei
Drittel aller unselbständig Beschäftigten in Österreich.
Achtzig Prozent der weiblichen Beschäftigten in der EU sind
im "dritten" Sektor beschäftigt. Die öffentlichen Dienste
sind in diesem Zusammenhang ein bedeutender Arbeitgeber - gerade
auch für Frauen, waren doch hier bislang Einkommensunterschiede
zwischen den Geschlechtern deutlich geringer als in der Privatwirtschaft.
Allerdings ist im Dienstleistungssektor - sowohl im privaten als
auch im öffentlichen - ein klarer Trend feststellbar: Leistungen
werden ausgegliedert, "outgesourct", wie es so schön heißt.
Es findet eine stärkere Segmentierung der Arbeitsverhältnisse
statt. Die Kernbelegschaften in regulierten Normalarbeitsverhältnissen
werden reduziert, Teilzeitarbeit, geringfügige Beschäftigungsverhältnisse,
Werkverträge und freie Dienstverträge boomen. Das Normalarbeitsverhältnis
- auch bei den "public services" - erodiert zusehends, die Einkommensschere
zwischen Männern und Frauen wird größer. Ganze Niedrigstlohnsektoren
entstehen (etwa im persönlichen Pflegebereich oder im Reinigungsbereich),
nicht zuletzt eine Folge des "Outsourcings" und der Übertragung
bisher öffentlicher Dienste an Private. Mit der Liberalisierung
der "Services" durch das GATS ist eine Verstärkung dieser Dynamik
zu erwarten. Die Beschäftigten im Dienstleistungssektor werden
den erhöhten Wettbewerbsdruck - als ob der bestehende nicht
hoch genug wäre - nach der Liberalisierung als erste zum spüren
bekommen, da private AnbieterInnen durch "Kostenreduktion" - sprich
Arbeitskräfteabbau, Lohnkürzungen in Niedriglohnsegmenten,
versuchen wettbewerbsfähiger zu werden. Im öffentlichen
Dienst werden die durch die Regierungsmaßnahmen eingeleiteten
Verschlechterungen etwa im universitären oder im Schulbereich
verstärkt. Damit geraten arbeits- und sozialrechtliche Regulierungen
weiter unter Druck, erodieren gesicherte Arbeitsverhältnisse
zusehends, werden atypische Beschäftigungsverhältnisse
eher Normalität als Ausnahme - arbeits- und sozialrechtlich
nicht ausreichend abgesichert.
Angriff auf ArbeitnehmerInnenrechte
Dieser Effekt ist auch durchaus erwünscht und wird seitens
der WTO auch gefördert: So wurde in der WTO eine Arbeitsgruppe
eingesetzt ("Working Party for Domestic Regulation"), die staatliche
Regulierungen einem sogenannten "Necessity Test" unterwirft und
bereits im Entwurfsstadium von nationalen Gesetzesvorhaben in einen
Beratungsprozess mit interessierten Parteien einzutreten versucht.
Behandelt wird alles, was nicht ins Weltbild der Freihandelsanhänger
passt und als Handelshemmnis interpretiert werden kann: dazu gehören
Ladenöffnungszeiten, Umweltbestimmungen und Baugenehmigungen
ebenso wie Arbeitsschutz, Gesundheitsauflagen oder auch beschäftigungspolitische
Maßnahmen. Auch wenn diese Working Party keine verbindlichen
Regeln aufstellen kann - sie erzeugt polit-psychologischen Druck:
zuerst werden einmal nationale Normen in den Status "umstritten"
gebracht, dann nach "guter demokratischer Tradition" auf dem Verhandlungswege
bestehende Probleme durch einen Kompromiss gelöst, dessen Resultat
regelmäßig eine Standardsenkung ist. Sollte es nach Abschluss
des GATS zu neuen regionalen Regulierungen - etwa im Sozial- oder
Umweltbereich kommen - können diese von ausländischen
Investoren als "diskriminierend" oder "wettbewerbshemmend" angesehen
und vor dem WTO-Schiedsgericht angefochten werden. Gibt die WTO
dieser Anfechtung recht, muss die Regulierung aufgehoben werden.
Damit wird der parlamentarisch demokratische Prozess durch WTO-Urteile
entsetzt. Eine weitere Entdemokratisierung der Wirtschaft hat stattgefunden.
Einmal mehr ein Beleg dafür, dass sich liberale Marktwirtschaft
und Demokratie ausschließen und keineswegs einander bedingen,
wie von Liberalen so gerne behauptet wird.
Ein Punkt im Rahmen des GATS, der Gewerkschaften und ArbeitnehmerInnen
unmittelbar betrifft, ist der "Bereich Vier": Hier geht es um die
zeitlich befristete Entsendung von Personal durch den Dienstleistungsanbieter.
Seitens der Gewerkschaften wird befürchtet, dass diese Regelung
negative Effekte auf die Beschäftigungs- und Rechtssituation
im Inland haben könnte. Warum? Es wäre durchaus denkbar,
dass zeitlich befristete Arbeitskräfte aus ökonomisch
schwachen Weltregionen vor Ablauf ihrer Aufenthaltsbewilligung in
die Illegalität abtauchen, um aus verständlichen Gründen
nicht wieder in ihre Heimatländer zurückkehren zu müssen.
Das hätte einen Anstieg der Schattenwirtschaft zur Folge. Ein
weitere Befürchtung liegt in der Schwächung gewerkschaftlicher
Verhandlungsmacht, indem ArbeitgeberInnen den Import von temporären
Arbeitskräften forcieren, oder diesen bei - aus Unternehmenssicht
zu hohen Lohnforderungen - androhen. Auch wird die gewerkschaftliche
Organisierung von temporären Arbeitskräften - nicht zuletzt
aufgrund sprachlicher Probleme - erschwert, beziehungsweise könnte
die Beteiligung an gewerkschaftlichen Kampfmaßnahmen für
diese Arbeitskräfte im Falle der Rückkehr in ihre Heimat
böse Folgen haben (falls sie etwa aus diktatorisch oder autoritär
regierten Ländern). Schließlich wäre noch denkbar,
dass über den "Bereich Vier" dem international organisierten
Menschenhandel eine Möglichkeit eröffnet wird, über
Scheinfirmen oder Netzwerke Arbeitskräfte grenzüberschreitend
zu vermitteln. Damit würde dem Menschenhandel und -schmuggel,
der modernen Sklaverei, Vorschub geleistet.
Globalisierung der Menschenrechte
International steigen inzwischen die Gewerkschaften gegen das GATS
auf die Barrikaden. Die Gründe liegen auf der Hand: die Globalisierung
hat bis heute keine soziale Dimension, Verteilungskonflikte verschärfen
sich zusehends, es findet eine fortschreitenden Entdemokratisierung
der Gesellschaft und Wirtschaft statt. Doch nicht nur die Gewerkschaften
lehnen das GATS entschieden ab. Weltweit sind Kampagnengruppen gegen
das GATS im entstehen, melden sich die GlobalisierungskritikerInnen
zu Wort. Auch in Österreich ist eine breite Kampagne gegen
das GATS geplant. Diese soll nicht nur die Bevölkerung über
Ziele und Folgen des Dienstleistungsabkommen informieren, sondern
vor allem auch Druck auf die handelnden, nationalen Akteure ausüben,
das GATS nicht zu unterzeichnen und die Verhandlungen darüber
zu stoppen. Denn GATS geht uns alle an. Schließlich kann es
unsere soziale Sicherheit gefährden. Und die ist schließlich
einiges wert ....
Aus dem Forderungskatalog von Gewerkschaften, NGOs und globalisierungskritischen
Initiativen:
- Es wird ein sofortiger Verhandlungsstopp gefordert, solange
die Verhandlungen intransparent sind, ohne Hinzuziehung von Gewerkschaften,
NGOs, anderen gesellschaftlich relevanten Gruppen und fast unter
Ausschluss der Länder des Südens erfolgen.
- Es wir eine umfassende Analyse bisheriger Liberalisierungsschritte
verlangt (etwa im Telekommunikations- oder Verkehrsbereich), vor
allem hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf ArbeitnehmerInnen, Frauen,
soziale Sicherungssysteme und die Umwelt.
- Nicht Regierungen sollen beweisen müssen, dass Gesetze und
Regulierungen - von Umwelt- bis Arbeitsschutz - den Handel mit Dienstleistungen
nicht mehr als notwendig behindern, sondern kommerzielle AnbieterInnen
von Dienstleistungen müssen beweisen, dass ihre Profitorientierung
demokratische Strukturen, ArbeitnehmerInnenrechte, soziale Sicherheit,
KonsumentInnenschutz sowie die Natur nicht nachhaltig gefährdet
oder zerstört, dass privat angebotene Dienstleistungen nach
wie vor für jedermann/frau leistbar und offen sind.
- Liberalisierungsschritte müssen auch wieder umkehrbar gemacht
werden können, Schritte zu Reregulierungen, sowie Weiterentwicklungen
von umwelt-, sozial- und arbeitsrechtlichen Standards müssen
absolute Priorität gegenüber dem Schutz des freien Handels
und der Investitionsfreiheit haben.
Es darf auf Staaten kein Druck ausgeübt werden, öffentliche
Dienstleistungen zu privatisieren. Vielmehr sind Leistungen der
öffentlichen Daseinsvorsorge - etwa Bildung, soziale Sicherungssysteme
(Gesundheit, Pensionen, Arbeitslosigkeit), oder Wasser aus den GATS
Verhandlungen herauszunehmen.
Wasser, Luft, Gene dürfen nicht privatisiert werden.
Und schließlich: Bevor weitere Liberalisierungen diskutiert
werden muss es endlich zu einer Globalisierung von verbindlichen,
einklagbaren und sanktionierbaren Standards und Normen im Arbeits-
und Menschenrechtsbereich kommen, entsprechend den Leitlinien der
"ILO" (Internationale Arbeitsorganisation): das sind Recht auf die
Bildung von freien Gewerkschaften, Recht auf Kollektivvertragsverhandlungen,
das Streikrecht, ein Verbot von Zwangs- und Kinderarbeit, das Recht
auf Gleichbehandlung bei der Arbeit ungeachtet des Geschlechts,
der Hautfarbe, der sozialen Herkunft, der politischen Meinung, des
Glaubensbekenntnisses, die Förderung der Qualifikation von
ArbeitnehmerInnen, der Ausbau der sozialen Sicherheit für unselbständig
Beschäftigte sowie des Arbeitsschutzes.
Diese Rechte müssen verbindlich gelten, auch international
einklagbar sein (etwa bei einem internationalen Arbeits- und Sozialgericht),
sowie Sanktionsmaßnahmen im Falle der Nichteinhaltung zur
Folge haben.
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