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Lohnraub
Die Blau-schwarze Bundesregierung und die neue
Qualität der ArbeitnehmerInnenpolitik in Österreich.
Von Josef Schmee.
In Österreich wurden ArbeitnehmerInnen,
kranke Menschen und Pensionisten durch die Belastungspakete der
blau-schwarzen Regierung seit 2000 massiv getroffen; nach den Berechnungen
der "Arbeiterkammer Oberösterreich" alleine im heurigen Jahr
2,85 Milliarden Euro. Diese unsoziale Politik wird nicht nur auf
dem Rücken der ArbeitnehmerInnen ausgetragen, sondern würgt
zu dem auch noch die schwache Konjunktur ab, was den Anstieg der
Arbeitslosigkeit beschleunigt. Um hier entgegenzuwirken, fordert
die oberösterreichische Arbeiterkammer eine massive Lohnsteuersenkung.
Durch die Stärkung der Massenkaufkraft kommt es zu einem Anstieg
des Wirtschaftswachstums und durch das Stopfen von Löchern
im österreichischen Steuersystem, wird die Lohnsteuersenkung
auch finanzierbar.
In den letzten Jahren hat sich die Konjunktur nur auf das Wachstum
der Exporte gestützt (zwischen 1995 und 2001 plus 64 Prozent
real). Die Konsumausgaben der privaten Haushalte sind hingegen nur
um 22 Prozent (real) gewachsen und dies auch nur, weil die Konsumenten
ihre Ersparnisse aufgelöst haben. Mit ein Grund für das
Zurückbleiben der privaten Konsumausgaben ist in der Entwicklung
der realen Löhne in den letzten Jahren zu suchen: Während
die Produktivität je Erwerbstätigen im Zeitraum von 1994
bis 2003 um siebzehn Prozent steigen wird, werden die realen Bruttolöhne
in diesem Zeitraum hingegen nur um sieben Prozent und die realen
Nettolöhne gar nur um fünf Prozent steigen. Sowohl die
gesamtwirtschaftliche Lohnsteuerquote (Lohnsteueraufkommen in Prozent
der gesamten Lohn- und Gehaltssumme) als auch die individuelle Lohnsteuerbelastung
bei einem mittleren Gehalt (2003 rund 1890 Euro, laufende Lohnsteuer)
werden 2002 beziehungsweise 2003 Rekordwerte mit 18,5 beziehungsweise
14,2 Prozent erreichen.
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Entwicklung wichtiger Einkommensarten
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(in Mrd. Euro)
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1999
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2000
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2001
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2002 1)
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Lohnsteuer*)
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14,8
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14,5
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15,7
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17,1
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Einkommensteuer*)
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2,9
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2,8
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4,0
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3,3
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Körperschaftsteuer
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3,2
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3,9
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6,2
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4,8
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*) Aufkommen wie statistisch ausgewiesen, aufgrund
der Effekte aus der Arbeitnehmerveranlagung ist in allen Jahren
das Lohnsteueraufkommen um 0,45 Milliarden Euro nach unten
und jenes der Einkommensteuer entsprechend nach oben zu korrigieren.
1) Voranschlag
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Das Aufkommen an Einkommen- und Körperschaftsteuer ist im
Jahr 2001 kräftig gestiegen (siehe obenstehende Tabelle). Dieses
Wachstum resultiert zu einem beträchtlichen Teil auf Vorzieheffekte
(auf 1,8 Milliarden Euro, geschätzt durch die Erhöhung
der Steuervorauszahlungen und vor allem die Einführung der
Verzinsung der Steuernachzahlungen aufgrund des Steuerbescheides
sogenannte "Anspruchszinsen") zurückzuführen. Nur durch
diese Vorzieheffekte erreicht in einem längerfristige Betrachtungszeitraum
1992 bis 2001 das Wachstum der Gewinnsteuern (Einkommensteuer der
Selbständigen, Körperschaftsteuer der Firmen ohne Nationalbank,
Kapitalertragsteuer von Dividenden und die 1994 abgeschaffte Vermögen-
und die Gewerbesteuer) eine Zuwachsrate von 68 Prozent, die mit
jener der Lohnsteuer (56 Prozent) vergleichbar ist. Im Jahr 2002
wirken sich diese Vorzieheffekte umgekehrt aus und führen unter
anderem, zu einem Einbruch bei den Einnahmen an Gewinnsteuern. Selbst
die bedeutend niedrigeren Zahlen des Budgetvoranschlages 2002 werden
nicht erreicht.
Das Wachstum der Lohnsteuereinnahmen ist hingegen dauerhaft, es
resultiert aus den normalen Progressionseffekten des Steuertarifs
und den Steuererhöhungen des Jahres 2001: die Halbierung des
Arbeitnehmerabsetzbetrages, die stärkere Einschleifung des
allgemeinen Steuerabsetzbetrages, die Einschleifung des Pensionistenabsetzbetrages,
die Besteuerung der Unfallrenten, die stärkere Besteuerung
von Urlaubs- und Kündigungsentschädigung, von Vergleichszahlungen
und Zahlungen aus dem Insolvenzausfallgeldfonds. Fazit: Während
die gesamte Lohn- und Gehaltssumme zwischen 2000 und 2002 nur um
6,2 Prozent wachsen wird, wird das Lohnsteueraufkommen im selben
Zeitraum um bis zu achtzehn Prozent steigen (siehe untenstehendes
Diagramm).

Es wurden zwar auch bei den Gewinnsteuern dauerhafte Steuererhöhungen
gemacht, den größten Brocken machen allerdings die angeführten
Vorzieheffekte aus. Wobei es nicht so ist, dass die Gewinne gesunken
wären: Die Betriebsüberschüsse der Unternehmen und
die Selbständigeneinkommen sind seit 1995 um 37 Prozent (nominell)
gestiegen, die Arbeitnehmerentgelte hingegen nur 26 Prozent. Die
Einnahmen aus Gewinnsteuern (Körperschaftsteuer der Unternehmen)
sind traditionell niedrig. Die Ursachen dafür sind: Österreich
hat einen günstigen Steuersatz von 34 Prozent Körperschaftsteuer
und offensichtlich zusätzliche Gestaltungsmöglichkeiten
zur Verminderung der Bemessungsgrundlage. Darüber hinaus sind
nicht nur die Einnahmen der öffentlichen Hand aus Gewinnsteuern
gering, sondern auch die Steuerleistung einzelner Unternehmen von
den Gewinnen ist günstig. Wie aus den veröffentlichten
Jahresabschlüssen ersichtlich ist, beträgt die Steuerleistung
oft beträchtlich unter 34 Prozent des Gewinnes. Und zwei Drittel
der Firmen zahlen nur die Mindeststeuer. Viel argumentiert für
eine Gewinnsteuersenkung wird auch mit den Steuerreform in Deutschland,
wo der Satz der Körperschaftsteuer auf 25 Prozent gesenkt wurde.
Dabei wird von Kapitalvertretern gerne vergessen, dass es dort noch
die Gewerbesteuer gibt, die in Österreich 1994 abgeschafft
wurde. So liegt die nominelle Gewinnsteuerbelastung mit 39 Prozent
weiterhin über dem österreichischen Satz von 34 Prozent
(siehe untenstehendes Diagramm).
Die oberösterreichische Arbeiterkammer fordert eine Senkung
der Lohnsteuer um fünfzig bis sechzig Euro monatlich. Weiters
müssen die ungerechte Besteuerung der Unfallrenten und die
Verschärfungen bei der Besteuerung von Urlaubs- und Kündigungsentschädigungen,
von Vergleichsummen, Zahlungen aus dem IAG-Fonds wieder korrigiert
werden. Das Gesamtvolumen der Lohnsteuersenkung soll 2,5 Milliarden
Euro betragen und durch die damit einhergehende gestärkte Massenkaufkraft
würde die Lohnsteuersenkung zu einem Drittel wieder andere
Steuereinnahmen bewirken. Diese Lohnsteuersenkung wäre über
die längst notwendige Bekämpfung des Schwarzunternehmertums
und der Steuerhinterziehung; die Eintreibung fälliger Steuerschulden;
die Abschaffung der Steuerprivilegien von Privatstiftungen und die
Besteuerung von Spekulationsgewinnen zu finanzieren.
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