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Alternative September 2002

 

Lohnraub

Die Blau-schwarze Bundesregierung und die neue Qualität der ArbeitnehmerInnenpolitik in Österreich.

Von Josef Schmee.

 

In Österreich wurden ArbeitnehmerInnen, kranke Menschen und Pensionisten durch die Belastungspakete der blau-schwarzen Regierung seit 2000 massiv getroffen; nach den Berechnungen der "Arbeiterkammer Oberösterreich" alleine im heurigen Jahr 2,85 Milliarden Euro. Diese unsoziale Politik wird nicht nur auf dem Rücken der ArbeitnehmerInnen ausgetragen, sondern würgt zu dem auch noch die schwache Konjunktur ab, was den Anstieg der Arbeitslosigkeit beschleunigt. Um hier entgegenzuwirken, fordert die oberösterreichische Arbeiterkammer eine massive Lohnsteuersenkung. Durch die Stärkung der Massenkaufkraft kommt es zu einem Anstieg des Wirtschaftswachstums und durch das Stopfen von Löchern im österreichischen Steuersystem, wird die Lohnsteuersenkung auch finanzierbar.

In den letzten Jahren hat sich die Konjunktur nur auf das Wachstum der Exporte gestützt (zwischen 1995 und 2001 plus 64 Prozent real). Die Konsumausgaben der privaten Haushalte sind hingegen nur um 22 Prozent (real) gewachsen und dies auch nur, weil die Konsumenten ihre Ersparnisse aufgelöst haben. Mit ein Grund für das Zurückbleiben der privaten Konsumausgaben ist in der Entwicklung der realen Löhne in den letzten Jahren zu suchen: Während die Produktivität je Erwerbstätigen im Zeitraum von 1994 bis 2003 um siebzehn Prozent steigen wird, werden die realen Bruttolöhne in diesem Zeitraum hingegen nur um sieben Prozent und die realen Nettolöhne gar nur um fünf Prozent steigen. Sowohl die gesamtwirtschaftliche Lohnsteuerquote (Lohnsteueraufkommen in Prozent der gesamten Lohn- und Gehaltssumme) als auch die individuelle Lohnsteuerbelastung bei einem mittleren Gehalt (2003 rund 1890 Euro, laufende Lohnsteuer) werden 2002 beziehungsweise 2003 Rekordwerte mit 18,5 beziehungsweise 14,2 Prozent erreichen.

Entwicklung wichtiger Einkommensarten

(in Mrd. Euro)

1999

2000

2001

2002 1)

Lohnsteuer*)

14,8

14,5

15,7

17,1

Einkommensteuer*)

2,9

2,8

4,0

3,3

Körperschaftsteuer

3,2

3,9

6,2

4,8

*) Aufkommen wie statistisch ausgewiesen, aufgrund der Effekte aus der Arbeitnehmerveranlagung ist in allen Jahren das Lohnsteueraufkommen um 0,45 Milliarden Euro nach unten und jenes der Einkommensteuer entsprechend nach oben zu korrigieren.
1) Voranschlag

Das Aufkommen an Einkommen- und Körperschaftsteuer ist im Jahr 2001 kräftig gestiegen (siehe obenstehende Tabelle). Dieses Wachstum resultiert zu einem beträchtlichen Teil auf Vorzieheffekte (auf 1,8 Milliarden Euro, geschätzt durch die Erhöhung der Steuervorauszahlungen und vor allem die Einführung der Verzinsung der Steuernachzahlungen aufgrund des Steuerbescheides sogenannte "Anspruchszinsen") zurückzuführen. Nur durch diese Vorzieheffekte erreicht in einem längerfristige Betrachtungszeitraum 1992 bis 2001 das Wachstum der Gewinnsteuern (Einkommensteuer der Selbständigen, Körperschaftsteuer der Firmen ohne Nationalbank, Kapitalertragsteuer von Dividenden und die 1994 abgeschaffte Vermögen- und die Gewerbesteuer) eine Zuwachsrate von 68 Prozent, die mit jener der Lohnsteuer (56 Prozent) vergleichbar ist. Im Jahr 2002 wirken sich diese Vorzieheffekte umgekehrt aus und führen unter anderem, zu einem Einbruch bei den Einnahmen an Gewinnsteuern. Selbst die bedeutend niedrigeren Zahlen des Budgetvoranschlages 2002 werden nicht erreicht.

Das Wachstum der Lohnsteuereinnahmen ist hingegen dauerhaft, es resultiert aus den normalen Progressionseffekten des Steuertarifs und den Steuererhöhungen des Jahres 2001: die Halbierung des Arbeitnehmerabsetzbetrages, die stärkere Einschleifung des allgemeinen Steuerabsetzbetrages, die Einschleifung des Pensionistenabsetzbetrages, die Besteuerung der Unfallrenten, die stärkere Besteuerung von Urlaubs- und Kündigungsentschädigung, von Vergleichszahlungen und Zahlungen aus dem Insolvenzausfallgeldfonds. Fazit: Während die gesamte Lohn- und Gehaltssumme zwischen 2000 und 2002 nur um 6,2 Prozent wachsen wird, wird das Lohnsteueraufkommen im selben Zeitraum um bis zu achtzehn Prozent steigen (siehe untenstehendes Diagramm).

Lohnsteuer wächst doppelt so schnell wie Gewinnsteuern (8kb)

Es wurden zwar auch bei den Gewinnsteuern dauerhafte Steuererhöhungen gemacht, den größten Brocken machen allerdings die angeführten Vorzieheffekte aus. Wobei es nicht so ist, dass die Gewinne gesunken wären: Die Betriebsüberschüsse der Unternehmen und die Selbständigeneinkommen sind seit 1995 um 37 Prozent (nominell) gestiegen, die Arbeitnehmerentgelte hingegen nur 26 Prozent. Die Einnahmen aus Gewinnsteuern (Körperschaftsteuer der Unternehmen) sind traditionell niedrig. Die Ursachen dafür sind: Österreich hat einen günstigen Steuersatz von 34 Prozent Körperschaftsteuer und offensichtlich zusätzliche Gestaltungsmöglichkeiten zur Verminderung der Bemessungsgrundlage. Darüber hinaus sind nicht nur die Einnahmen der öffentlichen Hand aus Gewinnsteuern gering, sondern auch die Steuerleistung einzelner Unternehmen von den Gewinnen ist günstig. Wie aus den veröffentlichten Jahresabschlüssen ersichtlich ist, beträgt die Steuerleistung oft beträchtlich unter 34 Prozent des Gewinnes. Und zwei Drittel der Firmen zahlen nur die Mindeststeuer. Viel argumentiert für eine Gewinnsteuersenkung wird auch mit den Steuerreform in Deutschland, wo der Satz der Körperschaftsteuer auf 25 Prozent gesenkt wurde. Dabei wird von Kapitalvertretern gerne vergessen, dass es dort noch die Gewerbesteuer gibt, die in Österreich 1994 abgeschafft wurde. So liegt die nominelle Gewinnsteuerbelastung mit 39 Prozent weiterhin über dem österreichischen Satz von 34 Prozent (siehe untenstehendes Diagramm).

Österreich ist Schlußlicht bei Gewinnsteuern (11kb)

Die oberösterreichische Arbeiterkammer fordert eine Senkung der Lohnsteuer um fünfzig bis sechzig Euro monatlich. Weiters müssen die ungerechte Besteuerung der Unfallrenten und die Verschärfungen bei der Besteuerung von Urlaubs- und Kündigungsentschädigungen, von Vergleichsummen, Zahlungen aus dem IAG-Fonds wieder korrigiert werden. Das Gesamtvolumen der Lohnsteuersenkung soll 2,5 Milliarden Euro betragen und durch die damit einhergehende gestärkte Massenkaufkraft würde die Lohnsteuersenkung zu einem Drittel wieder andere Steuereinnahmen bewirken. Diese Lohnsteuersenkung wäre über die längst notwendige Bekämpfung des Schwarzunternehmertums und der Steuerhinterziehung; die Eintreibung fälliger Steuerschulden; die Abschaffung der Steuerprivilegien von Privatstiftungen und die Besteuerung von Spekulationsgewinnen zu finanzieren.

 

Alternative September 2002