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Alternative Juli/August 2002

 

Abfertigung neu: Ein Pyrrhussieg?

Als Jahrhundertwerk wird die Abfertigung neu von der Bundesregierung gefeiert. Für die Sozialpartner - insbesondere für den ÖGB - ist sie der Beweis dafür, dass die Sozialpartnerschaft nach wie vor funktioniert. Die AUGE stand der neuen Abfertigungsregelung - trotz einiger Verbesserungen gegenüber dem Status quo - von Anfang an skeptisch gegenüber. Und unsere Befürchtungen scheinen sich zu bestätigen.

Von Markus Koza.
 

Zuallererst das Positive: künftig haben alle Arbeitnehmerinnen, deren Arbeitsverhältnis auf einem privatrechtlichen Vertrag beruht und mit 1. Jänner 2003 beginnt, aber auch neu eintretende Vertragsbedienstete des Bundes einen Anspruch auf Abfertigung. Der Anspruch auf Abfertigung steht grundsätzlich bei allen Beendigungsarten von Arbeitsverhältnissen zu, ein Anspruch auf Auszahlung einer Abfertigung besteht allerdings nur bei den bisher anspruchsbegründenden Beendigungsarten (Kündigung durch Arbeitgeber, ungerechtfertigte Entlassung, ...) und bei Vorliegen von drei Einzahlungsjahren. In allen anderen Fällen wird die bisher angesparte Abfertigung als "Rucksack" in das nächste Beschäftigungsverhältnis mitgenommen. Im Falle des Anspruchs auf Auszahlung kann die Anspruchsberechtigte entscheiden, ob sie die Abfertigung auszahlen lässt, diese in seiner bisherigen Mitarbeitervorsorgekasse (MV-Kasse) bis spätestens zur Pensionierung belässt, die Übertragung des Abfertigungsbeitrages in die MVK des neuen Arbeitgebers verlangt, oder die Überweisung als Einmalprämie für eine Rentenversicherung beziehungsweise für den Erwerb von Pensionsinvestmentfondsanteilen wählt. Bei Pensionierung soll die Arbeitnehmerin ebenfalls zwischen der Auszahlung der Abfertigung, einer Rentenversicherung oder der Veranlagung in Pensionsinvestmentfondsanteile wählen. Betrachten wir die einzelnen Kernpunkte der "Abfertigung neu" genauer:

Die Beitragshöhe

Die Höhe des Beitragssatzes beträgt künftig 1,53 Prozent der Lohnsumme, eingehoben von den Gebietskrankenkassen. Laut Angaben des WIFO beträgt der Gesamtbetrag für die Abfertigung neu - gemessen an einer geschätzten abfertigungsrelevanten Lohn- und Gehaltssumme in Höhe von 68,7 Mrd. Euro rund 1,05 Mrd. Euro. 1997 betrug - ebenfalls nach WIFO Schätzungen - das Volumen der Abfertigungszahlungen 19,2 Mrd. Schilling. Auch wenn anzunehmen ist, dass viele Arbeitnehmerinnen im alten System der Abfertigung bleiben (insbesondere wenn sie nicht planen, selbst zu kündigen) und dementsprechend für diese Beschäftigten noch Abfertigungsrückstellungen in Höhe von etwa 2,4 Prozent der Lohnsumme gebildet werden müssen, bedeutet die Abfertigung neu mittelfristig eine Reduktion der Lohnnebenkosten für die Unternehmensseite. Allerdings kamen bisher nur wenige Arbeitnehmerinnen in den Genuss einer Abfertigung (1997 rund zwölf Prozent der beendeten Beschäftigungsverhältnisse). Profiteure der alten Abfertigungsregelung waren Beschäftigte jener Branchen, die eine niedrige Fluktuation aufweisen (etwa Arbeitnehmerinnen in der Sachgüterproduktion). Betrachtet mensch die Abfertigung - korrekterweise - als Lohnbestandteil, mussten über achtzig Prozent der unselbständig Beschäftigten einen Lohnverzicht hinnehmen. Auch förderte die alte Abfertigungsregelung "strategische" Kündigungsverhalten seitens der Unternehmer: Ein Unternehmen konnte das Entstehen hoher Abfertigungsansprüche vermeiden, wenn Arbeitnehmerinnen kurz vor der ersten oder einer höheren Stufe des Abfertigungstarifs gekündigt wurden. Dahingehend stellt die Neuregelung - trotz niedrigeren Beiträge seitens der Arbeitgeber - eine tatsächlich Verbesserung für einen großen Teil der Arbeitnehmerinnen dar. Berufsgruppen - etwa Saisoniers, Beschäftigte der Fremdenverkehrsbranche oder im Gastgewerbe - die bisher nie die Möglichkeit hatten, einen Anspruch auf eine Abfertigung zu erwerben, profitieren von der neuen Regelung. Angesichts der hohen Dynamik des österreichischen Arbeitsmarktes (1997 betrug der Anteil der aufrechten Beschäftigungsverhältnisse, die bis unter drei Jahre dauerten, knapp 46,9 Prozent; jene, die länger als fünfundzwanzig Jahre dauerten, nur 2,9 Prozent. 84,5 Prozent der Beschäftigungsverhältnisse, die 1997 beendet wurden hatten kürzer als drei Jahre gedauert) entspricht die "Abfertigung neu" eher den realen Gegebenheiten des Arbeitsmarktes. Der Abfertigungskuchen, der - wenn auch gerechter - verteilt wird, ist allerdings kleiner geworden.

Die Höhe der Abfertigung

Im alten Abfertigungssystem hing die Höhe der Abfertigung von der Dauer des Dienstverhältnisses ab, wobei der Abfertigungsanspruch nicht kontinuierlich, sondern stufenweise stieg (nach drei Dienstjahren zwei Monatsgehälter, nach fünfundzwanzig Dienstjahren ein Jahresgehalt). Das neue Abfertigungsmodell ist beitragsorientiert: die Höhe der Auszahlung ergibt sich aus dem angesparten Kapital inklusive Verzinsung. Und da wird’s abenteuerlich: niedrigere Beiträge und weiterer Bezieherinnenkreis lassen natürlich die zu erwartenden ausgezahlten Abfertigungen im Vergleich zum alten System schrumpfen. Betrug die bisher höchstmögliche Abfertigung zwölf Monatsgehälter nach fünfundzwanzig Jahren, soll dieser Betrag - nach Vorstellungen der Sozialpartner - in der neuen Abfertigungsregelung nach siebenunddreißig Jahren erreicht werden. Die Höhe der Abfertigung ergibt sich aus der Summe des im Laufe des Berufslebens angesparten Kapitals in der MVK zuzüglich der Veranlagungserträge - also der Zinsgewinne - und abzüglich der in der Kasse anfallenden Verwaltungskosten. Um nach siebenunddreißig Jahren zwölf Monatsgehälter zu erreichen ist eine jährliche Verzinsung von sechs Prozent notwendig. Und die Gewerkschaften erhoffen auch diese. Nur: dieser Zinssatz ist weder realistisch, noch in Wirklichkeit erstrebenswert, liegen einer die Interessen der Arbeitnehmerinnen am Herzen. Warum? Christian Felber, ATTAC-Vorstandsmitglied, beschreibt in seinem "Standard"-Kommentar vom 21. Mai 2002 die Problematik rund um die magischen sechs Prozent:

- Sechs Prozent Verzinsung über vierzig Jahre anzunehmen ist unrealistisch. Grund für diese optimistische Annahme sind die letzten zwanzig Jahre, als etwa US-Aktien Traumrenditen von fast zehn Prozent jährlich abwarfen. In den zwanzig Jahren davor war die Situation dagegen deutlich trister: Der Dow-Jones-Index machte einen durchschnittlich jährlichen Verlust von 3,5 Prozent: "Wer 1960 auf den Dow (als Index-Produkt) setzte, war bis 1980 sein halbes Vermögen - oder seine halben Pensionsansprüche - los," schreibt Felber. Addiert mensch die Perioden der letzten vierzig Jahre in den USA, so ergibt sich eine jährliche Rendite der besten US-Aktien von 2,9 Prozent. Das entspricht wiederum ziemlich genau dem US-Wirtschaftswachstum in diesem Zeitraum von 3,11 Prozent jährlich: an und für sich auch logisch, können doch Aktiengewinne als Spiegel der Unternehmensgewinne langfristig nicht schneller wachsen als die Gesamtwirtschaft (falls Lohn und Gewinnentwicklung einigermaßen parallel verlaufen!).
- "Wenn Aktien schneller wachsen als die Wirtschaft, dann ist das ein Hinweis auf eine sich aufblähende Spekulationsblase, die jederzeit platzen und alle Abfertigungs- und Pensionsansprüchen zerstören kann", so Felber weiter. Wachsen dagegen die Gewinne - flächendecken und langfristig - schneller als die Wirtschaft, was wiederum zu höheren Aktienkursen führt, dann geht dies regelmäßig auf Kosten der unselbständig Beschäftigten: hohe Kurse sind dann das Resultat niedrigerer Löhne und Gehälter, sowie von Rationalisierungsmaßnahmen und daraus folgender Arbeitslosigkeit. Oder es werden hohe Gewinne mittels Flucht aus dem Arbeitsrecht, oder einfach brutalste Formen der Ausbeutung (prekäre Beschäftigung, Ausdehnung der Arbeitszeiten, illegale Beschäftigung, Verbot gewerkschaftlicher Organisierung, Sklaverei oder Kinderarbeit in Ländern der südlichen Hemisphäre, ...) erwirtschaftet. Hohe Renditen auf angesparte Abfertigungen - auf Gelder von Arbeitnehmerinnen - werden also auf den Rücken der Arbeitnehmerinnen - in Österreich und weltweit erkauft. Das kann wohl keine Perspektive für moderne und fortschrittliche Gewerkschaftspolitik sein, hat diese doch mit Gewerkschaftspolitik nichts mehr zu tun.
- Bleibt noch ein weiterer Punkt zu erwähnen: Kann schon keine Zinsgarantie abgegeben werden, besteht eine Kapitalgarantie: zumindest die eingezahlten Beträge müssen ausgezahlt werden. Dementsprechend konservativ - und das ist ein Glück - muss die Veranlagungsform gewählt werden. Sechzig Prozent der Abfertigungsgelder müssen in Anleihen angelegt werden, nur vierzig Prozent in Aktien. Finanzexperten erwarten sich aus dieser eher konservativen Veranlagungspolitik der MVK eine maximale Rendite von vier Prozent. Nach Berechnungen der APK, der Allgemeinen Pensionskasse würde mensch bei vierprozentiger Verzinsung nach fünfundzwanzig Jahren künftig 5,5 Monatsgehälter als Abfertigung erhalten. Ein Grund dafür sollte nicht vergessen werden: aufgrund der restriktiven Budgetpolitik praktisch aller europäischen Staaten (keine Neuverschuldung) wird der Zinssatz für Anleihen bei verstärkter Nachfrage nach diesen Wertpapieren sinken. Diese Rechnung ist leicht nachzuvollziehen. Ein Beispiel: Eine Anleihe mit dem Nominalwert (also den Wert der Ausgabe) von Hundert verspricht eine Nominalverzinsung von 5,5 Prozent von Hundert. Aufgrund der steigenden Nachfrage nach Anleihen, bei knappem Angebot (weil keine neuen Staatsschulden aufgenommen werden, dementsprechend keine neuen Anleihen gezeichnet werden), steigt der Kurs der Anleihe. Nehmen wir einmal an auf Hundertzehn. Der Zinssatz von 5,5 Prozent gilt vom ursprünglichen Anleihenkurs von Hundert. Dementsprechend beträgt er bei einem Kurs von Hundertzehn nur mehr fünf Prozent. Zusätzlich steht es auch mit den Renditeerwartungen bei Aktien nicht mehr zum besten. Einerseits hat der 11. September zu Einbrüchen an den Börsen geführt, andererseits hat die weltweite Wirtschaftskrise die Renditeerwartungen deutlich gedämpft, die spekulativen Blasen - gerade auch in der New Economy sind geplatzt. Die Pensionsfonds mussten dementsprechend ihre Renditeversprechungen bereits nach unten korrigieren, private Pensionsvorsorger mussten Pensionskürzungen hinnehmen. Die ins Stocken geratene Kapitalakkumulation gilt es daher wieder ins Laufen zu bringen: der Druck, bisher öffentliche erbrachte Leistungen zu liberalisieren und zu privatisieren und damit neue Bereiche für die Kapitalverwertung zu erschließen: sozusagen ein Prozess der "inneren Kolonialisierung".

Abfertigung heute - Privatpension morgen?

Die MVK jammern auch schon bereits: bei derartig restriktiven Vorgaben ist eine Verzinsung von maximal vier Prozent - wobei selbst diese Zahl über vierzig Jahre wohl eher eine sehr optimistische Schätzung ist - zu erwarten, beträgt die Abfertigungssumme nach fünfundzwanzig Jahren nur 5,5 Monatsgehälter. Eine Reform der Abfertigung neu wird bereits verlangt, noch bevor sie überhaupt beschlossen ist. Und die FPÖVP Regierung denkt diese auch schon an - falls sie die nächsten Wahlen überleben sollte.

"Mit dem BMVG (Betriebliches Mitarbeitervorsorgegesetz = Abfertigung neu) wird auch ein Beitrag zur Stärkung der privaten Altersvorsorge geleistet, der im Hinblick auf die demografische Entwicklung in Österreich angezeigt erscheint. Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, die Abfertigungsbeiträge steuerfrei Versicherungsunternehmen zu übertragen oder zum Erwerb von Anteilen an einem Pensionsinvestmentfonds zu verwenden. Die Auszahlung als Rente ist steuerfrei. Die gänzliche Steuerfreistellung erhöht die Attraktivität der Rentenoption wesentlich und wird insgesamt maßgeblich zum Ausbau der zweiten Säule in der Pensionsvorsorge beitragen." So steht es in der Tischvorlage an den Ministerrat zum BMVG, eingebracht von mal Wirtschafts-, mal Arbeitsminister Bartenstein und Finanzminister Grasser. Ziel der derzeitigen Bundesregierung ist der Umbau der Abfertigung neu in eine Betriebspension (sie könnte allerdings auch von anderen Regierungen - angesichts des neoliberalen Mainstreams, der quer durch die Parteien geht - durchaus durchgeführt werden): die steuerliche Bevorzugung im Falle der Auszahlung als Pension ist ein erster Schritt in diese Richtung. Und Bartenstein ließ bereits mit weiteren möglichen Schritten aufhorchen: auch er rechnet nicht mit einer Rendite von sechs Prozent und möchte bereits "in ein, zwei Jahren" die Abfertigungsregelung modernisieren. Die MVK befürchten, dass bis zu neunzig Prozent der betroffenen Arbeitnehmerinnen die Abfertigung gleich im Falle der Kündigung in Anspruch nehmen würden und nicht, wie es Regierung und MVK gerne hätten, brav bis zu ihrer Pensionierung warten. Damit wären jedoch langfristig orientierte Veranlagungen nur schwer möglich, die Rendite würde gedrückt und Schüssels Traum, dass die Abfertigung neu die Kapitalmarktoffensive der österreichischen Bundesregierung beleben würde, ausgeträumt. Also denkt Bartenstein bereits an die erwähnte "Modernisierung": Es könnte ja in Veranlagungsgemeinschaften, die renditeorientiert sind, die vorzeitige Entnahmemöglichkeit ausgeschlossen werden. Er zeigt sich ja überhaupt wenig begeistert von den "zu freizügig gestalteten Entnahmemöglichkeiten". Akzeptiert die Bundesregierung derzeit noch die Sozialpartnereinigung, steht in den nächsten Jahren - und das ist einer der schwerwiegendsten Kritikpunkte an der neuen Abfertigungsregelung - eine mögliche Umwandlung der Abfertigung neu in eine Betriebspension ins Haus. Schließlich gilt es, die öffentlichen Pensionsleistungen zu reduzieren, die private Pensionsvorsorge und die betriebliche Pensionsvorsorge - beide als Kapitaldeckungsverfahren - zu fördern und auszubauen. Schließlich soll die Abgabenquote bis 2010 auf vierzig Prozent gesenkt werden: und da Ausgaben (vor allem Pensionen) schneller wachsen als Einnahmen, muss der Trend zum Abbau von sozialen Leistungen dramatisch durchgezogen werden, müssen öffentliche Leistungen durch private abgelöst werden.

Die kommen zwar den Beschäftigten teurer, dem Staat dafür billiger und machen den Wirtschaftsstandort vermeintlicherweise "fit". Und schließlich wollen auch die neuen Finanzmarktakteure, die MVK was verdienen, muss doch der zu erwartende Verwaltungsaufwand (1 bis 3,5 Prozent der hereinkommenden Abfertigungsbeträge - d. h. im ersten Jahr bis zu 3,5 Prozent der Substanz, dann abnehmend. Dazu kommen allerdings "Vermögensverwaltungskosten", die ebenfalls laut Gesetzt bis zu ein Prozent der Substanz betragen dürfen, was natürlich die Rendite auch gleich einmal drückt) irgendwie erwirtschaftet werden. Irgendwann wird dann auch die Vierzig-Prozent-Marke für Aktien fallen, gilt es doch schließlich, ordentliche Rendite zu erwirtschaften und das geht halt nur mit ein bisserl mehr Risiko. Und damit wird natürlich auch der Druck auf Privatisierungen steigen, schließen wollen die Abfertigungssparerinnen ja gutes Geld sehen und da müssen ganz neue Gebiete erschlossen werden, die gewinnträchtig sind, die bereits erwähnten öffentlichen Dienstleistungen: Wasser zum Beispiel, oder profitable Bahnstrecken, Buslinien, Gesundheitseinrichtungen oder Bildungsinstitutionen. GATS (EU-Kommission: "Das GATS ist (...) zuallererst einmal ein Instrument zugunsten des Geschäftemachens.") wird’s möglich machen: der weltweite Markt für Wasserversorgung wird seitens der Weltbank auf etwa achthundert Milliarden US-Dollar geschätzt, der für Bildung auf 2000, jener für Gesundheitsleistungen auf dreitausendfünfhundert Milliarden Dollar. Diese Bereiche gilt es zu liberalisieren und zu privatisieren. Diese Bereiche versprechen, die ins Stocken geratene Kapitalakkumulation wieder in Bewegung zu bringen. In Österreich, in der EU, weltweit. Hier werden die Gelder aus Privater Pensionsvorsorge, aus Investmentfonds und auch aus MVK veranlagt werden. Und hier werden noch einmal hohe Renditen erzielt. Koste es was es wolle - im wahrsten Sinne des Wortes.

Fassen wir noch einmal zusammen: Abfertigung neu bedeutet Abfertigungsanspruch für alle Arbeitnehmerinnen, wobei die Abfertigung deutlich geringer ausfällt als bisher. Dafür ist sie nicht mehr ein Privileg einiger weniger. Abfertigung neu bedeutet mittelfristig geringere Beiträge für die Arbeitgeber. Mit der Abfertigung neu treten auch neue Finanzmarktakteure, die MVK, die die Abfertigungsbeiträge auf den Finanzmärkten anlegen auf die Bühne. Abfertigung neu bedeutet unter Umständen nicht mehr raus zu bekommen, als angespart wurde, jedenfalls nicht so viel rauszubekommen, wie von AK und ÖGB erhofft wird. Abfertigung neu - und das ist zu befürchten - kann den Eintritt in die flächendeckende private Pensionsvorsorge bedeuten, mit all ihren negativen Auswirkungen auf Sozialsystem, Gesellschaft und Arbeitswelt. Etwas, das es eigentlich um jeden Preis zu verhindern gilt. Die Abfertigung neu hat in dieser Hinsicht einen zu hohen Preis. Der ÖGB hat diesen gezahlt, um die Handlungsfähigkeit einer erschütterten Sozialpartnerschaft zu beweisen. Der ÖGB kann nun behaupten, sich gegenüber der Regierung durchgesetzt zu haben. Der ÖGB feiert die Abfertigung als Sieg. Mehrere solche Siege können wir uns allerdings nicht mehr leisten. Pyrrhus lässt grüßen ....

PS: Die Finanzminister der europäischen Union haben sich bereits darauf geeinigt, die betriebliche Pensionsvorsorge als zusätzliche Pensionssäule zu fördern und auszubauen. Damit ist bewiesen, dass unsere Befürchtungen nicht aus der Luft gegriffen sind, sondern nur die polit-ökonomische Realität der EU und der herrschenden Klasse entspricht. Wer diese Gefahr nach wie vor verkennt und leugnet, nimmt den europäischen Diskussionsprozess nicht zur Kenntnis. Augen zu schließen bringt jedoch leider gar nichts ...

Literaturtipp: [WIFO-Monatsberichte], 12/2000, Beiträge zu Abfertigung von Christine Mayrhuber und Thomas Url.

Webtipp zu GATS: [www.attac-austria.org]