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Abfertigung neu: Ein Pyrrhussieg?
Als Jahrhundertwerk wird die Abfertigung neu
von der Bundesregierung gefeiert. Für die Sozialpartner - insbesondere
für den ÖGB - ist sie der Beweis dafür, dass die
Sozialpartnerschaft nach wie vor funktioniert. Die AUGE stand der
neuen Abfertigungsregelung - trotz einiger Verbesserungen gegenüber
dem Status quo - von Anfang an skeptisch gegenüber. Und unsere
Befürchtungen scheinen sich zu bestätigen.
Von Markus Koza.
Zuallererst das Positive: künftig
haben alle Arbeitnehmerinnen, deren Arbeitsverhältnis auf einem
privatrechtlichen Vertrag beruht und mit 1. Jänner 2003 beginnt,
aber auch neu eintretende Vertragsbedienstete des Bundes einen Anspruch
auf Abfertigung. Der Anspruch auf Abfertigung steht grundsätzlich
bei allen Beendigungsarten von Arbeitsverhältnissen zu, ein
Anspruch auf Auszahlung einer Abfertigung besteht allerdings nur
bei den bisher anspruchsbegründenden Beendigungsarten (Kündigung
durch Arbeitgeber, ungerechtfertigte Entlassung, ...) und bei Vorliegen
von drei Einzahlungsjahren. In allen anderen Fällen wird die
bisher angesparte Abfertigung als "Rucksack" in das nächste
Beschäftigungsverhältnis mitgenommen. Im Falle des Anspruchs
auf Auszahlung kann die Anspruchsberechtigte entscheiden, ob sie
die Abfertigung auszahlen lässt, diese in seiner bisherigen
Mitarbeitervorsorgekasse (MV-Kasse) bis spätestens zur Pensionierung
belässt, die Übertragung des Abfertigungsbeitrages in
die MVK des neuen Arbeitgebers verlangt, oder die Überweisung
als Einmalprämie für eine Rentenversicherung beziehungsweise
für den Erwerb von Pensionsinvestmentfondsanteilen wählt.
Bei Pensionierung soll die Arbeitnehmerin ebenfalls zwischen der
Auszahlung der Abfertigung, einer Rentenversicherung oder der Veranlagung
in Pensionsinvestmentfondsanteile wählen. Betrachten wir die
einzelnen Kernpunkte der "Abfertigung neu" genauer:
Die Beitragshöhe
Die Höhe des Beitragssatzes beträgt künftig 1,53
Prozent der Lohnsumme, eingehoben von den Gebietskrankenkassen.
Laut Angaben des WIFO beträgt der Gesamtbetrag für die
Abfertigung neu - gemessen an einer geschätzten abfertigungsrelevanten
Lohn- und Gehaltssumme in Höhe von 68,7 Mrd. Euro rund 1,05
Mrd. Euro. 1997 betrug - ebenfalls nach WIFO Schätzungen -
das Volumen der Abfertigungszahlungen 19,2 Mrd. Schilling. Auch
wenn anzunehmen ist, dass viele Arbeitnehmerinnen im alten System
der Abfertigung bleiben (insbesondere wenn sie nicht planen, selbst
zu kündigen) und dementsprechend für diese Beschäftigten
noch Abfertigungsrückstellungen in Höhe von etwa 2,4 Prozent
der Lohnsumme gebildet werden müssen, bedeutet die Abfertigung
neu mittelfristig eine Reduktion der Lohnnebenkosten für die
Unternehmensseite. Allerdings kamen bisher nur wenige Arbeitnehmerinnen
in den Genuss einer Abfertigung (1997 rund zwölf Prozent der
beendeten Beschäftigungsverhältnisse). Profiteure der
alten Abfertigungsregelung waren Beschäftigte jener Branchen,
die eine niedrige Fluktuation aufweisen (etwa Arbeitnehmerinnen
in der Sachgüterproduktion). Betrachtet mensch die Abfertigung
- korrekterweise - als Lohnbestandteil, mussten über achtzig
Prozent der unselbständig Beschäftigten einen Lohnverzicht
hinnehmen. Auch förderte die alte Abfertigungsregelung "strategische"
Kündigungsverhalten seitens der Unternehmer: Ein Unternehmen
konnte das Entstehen hoher Abfertigungsansprüche vermeiden,
wenn Arbeitnehmerinnen kurz vor der ersten oder einer höheren
Stufe des Abfertigungstarifs gekündigt wurden. Dahingehend
stellt die Neuregelung - trotz niedrigeren Beiträge seitens
der Arbeitgeber - eine tatsächlich Verbesserung für einen
großen Teil der Arbeitnehmerinnen dar. Berufsgruppen - etwa
Saisoniers, Beschäftigte der Fremdenverkehrsbranche oder im
Gastgewerbe - die bisher nie die Möglichkeit hatten, einen
Anspruch auf eine Abfertigung zu erwerben, profitieren von der neuen
Regelung. Angesichts der hohen Dynamik des österreichischen
Arbeitsmarktes (1997 betrug der Anteil der aufrechten Beschäftigungsverhältnisse,
die bis unter drei Jahre dauerten, knapp 46,9 Prozent; jene, die
länger als fünfundzwanzig Jahre dauerten, nur 2,9 Prozent.
84,5 Prozent der Beschäftigungsverhältnisse, die 1997
beendet wurden hatten kürzer als drei Jahre gedauert) entspricht
die "Abfertigung neu" eher den realen Gegebenheiten des Arbeitsmarktes.
Der Abfertigungskuchen, der - wenn auch gerechter - verteilt wird,
ist allerdings kleiner geworden.
Die Höhe der Abfertigung
Im alten Abfertigungssystem hing die Höhe der Abfertigung
von der Dauer des Dienstverhältnisses ab, wobei der Abfertigungsanspruch
nicht kontinuierlich, sondern stufenweise stieg (nach drei Dienstjahren
zwei Monatsgehälter, nach fünfundzwanzig Dienstjahren
ein Jahresgehalt). Das neue Abfertigungsmodell ist beitragsorientiert:
die Höhe der Auszahlung ergibt sich aus dem angesparten Kapital
inklusive Verzinsung. Und da wirds abenteuerlich: niedrigere
Beiträge und weiterer Bezieherinnenkreis lassen natürlich
die zu erwartenden ausgezahlten Abfertigungen im Vergleich zum alten
System schrumpfen. Betrug die bisher höchstmögliche Abfertigung
zwölf Monatsgehälter nach fünfundzwanzig Jahren,
soll dieser Betrag - nach Vorstellungen der Sozialpartner - in der
neuen Abfertigungsregelung nach siebenunddreißig Jahren erreicht
werden. Die Höhe der Abfertigung ergibt sich aus der Summe
des im Laufe des Berufslebens angesparten Kapitals in der MVK zuzüglich
der Veranlagungserträge - also der Zinsgewinne - und abzüglich
der in der Kasse anfallenden Verwaltungskosten. Um nach siebenunddreißig
Jahren zwölf Monatsgehälter zu erreichen ist eine jährliche
Verzinsung von sechs Prozent notwendig. Und die Gewerkschaften erhoffen
auch diese. Nur: dieser Zinssatz ist weder realistisch, noch in
Wirklichkeit erstrebenswert, liegen einer die Interessen der Arbeitnehmerinnen
am Herzen. Warum? Christian Felber, ATTAC-Vorstandsmitglied, beschreibt
in seinem "Standard"-Kommentar vom 21. Mai 2002 die Problematik
rund um die magischen sechs Prozent:
- Sechs Prozent Verzinsung über vierzig Jahre anzunehmen ist
unrealistisch. Grund für diese optimistische Annahme sind die
letzten zwanzig Jahre, als etwa US-Aktien Traumrenditen von fast
zehn Prozent jährlich abwarfen. In den zwanzig Jahren davor
war die Situation dagegen deutlich trister: Der Dow-Jones-Index
machte einen durchschnittlich jährlichen Verlust von 3,5 Prozent:
"Wer 1960 auf den Dow (als Index-Produkt) setzte, war bis 1980 sein
halbes Vermögen - oder seine halben Pensionsansprüche
- los," schreibt Felber. Addiert mensch die Perioden der letzten
vierzig Jahre in den USA, so ergibt sich eine jährliche Rendite
der besten US-Aktien von 2,9 Prozent. Das entspricht wiederum ziemlich
genau dem US-Wirtschaftswachstum in diesem Zeitraum von 3,11 Prozent
jährlich: an und für sich auch logisch, können doch
Aktiengewinne als Spiegel der Unternehmensgewinne langfristig nicht
schneller wachsen als die Gesamtwirtschaft (falls Lohn und Gewinnentwicklung
einigermaßen parallel verlaufen!).
- "Wenn Aktien schneller wachsen als die Wirtschaft, dann ist das
ein Hinweis auf eine sich aufblähende Spekulationsblase, die
jederzeit platzen und alle Abfertigungs- und Pensionsansprüchen
zerstören kann", so Felber weiter. Wachsen dagegen die Gewinne
- flächendecken und langfristig - schneller als die Wirtschaft,
was wiederum zu höheren Aktienkursen führt, dann geht
dies regelmäßig auf Kosten der unselbständig Beschäftigten:
hohe Kurse sind dann das Resultat niedrigerer Löhne und Gehälter,
sowie von Rationalisierungsmaßnahmen und daraus folgender
Arbeitslosigkeit. Oder es werden hohe Gewinne mittels Flucht aus
dem Arbeitsrecht, oder einfach brutalste Formen der Ausbeutung (prekäre
Beschäftigung, Ausdehnung der Arbeitszeiten, illegale Beschäftigung,
Verbot gewerkschaftlicher Organisierung, Sklaverei oder Kinderarbeit
in Ländern der südlichen Hemisphäre, ...) erwirtschaftet.
Hohe Renditen auf angesparte Abfertigungen - auf Gelder von Arbeitnehmerinnen
- werden also auf den Rücken der Arbeitnehmerinnen - in Österreich
und weltweit erkauft. Das kann wohl keine Perspektive für moderne
und fortschrittliche Gewerkschaftspolitik sein, hat diese doch mit
Gewerkschaftspolitik nichts mehr zu tun.
- Bleibt noch ein weiterer Punkt zu erwähnen: Kann schon keine
Zinsgarantie abgegeben werden, besteht eine Kapitalgarantie: zumindest
die eingezahlten Beträge müssen ausgezahlt werden. Dementsprechend
konservativ - und das ist ein Glück - muss die Veranlagungsform
gewählt werden. Sechzig Prozent der Abfertigungsgelder müssen
in Anleihen angelegt werden, nur vierzig Prozent in Aktien. Finanzexperten
erwarten sich aus dieser eher konservativen Veranlagungspolitik
der MVK eine maximale Rendite von vier Prozent. Nach Berechnungen
der APK, der Allgemeinen Pensionskasse würde mensch bei vierprozentiger
Verzinsung nach fünfundzwanzig Jahren künftig 5,5 Monatsgehälter
als Abfertigung erhalten. Ein Grund dafür sollte nicht vergessen
werden: aufgrund der restriktiven Budgetpolitik praktisch aller
europäischen Staaten (keine Neuverschuldung) wird der Zinssatz
für Anleihen bei verstärkter Nachfrage nach diesen Wertpapieren
sinken. Diese Rechnung ist leicht nachzuvollziehen. Ein Beispiel:
Eine Anleihe mit dem Nominalwert (also den Wert der Ausgabe) von
Hundert verspricht eine Nominalverzinsung von 5,5 Prozent von Hundert.
Aufgrund der steigenden Nachfrage nach Anleihen, bei knappem Angebot
(weil keine neuen Staatsschulden aufgenommen werden, dementsprechend
keine neuen Anleihen gezeichnet werden), steigt der Kurs der Anleihe.
Nehmen wir einmal an auf Hundertzehn. Der Zinssatz von 5,5 Prozent
gilt vom ursprünglichen Anleihenkurs von Hundert. Dementsprechend
beträgt er bei einem Kurs von Hundertzehn nur mehr fünf
Prozent. Zusätzlich steht es auch mit den Renditeerwartungen
bei Aktien nicht mehr zum besten. Einerseits hat der 11. September
zu Einbrüchen an den Börsen geführt, andererseits
hat die weltweite Wirtschaftskrise die Renditeerwartungen deutlich
gedämpft, die spekulativen Blasen - gerade auch in der New
Economy sind geplatzt. Die Pensionsfonds mussten dementsprechend
ihre Renditeversprechungen bereits nach unten korrigieren, private
Pensionsvorsorger mussten Pensionskürzungen hinnehmen. Die
ins Stocken geratene Kapitalakkumulation gilt es daher wieder ins
Laufen zu bringen: der Druck, bisher öffentliche erbrachte
Leistungen zu liberalisieren und zu privatisieren und damit neue
Bereiche für die Kapitalverwertung zu erschließen: sozusagen
ein Prozess der "inneren Kolonialisierung".
Abfertigung heute - Privatpension morgen?
Die MVK jammern auch schon bereits: bei derartig restriktiven Vorgaben
ist eine Verzinsung von maximal vier Prozent - wobei selbst diese
Zahl über vierzig Jahre wohl eher eine sehr optimistische Schätzung
ist - zu erwarten, beträgt die Abfertigungssumme nach fünfundzwanzig
Jahren nur 5,5 Monatsgehälter. Eine Reform der Abfertigung
neu wird bereits verlangt, noch bevor sie überhaupt beschlossen
ist. Und die FPÖVP Regierung denkt diese auch schon an - falls
sie die nächsten Wahlen überleben sollte.
"Mit dem BMVG (Betriebliches Mitarbeitervorsorgegesetz = Abfertigung
neu) wird auch ein Beitrag zur Stärkung der privaten Altersvorsorge
geleistet, der im Hinblick auf die demografische Entwicklung in
Österreich angezeigt erscheint. Arbeitnehmer haben die Möglichkeit,
die Abfertigungsbeiträge steuerfrei Versicherungsunternehmen
zu übertragen oder zum Erwerb von Anteilen an einem Pensionsinvestmentfonds
zu verwenden. Die Auszahlung als Rente ist steuerfrei. Die gänzliche
Steuerfreistellung erhöht die Attraktivität der Rentenoption
wesentlich und wird insgesamt maßgeblich zum Ausbau der zweiten
Säule in der Pensionsvorsorge beitragen." So steht es in der
Tischvorlage an den Ministerrat zum BMVG, eingebracht von mal Wirtschafts-,
mal Arbeitsminister Bartenstein und Finanzminister Grasser. Ziel
der derzeitigen Bundesregierung ist der Umbau der Abfertigung neu
in eine Betriebspension (sie könnte allerdings auch von anderen
Regierungen - angesichts des neoliberalen Mainstreams, der quer
durch die Parteien geht - durchaus durchgeführt werden): die
steuerliche Bevorzugung im Falle der Auszahlung als Pension ist
ein erster Schritt in diese Richtung. Und Bartenstein ließ
bereits mit weiteren möglichen Schritten aufhorchen: auch er
rechnet nicht mit einer Rendite von sechs Prozent und möchte
bereits "in ein, zwei Jahren" die Abfertigungsregelung modernisieren.
Die MVK befürchten, dass bis zu neunzig Prozent der betroffenen
Arbeitnehmerinnen die Abfertigung gleich im Falle der Kündigung
in Anspruch nehmen würden und nicht, wie es Regierung und MVK
gerne hätten, brav bis zu ihrer Pensionierung warten. Damit
wären jedoch langfristig orientierte Veranlagungen nur schwer
möglich, die Rendite würde gedrückt und Schüssels
Traum, dass die Abfertigung neu die Kapitalmarktoffensive der österreichischen
Bundesregierung beleben würde, ausgeträumt. Also denkt
Bartenstein bereits an die erwähnte "Modernisierung": Es könnte
ja in Veranlagungsgemeinschaften, die renditeorientiert sind, die
vorzeitige Entnahmemöglichkeit ausgeschlossen werden. Er zeigt
sich ja überhaupt wenig begeistert von den "zu freizügig
gestalteten Entnahmemöglichkeiten". Akzeptiert die Bundesregierung
derzeit noch die Sozialpartnereinigung, steht in den nächsten
Jahren - und das ist einer der schwerwiegendsten Kritikpunkte an
der neuen Abfertigungsregelung - eine mögliche Umwandlung der
Abfertigung neu in eine Betriebspension ins Haus. Schließlich
gilt es, die öffentlichen Pensionsleistungen zu reduzieren,
die private Pensionsvorsorge und die betriebliche Pensionsvorsorge
- beide als Kapitaldeckungsverfahren - zu fördern und auszubauen.
Schließlich soll die Abgabenquote bis 2010 auf vierzig Prozent
gesenkt werden: und da Ausgaben (vor allem Pensionen) schneller
wachsen als Einnahmen, muss der Trend zum Abbau von sozialen Leistungen
dramatisch durchgezogen werden, müssen öffentliche Leistungen
durch private abgelöst werden.
Die kommen zwar den Beschäftigten teurer, dem Staat dafür
billiger und machen den Wirtschaftsstandort vermeintlicherweise
"fit". Und schließlich wollen auch die neuen Finanzmarktakteure,
die MVK was verdienen, muss doch der zu erwartende Verwaltungsaufwand
(1 bis 3,5 Prozent der hereinkommenden Abfertigungsbeträge
- d. h. im ersten Jahr bis zu 3,5 Prozent der Substanz, dann abnehmend.
Dazu kommen allerdings "Vermögensverwaltungskosten", die ebenfalls
laut Gesetzt bis zu ein Prozent der Substanz betragen dürfen,
was natürlich die Rendite auch gleich einmal drückt) irgendwie
erwirtschaftet werden. Irgendwann wird dann auch die Vierzig-Prozent-Marke
für Aktien fallen, gilt es doch schließlich, ordentliche
Rendite zu erwirtschaften und das geht halt nur mit ein bisserl
mehr Risiko. Und damit wird natürlich auch der Druck auf Privatisierungen
steigen, schließen wollen die Abfertigungssparerinnen ja gutes
Geld sehen und da müssen ganz neue Gebiete erschlossen werden,
die gewinnträchtig sind, die bereits erwähnten öffentlichen
Dienstleistungen: Wasser zum Beispiel, oder profitable Bahnstrecken,
Buslinien, Gesundheitseinrichtungen oder Bildungsinstitutionen.
GATS (EU-Kommission: "Das GATS ist (...) zuallererst einmal ein
Instrument zugunsten des Geschäftemachens.") wirds möglich
machen: der weltweite Markt für Wasserversorgung wird seitens
der Weltbank auf etwa achthundert Milliarden US-Dollar geschätzt,
der für Bildung auf 2000, jener für Gesundheitsleistungen
auf dreitausendfünfhundert Milliarden Dollar. Diese Bereiche
gilt es zu liberalisieren und zu privatisieren. Diese Bereiche versprechen,
die ins Stocken geratene Kapitalakkumulation wieder in Bewegung
zu bringen. In Österreich, in der EU, weltweit. Hier werden
die Gelder aus Privater Pensionsvorsorge, aus Investmentfonds und
auch aus MVK veranlagt werden. Und hier werden noch einmal hohe
Renditen erzielt. Koste es was es wolle - im wahrsten Sinne des
Wortes.
Fassen wir noch einmal zusammen: Abfertigung neu bedeutet Abfertigungsanspruch
für alle Arbeitnehmerinnen, wobei die Abfertigung deutlich
geringer ausfällt als bisher. Dafür ist sie nicht mehr
ein Privileg einiger weniger. Abfertigung neu bedeutet mittelfristig
geringere Beiträge für die Arbeitgeber. Mit der Abfertigung
neu treten auch neue Finanzmarktakteure, die MVK, die die Abfertigungsbeiträge
auf den Finanzmärkten anlegen auf die Bühne. Abfertigung
neu bedeutet unter Umständen nicht mehr raus zu bekommen, als
angespart wurde, jedenfalls nicht so viel rauszubekommen, wie von
AK und ÖGB erhofft wird. Abfertigung neu - und das ist zu befürchten
- kann den Eintritt in die flächendeckende private Pensionsvorsorge
bedeuten, mit all ihren negativen Auswirkungen auf Sozialsystem,
Gesellschaft und Arbeitswelt. Etwas, das es eigentlich um jeden
Preis zu verhindern gilt. Die Abfertigung neu hat in dieser Hinsicht
einen zu hohen Preis. Der ÖGB hat diesen gezahlt, um die Handlungsfähigkeit
einer erschütterten Sozialpartnerschaft zu beweisen. Der ÖGB
kann nun behaupten, sich gegenüber der Regierung durchgesetzt
zu haben. Der ÖGB feiert die Abfertigung als Sieg. Mehrere
solche Siege können wir uns allerdings nicht mehr leisten.
Pyrrhus lässt grüßen ....
PS: Die Finanzminister der europäischen Union haben sich bereits
darauf geeinigt, die betriebliche Pensionsvorsorge als zusätzliche
Pensionssäule zu fördern und auszubauen. Damit ist bewiesen,
dass unsere Befürchtungen nicht aus der Luft gegriffen sind,
sondern nur die polit-ökonomische Realität der EU und
der herrschenden Klasse entspricht. Wer diese Gefahr nach wie vor
verkennt und leugnet, nimmt den europäischen Diskussionsprozess
nicht zur Kenntnis. Augen zu schließen bringt jedoch leider
gar nichts ...
Literaturtipp: [WIFO-Monatsberichte],
12/2000, Beiträge zu Abfertigung von Christine Mayrhuber und
Thomas Url.
Webtipp zu GATS: [www.attac-austria.org]
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