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Ans Eingmachte
Unser AUGE-Seminar zu "Neuen Herausforderungen
in der Lohnpolitik" hats gezeigt: Richtig emotional wird die
Diskussion, wenns ums Eingemachte geht - sprich ums
eigene Gerstl. Etwa bei der Frage um diskriminierungsfreiere Arbeitsbewertung.
Von Klaudia Paiha.
Vom Einfluss der EU auf die österreichische
Lohnpolitik über Berücksichtigung "atypischer" Beschäftigungsformen
in der Kollektivvertragsgestaltung bis zur Frage, obs ein
gesetzlicher Mindestlohn bringen würde, spann sich der Bogen
des Seminares.
Am heftigsten diskutiert wurde aber um das Thema "diskriminierungsfreiere
Arbeitsbewertung". Einer der Gründe dafür mag darin liegen,
dass bei diesem Thema die theoretische Ebene verlassen und die Frage
nach dem "Wert" von einzelnen Tätigkeiten sehr konkret wurde.
Für einerseits gerne "ganzheitlich" denkende und andererseits
für Missbrauch von Bewertungsmassstäben äusserst
sensible Menschen natürlich eine Provokation. Einen anderen
Grund sehe ich allerdings im männlichen Beharrungsvermögen:
begeben sich Frauen auf den Weg, ihre Situation zu verbessern, wird
von ihnen gleich die Beseitigung der gesamten Ungerechtigkeit des
kapitalistischen Systems verlangt. Gelingt ihnen das nicht, so muss
wohl ihr Weg der falsche sein ....
Gleicher Lohn?
Seit Jahren schon ist es festgeschrieben, sowohl auf EU- als auch
auf innerstaatlicher Ebene: für gleichwertige Arbeit ist gleiches
Entgelt zu zahlen. Nun ist es aber kein Geheimnis, dass dieser schöne
Grundsatz nicht nur in Österreich bei weitem nicht umgesetzt
ist. Wie sonst käme es, dass Frauen im Schnitt ca. ein Drittel
weniger verdienen als Männer - bei wachsendem Unterschied.
Nur zum Teil kann die Begründung dafür in Berufsunterbrechungen
durch Karenz, Teilzeitarbeit, etc. gefunden werden, doch EU-weit
sind fünfzehn Prozent "objektiv" nicht erklärbar.
Eine gewichtige Ursache dürfte in den gängigen Arbeitsbewertungsverfahren
liegen, die tendenziell typisch "weibliche" Tätigkeiten unterbewerten.
Die wesentliche Frage ist: was wird bewertet, was nicht beziehungsweise
mit welcher Gewichtung (z.B. Qualifikation, Arbeitsbedingungen,
Kraftanstrengung, Monotonie, ...).
Vorher gilt es aber, noch einen kleinen Ausflug in die Welt der
Begriffsklärung zu machen.
Was ist "gleichwertige Arbeit"?
Lange Jahre zogen Frauen mit der Parole "Gleicher Lohn für
gleiche Arbeit" in den Kampf ums tägliche Brot. Die Erkenntnis,
dass Frauen und Männer in der Realität aber eben oft nicht
die gleichen Arbeitsplätze besetzten, führte zur Änderung
in "gleichwertige" Arbeit. Aber was ist nun der Unterschied?
- "Gleiche Arbeit" ist identische oder weitgehend gleiche Arbeit.
Hier ist kein Unterschied in der Art der Tätigkeit, dem Arbeitsvorgang,
der Arbeitsumgebung, feststellbar.
- "Gleichartige Arbeit" ist nicht identisch, hat aber kaum Unterschiede
bezüglich aller anfallenden Tätigkeiten und Voraussetzung
wie Ausbildung, Vorkenntnisse, Anstrengung, Verantwortung, Arbeitsbedingungen.
Eine Spezialisierung ist möglich, volle personelle Austauschbarkeit
nicht zwingend.
- "Gleichwertige Arbeit" ist äußerlich ungleich, aber
eben gleichwertig. Die Gleichwertigkeit wird dadurch bestimmt, dass
die Arbeitsanforderungen - etwa hinsichtlich Können/Fertigkeiten,
Anstrengung, Verantwortung und Umgebungsbedingungen - verglichen
werden.
Arbeitsplätze auf der Basis von Gleichwertigkeit zu vergleichen,
bedeutet, dass Jobs, die von ihrer Natur her ganz unterschiedlich
sein können, als Basis für "Lohngleichheitsklagen" gelten.
Das Prinzip der Gleichwertigkeit erfordert, dass Tätigkeiten
nach einem gemeinsamen Standard bewertet werden. In geschlechtsunabhängigen
analytischen Arbeitsbewertungssystemen wird ein Weg gesehen, der
zur Reduktion der Entgeltdiskriminierung beitragen kann. Die Europäische
Kommission hat daher den Mitgliedsländern empfohlen, neue Instrumente
zur diskriminierungsfreien Bewertung von Arbeit zu entwickeln und
zu erproben.
Gleichbehandlung durch Arbeitsbewertung?
Es wird grundsätzlich zwischen zwei Hauptarten der Arbeitsbewertung
unterschieden. Bei der summarischen Arbeitsbewertung wird die Arbeit
in ihrer Gesamtheit betrachtet und bewertet. Eine grosse Gefahr
ist dabei die Verwendung von Stereotypen. Beispielsweise gilt für
Angestellte das Kriterium "geistige Arbeit", während "körperliche
Belastung", emotionale und psychosoziale Anforderungen - die gerade
in Dienstleistungsberufen wesentlich sind - gerne vergessen werden.
Die analytische Arbeitsbewertung zerlegt die Arbeitsvorgänge
systematisch in ihre einzelnen Tätigkeiten, die Anforderungen
und Belastungen. Die Teile werden gewichtet und zusammengezählt.
Wichtig: es sollen die Anforderungen an die Arbeitstätigkeiten
des jeweiligen Arbeitsplatzes bewertet werden und nicht die Person,
die diese Tätigkeiten verrichtet. Tendenziell werden durch
die Arbeitsanalyse die tatsächlichen Anforderungen und Belastungen
eher offensichtlich als bei der summarischen Arbeitsbewertung. Wichtig
ist dabei auch die Beteiligung der ArbeitsplatzinhaberInnen, damit
deren Erfahrungswissen in die Beschreibung und Analyse der zu bewertenden
Tätigkeiten einfließen kann.
Aber die Verwendung eines analytischen Systems alleine garantiert
noch lange keine diskriminierungsfreie Arbeitsbewertung, denn auch
die Gestaltenden und Bewertenden sind nicht frei von subjektiven
Wahrnehmungen, Interessen und Werturteilen. Auch die betroffenen
Frauen nicht, die dazu neigen, ihre Belastungen - aber auch ihre
Kompetenzen - unter zu bewerten. So ist es vermutlich zwar nicht
Absicht, aber Ergebnis, dass die gängigen Systeme auch die
gängigen Rollenzuweisungen widerspiegeln: Anforderungen, die
in "typischen Männerberufen" üblich sind, werden höher
bewertet als Anforderungen in "typisch weiblichen" Berufen. Aufgrund
dieser Tatsache wird bereits seit mehreren Jahren in verschiedenen
Ländern versucht, diskriminierungsfrei(ere) Bewertungssysteme
zu entwickeln und weiter zu verbessern. Meist bewegen sie sich entlang
der Kriterien intellektuelle, psychosoziale und physische Anforderungen
und Belastungen, Verantwortung und Risiko, kombiniert mit der Frage
des jeweiligen Zeitanteils. Gezieltes Hinterfragen kann helfen,
mögliche Diskriminierung durch ein Bewertungsschema aufzuspüren.
Wichtig sind z. B. folgende Fragen:
- Welche Bewertungskriterien wurden gewählt? Wie werden die
Kriterien (z.B. "Können") gemessen und in welche Unterkriterien
sind sie aufgegliedert?
- Ist ein wesentliches Merkmal der Arbeitstätigkeiten ausgelassen
worden? Unberücksichtigt bleiben häufig Fähigkeiten,
die zwar für den jeweiligen Arbeitsplatz relevant, wofür
aber keine formalen Qualifikationen erforderlich sind: z.B. die
Fähigkeit der zwischenmenschlichen Kommunikation, organisatorisches
Können, manuelle Geschicklichkeit und Koordination,. ...? Viele
Büroarbeitsplätze erfordern beispielsweise eine ständige
Neuorganisation und Prioritätensetzung - also organisatorische
Fähigkeiten - um die laufenden Tagesaufgaben erfüllen
zu können. Bei Näherinnen hingegen wird systematisch der
gefordert Grad an Hand/Augen/Finger/Fuß/Knie-Koordination
unterbewertet. Kaum je wird die zu ertragende Monotonie bei Fliessbandarbeit
in der Entgeltfindung mit berücksichtigt.
- Sind Merkmale doppelt gewertet worden? Gibt es z.B. Bewertungspunkte
für Entscheidungsfähigkeit und Extrapunkte für Problemlösung
unter unterschiedlichen Faktoren?
- Wie werden die Arbeitsplätze bezeichnet? Schon der vorgeblich
geschlechtsneutralen Bezeichnung von Arbeitstätigkeiten ist
oft anzumerken, ob diese Arbeit Frauen oder Männern zugedacht
ist: zum Beispiel Verkäuferin und Verkaufsassistent.
- Wie werden die Faktoren gewichtet (was bringt wieviele Punkte)?
- Wie werden z.B. pflegerische Fertigkeiten gewertet, wie Verantwortung
für Finanzmittel oder für die Beaufsichtigung von Kindern?
Diese Auflistung zeigt nur beispielhaft auf, welche Sensibilität
diskriminierungsfreie(re) Arbeitsbewertung erfordert.
Positive Beispiele für geschlechtsneutrale Arbeitsbewertungssysteme
gibt es etwa in der Schweiz, in England, in skandinavischen Ländern.
Die Erfahrungen damit sind durchwegs positiv. Im schweizerischen
Kanton Freiburg beispielsweise bekommen seit vergangenen Juli aufgrund
einer neuen Arbeitsbewertungsmethode rund tausend Staatsangestellte,
darunter 370 Männer und 670 Frauen, mehr Lohn. Um eine Gehaltsklasse
höher eingereiht wurden etwa PolizistInnen, GefängnisaufseherInnen
und FörsterInnen. Gleich zwei Gehaltsklassen aufgestiegen sind
ein grosser Teil der SozialarbeiterInnen, KrankenpflegerInnen und
StrassenerhalterInnen.
Von allen ExpertInnen wird betont, dass das Um und Auf einer diskriminierungsfreien
Arbeitsbewertung Sensibilisierung und Bewusstseinsbildung ist. Dazu
ist es einerseits notwendig, das Unsichtbare sichtbar zu machen.
Etwa durch eine geschlechtersensible Analyse der Zusammensetzung
der Belegschaft, die die hierarchische Stellung, die Gehaltseinstufung,
das Arbeitszeitausmass, etc. beinhaltet. Ebenfalls unumgänglich
ist eine breite Diskussion, was in die Bewertung eingehen soll und
was nicht. Auch hier gilt: Entscheidungen über die Köpfe
der Betroffenen hinweg führen zu Misstrauen und Ablehnung.
Auch das beste Bewertungssystem kann allerdings eines nicht: vorhandene
Machtverhältnisse verschieben. Das heisst, es wird uns - Frauen
wie Männern - auch in Zukunft nicht erspart bleiben, um unseren
Teil vom Kuchen zu kämpfen. Die Widerstände gegen eine
Überarbeitung der Entgeltsysteme rühren u. a. aus der
- nicht unberechtigten - Angst ums eigene Gerstl, sprich:
dass nunmehr die Männer zugunsten der Frauen mit Lohneinbussen
zu rechnen haben. Aber das kann doch wohl kein ernst zu nehmender
Grund sein, die Frauen weiterhin zu benachteiligen. Oder?
Wissenswertes und Literatur:
- GPA-, GMT- und ÖGB-Frauen haben sich diskriminierungsfreie
Arbeitsbewertung zu einem Schwerpunkt gewählt, u.a. unter Beteiligung
an diesbezüglichen EU-Projekten.
- Diskriminierungsfreie Bewertung von (Dienstleistungs-)Arbeit.
Bericht (ca. 7 Euro + Porto) oder Zusammenfassung über ein
Projekt im Auftrag der Gewerkschaft ÖTV. ver.di-Bestellservice,
Telefon: (++49) 6979 52-238, Fax: -242, E-Mail: versandlogistik@du-online.de
- Katz/Baitsch, Lohngleichheit für die Praxis. Zwei Instrumente
zur geschlechtsunabhängigen Arbeitsbewertung, Zürich,
1996. Herausgegeben vom Eidgenössischen Büro für
die Gleichstellung von Frau und Mann, Bern.
- Europäische Kommission: Leitfaden zur Anwendung des Grundsatzes
des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleichwertiger
Arbeit, 1996. Kopie erhältlich bei Klaudia Paiha, Telefon:
(01) 534 44-350, E-Mail: paiha@ug-oegb.at.
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