Keine Rechte für Bedienstete?
Im Zuge der Ausgliederung der Wiener Museen kommt
es zu einem Zweiklassen-System für öffentlich Bedienstete.
Von Monika Vana.
In der Landtagssitzung am 4. Oktober
2001 wurde das neues Wiener Museumsgesetz nach Gemeinderatbeschluss
mit Wirksamkeit am 1. Jänner 2002 verabschiedet. Die Museen
der Stadt Wien wurden in eine "wissenschaftliche Anstalt mit öffentlichem
Recht" umgewandelt. Die Grünen stehen Ausgliederungen und Privatisierungen
von Eigentum der öffentlichen Hand prinzipiell ablehnend gegenüber:
Eine Ausgliederung ist nicht nur eine Flucht aus dem Budget und
der demokratischen Kontrolle, sondern insbesondere die Flucht aus
dem Dienstrecht für die Beschäftigten.
Nein zum Zweiklassen-System von Bediensteten
Durch die Ausgliederung der Wiener Museen bleiben die bestehenden
zirka 150 öffentlich Bediensteten (BeamtInnen, Vertragsbedienstete
etc.) weiterhin der Stadt Wien zugewiesen. Diese Entscheidung ist
grundsätzlich positiv zu bewerten - gelten doch weiterhin die
für die Beschäftigten so wichtigen dienst-, arbeits- und
pensionsrechtlichen Errungenschaften des öffentlichen Dienstes
wie beispielsweise Erweiterter Kündigungsschutz, Zulagensysteme
und das Wiener Gleichbehandlungsgesetz. Dieses beinhaltet u. a.
ein Frauenförderungsgebot (fünfzig Prozent-Frauenquote
im öffentlichen Dienst) und Regelungen betreffend die Bevorzugung
von Frauen beim beruflichen Aufstieg und bei der Aus- und Weiterbildung
(sogenannte "Positive Diskriminierung").
Für die ab 2004 in die "Anstalt Wiener Museen" neu aufzunehmenden
Bediensteten werden all diese Errungenschaften jedoch nicht gelten
- sie werden nach privatrechtlichen Bestimmungen aufgenommen und
unterliegen dem - wesentlich ungünstigeren Gleichbehandlungsgesetz
der Privatwirtschaft, dem Angestelltengesetz etc. Nach Ansicht der
Grünen droht damit in spätestens zwei Jahren eine "2 Klassen-Gesellschaft"
von Bediensteten und damit unhaltbare Zustände, wenn "alte"
und "neue" Bedienstete unter unterschiedlichen arbeitsrechtlichen
Bedingungen in einem Betrieb gemeinsam arbeiten sollen.
Mindestrechte für neue Bedienstete
Da es im Zuge der Ausgliederung aus kompetenzrechtlichen Gründen
Wien nicht möglich ist, für die von den Wiener Museen
selbstständig aufgenommenen Bediensteten dienstrechtliche Vorschriften
zu erlassen (wie schon gesagt: Flucht aus dem Dienstrecht), sollte
alles unternommen werden, auch für "neue" Bedienstete die gleichen
arbeitsrechtlichen Regelungen wie für die "alten" Bediensteten
der Wiener Museen zu schaffen.
Die Grünen brachten im Wiener Landtag einen entsprechenden
Antrag auf "Mindestrechte für neuen Museumsbedienstete" ein,
die der Entwicklung eines Zweiklassen-Systems unter den Bediensteten
der Wiener Museen vorbeugen sollte. Die SPÖ lehnte diesen Antrag
mit der Begründung "zukünftigen Verhandlungen der Museen
nicht vorgreifen zu wollen" ab. Damit zeigt die regierende Rathausfraktion
wieder einmal, dass ihr Einsatz für die Beschäftigten
und für einen verstärkten ArbeitnehmerInnenschutz über
bloße Lippenbekenntnisse nicht hinausgeht.
Gleichbehandlungsgesetz verankern
Ebenso ablehnend äußerte sich die SPÖ hinsichtlich
des Antrags der Grünen, im Wiener Museumszuweisungsgesetz die
Anwendung des Wiener Gleichbehandlungsgesetztes als explizite Bestimmung
aufzunehmen. Obwohl sich im Zuge ähnlicher Ausgliederungen
auf Bundesebene in der Vergangenheit Unsicherheiten über die
Gültigkeit des Gleichbehandlungsgesetzes ergeben haben, lehnte
die SPÖ den Antrag auf Rechtssicherheit in diesem Bereich mit
der fadenscheinigen Begründung ab, "Frauen sollten durch eine
Diskussion über die Gültigkeit des Gesetzes nicht verunsichert
werden".
Danke, Frau Stadträtin Brauner! Wir Grünen Frauen wissen
jetzt, dass es mit dem vielpropagierten Gender-Mainstreaming der
Stadt Wien nicht weit her ist!
Monika Vana ist stellvertretende Klubobfrau und Frauensprecherin
des Grünen Klubs im Wiener Rathaus.
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