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Keine Rechte für Bedienstete?

Im Zuge der Ausgliederung der Wiener Museen kommt es zu einem Zweiklassen-System für öffentlich Bedienstete.

Von Monika Vana.

 

In der Landtagssitzung am 4. Oktober 2001 wurde das neues Wiener Museumsgesetz nach Gemeinderatbeschluss mit Wirksamkeit am 1. Jänner 2002 verabschiedet. Die Museen der Stadt Wien wurden in eine "wissenschaftliche Anstalt mit öffentlichem Recht" umgewandelt. Die Grünen stehen Ausgliederungen und Privatisierungen von Eigentum der öffentlichen Hand prinzipiell ablehnend gegenüber: Eine Ausgliederung ist nicht nur eine Flucht aus dem Budget und der demokratischen Kontrolle, sondern insbesondere die Flucht aus dem Dienstrecht für die Beschäftigten.

Nein zum Zweiklassen-System von Bediensteten

Durch die Ausgliederung der Wiener Museen bleiben die bestehenden zirka 150 öffentlich Bediensteten (BeamtInnen, Vertragsbedienstete etc.) weiterhin der Stadt Wien zugewiesen. Diese Entscheidung ist grundsätzlich positiv zu bewerten - gelten doch weiterhin die für die Beschäftigten so wichtigen dienst-, arbeits- und pensionsrechtlichen Errungenschaften des öffentlichen Dienstes wie beispielsweise Erweiterter Kündigungsschutz, Zulagensysteme und das Wiener Gleichbehandlungsgesetz. Dieses beinhaltet u. a. ein Frauenförderungsgebot (fünfzig Prozent-Frauenquote im öffentlichen Dienst) und Regelungen betreffend die Bevorzugung von Frauen beim beruflichen Aufstieg und bei der Aus- und Weiterbildung (sogenannte "Positive Diskriminierung").

Für die ab 2004 in die "Anstalt Wiener Museen" neu aufzunehmenden Bediensteten werden all diese Errungenschaften jedoch nicht gelten - sie werden nach privatrechtlichen Bestimmungen aufgenommen und unterliegen dem - wesentlich ungünstigeren Gleichbehandlungsgesetz der Privatwirtschaft, dem Angestelltengesetz etc. Nach Ansicht der Grünen droht damit in spätestens zwei Jahren eine "2 Klassen-Gesellschaft" von Bediensteten und damit unhaltbare Zustände, wenn "alte" und "neue" Bedienstete unter unterschiedlichen arbeitsrechtlichen Bedingungen in einem Betrieb gemeinsam arbeiten sollen.

Mindestrechte für neue Bedienstete

Da es im Zuge der Ausgliederung aus kompetenzrechtlichen Gründen Wien nicht möglich ist, für die von den Wiener Museen selbstständig aufgenommenen Bediensteten dienstrechtliche Vorschriften zu erlassen (wie schon gesagt: Flucht aus dem Dienstrecht), sollte alles unternommen werden, auch für "neue" Bedienstete die gleichen arbeitsrechtlichen Regelungen wie für die "alten" Bediensteten der Wiener Museen zu schaffen.

Die Grünen brachten im Wiener Landtag einen entsprechenden Antrag auf "Mindestrechte für neuen Museumsbedienstete" ein, die der Entwicklung eines Zweiklassen-Systems unter den Bediensteten der Wiener Museen vorbeugen sollte. Die SPÖ lehnte diesen Antrag mit der Begründung "zukünftigen Verhandlungen der Museen nicht vorgreifen zu wollen" ab. Damit zeigt die regierende Rathausfraktion wieder einmal, dass ihr Einsatz für die Beschäftigten und für einen verstärkten ArbeitnehmerInnenschutz über bloße Lippenbekenntnisse nicht hinausgeht.

Gleichbehandlungsgesetz verankern

Ebenso ablehnend äußerte sich die SPÖ hinsichtlich des Antrags der Grünen, im Wiener Museumszuweisungsgesetz die Anwendung des Wiener Gleichbehandlungsgesetztes als explizite Bestimmung aufzunehmen. Obwohl sich im Zuge ähnlicher Ausgliederungen auf Bundesebene in der Vergangenheit Unsicherheiten über die Gültigkeit des Gleichbehandlungsgesetzes ergeben haben, lehnte die SPÖ den Antrag auf Rechtssicherheit in diesem Bereich mit der fadenscheinigen Begründung ab, "Frauen sollten durch eine Diskussion über die Gültigkeit des Gesetzes nicht verunsichert werden".

Danke, Frau Stadträtin Brauner! Wir Grünen Frauen wissen jetzt, dass es mit dem vielpropagierten Gender-Mainstreaming der Stadt Wien nicht weit her ist!

Monika Vana ist stellvertretende Klubobfrau und Frauensprecherin des Grünen Klubs im Wiener Rathaus.