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Grenzenlose Dienstleistung?

Die Globalisierung bringt auch Konkurrenz für Anbieter von Sozialdiensten.

Von Brigitte Voglhofer.

 

Wie werden Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen in Oberösterreich im Jahr 2010 oder 2020 aussehen und wer wird diese in einer liberalisierten Weltwirtschaft erbringen? Wird wie bisher der gewachsene lokale Anbieter den Zuschlag für die Leistungserbringung erhalten oder werden sich multinationale Konzerne von Bayern, Tschechien, Ungarn, Skandinavien oder sonst wo mehr und mehr in den Markt drängen? Kann das Land Oberösterreich oder die Republik die Erbringung von Leistungen der Behindertenhilfe noch von bestimmten Qualitätskriterien (Integration, Bevorzugung lokaler Anbieter, Erfahrungsschatz etc.) abhängig machen oder zählen nur mehr die nackten Zahlen unter dem Strich der Endabrechnung? Wird die vorhandene Palette an Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen aufrechterhalten oder wird es durch den Beizug betriebswirtschaftlicher Kriterien für die Leistungserbringung zu Abstrichen kommen?

Solche und ähnliche Fragen stellen sich, wenn man sich mit den Plänen von Industriestaaten und multinationalen Konzernen zur Liberalisierung von Dienstleistungen auseinandersetzt. Denn die Auswirkungen einer globalisierten Weltwirtschaft machen auch vor bislang geschützten Sektoren nicht mehr halt. Nach dem Scheitern der Ministerkonferenz der WTO (World Trade Organisation) in Seattle, wo zehntausende Globalisierungsgegner tagelang ihren Protest medienwirksam zum Ausdruck brachten, suchen Industrienationen und multinationale Konzerne bereits wieder fieberhaft nach neuen Regeln für die unbehinderte, schrittweise Durchsetzung weltweiter Kapitalinvestitionen.

Im Feber 2000 begannen die WTO-Mitgliedsländer in Genf mit den Neuverhandlungen des 1995 in Kraft getretenen Dienstleistungsabkommens GATS (General Agreement on Trade in Services). Ziel ist die Öffnung des Dienstleistungssektors gegenüber ausländischen Investoren. Neben Banken, Versicherungen, Tourismus, Medien, Gaststätten, Transportwesen, Straßenreinigung und Müllabfuhr, Bildungswesen, Ärzten, Rechtsanwälten etc. zählt auch das Gesundheits- und Sozialwesen zur Dienstleistungsbranche, in der multinationale Konzerne profitträchtige Investitionen tätigen wollen.

Grundprinzipiendes GATS-Abkommens:

Das Dienstleistungsabkommen GATS stützt sich auf dieselben drei Grundprinzipien, die für den Handel mit Waren festgelegt wurden:

- den Marktzugang,
- die Inländerbehandlung
- die Meistbegünstigung.

Beim Marktzugang sollen Handelshemmnisse beseitigt und der einheimische Markt für ausländische Anbieter geöffnet werden. Die Inländerbehandlung wiederum fordert, dass Regierungen ausländische Dienstleistungserbringer in gleicher Weise behandeln müssen wie einheimische; das heißt, dass sie die inländischen Dienstleistungserbringer nicht bevorzugen dürfen.

Im Gegensatz zum GATT-Abkommen (General Agreement on Tarifs and Trade), wo dieses Prinzip für alle Waren gilt, können die Mitgliedsländer im GATS-Abkommen jedoch mit sogenannten "Positiven Listen" explizit diejenigen Sektoren angeben, bei denen sie bereit sind, ihre Märkte gegenüber ausländischen Anbietern zu öffnen. Die Meistbegünstigung besagt, dass ein Land den ausländischen Dienstleistungserbringer nicht schlechter als alle anderen behandeln darf. So wird es Regierungen verboten, einheimischen Firmen Subventionen, Zuschüsse oder Darlehen zu gewähren, sofern sie ausländische Konzerne nicht in gleichem Maße berücksichtigen. Ausnahmen von der Meistbegünstigung können jedoch speziell aufgelistet werden.

Industrieländer: Abkommen verschärfen

Ziel der Industrieländer und multinationalen Konzerne ist es, das Dienstleistungsabkommen GATS zu verschärfen. Bei den Neuverhandlungen sollen

- die generellen Prinzipien, wie z. B. die positiven Listen, nochmals verhandelt und wenn möglich abgeschafft werden
- die Inländerbehandlung und die Meistbegünstigung durchgehend eingeführt und Ausnahmen davon unterbunden werden
- weitere Bereiche des Dienstleistungssektors (zum Beispiel das Gesundheits-, Sozial- und das Bildungswesen) den WTO-Prinzipien unterstellt werden
- staatliche Regulierungen und Handelshemmnisse vermehrt abgebaut werden.

GATS und das öffentliche Beschaffungswesen

Wie zahlreiche andere Vereine und Organisationen kauft die Öffentliche Hand (Land Oberösterreich, Bundessozialamt, Gemeinde etc.) auch beim Verein "Miteinander" verschiedene Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen (Anlehre, Arbeitsassistenz, Familienberatung, Frühförderung, Individualförderung, Mobiler Hilfsdienst etc.) ein.

Die GATS-Regelungen beschränken sich bislang in erster Linie auf den privaten Sektor und schließen zur Zeit das öffentliche Beschaffungswesen (z. B. den Ankauf von Dienstleistungen) noch nicht mit ein. Sollte sich dies im Laufe der Verhandlungen jedoch ändern, wird sich der Spielraum von Regierungen und Ländern, öffentliche Aufträge an bestimmte Bedingungen wie z. B. die Bevorzugung lokaler Firmen, die Einhaltung von Menschenrechten oder Umweltschutzgesetzen zu knüpfen, einschränken. Öffentliche Dienstleistungen werden zunehmend liberalisiert und den Marktgesetzen untergeordnet. Vereine und Organisationen im Sozialbereich bekommen Konkurrenz von multinationalen Konzernen. Der Wettbewerb wird sich verschärfen, die Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiterinnen in der Behindertenhilfe vermutlich schlechter werden. Welche Auswirkungen derartige Entwicklungen auf die Qualität von Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen haben werden, muss aufmerksam beobachtet werden.

Eigene Vorschläge entwickeln

Um die oben skizzierten negativen Auswirkungen eines liberalisierten Handels mit Dienstleistungen in Grenzen zu halten, ist es an der Zeit, dass sich die Akteurlnnen des Sozialwesens stärker mit dieser Thematik auseinandersetzen. Wer über die stereotype Kritik an der Globalisierung hinauskommen will, wird dort einhaken müssen, wo der größte Einfluss auf die Ausgestaltung neuer Vertragswerke ausgeübt wird. Und das sind in erster Linie Parteien und Regierungen, deren Verantwortungsträger Handels- und Investitionsabkommen in internationalen Gremien verhandeln und mitbeschließen.

Führungskräfte und MitarbeiterInnen im Sozialbereich sollten künftig nicht nur der nationalen Sozialgesetzgebung Zeit und Aufmerksamkeit widmen, sondern auch die kritische Evaluation internationaler Vertragswerke und Gesetze mit auf ihre Tagesordnung nehmen. Ein besonderes Augenmerk wird dabei auch auf den Sprachgebrauch zu legen sein. Die undifferenzierte Definition Sozialer Arbeit als Dienstleistung und damit als "Gut" oder "Ware", die kritiklose Übernahme betriebswirtschaftlicher Begriffe für soziale Sachverhalte oder - in Anbetracht der boomenden Finanzmärkte - die unreflektierte Übernahme des Axioms von der Finanzkrise des Staates, die eine politisch gewollte ist, soll überdacht werden. Hier wäre sprachlicher Widerstand zu leisten. Im Weiteren ginge es um Anfragen an Politiker, Beamte und Berufsverbände über ihren WTO/GATS-Wissensstand, ihre Einschätzung der Situation sowie mögliche Aktivitäten.

Unterstützung im Kampf gegen weitreichende Liberalisierungsbestrebungen des Welthandels kommt von den weltweit agierenden NGOs (Nichtregierungsorganisationen), die dafür sorgen, dass die Verhandlungen der WTO und anderer Organisationen (OECD - Organization for Economic Cooperation and Development, IWF - Internationaler Währungsfonds) nicht mehr unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt werden können. Alle großen Weltkonferenzen (WTO-Ministerkonferenz in Seattle, Weltwirtschaftsgipfel in Davos, Weltbank und internationaler Währungsfonds in Washington und Prag etc.) wurden von öffentlichkeitswirksamen Demonstrationen von Globalisierungsgegnern begleitet.

Ein wichtiges Ziel für VertreterInnen des Sozialwesens könnte sein, gemeinsam mit NGOs, sozialen Bewegungen, Politikerinnen, kritischer Juristlnnen und VerfassungsexpertInnen, SozialökonomInnen, ... einen neuen, umwelt- und sozialverträglichen Entwurf für ein WTO-Abkommen zu konzipieren und öffentlich zur Diskussion zu stellen. Ein GATS-Positionspapier könnte u. a. folgende Eckpunkte enthalten:

- Beibehaltung des Systems der positiven Listen
- Ausnahmen von der Meistbegünstigung und von der lnländerbehandlung
- Investoren dürfen nicht nur Rechte gewährt, sondern auch Pflichten auferlegt werden
- keine Einbindung des öffentlichen Beschaffungswesens in ein GATS Dienstleistungsabkommen

 

Zur Autorin: Brigitte Voglhofer ist Mitarbeiterin des Verein Miteinander, Linz