Grenzenlose Dienstleistung?
Die Globalisierung bringt auch Konkurrenz für
Anbieter von Sozialdiensten.
Von Brigitte Voglhofer.
Wie werden Dienstleistungen für
Menschen mit Behinderungen in Oberösterreich im Jahr 2010 oder
2020 aussehen und wer wird diese in einer liberalisierten Weltwirtschaft
erbringen? Wird wie bisher der gewachsene lokale Anbieter den Zuschlag
für die Leistungserbringung erhalten oder werden sich multinationale
Konzerne von Bayern, Tschechien, Ungarn, Skandinavien oder sonst
wo mehr und mehr in den Markt drängen? Kann das Land Oberösterreich
oder die Republik die Erbringung von Leistungen der Behindertenhilfe
noch von bestimmten Qualitätskriterien (Integration, Bevorzugung
lokaler Anbieter, Erfahrungsschatz etc.) abhängig machen oder
zählen nur mehr die nackten Zahlen unter dem Strich der Endabrechnung?
Wird die vorhandene Palette an Dienstleistungen für Menschen
mit Behinderungen aufrechterhalten oder wird es durch den Beizug
betriebswirtschaftlicher Kriterien für die Leistungserbringung
zu Abstrichen kommen?
Solche und ähnliche Fragen stellen sich, wenn man sich mit
den Plänen von Industriestaaten und multinationalen Konzernen
zur Liberalisierung von Dienstleistungen auseinandersetzt. Denn
die Auswirkungen einer globalisierten Weltwirtschaft machen auch
vor bislang geschützten Sektoren nicht mehr halt. Nach dem
Scheitern der Ministerkonferenz der WTO (World Trade Organisation)
in Seattle, wo zehntausende Globalisierungsgegner tagelang ihren
Protest medienwirksam zum Ausdruck brachten, suchen Industrienationen
und multinationale Konzerne bereits wieder fieberhaft nach neuen
Regeln für die unbehinderte, schrittweise Durchsetzung weltweiter
Kapitalinvestitionen.
Im Feber 2000 begannen die WTO-Mitgliedsländer in Genf mit
den Neuverhandlungen des 1995 in Kraft getretenen Dienstleistungsabkommens
GATS (General Agreement on Trade in Services). Ziel ist die Öffnung
des Dienstleistungssektors gegenüber ausländischen Investoren.
Neben Banken, Versicherungen, Tourismus, Medien, Gaststätten,
Transportwesen, Straßenreinigung und Müllabfuhr, Bildungswesen,
Ärzten, Rechtsanwälten etc. zählt auch das Gesundheits-
und Sozialwesen zur Dienstleistungsbranche, in der multinationale
Konzerne profitträchtige Investitionen tätigen wollen.
Grundprinzipiendes GATS-Abkommens:
Das Dienstleistungsabkommen GATS stützt sich auf dieselben
drei Grundprinzipien, die für den Handel mit Waren festgelegt
wurden:
- den Marktzugang,
- die Inländerbehandlung
- die Meistbegünstigung.
Beim Marktzugang sollen Handelshemmnisse beseitigt und der einheimische
Markt für ausländische Anbieter geöffnet werden.
Die Inländerbehandlung wiederum fordert, dass Regierungen ausländische
Dienstleistungserbringer in gleicher Weise behandeln müssen
wie einheimische; das heißt, dass sie die inländischen
Dienstleistungserbringer nicht bevorzugen dürfen.
Im Gegensatz zum GATT-Abkommen (General Agreement on Tarifs and
Trade), wo dieses Prinzip für alle Waren gilt, können
die Mitgliedsländer im GATS-Abkommen jedoch mit sogenannten
"Positiven Listen" explizit diejenigen Sektoren angeben, bei denen
sie bereit sind, ihre Märkte gegenüber ausländischen
Anbietern zu öffnen. Die Meistbegünstigung besagt, dass
ein Land den ausländischen Dienstleistungserbringer nicht schlechter
als alle anderen behandeln darf. So wird es Regierungen verboten,
einheimischen Firmen Subventionen, Zuschüsse oder Darlehen
zu gewähren, sofern sie ausländische Konzerne nicht in
gleichem Maße berücksichtigen. Ausnahmen von der Meistbegünstigung
können jedoch speziell aufgelistet werden.
Industrieländer: Abkommen verschärfen
Ziel der Industrieländer und multinationalen Konzerne ist
es, das Dienstleistungsabkommen GATS zu verschärfen. Bei den
Neuverhandlungen sollen
- die generellen Prinzipien, wie z. B. die positiven Listen, nochmals
verhandelt und wenn möglich abgeschafft werden
- die Inländerbehandlung und die Meistbegünstigung durchgehend
eingeführt und Ausnahmen davon unterbunden werden
- weitere Bereiche des Dienstleistungssektors (zum Beispiel das
Gesundheits-, Sozial- und das Bildungswesen) den WTO-Prinzipien
unterstellt werden
- staatliche Regulierungen und Handelshemmnisse vermehrt abgebaut
werden.
GATS und das öffentliche Beschaffungswesen
Wie zahlreiche andere Vereine und Organisationen kauft die Öffentliche
Hand (Land Oberösterreich, Bundessozialamt, Gemeinde etc.)
auch beim Verein "Miteinander" verschiedene Dienstleistungen für
Menschen mit Behinderungen (Anlehre, Arbeitsassistenz, Familienberatung,
Frühförderung, Individualförderung, Mobiler Hilfsdienst
etc.) ein.
Die GATS-Regelungen beschränken sich bislang in erster Linie
auf den privaten Sektor und schließen zur Zeit das öffentliche
Beschaffungswesen (z. B. den Ankauf von Dienstleistungen) noch nicht
mit ein. Sollte sich dies im Laufe der Verhandlungen jedoch ändern,
wird sich der Spielraum von Regierungen und Ländern, öffentliche
Aufträge an bestimmte Bedingungen wie z. B. die Bevorzugung
lokaler Firmen, die Einhaltung von Menschenrechten oder Umweltschutzgesetzen
zu knüpfen, einschränken. Öffentliche Dienstleistungen
werden zunehmend liberalisiert und den Marktgesetzen untergeordnet.
Vereine und Organisationen im Sozialbereich bekommen Konkurrenz
von multinationalen Konzernen. Der Wettbewerb wird sich verschärfen,
die Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiterinnen in der Behindertenhilfe
vermutlich schlechter werden. Welche Auswirkungen derartige Entwicklungen
auf die Qualität von Dienstleistungen für Menschen mit
Behinderungen haben werden, muss aufmerksam beobachtet werden.
Eigene Vorschläge entwickeln
Um die oben skizzierten negativen Auswirkungen eines liberalisierten
Handels mit Dienstleistungen in Grenzen zu halten, ist es an der
Zeit, dass sich die Akteurlnnen des Sozialwesens stärker mit
dieser Thematik auseinandersetzen. Wer über die stereotype
Kritik an der Globalisierung hinauskommen will, wird dort einhaken
müssen, wo der größte Einfluss auf die Ausgestaltung
neuer Vertragswerke ausgeübt wird. Und das sind in erster Linie
Parteien und Regierungen, deren Verantwortungsträger Handels-
und Investitionsabkommen in internationalen Gremien verhandeln und
mitbeschließen.
Führungskräfte und MitarbeiterInnen im Sozialbereich
sollten künftig nicht nur der nationalen Sozialgesetzgebung
Zeit und Aufmerksamkeit widmen, sondern auch die kritische Evaluation
internationaler Vertragswerke und Gesetze mit auf ihre Tagesordnung
nehmen. Ein besonderes Augenmerk wird dabei auch auf den Sprachgebrauch
zu legen sein. Die undifferenzierte Definition Sozialer Arbeit als
Dienstleistung und damit als "Gut" oder "Ware", die kritiklose Übernahme
betriebswirtschaftlicher Begriffe für soziale Sachverhalte
oder - in Anbetracht der boomenden Finanzmärkte - die unreflektierte
Übernahme des Axioms von der Finanzkrise des Staates, die eine
politisch gewollte ist, soll überdacht werden. Hier wäre
sprachlicher Widerstand zu leisten. Im Weiteren ginge es um Anfragen
an Politiker, Beamte und Berufsverbände über ihren WTO/GATS-Wissensstand,
ihre Einschätzung der Situation sowie mögliche Aktivitäten.
Unterstützung im Kampf gegen weitreichende Liberalisierungsbestrebungen
des Welthandels kommt von den weltweit agierenden NGOs (Nichtregierungsorganisationen),
die dafür sorgen, dass die Verhandlungen der WTO und anderer
Organisationen (OECD - Organization for Economic Cooperation and
Development, IWF - Internationaler Währungsfonds) nicht mehr
unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt werden können.
Alle großen Weltkonferenzen (WTO-Ministerkonferenz in Seattle,
Weltwirtschaftsgipfel in Davos, Weltbank und internationaler Währungsfonds
in Washington und Prag etc.) wurden von öffentlichkeitswirksamen
Demonstrationen von Globalisierungsgegnern begleitet.
Ein wichtiges Ziel für VertreterInnen des Sozialwesens könnte
sein, gemeinsam mit NGOs, sozialen Bewegungen, Politikerinnen, kritischer
Juristlnnen und VerfassungsexpertInnen, SozialökonomInnen,
... einen neuen, umwelt- und sozialverträglichen Entwurf für
ein WTO-Abkommen zu konzipieren und öffentlich zur Diskussion
zu stellen. Ein GATS-Positionspapier könnte u. a. folgende
Eckpunkte enthalten:
- Beibehaltung des Systems der positiven Listen
- Ausnahmen von der Meistbegünstigung und von der lnländerbehandlung
- Investoren dürfen nicht nur Rechte gewährt, sondern
auch Pflichten auferlegt werden
- keine Einbindung des öffentlichen Beschaffungswesens in ein
GATS Dienstleistungsabkommen
Zur Autorin: Brigitte Voglhofer ist Mitarbeiterin des Verein Miteinander,
Linz
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