Profit Neujahr
Der Jahreswechsel wird teuer. Denn mit 1. Jänner
2001 wurden viele weitere Belastungen, die die blau-schwarze Bundesregierung
ausgeheckt hat, wirksam. Überhaupt hat's die "Sozial"politik
der letzten zehn Monate in sich. Eine Bestandsaufnahme.
Viele der beschlossenen Massnahmen, die
die ArbeitnehmerInnen belasten, treten mit 1. Jänner 2001 oder
spätestens mit wenigen Monaten Zeitverzögerung in Kraft:
- Mitversicherung: Bis dato umfasste der Schutz
der Krankenversicherung die Mitversicherung von EhepartnerInnen
oder LebensgefährtInnen, ohne dass dafür ein zusätzlicher
Beitrag geleistet werden musste. Mit dem Jahreswechsel ändert
sich das. Bisher mitversicherte PartnerInnen ohne Kinder müssen
nun einen Krankenversicherungsbeitrag zahlen. Betroffen sind davon
etwa 100.000 Menschen, vor allem Frauen.
- Familienzuschläge: Die Familienzuschläge
in der Arbeitslosenversicherung werden ab 2001 von 663 Schilling
auf maximal 400 Schilling gesenkt. Insgesamt darf das Arbeitslosengeld
samt Familienzuschlag nicht mehr als 75 Prozent des früheren
Nettogehalts ausmachen. Bis zu dreihunderttausend Menschen müssen
mit dieser Kürzung rechnen, in erster Linie AlleinverdienerInnen
mit mehreren Kindern und alleinerziehende Frauen.
- Arbeitslosengeld: Mit Arbeitslosen verfährt
die Regierung auch in anderen Bereichen recht drastisch. Von der
Idee, beim Arbeitslosengeld im Falle einvernehmlicher Lösungen
eine vierwöchige Sperre einzuführen, musste sich die Regierung
allerdings trennen. Auch von anderen Vorschlägen, wie einer
dreitägigen generellen Wartefrist, hat sich die Bundesregierung
verabschiedet. Was aber für das neue Jahr bleibt ist die Anhebung
der Anwartschaft bei wiederholtem Arbeitslosengeldbezug von 26 auf
28 Wochen. Geschätzte 17.000 Menschen, die dadurch weniger
oder gar kein Arbeitslosengeld erhalten, werden durch diese Massnahme
belastet.
- Unfallrente: Wer beispielsweise nach einem Arbeitsunfall
als Schadenersatz und Schmerzensgeld eine Unfallrente zugesprochen
bekommt, "darf" für diese jetzt Steuer zahlen. Zur Kasse gebeten
werden dafür etwa 108.000 RentenbezieherInnen.
- Urlaubsentschädigung: Die Verschärfungen
bei Urlaubs- und Kündigungsentschädigung greifen ebenfalls
ab dem Jahreswechsel. Die Entschädigung für Resturlaub
bei Kündigung wird nur noch aliquot, also anteilig, bezahlt
und zudem voll besteuert. Durch die neuen Steuersätze und besagte
Urlaubsaliquotierung werden ArbeitnehmerInnen, die ihren Job verloren
haben, massiv getroffen.
- Absetzbeträge: Durch die Halbierung der
Absetzbeträge steht den ArbeitnehmerInnen mit Beginn 2001 eine
weitere Steuererhöhung ins Haus. Und auch diese macht vor kleineren
Einkommen nicht halt. Wer beispielsweise im Angestelltenverhältnis
15.000 Schilling brutto im Monat verdient, hat nun eine steuerliche
Mehrbelastung von 750 Schilling jährlich. Mit einem monatlichen
Bruttobezug von 40.000 Schilling beträgt die Mehrbelastung
bereits 3129 Schilling, während dagegen ein Spitzenverdiener
mit 70.000 Schilling brutto pro Monat mit einer Steuermehrbelastung
von 1250 Schilling "davonkommt".
- Ambulanzgebühr: Neben dem steuerlichen Mehraufwand,
dürfen Herr und Frau Österreicher aber noch anderweitig
ihr sauer verdientes Geld zur sogenannten Budgetsanierung beitragen.
Zum Beispiel mittels Ambulanzgebühr, die den Arbeitnehmer pro
Jahr mit bis zu tausend Schilling treffen kann. Bis vor kurzem war
die Einführung der Ambulanzgebühr ebenfalls mit 1. Jänner
2001 datiert. Jetzt zeichnet sich allerdings eine Verschiebung um
einige Monate (voraussichtlich März) ab.
- Studiengebühr: Die Hochschulgebühr
trifft 230.000 Uni-Studenten und 120.000 Fachhochschüler. Diese
Studiengebühren sind erstmals in der zweiten Jahreshälfte
mit Beginn des Wintersemesters fällig.
- Vignette: Die Autobahnvignette fürs kommende
Jahr kostet nun tausend Schilling, also fast doppelt soviel wie
zuvor. Vor allem für PendlerInnen und all jene, die aus beruflichen
Gründen auf ihr Fahrzeug angewiesen sind, eine empfindliche
Teuerung.
Bilanz: Sozialabbau treffsicher
Die neue Bundesregierung ist seit Feber im Amt. Inzwischen sind
zehn Monate vergangen - zehn Monate, die in der Sozialpolitik tiefe
Spuren hinterlassen werden. Auf der einen Seite werden Pensionen,
Unfallrenten, Arbeitslosengeld, Urlaubsentschädigungen etc.
massiv gekürzt, auf der andern Seite wird eine Senkung der
Sozialbeiträge der Arbeitgeber um insgesamt fast zehn Milliarden
Schilling in Aussicht gestellt, milliardenteure neue Sozialleistungen
sollen ohne jede Bedarfsprüfung eingeführt werden.
Die Regierung versucht, das Ganze als "Sparkurs" zu verkaufen.
In Wahrheit steht bei dieser Art von Politik aber nicht einmal das
Sparen im Vordergrund. Hier wird ganz gezielt umverteilt, und das
zu Lasten der Arbeitnehmer und der sozial Schwächeren!
Eine der ersten Massnahmen der neuen Bundesregierung war die Neuordnung
der Zuständigkeit der Ministerien. Was bereits im Regierungsabkommen
erkennbar war, fand hier seine erste Bestätigung: Die neue
Bundesregierung setzt auf eine klare Unterordnung der Interessen
der Arbeitnehmer gegenüber den Interessen der Wirtschaft. Die
Zuordnung von Arbeitsrecht, Arbeitnehmerschutz, Arbeitsinspektion
und Arbeitslosenversicherung zum Wirtschaftsminister macht das mehr
als deutlich.
Eine zweite wesentliche Änderung brachte der Wegfall der Frauenministerin
- die Frauenagenden nimmt seither das "Bundesministerium für
soziale Sicherheit und Generationen" wahr. Auch das ein klares Signal:
Frauenpolitik wird von der neuen Bundesregierung nicht als eigenständige
Aufgabe gesehen. Seit die Ressortleitung im "Bundesministerium für
soziale Sicherheit und Generationen" von einem Mann übernommen
wurde, wird das Abwegige dieser Situation besonders deutlich.
Seit vielen Jahren wird von der Gewerkschaft eine Beseitigung der
Schlechterstellung der Arbeiter im Arbeitsrecht gefordert. Die neue
Bundesregierung hat nunmehr die Gegenforderungen der Wirtschaft
zu hundert Prozent erfüllt und gleichzeitig die Rechtsangleichung
auf die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall reduziert! Alle anderen
Schlechterstellungen der Arbeiter (Kündigungsfristen, -termine
etc.) blieben unangetastet. Und selbst bei der Entgeltfortzahlung
erfolgte keine volle Angleichung! So sind z. B. die Fortzahlungszeiträume
bei den Arbeitern auf ein Jahr, bei den Angestellten hingegen auf
ein halbes Jahr bezogen. Im Gegenzug wurde der Arbeitnehmeranspruch
auf volle Urlaubsabgeltung bei Arbeitgeberkündigung beseitigt.
Beseitigt wurde auch der Anspruch auf Postensuchtage bei Selbstkündigung.
Daneben wurden noch der Arbeitgeberbeitrag zur Krankenversicherung
(für Arbeiter) gesenkt und der Entgeltfortzahlungsfonds aufgelöst.
Im Ergebnis wurde mit diesen Rechtsänderungen aus der ursprünglichen
"Aktion Fairness" eine "Aktion Unfairness", eine riesige Umverteilungsaktion
von den ArbeitnehmerInnen hin zu den Arbeitgebern. Die Arbeitgeber
steigen mit einem Plus von etwa drei Milliarden Schilling aus, entsprechend
hoch liegt der Verlust bei den ArbeitnehmerInnen.
Im Budgetbegleitgesetz 2001 ist als zusätzliche Belastung
für die ArbeitnehmerInnen vorgesehen, dass noch verbleibende
Abgeltungen offener Urlaubsansprüche und sonstige Beendigungszahlungen
mit Ausnahme der Abfertigung in Zukunft wesentlich höher besteuert
werden sollen.
Die "Pensionsreform 2000" bedeutet eine grobe Missachtung des Vertrauensschutzes
gegenüber zigtausend älteren Menschen und ist aller Voraussicht
nach in etlichen Punkten verfassungswidrig. Die plötzliche
Anhebung der Altersgrenzen um eineinhalb Jahre lässt sehr vielen
Menschen, die knapp vor Erreichung der seit Jahrzehnten gültigen
Altersgrenzen stehen, keine Chance, sich auf die neuen Gegebenheiten
einzustellen. Die volle Anhebung um 1,5 Jahre gilt bereits für
derzeit 53-jährige Frauen und für derzeit 58-jährige
Männer! Und für sie kommt auch die Anhebung der Pensionsabschläge
bereits voll zum Tragen.
Enorme Härten bringt auch die Abschaffung der vorzeitigen
Alterspension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit. Es wird damit
gerechnet, dass etwa die Hälfte der bisher pro Jahr etwa 13.000
Bezugsberechtigten keine Möglichkeit haben wird, in eine andere
Pension auszuweichen. Welche Arbeitschancen sie haben, kann man
sich leicht ausmalen - es geht da fast ausschliesslich um ungelernte
Arbeiter, die aufgrund jahrzehntelanger schwerer Arbeitsbelastung
Gesundheitsprobleme haben und älter als 57 sind.
Sozialpolitisch nicht vertretbar ist auch die Kürzung der
bereits jetzt sehr niedrigen Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspensionen.
Gleiches gilt für die Kürzung von Witwen-/Witwerpensionen.
Allfällige Rücknahmen bei Witwenpensionen wurden bisher
immer im Konnex mit dem Ausbau der eigenständigen Alterssicherung
der Frauen diskutiert. Die Regierung hat diesen Konnex verlassen
und beschränkte sich auf eine reine Abbaumassnahme.
Aber auch die Pensionisten bleiben nicht verschont. Nach Änderungen
bei der Pensionsanpassung im Rahmen des "Pensionspakets" erfolgt
im Rahmen des "Budget-Begleitgesetzes 2001" nunmehr noch eine Abschleifung
des Pensionistenabsetzbetrages (5500 Schilling) und damit ein unmittelbarer
Eingriff in bestehende Pensionen. Ab einer Pensionshöhe von
20.000 Schilling brutto wird der Absetzbetrag schrittweise bis auf
null reduziert.
Gemeinsam mit dem "Pensionspaket" wurden einige Änderungen
im Gesundheitsbereich beschlossen. Im Wesentlichen erfolgte eine
Erhöhung der Rezeptgebühr von 45 auf 55 Schilling, also
um mehr als zwanzig Prozent (!), und die Einführung von Ambulanzgebühren
in Höhe von 150 bzw. 250 Schilling. Beides sind Massnahmen,
die die Heilungskosten für kranke Menschen beträchtlich
in die Höhe treiben. Zusätzlich zu den bereits genannten
Punkten sind noch etliche weitere Rechtsverschlechterungen für
Arbeitslose im "Treffsicherheitspaket" vorgesehen:
- Einschränkung der Jugendanwartschaft
- Entfall des Weiterbildungsgeld-Anspruchs nach Ablauf der Elternkarenz
- Entfall der Aufwertungsbestimmungen
- Umstellung auf wöchentliche Kontrollmeldungen
- Erhöhung der Strafbestimmungen
Eine solche Form der Sozialpolitik kann von den Interessenvertretungen
der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nur abgelehnt werden.
Dieser Text wurde mit Auszügen aus "Belastungen
2001: Prosit teures Jahr" (Solidarität Dezember 2000) und "Sozialabbau
treffsicher" (Arbeit und Wirtschaft Dezember 2000) zusammengestellt.
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