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Profit Neujahr

Der Jahreswechsel wird teuer. Denn mit 1. Jänner 2001 wurden viele weitere Belastungen, die die blau-schwarze Bundesregierung ausgeheckt hat, wirksam. Überhaupt hat's die "Sozial"politik der letzten zehn Monate in sich. Eine Bestandsaufnahme.

 

Viele der beschlossenen Massnahmen, die die ArbeitnehmerInnen belasten, treten mit 1. Jänner 2001 oder spätestens mit wenigen Monaten Zeitverzögerung in Kraft:

- Mitversicherung: Bis dato umfasste der Schutz der Krankenversicherung die Mitversicherung von EhepartnerInnen oder LebensgefährtInnen, ohne dass dafür ein zusätzlicher Beitrag geleistet werden musste. Mit dem Jahreswechsel ändert sich das. Bisher mitversicherte PartnerInnen ohne Kinder müssen nun einen Krankenversicherungsbeitrag zahlen. Betroffen sind davon etwa 100.000 Menschen, vor allem Frauen.
- Familienzuschläge: Die Familienzuschläge in der Arbeitslosenversicherung werden ab 2001 von 663 Schilling auf maximal 400 Schilling gesenkt. Insgesamt darf das Arbeitslosengeld samt Familienzuschlag nicht mehr als 75 Prozent des früheren Nettogehalts ausmachen. Bis zu dreihunderttausend Menschen müssen mit dieser Kürzung rechnen, in erster Linie AlleinverdienerInnen mit mehreren Kindern und alleinerziehende Frauen.
- Arbeitslosengeld: Mit Arbeitslosen verfährt die Regierung auch in anderen Bereichen recht drastisch. Von der Idee, beim Arbeitslosengeld im Falle einvernehmlicher Lösungen eine vierwöchige Sperre einzuführen, musste sich die Regierung allerdings trennen. Auch von anderen Vorschlägen, wie einer dreitägigen generellen Wartefrist, hat sich die Bundesregierung verabschiedet. Was aber für das neue Jahr bleibt ist die Anhebung der Anwartschaft bei wiederholtem Arbeitslosengeldbezug von 26 auf 28 Wochen. Geschätzte 17.000 Menschen, die dadurch weniger oder gar kein Arbeitslosengeld erhalten, werden durch diese Massnahme belastet.
- Unfallrente: Wer beispielsweise nach einem Arbeitsunfall als Schadenersatz und Schmerzensgeld eine Unfallrente zugesprochen bekommt, "darf" für diese jetzt Steuer zahlen. Zur Kasse gebeten werden dafür etwa 108.000 RentenbezieherInnen.
- Urlaubsentschädigung: Die Verschärfungen bei Urlaubs- und Kündigungsentschädigung greifen ebenfalls ab dem Jahreswechsel. Die Entschädigung für Resturlaub bei Kündigung wird nur noch aliquot, also anteilig, bezahlt und zudem voll besteuert. Durch die neuen Steuersätze und besagte Urlaubsaliquotierung werden ArbeitnehmerInnen, die ihren Job verloren haben, massiv getroffen.
- Absetzbeträge: Durch die Halbierung der Absetzbeträge steht den ArbeitnehmerInnen mit Beginn 2001 eine weitere Steuererhöhung ins Haus. Und auch diese macht vor kleineren Einkommen nicht halt. Wer beispielsweise im Angestelltenverhältnis 15.000 Schilling brutto im Monat verdient, hat nun eine steuerliche Mehrbelastung von 750 Schilling jährlich. Mit einem monatlichen Bruttobezug von 40.000 Schilling beträgt die Mehrbelastung bereits 3129 Schilling, während dagegen ein Spitzenverdiener mit 70.000 Schilling brutto pro Monat mit einer Steuermehrbelastung von 1250 Schilling "davonkommt".
- Ambulanzgebühr: Neben dem steuerlichen Mehraufwand, dürfen Herr und Frau Österreicher aber noch anderweitig ihr sauer verdientes Geld zur sogenannten Budgetsanierung beitragen. Zum Beispiel mittels Ambulanzgebühr, die den Arbeitnehmer pro Jahr mit bis zu tausend Schilling treffen kann. Bis vor kurzem war die Einführung der Ambulanzgebühr ebenfalls mit 1. Jänner 2001 datiert. Jetzt zeichnet sich allerdings eine Verschiebung um einige Monate (voraussichtlich März) ab.
- Studiengebühr: Die Hochschulgebühr trifft 230.000 Uni-Studenten und 120.000 Fachhochschüler. Diese Studiengebühren sind erstmals in der zweiten Jahreshälfte mit Beginn des Wintersemesters fällig.
- Vignette: Die Autobahnvignette fürs kommende Jahr kostet nun tausend Schilling, also fast doppelt soviel wie zuvor. Vor allem für PendlerInnen und all jene, die aus beruflichen Gründen auf ihr Fahrzeug angewiesen sind, eine empfindliche Teuerung.

Bilanz: Sozialabbau treffsicher

Die neue Bundesregierung ist seit Feber im Amt. Inzwischen sind zehn Monate vergangen - zehn Monate, die in der Sozialpolitik tiefe Spuren hinterlassen werden. Auf der einen Seite werden Pensionen, Unfallrenten, Arbeitslosengeld, Urlaubsentschädigungen etc. massiv gekürzt, auf der andern Seite wird eine Senkung der Sozialbeiträge der Arbeitgeber um insgesamt fast zehn Milliarden Schilling in Aussicht gestellt, milliardenteure neue Sozialleistungen sollen ohne jede Bedarfsprüfung eingeführt werden.

Die Regierung versucht, das Ganze als "Sparkurs" zu verkaufen. In Wahrheit steht bei dieser Art von Politik aber nicht einmal das Sparen im Vordergrund. Hier wird ganz gezielt umverteilt, und das zu Lasten der Arbeitnehmer und der sozial Schwächeren!

Eine der ersten Massnahmen der neuen Bundesregierung war die Neuordnung der Zuständigkeit der Ministerien. Was bereits im Regierungsabkommen erkennbar war, fand hier seine erste Bestätigung: Die neue Bundesregierung setzt auf eine klare Unterordnung der Interessen der Arbeitnehmer gegenüber den Interessen der Wirtschaft. Die Zuordnung von Arbeitsrecht, Arbeitnehmerschutz, Arbeitsinspektion und Arbeitslosenversicherung zum Wirtschaftsminister macht das mehr als deutlich.

Eine zweite wesentliche Änderung brachte der Wegfall der Frauenministerin - die Frauenagenden nimmt seither das "Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen" wahr. Auch das ein klares Signal: Frauenpolitik wird von der neuen Bundesregierung nicht als eigenständige Aufgabe gesehen. Seit die Ressortleitung im "Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen" von einem Mann übernommen wurde, wird das Abwegige dieser Situation besonders deutlich.

Seit vielen Jahren wird von der Gewerkschaft eine Beseitigung der Schlechterstellung der Arbeiter im Arbeitsrecht gefordert. Die neue Bundesregierung hat nunmehr die Gegenforderungen der Wirtschaft zu hundert Prozent erfüllt und gleichzeitig die Rechtsangleichung auf die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall reduziert! Alle anderen Schlechterstellungen der Arbeiter (Kündigungsfristen, -termine etc.) blieben unangetastet. Und selbst bei der Entgeltfortzahlung erfolgte keine volle Angleichung! So sind z. B. die Fortzahlungszeiträume bei den Arbeitern auf ein Jahr, bei den Angestellten hingegen auf ein halbes Jahr bezogen. Im Gegenzug wurde der Arbeitnehmeranspruch auf volle Urlaubsabgeltung bei Arbeitgeberkündigung beseitigt. Beseitigt wurde auch der Anspruch auf Postensuchtage bei Selbstkündigung. Daneben wurden noch der Arbeitgeberbeitrag zur Krankenversicherung (für Arbeiter) gesenkt und der Entgeltfortzahlungsfonds aufgelöst. Im Ergebnis wurde mit diesen Rechtsänderungen aus der ursprünglichen "Aktion Fairness" eine "Aktion Unfairness", eine riesige Umverteilungsaktion von den ArbeitnehmerInnen hin zu den Arbeitgebern. Die Arbeitgeber steigen mit einem Plus von etwa drei Milliarden Schilling aus, entsprechend hoch liegt der Verlust bei den ArbeitnehmerInnen.

Im Budgetbegleitgesetz 2001 ist als zusätzliche Belastung für die ArbeitnehmerInnen vorgesehen, dass noch verbleibende Abgeltungen offener Urlaubsansprüche und sonstige Beendigungszahlungen mit Ausnahme der Abfertigung in Zukunft wesentlich höher besteuert werden sollen.

Die "Pensionsreform 2000" bedeutet eine grobe Missachtung des Vertrauensschutzes gegenüber zigtausend älteren Menschen und ist aller Voraussicht nach in etlichen Punkten verfassungswidrig. Die plötzliche Anhebung der Altersgrenzen um eineinhalb Jahre lässt sehr vielen Menschen, die knapp vor Erreichung der seit Jahrzehnten gültigen Altersgrenzen stehen, keine Chance, sich auf die neuen Gegebenheiten einzustellen. Die volle Anhebung um 1,5 Jahre gilt bereits für derzeit 53-jährige Frauen und für derzeit 58-jährige Männer! Und für sie kommt auch die Anhebung der Pensionsabschläge bereits voll zum Tragen.

Enorme Härten bringt auch die Abschaffung der vorzeitigen Alterspension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit. Es wird damit gerechnet, dass etwa die Hälfte der bisher pro Jahr etwa 13.000 Bezugsberechtigten keine Möglichkeit haben wird, in eine andere Pension auszuweichen. Welche Arbeitschancen sie haben, kann man sich leicht ausmalen - es geht da fast ausschliesslich um ungelernte Arbeiter, die aufgrund jahrzehntelanger schwerer Arbeitsbelastung Gesundheitsprobleme haben und älter als 57 sind.

Sozialpolitisch nicht vertretbar ist auch die Kürzung der bereits jetzt sehr niedrigen Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspensionen. Gleiches gilt für die Kürzung von Witwen-/Witwerpensionen. Allfällige Rücknahmen bei Witwenpensionen wurden bisher immer im Konnex mit dem Ausbau der eigenständigen Alterssicherung der Frauen diskutiert. Die Regierung hat diesen Konnex verlassen und beschränkte sich auf eine reine Abbaumassnahme.

Aber auch die Pensionisten bleiben nicht verschont. Nach Änderungen bei der Pensionsanpassung im Rahmen des "Pensionspakets" erfolgt im Rahmen des "Budget-Begleitgesetzes 2001" nunmehr noch eine Abschleifung des Pensionistenabsetzbetrages (5500 Schilling) und damit ein unmittelbarer Eingriff in bestehende Pensionen. Ab einer Pensionshöhe von 20.000 Schilling brutto wird der Absetzbetrag schrittweise bis auf null reduziert.

Gemeinsam mit dem "Pensionspaket" wurden einige Änderungen im Gesundheitsbereich beschlossen. Im Wesentlichen erfolgte eine Erhöhung der Rezeptgebühr von 45 auf 55 Schilling, also um mehr als zwanzig Prozent (!), und die Einführung von Ambulanzgebühren in Höhe von 150 bzw. 250 Schilling. Beides sind Massnahmen, die die Heilungskosten für kranke Menschen beträchtlich in die Höhe treiben. Zusätzlich zu den bereits genannten Punkten sind noch etliche weitere Rechtsverschlechterungen für Arbeitslose im "Treffsicherheitspaket" vorgesehen:

- Einschränkung der Jugendanwartschaft
- Entfall des Weiterbildungsgeld-Anspruchs nach Ablauf der Elternkarenz
- Entfall der Aufwertungsbestimmungen
- Umstellung auf wöchentliche Kontrollmeldungen
- Erhöhung der Strafbestimmungen

Eine solche Form der Sozialpolitik kann von den Interessenvertretungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nur abgelehnt werden.

Dieser Text wurde mit Auszügen aus "Belastungen 2001: Prosit teures Jahr" (Solidarität Dezember 2000) und "Sozialabbau treffsicher" (Arbeit und Wirtschaft Dezember 2000) zusammengestellt.