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Globalisierung und Gewerkschaftsarbeit

Definiert man Globalisierung als einen Prozeß, durch den die Märkte und die Produktion verschiedener Länder über den Handel von Gütern und Dienstleistungen, aber auch durch den Kapital- und Technologietransfer zunehmend voneinander abhängig werden, so ist dies in der Tat nichts Neues.

Von Josef Schmee.

 

Dennoch gestaltet sich die in den letzten Jahrzehnten zu beobachtende zunehmende Integration der Weltwirtschaft in vielerlei Hinsicht quantitativ und qualitativ anders: So ermöglicht etwa der technologische Fortschritt den Unternehmen, ihre Aktivitäten an verschiedenen Standorten der Welt zu koordinieren. Vor dem Hintergrund dieser neue "Beweglichkeit" ist auch ein explosionsartiger Anstieg der kurzfristigen Kapitaltransaktionen zu verzeichnen. Auch haben strategische Allianzen und Fusionen mit den entsprechenden Synergie- und Einsparungseffekten bei der Beschäftigung stark zugenommen, und der Kauf und Verkauf von ganzen Unternehmen oder Unternehmensteilen gerät inzwischen zur kapitalistischen Routine. Parallel hierzu wächst durch die Fusionswelle die Macht der multinationalen Konzerne weiter und mit ihr die Ohnmacht der Nationalstaaten. Schon heute entscheidet die Standortwahl dieser Großunternehmen über das Aufblühen oder die Verelendung ganzer Regionen. In dem Bemühen, Investoren anzulocken, gerät Industriepolitik häufig zum Subventionswettlauf.

Mitbestimmung und Globalisierung

Nicht nur nationale Politik zeigt sich durch den weltweiten wirtschaftlichen und politischen Einfluß der multinationalen Unternehmen zunehmend handlungsunfähig. Auch die auf der nationalen Gesetzgebung basierende Mitbestimmung durch Betriebsräte, Aufsichtsräte und Gewerkschaften läuft immer mehr ins Leere. Ist der Grundgedanke der Mitbestimmung der, daß Interessenvertretung der Arbeitnehmer dort wirksam werden muß, wo die Entscheidungen fallen, so sehen sich die Arbeitnehmervertreter inzwischen immer häufiger nationalen Vorständen und Managern gegenüber, die selbst nur noch über begrenzte Entscheidungsspielräume verfügen. Zunehmend fehlt somit den Betriebsräten das Gegenüber für Verhandlungen, denn die für die Konzernpolitik sowie die einzelnen nationalen Standorte wichtigen strategischen Entscheidungen fallen oft weitab in fernen Konzernzentralen anderer Länder oder gar Kontinente, wie beispielsweise bei IBM, Ford und Opel in den USA oder bei Sony und Toyota in Japan. Entsprechend erhalten Betriebs- und Aufsichtsräte in vielen Fällen nur noch Teilinformationen, die es ihnen nicht erlauben, sich ein vollständiges Bild über die supranationalen Entscheidungen und das Vorgehen des Managements zu machen, geschweige denn rechtzeitig darauf Einfluß zu nehmen. Die Interessenvertretung der Arbeitnehmer über Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge endet überwiegend noch an den nationalen Grenzen. Dagegen ermöglichen z. B. Skill-Datenbanken den Konzernführungen längst einen weltweiten Überblick über und damit auch einen gezielten Zugriff auf die Fähigkeiten und Spezialisierungen ihrer Beschäftigten.

Europäischer Betriebsrat als eine Antwort

Dem Druck, den Mitbestimmung im Zuge der Internationalisierung des Kapitals ausgesetzt ist, muß auch durch eine Internationalisierung von Mitbestimmungsregelungen begegnet werden. Ein erstes Instrument der Einflußnahme auf die Entscheidungen europaweit agierender Unternehmen ist mit den Eurobetriebsräten geschaffen. Bei der 1994 vom EU-Ministerrat erlassenen EBR-Richtlinie handelt es sich um den ersten gesetzlich formalisierten Versuch, die Rechte der Beschäftigten und ihrer Interessenvertretung um die notwendige internationale Ebene zu erweitern. Unter die Richtlinie fallen alle Unternehmen mit mindestens 1000 Mitarbeitern, die mindestens je 150 Arbeitnehmer in mindestens zwei EU-Mitgliedsstaaten (oder Island, Liechtenstein und Norwegen) beschäftigen. Nach Schätzungen sind dies gegenwärtig knapp 1500 international tätige Konzerne, davon fünfhundert in der Metallwirtschaft mit mehr als fünf Millionen Arbeitnehmern.

Der Eurobetriebsrat hat allerdings nur einen begrenzten Handlungsrahmen, denn er besitzt keine Mitbestimmungs-, sondern nur Informations- und Konsultationsrechte. Auch ist er in seinem gesetzlichen Tätigkeitsfeld auf die Europäische Union und den Europäischen Wirtschaftsraum beschränkt. Befindet sich die Konzernzentrale also etwa in Detroit oder Tokio, sind die Entscheidungsträger für den Eurobetriebsrat zumindest formal noch immer nicht erreichbar.

Trotz der gesetzlichen Beschränkungen und obwohl sie mit ihrer Praxis noch in den Kinderschuhen stecken, haben die rund fünfhundert derzeit existierenden EBR-Gremien bereits eine ausbaufähige Partizipationskultur entwickelt. Alle positiven Ansätze und Entwicklungen durch die Einrichtung von Eurobetriebsräten können jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, daß eine wirkungsvolle Einflußnahme dieses Gremiums auf Unternehmensentscheidungen ohne Mitbestimmungsrechte nicht möglich ist.

Einen großen Nachholbedarf gibt es darüber hinaus auch bei der Ausstattung (Infrastruktur, Personal etc.) der Europäischen Gewerkschaftsverbände. Vor diesem Hintergrund ist es umso erstaunlicher, daß es trotzdem eine Vielzahl von Koordinationsleistungen auf europäischer Ebene gibt. Zu nennen ist hier z. B. die sogenannte "Taskforce des EMB", die sich um eine enge Abstimmung zwischen den europäischen Metallgewerkschaften z. B. über Fragen von Mindeststandards bei der Errichtung der EBR bemüht. Die Stärkung und Aufwertung der Arbeit des EMB ist vor allem auch mit Blick auf eine Europäisierung und Internationalisierung der Tarifpolitik erforderlich. Angesichts der Tatsache, daß durch die Einführung des Euro die Arbeitskosten als Wettbewerbsfaktor noch gewichtiger geworden sind, wird hier eine europaweite gewerkschaftliche Koordinierung zwingend. Nur so kann verhindert werden, daß die Arbeitnehmer innerhalb der EU gegeneinander ausgespielt werden und Lohndumping stattfindet.

Ausblick

Inzwischen wächst vor dem drohenden Szenario einer Weltwirtschaftskrise die Erkenntnis, daß Regeln für den Kapitalverkehr und die Weltwirtschaft zu entwickeln sind. Bisher fehlen aber neben internationalen sozialen und ökologischen Mindeststandards auch immer noch Mindeststandards bei den Steuersystemen, die einen Unterbietungs- und Subventionswettlauf verhindern könnten. Auch bereits bestehende Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) etwa zum Vereinigungsrecht, dem Recht auf Kollektivverhandlungen oder zum Verbot von Zwangs- oder Pflichtarbeit werden häufig nicht befolgt. Verbessert werden müßte nicht zuletzt auch die internationale Zusammenarbeit der Kartellwächter sowie die Überwachung der Kreditvergabe.

Obwohl sich inzwischen nicht mehr nur die Gewerkschaften und internationale Initiativen (NGOs) für eine Politik der Fairness und sozialen Gerechtigkeit auf internationaler Ebene einsetzen, ist die soziale und ökologische Gestaltung der Globalisierung der Unternehmen bisher erst in Umrissen erkennbar.

Wenn es überhaupt gelingen soll, die entfesselte Weltwirtschaft politisch und sozial zu bändigen, wird dieser Weg über ein politisch geeintes Europa führen müssen, das seine Kontroll- und Steuerungsmöglichkeiten zurückgewinnt. Solange aber der gemeinsame politische Gestaltungswille innerhalb der EU und erst recht auf der internationalen Ebene der Staatengemeinschaft kaum vorhanden ist, sind die grenzüberschreitenden Bemühungen der Gewerkschaften und ihre stärkere Kooperation untereinander umso wichtiger. Die Anstrengungen der näheren Zukunft werden sich demzufolge auf die folgenden Schwerpunktbereiche konzentrieren müssen:

- Die praktische Zusammenarbeit der EBR muß weiter ausgebaut und die EBR-Richtlinie entsprechend verbessert werden.
- In der Kollektivvertragspolitik müssen gemeinsame Forderungen für die EU - wie etwa die Orientierung an der Produktivitätsformel - weiter entwickelt und die grenzüberschreitende branchenweite Kooperation und Koordination intensiviert werden. Zur gemeinsamen Zielsetzung gehören auch EU-weite für soziale Mindeststandards.
- Die gewerkschaftliche Arbeit muß sich entlang der realen Konzernstrukturen und weltweiten wirtschaftlichen Verflechtungen insgesamt internationalisieren. Dazu gehört der Aufbau weltweiter Netzwerke ebenso wie die Verhandlung und Durchsetzung von Verhaltenskodices sowie das verstärkte Engagement auf der internationalen politischen Ebene.