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Globalisierung und Gewerkschaftsarbeit
Definiert man Globalisierung als einen Prozeß,
durch den die Märkte und die Produktion verschiedener Länder
über den Handel von Gütern und Dienstleistungen, aber
auch durch den Kapital- und Technologietransfer zunehmend voneinander
abhängig werden, so ist dies in der Tat nichts Neues.
Von Josef Schmee.
Dennoch gestaltet sich die in
den letzten Jahrzehnten zu beobachtende zunehmende Integration der
Weltwirtschaft in vielerlei Hinsicht quantitativ und qualitativ anders:
So ermöglicht etwa der technologische Fortschritt den Unternehmen,
ihre Aktivitäten an verschiedenen Standorten der Welt zu koordinieren.
Vor dem Hintergrund dieser neue "Beweglichkeit" ist auch
ein explosionsartiger Anstieg der kurzfristigen Kapitaltransaktionen
zu verzeichnen. Auch haben strategische Allianzen und Fusionen mit
den entsprechenden Synergie- und Einsparungseffekten bei der Beschäftigung
stark zugenommen, und der Kauf und Verkauf von ganzen Unternehmen
oder Unternehmensteilen gerät inzwischen zur kapitalistischen
Routine. Parallel hierzu wächst durch die Fusionswelle die Macht
der multinationalen Konzerne weiter und mit ihr die Ohnmacht der Nationalstaaten.
Schon heute entscheidet die Standortwahl dieser Großunternehmen
über das Aufblühen oder die Verelendung ganzer Regionen.
In dem Bemühen, Investoren anzulocken, gerät Industriepolitik
häufig zum Subventionswettlauf.
Mitbestimmung und Globalisierung
Nicht nur nationale Politik zeigt sich durch den weltweiten wirtschaftlichen
und politischen Einfluß der multinationalen Unternehmen zunehmend
handlungsunfähig. Auch die auf der nationalen Gesetzgebung
basierende Mitbestimmung durch Betriebsräte, Aufsichtsräte
und Gewerkschaften läuft immer mehr ins Leere. Ist der Grundgedanke
der Mitbestimmung der, daß Interessenvertretung der Arbeitnehmer
dort wirksam werden muß, wo die Entscheidungen fallen, so
sehen sich die Arbeitnehmervertreter inzwischen immer häufiger
nationalen Vorständen und Managern gegenüber, die selbst
nur noch über begrenzte Entscheidungsspielräume verfügen.
Zunehmend fehlt somit den Betriebsräten das Gegenüber
für Verhandlungen, denn die für die Konzernpolitik sowie
die einzelnen nationalen Standorte wichtigen strategischen Entscheidungen
fallen oft weitab in fernen Konzernzentralen anderer Länder
oder gar Kontinente, wie beispielsweise bei IBM, Ford und Opel in
den USA oder bei Sony und Toyota in Japan. Entsprechend erhalten
Betriebs- und Aufsichtsräte in vielen Fällen nur noch
Teilinformationen, die es ihnen nicht erlauben, sich ein vollständiges
Bild über die supranationalen Entscheidungen und das Vorgehen
des Managements zu machen, geschweige denn rechtzeitig darauf Einfluß
zu nehmen. Die Interessenvertretung der Arbeitnehmer über Betriebsvereinbarungen
und Tarifverträge endet überwiegend noch an den nationalen
Grenzen. Dagegen ermöglichen z. B. Skill-Datenbanken den Konzernführungen
längst einen weltweiten Überblick über und damit
auch einen gezielten Zugriff auf die Fähigkeiten und Spezialisierungen
ihrer Beschäftigten.
Europäischer Betriebsrat als eine Antwort
Dem Druck, den Mitbestimmung im Zuge der Internationalisierung
des Kapitals ausgesetzt ist, muß auch durch eine Internationalisierung
von Mitbestimmungsregelungen begegnet werden. Ein erstes Instrument
der Einflußnahme auf die Entscheidungen europaweit agierender
Unternehmen ist mit den Eurobetriebsräten geschaffen. Bei der
1994 vom EU-Ministerrat erlassenen EBR-Richtlinie handelt es sich
um den ersten gesetzlich formalisierten Versuch, die Rechte der
Beschäftigten und ihrer Interessenvertretung um die notwendige
internationale Ebene zu erweitern. Unter die Richtlinie fallen alle
Unternehmen mit mindestens 1000 Mitarbeitern, die mindestens je
150 Arbeitnehmer in mindestens zwei EU-Mitgliedsstaaten (oder Island,
Liechtenstein und Norwegen) beschäftigen. Nach Schätzungen
sind dies gegenwärtig knapp 1500 international tätige
Konzerne, davon fünfhundert in der Metallwirtschaft mit mehr
als fünf Millionen Arbeitnehmern.
Der Eurobetriebsrat hat allerdings nur einen begrenzten Handlungsrahmen,
denn er besitzt keine Mitbestimmungs-, sondern nur Informations-
und Konsultationsrechte. Auch ist er in seinem gesetzlichen Tätigkeitsfeld
auf die Europäische Union und den Europäischen Wirtschaftsraum
beschränkt. Befindet sich die Konzernzentrale also etwa in
Detroit oder Tokio, sind die Entscheidungsträger für den
Eurobetriebsrat zumindest formal noch immer nicht erreichbar.
Trotz der gesetzlichen Beschränkungen und obwohl sie mit
ihrer Praxis noch in den Kinderschuhen stecken, haben die rund fünfhundert
derzeit existierenden EBR-Gremien bereits eine ausbaufähige
Partizipationskultur entwickelt. Alle positiven Ansätze und
Entwicklungen durch die Einrichtung von Eurobetriebsräten können
jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, daß eine wirkungsvolle
Einflußnahme dieses Gremiums auf Unternehmensentscheidungen
ohne Mitbestimmungsrechte nicht möglich ist.
Einen großen Nachholbedarf gibt es darüber hinaus auch
bei der Ausstattung (Infrastruktur, Personal etc.) der Europäischen
Gewerkschaftsverbände. Vor diesem Hintergrund ist es umso erstaunlicher,
daß es trotzdem eine Vielzahl von Koordinationsleistungen
auf europäischer Ebene gibt. Zu nennen ist hier z. B. die sogenannte
"Taskforce des EMB", die sich um eine enge Abstimmung
zwischen den europäischen Metallgewerkschaften z. B. über
Fragen von Mindeststandards bei der Errichtung der EBR bemüht.
Die Stärkung und Aufwertung der Arbeit des EMB ist vor allem
auch mit Blick auf eine Europäisierung und Internationalisierung
der Tarifpolitik erforderlich. Angesichts der Tatsache, daß
durch die Einführung des Euro die Arbeitskosten als Wettbewerbsfaktor
noch gewichtiger geworden sind, wird hier eine europaweite gewerkschaftliche
Koordinierung zwingend. Nur so kann verhindert werden, daß
die Arbeitnehmer innerhalb der EU gegeneinander ausgespielt werden
und Lohndumping stattfindet.
Ausblick
Inzwischen wächst vor dem drohenden Szenario einer Weltwirtschaftskrise
die Erkenntnis, daß Regeln für den Kapitalverkehr und
die Weltwirtschaft zu entwickeln sind. Bisher fehlen aber neben
internationalen sozialen und ökologischen Mindeststandards
auch immer noch Mindeststandards bei den Steuersystemen, die einen
Unterbietungs- und Subventionswettlauf verhindern könnten.
Auch bereits bestehende Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation
(ILO) etwa zum Vereinigungsrecht, dem Recht auf Kollektivverhandlungen
oder zum Verbot von Zwangs- oder Pflichtarbeit werden häufig
nicht befolgt. Verbessert werden müßte nicht zuletzt
auch die internationale Zusammenarbeit der Kartellwächter sowie
die Überwachung der Kreditvergabe.
Obwohl sich inzwischen nicht mehr nur die Gewerkschaften und internationale
Initiativen (NGOs) für eine Politik der Fairness und sozialen
Gerechtigkeit auf internationaler Ebene einsetzen, ist die soziale
und ökologische Gestaltung der Globalisierung der Unternehmen
bisher erst in Umrissen erkennbar.
Wenn es überhaupt gelingen soll, die entfesselte Weltwirtschaft
politisch und sozial zu bändigen, wird dieser Weg über
ein politisch geeintes Europa führen müssen, das seine
Kontroll- und Steuerungsmöglichkeiten zurückgewinnt. Solange
aber der gemeinsame politische Gestaltungswille innerhalb der EU
und erst recht auf der internationalen Ebene der Staatengemeinschaft
kaum vorhanden ist, sind die grenzüberschreitenden Bemühungen
der Gewerkschaften und ihre stärkere Kooperation untereinander
umso wichtiger. Die Anstrengungen der näheren Zukunft werden
sich demzufolge auf die folgenden Schwerpunktbereiche konzentrieren
müssen:
- Die praktische Zusammenarbeit der EBR muß weiter ausgebaut
und die EBR-Richtlinie entsprechend verbessert werden.
- In der Kollektivvertragspolitik müssen gemeinsame Forderungen
für die EU - wie etwa die Orientierung an der Produktivitätsformel
- weiter entwickelt und die grenzüberschreitende branchenweite
Kooperation und Koordination intensiviert werden. Zur gemeinsamen
Zielsetzung gehören auch EU-weite für soziale Mindeststandards.
- Die gewerkschaftliche Arbeit muß sich entlang der realen
Konzernstrukturen und weltweiten wirtschaftlichen Verflechtungen
insgesamt internationalisieren. Dazu gehört der Aufbau weltweiter
Netzwerke ebenso wie die Verhandlung und Durchsetzung von Verhaltenskodices
sowie das verstärkte Engagement auf der internationalen politischen
Ebene.
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