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Der HAI ist bißbereit
Was unter der Überschrift "Helfen,
aktivieren, integrieren" (HAI) im blau-schwarzen Regierungsübereinkommen
angekündigt wurde, wird unter dem schönen Namen "Integra"
auf die Langzeitarbeitslosen losgelassen: verpflichtende "Gemeinwesenarbeit"
für Langzeitarbeitslose.
Von Klaudia Paiha.
Nun ist die Katze aus dem Sack. So schnell konnten
wir gar nicht schauen, schon sind Arbeitspflicht und Bürgergeld
Realität. Im O-Ton heißt es dazu im Regierungsprogramm:
"Langzeitarbeitslose können zur 'Gemeinwesenarbeit' (Sozial-,
Umwelt-, Denkmalschutzbereich) unter Drohung der Sperre des Leistungsbezuges
verpflichtet werden". Am 31. März bekam das Arbeitsmarktservice
(AMS) den Auftrag, die Umsetzung unter dem klingenden Namen "Integra"
vorzunehmen, am 11. April wurde es dem - sozialpartnerlich besetzten
- Verwaltungsrat des AMS zur Kenntnis gebracht und am18. April präsentierte
es der neugekürte Arbeitsminister Bartenstein bereits der Öffentlichkeit
- in bester Harmonie mit Herbert Böhm vom AMS und Annemarie
Graus-Göldner vom "Verein für Umwelt und Arbeit". "Der
Druck der Sozialpartner hat sich gelohnt", kommentierte der Leitende
Sekretär des ÖGB, Richard Leutner, "Verschlechterungen
für Langzeitarbeitslose konnten verhindert werden".
Keine Verschlechterung? Wie bitte?
Das Projekt sieht vor, Notstandshilfe-BezieherInnen bis zu sechs
Monate im Ausmaß von zirka 30 bis 35 Wochenstunden "gemeinnützig"
zu beschäftigen. Als Gegenleistung bekommen sie eine "Beihilfe
zur Deckung des Lebensunterhaltes" in der Höhe des zum Eintrittszeitpunkt
bezogenen Arbeitslosengeldes (bzw. Notstandshilfe) plus einen zwanzigprozentigen
Zuschlag, das berühmte "Bürgergeld". Immerhin: der Mindestbetrag
wurde nunmehr mit 6867 öS im Monat gesockelt und ist ausserdem
voll sozialversichert.
Keine Verschlechterung für Langzeitarbeitslose? Ein gewisser
- frauenfeindlicher - Zynismus ist dem Kollegen Leutner nicht abzusprechen
- oder ist es einfach nur Ignorantentum? Die Vermittlung in Quasi-Beschäftigungsverhältnisse
ohne Dienstvertrag und ohne kollektivvertragliche Absicherung, mit
unterschiedlicher Bezahlung für die gleiche Tätigkeit
- verstärkt noch um die geschlechtsspezifischen Unterschiede
durch die im allgemeinen wesentlich niedrigeren Arbeitslosengeld-
bzw. Notstandshilfebezüge der Frauen - als "keine Verschlechterung"
darzustellen, ist schon ein starkes Stück. Darüber kann
auch die Umbenennung in "Arbeitstraining" nicht hinwegtäuschen.
Von den 30 bis 35 Wochenstunden sollen zwar etwa zehn Stunden auf
"Qualifizierung" entfallen, doch ist es mehr als fraglich, wohin
und wofür qualifiziert werden soll, wenn davon ausgegangen
wird, daß die Integra-Arbeitsplätze "nicht-marktkonform"
sind, also in einem Bereich, der am Arbeitsmarkt nicht nachgefragt
wird.
Hilfe für Arbeitslose?
Die vorgeblichen Ziele, "die persönlichen Fähigkeiten
(der Langzeitarbeitslosen) zu aktivieren und sie in einen sinnvollen
Arbeitsprozeß zu integrieren" (O-Ton Regierungspakt) lassen
sich leicht ad absurdum führen. Denn zu welchen Arbeiten können
Menschen unabhängig von ihrer Ausbildung oder ihren Fähigkeiten
von heute auf morgen herangezogen werden? Bleiben im wesentlichen
Hilfsarbeiten und Reinigungstätigkeiten. Wie beispielsweise
beim Frankfurter Projekt "Arbeit vor Sozialhilfe", das mit den gleichen
Argumenten eingeführt wurde. Die aktuell geschaffenen Arbeitsstellen
finden sich in der Pflege von Grünanlagen, Reinigung von Bahnhöfen,
Friedhofspflege, Leichenwäscherei und als "Mädchen für
Alles" in Behörden.
Bekräftigt wird diese Vermutung durch die Beteiligung des
"Vereins für Umwelt und Arbeit" an der Pressekonferenz Bartensteins.
Der Verein scheint ein Vorbild für die gemeinnützigen
Jobs, die der Arbeitsminister meint, zu sein. Er bietet geringfügige
Beschäftigung für Arbeitslose im Bereich Grün- und
Parkanlagenpflege an. Dort dürfen die Arbeitslosen quasi auf
Abruf Bäume schneiden, Blumen setzen und andere gärtnerische
Dienste versehen, die sonst regulär Beschäftigte der Gemeinde
Wien tätigen.
Die Vorstellung, PflichtarbeiterInnen im Sozial-, Gesundheits-
und Pflegebereich einzusetzen, zeugt nicht nur von einer Geringschätzung
der dort hauptsächlich von Frauen geleisteten qualifizierten
Tätigkeit, sondern auch von Menschenverachtung in mehrfachem
Sinne.
- Erstens den KlientInnen gegenüber, die in einer für
sie sehr belastenden Situation wohl ein Anrecht auf bestmögliche
Betreuung haben. Und die kann nur garantiert werden, wenn sich die
betreuende Person einerseits freiwillig zu dieser Tätigkeit
entschieden, andererseits die entsprechende Ausbildung dazu bekommen
und drittens die Möglichkeit hat, wieder auszusteigen, wenn
sie für diese Arbeit nicht geeignet ist.
Zweitens den handelnden Personen gegenüber: Arbeit an und mit
Menschen erfordert die Fähigkeit, sich selbst aus dem Prozeß
der Hilfe herauszunehmen und abzugrenzen. Faktum ist, daß
bereits jetzt ein erheblicher Teil der in diesen Bereichen haupt-
oder ehrenamtlich tätigen Menschen ein Helferleiden hat und
dadurch auch den KlientInnen schadet.
Integration in den Arbeitsmarkt?
Fehlt nur noch, die "verpflichtende Gemeinwesenarbeit" mit dem
"Unternehmen Haushalt" zu kombinieren. Unter diesem Schlagwort soll
ja laut Regierungsübereinkommen von "gemeinnützigen Dienstleistungszentren"
"qualifiziertes Personal" für "Familienaufgaben", wie Kinder-
und Krankenbetreuung, Altenpflege und Haushaltshilfe, vermittelt
werden. Daß dabei besonders Frauen zum Handkuß kommen
werden, ist naheliegend, gelten ihnen doch die Fähigkeiten
zu diesen Tätigkeiten wenn schon nicht naturgegeben, dann zumindest
wohlantrainiert.
Ein Effekt allerdings läßt sich an deutschen Beispielen
nachweisen: der Spareffekt. Einsparungen ergaben sich durch den
Ersatz von regulär bezahlten Arbeitsplätzen im öffentlichen
Dienst durch prekär beschäftigte PflichtarbeiterInnen.
Für Frankfurt etwa wurde nachgewiesen, daß jeder zwanzigste
Arbeitsplatz in diesen Bereichen verloren ging.
In Großbritannien wurde ein ähnliches Projekt, welches
Müttern nach Karenz den Wiedereinstieg erleichtern sollte,
wieder fallen gelassen, als sich herausstellte, daß es nur
zu einem Ersatz der bis dahin regulär Beschäftigten durch
die billigeren Wiedereinsteigerinnen führte.
Darüberhinaus hinaus haben Untersuchungen in Deutschland
ergeben, daß etwa zwanzig bis dreißig Prozent der Betroffenen
durch die menschenunwürdige Arbeitspflicht entweder aus dem
Bezug herausgedrängt werden oder erst gar keine Sozialhilfe
beantragten (express 1/2000).
Sozialdemokratischer Scherbenhaufen
Insgesamt betrachtet läßt das Vorhaben nur einen Schluß
zu: hier geht es nicht darum, Arbeitslosigkeit zu bekämpfen,
sondern um die Bekämpfung der Arbeitslosen. Die vorgeschlagenen
Maßnahmen hinterlassen den Eindruck, daß nicht arbeitsmarktpolitische
sondern ordnungspolitische Ziele verfolgt werden: kuschen und parieren
- und eine schöne Statistik hinterlassen.
Was also veranlaßt einen hochrangigen Gewerkschafter und
bekennenden Sozialdemokraten zur zitierten Aussage? Vielleicht ist
es die ohnmächtige Erkenntnis, daß all das im Rahmen
der bestehenden Gesetze möglich ist und daher nicht einmal
mehr abgestimmt werden muß - Gesetze, die von sozialdemokratischen
Mehrheiten geschaffen wurden. Leutner: "Tatsächlich basiert
das Modell auf bestehenden Integrationshilfen des AMS und ist keine
Neuerfindung der Regierung." Da steht er nun, der arme Tor und wird
die Geister, die auch er rief, nicht mehr los ...
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