Alternative-Logo (1kb)
 
     
 

Der HAI ist bißbereit

Was unter der Überschrift "Helfen, aktivieren, integrieren" (HAI) im blau-schwarzen Regierungsübereinkommen angekündigt wurde, wird unter dem schönen Namen "Integra" auf die Langzeitarbeitslosen losgelassen: verpflichtende "Gemeinwesenarbeit" für Langzeitarbeitslose.

Von Klaudia Paiha.

 

Nun ist die Katze aus dem Sack. So schnell konnten wir gar nicht schauen, schon sind Arbeitspflicht und Bürgergeld Realität. Im O-Ton heißt es dazu im Regierungsprogramm: "Langzeitarbeitslose können zur 'Gemeinwesenarbeit' (Sozial-, Umwelt-, Denkmalschutzbereich) unter Drohung der Sperre des Leistungsbezuges verpflichtet werden". Am 31. März bekam das Arbeitsmarktservice (AMS) den Auftrag, die Umsetzung unter dem klingenden Namen "Integra" vorzunehmen, am 11. April wurde es dem - sozialpartnerlich besetzten - Verwaltungsrat des AMS zur Kenntnis gebracht und am18. April präsentierte es der neugekürte Arbeitsminister Bartenstein bereits der Öffentlichkeit - in bester Harmonie mit Herbert Böhm vom AMS und Annemarie Graus-Göldner vom "Verein für Umwelt und Arbeit". "Der Druck der Sozialpartner hat sich gelohnt", kommentierte der Leitende Sekretär des ÖGB, Richard Leutner, "Verschlechterungen für Langzeitarbeitslose konnten verhindert werden".

Keine Verschlechterung? Wie bitte?

Das Projekt sieht vor, Notstandshilfe-BezieherInnen bis zu sechs Monate im Ausmaß von zirka 30 bis 35 Wochenstunden "gemeinnützig" zu beschäftigen. Als Gegenleistung bekommen sie eine "Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes" in der Höhe des zum Eintrittszeitpunkt bezogenen Arbeitslosengeldes (bzw. Notstandshilfe) plus einen zwanzigprozentigen Zuschlag, das berühmte "Bürgergeld". Immerhin: der Mindestbetrag wurde nunmehr mit 6867 öS im Monat gesockelt und ist ausserdem voll sozialversichert.

Keine Verschlechterung für Langzeitarbeitslose? Ein gewisser - frauenfeindlicher - Zynismus ist dem Kollegen Leutner nicht abzusprechen - oder ist es einfach nur Ignorantentum? Die Vermittlung in Quasi-Beschäftigungsverhältnisse ohne Dienstvertrag und ohne kollektivvertragliche Absicherung, mit unterschiedlicher Bezahlung für die gleiche Tätigkeit - verstärkt noch um die geschlechtsspezifischen Unterschiede durch die im allgemeinen wesentlich niedrigeren Arbeitslosengeld- bzw. Notstandshilfebezüge der Frauen - als "keine Verschlechterung" darzustellen, ist schon ein starkes Stück. Darüber kann auch die Umbenennung in "Arbeitstraining" nicht hinwegtäuschen. Von den 30 bis 35 Wochenstunden sollen zwar etwa zehn Stunden auf "Qualifizierung" entfallen, doch ist es mehr als fraglich, wohin und wofür qualifiziert werden soll, wenn davon ausgegangen wird, daß die Integra-Arbeitsplätze "nicht-marktkonform" sind, also in einem Bereich, der am Arbeitsmarkt nicht nachgefragt wird.

Hilfe für Arbeitslose?

Die vorgeblichen Ziele, "die persönlichen Fähigkeiten (der Langzeitarbeitslosen) zu aktivieren und sie in einen sinnvollen Arbeitsprozeß zu integrieren" (O-Ton Regierungspakt) lassen sich leicht ad absurdum führen. Denn zu welchen Arbeiten können Menschen unabhängig von ihrer Ausbildung oder ihren Fähigkeiten von heute auf morgen herangezogen werden? Bleiben im wesentlichen Hilfsarbeiten und Reinigungstätigkeiten. Wie beispielsweise beim Frankfurter Projekt "Arbeit vor Sozialhilfe", das mit den gleichen Argumenten eingeführt wurde. Die aktuell geschaffenen Arbeitsstellen finden sich in der Pflege von Grünanlagen, Reinigung von Bahnhöfen, Friedhofspflege, Leichenwäscherei und als "Mädchen für Alles" in Behörden.

Bekräftigt wird diese Vermutung durch die Beteiligung des "Vereins für Umwelt und Arbeit" an der Pressekonferenz Bartensteins. Der Verein scheint ein Vorbild für die gemeinnützigen Jobs, die der Arbeitsminister meint, zu sein. Er bietet geringfügige Beschäftigung für Arbeitslose im Bereich Grün- und Parkanlagenpflege an. Dort dürfen die Arbeitslosen quasi auf Abruf Bäume schneiden, Blumen setzen und andere gärtnerische Dienste versehen, die sonst regulär Beschäftigte der Gemeinde Wien tätigen.

Die Vorstellung, PflichtarbeiterInnen im Sozial-, Gesundheits- und Pflegebereich einzusetzen, zeugt nicht nur von einer Geringschätzung der dort hauptsächlich von Frauen geleisteten qualifizierten Tätigkeit, sondern auch von Menschenverachtung in mehrfachem Sinne.
- Erstens den KlientInnen gegenüber, die in einer für sie sehr belastenden Situation wohl ein Anrecht auf bestmögliche Betreuung haben. Und die kann nur garantiert werden, wenn sich die betreuende Person einerseits freiwillig zu dieser Tätigkeit entschieden, andererseits die entsprechende Ausbildung dazu bekommen und drittens die Möglichkeit hat, wieder auszusteigen, wenn sie für diese Arbeit nicht geeignet ist.
* Zweitens den handelnden Personen gegenüber: Arbeit an und mit Menschen erfordert die Fähigkeit, sich selbst aus dem Prozeß der Hilfe herauszunehmen und abzugrenzen. Faktum ist, daß bereits jetzt ein erheblicher Teil der in diesen Bereichen haupt- oder ehrenamtlich tätigen Menschen ein Helferleiden hat und dadurch auch den KlientInnen schadet.

Integration in den Arbeitsmarkt?

Fehlt nur noch, die "verpflichtende Gemeinwesenarbeit" mit dem "Unternehmen Haushalt" zu kombinieren. Unter diesem Schlagwort soll ja laut Regierungsübereinkommen von "gemeinnützigen Dienstleistungszentren" "qualifiziertes Personal" für "Familienaufgaben", wie Kinder- und Krankenbetreuung, Altenpflege und Haushaltshilfe, vermittelt werden. Daß dabei besonders Frauen zum Handkuß kommen werden, ist naheliegend, gelten ihnen doch die Fähigkeiten zu diesen Tätigkeiten wenn schon nicht naturgegeben, dann zumindest wohlantrainiert.

Ein Effekt allerdings läßt sich an deutschen Beispielen nachweisen: der Spareffekt. Einsparungen ergaben sich durch den Ersatz von regulär bezahlten Arbeitsplätzen im öffentlichen Dienst durch prekär beschäftigte PflichtarbeiterInnen. Für Frankfurt etwa wurde nachgewiesen, daß jeder zwanzigste Arbeitsplatz in diesen Bereichen verloren ging.

In Großbritannien wurde ein ähnliches Projekt, welches Müttern nach Karenz den Wiedereinstieg erleichtern sollte, wieder fallen gelassen, als sich herausstellte, daß es nur zu einem Ersatz der bis dahin regulär Beschäftigten durch die billigeren Wiedereinsteigerinnen führte.

Darüberhinaus hinaus haben Untersuchungen in Deutschland ergeben, daß etwa zwanzig bis dreißig Prozent der Betroffenen durch die menschenunwürdige Arbeitspflicht entweder aus dem Bezug herausgedrängt werden oder erst gar keine Sozialhilfe beantragten (express 1/2000).

Sozialdemokratischer Scherbenhaufen

Insgesamt betrachtet läßt das Vorhaben nur einen Schluß zu: hier geht es nicht darum, Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, sondern um die Bekämpfung der Arbeitslosen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen hinterlassen den Eindruck, daß nicht arbeitsmarktpolitische sondern ordnungspolitische Ziele verfolgt werden: kuschen und parieren - und eine schöne Statistik hinterlassen.

Was also veranlaßt einen hochrangigen Gewerkschafter und bekennenden Sozialdemokraten zur zitierten Aussage? Vielleicht ist es die ohnmächtige Erkenntnis, daß all das im Rahmen der bestehenden Gesetze möglich ist und daher nicht einmal mehr abgestimmt werden muß - Gesetze, die von sozialdemokratischen Mehrheiten geschaffen wurden. Leutner: "Tatsächlich basiert das Modell auf bestehenden Integrationshilfen des AMS und ist keine Neuerfindung der Regierung." Da steht er nun, der arme Tor und wird die Geister, die auch er rief, nicht mehr los ...