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Schlusslicht in Europa

 

In der "Kompetenz 2/2000" (Zeitung der GPA) erschien ein Artikel von Kollegin Isabel Koberwein zum passiven Wahlrecht für Nicht-ÖsterreicherInnen bei Betriebsrats- und AK-Wahlen. Die Inhalte des Artikels sind großteils richtig und zu begrüßen. Insbesondere ist es positiv, dass sich die GPA positiv zu den Aktivitäten der Demokratischen Offensive äußert und sich an Aktionen gegen Blauschwarz beteiligt, während der ÖGB die Widerstandsbewegung gegen die Rechtsregierung (z.B. am 19. Feber) nach wie vor nicht unterstützt. Richtig zu stellen sind jedoch jene Passagen des Artikels, in denen behauptet wird, die Ex-Ministerin und GPA-Funktionärin Lore Hostasch hätte "einen entscheidenden Vorstoß in Richtung Ausländerwahlrecht" unternommen.

- Im damals von ihr geführten Ministerium war spätestens seit dem österreichischen EWR-Beitritt 1994 klar, dass das österreichische Wahlrecht bei Betriebsrats- und AK-Wahlen nicht EWR- bzw. EU-konform ist. Dennoch wurde die Rechtslage nicht angepasst.
- Schwung in die Sache ist erst gekommen, als auf unserer Liste bei der AK Wahl in Vorarlberg (GEMEINSAM/ AUGE) im heurigen Frühjahr auch KollegInnen mit türkischer Staatsbürgerschaft kandidierten. Lore Hostasch hätte als Aufsichtsbehörde schon dort ein weiteres mal die Gelegenheit gehabt, dem EU-Recht Geltung zu verschaffen - und zwar noch vor dem ersten Wahltag, also zu einem Zeitpunkt, wo eine Wahlwiederholung noch zu verhindern war. Auch diese Gelegenheit hat sie verstreichen lassen und gemeinsam mit der ÖAAB-Mehrheit in der AK Vorarlberg gehofft, dass die Rechtswidrigkeit nicht zu einer Wahlanfechtung führt.
- Im Rahmen des Wahlanfechtungsverfahren schlug die Stunde der Wahrheit und das Sozialministerium kam nicht umhin, das Wahlrecht der "assoziationsintegrierten Ausländer" zu bestätigen. Die logische Konsequenz daraus, nämlich die Anordnung einer Wahlwiederholung, wurde jedoch mit fadenscheinigen Argumenten verhindert. Deswegen musste nun der Verfassungsgerichtshof mit der Angelegenheit befasst werden. Eine Entscheidung ist noch ausständig.
- "Für die GPA ist das passive Wahlrecht für Ausländerinnen und Ausländer ...  seit langem eine wichtige Forderung". Eine Forderung ja, aber wenn’s um Taten geht, schaut’s dünn aus: Anträge etwa, die MigrantInnen als Zielgruppe anzuerkennen wurden abgelehnt. Der Projektgruppe der GPA Wien "Sesam öffne Dich!" wurde die Unterstützung entzogen.
- Der Erlass von Lore Hostasch bezieht sich ausdrücklich nur auf EU-BürgerInnen und auf BürgerInnen von Staaten, die mit der EU ein entsprechendes Abkommen abgeschlossen haben (z. B. Türkische Republik). Vom ALLGEMEINEN passiven Wahlrecht ist nach wie vor nicht einmal die Rede. Die Hauptwahlkommissionen haben sich bisher an diesen Erlass gehalten. Das österreichische Gesetz ist aber immer noch das selbe. AK-Präsident Fink (ÖAAB) bezeichnet den Erlass daher auch als reine Empfehlung, an die man sich nicht unbedingt halten muss. Logisch: Wurde er doch durch die inkonsequente Entscheidung der Ex-Ministerin gestärkt und die neue Bundesregierung wird wahrscheinlich noch sanfter mit ausländerfeindlichen Leuten umgehen, die die Umsetzung von EU-Recht verweigern.