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Schlusslicht in Europa
In der "Kompetenz 2/2000" (Zeitung der
GPA) erschien ein Artikel von Kollegin Isabel Koberwein
zum passiven Wahlrecht für Nicht-ÖsterreicherInnen bei Betriebsrats-
und AK-Wahlen. Die Inhalte des Artikels sind großteils richtig und
zu begrüßen. Insbesondere ist es positiv, dass sich die GPA positiv
zu den Aktivitäten der Demokratischen Offensive äußert und sich
an Aktionen gegen Blauschwarz beteiligt, während der ÖGB die Widerstandsbewegung
gegen die Rechtsregierung (z.B. am 19. Feber) nach wie vor nicht
unterstützt. Richtig zu stellen sind jedoch jene Passagen des Artikels,
in denen behauptet wird, die Ex-Ministerin und GPA-Funktionärin
Lore Hostasch hätte "einen entscheidenden Vorstoß in Richtung Ausländerwahlrecht"
unternommen.
- Im damals von ihr geführten Ministerium war spätestens seit
dem österreichischen EWR-Beitritt 1994 klar, dass das österreichische
Wahlrecht bei Betriebsrats- und AK-Wahlen nicht EWR- bzw. EU-konform
ist. Dennoch wurde die Rechtslage nicht angepasst.
- Schwung in die Sache ist erst gekommen, als auf unserer Liste
bei der AK Wahl in Vorarlberg (GEMEINSAM/ AUGE) im heurigen Frühjahr
auch KollegInnen mit türkischer Staatsbürgerschaft kandidierten.
Lore Hostasch hätte als Aufsichtsbehörde schon dort ein weiteres
mal die Gelegenheit gehabt, dem EU-Recht Geltung zu verschaffen
- und zwar noch vor dem ersten Wahltag, also zu einem Zeitpunkt,
wo eine Wahlwiederholung noch zu verhindern war. Auch diese Gelegenheit
hat sie verstreichen lassen und gemeinsam mit der ÖAAB-Mehrheit
in der AK Vorarlberg gehofft, dass die Rechtswidrigkeit nicht zu
einer Wahlanfechtung führt.
- Im Rahmen des Wahlanfechtungsverfahren schlug die Stunde der Wahrheit
und das Sozialministerium kam nicht umhin, das Wahlrecht der "assoziationsintegrierten
Ausländer" zu bestätigen. Die logische Konsequenz daraus, nämlich
die Anordnung einer Wahlwiederholung, wurde jedoch mit fadenscheinigen
Argumenten verhindert. Deswegen musste nun der Verfassungsgerichtshof
mit der Angelegenheit befasst werden. Eine Entscheidung ist noch
ausständig.
- "Für die GPA ist das passive Wahlrecht für Ausländerinnen und
Ausländer ... seit langem eine wichtige Forderung". Eine
Forderung ja, aber wenn’s um Taten geht, schaut’s dünn aus: Anträge
etwa, die MigrantInnen als Zielgruppe anzuerkennen wurden abgelehnt.
Der Projektgruppe der GPA Wien "Sesam öffne Dich!" wurde die Unterstützung
entzogen.
- Der Erlass von Lore Hostasch bezieht sich ausdrücklich nur auf
EU-BürgerInnen und auf BürgerInnen von Staaten, die mit der EU ein
entsprechendes Abkommen abgeschlossen haben (z. B. Türkische Republik).
Vom ALLGEMEINEN passiven Wahlrecht ist nach wie vor nicht einmal
die Rede. Die Hauptwahlkommissionen haben sich bisher an diesen
Erlass gehalten. Das österreichische Gesetz ist aber immer noch
das selbe. AK-Präsident Fink (ÖAAB) bezeichnet den Erlass daher
auch als reine Empfehlung, an die man sich nicht unbedingt halten
muss. Logisch: Wurde er doch durch die inkonsequente Entscheidung
der Ex-Ministerin gestärkt und die neue Bundesregierung wird wahrscheinlich
noch sanfter mit ausländerfeindlichen Leuten umgehen, die die Umsetzung
von EU-Recht verweigern.
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