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Schwere Nachteile für die Frauen

Die geplante Erhöhung des Pensionsalters bei den vorzeitigen Alterspensionen wäre auch ein legistischer Unsinn.

Von Karl Öllinger.
 

Unabhängig von allen anderen Bewertungen der Erhöhung des Pensionsalters, wie sie in der Koalitionsvereinbarung von ÖVP und SPÖ bei den vorzeitigen Alterspensionen intendiert war, stellt sich eine Frage: wie passt die geplante Erhöhung bei den vorzeitigen Alterspensionen zum "Bundesverfassungsgesetz über unterschiedliche Altersgrenzen von männlichen und weiblichen Sozialversicherten".

Zur Erinnerung: Mit diesem Gesetz wurden die unterschiedlichen Altersgrenzen von Männern und Frauen im Verfassungsrang befristet festgeschrieben. Um den EU-Verträgen zu entsprechen, werden die vorzeitigen Alterspensionen, beginnend mit 2019, und die regulären Alterspensionen, beginnend mit 2024, schrittweise an die Altersgrenzen der Männer angepasst, also erhöht.

Die Pläne zur Erhöhung der Altersgrenzen bei den vorzeitigen Alterspensionen würden die Frauen insofern schwer benachteiligen, als sie zwischen 2024 und 2028 (im Unterschied zu den Männern) überhaupt keine vorzeitige Alterspension beanspruchen könnten. Damit wäre die geplante Erhöhung der Altersgrenzen klar gleichheitswidrig.

SPÖ und ÖVP haben bei ihren Plänen zur Erhöhung des Pensionsalters ganz offensichtlich sehr wenig über die Auswirkungen nachgedacht, ob das nun die Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt oder die Gründe betrifft, die zu vorzeitigen Alterspensionen führen (Invalidität, Arbeitslosigkeit, lange Versicherungsdauer). Dass aber nicht einmal das Verfassungsgesetz über die unterschiedlichen Altersgrenzen bedacht wurde oder wissentlich in Kauf genommen wurde, dass Frauen mehrere Jahre überhaupt keine vorzeitige Alterspension beanspruchen können, spricht Bände.

Jahr
F, VAP, alt
F, AP, alt
F, VAP, neu
F, AP, neu
M, VAP, alt
M, AP, alt
M, VAP, neu
M, AP, neu
2002
55
60
57
60
60
65
62
65
2020
56
60
58
60
60
65
62
65
2022
57
60
59
60
60
65
62
65
2024
58
60
60
60
60
65
62
65
2026
59
61
61
61
60
65
62
65
2028
60
62
62
62
60
65
62
65
2030
60
63
62
63
60
65
62
65
2032
60
64
62
64
60
65
62
65
2034
60
65
62
65
60
65
62
65

Zeichenerklärung:
VAP - vorzeitige Alterspension
AP - reguläre Alterspension
Angenommen wurde, dass die Erhöhung der Altersgrenzen bei VAP ab 2002 wirksam wird